17 December 2016
Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungsgericht: Mitgefangen, mitgehangen?
In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. Continue reading >>
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26 February 2014
NPD darf am Holocaust-Gedenktag gegen Euro demonstrieren
Heute hat die NPD wirklich Grund zum Feiern. Nicht nur [...] Continue reading >>
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04 December 2012
Dauerobservation von Ex-Sicherungsverwahrten: Einstweilig zulässig
Einen entlassenen Sicherungsverwahrten dauerhaft und auf Schritt und Tritt unter [...] Continue reading >>31 October 2012
„Racial Profiling“ ist verfassungswidrig
Inwiefern es einen Akt „schöngeistiger Rechtspflege“ (so der Vorsitzende der [...] Continue reading >>02 March 2010
Vorratsdatenspeicherung: Kein Grund zum Jubeln
Freut euch nicht zu früh. Nach Lektüre der Pressemitteilung scheint [...] Continue reading >>27 February 2010
Wer schützt uns vor der Verschwörung der Killerwale?
Ein mörderischer Orca, die ünnere Sücherheit und Daniel Drezner at [...] Continue reading >>
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26 February 2010