04 November 2016

Feinde des Volkes?

(c) J. Triepke, CC BY 2.0

(c) J. Triepke, CC BY 2.0

Man reibt sich die Augen: Da fällt im Mutterland der parlamentarischen Demokratie ein Gericht ein Urteil, wonach die Entscheidung über den Brexit nicht etwa Her Majesty’s Government per “royal prerogative”, sondern die Volksvertretung zu fällen hat, das im Vereinigten Königreich souveräne Parlament. Was, so sollte man meinen, ist demokratisch, wenn nicht das?

Wer das glaubt, hat die Rechnung ohne die britische Boulevardpresse und ohne die Hardline-Brexiteers unter den Tory-Abgeordneten gemacht:

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Enemies of the People: An dieser Diktion hätte Josef Stalin seine helle Freude gehabt.

Aber jenseits solcher 30er-Jahre-Reminiszenzen scheint es mir zu kurz gesprungen, dieses Phänomen allein auf die Verkommenheit der britischen Boulevardpresse und der Tory-Backbencher zu reduzieren. Da geht etwas Grundlegenderes vor. Und zwar nicht allein im Vereinigten Königreich. Sondern im gesamten westlichen demokratisch-rechtsstaatlichen Verfassungsraum.

Politische Richter

In Polen erleben wir zurzeit live und in Farbe, wie prekär die Position der Justiz schnell werden kann, wenn sie die Autorität für sich beansprucht, Verfassungsfragen den politischen Mehrheiten aus der Hand zu nehmen und nach Rechtsmaßstäben per Gerichtsverfahren zu beantworten. Sie kann jederzeit selbst als politischer Akteur gebrandmarkt werden, Richter als Angehörige einer imaginierten oder auch realen Elite, die Machtstrukturen bedient, auf dass der wahre Wille des Volkes ungehört und unbefolgt bleibe. Gegen diesen genuin politischen Vorwurf kann man sich als Richter kaum wehren. Wer es doch versucht, wie es der polnische Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński mit bewundernswertem Mut und enormem Stehvermögen getan hat, der gräbt sich nur immer tiefer in das Loch hinein, das ihm seine Gegner geschaufelt haben. Mit jedem Interview, mit jeder öffentlichen Rede bestätigt er nur, was seine Gegner ohnehin behaupten: Der Mann kämpft einen Kampf, und der hat mit Recht nichts zu tun. Der ist politisch.

In den USA gibt es diese Debatte um Judicial Activism und die Politisierung des Supreme Court schon seit vielen Jahrzehnten. Die Justiz versucht sich dort zu schützen, indem sie sich Zurückhaltung auferlegt und für breite Teile des politischen Geschehens per “political question doctrine” von vornherein für unzuständig erklärt. Aber das hilft nur begrenzt. Jeder weiß genau, welche Richter liberal und welche konservativ sind, und nur weil Justice Kennedy mal mit den einen, mal mit den anderen stimmt, ist nicht immer schon an den Fingern abzählbar, wie politisch heiß umkämpfte Streitigkeiten ausgehen. Das ist schon lange so und hat dem Standing des Supreme Court im Land wie international nicht gut getan.

Aber in jüngster Zeit hat die Debatte eine neue Qualität angenommen. Republikanische Senatoren, darunter “moderate” Schwergewichte wie John McCain, haben angekündigt, jede Nominierung von Hillary Clinton, sofern sie Präsidentin wird, blockieren zu wollen. Lieber bleibt die Stelle des vor einem Jahr verstorbenen Richters Antonin Scalia für ein halbes Jahrzehnt oder noch länger unbesetzt, als dass der gewählten Democrats-Präsident_in erlaubt wird, dem liberalen Teil der Richterbank ein Übergewicht zu verschaffen. Es gibt sogar Stimmen in den USA, die fordern, überhaupt keine neuen Richter mehr zu nominieren und das Gericht von neun auf sechs Richter_innen herunterzuhungern. Solange Scalias Stelle unbesetzt ist, hat keine Seite eine Mehrheit, und das Gericht ist strukturell daran gehindert, mit Präzedenzurteilen für Rechtseinheitlichkeit im Lande zu sorgen. Was die republikanischen Hardliner nicht stört, im Gegenteil: wenn man gegen “judicial activism” ist, dann ist das doch prima, wenn der Supreme Court einfach mal für eine Weile die Klappe hält.

In Deutschland gehört der Respekt vor der Verfassungsgerichtsbarkeit sozusagen zur konstitutionellen DNA. Aber auch wir sind gegen Genmutationen nicht gefeit. Als die Linken-Parteichefin Katja Kipping neulich, als Karlsruhe ihrem Eilantrag gegen CETA nicht stattgeben wollte, anfing von “Klassen-Justiz” zu faseln, ruderte sie schnell wieder zurück. Aber wir haben schon verstanden.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts balanciert selbst auf einem gefährlichen Grad, wenn er bei Themen wie der Eurokrise versucht, dem angeblich im politischen Diskurs zu wenig gehörten “Willen des Volkes” ein Forum zu bieten, und damit Erwartungen an seine Fähigkeit weckt, politisch umkämpfte Streitfragen ex cathedra zu klären, die er niemals erfüllen kann.

Wie eine Sandburg bei Flut

Es ist aber nicht nur die (Verfassungs-)Gerichtsbarkeit als Institution, die unterspült wird im Augenblick. Es ist die Verfassungsstaatlichkeit selbst. Und mit ihr das Vertrauen darin, dass es dauerhaft möglich ist, Frieden und Freiheit durch Verfassungsrecht zu garantieren.

Ich bin, wie wohl die allermeisten Leser_innen dieses Blogs, überzeugt davon, dass politische Macht einen konstitutionellen Rahmen braucht, der ihr Form und Legitimität gibt und sicher stellt, dass Macht nicht dazu missbraucht wird, auf denjenigen, die der Macht irgendwie im Weg sind, herumzutrampeln. Ich bin überzeugt davon, dass der Wille eines Volkes, mit sich selbst identisch zu sein, in Tyrannei mündet, wenn er sich nicht rechtlichen Bindungen unterwirft und in rechtliche Institutionen kanalisieren lässt. Ich bin überzeugt davon, dass rechtliche Verfasstheit buchstäblich konstitutiv ist für Demokratie überhaupt.

Diese Überzeugung wird erschüttert. Auf der ganzen Welt. Das Volk ist frustriert und desillusioniert und findet, zumeist völlig zu Recht, dass das politische System nicht leistet, was es leisten soll, dass viel zu viele Feedbackschleifen darin eingebaut sind, die die Mächtigen immer mächtiger und die Ohnmächtigen immer ohnmächtiger machen. Die rechtlichen Bindungen sind schuld, findet das Volk. Die Diskriminierungsverbote und supranationalen Vorschriften, sagen die einen. Die Freihandelsverträge und Investitionsschutzregeln, sagen die anderen. Nichts darf man mehr, dauernd kommt irgend eine Jurist_in und sagt, das ist verboten bzw. wird teuer.

Für diejenigen, die politische Macht besitzen oder anstreben, ob sie Donald Trump heißen, Theresa May oder Jarosław Kaczyński, ist dieser “Wille des Volkes” zunächst mal ein gewaltiges Reservoir an politischem Kapital: Das Volk will weniger rechtliche Bindungen? Aber gerne. Zumal das Subjekt dieses Willens, wenn nicht mehr rechtlich konstruiert, dann um so mehr politisch formbar wird: Wer die Agenda setzt, wer die Referendumsfragen formuliert, wer die Informationsgrundlage der Wähler_innen gestaltet, der kann sehr weitgehend kontrollieren, was zum jeweiligen Moment als “Wille des Volks” ermittelt wird. Nicht nur rechtsstaatliche, auch demokratische Institutionen lassen sich so leicht beiseite schieben, wenn sie der Exekutivmacht lästig fallen: Wer braucht noch ein Parlament, wenn das Volk bereits gesprochen hat?

Der demokratische Verfassungsstaat ist eine prächtige Burg, voller Zinnen und Türme und mit starken Mauern. Viele Menschenalter lang hat er dem “Willen des Volkes” bzw. dem, was von interessierter Seite jeweils dazu erklärt wird, standgehalten.

Selbst in einer vermeintlich so durch und durch stabilen Demokratie wie Großbritannien kann es passieren – vielleicht ist es sogar schon passiert – , dass wir eines Tages aufwachen und merken: Wo am Abend zuvor eine prächtige Burg stand, finden wir am Morgen nur noch einen Haufen nassen Sand.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Feinde des Volkes?, VerfBlog, 2016/11/04, https://verfassungsblog.de/feinde-des-volkes/, DOI: 10.17176/20161104-165111.

20 Comments

  1. Susi Fri 4 Nov 2016 at 16:15 - Reply

    Naja, drängt sich nicht unbedingt als “unpolitischste Entscheidung aller Zeiten” auf. Den Vollzug des Ergebnisses einer Volksabstimmung auf gesetzlicher Grundlage, die das Parlament zuvor geschaffen hat, erneut der parlamentarischen Befassung zu überantworten – kann man machen, muss man aber nicht machen. Und wenn sich Richter auf das politische Parket begeben, dann bekommen sie Antworten aus dem politischen Raum. Fragen Sie mal Herrn Voßkuhle und Herrn Lammert. Oder unsere polnischen Freunde und deren Freunde.

    Notabene kann ich mich gerade auch nicht daran erinnern, dass die Stärkung der Parlamentsrechte durch den Zweiten Senat in der Vergangenheit stets nur Beifall erhalten hätte…

  2. Oliver H. Schmidt Fri 4 Nov 2016 at 18:27 - Reply

    Super Kommentar!

  3. Paule Sat 5 Nov 2016 at 02:44 - Reply

    Nun ja, jede Burg ist nur so stark wie ihre Besatzung!

    Nicht das Volk will nicht weniger rechtliche Bindung, das Volk will das die Eliten an des Volkes rechtliche Vorgaben gebunden ist.
    Das Volk ist der Souverän. Es ist der Schöpfer des Rechts, von Regel denen es freiwillig folgt und mit dem es die Eliten bindet um den Willen des Volkes zu erfüllen.
    Wenn das Volk seinen Willen ändert ist das Teil seiner Souveränität. Und Pflicht der Eliten ist es diesem Willen zu folgen.
    Dafür, und nur dafür, überträgt das Volk einem Teil seiner Souveränität auf Zeit an die Eliten in Parlamente und Regierungen in Form von Handlungsmacht.
    Das Volk ist die Besatzung der Burg, der Staat ist steht so stark wie das Volk des Staates!
    Ohne Volk ist jede Burg im besten Fall ein Haufen Steine und im schlechtesten Sand!

  4. Sandkörnchen Sun 6 Nov 2016 at 12:03 - Reply

    Demokratie ohne Volk? Burg ohne Bürger? Ein demokratisch und rechtlich einwandfreies Referendum, dass uns zu Stalin, dem Erfinder der Volksabstimmung, führt?

    Wenn diese Kolumnen doch etwas mehr über juristische Sachfragen und etwas viel weniger über die Befindlichkeit ihres Erzeugers preisgegeben würden …

  5. Frank Frei Sun 6 Nov 2016 at 13:08 - Reply

    @Paule Wie sollte denn ein “Volk” ein Souverän sein? Und wie sollen die Individuen eines imäginären Volkes Rechte (durch Wahl) delegieren können, die sie selbst gar nicht haben?
    Ich setze nach wie vor auf die Individualrechte jedes einzelnen, so zu leben wie er will. Unabhängig von einer Staatsfiktion oder dem Willen der Nachbarn.

  6. Paule Sun 6 Nov 2016 at 18:02 - Reply

    Hallo Frank und auch Frei,

    „Ich setze nach wie vor auf die Individualrechte jedes einzelnen, so zu leben wie er will. Unabhängig von einer Staatsfiktion oder dem Willen der Nachbarn.“

    Es ist ein Irrtum von dem Recht (unabhängig) zu leben auf die Möglichkeit es zu tun zu schließen.
    ~
    Der Mensch ist als Einzelwesen schlicht nicht überlebensfähig! Ein gebrochenes Bein, eine ernsthafte Krankheit und das war’s. Und mit der Vermehrung klappt es auch nicht mehr. Auch Eigentum ist dann kein Konzept von Dauer, der nächste mit der größeren Keule oder der Säbelzahntiger macht das dem Individualisten schon klar.

    Richtig ist, dass die Souveränität eines Volkes aus dem Naturrecht auf Souveränität der Individuen durch freiwilligen, dauerhaften Verzicht eines Teiles seiner Souveränität und Übertragung dieses Rechtes auf die Organisation „Volk“, gespeist wird.
    Das Individuum erhält im Gegenzug dazu ein unverletzliches Recht und unbedingte Pflicht auf Schutz und Trutz für sich und die Seinen – sein Volk.
    ~
    Diese Übertragung ist für den Einzelnen unumkehrbar, aber, das ist das Korrektiv gegen die Willkür des Volks(vertreter) gegenüber den Individuum, sie kann nicht vollstreckt werden, sie kann nur, bei Strafe des eigenen Unterganges, freiwillig gewährt werden. (Siehe oben.)
    ~
    Die Wahl von Parlamentariern (Abgesandte/Stellvertreter des Volkes) ist die Übertragung weitere Teile der Souveränität des Individuums an ganz spezielle Personen (Volksvertreter) zu besonderen Zwecken.
    Diese Übertragung erfolgt unter Bedingungen und auf Zeit!!!!!
    Die Regierung und Richter sind nur Stellvertreter des Volkes mit Rechten auf Zeit, ausgewählt – durch Wahlen – bestimmte Dinge zu erledigen.
    Ihnen können jederzeit die übertragenen Rechte wieder aberkannt werden, den nur die Individuen sind souverän und handle gemeinsam als ein souveränes Volk!
    ~
    Stell Dir vor da ist ein Staat und keiner will das Volk sein….
    Oder da steht eine Burg und die Besatzung ist nach Hause gegangen…

  7. Jan Sun 6 Nov 2016 at 23:35 - Reply

    Zumindest bleibt in diesem Zusammenhang unklar, welche Bedeutung das Referendum und damit der Wille des Souveräns hat. Sollte er etwa durch die vom Volk lediglich abgeleitete Macht des Parlaments überspielt werden können? Wäre zumindest erklärungsbedürftig. Im Übrigen scheint der Verfasser erhebliches Misstrauen dagegen zu haben, dass das Volk Entscheidungen unmittelbar demokratisch trifft. Wie soll aber anders verhindert werden, dass Entscheidungen im Machtkartell einer großen Koalition oder gar der EU-Kommission gegen den Willen des Volkes getroffen werden? Dabei sollte eines bedacht werden: Die Entscheidung bezüglich einzelner Fragen durch das Volk zwingt Parteien deutlich mehr zur sachbezogenen Auseinandersetzung als die auf abstrakte Parteiprogramme und Fragenkomplexe bezogenen Wählen.

  8. Paule Mon 7 Nov 2016 at 01:22 - Reply

    Hallo Jan,
    soweit ich die Angelegenheit verfolgt habe, das zieht sich ja nun schon fast 10 Jahre hin, hat der oberste Vertreter der Britannier im Vorfeld einer Wahl versprochen das Volk direkt zu befragen Referendum) ob es in der EU bleiben will. Auch versprochen hat er sich an das Ergebnis zu halten. Das Parlament hat dem Verfahren per Mehrheit zugestimmt!
    Nach der Wahl wurde er dann von Volksvertretern die seiner Partei angehörten gezwungen seine Versprechungen zu realisieren. Er wollte schlicht im Amt bleiben. Anschließend Tarnen, Tricksen, Täuschen – hat alles nichts genützt.
    Und dann ist es passiert das Volk hat abgestimmt und nun ist das Ergebnis da! Das Volk sagt wir sind wir und wollen das auch bleiben.
    ~
    Das Dilemma besteht nun darin das es egal ist was die Elite macht, sie müßen ein Teil ihrer Macht wieder an das Volk zurückgeben. Eigentlich haben sie das schon und sie wissen das – das war der Grund für die Welle der Rücktritte nach dem Referendum. Das ist ein Dammbruch in Europa und sogar in der Welt, das ist es was die Eliten Europas fürchten.
    ~
    Wenn sie trickst und das Ergebnis nicht berücksichtigt wird, man also in der EU bleibt oder nur so tut als ob man Austritt, geht das Volk endgültig von der Fahne. Soll heißen das Volk sucht sich eine neue Elite/Parlament. Die Lehre für das Volk wir können entscheiden wir müßen nur als Volk handeln. Rumps!
    Die Lehre für die Eliten wir sind eben doch nicht allmächtig, wir müßen uns wieder mehr um das Wohlergehen des eigenen Volkes als unser Kraftquell kümmern.
    ~
    Wenn sie das Ergebnis, also den Austritt aus der EU, realisieren verlieren sie auch ein Teil ihrer Macht nämlich im Kontinent Europa Macht auszuüben und damit nicht so sehr auf ihre heimischen Kraftquellen angewiesen zu sein. Rumps!
    (Das ist den Briten seit mehr als 500 Jahren nicht passiert. Seit dem 100 jährigen Krieg und der Gründung der Nationen England und Frankreich gab es steht’s die Möglichkeit auf Machtfaktoren im Ausland zuzugreifen.) Dafür wird das Volk einen Preis haben wollen – wieder mehr Teilhabe an der Macht.
    ~
    Es lebe das Referendum!

  9. Edward Mon 7 Nov 2016 at 11:42 - Reply

    Sehr geehrter Herr Steinbeis,

    meines Erachtens übersehen Sie das in einer (zumindest der deutschen) Verfassung bestehende Gundproblem: Die Verfassungsrichter sind an das Grundgesetz gebunden. Die Interpretation dessen, was das Grundgesetz sagt, obliegt aber den Verfassungsrichtern.

    Das führt in nicht wenigen Fällen zu einer sog. “Rechtsfortbildung” (die in der Verfassung selbst nicht vorgesehen ist) durch die Verfassungsrichter oder zu recht kreativen Interpretationen einzelner Verfassungsartikel.Dass in diesen Situationen politische Erwägungen eine entscheidende Rolle spielen, ist in den meisten Fällen sogar gewünscht (jedenfalls in der Rechtsprechungsgeschichte des BverfG).

  10. Letzter Senat Mon 7 Nov 2016 at 13:22 - Reply

    Würde das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen fest auf dem Boden der Verfassung stehen, könnte dieser Boden niemals unterspült werden.

    Die Richter_innen haben die strukturelle Identität des Grundgesetzes längst beschädigt und unterspülen ihren Boden damit vor allem selbst.

  11. susi Mon 7 Nov 2016 at 19:05 - Reply

    Wo ist denn der schöne Beitrag von Herrn Rein? Wurde der jetzt gelöscht?

  12. Maximilian Steinbeis Mon 7 Nov 2016 at 19:15 - Reply

    @Susi: der Artikel war mir angeboten worden, ohne offen zu legen, dass der Verfasser als Mitarbeiter im Bundestagsbüro von MdB Fuchs (CDU) arbeitet. Hätte ich das gewusst, hätte ich ihn nicht gebracht. Wir können uns nicht in den Verdacht bringen, als Forum für parteipolitische Auseinandersetzungen zu dienen, schon gar nicht ohne Full Disclosure. Tut mir leid, das hätte nicht passieren dürfen.

  13. andere Ansicht Mon 7 Nov 2016 at 19:25 - Reply

    @ Steinbeis: Gute Entscheidung.

  14. susi Mon 7 Nov 2016 at 19:28 - Reply

    Oh, kein Forum mehr für parteipolitische Auseinandersetzungen? Was ist denn mit dem CSU-bashing Artikel, wo die Parteipolitik schon im Titel des Beitrags steht?

  15. Maximilian Steinbeis Mon 7 Nov 2016 at 19:41 - Reply

    @Susi: Auseinandersetzung mit Parteienpolitik? Immer gerne. Parteipolitische Auseinandersetzung mit Politik? Auch gerne, aber nicht hier. Im Übrigen, wenn Sie die Redaktionsleitlinien des Blogs mit mir diskutieren wollen, schicken Sie mir bitte eine Mail.

  16. Christian Schmidt Tue 15 Nov 2016 at 15:23 - Reply

    Um mal auf Grossbritannien zurueck zu gehen, das Urteil zeigt allerdings auch die Feigheit des Parlaments.

    Da in Grossbritannien ja die Parlamentsmehrheit so ziemlich machen kann was sie will, haette man ja locker ein Gesetz beschliessen koennen das erstens festlegt dass ein Antrag nach Paragraph 50 vom Parlament beschlossen werden muss, dass zweitens die Regierung ihren Forderungskatalog dem Parlament mitzuteilen hat und dass drittens das Ergebnis von einer nochmaligen Parlamentsabstimmung (oder auch Volksabstimmung) abhaengig ist.

    Hat das Parlament aber nicht gemacht. (Hat noch nicht mal die Opposition beantragt – dafuer wird nur die Regirung wegen fehlender Brexit-Plaene beharkt.)

    Schlauer waere es natuerlich gewesen wenn der High Court den Ball einfach zurueckgespielt haette.

  17. Maria Anna Dewes Thu 17 Nov 2016 at 15:21 - Reply

    Referenden machen nur dann Sinn, wenn die Menschen oder meinetwegen das “Volk”, genügend objektive Information zur Verfügung haben, die dazu führt, sich eine Meinung zu bilden. Wer dumm gehalten wird, wählt auch dumm, das ist das Ergebnis der Brexit- Volksabstimmung genauso der Trump- Wahl. “Ich bin überzeugt davon, dass rechtliche Verfasstheit buchstäblich konstitutiv ist für Demokratie überhaupt.” sagt Herr Steinbeis. Ich schließe mich an, weil die “rechtliche Verfasstheit” doch letztendlich eine Objektivierung gegenüber einer emotional und populistischen Debatte bedeutet, die leider von allen Parteien und Politikern all over the world mal mehr mal weniger gepflegt wird. Cameron hatte jahrelang in der Öffentlichkeit gegen die
    EU gewettert, weil er sich dadurch Sympathien beim “Volk” erhoffte. Eine kurzfristige Strategie des Dumm-Haltens, die leider für Cameron nicht aufging. Hoffentlich lernen unsere Politiker
    etwas daraus.

  18. Betzdorf Sat 19 Nov 2016 at 11:40 - Reply

    @Maria Anna Dewe

    Ich Beitrag lässt sich ohne Sinnverlust auf folgenden Satz verkürzen:

    “Referenden machen nur dann Sinn, wenn …”
    … das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.

  19. Christian Schmidt Tue 22 Nov 2016 at 12:25 - Reply

    @ Maria Anna Dewes, ihre Analyse zu Cameron halte ich fuer sehr treffend. Andererseits ist das aber auch ein gutes Beispiel dass ihre Messlatte fuer Referenden nun aber auch bei unzaehligen Wahlen nicht eingehalten wird (siehe auch Trump, Donald). Machen also auch Wahlen keinen Sinn?? Was waere den die Alternative???

  20. Paule Tue 22 Nov 2016 at 22:25 - Reply

    Die Lösung ist der “Mandatsträger eines Wahlbereichs”. Nicht ein „Mandatsträger des Parlaments“.

    Unterschied: der Vertreter ist persönlich dem Wahlvolk des Wahlbezirkes verantwortlich und nur ihm.
    Vor jeder Abstimmung erfolgt die Empfehlung des Vertreters zur anstehenden Entscheidung für sein Wahlvolk und die Entscheidungsfindung der Abstimmungsberechtigten, daran ist der Vertreter gebunden.

    In regelmäßigen Abständen kann der Vertreter und die Wähler Vorschläge/Aufträge seinem Wahlvolk unterbreiten was er für Initiativen ergreifen will/soll und dann ist dafür nach Mehrheiten im Parlament suchen….

    In regelmäßigen (kurzen) Abständen stellt sich der Vertreter seinen Wählern und legt Rechenschaft. Wenn zugestimmt wird (und er will)kann er weitermachen. Sonst kommt eine Neuer. Parteien braucht’s nicht.

    Eine auszubauende Idee…

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