27 November 2009

Bundesrat zum Homo-Diskriminierungsschutz: Provinziell und beschämend

Koch, Brender, Jung, VdLeyen, Köhler – über all die im Doppelsinn aufregenden Personalmeldungen könnte man glatt übersehen, dass heute der Bundesrat die Stadtstaaten-Initiative zum Diskriminierungsverbot gegenüber Homo- und Transsexuellen und Transgender gekillt hat. Dieses Votum ist ein Grund zum Schämen. Genau wie die Begründungen, die sich die Provinzinnenminister dazu einfallen haben lassen.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

So steht es in Art. 3 III GG. Wer einen Hessen wegen seines Dialekts diskriminiert, verstößt gegen die Wertordnung des Grundgesetzes. Wer einen Schwulen wegen seines Schwulseins diskriminiert, verstößt gegen das Antidiskriminierungsgesetz, und wenn es nach dem Willen von CDU und CSU gegangen wäre, nicht einmal das.

Die Innenminister können beim besten Willen nicht erkennen, wozu ein spezieller Schutz gut sein soll: Den Schwulen geht es doch prima hier bei uns, keiner tut ihnen was, und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz schützt sie wie jeden anderen auch.

Vor ein paar Wochen ist in der Welt ein Text von ungewöhnlicher Niedertracht erschienen, in dem sinngemäß die These vertreten wurde, die Homos sollten sich mal schön zurückhalten, schließlich haue ihnen heutzutage niemand mehr eine rein für ihre Perversität, und überhaupt sei diese ganze Antidiskriminierungsnummer nur der verdeckte Versuch, die ganze Welt schwul zu machen oder so.

In diesem Geist hat heute auch der Bundesrat gehandelt.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Bundesrat zum Homo-Diskriminierungsschutz: Provinziell und beschämend, VerfBlog, 2009/11/27, https://verfassungsblog.de/bundesrat-zum-homo-diskriminierungsschutz-provinziell-und-beschamend/, DOI: 10.17176/20181008-152129-0.

2 Comments

  1. Sebastian Wenzel Sat 28 Nov 2009 at 01:08 - Reply

    Ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung findet sich im EGV, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in Rechtsprechung es EGMR, EuGH und seit kurzem auch in der Rechtsprechung des BVerfG. Aber der Bundesrat weiß es natürlich besser und bleibt seiner Linie treu. 2000/2001 wollte der Bundesrat ja auch das Lebenspartnerschaftgesetz scheitern lassen, beim Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz hat er es auch geschafft.

    Hier findet man die Drucksachen zu der beantragten GG-Änderung:
    http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8690/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/864-sitzung/to-node.html?__nnn=true

  2. Sebastian Wenzel Thu 3 Dec 2009 at 21:51 - Reply

    Hier ist auch noch mal der gleiche Gesetzesentwurf von Abgeordneten des Bundestages und der Fraktion der Grünen:

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700088.pdf

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