17 January 2020
Ausgangspunkt ist das Gewaltverbot, nicht die Rechtfertigung
Das Gewaltverbot, ein Grundpfeiler des Völkerrechts, verbietet grundsätzlich die Anwendung von Gewalt gegen einen anderen Staat. Es ist zwingendes Recht. Nur ausnahmsweise ist der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt. Schon aus diesem Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis folgt, dass die USA die Gründe für eine Rechtfertigung selbst vorbringen müssten. Der bisherige Begründungsansatz der USA vermag diese Verstöße jedoch nicht hinreichend zu rechtfertigen. Continue reading >>
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10 January 2020
Possibly War
USA, Iran, Germany, Poland, India, Austria, Chile, and a whole lot more Continue reading >>
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08 January 2020
Ramstein: Deutschlands Mitverantwortung für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe
Nach der Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani am 3. Januar 2020 bei einer Reise in den Irak debattiert die Völkerrechtswissenschaft darüber, ob die Tötung rechtlich zulässig war und kommt recht einhellig zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war. Was bislang in der Debatte wenig erörtert wurde: Die Exekution wäre ohne deutsche Unterstützung nicht möglich gewesen. Kampfdrohnen wie die MQ-9 Reaper, die Soleimani tötete, werden über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz koordiniert. Deutschland muss seine Mitverantwortung für die Drohnentoten im “Krieg gegen den Terror” dringend politisch und juristisch klären. Continue reading >>05 January 2020