Etappenziele
Über das, was der Verfassungsblog sonst noch so macht
Die meisten von Ihnen haben es vermutlich schon längst wieder vergessen (wenn Sie es denn überhaupt jemals wussten), aber der Verfassungsblog ist nicht nur fleißig damit beschäftigt, interessante Texte zu akquirieren, redigieren und zu veröffentlichen, sondern arbeitet seit März letzten Jahres auch an einem vom BMBF geförderten Projekt zu Open Access (hier haben wir kurz zusammengefasst, worum es in dem Projekt geht). Seit wir damit begonnen haben, ist viel passiert und wir haben schon viel geschafft. Wir haben aber noch Einiges vor – und brauchen weiter und mehr Unterstützung, um unsere Ziele zu erreichen.
Die Rechtswissenschaft ist berüchtigt dafür, dass sie sich schwer tut mit Open Access. An den Verlagen führt für die meisten kein Weg vorbei, insbesondere wenn sie an einer Karriere in der Wissenschaft arbeiten. Die Verlage öffnen sich nur langsam, und für die Autor*innen werden die Druckkostenzuschüsse bei einer Open-Access-Publikation höher. Wenn man allerdings die Augen offenhält, dann sieht man immer mehr rechtswissenschaftliche Open-Access-Projekte. Von studentischen Zeitschriften über Schriftenreihen bis hin zu Lehrbüchern. Diese Projekte haben oft eines gemeinsam: Sie entstehen aus dem Wissenschaftsbetrieb selbst heraus. Und nicht wenige solcher Projekte sind unabhängig von Verlagen. Was die Sichtbarkeit betrifft, kann das – zumindest bis die Publikation sich etabliert hat – Nachteile mit sich bringen. Es gibt Wissenschaftler*innen aber auch Freiheiten und die Kontrolle über ihre Projekte.
Zwei Symposien und eine Studie
Wie es denn nun aussieht mit der OA-Skepsis in der Rechtswissenschaft, damit hat sich im ersten Jahr unseres Projekts Offener Zugang zu Öffentlichem Recht Georg Fischer beschäftigt und dafür Interviews mit Rechtswissenschaftler*innen aller Karrierestufen geführt. Als Soziologe und somit jemand, der außerhalb des rechtswissenschaftlichen Betriebs steht, konnte er ganz unbefangen an die Wissenschaftler*innen herantreten und Einsichten gewinnen, die sich vielleicht auch manch eine*r im juristischen Wissenschaftsbetrieb zumindest noch nicht bewusst gemacht hat. Der Aufsatz, der daraus entstanden ist, befindet sich derzeit im Review-Prozess und wir hoffen, dass er bald veröffentlicht werden kann – natürlich Open Access.
Wir haben als Teil dieses Arbeitspakets außerdem zwei Blog-Symposien realisieren können. Das erste stand noch ganz im Zeichen der Pandemie: Wenn Bibliotheken geschlossen sind, verschließt sich für die meisten auch der Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Während der Pandemie ist wohl nicht wenigen ganz besonders zu Bewusstsein gekommen, was es bedeutet, freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur zu haben – oder ihn eben nicht zu haben. Im Blog-Symposium „Zugang im Lockdown“ konnten wir eine Reihe von Perspektiven zusammentragen, die von ganz unterschiedlichen Erfahrungen berichten.
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Interesse an einer Promotion in einem einmaligen und weltweit renommierten Arbeits- und Forschungsumfeld? Die Abteilung Strafrecht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i. Br. (Direktorin: Prof. Dr. Tatjana Hörnle) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Doktorandin/Doktoranden (w/m/d). Die Doktorandenstelle ist der von Dr. Dr. Philipp-Alexander Hirsch geleiteten unabhängigen Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ zugeordnet.
Mehr Informationen gibt es hier.
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Im zweiten Blog-Symposium „Open / Closed“ haben wir uns dem Thema Open Access breiter gewidmet, sowohl geographisch als auch thematisch. Ein Augenmerk lag hier vor allem darauf, welche Schwierigkeiten Open-Access-Publizieren mit sich bringen kann und welche Zugangshürden trotz der scheinbaren Offenheit bestehen bleiben oder erst entstehen.
Die Sache mit dem Geld
Wesentliches Ziel unsere Projekts Offener Zugang zu Öffentlichem Recht ist es, für den Verfassungsblog endlich eine nachhaltige und solide Finanzierung zu finden und aufzubauen. Letztlich geht diese Frage aber nicht nur uns etwas an. Im Moment scheinen alle auf der Suche nach einem funktionierenden Modell, um wissenschaftliche Open-Access-Publikationen zu finanzieren: Verlage, wissenschaftsgetriebene Publikationsprojekte und Bibliotheken. Der Verfassungsblog steht hier ein wenig zwischen den Stühlen. Wir sind zu klein, um unsere Gemeinkosten wie ein Verlag verteilen und so senken zu können, haben aber hohe Personalkosten, die nicht wie bei den meisten wissenschaftsgetriebenen Projekten unsichtbar werden, da sie die Arbeit von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und studentischen Hilfskräften gar nicht mit einpreisen (wenn diese Arbeit denn überhaupt bezahlt wird).
Über den Weg einer Konsortialfinanzierung versuchen wir nun, zumindest einen Teil unseres Betriebs zu finanzieren. Das heißt, wir möchten Universitätsbibliotheken und andere wissenschaftliche Einrichtungen dafür gewinnen, unsere Arbeit mit einem jährlichen Betrag finanziell zu unterstützen. Aus unserer Sicht liegt das nahe, denn schließlich sind wir eine Plattform, die vor allem Beiträge von Wissenschaftler*innen veröffentlicht. Die Unterstützung, die wir vom <intR>2Dok in Form von DOIs und Langzeitarchivierung bekommen, hat sich dabei – neben der Qualitätssicherung – als unabdingbar erwiesen, da Publikationen in der Wissenschaftslandschaft so erst existent werden und auch nicht einfach wieder verschwinden. Dank des Projekts hatten und haben wir die Zeit herauszufinden, welche grundlegenden Voraussetzungen eine wissenschaftliche Publikation erfüllen muss, um überhaupt für eine Finanzierung durch Bibliotheken in Frage zu kommen. Wir hoffen, dass wir es mit unseren Erkenntnissen anderen schon bestehenden oder sich gründenden Publikationen einfacher machen können, indem sie von Beginn an wesentliche Dinge in die Planung einbeziehen können. Hier möchten wir nichts vorwegnehmen, denn aus dem, was wir gelernt haben, soll noch eine Publikation entstehen. So viel vorab: Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Mitarbeiter*innen der Einrichtungen unfassbar hilfsbereit und OA-Projekten gegenüber sehr aufgeschlossen sind und sie unterstützen. Wer also am Überlegen ist, eine wissenschaftliche Publikation aufzubauen, die wende sich an ihre Bibliothek.
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Hybrid Conference: Access to Vaccines and Medical Care during Pandemics
TU Dresden and Stellenbosch University invite you to join us either in Dresden or online on the 11th of July to reflect on the Covid19 pandemic. We will examine, from the perspective of both the Global North and the Global South, whether existing legal concepts and frameworks, including their implicit ethical values, have proven successful in combating the pandemic. The focus will be intellectual property law, international law and constitutional law.
Please click here for further information.
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Ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer soliden Finanzierung
Unser Kooperationspartner Knowledge Unlatched hat weitestgehend den praktischen Teil auf dem Weg zur konsortialen Finanzierung des Verfassungsblog übernommen: Als Dienstleister und Schnittstelle zwischen Verlagen/Publishern und Bibliotheken, sind sie darauf spezialisiert, Open-Access-Publikationen über bibliothekarische Einrichtungen zu crowdfunden. Die gute Nachricht: Im vergangenen Jahr haben sich 16 Bibliotheken und Einrichtungen an der Finanzierung des Verfassungsblog beteiligt (welche das sind, sehen Sie hier). Das ist ein toller Erfolg und wir sind froh, dass so viele Einrichtungen (und deren Wissenschaftler*innen) überzeugt sind, dass es sich lohnt, für die Inhalte des Verfassungsblog zu bezahlen. Allerdings reicht das noch nicht. Ziel ist es, am Ende der Projektlaufzeit 1,5 Stellen + Gemeinkosten über die Konsortialfinanzierung zu sichern. Nach der ersten Finanzierungsrunde sollte die Hälfte des Betrags zusammenkommen, was uns leider nicht gelungen ist. Nur kurz zur Einordnung: Die 1,5 Stellen decken lediglich die Arbeit an der aktuellen Blog-Timeline ab. Was wir tatsächlich brauchen, um nicht nur die Blog-Timeline, sondern auch die Blog-Symposien und den Podcast finanzieren zu können, sind 4 Stellen. Und dann kommen zu den Personalkosten noch die Gemeinkosten hinzu, also die technische Infrastruktur und Wartung, Büroräume und das Gehalt von jemandem, die*der nicht Teil der Redaktion ist, sondern den ganzen Betrieb leitet und organisiert. Nicht alles sollen die Wissenschaftseinrichtungen finanzieren, schließlich hat der Verfassungsblog vor allem mit dem Podcast und dem Editorial auch eine journalistische Seite. Um diese Teile zu finanzieren, müssen wir auf andere Akteure setzen – was hoffentlich einfacher wird, sobald der Verfassungsblog als gemeinnützig anerkannt ist.
Es geht weiter
Das war nur ein kleiner Ausschnitt aus dem ereignisreichen ersten Projektjahr. Das zweite Jahr ist schon in vollem Gange und wird nicht weniger spannend. Wir können schon jetzt verraten, dass wir sowohl auf den Open-Access-Tagen als auch auf der juristischen Open-Access-Tagung jurOA vertreten sein werden, die beide in Bern stattfinden.
Es war ein Jahr mit einer steilen Lernkurve, in dem wir viele engagierte und kenntnisreiche Menschen kennengelernt haben. Auf dem Weg, den Betrieb des Verfassungsblog endlich auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen, sind wir ein Stück weiter. Wir haben aber einen noch weiteren Weg vor uns, bis uns das tatsächlich gelungen ist. Als Wissenschaftler*in oder Student*in an einer deutschen oder europäischen Hochschule können Sie uns dabei unterstützen, noch mehr Einrichtungen davon zu überzeugen, dass der Verfassungsblog einen Platz in der Wissenschaftslandschaft hat und auch in Zukunft haben sollte.
Restoring Constitutionalism: Verfassungsblog-Panel auf der diesjährigen ICON-Konferez
Zu Beginn des Jahres haben wir eine international weit beachtete Debatte zur der Frage durchgeführt, wie damit umzugehen ist, wenn autokratische Regime eine Verfassung nutzen, um ihre Macht dauerhaft zu perpetuieren – selbst wenn sie eine Wahl verloren haben. Die Frage war nicht nur kurz vor den Wahlen in Ungarn ebenso brisant wie komplex zu beantworten, sondern stellt sich in einer ganzen Reihe weiterer geographischer Kontexte.
Für die diesjährige Konferenz der International Society of Public Law in Wrocław haben wir ein Online-Panel organisiert, auf dem wir vier dieser Kontexte vertiefen und diskutieren werden: Die Türkei, Ungarn, Russland und Lateinamerika. Das Panel mit ROBERTO GARGARELLA, CEM TECIMER, DMITRY KURNOSOV, und CSABA GYŐRY findet am Montag, den 4. Juli 2022, um 17:40 CEST statt. Mehr Informationen zum Panel gibt es hier.
Die Woche auf dem Verfassungsblog
Der US Supreme Court sorgt in letzter Zeit beinahe täglich für neue Schlagzeilen. Das befürchtete Ende von Roe v. Wade (hier und hier) ist nun tatsächlich gekommen. Die US Verfassung garantiere nunmehr kein Recht auf Abtreibung, so der Gerichtshof in seiner Entscheidung Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization. SARAH KATHARINA STEIN befasst sich näher mit den dissenting opions der drei liberalen Richter*innen.
Taggenau mit der Dobbs-Entscheidung wurde im Deutschen Bundestag nach jahrelangem Ringen beschlossen, § 219a StGB vollkommen zu streichen. VALENTINA CHIOFALO hat sich beide Ereignisse angeschaut und argumentiert, dass aus identitätspolitischer Perspektive sichtbar wird, wieso beide Ereignisse fundamental miteinander verknüpft sind – und wie bestimmte Positionen in öffentlichen Debatten durch strategische Delegitimierungsprozesse aus dem Diskurs verdrängt werden können.
Neben dem Ende des Rechts auf Abtreibung kippte der US Supreme Court kürzlich auch ein New Yorker Gesetz, welches das offene Tragen einer Waffe beschränkte (New York State Rifle & Pistol Association et al. v. Bruen, Superintendent of New York State Police). GÜNTER FRANKENBERG und FERNANDA NICOLA zeigen, wie die Entscheidungen in Dobbs und Bruen zusammenhängen – und warum beide einer „Logik des Patriarchats“ folgen.
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Max Planck Law connects ten Institutes in Germany and Luxembourg to form one of the world’s largest frameworks for doctoral and postdoctoral training in law.
Find out more about our academic opportunities here and keep up-to-date with our numerous activities, including courses open to the public, by subscribing to our newsletter here.
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Seit erstem Juni werden auch in Berlin wieder Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt. Um den Strafvollzug während der Coronapandemie nicht mit der häufigen Aufnahme von Personen mit kurzen Haftstrafen zu gefährden, wurde deren Vollstreckung zuletzt mehrfach ausgesetzt. Die Sinnhaftigkeit von Ersatzfreiheitsstrafen ist allerdings durchaus umstritten. FRANK WILDE macht konkrete Vorschläge für eine Strafrechtsreform, die nicht erst bei der Ersatzfreiheitsstrafe, sondern bei der Geldstrafe ansetzt.
Im Bundestag bemüht man sich derzeit erneut darum, die Suizidhilfe zu regulieren. Wie ist die Sterbehilfe eigentlich in anderen europäischen Staaten geregelt? MICHAEL KUBICIEL empfiehlt den rechtsvergleichenden Blick, auch um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen.
Um die Bevölkerung durch die steigenden Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung kürzlich eine Energiepreispauschale beschlossen. Davon profitieren allerdings nur Arbeitnehmer*innen; Nichterwerbstätige werden entsprechend ungleichbehandelt. Der Sozialverband VdK zieht deshalb nun vor das Bundesverfassungsgericht. MARJE MÜLDER über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.
Die Vermutung, dass Demokratien ein gewisses Potential an Selbstzerstörung besitzen, ist nicht neu. Feinde der Demokratie können ausgerechnet ihre Institutionen selbst nutzen, um den Weg in die Autokratie zu ebnen – Schritt für Schritt, subtil und sogar legal. Für MICHAEL BAURMANN ist dabei die entscheidende Frage, ob wir uns vielleicht grundsätzlich darüber getäuscht haben, wie stark demokratische und rechtsstaatliche Institutionen bei den Menschen tatsächlich verankert sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich die ehemalige Bundeskanzlerin Merkel für einen Verstoß gegen deren Neutralitätspflicht gerügt. Was das Merkel-Urteil mit Thomas Hobbes und Giuseppe Duso zu tun hat, und warum das Konzept demokratischer Neutralität auf einem eklatanten Verfassungswiderspruch gründet, weiß MARTIN WELSCH.
Pluralismus ist eine zentrale Voraussetzung des demokratischen Rechtsstaats. Aber wie steht eigentlich die Staatsrechtslehre zu dem Konzept? UWE KRANENPOHL untersucht diese Frage und findet eine “Blindstelle” – mit der auch das Merkel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusammenhängt.
In einer bayerischen Schule wurden Soldaten als Vertretungslehrer eingesetzt, angeblich “freiwillig, ehrenamtlich und unbezahlt”. TOBIAS CRONE überzeugt das wenig. Zwischen der Schule und den Soldaten bestehe ein privatrechtlicher Vertrag. Dabei hätte die Schule nur ein Amtshilfegesuch stellen müssen.
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker hat einen Meilenstein gesetzt für die Rechte indigener Völker. Nicht nur, indem es die Okiek als ureigene Bewohner des Mau-Waldes anerkannt und Kenia zu Schadensersatzleistungen verpflichtet hat. AMBREENA MANJI zeigt, warum die Details der Entscheidung so wegweisend für andere indigene Völker sind.
Nicola Sturgeon, First Minister von Schottland, hat angekündigt, im nächsten Jahr ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum abhalten zu wollen. Rechtliche Voraussetzungen für eine Trennung vom Vereinten Königreich gibt es aber nicht. NIKOS SKOUTARIS argumentiert daher für ein Sezessionsrecht für Schottland.
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Achmea-Fall die innereuropäische private Investitionsschiedsgerichtsbarkeit empfindlich begrenzt hatte, hat nun ein Schiedsgericht erstmalig erklärt, dass es für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb der EU unzuständig sei. MARTIN GRONEMANN hat sich die Entscheidung angesehen und zeigt, warum dennoch nicht mit einem Ende des Investitionsschutzes unter dem Energiecharta-Vertrag zu rechnen ist.
Eine unabhängige Justiz ist ein Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit, das haben die Entwicklungen in Ungarn und Polen nur allzu deutlich gemacht. Artikel 19 Abs. 1 EUV spielt in dieser Hinsicht eine entscheidende Rolle und sollte daher die Rechtsprechung des Gerichtshofs widerspiegeln, wie TOMASZ TADEUSZ KONCEWICZ argumentiert. Er macht Vorschläge, wie der Vertrag geändert werden könnte.
In einer Reihe von EU-Ländern schränken die Regierungen den zivilgesellschaftlichen Raum ein und erschweren damit zunehmend die Arbeit der Zivilgesellschaft. Ein umfassender strategischer Ansatz für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft würde es der EU ermöglichen, den wachsenden Illiberalismus und die Ambivalenz gegenüber der Demokratie wirksamer zu bekämpfen, argumentieren MÁRTA PARDAVI und BERNHARD KNOLL-TUDOR.
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Ihre
Evin Dalkilic