„Polizeigewalt ist in Frankreich tief verankert“
Fünf Fragen an Carina Bury
Frankreich wird seit Wochen von Protesten und Gewalt in Atem gehalten. Eine unserer Autorinnen hat die Demonstrationen am vergangenen Samstag aus nächster Nähe erlebt. Carina Bury ist deutsch-französische Rechtswissenschaftlerin, hat in Hamburg promoviert und unterrichtet an den Universitäten Paris 1 Panthéon-Sorbonne und Paris Nanterre. Wir haben mit ihr über die laufenden Proteste, die Antwort der Justiz und die Rolle der Polizei in der französischen Gesellschaft gesprochen.
1. Sie waren am Samstag auf der Place de la République. Was haben Sie dort erlebt?
Ich wollte dort gemeinsam mit den Schüler:innen und Student:innen demonstrieren und war für den Mittag mit einem Team des ZDF verabredet, stieß aber bereits in der Metrostation auf Tränengas. Die Polizei durchsuchte mich und nahm mir dann ohne weitere Begründung meine FFP2-Maske ab. Auf dem Platz herrschte großes Chaos, ca. alle zwei bis vier Minuten waren Detonationen zu hören und die Polizei warf scheinbar wahllos Blendgranaten in die Menge. Das Treffen mit dem ZDF-Team hat dann nicht mehr stattgefunden und stattdessen konnte ich sehr viel Gewalt von Polizeikräften gegen Jugendliche beobachten. Auf mich wirkte der Großteil der Jugendlichen friedlich. Später gehörten auch eine Freundin und ich zu den „jungen Leuten“, die eingekesselt wurden. Niemand sagte uns, wann wir weiterziehen dürften. Ich hatte den Eindruck, man wollte uns vor allem einschüchtern. Die Plünderungen, die es an dem Tag gab, sind natürlich klar zu verurteilen. Doch die Gewalt einiger nimmt den anderen nicht das Recht zu demonstrieren.
Es war ein traumatisches Erlebnis. Bis Montag hatte ich Kopfschmerzen und die Detonationen noch in den Ohren. Polizeigewalt in Frankreich kannte ich aus meiner Arbeit als Juristin, hatte sie am Samstag aber zum ersten Mal am eigenen Leib gespürt. Der Tag hatte auch eine gewisse symbolische Dimension, weil es auch ein 17. Oktober war, an dem die Pariser Polizei im Jahr 1961 eine friedliche Demonstration von Algerierinnen und Algeriern gegen eine nur für sie geltende Ausgangssperre niederschlug. An dem Tag gab es Dutzende tote Demonstrant:innen. Ich will das keineswegs gleichsetzen, aber man darf diese Geschichte auch nicht vergessen, wenn es um Polizeigewalt und Ausgangssperren in Frankreich geht.
2. Sie haben die Protestbewegung in Frankreich von Anfang an beobachten können. Wie hat sich die Bewegung in den letzten Wochen entwickelt? Gibt es so etwas wie ein übergeordnetes Ziel?
Begonnen hat es am 21. September mit Schülerinnen und Schülern, die mehr Lehrkräfte, kleinere Klassen und Schulgebäude forderten, in die es nicht hineinregnet. Richtig gewachsen ist die Bewegung aber erst durch die Antwort des Staates. Bis zum 9. Oktober kamen 6.877 Menschen in Polizeigewahrsam, 86 Prozent davon waren minderjährig. In Lens verlor ein 15-Jähriger durch eine Blendgranate seinen Unterarm. Seitdem gehen auch Eltern und Lehrkräfte auf die Straße.
Auch wir Hochschullehrenden haben uns angeschlossen, denn wir sehen die andere Seite derselben Krise: erschöpfte und prekär lebende Studierende, chronisch unterfinanzierte und überbelastete Universitäten, die nur durch die Ausbeutung ultraprekär und prekär Beschäftigter am Laufen gehalten werden. Daneben entscheidet die zentrale Online-Plattform Parcoursup nach wenig transparenten Kriterien darüber, wer welches Studium aufnehmen darf. Viele junge Menschen erleben das als willkürlich. Inzwischen sind auch unsere Universitäten blockiert; Unterricht findet allenfalls noch über Zoom statt. Am 17. Oktober kamen Gewerkschaften, Bauern und Menschen hinzu, die gegen die hohen Lebenshaltungskosten protestieren und an die Gelbwesten anknüpfen.
Ein Programm oder eine Führung der Bewegung gibt es nicht. Was alle verbindet, ist die Sorge um verfallende öffentliche Dienste und die Zukunft einer Generation – und das Gefühl, nicht gehört zu werden. Auf die Gelbwesten antwortete die Regierung mit Beschwerdeheften und einer großen nationalen Debatte; daraus ging 2019 auch ein Bürgerkonvent für das Klima hervor. Dessen Mitglieder bewerteten die Umsetzung ihrer Vorschläge mit 3,3 von 10 Punkten. Viele haben deshalb den Eindruck, dass ein „jupiterhafter“ Präsident – den Begriff hat Macron selbst geprägt – vor allem das Establishment stützt. Statt Gehör bekommen sie heute Gas, Verbote und Gewahrsam.
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3. Sie sagen, dass Sie sich als Juristin bereits mit Demonstrationen beschäftigt haben. Wie blicken Sie aus menschenrechtlicher Perspektive auf die Vorgänge an der Place de la République, aber auch in anderen Teilen Frankreichs?
Schon Anfang Oktober habe ich auf dem Verfassungsblog geschrieben, dass Frankreich die Rechte protestierender Jugendlicher erst anerkennt, wenn sie bereits verletzt wurden.
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Das Recht auf friedliche Versammlung gilt auch für Kinder, und gegenüber Kindern verlangt das Recht sogar mehr Schutz vor staatlicher Gewalt. Frankreich hat das aber umgekehrt: weniger Freiheit aufgrund des Alters und kein zusätzlicher Schutz. Wir können das entlang der verschiedenen „Stationen“ des aktuellen Protestgeschehens gut nachvollziehen.
Da wären zunächst die Geschehnisse auf der Place de la République. Seit der Conseil d’État 2021 die alten Regeln aufgehoben hat, muss ein Kessel zeitlich begrenzt sein und einen Ausgang haben, und den Eingeschlossenen muss gesagt werden, wie lange die Maßnahme dauert und wo sie ihn verlassen können. Nichts davon geschah. Tränengas darf nach den UN-Leitlinien zu weniger tödlichen Waffen von 2020 nicht eingesetzt werden, wenn Menschen keine Fluchtwege haben; genau das aber geschah in dem Kessel.
Der Einsatz von Blendgranaten wurde nach den Ereignissen von Lens wiederum zunächst ausgesetzt, neun Tage später aber wieder zugelassen. Kurz darauf hat in Saint-Étienne erneut ein 17-Jähriger durch eine Granate eine Hand verloren.
Auch in den Straßen haben Medien wie StreetPress inzwischen Hunderte Videos gesammelt, die zeigen, wie Menschen auf der Flucht geschlagen und einfach liegen gelassen werden. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verletzt Gewalt, die durch das konkrete Verhalten einer Person nicht unbedingt notwendig war, das Verbot erniedrigender Behandlung.
Menschenrechtlich problematisch sind aber auch die Ingewahrsamnahmen. Die Kinderrechtskonvention und EU-Recht erlauben Freiheitsentzug bei Kindern nur als letztes Mittel. In Bobigny fand die Anwaltskammer dennoch Minderjährige in Gewahrsam vor, ohne Matratzen, mehrere zitterten vor Kälte.
Doch nicht nur Kinder und Jugendliche sehen sich teils offen rechtswidrigen Maßnahmen ausgesetzt. Reporter ohne Grenzen verzeichnete bis Anfang Oktober mindestens zwölf Angriffe auf Journalisten, die Hälfte davon durch die Polizei; ein Fotograf des Wall Street Journal wurde aus nächster Nähe von einem Gummigeschoss am Ohr getroffen.
4. Lassen sich bereits erste rechtspolitische Antworten auf die Proteste beobachten?
Ja, und sie gehen in die falsche Richtung. Statt die friedlich Demonstrierenden zu schützen, schränkt die Regierung die Freiheiten aller ein: lokale Ausgangssperren, ein Verbot geplanter Pariser Schülerproteste und Pläne, TikTok und Snapchat zu sperren.
Erst gestern hat Präsident Macron erklärt, die „allgemeine Empfehlung“ sei nun, in den kommenden Tagen nicht zu demonstrieren; Kundgebungen, die nicht von Gewerkschaften organisiert werden, werde man „überall, wo es geht, verbieten“. Lyon und Marseille haben für Samstag sämtliche Demonstrationen untersagt, zugleich sollen Soldaten der Anti-Terror-Operation Sentinelle und Spezialeinheiten wie RAID und GIGN eingesetzt werden.
Rechtlich ist das hochproblematisch. In Frankreich muss eine Demonstration nur angemeldet, nicht genehmigt werden, und anmelden darf sie jeder. Verbieten können nur Präfekten oder Bürgermeister, im Einzelfall und als letztes Mittel. Macron dagegen will Anmeldungen von Menschen, „die dafür keinerlei Legitimität haben“, verbieten lassen, „weil jetzt nicht der Moment ist“. Mein Kollege Paul Cassia von der Universität Paris 1 meint, der Präsident verlasse damit „vollständig seine verfassungsrechtliche Rolle“. Er sei weder Innenminister noch Präfekt. Auch völkerrechtlich ist eine solche Differenzierung nach dem Anmelder einer Versammlung kein zulässiges Kriterium: Die Versammlungsfreiheit schützt auch Versammlungen, die nicht von Gewerkschaften durchgeführt werden. Das Verwaltungsgericht Paris hat am 22. Oktober das Verbot einer Studierendendemonstration aufgehoben; die Präfektur ließ daraufhin nur eine stehende Kundgebung zu. Die Rechtswissenschaftlerin Stéphanie Hennette-Vauchez von der Universität Paris Nanterre hat hier richtigerweise darauf hingewiesen, es sei „illusorisch, den sozialen Frieden mit Verwaltungsverboten aufrechterhalten zu wollen“, zumal das Misstrauen zwischen Gesellschaft und Polizei ein problematisches Ausmaß erreicht habe. Besser sei mehr Polizeipräsenz, die aber als Schutz und nicht als Bedrohung wahrgenommen wird.
Wenn sich die jetzige Eskalationsdynamik fortsetzt, kann es schnell auch um härtere Maßnahmen gehen: ein Ausnahmezustand, Hausarrest und Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss. Der Politiker Bruno Retailleau (Les Républicains) fordert einen solchen Ausnahmezustand bereits. Und auch die Justiz antwortet hart: Justizminister Darmanin hat die Staatsanwaltschaften angewiesen, Taten am Rand des 17. Oktober als organisierte Kriminalität einzustufen, was längeren Gewahrsam erlaubt.
Ich finde aber auch das Schweigen Europas bemerkenswert. Als in Georgien Demonstrierende niedergeknüppelt wurden, äußerten sich Paris und Berlin deutlich. Zu Frankreich gibt das Auswärtige Amt nur einen Reisehinweis: „Meiden Sie Demonstrationen.“ Die Menschenrechtsliga LDH hat sich inzwischen an den UN-Kinderrechtsausschuss gewandt und den UN-Hochkommissar für Menschenrechte gebeten, eine Beobachtungsmission nach Frankreich zu schicken.
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5. Ich möchte abschließend noch einmal auf Ihre deutsch-französische Perspektive zurückkommen. Worin unterscheidet sich die Rolle der Polizei in der französischen Gesellschaft von der in Deutschland?
Seit dem Brokdorf-Beschluss von 1985 gilt in Deutschland: Der Staat hat Versammlungen zu ermöglichen, nicht zu bekämpfen. Daraus sind Kooperation und Deeskalation entstanden; Blendgranaten kenne ich in Deutschland beispielsweise nicht als gängiges Mittel gegen Demonstrierende. Das heißt nicht, dass es in Deutschland keine Polizeigewalt gäbe. Aber eine Eskalation durch die Polizei gilt in der Regel als Versagen, nicht als anerkannte Methode.
In Frankreich ist Polizeigewalt dagegen tief verankert, angefangen in den Banlieues: Junge Männer, die als schwarz oder arabisch wahrgenommen werden, werden laut Défenseur des droits zwanzigmal häufiger kontrolliert. Die Methoden, die jetzt gegen Jugendliche in Paris eingesetzt werden, wurden in den Banlieues erprobt. Neu ist nicht die Gewalt, sondern dass sie nun Schülerinnen und Schüler trifft und Menschen wie mich.
Dahinter steht aus meiner Sicht aber ein tiefer sitzendes Autoritätsproblem, das Frankreich sehr spät und unvollständig aufgearbeitet hat. In der Bundesrepublik ließen sich zwar auch lange autoritäre Kontinuitäten beobachten; es gab aber auch die Auschwitz-Prozesse, Adornos „Erziehung zur Mündigkeit“ und eine gewisse Sensibilisierung in Bezug auf autoritäre Tendenzen in Polizei und Militär. In Frankreich war Maurice Papon, der unter Vichy an Deportationen mitwirkte, 1961 Polizeipräfekt von Paris; verurteilt wurde er erst 1998. Wo nie offen verhandelt wurde, wem die Polizei dient, versteht sie sich eher als Arm der Staatsgewalt denn als Schutz der Bürger. Wer protestiert, erscheint als Störung der Ordnung.
Das trifft Jugendliche besonders hart. In Deutschland erlebe ich, dass man junge Menschen eher ernst nimmt. Frankreich ist hierarchischer – das zeigt sich auch in der Art, wie der Präsident zu uns spricht. Schon der Vorwurf, die Bewegung werde politisch vereinnahmt, spricht Jugendlichen ab, selbst zu denken.
Unabänderlich ist das alles aber nicht. Auch Frankreich kann sich für Deeskalation entscheiden, das Völkerrecht verlangt das auch. Und ich bin mit diesem Eindruck nicht allein: Die Regierung zeigt keinerlei Willen, ihr Versagen im Umgang mit den Protesten einzugestehen, sich zu entschuldigen und, wo es nötig wäre, den Hut zu nehmen.
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Editor’s Pick
von JASPER NEBEL

Copyright: SWR
Das Schöne am Urlaub ist ja eigentlich, dass man mal den Nachrichtenstrom ausschalten kann. Das gelingt mir ohnehin selten – zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts aber noch weniger. Insbesondere wenn man auf langen Autofahrten gute Podcasts zum Jubiläum hören kann – etwa „Rote Roben“, den neuen Podcast der ARD-Justizreporter:innen aus Karlsruhe. Egzona Hyseni und Frank Bräutigam nehmen sich darin die prägenden Fälle aus der (jüngeren) Geschichte des Gerichts vor, vom Urteil zur Sterbehilfe über den Klimabeschluss bis zu Corona. Die Geschichten hinter den Fällen sind dabei mehr als interessantes Beiwerk: Der Kontext sagt häufig mehr über die Entscheidung aus, als man meinen möchte – und wird insbesondere dann relevant, wenn ein früherer Fall zur maßgeblichen Vorlage für aktuelle Verfahren wird. Der unzugängliche Zitierstil des Gerichts, bestehend vor allem aus Zahlenkombis (mittlerweile immerhin mit Namen), hilft nicht gerade dabei, die Hintergründe eines Falls am Leben zu halten. Umso lohnender ist es, sie sich immer mal wieder ins Gedächtnis zu rufen.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von GEORGIA IOSIFIDOU
Tränengaswolken, Blendgranaten, Ausgangssperren. Frankreich ist in Aufruhr – und hat uns diese Woche nicht nur im Interview mit Carina Bury, sondern auch in unseren Texten weiter beschäftigt. Auch JACQUES DE MAILLARD (EN) blickt mit Sorge auf die Eskalation der Proteste in Frankreich und blickt kritisch auf die Rolle der Politik: Wer Verhaftungen und Härte den Vorrang vor Verhandlungen gebe, bereite den Weg zu weiteren Konfrontationen.
Auch im Vereinigten Königreich wurde diese Woche über die Folgen umstrittener Sicherheitsmaßnahmen diskutiert. Dabei ging es jedoch nicht um brennende Barrikaden, sondern um ein Buch. Die irische Autorin Sally Rooney kündigte an, Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Bücher an die Gruppe „Palestine Action“ zu spenden. Weil die Gruppe im Juli 2025 jedoch als terroristische Vereinigung eingestuft wurde, erklärte der Verlag Faber, dass ihre Bücher in Großbritannien nun nicht mehr verkauft werden. ALAN GREENE (EN) zeigt, warum der Fall ein Beispiel für die weitreichenden Folgen des britischen Terrorismusrechts ist.
Keine Bücher, sondern ein schlanker Plan rückte dagegen unlängst in Deutschland in das Zentrum der Debatte rund um Extremismusbekämpfung. Am 16. September stellten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ihren 10-Punkte-Plan zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung des Schutzes vor Terrorismus und Extremismus vor. Doch MARK A. ZÖLLER (DE) warnt vor voreiliger Begeisterung: Der Plan sei geprägt von Symbolpolitik und setze sich nicht ausreichend mit dem Bedrohungsphänomen auseinander.
Nicht nur symbolisch könnten dagegen schon sehr bald Bedrohungen in Sachsen-Anhalt sein. Sollte eine AfD-geführte Landesregierung zustande kommen, könnte dies weitreichende Folgen für die Polizei und andere Sicherheitsbehörden haben, insbesondere für die Ausbildung künftiger Polizeikräfte an Polizeihochschulen. ANDREAS RUCH und STEFAN KERSTING (DE) richten ihren Blick auf dieses bislang wenig beachtete Feld und zeigen, wie leicht sich Lehre und Forschung dort per Versetzung und Erlass steuern ließen.
Join the European Law Open (ELO) in celebrating 5 years of publication in 2026! Delivering a dynamic, critical and contextual approach to European law in an Open Access format, the journal is the bold new platform for the diverse voices of the EU law community. ELO offers rigorous analysis of both EU law itself and of wider European law and governance in their political, cultural, social and economic contexts.
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Um Steuerungsmöglichkeiten (und Steuern) ging es diese Woche auch in einer weiteren Debatte zum Stichpunkt Extremismus. Um zu verhindern, dass Steuermittel im sog. bundesstaatlichen Finanzausgleich in Bundesländer mit „extremistischen“ Landesregierungen fließen, fordern Bayern und Hessen Extremismusklauseln beim Länderfinanzausgleich. Das gebe die Finanzverfassung aber nicht her, meint KYRILL-ALEXANDER SCHWARZ (DE) und empfiehlt stattdessen den politischen Wettstreit.
Weiteren Gegenwind für den Wahlsieg der Linken in Berlin gab es von Katherina Reiche. Sie hatte auf dem Instagram-Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie der Linkspartei vorgeworfen, dass diese „jüdisches Leben bekämpft“, „die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“ und deswegen eine Standortgefahr sei. Daraufhin wehrte sich die Partei mit einem Eilantrag gegen die Ministerin vor dem Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg. JONAS DEYDA (DE) ordnet die Entscheidung in die bisherige Neutralitätsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein.
Politische Konfrontationen zwischen Links und Rechts haben auch Brasilien weiter beschäftigt. Dort steht am 25. Oktober 2026 die Stichwahl um die Präsidentschaft zwischen Lula und Flávio Bolsonaro an. PEDRO MARQUES NETO (EN) analysiert, wie rechtliche Rahmenbedingungen mit dem politischen Phänomen des Amtsinhabervorteils interagieren und ob Amtsinhaber, die sich zur Wiederwahl stellen, eigene Regeln benötigen.
Um ehemalige Führungsfiguren ging es indes im Kosovo. Dort löste die Verurteilung von Hashim Thaçi und drei weiteren ehemaligen UÇK-Führern in Den Haag Proteste aus. LEON TRAMPE und TIM STEPHAN (EN) untersuchen, inwiefern das Urteil die Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen stärkt und willkürliche Inhaftierung als Kriegsverbrechen anerkennt.
Auch die Ukraine befasst sich weiterhin mit Kriegsverbrechen. 2022 beschädigten russische Streitkräfte den Oskil-Damm in der Region Charkiw. Die dadurch entstandenen Schäden wirkten sich auf Flüsse und ganze Ökosysteme aus. Die ukrainische Staatsanwaltschaft klagte zwei russische Generäle daher wegen Ökozids an. RINATA KAZAK, IEVGENIIA KOPYTSIA und ANASTASIIA PUHACH (EN) haben sich die Frage angeschaut, wie ökologische Schäden zu messen sind.
Große Schäden drohen auch durch immer schwerer zu kontrollierende KI-Modelle. OREN PEREZ (EN) untersucht, ob und wie KI-Governance eine robuste Antwort auf das Problem von Gefahren durch KI-Agenten formuliert.
Um Lücken und Gefahren ging es immer wieder in der Regulierung von Lieferketten. GIESELA RÜHL (EN) hat sich die Reform der europäischen Lieferkettenrichtlinie angesehen und zeigt, warum Mitgliedstaaten trotz rechtlicher Unsicherheiten an zivilrechtlicher Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten festhalten sollten.
Auch im viel diskutierten Fall der „Cornell Seven“ geht es um Strafbarkeitslücken. Der Fall hat weitreichende Forderungen nach einem strengeren Sexualstrafrecht ausgelöst. Doch AYA GRUBER (EN) warnt davor, Gesetze aus purer Empörung zu verschärfen. Sie plädiert stattdessen für eine Reform, die sexuelle Selbstbestimmung schützt, ohne das Strafrecht unkontrolliert auszuweiten.
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Als Infrastrukturpartner der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung hostet intRecht die Zeitschrift für Völkerstrafrecht (ZVStR), eine neue Open-Access-Zeitschrift zum Völkerstrafrecht im deutschsprachigen Raum. Die ZVStR bietet ein Forum zur Einordnung und Diskussion völkerstrafrechtlicher Entwicklungen insbesondere auf nationaler Ebene, mit besonderem Fokus auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. Sie veröffentlicht begutachtete Abhandlungen ebenso wie aktuelle Beiträge und Kommentare, Urteilsanmerkungen, Besprechungen und Tagungsberichte. Die Beiträge erscheinen fortlaufend.
Das Redaktionsteam – Prof. Dr. Aziz Epik, Prof. Dr. Julia Geneuss, Prof. Dr. Svenja Raube, Prof. Dr. Nella Sayatz und Prof. Dr. Andreas Werkmeister – freut sich über Einreichungen.
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Auch Gisèle Pelicot hat sich mit der Betroffenen des Missbrauchsfalls an der Cornell University solidarisiert. „Die Scham muss die Seiten wechseln“ – aber welche Rolle spielt das Recht dabei? Darum dreht sich unser neues Symposium, das diese Woche begonnen hat: „Recht und Scham“. Die Herausgeberinnen PAULA RHEIN-FISCHER und LUNA RÖSINGER (DE) eröffnen das Symposium. MAGDALENA KMAK (EN) denkt über die übersehene Rolle von Scham, Beschämung und Schamlosigkeit im Flüchtlingsrecht nach. LUNA RÖSINGER (DE) beschäftigt sich mit „shame sanctions“ an US-Gerichten. EVA MARIA BREDLER (DE) analysiert, wie Scham Gebärende so diszipliniert, dass sie Eingriffe hinnehmen und wie dadurch geburtshilfliche Gewalt begünstigt wird, und plädiert für ein relationales Autonomieverständnis. LAURA MÜNKLER, RAHEL SKOBOWSKY und LISA SPANTIG (DE) schreiben zur ambivalenten Rolle von Scham im Sozialrecht. MATTHIAS BRAUN und BIRGIT MÜNCH (DE) über Scham und die Macht der Bilder. PAULA RHEIN-FISCHER (DE) wendet sich dagegen einem wenig beachteten Motiv deutscher Erinnerungsgesetze zu. SVEN JÜRGENSEN (DE) argumentiert, dass Gesetzgeber und BVerfG rechtsstaatliche Standards relativieren, wenn es um Sexpuppen, Glücksspiel, Prostitution und Drogen geht.
Und schließlich ging es diese Woche mit unserem Symposium „Thinking Machines, Thinking Lawyers“ weiter. CLAUDIO NOVELLI und LUCIANO FLORIDI (EN) denken über den Einfluss von KI auf rechtswissenschaftliche Forschung nach und MEHTAB KHAN (EN) warnt vor der Erosion etablierter Standards und Institutionen in der Forschung.
Ganz gleich, ob Sie eine denkende Juristin sind oder eine Maschine, die diesen Newsletter in Nullen und Einsen zerteilt: Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
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