23 November 2015

Maßnahmen gegen den Terror: Frankreich nach den Anschlägen in Paris

Anfang letzter Woche hat der französische Präsident François Hollande vor dem versammelten Parlament seine Antwort auf die Anschläge in Paris formuliert. Einerseits soll der verhängte Ausnahmezustand um drei Monate verlängert und maßgeblich verschärft werden. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz bereits angenommen. Andererseits beabsichtigt Hollande die Verfassung zu ändern, um einer „neuen Art von Krieg“ gerecht werden zu können. Ziel sei es, ein „régime civil d’état de crise“ zu schaffen, welches die nationale Sicherheit garantieren könne, ohne darüber hinaus die libertés publiques unnötig einschränken zu müssen.

Ausnahmezustand

Bereits in der Nacht der Anschläge hatte der Conseil des ministres, unter dem Vorsitz Hollandes, den Ausnahmezustand per Dekret erklärt. Die Rechtsgrundlage bildet das Loi relative à l’état d’urgence von 1955. Dieses räumt der Exekutive angesichts einer drohenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder eines schwerwiegenden Ereignisses besondere Befugnisse ein: u.a. ist es möglich die Vereinigungsfreiheit grundsätzlich einzuschränken, spezifische Ausgangssperren zu verhängen oder Schutzzonen einzurichten. Nach 12 Tagen findet der Ausnahmezustand regelmäßig sein Ende, es sei denn, er wird vom Parlament per Gesetz verlängert. Genau das ist Ende letzter Woche geschehen. Die beide Kammern des Parlaments haben aber nicht nur in großer Mehrheit für eine dreimonatige Verlängerung des Ausnahmezustands gestimmt. Der hierzu vorgelegte Gesetzesentwurf modifiziert auch einige Bestimmungen des Gesetzes von 1955.

Die französische Regierung will es künftig ermöglichen, bereits vorsorglich Personen unter Hausarrest zu stellen, wenn „ernsthafte Gründe“ vorliegen, die eine Gefährdung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung plausibel erscheinen lassen. Zudem kann unter Hausarrest stehenden Personen der Kontakt zu anderen, mutmaßlich auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung abzielenden Personen verboten werden. Im Fokus der Regelung stehen dabei vor allem Rückkehrer aus Syrien und dem Irak. Diese hätten zukünftig „drakonische Überwachungsmaßnahmen“ zu befürchten, so Hollande. Die Exekutive kann außerdem Vereinigungen auflösen, sofern diese an Verstößen gegen die öffentliche Ordnung mitwirken, sie erleichtern oder eine unter Hausarrest stehende Person als Mitglied zählen. Nach Premierminister Manuel Valls soll damit auch ermöglicht werden, besonders extremistische Moscheen schließen zu können.

Durchsuchungen von Wohnungen, Büros u.ä., können während des dreimonatigen Ausnahmezustands ohne richterliche Anordnung durchgeführt werden, sofern sie unter Anwesenheit eines Beamten der Kriminalpolizei erfolgen und die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis hat.

Von der Regelung ausgenommen werden jedoch Parlamentarier, Anwälte und Journalisten.

Der Ausnahmezustand wurde aber nicht nur verschärft, sondern auf der anderen Seite auch die im Loi relative à l’état d’urgence von 1955 vorgesehene Möglichkeit der Pressezensur abgeschafft.

Verfassungsänderung

Die bisher erläuterten Maßnahmen sind jedoch zeitlich begrenzt. Eine Verfassungsänderung steht im Raum. Insbesondere die in Art. 16 geregelten Ausnahmebefugnisse des Präsidenten und der in Art. 36 definierte Belagerungszustand, seien nicht mehr fähig, der Vielfältigkeit terroristischer Bedrohungen angemessen zu begegnen.

Hollande beruft sich auf einen Vorschlag des Comité Balladur aus dem Jahr 2007, welches unter dem damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy über mögliche Verfassungsänderungen beriet. Einer der 77 Vorschläge, die nicht in der groß angelegten Verfassungsreform von 2008 berücksichtigt wurden, ist die verfassungsrechtliche Verankerung des Ausnahmezustands.

Hollande schlägt außerdem vor, zukünftig auch in Frankreich geborenen Doppelstaatlern die französische Staatsbürgerschaft entziehen zu können, sowie eine Visapflicht für zurückkehrende Dschihadisten einzuführen. Maßnahmen, die das völkerrechtlich zulässige Potential maximal ausschöpfen würden.

Die angestrebte Etablierung eines „régime civil d’état de crise“ erinnert stark an den US-amerikanischen „Patriot Act“, der im Zuge der Terroranschläge am 11. September 2001 erlassen wurde. Obwohl Hollande damit besonders auf konservativer Seite um Stimmen wirbt, bleibt die Verfassungsänderung, ganz im Gegensatz zum verlängerten Ausnahmezustand, bisher umstritten. Marie-Laure Basilien-Gainche, Professorin für Öffentliches, sieht in Hollandes Ankündigung mehr politisches Kalkül als juristische Notwendigkeit. Gute Verfassungsänderungen bräuchten Zeit und dürften nicht unmittelbar dem Eindruck der Krise entspringen.

Die „S“-Kartei

Neben Ausnahmezustand und Verfassungsänderung kündigte Hollande an, die Polizei um 5.000 und die Justiz um 2.500 Stellen ausbauen zu wollen. Bis 2019 wird zudem davon abgesehen die französischen Armee weiter zu verkleinern. Kontrovers bleibt insbesondere der von Sarkozy eingebrachte Vorschlag, die in der Datenbank FPR der französischen Polizei unter „S“ aufgeführten Personen unter verschärfte Beobachtung bzw. Hausarrest zu stellen. Aufgeführt werden hier von politischen Aktivisten über Hooligans bis zum Dschihadisten all jene, die die staatliche Sicherheit potentiell zu gefährden vermögen. Hollande hat angekündigt hierzu zunächst die Meinung des Conseil d’État einholen zu wollen.

Mitte dieser Woche wird der verlängerte Ausnahmezustand in Kraft treten. Die französische Politik hat damit bewiesen, angesichts der Anschläge in Paris um eine zügige Antwort nicht verlegen zu sein. Gleichwohl müssen sich die getroffenen Maßnahmen erst beweisen, insbesondere inwieweit sie mit der freiheitlichen Verfassungsordnung Frankreichs vereinbar sind. Denn nicht zuletzt werden die noch zu gewinnenden Erkenntnisse mit darüber entscheiden, wie sich die Debatte um die angekündigte Verfassungsänderung und die zusätzlich eingebrachten Vorschläge entwickelt.


SUGGESTED CITATION  Poll, Robert: Maßnahmen gegen den Terror: Frankreich nach den Anschlägen in Paris, VerfBlog, 2015/11/23, https://verfassungsblog.de/massnahmen-gegen-der-terror-frankreich-nach-den-anschlaegen-in-paris/, DOI: 10.17176/20181005-144239-0.

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