Wo die Wut bleibt
Ein Brief aus Tirana
Es ist Dienstagnachmittag, Ende Oktober, und auf der Rruga e Durrësit in Tirana, der Hauptstadt Albaniens, haben sich ein paar Hundert Menschen versammelt. Sie stehen in Grüppchen zusammen, reden, rauchen, manche von ihnen schwenken die albanische Flagge – schwarzer Doppelkopfadler auf rotem Grund. Ab und zu stimmt jemand einen Sprechchor an, an dem sich einige beteiligen. Andere kaufen sich abgepackte Nüsse oder Cola bei fliegenden Händlern, die sich mit ihren motorisierten Lastenrädern an den Polizeiabsperrungen vorbeigeschlängelt haben. Auf mich, der ich hier nur zu Besuch bin und eher zufällig auf diese Menschenansammlung gestoßen bin, wirkt das alles erstaunlich friedlich. Das Einzige, was an diesem Tag noch darauf schließen lässt, dass die Proteste das nicht immer waren, sind die drei Mülltonnen, die man wohl aus Gewohnheit angezündet hat und die jetzt stinkend, aber träge und weitgehend unbeobachtet abbrennen, und die Fassade des Bildungsministeriums an der Rruga e Durrësit, die nun von Farbbeuteln und Ruß geziert ist. An dieser Fassade hat sich eine Wut vieler Albaner:innen entladen, die einerseits spezifisch albanische Wurzeln hat, andererseits aber eben auch in einem europäischen Kontext steht – und für die man in Deutschland schon lange keine nachhaltige öffentliche Form mehr findet.
Aber von vorn: Angefangen haben die Proteste am Strand von Zvërnec und der Lagune von Narta im Mai dieses Jahres. Tausende Menschen versammelten sich dort, um gegen mehrere geplante Luxusresorts inmitten von Naturschutzgebieten zu demonstrieren. An einem dieser Projekte ist Ivanka Trumps Ehemann Jared Kushner maßgeblich beteiligt. Zugvögel nutzen die Lagune von Narta als Rastplatz und Brutstätte. Unter ihnen sind auch Flamingos, denen die Proteste ihren Namen verdanken: die Flamingo-Revolution.
Schon bei den ersten Protesten kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Protestierenden und der Polizei. Rasch breiteten sich die Demos auf das ganze Land aus. Vor allem in Tirana gehen die Menschen seitdem Tag für Tag auf die Straße. Und das weitgehend friedlich – trotz massiver Polizeigewalt. Am 13. Oktober haben sich auch die Studierenden und mit ihnen einige Professor:innen den Protesten angeschlossen. Statt in die Unis sind sie auf die Straßen Tiranas gegangen.
Um das alles besser zu verstehen, habe ich mit der Rechtswissenschaftlerin Arnisa Tepelija hin- und hergemailt. Sie meint, dass dieser Protest zwei Ebenen hat. Auf der einen spiegelten sich die Besonderheiten Albaniens wider – die Korruption, der systematische Landraub, dass Oligarchen den Staat offenbar zunehmend vereinnahmen. Und dann sei da die Ebene, die die Proteste in Albanien mit ähnlichen Bewegungen in ganz Europa verbindet: der Unmut über unbezahlbaren Wohnraum, ein marodes Bildungssystem und eine generelle Perspektivlosigkeit. Zusammen, so Tepelija, führten diese Umstände zu einem Gefühl der Hilflosigkeit.
Stellenweise schlug diese Hilflosigkeit in Gewalt um: Nachdem sich die Studierenden am 13. Oktober den Protesten angeschlossen hatten, kam es in Tirana tagelang zu Ausschreitungen. Demonstrierende setzten nicht nur das Bildungsministerium in Brand, sondern griffen auch andere staatliche Gebäude und das Verfassungsgericht an. Flankiert wurden die Ausschreitungen von heftiger und unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Es war das erste Mal seit Beginn der Proteste, dass es zu derartigen Ausschreitungen kam. Tepelija schildert, wie sich die Proteste seitdem verändert haben: Was als Einsatz für ein Naturschutzgebiet begann, hat sich zu einer Bewegung entwickelt, die den Rücktritt des Premiers Edi Rama verlangt.
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Das Gefühl der Hilflosigkeit scheint in Albanien nicht in Resignation umzuschlagen, sondern in Wut. Und diese Wut wird politisch: Sie bringt Menschen auf die Straße und hält sie dort seit mehr als 150 Tagen. Auch wenn es an diesem Tag Ende Oktober vor dem Bildungsministerium gar nicht so wirkt, machen Gespräche mit den Protestierenden schnell deutlich, dass die Menschen wütend sind. Weil die Politik nicht auf ihre Forderungen eingeht, der Ausverkauf des Landes weiter voranschreitet, während das Leben immer unbezahlbarer wird. So lassen sich die Ausschreitungen vor ein paar Wochen auch als Ausdruck politischer Ohnmacht lesen, als Versuch, sich in einem System, das auf die eigenen Forderungen nicht reagiert, zumindest für einen Moment Gehör und Handlungsmacht zu verschaffen.
Nicht erst seit den Ausschreitungen versucht die Regierung in Albanien, die Versammlungsfreiheit deutlich zu beschränken. Tepelija erklärt mir, dass die Regierung die Befugnisse der Exekutive und der Polizei, Versammlungen räumlich und zeitlich einzuschränken und gewalttätigen wie gewaltfreien Demonstrant:innen unterschiedslos hohe Bußgelder aufzuerlegen, stark ausgeweitet hat. Diese Maßnahmen sind ihrer Ansicht nach nur schwer mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren, die in Albanien Verfassungsrang haben. Doch diese Maßnahmen, so Tepelija weiter, seien so gestrickt, dass ihre gerichtliche Kontrolle so lange außer Kraft gesetzt sei, bis sie ihren Zweck bereits erfüllt hätten.
Während ich die Demonstrant:innen in Tirana als Außenstehender beobachte, muss ich an Frankreich denken. Auch dort gehen die Menschen für bessere Bedingungen im Bildungssystem auf die Straße und auch dort sind die Demonstrierenden mit extremer Polizeigewalt konfrontiert. Und wie in Albanien halten sich die Proteste auch in Frankreich seit Wochen – allen Widrigkeiten und politischen Angriffen zum Trotz. Seit vergangener Woche finden nun auch in Italien Proteste statt und die Menschen demonstrieren unter anderem für mehr Geld für Bildung. Wie in Albanien machen Tausende Menschen in Frankreich und Italien Missstände und ihre Unzufriedenheit öffentlich sichtbar.
Und was ist mit Deutschland? Denn auch hier gibt es genügend Gründe, die eine Wut entfachen könnten, die die Menschen auf die Straße treibt. Allein der Zustand des Bildungssystems genügt. Christoph Möllers spricht in der Süddeutschen Zeitung davon, dass die Dinge im Bildungssystem schneller zerstört würden, als man sie wieder aufbauen könne, und die Universitäten notorisch unterfinanziert seien. Der wortwörtliche Verfall der TU Berlin unterstreicht das. Einen verhaltenen und von vielen befürchteten Versuch, Wut darüber auf die Straße zu bringen, hat das Protestbündnis „Gen Z regelt“ vergangenes Wochenende in vielen deutschen Städten unternommen. Während dieser Protest dem in Albanien und Frankreich darin ähnelt, dass ihn vor allem junge Menschen aus der Generation „Gen Z“ organisieren, bleibt er doch in seiner Wirkung bisher weit hinter seinen europäischen Pendants zurück. Und allem Anschein nach ist auch nicht mehr damit zu rechnen, dass die Proteste eine vergleichbare Dynamik annehmen – schon am ersten Protest beteiligten sich weniger Menschen, als die Veranstalter:innen erwartet hatten.
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Vielleicht liegt es daran, dass die Ungerechtigkeiten in Albanien, Frankreich oder Italien so offen zutage treten – wenn ein Luxusresort nach dem anderen errichtet wird, nur um später kaum Gäste zu beherbergen (erst recht keine albanischen), wenn Schulgebäude marode und die Klassen überfüllt sind und die Wohnungsnot immer weiter zunimmt. Wirklich befriedigend ist diese Antwort aber nicht. Denn auch in Deutschland geht es ungerecht zu: zunehmende Vermögensungleichheit, unsägliche Sozialkürzungen und das alles, während für viele das Leben immer unbezahlbarer wird. Doch im Unterschied zu Deutschland kann man gerade in Albanien viel deutlicher einzelne Verantwortliche ausmachen. Edi Rama regiert das Land seit 13 Jahren. Statt sich um die Interessen der albanischen Bevölkerung zu kümmern, hat sich seine Regierung immer wieder in den Dienst anderer gestellt: Davon zeugen Korruptionsskandale, die Begünstigung politischer Verbündeter und die Verteilung öffentlicher Ressourcen zugunsten privater Interessen. Albaner:innen müssen sich also nicht gegen eine diffuse herrschende Klasse wenden, sondern gegen klar benennbare Personen. Wenn diese Menschen dann die politischen Forderungen der Bevölkerung überhören, muss man diese Forderungen eben laut und öffentlich formulieren – auf der Straße.
In Deutschland hat man sich dagegen eine Sachzwangargumentation angewöhnt, mit der sich alles vernebeln lässt und man sich der Probleme performativ annimmt, indem man sie verwaltet, aber nicht löst (das ist natürlich eine politische Entscheidung!). So werden die politischen Entscheider:innen selbst zu Getriebenen, aber eben nicht zu Verantwortlichen, denen man die Missstände umstandslos anlasten könnte. Das heißt nicht, dass es in Deutschland keine Verantwortlichen gibt. Nur ist die politische Verantwortung manchmal gut versteckt und schwerer zuzurechnen. Das scheint eine taube Form der Hilflosigkeit zu erzeugen, die sich nicht in Wut übersetzt, sondern in Rückzug und Hoffnungslosigkeit: Man verliert den Glauben daran, durch gemeinsames Handeln etwas verändern zu können. Auch wenn die großen Veränderungen in Albanien, Frankreich und Italien noch ausgeblieben sind, können uns die Proteste doch daran erinnern, dass sie möglich ist, die Veränderung. Und dass Wut dabei hilft, sie wahr werden zu lassen.
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Editor’s Pick
von JANA TRAPP

Copyright: Jana Trapp
Beim Verfassungsblog schreiben wir (leider) (noch?) keine Kinderbücher. Aber eine Idee teilen wir mit Janosch, der diese Woche im sagenhaften Alter von 95 Jahren verstorben ist: die großen, oft ziemlich verwickelten Fragen der Welt so zu erzählen, dass sie alle verstehen. Janosch gelang das mit Leichtigkeit und gelegentlicher Unterstützung durch seine berühmte Tigerente. Wir arbeiten noch an einer vergleichbar überzeugenden redaktionellen Ausstattung. Weil Weihnachten quasi schon vor der Tür steht, lege ich Ihnen diese Woche „Der alte Mann und der Bär“ ans Herz. Darin gibt ein – Sie ahnen es – alter Mann sein ohnehin knappes Geld für Vögel aus, um sie direkt wieder freizulassen. Eine rührende, schnörkellose Weihnachtsgeschichte über die Freiheit, die bei uns auf dem Blog regelmäßig ganze Debatten füllt. Und eine schöne Gelegenheit, sich von Janosch noch einmal die Welt erklären zu lassen. Und zum Schluss – die Frage aller Fragen mit der Antwort aller Antworten: „Herr Janosch, was brauchen wir, um all die Grenzen zu überwinden, die uns trennen?“ – „Vor allem Flügel.“
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von GEORGIA IOSIFIDOU
Proteste, Polizei und ein suspendierter Gerichtspräsident: Die Verfassungskrise in Polen hat sich vergangenen Freitag dramatisch zugespitzt, nachdem Richterin Anna Korwin-Piotrowska die Leitung des Gerichts übernommen und zwei irregulär ernannte Richter aus dem PiS-Lager suspendiert hatte.
Seitdem ist nicht nur die polnische Öffentlichkeit mit dem Konflikt beschäftigt, sondern auch unser Redaktionsteam. Gleich am Montagmorgen veröffentlichten wir eine gemeinsame Erklärung von vier ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, MAREK SAFJAN, JERZY STĘPIEŃ, BOHDAN ZDZIENNICKI und ANDRZEJ ZOLL (EN). Die Suspendierungen des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Gerichtes seien notwendig und im Einklang mit der Verfassung gewesen, so die vier polnischen Spitzenjuristen. Auch KIM LANE SCHEPPELE, LAURENT PECH und MACIEJ KISILOWSKI (EN) kommen zum selben Ergebnis. Autoritäre Rechte in Polen und anderswo versuchen dies zwar als Staatsstreich darzustellen, doch das Gegenteil sei der Fall: Für die Wiederherstellung der rule of law sei das Vorgehen genau richtig und auch rechtlich sei dagegen nichts einzuwenden. Schließlich zeichnet JAKUB JARACZEWSKI (EN) ein umfassendes Bild der aktuellen Ereignisse. Er erläutert die Lage rund um die Amtseide, die im Zentrum der polnischen Rechtsstaatlichkeitskrise stehen.
Auch Israel könnte eine politische Krise bevorstehen. Die Knesset-Wahl vom 27. Oktober hat das Land in eine politische Pattsituation geführt: Weder die von Benjamin Netanjahus Likud angeführte Koalition noch das Anti-Netanjahu-Lager erreichten die für eine Mehrheit nötigen 61 Sitze. GÁBOR HALMAI (EN) erläutert mögliche Auswege und zeigt, was sie über das Verhältnis des Zionismus zu nichtjüdischen politischen Kräften in Israel aussagen.
Unterdessen hat die Mitte-rechts-Koalition in Italien nach den Protesten und Ausschreitungen in Mailand ein weiteres Sicherheitsdekret erlassen. VITTORIO CAMA (EN) erklärt, wie das Dekret die Grenze zwischen gewalttätigen Protestierenden, Organisator:innen und friedlich Protestierenden verwischt.
Auch in Deutschland wird über Proteste debattiert. Nach den „Gen Z regelt“-Demonstrationen in mehreren deutschen Großstädten fordern einige Politiker:innen, künftige ähnliche Proteste zu verbieten. THORSTEN KOCH (DE) betont, dass sich darin ein verfehltes Verständnis der Versammlungsfreiheit zeigt: Der Staat muss Versammlungen ermöglichen, nicht verhindern.
Die Versammlungsfreiheit scheint nur eines der Grundrechte zu sein, die derzeit unter Druck stehen. HANNAH FRANZ (DE) kritisiert, dass Deutschland die Abschiebungshaft kontinuierlich ausweitet, obwohl bereits die bestehenden Haftpraktiken den hohen rechtlichen Anforderungen an einen solchen Grundrechtseingriff nicht gerecht werden und empirische Untersuchungen zeigen, dass Haftanordnungen wiederholt und systematisch fehlerhaft sind.
Mit Blick auf die Exekutive zeigt TOBIAS TRAPPE (DE), wie anfällig Polizeihochschulen für autoritäre Einflussnahme sind, etwa unter einem AfD-geführten Innenministerium. Er erklärt, warum gesetzliche Schutzmechanismen allein in einem solchen Szenario nicht ausreichen.
Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland ein eigenes KI-Reallabor einrichten. JONAS BOTTA (DE) erläutert, warum Reallabor und Marktüberwachung der KI-Systeme in eine Hand gehören und bei welcher Stelle die Datenschutzaufsicht liegen sollte.
Um Regulierung und Aufsicht geht es auch bei der EU-Plattformarbeitsrichtlinie, die Deutschland bis zum 2. Dezember umsetzen muss. JOANNA BRONOWICKA und EVA KOCHER (EN) plädieren dafür, Plattformbeschäftigte in der Essenslieferbranche (und darüber hinaus) zwingend direkt bei den digitalen Plattformen anzustellen. Damit wären die bisher gängigen Subunternehmerstrukturen faktisch verboten.
Das ist nicht die einzige EU-Richtlinie, deren Umsetzung noch aussteht. KILIAN WEIL und EVA KOCHER (DE) plädieren für verpflichtende Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen, um die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 in Deutschland umzusetzen.
Umsetzungsprobleme gibt es auch in der Schweiz. Am 30. September 2026 lehnte die Schweiz die Einrichtung eines unabhängigen Klimarats ab. Das ist der jüngste Schritt in einem Muster des Widerstands gegen das KlimaSeniorinnen-Urteil des EGMR. CHARLOTTE BLATTNER und VÉRONIQUE BOILLET (EN & DE) zeigen, wie sich der Widerstand gegen das Straßburger Urteil entfaltet und erklären die Schwierigkeiten Straßburgs, darauf zu reagieren.
Im Vereinigten Königreich hat derweil ein County Court entschieden, dass eine Schule einen muslimischen Schüler rechtswidrig diskriminiert hat, indem sie ihn an Prevent meldete. Prevent ist das britische Antiterrorprogramm, das darauf abzielt, Anzeichen von Radikalisierung zu erkennen und darauf zu reagieren. FREDERICK ATTENBOROUGH (EN) zeigt, welche Bedeutung das Urteil für die Hochschulen hat und welches Risiko im vorsorglichen Meldeverfahren von Prevent liegt.
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Auf der anderen Seite des Atlantiks diskutiert die US-Öffentlichkeit über die Folgen der „Blue Wave“. KASH RADOCHA (EN) zeigt, wie das Purcell-Prinzip, eine Doktrin des US-Supreme-Courts, den Richter:innen als Vorwand dient, um in die Durchführung von Wahlen einzugreifen.
Weitere Nachrichten aus den USA: In ihrem jüngsten Versuch, die Arbeit des IStGH zu behindern, haben die USA Sanktionen gegen den Gerichtshof verhängt, obwohl sie gar nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts sind. ALFRED REBOUL (EN) fordert die EU-Kommission auf, rasch das Blocking-Statut zu aktivieren, um den IStGH vor den Folgen dieser US-Sanktionen zu schützen.
Unser Symposium „Reflexive Globalisation and the Law: Expanding and Deepening its Understanding“ (EN) geht diese Woche mit mehreren neuen Beiträgen weiter: GRETEL MEJÍA BONIFAZI zeigt, wie Überlebende des Völkermords in Guatemala die Instrumente der transitional justice umgestalten. CHARITY WIBABARA erklärt am Beispiel der Gacaca-Gerichte nach dem Völkermord in Ruanda, warum transitional justice im Zusammenhang mit der lokalen Geschichte verstanden werden muss. CLAUDIA CÁRDENAS ARAVENA widmet sich einer Kernfrage der rechtswissenschaftlichen Forschung zur Folter: Wie lässt sich Folter von anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung abgrenzen? Sie zeigt, wie das Interamerikanische Menschenrechtssystem helfen kann, diese schwierige Frage zu beantworten. CRISTIÁN IRARRÁZAVAL ZALDÍVAR argumentiert, dass Straftaten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität oft härter bestraft werden, als die konkrete Tat es rechtfertigt. Dieses Muster gelte es zu vermeiden. LUCIA LEONTIEV erklärt, dass der Global East in den Debatten über reflexive Globalisierung zwar weiterhin fehlt, ebendiese Leerstelle aber auch eigene Erkenntnisse mit sich bringt. OUMAR BA betont, dass angesichts beispielloser Herausforderungen für die internationale Ordnung auch deren Grundlagen kritisch zu prüfen sind. TAXIARCHIS FISKATORIS zeichnet nach, wie Staaten des Globalen Südens versuchten, Kolonialismus als Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit zu verankern, und analysiert, warum dieser Versuch scheiterte. AHMED ELBASYOUNY argumentiert, dass die Doktrin der wehrhaften Demokratie heute über Parteien hinaus auch andere Akteur:innen in den Blick nehmen muss, die die Demokratie bedrohen. Auch ZIM NWOKORA befasst sich mit politischen Parteien und hebt hervor, dass sie nicht die einzige Quelle (politischer) Autorität sind, gerade in afrikanischen Staaten. Debatten über afrikanischen Konstitutionalismus konzentrieren sich zudem oft darauf, wie verfassungsrechtliche Ideen und Institutionen übernommen wurden. SANAE BOUYAYACHEN plädiert dafür, darüber hinauszublicken. Schließlich zeigt ROHIT SARMA Parallelen zwischen Bollywood-Soundtracks und der Zukunft des Konstitutionalismus auf.
Diese Woche starten wir außerdem ein neues Symposium: „Wenn es ernst wird: Recht zwischen Wehrfähigkeit und Bündnisfall“ (DE). Es beschäftigt sich mit der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik im Hinblick auf die wehrverfassungsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes. Wie gut ist unsere Verfassung auf den Ernstfall vorbereitet? Was passiert, wenn Deutschland angegriffen wird? Zum Auftakt skizzieren die Herausgeber:innen KATHRIN GROH, JASPER NEBEL und MORITZ VON ROCHOW, welche Rolle das Recht in solchen Szenarien spielen kann. FERDINAND GEHRINGER analysiert, wie verschiedene Akteure eigene Verantwortung für die Gesamtverteidigung tragen und wie diese ineinandergreifen, und schlägt einen zivilen Planungsrahmen vor. MATTIAS G. FISCHER argumentiert für eine pazifistische Ausrichtung der Verfassung, die sich vor allem in den Friedensnormen der Art. 24 und 26 GG zeige.
In diesem Sinne und mit Zuversicht auf eine friedlichere Zukunft wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr Verfassungsblog-Team
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