Selbstzensur in der Wissenschaft
Drei Lehren aus Florida für den deutschen Kontext
Die Versuchung ist groß, sich in Deutschland mit Blick auf die illiberalen Entwicklungen der US-Wissenschaftspolitik auf dem Art. 5 Abs. 3 GG auszuruhen. Schließlich ist bei uns, anders als in den USA und in vielen anderen Demokratien,1) die Freiheit der Wissenschaft nicht nur rechtlich eindeutig verbürgt, sondern hat sogar Verfassungsrang. Diese vermeintliche Sicherheit trügt jedoch – und zwar auch abseits von Szenarien großer politischer Umbrüche. Denn ein wesentliches Risiko stellt für Wissenschaftsfreiheit hierzulande die Selbstzensur durch Wissenschaftler:innen dar – ein Bereich, für den sich durchaus Lehren aus den Erfahrungen in den USA ziehen lassen. Auch in Deutschland finden sich nämlich verschiedene systemische Voraussetzungen, die Wissenschaftler:innen anfällig dafür machen, sich auch ohne direkte Eingriffe in ihre Freiheit selbst zu beschränken.
Unabhängig davon, wie gut die Wissenschaftsfreiheit rechtlich aufgestellt ist, muss sie in der Praxis gelebt werden – wenn Forschende und Lehrende sich selbst zensieren, ob aus Angst oder Opportunismus, dann nützen keine schützenden Gesetze. Das bedeutet auch: Die aktive Beförderung von Selbstzensur kann ein effektives Instrument „weicher“ Repression durch diejenigen werden, die unter formal demokratischen Bedingungen politischen Einfluss auf die Wissenschaft ausüben wollen. Genau dieser Mechanismus lässt sich derzeit in Florida beobachten,2) wo ich Anfang 2024 einige Wochen verbracht und über 60 Interviews mit Hochschulangehörigen geführt habe.
Wissenschaftliche Selbstzensur am Beispiel Floridas
Unter der Regierung von Gouverneur Ron DeSantis, der zwischen 2021 und 2023 in Florida politisch außerordentlich einflussreich war und sich mit Culture War Themen zu profilieren suchte, wurde in dieser Zeit eine ganze Reihe an Gesetzen erlassen, die auf verschiedene Weisen in das Hochschulwesen eingriffen.3) Außerdem hat die DeSantis-Regierung 2023 das Kuratorium des New College of Florida, eines winzigen progressiven Liberal Arts College in Sarasota, auf einen Schlag mit rechtskonservativen Persönlichkeiten besetzt und einen massiven Umbau des Collegeprofils angekündigt.
Im Versuch, durch den sogenannten Stop WOKE Act (2022) auch explizit in Forschungs- und Lehrinhalte einzugreifen – insbesondere sollte begrenzt werden, wie Gender-Themen und Critical Race Theory unterrichtet werden können – scheiterte DeSantis jedoch an den Gerichten. Richter Mark Walker wies das Argument der Regierung, bei Lehrtätigkeiten an Universitäten handele es sich um „government speech“ und diese erlaube ihre Regulierung, mit scharfer Kritik als „dystopisch“ zurück.4) Die Verfassungswidrigkeit wurde vor Kurzem im Berufungsverfahren bestätigt und (in einer 2:1 Entscheidung) als „breathtaking assertion of power“ verurteilt.5)
Zwar gelang es der Regierung dennoch, Gender-, Rassismus- und andere unliebsame Themen weitgehend aus den sogenannten General Education Core Courses zu streichen. Dabei handelt es sich um eine Art Studium Generale, von dem alle Studierenden eine bestimmte Zahl an Kursen absolvieren müssen, weshalb der Eingriff indirekt weitreichende Folgen für die Hochschullehre hat.6) Allerdings zeigen meine Interviews etwas noch viel Bedenklicheres im Hinblick auf die Wissenschaftsfreiheit: Die Anpassungen in der Lehr- und zu geringerem Maße auch der Forschungstätigkeit von Professor:innen, die in Florida zu politisch unerwünschten Themen arbeiten, gehen deutlich über die tatsächlichen Gesetze hinaus.
Ähnlich wie die „Chilling-Effekte“, die aus der Autokratieforschung7) bekannt sind, zeigt sich in Florida: Selbst unter formal demokratischen Bedingungen bedarf es häufig nur der Erzeugung eines Klimas von Verunsicherung, um Menschen dazu zu bringen, ihr Verhalten zu modifizieren. Die Veränderungen, die mir berichtet wurden, reichten von kleinen Anpassungen in Kurstiteln oder -beschreibungen (zur Vermeidung bestimmter Reizwörter) über die Streichung von Unterrichtsmaterial (wie The 1619 Project) oder dem Wegfall ganzer Kurse bis hin zu Entscheidungen, die akademische Stelle in Florida vollends aufzugeben. Zwar muss klar betont werden, dass nicht alle Wissenschaftler:innen sich selbst zensieren – einige sind sogar den gegenteiligen Weg gegangen, sich noch stärker für Gender- und Rassismusthemen einzusetzen. Dennoch ergibt sich im Gesamtbild meiner Forschung: Die breite Masse derer, die zu diesen Themen arbeiten, ist stark verunsichert, fühlt sich unter Beobachtung und betreibt mehr oder weniger starke Zurückhaltung.
Dass diese Effekte durchaus intendiert sind, belegen Aussagen wie die von Christopher Rufo, einem prominenten rechtskonservativen Aktivisten aus dem Nordwesten der USA. Er wurde 2023 von DeSantis in das Kuratorium des New College of Florida berufen. Auf X äußerte er sich 2025 beispielsweise mit der Empfehlung: „you need to ignite a process of ruthless self-selection. We did this at New College of Florida and watched the most extreme woke employees […] leave in ‚protest‘, without realizing they were solving our problem“.8) Dazu gehören Strategien wie das Nähren eines feindseligen politischen Diskurses, der ganze Forschungszweige diskreditiert und gesellschaftliche Anfeindungen gegen ihre Vertreter:innen ermutigt; die Aushöhlung von Absicherungen wie Tenure und Gewerkschaften; finanzielle Drohgebärden gegenüber den Institutionen; und das Erzeugen einer düsteren Vorahnung durch radikale Gesetzesentwürfe9) und gezielte Eingriffe wie die am New College.
Warum berichte ich das alles in einem Beitrag, in dem es um Lehren für Deutschland gehen soll? Auf den ersten Blick haben diese Entwicklungen nicht viel mit Deutschland zu tun. Man könnte sogar entgegnen, dass gerade wegen der besseren rechtlichen Absicherung der Wissenschaft und Hochschulen viele der beschriebenen Eingriffe auch unter einer Regierung der AfD, die ein ähnlich gerichtetes politisches Programm verfolgt, nicht ohne Weiteres möglich wären. Doch das scheint mir zu kurz gegriffen. Denn viele der Voraussetzungen für weitreichende Selbstzensur bestehen auch im deutschen Wissenschaftssystem.
Entwicklungen in Deutschland
Ganz grundsätzlich liegt in Deutschland ein ähnliches asymmetrisches Abhängigkeitsverhältnis der Hochschulen gegenüber der Regierung vor. Im Vergleich mit dem Rest der USA hat Florida tatsächlich eines der stärksten öffentlich finanzierten Hochschulsysteme, zudem mit einer relativ geringen Quote an Studiengebühren. Diese Abhängigkeit muss an sich freilich keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit darstellen. Sie birgt aber ein erhebliches Missbrauchspotenzial, wie der Druck belegt, den DeSantis auf die Hochschulen ausübt. Die Tatsache, dass sämtliche Universitäten den politischen Entwicklungen öffentlich mit Schweigen begegnet sind, wurde von meinen Gesprächspartner:innen einhellig vor diesem Hintergrund interpretiert.
In Deutschland haben wir bislang keine Drohgebärden dieses Ausmaßes gesehen, aber das sogenannte „Regierungsprogramm“ der AfD für Sachsen-Anhalt lässt diese für den Fall einer Regierungsübernahme erwarten. Zudem sollte es uns nachdenklich stimmen, dass sich der Druck aus der Politik auf die Hochschulen in den letzten Jahren merklich verstärkt hat. Zu nennen sind neben dem Themenkomplex Israel/Palästina, Antisemitismus und entsprechenden Protesten an Hochschulen (z.B. Fördergeldaffäre,10) Antisemitismusresolution,11) Protesträumungen,12) Druck wegen kontroverser Vorträge13)) auch die fiskalpolitischen Nachverhandlungen von Hochschulverträgen14) oder der Versuch der Verpflichtung von Universitäten zur Kooperation mit der Bundeswehr.15) Diese (versuchten) politischen Einflussnahmen erodieren das für Wissenschaftsfreiheit unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Wissenschaft und Politik und schaffen zudem gefährliche Präzedenzfälle, weil Eingriffe normalisiert werden und die politischen Kosten für nachfolgende Regierungen sinken.
Auch im Bereich wissenschaftsfeindlicher Tendenzen in der Gesellschaft sehen wir kritische Entwicklungen aus unterschiedlichen politischen Lagern. In einer repräsentativen Umfrage unter Wissenschaftler:innen in ganz Deutschland von 2023 stimmten 70% ganz oder eher der Aussage zu, dass sich Wissenschaftsfeindlichkeit in den letzten Jahren verstärkt habe.16) 45% gaben zudem an, dass sie persönlich Anfeindungen erlebt haben, darunter meist in Form von herablassenden Äußerungen oder Anzweifeln der Kompetenz als Wissenschaftler:in (35% der Befragten), in einigen Fällen aber auch Hate Speech oder verbale Drohungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Angriffen (7% bzw. 2%). Die Neigung, Vorkommnisse an Hochschulen medial zu skandalisieren – sei es durch Politiker:innen oder Hochschulangehörige selbst –, trägt in der Öffentlichkeit zusätzlich zu einer (häufig verzerrten) Wahrnehmung von Hochschulen als „Räume verengter Diskurse“17) bei, die Anfeindungen weiter anheizt.
Diese politischen und gesellschaftlichen Interventionen bilden eine Drohkulisse insbesondere für diejenigen Wissenschaftler:innen, deren Themen an stark polarisierte öffentliche Debatten angrenzen – was längst nicht mehr nur die Sozialwissenschaften betrifft, sondern Forschungsfelder aller Disziplinen (oft unerwartet) treffen kann. Der erste Ansatz, um Selbstzensur vorzubeugen, liegt insofern auf der Hand: Demokratisch orientierte Parteien täten gut daran, die Schärfe im politischen Diskurs zurückzufahren und von dem Versuch abzusehen, sich mit einer harten Kante gegen Hochschulleitungen und Wissenschaftler:innen zu profilieren. Auch um Wissenschaftsfeindlichkeit zu begegnen, gibt es verschiedene Strategien.18) Mir geht es hier jedoch um etwas anderes: Denn die latente Drohkulisse kann nur dann weitreichenden Einfluss entfalten, wenn sie auf Strukturen trifft, die individuelle Verunsicherung begünstigen. Es gilt daher genau dort anzusetzen, wo Verunsicherung zurückgedrängt werden kann. Hier lassen sich drei konkrete Lehren aus den Erfahrungen in Florida ziehen.
Erste Lehre: Beschäftigungssicherheit erhöhen
Die Frage von Beschäftigungssicherheit war häufig zentral, wenn in meinen Interviews das Problem von Selbstzensur thematisiert wurde. Zum einen haben viele der Professor:innen mit Tenure betont, dass die politischen Entwicklungen diejenigen noch stärker treffen, die die Schwelle der Berufung auf Lebenszeit noch nicht erreicht haben. Zum anderen zeigte sich aber auch, dass viel Verunsicherung gerade von den Angriffen der DeSantis-Regierung auf Tenure selbst ausging. Ein Politikwissenschaftler, der in der Vergangenheit regelmäßig einen Kurs zu internationaler LGBTIQ-Politik angeboten hatte, sagte mir beispielsweise, dass er diesen aus Sorge vor einer politisierten Post-Tenure-Review erstmal pausiert habe. Es gab schon vor der DeSantis-Regierung ein Review-Verfahren von Tenure, doch die Regeln dafür waren an jeder Hochschule festgelegt worden und hatten bis dato nicht unter politischen Vorzeichen gestanden. Zwar funktioniert das deutsche Hochschulsystem sehr anders als in Florida und eine Aufweichung der Berufung auf Lebenszeit ist kaum denkbar. Doch zeigt der Fall Floridas sehr deutlich, welch mächtige Rolle das Wissen um die eigene berufliche Absicherung in der individuellen Entscheidung für oder gegen Selbstzensur spielt.
Vermutlich ist ein Appell für mehr Beschäftigungssicherheit wenig überraschend aus der Feder einer Postdoktorandin mit befristeter Beschäftigung. Doch ist in den vergangenen Jahren immer deutlicher geworden, dass das deutsche Problemfeld der Befristungspraktiken im Mittelbau nicht nur Einzelfälle und individuelle Karrierewege betrifft, sondern systemische Relevanz hat. Zunächst wurde dies als Problem der Qualitätssicherung und Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftssystems diskutiert. Doch es wird immer mehr auch als Risiko für die Wissenschaftsfreiheit anerkannt.19) Die Problematik geht in Deutschland historisch auf die Ordinarienuniversität zurück, in der Wissenschaftsfreiheit primär oder ausschließlich Lehrstuhlinhaber:innen zugeschrieben wurde. Mittlerweile wird ein großer Teil von Forschung und Lehre an Universitäten jedoch von nichtprofessoralem Personal durchgeführt, da das Wachstum im Wissenschaftssystem vor allem durch die Expansion des Mittelbaus, nicht der Professuren getrieben wurde: Kamen an Universitäten im Jahr 1980 noch 2,7 wissenschaftliche Mitarbeitende auf eine Professur, so waren es 2019 bereits 7,2; in den Jahren 2022–2024 je 7,4.20)
Es liegt daher schon rein aus systemischen Überlegungen auf der Hand, dass alle diejenigen, die an wissenschaftlichen Einrichtungen eigenverantwortlich forschen und lehren, als Träger:innen individueller Wissenschaftsfreiheit anerkannt sein sollten. Die im OECD-Vergleich ungewöhnlich langen Zeiten befristeter und formal abhängiger Beschäftigung auch über die Promotion hinaus21) bedeuten jedoch für die deutsche Wissenschaft, dass gerade die essenzielle Schutzfunktion einer sicheren Beschäftigung für die meisten nicht gegeben ist. Neben einer Reihe anderer Probleme in der Ausübung von Wissenschaftsfreiheit22) ergibt sich daraus auch eine besonders hohe Vulnerabilität gegenüber politischer Einflussnahme und gesellschaftlicher Anfeindungen, die Selbstzensur begünstigt. Dies belegen auch empirische Untersuchungen.23)
Eine ernsthafte Bearbeitung dieser Quelle von Verunsicherung erfordert eine umfassende Reform der Arbeitsbedingungen und Personalstrukturen an Universitäten – mit kleinteiligen Anpassungen der Befristungszeiten im WissZeitVG ist es nicht getan.24) Erforderlich sind deutlich mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftler:innen unterhalb der Professur zur Erfüllung von Daueraufgaben mit unterschiedlichen Aufgabenprofilen, eine Ausweitung des Tenure-Track-Modells und eine Abkehr von der extremen Hierarchiestruktur der Lehrstühle.25) Hier ist abseits der kritischen Finanzierungsfrage nicht nur die Politik in der Pflicht. Gerade im Sinne einer autonomen Wissenschaftsorganisation sollte es ein Anliegen von Hochschulen – inklusive der Professor:innenschaft – sein, sich hier klar zur Schaffung der Bedingungen einer freien Wissenschaft zu bekennen und die notwendigen Reformen anzustoßen.
Zweite Lehre: Institutionelle Rückendeckung sicherstellen
Ein weiterer Aspekt, den der Fall von Florida stark verdeutlicht, ist die Bedeutung institutioneller Rückendeckung, die einzelne Wissenschaftler:innen erfahren. Aus meinen Interviews an fünf staatlichen Universitäten ergab sich ein spürbarer Kontrast zwischen der University of Florida (UF) in Gainesville – der größten Hochschule im Staat – und den anderen öffentlichen Hochschulen. Nicht wenige meiner Gesprächspartner:innen sprachen von „vorauseilendem Gehorsam“ in Bezug auf die UF-Leitung, die schon seit Jahren den Hang zeigte, sich der Regierung anzubiedern. Im Herbst 2021 wurde drei Politikwissenschaftler:innen in einem höchst ungewöhnlichen Vorgang durch die UF-Verwaltung verboten, als Sachverständige in einem Gerichtsverfahren gegen ein neues Wahlgesetz aufzutreten. Die Begründung lautete, dass die Vertretung von Positionen gegen den Staat „den Interessen der U.F. zuwider“ laufe.26) Kurze Zeit später wurde zudem bekannt, dass ein Professor der Erziehungswissenschaften eine Beschwerde gegen die Universität eingelegt hatte, weil er mehrfach von Verwaltungsangestellten aufgefordert worden war, „critical race“ aus seinen Lehrplänen zu streichen und mit Disziplinarmaßnahmen bedroht wurde, noch bevor der Stop WOKE Act überhaupt zur Diskussion stand.27)
An anderen Institutionen stellte sich die Situation teils ganz anders dar. Zwar hielten sich in der öffentlichen Debatte alle Einrichtungen auffallend bedeckt, selbst als eine Abschaffung ganzer Studiengänge in den Raum gestellt wurde. Doch zumindest der interne Diskurs war ein anderer als an der UF. Besonders deutlich wurde mir dies an der Florida State University in Tallahassee berichtet. Dort habe sich der Universitätspräsident explizit an die Professor:innenschaft gewandt mit der Botschaft, dass niemand ihnen hineinzureden hätte, wie sie ihren Unterricht gestalteten. Zwar waren nicht alle gleichermaßen von diesen Aussagen beruhigt, doch zumindest hatte dort niemand den Eindruck, dass von der Institution selbst eine Gefahr für sie ausging. Dennoch schienen auch die Universitäten abseits der UF sich damit schwerzutun, der allgemeinen Verunsicherung durch konkrete Orientierungshilfen und Rechtsberatung entgegenzuwirken.28)
Für Deutschland lässt sich daraus zweierlei ableiten: Erstens deuten verschiedene Ereignisse der letzten Jahre – seien es Protestcamps, Absagen von Veranstaltungen, Suspendierung von Lehrpersonal oder der Umgang mit Kleinen Anfragen durch die AfD – darauf hin, dass die Hochschulen und ihre Leitungen oft unzureichend auf die politische Konfrontation vorbereitet sind, die nahezu unvermeidlich auf sie hereinbricht. Hier gilt es, mehr rechtliche wie auch strategische Expertise aufzubauen, eine „belastbare Haltung“29) zu Angriffen auf Wissenschaftsinstitutionen zu entwickeln, kompetente inneruniversitäre Anlaufstellen einzurichten und diese Maßnahmen offensiv auch innerhalb der Universität zu kommunizieren. Gerade die präventive, vertrauensbildende Komponente sollte hier nicht unterschätzt werden, da Selbstzensur oft bereits da ansetzt, wo noch keine direkten Eingriffe geschehen sind.
Zweitens verdeutlicht der Fall Florida, wie essenziell eine Solidarisierung der Hochschulen untereinander sein kann. Durch das eingeübte Konkurrenzverhältnis sowie das Ausscheren der größten Universität befanden sich die übrigen Institutionen in einer geschwächten Stellung, sodass letztlich keine der Wissenschaftsinstitutionen die öffentliche Auseinandersetzung wagte. Viele Universitätsangehörige fühlten sich dadurch erst recht entmutigt, weil der öffentliche Diskurs der Rechtspopulisten durch den mangelnden Widerspruch in ihren Augen zusätzliche Legitimation erfahren hat. Das Vertrauen in die eigene Institution, sich im Zweifelsfall für betroffene Wissenschaftler:innen einzusetzen, wurde damit umso mehr untergraben. Hochschulleitungen in Deutschland sollten sich daher klar vor Augen führen, wie wichtig die Präsenz im öffentlichen Diskurs ist, dass sie im Kollektiv immer stärker sind als allein und dass sich diese Faktoren auch unmittelbar auf die Angehörigen der eigenen Institution auswirken.
Dritte Lehre: Kollektive Interessenvertretungen stärken
Die Kollektivierung von Interessen ist ebenso auf der individuellen Ebene entscheidend. Es ist kein Zufall, dass die DeSantis-Regierung im Zuge ihrer Angriffe auf den Bildungssektor auch gezielt die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (mit expliziter Ausnahme von Polizei und Feuerwehr) ins Visier nahm. Demnach können seit SB 256 einzelne Gewerkschaftssektionen nur dann fortbestehen, wenn mindestens 60% der vertretenen Angestellten zahlende Mitglieder sind; gleichzeitig wurde das Verfahren zur Mitgliedschaft verkompliziert. In einem Land, das eine notorisch geringe gewerkschaftliche Organisation aufweist, stellen diese Regelungen eine echte Bedrohung für den Fortbestand einiger Sektionen und damit für die Verhandlungsmacht und Interessenvertretung der Wissenschaftler:innen dar. An einigen der Hochschulen hat das Gesetz tatsächlich den gegenteiligen Effekt erzielt: Durch eine starke Mobilisierung wurde der Organisationsgrad deutlich erhöht – und die Gewerkschaften konnten so oft auch eine zentrale Rolle in der Bereitstellung von Informationen und Beratungsangeboten einnehmen.
Gewerkschaften sind auch in Deutschland in der Vertretung kollektiver Interessen von Hochschulangehörigen tätig. Jedoch besteht auch hier – verglichen beispielsweise mit dem Schulbereich – ein weitaus geringerer gewerkschaftlicher Organisationsgrad.30) Zusätzlich verhindert auch die Zersplitterung in Statusgruppen eine weitreichende Solidarisierung innerhalb der Universitäten. Die effektive Organisation kollektiver Interessen bedeutet jedoch nicht nur ein Pooling von Ressourcen sowie eine Stärkung der Verhandlungsposition und des Mobilisierungspotenzials. Sie bietet potenziell auch Foren zum Austausch, in denen Taktiken zum Umgang mit Bedrohungsszenarien entwickelt werden können. In Zeiten erhöhten äußeren Drucks, in denen Wissenschaftler:innen sich in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit geschwächt sehen, bietet die Bildung von Kollektiven – auch die Selbstorganisation in informellen Netzwerken – damit eine wesentliche Maßnahme gegen Isolation und Verunsicherung, an der jede:r Einzelne mitwirken kann.
References
| ↑1 | Janika Spannagel, The Constitutional Codification of Academic Freedom Over Time and Space, Global Constitutionalism (2025), S. 46–72, DOI: 10.1017/S2045381724000108. |
|---|---|
| ↑2 | Eine detaillierte Analyse zu Selbstzensur in Florida erscheint bald in Perspectives on Politics unter dem Titel From the Authoritarian Playbook: Academic Freedom and the Politics of Self-Censorship in Florida. |
| ↑3 | Unter anderem wurde Studierenden erlaubt, ungefragt Aufzeichnungen von Unterrichtsstunden zu machen, um damit Beschwerden gegen Professor:innen vorzubringen (HB 233, 2021); der Findungsprozess von Hochschulpräsident:innen von Transparenzgesetzen ausgeschlossen (SB 520, 2022); Akkreditierungsregeln angepasst (SB 7044, 2022); sämtliches Kursmaterial verpflichtend öffentlich gemacht (SB 7044); Regeln für Gewerkschaften verschärft (SB 256, 2023); eine floridaweite regelmäßige Neubewertung von Tenure-Status (dem Äquivalent der Berufung auf Lebenszeit) vorgeschrieben (SB 266, 2023) und die Nutzung öffentlicher Gelder für Diversity, Equity und Inclusion (DEI) Maßnahmen verboten (SB 266). Alle Gesetzestexte sind abrufbar unter https://www.flsenate.gov/. |
| ↑4 | United States District Court, Northern District of Florida, Tallahassee Division, Pernell et al. v. Florida Board of Governors of the State University System et al., 4:22cv324-MW/MAF, 17.11.2022. |
| ↑5 | United States Court of Appeals For the Eleventh Circuit, Pernell et al. v. Florida Board of Governors of the State University System et al., 22-13992, 7.7.2026. |
| ↑6 | Laura Meckler, What happened when one university set out to purge ‘woke’ classes, The Washington Post, 27.5.2026, https://www.washingtonpost.com/education/2026/05/27/rise-conservative-civic-education-programs-universities/, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑7 | Rachel E. Stern und Jonathan Hassid, Amplifying Silence: Uncertainty and Control Parables in Contemporary China, Comparative Political Studies (2012), S. 1230–1254. DOI: 10.1177/0010414011434295. |
| ↑8 | Christopher F. Rufo [@realchrisrufo], Yes, you need to ignite a process of ruthless self-selection …, X.com, 11.1.2025, https://x.com/realchrisrufo/status/1878262633612361744, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑9 | Dem später verabschiedeten Gesetz SB 266 ging 2023 ein viel weit reichenderer Entwurf HB 999 voraus, der DeSantis’ radikale Agenda offenlegte, in der nicht nur ganze Studiengänge gestrichen werden sollten, sondern auch die Berufung auf Lebenszeit eines:r jeden Professor:in jederzeit überprüft werden könnte. |
| ↑10 | GEW, Fördermittel-Affäre: Stark-Watzinger lässt viele Fragen offen, 17.6.2024, https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/stark-watzinger-laesst-viele-fragen-offen, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑11 | HRK, Zur aktuellen Antisemitismusdebatte im Bundestag, 19.11.2024, https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/zur-aktuellen-antisemitismusdebatte-im-bundestag/, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑12 | Zeitweilige Duldung der Besetzung weiter in Diskussion, Forschung & Lehre, 27.5.2024, https://www.forschung-und-lehre.de/politik/zeitweilige-duldung-der-besetzung-weiter-in-diskussion-6433, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑13 | HRK, HRK-Präsidium mahnt Wahrung der Hochschulautonomie an, 17.3.2026, https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-praesidium-mahnt-wahrung-der-hochschulautonomie-an-5166/, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑14 | Änderung zu Berliner Hochschulverträgen unterzeichnet, Forschung & Lehre, 11.2.2026, https://www.forschung-und-lehre.de/politik/aenderung-zu-berliner-hochschulvertraegen-unterzeichnet-7533, zuletzt abgerufen am 28.7.2026; Christoph Möllers, Max Lenz und Nils Weinberg, Autoritäre Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit (2026, i.E.), S. 125f., DOI: 10.46500/83536237. |
| ↑15 | GEW, Kein Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen, 13.3.2026, https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/kein-zwang-zur-bundeswehr-kooperation-an-hochschulen, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑16 | Clemens Blümel, Anfeindungen gegen Forschende, DZHW, April 2024, https://www.hiig.de/wp-content/uploads/2024/05/Erste-Ergebnisse_Umfrage-zu-Anfeindungen-gegen-Forschende.pdf, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑17 | Justus Henke und Peer Pasternack, Hochschule in der ungesicherten Demokratie: Ansatzpunkte zur Stärkung der Resilienz, Institut für Hochschulforschung (2025), S. 11, DOI: 10.5281/zenodo.17951293. |
| ↑18 | Siehe bspw. das Positionspapier des Wissenschaftsrats: Wissenschaftskommunikation (2021), https://www.wissenschaftsrat.de/download/2021/9367-21.pdf?__blob=publicationFile&v=13, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑19 | Zum Beispiel auch durch den Wissenschaftsrat: Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem (2025), S. 8, DOI: 10.57674/j6sf-h296. |
| ↑20 | Jochen Gläser und Otto Hüther, Karrieren und individuelle Wissenschaftsfreiheit, BBAW (2022), S. 9, https://www.bbaw.de/files-bbaw/publikationen/wissenschaftspolitik_im_dialog/W-i-D_22/BBAW_WiD_22_2022_Lay4_Web_PDF-A.pdf, zuletzt abgerufen am 28.7.2026; Statistisches Bundesamt, Personal an Hochschulen, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Publikationen/_publikationen-innen-hochschulen-personal.html, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑21 | Uwe Schimank et al., Grundsätze und Empfehlungen zur Wahrung und Förderung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland, BBAW (2024), S. 20, https://edoc.bbaw.de/files/3955/BBAW_WiD_25_2024.pdf, zuletzt abgerufen am 28.7.2026; Otto Hüther und Georg Krücken, Hochschulen – Fragestellungen, Ergebnisse und Perspektiven der sozialwissenschaftlichen Hochschulforschung (2016), S. 93; OECD, Bildung auf einen Blick 2025: OECD-Indikatoren, 2025, S. 511, https://www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2025/09/education-at-a-glance-2025_c58fc9ae/9783763979257.pdf, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑22 | Darunter die hierarchische Abhängigkeit von Vorgesetzten, von deren Wohlwollen abhängig ist wie frei man forschen und lehren kann; die geringere Bereitschaft, eigene Rechte nötigenfalls einzuklagen; der Anpassungsdruck durch unsichere Karrierewege und die Schwächung einer horizontalen Kooperationskultur durch hohen Konkurrenzdruck; sowie ein systemisches Resilienzproblem des Hochschulwesens gegenüber finanzieller Erosion bei hohen Befristungsquoten. |
| ↑23 | Jannis J. Grimm et al., Deutsche Wissenschaft seit dem 7. Oktober: Selbstzensur und Einschränkungen unter Forschenden mit Nahostbezug, Working Papers Peace & Conflict Research, Freie Universität Berlin (2025), S. 41, https://www.interact.fu-berlin.de/_media/WP202501_v0_7.pdf, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑24 | Vgl. Referentenentwurf des BMFTR vom 26.05.2026: https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/gesetze/befr_Arbeitsvertraege_Wissenschaft_WissZeit_VG/referentenentwurf/RefEntwurf_WissZeitVG_2026.pdf?__blob=publicationFile&v=2; sowie kritische Stellungnahmen, beispielhaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (15.06.2026): https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/gesetze/befr_Arbeitsvertraege_Wissenschaft_WissZeit_VG/stellungnahmen/2026/deutscher-gewerkschaftsbund.pdf?__blob=publicationFile&v=1 und des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft (16.06.2026): https://mittelbau.net/stellungnahme-novellierungsentwurf-des-wisszeitvg-vom-26-05-2026/. |
| ↑25 | Siehe dazu auch die Empfehlungen u.a. des Wissenschaftsrates: Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem (2025), DOI: 10.57674/j6sf-h296; sowie die gemeinsame Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz und der Jungen Akademie (2024): https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/leitlinien-fuer-unbefristete-stellen-an-universitaeten-neben-der-professur/. |
| ↑26 | Michael Wines, Florida Bars State Professors From Testifying in Voting Rights Case, The New York Times, 29.10.2021, https://www.nytimes.com/2021/10/29/us/florida-professors-voting-rights-lawsuit.html, abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑27 | Divya Kumar, At UF, someone used ‘critical’ and ‘race’ in a sentence. Trouble ensued, Tampa Bay Times, 1.12.2021, https://www.tampabay.com/news/education/2021/11/30/at-uf-someone-used-critical-and-race-in-a-sentence-trouble-ensued/, zuletzt abgerufen am 28.7.2026. |
| ↑28 | Zu einer ähnlichen Situation in Idaho: Luke Fowler und Jen Schneider, Ambiguous Politics, Controversial Issues and Strained Academic Bureaucracies: Banning Critical Race Theory in Idaho, Journal of Social Equity and Public Administration (2024), S. 63–80, DOI: 10.24926/jsepa.v2i2.5655. |
| ↑29 | Justus Henke und Peer Pasternack, Hochschule in der ungesicherten Demokratie: Ansatzpunkte zur Stärkung der Resilienz, Institut für Hochschulforschung (2025), S. 12, DOI: 10.5281/zenodo.17951293. |
| ↑30 | Alexander Gallas, Precarious Academic Labour in Germany: Termed Contracts and a New Berufsverbot, Global Labour Journal (2018), S. 92–102, DOI: 10.15173/glj.v9i1.3391. |



