28 May 2010

Ungarn und die Staatsbürgerschaft: Zurück ins Jahr 1914?

Das kann Europa in diesen schweren Zeiten so richtig gut gebrauchen: ein völkisch grundiertes Staatsbürgerschaftsgesetz, das  90 Jahre alte Grenzziehungen in Osteuropa in Frage stellt, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in die (rhetorische) Generalmobilmachung gegeneinander treibt und die Angst der Euroskeptiker vor ungezügelter Immigration nährt.

Das ungarische Parlament hat mit erdrückender Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das im Großen und Ganzen jedem, der den Finger hebt und ungarisch kann, die ungarische Staatsbürgerschaft verspricht. Das klingt wie eine nette Geste, ist aber keine. In Ungarns Nachbarstaaten, darunter dem EU-Mitgliedsstaat Slowakei, leben 2,5 Millionen Menschen, die einen ukrainischen, serbischen oder slowakischen Pass haben, ethnisch aber der ungarischen Minderheit angehören. Die hat Ungarn jetzt, ohne groß zu fragen, einfach mal so eingebürgert.

Die Voraussetzungen der Staatsbürgerschaft zu regeln, gehört laut Lissabon-Urteil des BVerfG zu den Dingen, die aufgrund des Demokratieprinzips jeder Staat unbedingt in uneingeschränkter Souveränität zu regeln hat. Durch die Staatsangehörigkeit bestimmt sich die Zugehörigkeit zum Volk, von dem nach Art. 20 II 1 GG alle Staatsgewalt ausgeht.

Wenn der Fall Ungarn eines lehrt, dann dies: Souveränität im Sinn von “wir machen das so, weil wir das wollen und keinen anderen vorher fragen müssen” gibt es in einem vereinten Europa nicht. Auch nicht in der Selbstbestimmung des Volkes im ganz buchstäblichen Sinne.

Das Foto übrigens, das sympathische junge Ungarn beim Ostermarsch für Weltfrieden und Toleranz zeigt, stammt nicht aus dem Jahr 1940. Das ist aktuell.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ungarn und die Staatsbürgerschaft: Zurück ins Jahr 1914?, VerfBlog, 2010/5/28, https://verfassungsblog.de/ungarn-und-die-staatsbrgerschaft-zurck-ins-jahr-1914/, DOI: 10.17176/20181008-135408-0.

9 Comments

  1. egal Fri 28 May 2010 at 17:06 - Reply

    Dann ist es ja gut, dass “unser Europa” noch nicht so “vereint” ist, dass eine staatspolitische Gleichschaltung stattgefunden hat (sog. “Unionsbürgerschaft”).

    Wenn es zu den Kernrechten eines Volkes gehört, das Staatsvolk zu bestimmen und zu regeln (im Sinne der Staatsbürgerschaft), warum sollte es dies aufgeben wollen? Dahinter kann ja nur der politische Wille zur Vereinigung Europas durch (unfreiwillige?) Staatsaufgabe stecken.

    Demokratietheorisch ist doch an der Entscheidung des ungarischen Parlaments nicht viel auszusetzen. Das Grundgesetz selbst hat ja zB eine recht krude Regelung in Art. 116 I GG (für Wolgadeutsche, Rumänendeutsche, usw.) gefunden.

    Ob dadurch wirklich der Frieden in Europa gestört wird? Konsequenz solcher Regelungen ist doch meist, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft entsteht. Im Prinzip führt das eigentlich auch eher zu einer Europäisierung durch die Negierung des Monopols der Personalhoheit eines Staates.

    Wenn ich mir die seltsame Diskussion in Deutschland anschaue, wo ein hier in Deutschland geborener sog. “Türke”, der 10 Jahre zur Schule geht, nur gebrochenes Türkisch kann, in der Türkei als “Deutscher” gilt und natürlich auch annehmbares Deutsch spricht, staatsbürgerlich als “Ausländer” behandelt wird und dann eine sehr hohe Hürde hat, um überhaupt “Deutscher” zu werden, finde ich die ungarische Regelung sehr viel sinnvoller.

  2. […] Geh doch rüber nach Ungarn, Aaron König! Mai 29, 2010 | abgelegt unter Piraten, […]

  3. Laszlo Fülöp Sun 30 May 2010 at 10:17 - Reply

    Ich finde es schade dass Sie die “Arschlöcher” der ungarischen Garde mit der doppelter Staatsbürgerschaft ins verbindung setzen.Das ist unfair, und gleich zu setzen mit dem Satz: Die Deutschen sind alle Nazis”. Ist auch ziemlich unfair.
    Meine Großeltern (in Rumänien) haben bei der Verabschiedung dieses Gesetzes geweint for Freude und Erleichterung. 90 Jahre Demütigung, Peinigung wurden hiermit symbolisch gutgemacht.
    Zur Ihre Einwand, dass hier niemad gefragt wurde würde ich vermerken, dass die Meinschen in den benachbarten Ländern schon eh und jeh auf so einen Gestz warten. Mann spricht überall darüber. Mann muss nicht fragen, zuhören reicht. Und ausserdem man hat uns vor 90 Jahren auch nicht gefragt ob wir in einem rein ungarisch besiedelten Gebiet zur Rumänien gehören wollen oder nicht. Man hat uns einfach rein gezwungen gegen unserer Willen. Da ist Wiederstand ganz normal. Die Franzosen haben sich damals gegen der Deutchen Besatzung wiedersetzt. Das ist auch normal.
    Und zuletzt falls Europa wirklich existiert, dann ist doch so ein symbolischer Akt, indem Jjeder seine Nationalität frei wählen kanndas non plus ultra. Ich habe Probleme zu verstehen warum ist so ein liberales Gesetz schlecht und die Demütigung der ungarischen Minderheit seitens der Slowakischen Politik in ordnung. Etwa nur weil die Slowakische Politik Linls gerichtet ist? Das wäre für die Europäische Linke das Faust syndrom. Wir wissen alle wie das endet.

    ein betroffener

  4. Theodor Schilling Sun 6 Jun 2010 at 09:15 - Reply

    “Wessen Vorfahren vor 1918 oder 1945 ungarische Staatsangehörige waren oder wer seine ungarische Abstammung glaub­haft nachweisen kann, darf im Sinne der Ge­set­zes­änderung künftig auch ohne einen Wohnsitz in Ungarn die ungarische Staats­an­gehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren verliehen bekommen.” So beschreibt die Budapester Zeitung den Inhalt der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Trifft das zu, so dürfte die Novelle gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 5 des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit von 1997 verstoßen, das Ungarn ratifiziert hat, aber auch kündigen kann: “Die Staatsangehörigkeitsvorschriften eines Vertragsstaats dürfen keine Unterscheidungen enthalten oder Praktiken umfassen, die eine Diskriminierung aufgrund … der nationalen Herkunft oder der Volkszugehörigkeit darstellen.”

  5. DerSzekler Mon 21 Jun 2010 at 09:20 - Reply

    Hallo?

    Schon mal darüber nachgedacht, warum so ein Gesetz so viele Staaten betrifft? Warum es Angst gibt? Regen sich Koraten der Österreicher auf?

    Geschichte lesen, und Kopf machen…

    Ich finde man sollte Frankreich für Ihre Grenzziehungen völkerrechtlich zu Verantwortung ziehen. Balkankrieg, Ungarns Zwist mit den Nachbarn… Ethnien die seit Jahrhundert in entsprechenden Grenzen gelebt haben werden mal eben “umgesiedelt” durch eine Grenzziehung und finden sich auf einmal in einem fremden Land wieder.

    Ethnische Probleme in Afrika, Europa, Asien kommen durch die Grenziehungen der Großmächte zustande, deshalb protestieren Ungarn am 4. Juli auch in Frankreich vor dem Schloss in Trianon.

    Schreib mal darüber und die Hintergründe einen Block.

    Ich bin Szekler in einem Gebiet mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit in Rumänien geboren, was will ich mit den rumänischen Pass? ICH BIN UNGAR!!!!!!!!!

  6. DerSzekler Mon 21 Jun 2010 at 09:21 - Reply

    Hallo?

    Schon mal darüber nachgedacht, warum so ein Gesetz so viele Staaten betrifft? Warum es Angst gibt? Regen sich Koraten der Österreicher auf?

    Geschichte lesen, und Kopf machen…

    Ich finde man sollte Frankreich für Ihre Grenzziehungen völkerrechtlich zu Verantwortung ziehen. Balkankrieg, Ungarns Zwist mit den Nachbarn… Ethnien die seit Jahrhundert in entsprechenden Grenzen gelebt haben werden mal eben “umgesiedelt” durch eine Grenzziehung und finden sich auf einmal in einem fremden Land wieder.

    Ethnische Probleme in Afrika, Europa, Asien kommen durch die Grenziehungen der Großmächte zustande, deshalb protestieren Ungarn am 4. Juli auch in Frankreich vor dem Schloss in Trianon.

    Schreib mal darüber und die Hintergründe einen Block.

    Ich bin Szekler in einem Gebiet mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit in Rumänien geboren, was will ich mit den rumänischen Pass? ICH BIN UNGAR!!!!!!!!!

    ein weiterer Betroffener

  7. Beres Mon 5 Jul 2010 at 14:17 - Reply

    Ich finde es seltsam, dass gerade in Deutschland über so was diskutiert wird, in einen Land, der auch den “Abstammungsprinzip” für Staatsangehörigkeitsrecht anwendet. Die Deutschstämmige aus Siebenbürgen (Rumänien), aus Schlesien (Polen), aus Russland, Kasachstan usw. bekommen ihre Pässe nach diesen Recht. Und was ist jetzt so ungewöhnlich bei der ungarischer Regelung? Etwa die Befürchtung, Ungarn würde Ansprüche auf welche Gebiete mit der ungarischen Mehrheit stellen? Die selbe Befürchtung könnte man theoretisch auch bei Deutschland haben.

  8. Mike Sat 25 Dec 2010 at 23:21 - Reply

    Dass Ungarn die Minderheiten in den Nachbarländern eingebürgert habe, “ohne sie groß zu fragen”, ist schlichtweg falsch. Die Staatsangehörigkeit wird nur auf Antrag der Betroffenen verliehen. Es ist also gerade kein Fall gegeben, in dem ein Land sozusagen “gegen den Willen” ausländischer Staatsbürger ihnen die eigene Staatsangehörigkeit aufzwingt. Vielmehr kann jeder entscheiden, ob er will oder nicht. Ganz so, wie es europäischen Tradtionen entspricht. Denn Sie schreiben es ja: Jeder Mitgliedstaat entscheidet, an wen und unter welchen Bedingungen er Leute u Staatsbürgern machen will.

  9. […] National ist bekanntlich auch die gegenwärtige Fidesz-Regierung, die im letzten Jahr ihrerseits das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert hat. Seither kann jeder ethnische Auslands-Ungar die […]

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