23 September 2015
Mehr als nur Formalien: zur Vermittlungsausschuss-Entscheidung des BVerfG
Das Grundgesetz formalisiert den Vorgang der Gesetzgebung. Es pocht auf Gleichheit, Pluralismus, Inklusivität und inhaltliche Offenheit, verpflichtet zu Öffentlichkeit und politischer Verantwortlichkeit, zur Repräsentanz der Opposition und gewährt den Abgeordneten grundsätzlich gleiche Teilhaberechte. Das macht den politischen Prozess schwerfällig und hat für die handelnden Akteure Transaktionskosten. Die Formalisierung des Gesetzgebungsprozesses begrenzt entlang legitimatorischer Erwägungen die legislative Handlungsfähigkeit. Deswegen sind informale politische Prozesse, die außerhalb des verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden, wichtig: Von den Beteiligten organisierte Praktiken tragen zur Funktionsfähigkeit des demokratischen Verfahrens bei, indem sie mehrheitsfähige legislative Politiken finden. Vor diesem Hintergrund ist die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vermittlungsausschuss von besonderem Interesse. Wie eng – so die zu entscheidende Frage – ist der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an diese vermeintlichen Formalien gebunden, wenn er seine Arbeit möglichst effizient zu organisieren versucht? Continue reading >>
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19 September 2015
Die Logik des Krieges: eine Anmerkung zur ukrainischen Verfassungsreform
Die Verfassungsreform in der Ukraine droht zu scheitern. In dem Vorgang zeigt sich das große ukrainische Dilemma im Kleinen: der Westen setzt Moskaus Zugriff auf die Ukraine wenig entgegen. Der Druck durch Merkel und Hollande auf Porošenko, die Verfassungsreform nach Minsk II umzusetzen, diente dem Ziel, Minsk II nicht scheitern zu lassen, nicht aber den Interessen der ukrainischen Staatsreform mit einer neuen Verfassung als freiwilligem Vertrag der Bürger über die Form ihres Zusammenlebens. Continue reading >>
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17 July 2015
Greece: a constitutionalist’s two (euro)cents.
Greece is obviously at the forefront of many EU scholars’ minds over the past number of weeks. There has been an avalanche of commentary and analysis on the Greek bailout negotiations both from those with intimate knowledge of the situation and familiarity with Greek politics, the EMU and sovereign debt crises as well speculation from the sidelines from those of us more ignorant of these matters. Therefore as someone whose credibility in the debate (such as it is) is limited to the expertise of the constitutional lawyer with a good familiarity of EU law generally, I have limited my two (euro)cents on the topic to a number of (mostly factual) propositions related to the crisis for what they are worth. Most I think are obvious and (hopefully) few are contentious but I think that they are worth (re)stating in the context of the war of words and recrimination from all sides present in the debate in recent days. Continue reading >>07 November 2009
Tschechiens Lissabon-Urteil
Drüben bei Adjudicating Europe gibt es das Urteil vom 3. […] Continue reading >>
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