20 March 2011

Ungarn: Eine Verfassung zum Fürchten

Ich bin gestern Abend in Budapest angekommen, habe mittlerweile mit ein paar Leuten gesprochen, die sich auskennen, und kann zu der neuen Verfassung Ungarns jetzt etwas präziser Auskunft geben.

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Das ist überhaupt nicht schön, was da passiert. Das ist sogar ziemlich fürchterlich.

Ein Mann, ein Wort, eine Verfassung

Noch mal kurz zur Vorgeschichte: Im April 2010 hatten die Nationalkonservativen um Viktor Orbán einen triumphalen Wahlsieg errungen, der ihnen im Parlament eine Zweidrittelmehrheit einbrachte. Da es in Ungarn nur eine Kammer gibt, hatten sie damit Vollmacht, die Verfassung zu ändern. Und zwar ganz allein.

Orbán fand das so toll, dass er kurzerhand erklärte, diese Wahl sei ein revolutionärer Moment gewesen, ein Auftrag, die 1989 angeblich nur halbherzig durchgeführten Bruch mit dem Kommunismus zu vollenden und die ungarische Nation in ihren alten Stand der Größe und Herrlichkeit zurückzuversetzen, und zwar auch und insbesondere, was die Verfassungsgrundlage dieser Nation betrifft. Binnen eines Jahres, so Orbán, werde er Ungarn zu einer neuen Verfassung verhelfen.

Der Mann hält Wort, das muss man ihm lassen: Vor gut einer Woche wurde der Entwurf der Orbán-Leute bekannt. Morgen tritt Orbáns Zweidrittelmehrheits-Parlament als “verfassungsgebende Versammlung” zusammen und diskutiert darüber. Noch vor Ostern soll die Verfassung verabschiedet sein. Der Präsident, auch er ein Orbán-Buddy, ein ehemaliger Olympia-Fechter und als Staatsoberhaupt von geradezu rührender Inkompetenz, wird sie ohne Probleme unterzeichnen, und zack: Verfassung fertig. Ein Klacks.

Bürgerbeteiligung? Gab es in Form eines Schreibens an alle Haushalte mit zwölf ausgewählten Fragen zu bestimmten Einzelthemen, die man mit Ja, Nein oder Weiß nicht beantworten konnte. Weder gab es eine Auswertung noch weiß man genau, wie viele überhaupt geantwortet haben. Ein Witz, und kein besonders komischer.

Ein Referendum? Och, wozu denn: Die Wahl 2010 habe doch schon den Volkswillen deutlich genug zum Ausdruck gebracht.

Eine öffentliche Debatte? Ein offener Austausch über das Für und Wider der einzelnen Inhalte der künftigen Rechtsgrundlage alles Staatshandelns? Unnötig. Verfassungsrechtliches Palaver habe es schließlich die letzten 20 Jahre schon genug geben.

Nation als Ethnie

Inhaltlich ist der Entwurf, um es mal vorsichtig zu sagen, ein ziemlich bizarres Stück Verfassungsprosa. Das liegt vor allem an der Präambel, einem Text von etwa eineinhalb Seiten Länge unter der für sich genommen schon wahnwitzigen Überschrift: “Nationales Glaubensbekenntnis” (in deutscher Übersetzung nachzulesen hier).

Dazu hatte ich zuletzt schon einiges gesagt, daher hier nur noch mal in aller Kürze: Bemerkenswert ist an dieser Präambel vor allem, dass in ihr sich diese Verfassung als eine Verfassung nicht einer Nation von gleichen Bürgern eines Staates, sondern als Nation von Ungarn beschreibt – einer ethnisch-kulturell definierten Nation.

Das hat sowohl nach innen als auch nach außen Auswirkungen: Nach außen, weil in vier Nachbarstaaten Ungarns Millionen von ungarischstämmigen Menschen leben, die sich Ungarn damit gleichsam verfassungsrechtlich einverleibt, ganz egal, ob Rumänien oder die Slowakei das gut finden oder nicht.

Den Roma mal den Hammer zeigen

Und nach innen, weil die Roma in Ungarn keineswegs von jedem als ethnische Ungarn akzeptiert werden. Und auch keineswegs alle der Meinung sind, man müsse den Roma gleiche Rechte gewähren.

Die Roma haben in Ungarn, wie in anderen Ländern auch, große Probleme: Viele haben keine Arbeit, schlechte Schulbildung, sie werden rauf und runterdiskriminiert usw.. Die Rechten in Ungarn, und von denen gibt es viele, haben großen Spaß daran, sie als kriminell und asozial zu brandmarken und aus der Angst und Fremdheit der ungarischen Kleinbürger politisches Kapital zu schlagen, nicht unähnlich der Türkenhetze der deutschen Rechten, aber noch viel lauter, noch viel fieser und vor allem noch viel schamfreier.

Vorhin war ich mit der Verfassungsrechtlerin Petra Bárd Kaffee trinken. Die hat mich auf ein paar weitere Stellen aufmerksam gemacht in dem Verfassungsentwurf, die man vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht ohne leichte Übelkeit im Hals lesen kann:

So heißt es im “Nationalen Glaubensbekenntnis” etwa, die Grundlage der Gesellschaft und der Menschenwürde sei die Arbeit.

Was man damit in Verbindung mit dem rechten Klischee vom arbeitsscheuen Zigeuner alles anstellen kann, das mag sich jeder selbst ausmalen.

Oder: Der Grundrechteteil ist nicht mit “Grundrechte”, sondern mit “Freiheit und Verantwortung” überschrieben.

Wieso Verantwortung? Ist das etwa eine Referenz auf die an sich typisch sozialistische Paarung von Grundrechten und -pflichten?

Oh nein. Das soll vielmehr so etwas heißen wie: Frei ist, wer für sich Verantwortung übernimmt. Klammer auf: Was die Zigeuner bekanntlich ja nicht tun. Klammer zu.

Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, dass die Roma damit künftig rechtlos gestellt wären. Aber im politischen Diskurs können sich die Rechten künftig für ihre Attacken gegen die Roma auf die Verfassung berufen, die nicht die ihre sein soll, weil sie nur den klar ethnisch zugehörigen Ungarn gehört.

Eine Nation aus Christen

Die ethnische Definition der Nation ist die eine Sache. Die andere ist ihre Kennzeichnung als christlich.

“Wir anerkennen die die Nation erhaltende Kraft des Christentums”, heißt es in der Präambel. Die anderen “verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes” werden dagegen bloß “geachtet.

Das heißt doch wohl: Muslime werden geachtet, aber sie sind auch als Staatsbürger nicht voll und ganz dabei. Und Juden auch nicht.

In einem Land, in das sich der ungarisch-jüdische Pianist András Schiff wegen des eklatanten Antisemitismus großer Teile seiner Bevölkerung nicht mehr zu fahren traut, ist das vielleicht doch ein klein wenig beunruhigend.

Bindend für die Verfassungsauslegung

Nun ist das ja nur die Präambel. Andere Länder haben auch Präambeln. Da steht alles mögliche drin. Muss man nicht so ernst nehmen.

Schön wär’s.

Art. Q III des Verfassungsentwurfs trifft da nämlich ganz spezifische Vorkehrungen: Er besagt, dass bei der Auslegung der Verfassung das Nationale Glaubensbekenntnis verbindlicher Maßstab zu sein hat.

Das heißt: All das, was da drinsteht, kann, nein: muss verfassungsrechtlich relevant werden.

Nun werden vernünftige Gerichte sicherlich Mittel und Wege finden, dass da nicht allzu viel Schaden entsteht. Die meisten Fälle kann man entscheiden, ohne auf die in der Präambel lobgepriesene Heilige Krone des Heiligen Königs Stephan aus dem Hochmittelalter zu rekurrieren.

Aber vernünftige Gerichte sind ja eh vernünftig. Gerade in einem so extrem polarisierten und von irredentistischen Fieberträumen geschüttelten Land wie Ungarn wünscht man sich eigentlich eine Verfassung, die einem gegenüber politischer und judizieller Unvernunft einen gewissen Schutz bietet.

Und das tut diese Verfassung nicht. Im Gegenteil.

Das kastrierte Verfassungsgericht

Apropos Gerichte: Das vielleicht Schlimmste an dieser Verfassung ist, was sie mit dem Verfassungsgericht macht.

Das ungarische Verfassungsgericht besaß bislang enorm weitreichende Kompetenzen, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls für nichtig zu erklären. Als das Gericht davon auch gegenüber Orbán Gebrauch machte, geriet es allerdings an den Falschen.

Orbán hatte ein Gesetz geschaffen, das es ermöglichte, öffentliche Zahlungen rückwirkend fast komplett wieder wegzubesteuern. Hintergrund: Die korrupte sozialistische Vorgängerregierung hatte vor ihrem Abgang noch allerhand Getreue mit fetten Abfindungen versehen. Die wollte Orbán wiederhaben.

Das war aber leider total verfassungswidrig (zumal auch plötzlich irgendwelche unschuldigen Lehrer um ihre Bezüge fürchten mussten). Das Verfassungsgericht hob das Gesetz auf.

Das beeindruckte Orbán aber überhaupt nicht. Vielmehr ließ er seine Zweidrittelmehrheit spielen und änderte die Verfassung nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Und dem Verfassungsgericht entzog er bei der Gelegenheit gleich in weiten Teilen die Befugnis, Haushalts- und Steuergesetze überhaupt zu prüfen.

Das, so beruhigte er die entsetzte Verfassungsrechts-Öffentlichkeit, sei natürlich nur vorübergehend. Man müsse jetzt eine Weile ungestört mit den schurkischen Sozialisten aufräumen können, aber dann werde natürlich alles wieder wie vorher.

Jetzt liegt der Verfassungsentwurf vor. Und siehe da: nix vorübergehend. Das bleibt natürlich so. Orbán scheint an der Idee, im fiskalischen Bereich verfassungsrechtlich unkontrolliert zu bleiben, Geschmack gefunden zu haben.

Kick it like Putin

Vladimir Putin, der Herr der Russen,  ist ja richtig gut darin, mit den Mitteln des Steuerrechts seine Gegner zu neutralisieren. Da kann sich Orbán vielleicht jetzt das eine oder andere abschauen. Um die Verfassung und das Verfassungsgericht braucht er sich dabei jedenfalls schon mal nicht mehr zu scheren (braucht Putin ja auch nicht).

Dazu kommt, dass Orbán auch personell dafür sorgen wird, dass das Verfassungsgericht ihm nicht zu sehr in die Quere kommt. Er hat das Verfahren, in dem die Richterposten besetzt werden, so geändert, dass er allein bestimmt, wer Richter wird – und wer Richter bleiben darf: Die Richter des Verfassungsgerichts – das ist eine Schwäche des gegenwärtigen Systems – können nach Ablauf ihrer 9-jährigen Amtszeit eine weitere Amtszeit bekommen.

Das heißt, wer seinen Job behalten will, verhält sich lieber brav. Rechtzeitig vor Ablauf der ersten Amtszeit des vormaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Mihály Bihary ließ das Gericht ein höchst fragwürdiges Referendum, mit dem Orbán noch vor dem Machtwechsel eine Gesundheitsreform der Sozialisten torpedieren wollte, ungerügt passieren. Der Mann bekam seine zweite Amtszeit. Einen weiteren Richterposten hat Orbán mit seinem früheren Kabinettschef besetzt, einem Politikwissenschaftsdozenten ohne jegliche rechtliche Berufserfahrung.

Kastriertes Verfassungsrecht

Aber nicht nur das Verfassungsgericht, auch das Verfassungsrecht wird kastriert.

Zum einen wegen der toxischen Wirkung der Präambel, s.o.. Dazu kommt aber, dass die neue Verfassung alles, was seit 1989 verfassungsrechtlich entstanden ist, alle Urteile, alle Kommentare, alle wissenschaftlichen Arbeiten, vollkommen ungerührt in die Tonne tritt:

Wir anerkennen nicht die Rechtskontinuität der kommunistischen Verfassung aus dem Jahre 1949, die die Grundlage einer tyrannischen Herrschaft war, deswegen erklären wir deren Ungültigkeit,

so steht es in der Präambel. Die kommunistische Verfassung von 1949, muss man wissen, ist im Orbán-Sprech die jetzige Verfassung, die von 1989. Im großen und ganzen eine prima Verfassung, die nach 1989 gründlichst reformiert und demokratisiert wurde und in der nicht die leisteste Spur kommunistischen Gedankenguts noch zu finden ist. Aber formell ist sie die Verfassung von 1949.

Das ist unmissverständlich: Die neue Verfassung will mit der alten nichts zu tun haben. Alles, was man geglaubt hatte, über das ungarische Verfassungsrecht zu wissen, ist null und nichtig.

Der Hintergrund ist natürlich ein politischer: Orbán und seine Anhänger hadern immer noch mit der verfassungsgerichtlichen Entscheidung Anfang der 90er Jahre, den Machthabern der kommunistischen Diktatur Milde zuteil werden zu lassen.

Wenn da jetzt ein paar vor Gericht kommen, soll mir das recht sein. Aber wie schon bei der der Strafsteuer für Abfindungen an korrupte Staatsdiener, wie schon bei der Beschneidung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts – die Auswirkungen reichen weit, weit über diese jeweiligen Ziele hinaus, und das scheint Orbán vollkommen wurscht zu sein.

Orbán bleibt: Verfassungskrise

Orbán entledigt sich sämtlicher checks and balances. Wozu sind checks and balances nötig? Um zu verhindern, dass der Machthaber seine Macht einsetzt, seine Macht zu stabilisieren und zu mehren.

Auch dafür gibt es handfeste Anzeichen. Der Verfassungsentwurf lässt an einigen Stellen die Vermutung zu, dass Orbán das Wahlrecht zu seinen Gunsten manipulieren wird.

Da ist zum einen das Familienwahlrecht, von dem hier ja schon die Rede war: Jede Mutter (wieso eigentlich die Mutter?) von Kindern bekommt eine Stimme zusätzlich.

Dahinter steckt die Spekulation, dass Familien eher konservativ wählen. Eine Stimme mehr für jede Familie, das kann die Gewichte in der Stimmverteilung schon gehörig verschieben. (Und dass es nur eine Stimme gibt, egal wie viele Kinder, dürfte daran liegen, dass Roma oft eine Menge Kinder haben…)

Dazu kommt die Möglichkeit, auch Auslandsungarn das Wahlrecht zu geben. Das ist zwar im Prinzip nichts Ungewöhnliches. Im Falle Ungarns kommt aber dazu, dass Orbán im letzten Jahr dafür gesorgt hat, dass ungarischstämmige Rumänen, Serben, Slowaken und Ukrainer sich einen ungarischen Pass holen können.

Wenn die auch wählen dürfen, dann werden von diesem Recht vor allem die groß-ungarisch orientierten Nationalisten unter ihnen Gebrauch machen. Die lieben Orbán, und er sie.

Dazu kommt, dass Orbán angekündigt hat, das Parlament von derzeit dreihundertsomething auf 200 Sitze zu verkleinern. Eine schöne Idee im Prinzip, aber natürlich auch eine erstklassige Gelegenheit zum Gerrymandering. Noch dazu, wo die Wahlkommission, auch dafür ist gesorgt, beim nächsten Mal mit treuen Orbán-Leuten besetzt sein wird.

Orbán geht: Erst recht Verfassungskrise

Und wenn er trotzdem die Wahl verliert? Dann könnte die Verfassungskrise erst richtig krachen.

Man stelle sich vor, die Sozialisten übernehmen wieder die Macht und sehen sich an diese Verfassung gebunden. An eine Verfassung, die Orbáns Leute ganz alleine geschrieben, debattiert und in Kraft gesetzt haben, ohne irgendeine Art von “constitutional moment”, einfach nur, weil sie konnten.

Am einfachsten wäre es natürlich, wenn sie dann die Verfassung einfach wieder ändern und um ihre Irrsinns-Passagen, allen voran das Nationale Glaubensbekenntnis, bereinigen würden. Ich weiß nicht genau – das ist einer der Punkte, die ich mir noch genauer erklären lassen muss – unter welchen Voraussetzungen die neue Verfassung geändert werden kann. Aber selbst, wenn das so skandalös einfach bleibt wie bisher: Eine Zweidrittelmehrheit zu erringen, wird für die Sozialisten, Liberalen und Grüne auf absehbare Zeit sehr, sehr schwer.

Wenn das also nicht geht? Was dann?

Ich weiß nicht, ob man nicht sogar sagen kann, dass der ganze Prozess der Verfassungsgebung illegal war. Orbáns Zweidrittelmehrheit kann die Verfassung ändern, aber kann sie auch eine neue Verfassung geben? Ist das tatsächlich das Gleiche? Im einen Fall nimmt man, legitimiert durch Verfahrensregeln der alten Verfassung, an derselben Detailänderungen vor. Im anderen Fall usurpiert man die Rechte einer verfassungsgebenden Nationalversammlung.

Wenn sich die Sozialisten auf diesen Standpunkt stellen sollten, mit der Folge, dass sie die Verfassung für insgesamt illegal und illegitim erklären, und zwar mit guten Gründen – dann rauscht Ungarn in eine Verfassungskrise, die sich niemand vorstellen kann.

EU als Checks-and-balances-Ersatz?

Es gibt die These, dass die EU anstelle der versagenden nationalen checks and balances tritt und dafür sorgt, dass Leute wie Orbán nicht aus dem Ruder laufen.

Das fände ich ja eigentlich sehr sympathisch. Aber in diesem speziellen Fall glaube ich nicht daran.

Zum einen haut schon der scheinbare Beleg für die These, die Korrekturen am umstrittenen Mediengesetz auf Druck der EU-Kommission, nicht wirklich hin. Orbáns Medienaufseher können jetzt zwar keine ausländischen Medien mehr schurigeln, und auch die umstrittene Klausel, dass Medien “ausgewogen” berichten müssen, scheint gestrichen zu sein. Aber im Inland bleibt der Medienaufsicht noch genügend Hebel, widerborstige Berichterstatter zur Vernunft zu bringen.

Aber selbst wenn: Wer sagt, dass Orbán beim nächsten Mal wieder nachgibt?

Orbán, der Troll

Am Samstag war ich mit Thomas Escritt ein Bier trinken, einem britischen Journalisten, der seit vielen Jahren in Budapest lebt. Wir sprachen über “Trolle”: über diese narzistisch gestörten Typen, die ihre verbalen Stinkbomben in Diskussionsforen und Blogkommentaren hinterlassen und sich erst richtig wohl fühlen, wenn alle sich furchtbar aufregen über sie.

Orbán, so Toms These, sei im Grunde so einer.

Orbáns Triebfeder sei, zu zeigen: Seht her, ich kann das. Ich kann einen albernen Fechter zum Staatspräsidenten machen. Ich kann einen abgehalfterten Politikdozenten zum Verfassungsrichter machen. Ich kann euch eine neue Verfassung besorgen, ohne irgendeinen vernünftigen Anlass. Ich kann das, und ich kann noch ganz andere Sachen. Weil hier, meine Zweidrittelmehrheit ist länger als eure. Habt ihr ein Problem damit? Gewöhnt euch dran.

Angenommen, Orbán lässt sich einfallen, sagen wir, die Telekom auf irgendeine exorbitante Weise zu besteuern. Dass er dazu in der Lage wäre, unterliegt, glaube ich, keinem Zweifel. Die ungarische Telekom gehört der deutschen Telekom, die würde sich das nicht gefallen lassen. Die EU würde einschreiten. Es würde ein Vertragsverletzungsverfahren geben. Orbán würde die Sache zu einer Frage des nationalen Stolzes erklären: Brüssel beleidige mit seinen Vorwürfen die ungarische Nation. Der EuGH würde Bußgelder verhängen. Orbán würde die Zahlung verweigern. Sein unbeugsamer Mut, für die fiskalischen Interessen der Ungarn einzustehen, würde seine Zustimmungsraten in ungeahnte Höhen schnellen lassen. Am Ende marschiert er erhobenen Hauptes und mit geschwellter Brust aus dem Gerichtssaal und erklärt den Austritt Ungarns aus der EU.

Das wäre sicher unvernünftig.

Aber, hey. Ich kann das!


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ungarn: Eine Verfassung zum Fürchten, VerfBlog, 2011/3/20, https://verfassungsblog.de/ungarn-eine-verfassung-zum-frchten/, DOI: 10.17176/20181008-124054-0.

30 Comments

  1. egal Sun 20 Mar 2011 at 23:48 - Reply

    Recht parteiergreifend dieser Beitrag. Ob da wohl mehr der Journalist oder der Jurist aus Ihnen sprach?

  2. earl Mon 21 Mar 2011 at 00:38 - Reply

    @egal:

    Fand ich nicht. So ein kritischer Kommentar war nötig nach dem sehr unkritischen Überblick vor ein paar Tagen.

  3. Christian S. Mon 21 Mar 2011 at 00:59 - Reply

    Spannender Beitrag, danke.

    Kleine Anmerkung: “Am Ende marschiert er erhobenen Hauptes und mit geschwellter Brust aus dem Gerichtssaal und erklärt den Austritt Ungarns aus der EU.” Das ist dann doch unwahrscheinlich, oder? In der neuen Verfassung steht schließlich: “Wir sind stolz darauf, dass unser Volk Europa jahrhundertelang in Kämpfen verteidigte, und seine gemeinsamen Werte durch seine Begabung und Fleiß mehrte.” Dann aus der EU auszutreten wäre doch irgendwie meschugge. 😉

  4. Pascal Mon 21 Mar 2011 at 02:47 - Reply

    Egal: ich finde unpolitische Juristen befremdlich.

  5. Tibor Mon 21 Mar 2011 at 08:28 - Reply

    Vielen Dank für die guten Beiträge zum armen Ungarn. Als halber Ungar und Jurist bin ich zutiefst besorgt über den Zustand. Schlimmer noch: meine Freunde aus Ungarn erkennen leider nicht den Ernst der Lage. Es muss über das Thema auch mehr in Ungarn auf ungarisch berichtet werden. Das größte Problem: Nationalitätsgeschwurbel (Krone, Trianon, blabla) ist doch keine Sache der “Rechten” sondern der Gesamtbevölkerung!

  6. Prometeus Mon 21 Mar 2011 at 11:40 - Reply

    Eine Drohung Orbans, Ungarn aus der EU treten zu lassen, ware wohl tatsaechlich mesjugge, weil da schon von vorn herein klar ist, wer da am meisten zu verlieren haette.

    Don Quichotte liesse sich da gruessen.

    Weil Orban aber nicht bloed ist, ware so eine Schritt von ihm selber zwar nicht zu erwarten, was aber nicht heissen solle, dass es dieser Gefahr nicht gaebe.

    Er muss ja dafuer wachen, dass ihm die Waehler nicht davonlaufen gen extrem-rechten Jobbik.

    Das Unrecht von Trianion und die sozialen Probleme mit den Roma sind aber tatsaechlich ein grosses Tema, dass sich nicht wegschweigen liesse.

    Dieses loest man aber nicht mit ultrarechten Parole, sondern mit sozialen Programme und diplomatischen Verhandlungen, wo die EU mehr tun koennte as sie bisher geleistet hat.

    Man koennte die Slowakei und Rumaenien (beide schion EU-Mitgliedstaaten) und Serbien (moechte gern zur EU beitreten) dazu aufrufen, die Rechte der Ungarischen Minderheiten dort zu respektieren, was jetzt zu wenig gescheht.

    Mit der Ukraine, Oesterreich, Slowenien und Kroatien, wo auch Ungarischen Minderheiten leben, gibt es dieses Problem nicht, weilk diese Staate die Minderheistrechten schon respektieren.

    Es sollte aber imntenationell gerechtswidrige erklaert werden auslaendische Staatsbuerger, die nicht im Lande leben, Staatbuergerschaft zu gebern auf Grund von etnischen oder reliogioesen Gruende.

    Damit liesse sich auch verhindern dass z. Beispiel Putin so etwas einfiele im Bezug auf die Russisch-sprachige Bewohner/Innen der Ukraine oder die Baltische Staate.

  7. Marc B. Mon 21 Mar 2011 at 13:18 - Reply

    Die neue Verfassung kann kaum je wieder geändert werden, denn sie schreibt vor, dass die Verfassung nur geändert werden kann, wenn zwei Wahlperioden nacheinander das Parlament mit 2/3 Mehrheit die Änderung beschließt.

    Daher ist praktisch keine reguläre Verfassungsänderung mehr möglich. Sollte diese Verfassung angenommen werden, ist eine Revolution im staatsrechtlichen Sinne der einzige Ausweg.

  8. H.V. Mon 21 Mar 2011 at 16:10 - Reply

    @ Marc B.: Ihre Annahme ist unrichtig. Im Entwurf, Artikel R, ist vorgesehen, dass Verfassungsänderungen mit 2/3 des Parlaments möglich sind. Das, was Sie ansprechen, war zwar Thema, wurde aber nicht umgesetzt.

    Artikel R:

    “Az Alkotmány elfogadására vagy az Alkotmány módosítására irányuló javaslat elfogadásához az szükséges, hogy azt az országgyűlési képviselők legalább kétharmada támogassa.”

    “Für die Verabschiedung der Verfassung oder für die Annahme eines Vorschlages auf Änderung der Verfassung bedarf es der Unterstützung von 2/3 der Abgeordneten des Parlaments.”

  9. Dennis Mon 21 Mar 2011 at 17:35 - Reply

    Was das Kinderwahlrecht anbelangt, gibt es wohl eine neue Entwicklung:

    http://www.politics.hu/20110321/children-unlikely-to-get-vote-via-parents-in-new-constitution-official-says

  10. Johannes Lemken Mon 21 Mar 2011 at 19:35 - Reply

    Wenn ich eine neue Verfassung mache und darin ausdrücklich die alte Verfassung und ihr System verwerfe, hat das eigentlich Auswirkungen auf völkerrechtliche Verträge beziehungsweise auf der Europäischen Union übertragene Hoheitsrechte oder gibt es da eine klare Trennung zwischen Innen und Aussen?

  11. Christian Boulanger Mon 21 Mar 2011 at 19:54 - Reply

    Eine Antwort auf diesen Beitrag bei “hungarianvoice”.

    http://hungarianvoice.wordpress.com/2011/03/18/verfassungsentwurf-praambel-auf-deutsch-verfugbar/#comment-1483

    Wie führt man am Besten einen cross-blog Dialog? Doppelt posten wäre ja unschön.

  12. Max Steinbeis Mon 21 Mar 2011 at 22:56 - Reply

    @ Johannes Lemken: gute Frage. Danke. Hab ich noch gar nicht drangedacht.

    Ich vermute, das ist auch eine von den vielen, vielen Punkten, auf die im Moment einfach niemand eine halbwegs belastbare Auskunft geben kann.

    Was für sich schon zeigt, was von dieser Verfassung zu halten ist.

  13. Schwienetünnis Tue 22 Mar 2011 at 08:56 - Reply

    Nur einige Fragen:

    Was sieht das einfache Recht in Ungarn für Urteile des EGMR vor? Gibt es § 580 Nr. 8 ZPO entsprechende Bestimmungen im ungarischen Verfahrensrecht?

    Wie arbeitet die ungarische Justiz mit dem EGMR, wie mit dem EuGH zusammen?

    Inwiefern sieht die ungarische Verfassung oder sieht jedenfalls das ungarische Verfassungsrecht Grundsätze vor, die mit den vom BVerfG entwickelten Grundsätzen der völkerrechts- und europarechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes vergleichbar sind (Görgülü, Lissabon)?

    Was ist also in der Praxis zu erwarten?

  14. H.V. Tue 22 Mar 2011 at 09:47 - Reply

    @ Schwienetünnis:

    Ich gebe mal eine Teilantwort:

    – Die ungarische Justiz arbeitet mit dem EuGH zusammen, wie jede andere Justiz in den Mitgliedstaaten. Gerichte haben nach EU-Recht die Pflicht, unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht anzuwenden und (notfalls) entgegenstehendes nationales Recht unangewendet zu lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Vertrag über die EU und den Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Tun ungarische Gerichte dies nicht, steht die Vertragsverletzungsklage offen.

    Zudem: Jedes ungarische Gericht kann eine entscheidungsrelevante Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen. Ein letztinstanzliches Gericht hat die Pflicht, dies zu tun.

    – Die (neue) ungarische Verfassung sieht in Art 24 vor, dass das Verfassungsgericht prüft, ob nationale Rechtsvorschriften mit völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen im Einklang stehen. Das EU- und Völkerrecht wird somit – neben der Verfassung – ausdrücklich, nicht nur “durch die Hintertür” einer europa- und völkerrechtsfreundlichen Auslegung, Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichts.

  15. Boris Kálnoky Tue 22 Mar 2011 at 16:09 - Reply

    Ich sehe in dem Beitrag keinen Versuch, ausgewogen beide Seiten der Debatte zu Wort kommen zu lassen. Es wäre auch ein Zeichen von Objektivität gewesen, darauf zu verweisen, dass die Präambel an der polnischen orientiert ist – seltsam, niemand schreit, wie undemokratisch Polen ist.

  16. Max Steinbeis Tue 22 Mar 2011 at 22:23 - Reply

    ??? Die polnische Präambel, in deutscher Übersetzung hier zu finden, ist vollkommen harmlos. Sie beinhaltet zwar einen Gottesbezug, aber der stellt keinen Konnex zwischen Christentum und Nation her und ist auch sonst neutral gehalten. Vor allem aber ist das nur eine klassische Präambel ohne Anspruch, das materielle Verfassungsrecht irgendwie zu überleuchten, wie dies Art. Q III des ungarischen Verfassungsentwurfs vorsieht.

  17. Schwienetünnis Wed 23 Mar 2011 at 22:01 - Reply

    @ H.V.: Ja, aber was gilt für die Entscheidungen des EGMR? Sind die ebenso unmittelbar und in jeder Hinsicht verbindlich für die ungarische Justiz oder als im Zweifel maßgebende Auslegungshilfe zu beachten?

    Für den Fall der Verbindlichkeit: Kann dann nicht jedenfalls der EGMR die für ungarische Gerichte angesichts der Bindung an die neue Verfassung in all ihren Teilen evtl. schwieriger werdende Aufgabe des individuellen Rechtsschutzes übernehmen?

    Muss man gegebenenfalls auch mit Rücksicht auf diese Möglichkeit anhaltende und offene Diskriminierung ethnischer und anderer Minderheiten befürchten?

  18. Christian Boulanger Thu 24 Mar 2011 at 09:50 - Reply
  19. Christian Boulanger Thu 24 Mar 2011 at 10:04 - Reply

    Ups, der Kommentar ist noch nicht freigeschaltet. Also doch doppelt.

    Man vergleiche:

    „VERFASSUNG DER REPUBLIK POLEN verabschiedet von der Nationalversammlung am 2. April 1997

    In der Sorge um unser Vaterland und seine Zukunft,
    nachdem wir in 1989 die Möglichkeit wiedergewonnen haben, souverän und demokratisch über unser Schicksal zu bestimmen,
    beschließen wir, das Polnische Volk – alle Staatsbürger der Republik,
    sowohl diejenigen, die an Gott als
    die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben,
    als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten, […]“ [3]

    hiermit:

    „GOTT, SEGNE DIE UNGAREN
    Nationale Glaubensbekenntnis / Nationale Erklärung
    Wir, die Mitglieder der ungarischen Nation, am Anfang des neuen Jahrtausends, in Verantwortung für alle Ungaren: erklären Folgendes:
    Wir sind stolz darauf, dass unser König Stefan der Heilige vor tausend Jahren den ungarischen Staat auf feste Grundlagen gebaut hat und unsere Heimat zu einem Teil des christlichen Europas machte.
    […]
    Wir anerkennen die die Nation erhaltende Kraft des Christentums. Wir achten die verschiedenen religiösen Traditionen unseres Landes.“[2]

    Ich kann nicht erkennen, dass das „nationale Glaubensbekenntnis“ (hört sich nach „politischer Theologie“ an, nicht die einzige Erinnerung an Carl Schmitt hier) hier irgendwelche Entlehnungen aus der polnischen Verfassung vornimmt. Die Polen haben meinen mit „wir“ Christen und Nicht-Christen gleichermaßen. Die ungarische Fassung meint mit „wir“ die christliche Nation, die anderen werden nur „geachtet“. Natürlich ist das alles nur symbolisch. Aber wie Max schon betont hat, Artikel Q Abs. 3 sagt völlig eindeutig:

    „Die Bestimmungen des Grundgesetzes sollen im Einklang mit deren Zielen, dem in ihr enthaltenen nationalen Glaubensbekenntnis und den Errungenschaften unserer historischen Verfassung ausgelegt werden.“[3]

    [1] http://www.sejm.gov.pl/prawo/konst/niemiecki/kon1.htm
    [2] http://vsr-europa.blogspot.com/2011/03/praambel-entwurf-von-fidesz-und-kdnp.html
    [3] http://vsr-europa.blogspot.com/2011/03/verfassungsentwurf-von-fidesz-und-kdnp.html

  20. Josef Adalbert Sat 16 Apr 2011 at 09:52 - Reply

    momentan scheint die Einstellung der Funktion der ungarischen politischen Klasse für längere Zeit unumgänglich zu sein. Es wäre eine Unterbrechung ihrer Tätigkeit für mindestens zehn Jahre wünschenswert. Das würde nicht einmal besondere Funktionsprobleme bedeuten – möglicherweise würde ihr Fehlen nicht einmal auffallen – angesichts der Tatsache, dass in der Rechtgestaltung bereits in entdcheidendem Maße die Rechstsprechung der Europäischen Union maßgebend ist und sich die Wirtschaft überwiegend in Privathand befindet – zwei Drittel davon in ausländischem Besitz.
    In der Übergangsphase sollte eine geschäftsführende Regierung, die aus Sachverständigen besteht, mit der Verwaltung beauftragt werden. Dieses Gremium würde sich aus anerkannten europäischen Experten von verschiedenen Nationalitäten zusammensetzen und unter der Aufsicht der Europäischen Union arbeiten. Dieser Schritt würde sowohl für das Land als auch für die Union eine außergewöhnliche Möglichkeit schaffen und für Ungarn ein Jahrzehnt des Aufatmens, des Abwägens und der ruhigen Entwicklung bedeuten. Und der Europäischen Union würde es eine einmalige Chance zur Aufbau ihres Krisenbehandlungsmechanismus unter friedlichen Umständen verschaffen. Darauf ist die Union nämlich noch nicht vorbereitet, dass die Führung eines ihrer Länder um den Verstand kommt und Intervention verlangt. Obwohl diese Möglichkeit auf Grund von historischen Erfahrungen nicht auszuschließen ist und die Union – sollte dies eintreffen – nicht tatenlos bleiben kann.
    Würde indessen wohl das Nationalinteresse verletzt werden? Dem Land würde es in dieser Zeit zweifelsohne an einer „Nationalregierung” fehlen. Wir haben jedoch einen guten Grund anzunehmen, dass die Nation der Ungarn dabei gut abschneiden könnte: Sie würde nicht nur ihre korrupte politische Klasse loswerden, sondern auch ihre Regierung würde mehr Perspektive erlangen und billiger werden. Bei alledem würde Ungarn die vorzügliche Aufmerksamkeit der Europäischen Union genießen und zu einem interresanten Platz in Europa werden.

  21. norad Mon 18 Apr 2011 at 20:11 - Reply

    keine ahnung von nix… ich lebe ier, arbeite hier… und ich entschuldige mich nicht bei den jiddisch sprechenden defür, dass ich heterosexuell bin, dass ich am sonntag in die kirche gehe und dass es spass macht in einem freien land zu leben. Gottes Segen den Ungarn

  22. Klaus Wed 20 Apr 2011 at 15:03 - Reply

    Grundsätzlich finde ich es sehr wichtig das die Welt auch über die Vorgänge in Ungarn aufgeklärt wird, wenn sie denn aufgeklärt wird. Bedauerlicherweise springt mir in Ihrem Artikel fast in jeder Zeile Ihre Gesinnung entgegen. Z.B. “Orbán geht: Erst recht Verfassungskrise” im dritten Absatz suggerieren Sie der Leserschaft recht subtil, dass die Sozialisten (MszP) oder die Grünen (die es im übrigen in Ungarn noch nicht in einer nennenswerten Anzahl gibt) die Möglichkeit hätten den Verfassungsirrsinn zu ändern. Was macht Sie so sicher, dass letztere Ungarn besser in die Zukunft führen können? Ich möchte zu bedenken geben, dass es Polizeischwadronen unter den Sozialisten waren, die friedliche Demonstranten zusammengeschlagen haben (10/2006) oder haben Sie tatsächlich den Pressemeldungen geglaubt, dass abertausende von Neofaschisten und Hools auf den Straßen von Budapest die Demokratie bedrohten? Die Ungarn haben der Fidesz bei den letzten Wahlen die absolute Mehrheit zugesprochen. Das heißt, dass auch viele MSzP-Wähler beim Urnengang sich diesmal, aus welchen Gründen auch immer, gegen die MSzP, um nicht zu sagen für die Fidesz entschieden haben. Absolute Mehrheit, heißt nunmal absolute Mehrheit. Ich weiss nicht mit wem Sie sich in Ungarn unterhalten haben, aber ich nehme an, dass es ein oder eine vernünftige Persönlichkeit war, die sicherlich nicht die Fidesz gewählt hat.

  23. Klaus Wed 20 Apr 2011 at 15:57 - Reply

    TIBOR wrote:
    “Das größte Problem: Nationalitätsgeschwurbel (Krone, Trianon, blabla) ist doch keine Sache der “Rechten” sondern der Gesamtbevölkerung!”

    Lieber TIBOR,

    laut Deiner Ansicht möchte demnach die Gesamtbevölkerung Ungarns weder die Krone vergessen noch Trianon akzeptieren. Was empfiehlst Du denn, wenn die Mehrheitsgesellschaft sich einfach nicht den Wünschen der Minderheit beugen möchte? Wünscht Du Dir Umerziehungsoffiziere, wie sie in der BRD und DDR zu Hunderten die Entnazifizierung des deutschen Reichsgebiets kontrollierten? Im Falle Ungarns sollen das sein, Wer? Eventuell jene Sozialisten, die sich noch mit hübschen Pöstchen 5 vor 12 versorgt haben oder doch die Salonkommunisten oder Neoliberalen, die im Westen ohne jegliche politische Verantwortung aus der sicheren Entfernung den “Sturm auf die Bastille” verkünden und sich der Presse gegenüber produzieren? Nein mein Lieber Tibor, diese Aufgabe fällt allen Ungarn zu, eine ernsthafte Auseinandersetzung, z.B. zum Thema Trianon, zu führen. Diese könnte folgendermaßen beginnen: Trianon war Unrecht und hatte folgende schmerzliche Folgen für das Kronland und die Menschen, welche in diesem Kronland und anschliessend in Rumpfungarn und den angrenzenden Staaten leben mussten. Heute aber haben wir den Allierten für dieses erlittene Unrecht verziehen und bitten zugleich für die Verbrechen, die wir anschliessend verübt haben um Verzeihung. Heute, sehen wir in Europa die Chance mit unseren Brüdern und Schwestern oder vielmehr mit ihren Nachkommen erneut vereint in einem vielfältigen Europa zu leben.

  24. Jon Mon 2 May 2011 at 15:05 - Reply

    Ich verstehe überhaupt nicht worüber hier diskutiert wird. Ungarn verletzt mit dieser Verfassung elementare Grundsätze und Regeln der Europäischen Gemeinschaft. Sie verletzen den EU-Vertrag, der Länder an diese Regeln bindet. Ungarn muss die EU verlassen, daran kann es doch überhaupt keinen Zweifel geben. Es ist auch nicht einzusehen, warum sich nun europäische Gremien mit dieser Verfassung beschäftigen sollen. Ungarn hat die Wahl: Rücknahme der Verfassung oder Austritt aus der EU. Länder, die nicht einmal mehr den Mindestanforderungen an aufgeklärtes Denken und demokratische Regeln genügen, müssen das eben dann im Laufe der Jahre nachholen, aber doch bitte nicht in einer demokratischen Gemeinschaft, durch die sie auch noch finanziert werden. Die ursprüngliche Verfassung wurde unter grossem Engagement der EU verfasst und was bildet sich dieses rassischtische Pack ein, ein solches Werk einfach abzuschaffen. Und komme mir niemand damit, dass diese Präfaschisten ja demokratisch gewählt wurden. Eine Demokratie kann nicht demokratisch abgeschafft werden und wer das dennoch tun möchte isoliert sich eben in der Staatengemeinschaft.

  25. frechheit Mon 2 May 2011 at 15:32 - Reply

    Lieber Jon,

    bitte lese erstemal die Präambel von der griechischen, irischen, norwegischen, slowakischen und schweizerischen Verfassung.
    Wenn Du danach sich nicht entschuldigst bei 10 Millionen Ungaren, so hat sich es erübrigt, hier Deine Kommentare abzugeben.

    Hochachtungsvoll

  26. Jon Mon 2 May 2011 at 20:20 - Reply

    Ich werde mich vielleicht bei den Ungarn entschuldigen, die derzeit ihr Land verlassen oder nicht mehr zurückkehren und keine Unterstützung von der EU bekommen. Ich werde mich vielleicht bei den Ungarn entschuldigen, die von den faschistischen Bürgerwehren drangsaliert werden und von der EU nicht geschützt werden. Ich werde mich vielleicht beim Dirigenten des Budapester Orchesters entschuldigen, der von dieser Bande einfach entlassen wurde und der von der EU nicht geschützt wurde. Ich werde mich vielleicht bei Laszlo Schiff entschuldigen, bei dem das regierungsnahe Pressegesindel bedauert, dass man seine Vorfahren nicht verscharrt habe. Ich werde mich sicher bei niemandem entschuldigen, der eine Partei wählt, die elementarste Grundsätze der Verfassung und des Rechtsstaates ausser Kraft setzt. Ich kenne die europäischen Verfassungen gut und sie genügen alle dem aufgeklärten und demokratischen Geist, der das europäische Zusammenleben bestimmt. Wie man nach Jahren der Diktatur sich wieder Diktatoren wählen kann, bleibt unverständlich, aber das interessiert mich auch wenig, was mich interessiert, dass in einer demokratischen Staatengemeinschaft eine derartige Regierung auch nur einen Tag geduldet wird. Das ist für jeden Demokraten unerträglich. Dass in einer demokratischen, den Menschenrechten verpflichteten Staatengemeinschaft nach den Greueln des Dritten Reichs Antisemitismus und Rassismus regierungsfähig werden ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ungarn wird die Union verlassen müssen, das ist man dem Schutz der Ungarn, die so wenigstens politisches Asyl erhalten können aber auch dem Schutz der anderen Staaten in der Gemeinschaft schuldig.

  27. […] zu definieren. Allerdings sollte man das bedenken, wenn man nun hergeht und den Ungarn vorwirft, sie hätten auf den ersten eineinhalb Seiten äußerst schwammig formuliert und nun wären Repressionen auf die Roma, Schwule oder Leute, die nicht arbeiten möglich. Wie […]

  28. […] meiste davon ist bekannt. Aber jetzt ist es von einem völkerrechtlichen Organisation, der Ungarn angehört und dessen […]

  29. Dr. Eugen Scherer Tue 7 Oct 2014 at 21:25 - Reply

    Bin trotz meines Namens Székler Ungar, und traurig über Herrn Orbán, den “Viktator”, der sich dessen nicht schämt. Vielleicht weiss er gar nicht, dass Ungarn 1231 eine Verfassung besaß, wo u.a. drinnen stand: “Kein Einwohner meines Landes darf verhaftet werden ohne richterliches Urteil..”So ziemlich alle Wiener Ungarn sind frustriert, vielleicht nicht die etwas Naiveren….Man kann nur abwarten, bis der “Viktator” selbst geht oder eine nächste Wahl ein besseres Ergebnis bringt, es sei denn, aus Gründen der Karriere traut sich keiner aufzumucken. So etwas gibt es ja, und Helden sind selten. Auch Ungarn ist arm dran mit seinem neuen “Ruf”. Wir waren doch immer mutig, siehe 1956, als Werte noch galten. Warten wir`s ab. Vielleicht stürzt ihn einer seiner Paladine, um populär zu werden…

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