24 January 2020

Was qualmt denn da so komisch?

Ich werde jetzt ja bald 50, da wird man sentimental und erinnert sich an die Schulzeit zurück. Hach, der Deutschunterricht! Hach, Günter Grass und Heinrich Böll und Martin Walser! Liest ja heute kein Mensch mehr, und wenn man’s recht bedenkt, vollkommen zu Recht. Ich frage mich, ob das auch für Max Frisch gilt, den Schweizer, dessen dramatische Parabel “Biedermann und die Brandstifter” für uns 60er- und 70er-Jahrgänge im Deutschunterricht kaum weniger unentrinnbar war als Goethes Faust.

Für die Jüngeren: In dem Stück geht es einen Haarwasserfabrikanten, der sich überreden lässt, in seinem Haus zwei Brandstifter aufzunehmen. Die beiden planen, das Haus niederzubrennen, und machen daraus auch gar kein Geheimnis. Aber Biedermann, vor lauter Feigheit, Verlogenheit und Konfliktscheue, lässt sie gewähren, geht ihnen sogar noch zur Hand, so sehr will er ihr Freund sein. Und am Ende, tja: brennt’s.

Niemand, wirklich niemand will Gottlieb Biedermann sein. Das hat meine Generation tief verinnerlicht. Dafür haben Heerscharen gymnasialer Deutschlehrer_innen mit westdeutscher Gründlichkeit gesorgt.

Und doch…

Polen

Auf die Situation in Polen scheint die Biedermann-Parabel nicht recht zu passen, weil man sich dort nur schwer Illusionen darüber hingeben kann, dass das eigene Haus nicht bereits in lichterlohen Flammen steht. Auf Europa passt die Parabel dafür um so besser. In der Politik wie in der breiten Öffentlichkeit scheint mir immer noch der Eindruck vorzuherrschen: Gottja, die Polen, die haben da allerhand Schwierigkeiten mit ihrer Demokratie und ihrem Rechtsstaat. Wir müssen da geduldig sein, zumal wir Deutschen, da sind die so empfindlich. Und dann brauchen wir diese Leute ja auch noch für unsere eigenen Prioritäten, ob das der “Green Deal” ist oder die EU-Armee oder dass sich die Migrationskrise nicht wiederholt. Deshalb: finden wir nicht gut natürlich, sind wir zutiefst besorgt, müssen wir unbedingt in einen offenen Dialog treten. Aber immer schön langsam und manierlich. Keine Panik.

Ich bin vielleicht wegen dem Knistern und Krachen und den schrillenden Alarmsirenen etwas schwer zu verstehen, aber ich versuch’s trotzdem: ES BRENNT!

Wer das immer noch nicht glaubt, möge sich vor Augen führen, was sich gestern in Polen abgespielt hat.

Am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht, CAU Kiel, ist ab dem 1.3.2020 eine Stelle als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (m/w/d) mit überwiegender Tätigkeit in der Lehre zu besetzen. Die Stelle dient der langfristigen Stärkung und Sicherung der interdisziplinären und internationalen Lehre im Bereich des Rechts mit Schwerpunkt im Völkerrecht.

Die Besetzung erfolgt unbefristet, eine Teilung der Stelle ist gegebenenfalls möglich. Näheres unter http://www.wsi.uni-kiel.de/de/aktuelles/stellenausschreibung.

Zwei Dinge nämlich, nahezu zeitgleich. Zum einen hat die PiS-Mehrheit im Parlament das “Richterdisziplinierungsgesetz” verabschiedet, das in offener Auflehnung gegen das Europarecht und den Europäischen Gerichtshof jede polnische Richter_in, die die Rechtmäßigkeit der Amtsausübung einer anderen polnischen Richter_in anzweifelt, Disziplinierung bis hin zur Entfernung aus dem Amt androht. Der Präsident wird das Gesetz jetzt vermutlich zügig unterschreiben, eine Woche später tritt es in Kraft. Und dann wird hoffentlich die Feuerwehr Kommission schleunigst den Schlauch ausrollen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren einleiten und eine einstweilige Verfügung samt 300.000 Euro Bußgeld für jeden Tag der Nichtumsetzung beim EuGH in Luxemburg beantragen.

Zum anderen hat der noch nicht von der PiS-Regierung kontrollierte Teil des Obersten Gerichtshofs, 59 Richter_innen an der Zahl, seinen Beschluss zur Unabhängigkeit der seit seit März 2018 vom PiS-hörigen Nationalen Justizrat ernannte Richter_innen verkündet. Der Beschluss tut genau das, was das “Maulkorb-Gesetz” verhindern soll: Urteile, an denen vom PiS-hörigen Nationalen Justizrat nominierte Richter_innen mitwirken, seien von einem nicht rechtmäßig zusammengesetzten Gericht erlassen und könnten in einem neuen Prozess aufgehoben werden – was den Obersten Gerichtshof selber betrifft, generell, was die unteren Instanzen betrifft, nach Prüfung im Einzelfall. Um nicht das ganze Land ins Rechtschaos zu stürzen, gilt das nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft. Ausgenommen die Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof, die sei von vornherein gar kein Gericht.

Diese Entscheidung ist ein Plenarbeschluss, der den Dissens zwischen den alten und den neuen Richter_innen am Obersten Gerichtshof klärt. Sie bindet die Kammern des Obersten Gerichtshofs unmittelbar und die unteren Instanzen draußen im Land mittelbar.

Die PiS hatte zuvor noch versucht, dem Obersten Gerichtshof über das ihr längst blind gehorsame Verfassungsgericht in die Parade zu fahren. Die PiS-Parlamentspräsidentin hatte eine Organklage eingelegt mit dem, nun ja, Argument, der Oberste Gerichtshof greife damit in die legislativen Kompetenzen des Parlaments ein. Bei einer solchen Organklage sind beide Organe ex lege gehalten, von der umstrittenen Kompetenz einstweilig keinen Gebrauch mehr zu machen – das war es, worauf die PiS damit hinauswollte. Aus Sicht des Obersten Gerichtshofs stand diese Rechtspflicht aber im konkreten Fall in Konflikt mit der europarechtlichen Pflicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu klären, und musste daher, Stichwort Anwendungsvorrang, zurückstehen. Fun Fact: hätte diese Pflicht hier gegolten, dann für beide Seiten. Das hätte dann ja wohl auch bedeutet, dass das Parlament seine Tätigkeit zur Richterdisziplinierung einstweilen hätte einstellen müssen. Dass es das, siehe oben, nicht getan hat, mag man als Indiz dafür werten, wie ernst die Klage, das Gericht habe die Kompetenzordnung der Verfassung verletzt, gemeint gewesen war.

Die Regierung ihrerseits hat unterdessen verkündet, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu ignorieren, die sei nämlich “von Rechts wegen unwirksam” und rechtlich bedeutungslos. Justiz und Staatsinstitutionen zerfallen also in zwei Hälften, die anfangen, sich wechselseitig nicht mehr anzuerkennen, könnte man meinen. Mexican Standoff nennt man das im Thriller-Genre, glaube ich. Venezuelan Standoff wäre in dem Fall vielleicht noch treffender. Aber dieses Bild stimmt nicht. Es ist nicht so, dass beide Seiten sich wechselseitig mit Drohungen im Schach halten. Der Oberste Gerichtshof operiert mit den Mitteln des Rechts, die Regierung gegen sie.

Anders als Venezuela ist Polen immer noch Mitgliedstaat in der Europäischen Union. Und da es außer dem freiwilligen Austritt keine Möglichkeit gibt, diese Mitgliedschaft zu beenden, wird der EU gar nichts anderes übrig bleiben, diesen Konflikt weiter zu eskalieren – auch wenn das außen-, energie- und sonstwaspolitisch noch so ungelegen kommt. Es gibt keine Möglichkeit, sich das noch irgendwie schön zu reden oder eine Perspektive auf diesen Zustand einzunehmen, von der aus er irgendwie erträglich erscheint. Das gilt für die Kommission, das gilt für die Mitgliedstaaten, das gilt für die Bundesregierung und Angela Merkel.

Vorausgesetzt natürlich, man will nicht, dass die EU aufhört, eine Rechtsgemeinschaft zu sein. Wer das für denk- oder gar wünschbar hält (so wie Orbán und Kaczyński), der sollte natürlich unbedingt weiter abwiegeln und beschwichtigen. Das ist dann nur folgerichtig.

Und was ist mit dem EuGH? Dessen Urteil vom November 2019 ist Bezugspunkt all dieser Vorgänge. Darin hatte der EuGH mit Blick auf Polen die Maßstäbe dafür festgelegt, wann ein Gericht unabhängig genug ist, Europarecht zu sprechen.

Aber ist die Frage nach seiner Unabhängigkeit überhaupt die erste Frage, die man an ein Gericht richten sollte? Ist nicht vorher schon zu prüfen, ob das Gericht überhaupt rechtmäßig eingesetzt ist? Ein solcher “establishment test”, sagt PAWEŁ FILIPEK, sei womöglich besser geeignet, das Problem zu lösen, als der vom EuGH verwendete “independence test”, weil er an objektive Fakten anknüpft statt an das individuelle Bestehen oder Nichtbestehen der Unabhängigkeit des jeweiligen Gerichts bzw. Richters: Ging es bei der Einsetzung des Gerichts mit rechtlichen Dingen zu oder nicht? Aber was nicht ist, kann noch werden: Filipek hält es für gut möglich, dass der EuGH seine Rechtsprechung insoweit noch ergänzt.

Eine der Standardmethoden der PiS-Regierung (auch das haben sie vermutlich von Orbán gelernt), sich gegen rechtsstaatliche Kritik an ihrem Tun zu immunisieren, ist der Verweis darauf, dass das, was sie tun, anderenorts gang und gäbe sei. So auch im Fall des “Richterdisziplinierungsgesetzes”: alles ganz normal, sagt die PiS-Regierung und verweist dabei vor allem auf Frankreich. Ob diese Analogie zutrifft, können allerdings französische Rechtswissenschaftler_innen besser beurteilen als polnische Politiker. SÉBASTIEN PLATON zeigt, wie falsch und lückenhaft sie ist, und Dutzende französischer Expert_innen haben seinen Aufruf zum Widerspruch mitunterschrieben.

Das EU-Parlament scheint sich, anders als die Kommission und ganz bestimmt der Rat, sehr bewusst zu sein, in welcher Gefahr die Union schwebt, solange Polen und Ungarn glauben können, ungeschoren davon zu kommen. Mit großer Mehrheit hat das EP eine Resolution verabschiedet, die Rat und Kommission auffordert, ihre Möglichkeiten gegenüber Polen und Ungarn voll auszuschöpfen. RÉNATA UITZ schildert, wie PiS und Fidesz mit Rat und Kommission Katz und Maus spielen, und fordert diese auf das Dringlichste auf, endlich den Kontext der Rechtspolitik dieser beiden Länder stärker ins Kalkül zu ziehen – zumal mittlerweile die Attacken gegen die unabhängige Justiz nicht nur in Polen, sondern auch in Ungarn längst das Maß des Erträglichen weit überschritten haben.

Dank an Patryk Wachowiec für wertvollen Input.

Gelenkte Demokratien

Wie es in Ländern zugeht, in denen der vom Machthaber verkörperte “Volkswille” an Recht und Verfassung vorbei die Dinge lenkt im Staat und dabei seine eigene schein-demokratische Reproduktion kontrolliert, das kann man in Russland sehen. Dort lichtet sich allmählich der Nebel der Verwirrung, die Präsident Vladimir Putin mit seiner Ankündigung einer Verfassungsreform ausgelöst hat. Oder ist das womöglich Rauch und gar kein Nebel?

Schon von Putins Vorschlägen brauchte man sich nicht täuschen zu lassen, schreiben MAXIM TIMOFEEV und OLGA KRYAZHKOVA: Ihr Kern ist der Umbau der zentralen Verfassungsinstitutionen weg von institutioneller und hin zu persönlicher Macht, nämlich der Vladimir Putins, die auch über das Ende seiner Amtszeit 2024 hinaus zementiert werden soll. Dass diese Reformen nicht von politischen Notwendigkeiten getrieben sind, werde auch in dem geplanten Verfahren ihrer Umsetzung sichtbar: ohne öffentliche Debatte, ohne Rechtfertigung und in einem viel zu engen Zeitplan.

CAROLINE VON GALL untersucht den Änderungsvorschlag, der mittlerweile ins russische Parlament eingebracht worden ist, und lenkt die Aufmerksamkeit auf seine innere Widersprüchlichkeit:

Obwohl die Bedeutung des Vorrangs der Verfassung in Putins Rede stark betont wird, zeugen die Ausführungen von einer Geringschätzung ihrer freiheitsschützenden Inhalte und wirken in Teilen gar „sarkastisch“. Die Änderungsvorschläge werfen juristisch grundlegende Fragen im Hinblick auf die Gewaltenteilung auf, ohne dass für das Problem ansatzweise Sensibilität gezeigt würde. Die vermeintliche Stärkung der Verfassung, ihres Vorrangs und des Verfassungsgerichts zielt allein auf die Verfassung als Faktor der Regimelegitimation und -stabilität. Es geht darum, das Rätselraten um Putins Machterhalt im Jahr 2024 stärker zu steuern, die Optionen zu erweitern und mit dem Staatsrat offiziell ein neues Szenario zu testen, ohne dass damit alle Fragen entschieden wären. 

Wissenschaftliche Mitarbeit (m/w/d) in 1/2-Teilzeitbeschäftigung befristet auf voraussichtlich 3 Jahre / E 13 TV-L HU

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung, Prof. Dr. Philipp Dann, Juristische Fakultät

Kennziffer: AN/019/20

Ihr Aufgabengebiet beinhaltet wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre im Gebiet des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf Ihrer Mitarbeit an den Forschungsvorhaben des Lehrstuhls. Sie unterstützen uns durch Recherche und Mitwirkung an Arbeiten auf den Gebieten des vergleichenden Verfassungsrechts (seiner Theorie und seiner Bezüge zu Indien / Globalen Süden) sowie des Völker- und Europarechts. Ihre weiteren Aufgaben beinhalten Ihre eigene wissenschaftliche Qualifizierung (Promotion).

Sie haben die 1. Juristische Prüfung möglichst mit Prädikat abgeschlossen. Besonders gefragt ist Interesse am Öffentlichen Recht in seinen interdisziplinären und internationalen Bezügen, insbesondere in der Verfassungsvergleichung, des Völkerrechts oder des Europarechts. Besonders erwünscht sind zudem rechtstheoretische Vorkenntnisse und ein Interesse an Fragen der globalen Ordnung, insbesondere der Rolle des Globalen Südens im Recht und in internationalen Beziehungen.

Bewerbung bis 15.02.2020 an Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Prof. Dann, Unter den Linden 6, 10099 Berlin oder bevorzugt per E-Mail an sekretariat.dann@rewi.hu-berlin.de.

Zu den “gelenkten Demokratien” kann man auch Ungarn zählen. Unter den unter Viktor Orbán herrschenden Bedingungen würde man zur Stützung seines Regimes beitragen, wenn man einfach nur regelkonform Opposition sein und ihm den gehorsamen Wahlverlierer machen würde. Stattdessen hatte die kleine und sehr kreative Satire-“Partei des zweischwänzigen Hundes” für die groteske Farce des Anti-Flüchtlings-Referendums 2016 eine App gebastelt, mit der man seinen ungültig gemachten Stimmzettel fotografieren und als Protestkundgabe ins Internet hochladen konnte. Die Wahlkommission hatte daraufhin gegen die Partei ein Bußgeld verhängt. Dies verstieß mangels hinreichend bestimmter Rechtsgrundlage gegen die Meinungsfreiheit, hat in dieser Woche die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geurteilt. Mein Kommentar dazu ist hier.

Was die Türkei betrifft, so könnte man meinen, dass die Lenkmacht der Regierung über die Justiz so umfassend gar nicht ist. Immerhin hat das türkische Verfassungsgericht kürzlich die seit 2017 bestehende Sperrung von Wikipedia als verfassungswidrig aufgehoben. CEM TECIMER erklärt, warum man dennoch seine Jubelrufe dämpfen sollte: Erstens hätten sechs von Erdogan nominierte Richter gegen dieses Ergebnis gestimmt, und obendrein mit äußerst fragwürdigen Argumenten. Zweitens habe sich das Gericht mit der Entscheidung zwei Jahre Zeit gelassen, und hätte womöglich noch viel länger hinausgezögert, wenn nicht aus Straßburg die Blamage eines EGMR-Urteils gedroht hätte, das ihm die Qualität als effektiven Rechtsweg gegen Menschenrechtsverstöße abspricht.

(Noch) nicht gelenkte Demokratien

Was man ja leicht und gern übersieht, while Brexit gets done, ist die Tatsache, dass Boris Johnson sich gerade anschickt, der Verfassung des Vereinigten Königreichs eine Rosskur von schwer abzusehenden Ausmaßen und Auswirkungen zu verordnen – und zwar eine, die die Machtbalance im Land massiv zugunsten der Exekutive und zulasten der Legislative und vor allem der Judikative verschiebt.

So ist etwa im soeben verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung des Brexit-Deals eine Klausel enthalten, wonach die Minister der Regierung in bestimmten Fällen das Sagen darüber haben sollen, wie die Gerichte das Recht zu interpretieren haben. Es geht dabei um EU-Recht, das nach dem Deal für die Übergangszeit in UK einstweilen noch weiter gilt, anders als die Jurisdiktion des EuGH.

Ja, tatsächlich: Minister sagen Gerichten, wie sie das Recht zu interpretieren haben.

Nicht in China, nicht in der Sowjetunion. Nein, die Rede ist von UK.

Das House of Lords mit seinem Verfassungsausschuss hatte diese Klausel zunächst aus dem Gesetzentwurf zu streichen versucht, war aber am Ende gegen die Tory-Mehrheit im House of Commons machtlos. Dass Johnson und seine Regierung nicht gesonnen sind, sich von irgendwelchen elitären Verfassungspusseln auf der Nase herumtanzen zu lassen, wurde umgehend offenbar, als die Tories das House of Lords wissen ließen, dass es sich auf einen ungemütlichen Umzug einzustellen hat. Raus aus Westminster, hoch in den rauen Norden, nach York vielleicht oder nach Birmingham. Für jedenfalls fünf Jahre, während das House of Parliament renoviert wird, vielleicht aber auch für immer. Um wieder in Kontakt mit den “wirklichen Menschen” zu kommen.

So wird gelenkt in Boris Johnsons Reich. So ist das jetzt.

In Spanien wiederum, auch wenn manch fiebernder katalanische Nationalist das noch so gerne anders sähe, kann von dergleichen einstweilen keine Rede sein. Fraglich ist eher, wie das Land, genauer: sein Oberster Gerichtshof, mit seinen Verpflichtungen aus dem Europarecht umgeht. Die Debatte um den inhaftierten Separatistenführer Oriol Junqueras und die Folgen des EuGH-Urteils zur Immunität von Europaparlaments-Abgeordneten hat sich auch in dieser Woche fortgesetzt: GERMÁN M. TERUEL LOZANO widerspricht der kritischen Lesart, der spanische Oberste Gerichtshof habe sich dem EuGH widersetzt, und deutet den Vorgang im Gegenteil als Dialogangebot im europäischen Gerichtsverbund.

Deutschland

Einer der peinlichsten Flecken auf dem Ehrenschild des deutschen Gesetzgebers ist seine Unfähigkeit, ein verfassungsmäßiges Wahlrecht zu beschließen. Die Zeit drängt, schon rückt die nächste Bundestagswahl ins Blickfeld, und ohne Reform droht die Zahl der Bundestagsabgeordneten vor lauter Überhang- und Ausgleichsmandaten ins Unermessliche zu schießen. Kompromissmöglichkeiten gäbe es wohl, aber sie wären entweder demokratieschädlich (Grabenwahlrecht) oder würden ausrechenbarerweise bestimmte Mandate gefährden. Jetzt aber haben THOMAS GSCHWEND und MARCEL NEUNHOEFFER einen neuen Vorschlag vorgelegt, wie das Problem “minimal-invasiv” gelöst werden könnte. Vielleicht klappt’s!

Die Länder sind in Deutschland für das Polizeirecht zuständig und damit für die Rechtsgrundlage für den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Gefahrenabwehr. Schwierig wird das dadurch, dass ja noch gar nicht klar ist, was KI alles kann und können wird in dieser Hinsicht. Also vage Generalklauseln, die alle möglichen technischen Entwicklungen gleich mal pauschal abdecken? Besser nicht, warnt SEBASTIAN GOLLA. Stattdessen sollte das Polizeirecht selbst lernfähiger werden

Föderale Vielfalt und einheitlicher Grundrechtsschutz vertragen sich nicht gut, weder in der Bundesrepublik noch in der Europäischen Union. Das Bundesverfassungsgericht will nicht das Schicksal der Landesverfassungsgerichte erleiden und vom zunehmend grundrechtsbewussten EuGH in die Irrelevanz abgedrängt werden. In seinen epochalen Beschlüssen “Recht auf Vergessen I und II” letzten November hat das BVerfG eine Lösung für diesen Konflikt ins Spiel gebracht, die nach Ansicht von KLAUS FERDINAND GÄRDITZ “an die Stelle eines starren Systems, das Grundrechtsgeltung nach Kompetenzschichten stratifiziert und säuberlich voneinander trennt, (…) ein bewegliches Grundrechts-Mobile (setzt), das Vielfalt zum Schillern bringt.”

Zuletzt: DANA SCHMALZ hat mit ihrem Aufruf, dass juristische Lehrstuhlinhaber_innen doch bitte nicht mehr fertige Doktorarbeiten monate- und jahrelang unkorrigiert liegen lassen, eine enorme Resonanz erzeugt. Das tun sie nämlich in viel zu großer Zahl in Deutschland, bis jeder wissenschaftliche und karrierefördernder Wert aus der so mühevoll erarbeiteten Diss entweicht wie die Vitamine aus dem Frostgemüse. Nirgends wird die beschämende und wissenschaftsfeindliche Unfreiheit und Abhängigkeit der jungen, prekär beschäftigten Wissenschaftler_innen in Deutschland so krass deutlich wie hier. Das Erstaunliche und irgendwie doch wieder tief Eindrucksvolle daran ist, dass doch so viele tolle, tolle junge Leute sich diesen unsäglichen Zuständen dennoch aussetzen.

Übrigens: wer es machen will wie ich damals in den 90ern und aus der Wissenschaft in den Journalismus flüchten – für den/die hätten wir vielleicht was. Wir würden gern einen Podcast starten und suchen eine studentische Mitarbeiter_in mit Audio-Erfahrung, die uns hier in Berlin bei der Produktion und Verbreitung hilft. Lust darauf? Dann bitte Mail an info@verfassungsblog.de.

Außerdem brauchen wir jetzt ein Büro. Wir arbeiten ja im Moment alle noch von zu Hause aus. Weiß jemand vielleicht etwas von einem Raum in Berlin mit 4-5 Arbeitsplätzen zur Untervermietung? Das wäre toll.

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Ihnen alles Gute, Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Was qualmt denn da so komisch?, VerfBlog, 2020/1/24, https://verfassungsblog.de/was-qualmt-denn-da-so-komisch/, DOI: 10.17176/20200124-230200-0.

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