Ein AfD-Parteisender durch die Hintertür
In ihrem Grundsatzprogramm plädiert die AfD für eine „zeitgemäße Medienpolitik“. Auf seiner Parteitagsrede im November gab Björn Höcke persönlich Einblick in die medienpolitischen Pläne der Partei: „Was passiert denn, wenn Höcke dann Ministerpräsident wird? Kündigt er denn die Medien-Staatsverträge? Ja, das macht der Höcke dann, ja!“ Doch was dann? Ein wichtiger Aspekt einer „zeitgemäßen Medienpolitik“ wäre der Aufbau eines eigenen AfD-Parteisenders. Der wäre zwar mit § 53 Abs. 3 MStV unvereinbar, jedoch bieten sich die nach dem geltenden Thüringer Landesmediengesetz zulässigen sogenannten Bürgermedien als missbrauchsanfällige Alternative an.
Continue reading >>Scharfes Schwert oder bloßes Gesetzeslametta?
In einer demokratischen Wahl ist der AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Robert Sesselmann zum Landrat von Sonneberg gewählt worden. Während an der Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs keinerlei Zweifel bestehen, gibt das Ergebnis der Wahl doch Anlass, darüber nachzudenken, ob und wie Personen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindselig gegenüberstehen, von der Teilnahme an einer Wahl ferngehalten werden können. Das Thüringer Kommunalwahlrecht sieht dafür in § 24 Abs. 3 ThürKWG eine Verfassungstreueprüfung vor, die der AfD-Kandidat Sesselmann jedoch vorläufig bestanden hat. Ist die Norm ernstgemeint oder bloßes Lippenbekenntnis? Der erste Praxistest zeigt: § 24 Abs. 3 S. 1 ThürKWG ist zu dünn, um effektives Instrument der wehrhaften Demokratie zu sein.
Continue reading >>Kommunale Wahlprüfung als Trumpf der Demokratie?
Im Rahmen der Wahlprüfung für kommunale Wahlbeamte steht der demokratische Rechtsstaat in Thüringen zwischen Skylla und Charybdis. Eine eindrucksvolle Illustration dieses Dilemmas liefert aktuell die Überprüfung einer Landratswahl in Südthüringen. Nachdem der AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Robert Sesselmann zum Landrat von Sonneberg gewählt wurde, kündigte das Landesverwaltungsamt Thüringen an, dessen Eignung unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften AfD-Landesverband zu überprüfen. Schon die Ankündigung rief lautstarke Kritik hervor. Der Blick auf die verfahrensrechtliche Ausgestaltung relativiert einen Großteil der an den Behörden geübten Kritik und zeigt, dass die gesetzgeberische Entscheidung in Thüringen die Chronologie des nun beschrittenen Weges vorzeichnet.
Continue reading >>JA, sie ist rechtsextrem
Seit 2019 wurde die „Junge Alternative“ als Verdachtsfall geführt. Nun hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) neben dem „Institut für Staatspolitik“ und dem Verein „Ein Prozent“ auch die Jugendorganisation der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Einstufung hat unmittelbare Konsequenzen für die „Junge Alternative“ und mittelbare Auswirkungen auf die AfD. Einen erheblichen Schaden wird die Partei aber nicht davontragen.
Continue reading >>Towards European Rights of Nature
On 24 February, Marie-Christine Fuchs on this blog discussed the 2022 Spanish Mar Menor Act – the first rights of nature case in Europe – in light of Latin American precedents and the criticism the Act is facing from right-wing populists in Spain. Whether the Act remains the first law in Europe granting rights to a non-human natural entity will now be decided by the Spanish Constitutional Court. In her analysis of the socio-legal foundations of the Mar Menor Act, Fuchs argues that it had a “more fragile argumentative basis” than precedents in Latin America. In contrast, this article argues that the Spanish legislator succeeded in placing the Mar Menor Act on its own argumentative footing, thus opening the door for a genuinely Western liberal conception and implementation of rights of nature in Europe.
Continue reading >>Demonstrieren schwer gemacht
Am 6. Januar 2022 trat in Nordrhein-Westfalen das erste landeseigene Versammlungsgesetz (VersG-NRW) in Kraft. Obschon die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern liegt, galt in Nordrhein-Westfalen bis Anfang 2022 das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Dass der Landesgesetzgeber im Bereich des Versammlungsrechts ein eigenes Landesgesetz vorgelegt hat, ist grundsätzlich begrüßenswert. Das Gesetz ist jedoch in vielerlei Hinsicht freiheitsbeschränkend und daher verfassungsrechtlich angreifbar.
Continue reading >>Mehr Fortschritt wagen in der Stiftungsfinanzierung
Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur staatlichen Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung belebt erneut die Forderung nach einem förmlichen Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung der parteinahen Stiftungen. Dass ein solches Gesetz verfassungsrechtlich notwendig ist, ist jedenfalls innerhalb der Rechtswissenschaft seit Langem unstreitig – unabhängig von dem AfD-Kontext, der für die abermalige Virulenz des Themas sorgt. Das österreichische Publizistikförderungsgesetz (PubFG), könnte für den deutschen Gesetzgeber im Grundsatz ein legistisches Vorbild sein. Für den Umgang mit der Desiderius-Erasmus-Stiftung müssten allerdings zusätzliche Regelungen gefunden werden.
Continue reading >>Tanz um das geborene Kind
Wie erwartet hat der Bundestag die Streichung des strafrechtlichen Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch beschlossen. Rechtlich interessant ist jetzt, wie es nach der Streichung des § 219a StGB mit dem Recht des Schwangerschaftsabbruchs weitergeht. Denn dass inzwischen nicht nur gegenüber der Opposition, sondern auch innerhalb der Koalition die Fronten verhärtet sind, hat die erste Lesung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren gezeigt.
Continue reading >>Coalitions, Activities, Strategies
The Federal Republic’s previous policy of ‘strategic restraint’ has been justified mainly - and rightly - on historical grounds; however, it also has to do with the legal parameters set by international security law and the German constitutional law on military affairs. We should take this legal framework into account when we explore the options for a fundamental reorientation of security and defence policy and a departure from ‘strategic restraint’.
Continue reading >>Koalitionen, Aktivitäten, Strategien
Die bisherige „strategische Zurückhaltung“ der Bundesrepublik ist sicherlich maßgeblich und zu Recht historisch begründet; sie hat aber auch mit den durch das internationale Sicherheitsrecht und das Wehrverfassungsrecht gesetzten Rahmenbedingungen zu tun. Diese Rahmenbedingungen muss man einbeziehen, wenn man die Chancen für eine grundsätzlichere sicherheits- und verteidigungspolitische Neuausrichtung und eine „Abkehr“ von der „strategischen Zurückhaltung“ ausloten will.
Continue reading >>Leben und Gesundheit
Die Bundesnotbremsen-Beschlüsse haben dem Schutz von Leben und Gesundheit eine neue Schlagkraft verliehen. Sie könnte erhebliche Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Bewertung der zukünftigen Klimapolitik haben.
Continue reading >>Die andere Rechtsstaatlichkeitskrise
An der polnisch-belarussischen Grenze spielt sich ein Drama der Rechtsmissachtung ab, inzwischen mit mehreren Toten. Es ist dies die andere, leisere Rechtsstaatlichkeitskrise: die des entgegen klarer Vorgaben des Unionsrechts verweigerten Zugangs zu einem Asylverfahren; die der wiederholten Missachtung von einstweiligen Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Continue reading >>Standing for Piglets
In a non-acceptance order of 14 May 2021, the German Federal Constitutional Court refused to accept a constitutional complaint submitted by the German Branch of the animal rights organization PETA for adjudication. The Constitutional Court missed an opportunity to open the constitution to non-anthropocentric approaches. A constitutional amendment might be necessary to explicitly terminate the long-standing mediatization of the natural environment with its negative consequences for the effectiveness of environmental law and protection.
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