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18 January 2024

AfD-Verbotsverfahren als demokratische Pflicht  

„Fascism a World Movement“ – so lautet die Eingangspassage in Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie. 1937 unter dem Titel „Militant Democracy and Fundamental Rights“ in zwei Teilen im American Political Science Review erschienen, arbeitet Loewenstein hier die Bedrohung des rechtsextremen „Kriegs gegen die Demokratie“ heraus und fordert die Demokratinnen und Demokraten aller Länder dazu auf, „den Erfordernissen der Stunde gerecht zu werden und alles dafür zu tun, um die Demokratie zu retten“. Wie aktuell diese Diagnose, wie groß die Gefahr durch die rechtsextreme Weltbewegung ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen im US-amerikanischen Vorwahlkampf und im polnischen Nachwahlkampf, sondern auch im deutschen Dauerwahlkampf. Continue reading >>
13 October 2023

Wehrhafte Demokratie

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. Inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Continue reading >>
17 August 2023

Thüringen-AfD verbieten?

Der Blick auf den Deutschlandtrend ist beängstigend. Die AfD liegt bundesweit zwischen 19 und 23 %, in Sachsen und Thüringen, wo am 01. September 2024 gewählt wird, bei 32-33 %. Die deutsche Demokratie ist bewusst nicht allein eine deliberative, sie ist auch eine wehrhafte. Sie bietet einen Instrumentenkasten zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der besonders radikale Thüringer Landesverband bietet Anlass, ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 II, IV GG „föderal zu durchdenken“. Continue reading >>
03 December 2020

Die Rechte der anderen

Die AfD erweist sich seit ihrer Gründung im Jahre 2013 als erheblicher Störfaktor im politischen System. Zuletzt hatten Abgeordnete der AfD Mitgliedern der "Querdenken"-Bewegung Zugang zum Reichstag verschafft, was die Partei erneut in den öffentlichen Fokus einer Verbotsdebatte rückte. Dabei sollte man sich vergewissern, dass hinter dem Verlangen die AfD zu verbieten mehr steckt als bloß ein antipluralistischer Affekt. Continue reading >>
08 July 2020
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Sächsische Verfassungsschutz-Wirrungen

n der vergangenen Woche wurde der Leiter des Sächsischen Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath von seinen Aufgaben entbunden und in die Kultusverwaltung versetzt. Was als ein beamtenrechtliches Revirement erscheinen könnte, erweist sich bei näherem Hinsehen als handfester Skandal. Der Freistaat Sachsen will und kann offensichtlich nicht zugeben, neben Orten wie Dortmund, Nordhessen und Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren eines der Zentren des Rechtsextremismus in Deutschland zu sein. Continue reading >>
30 May 2017

Das Parteiverbot ist tot, es lebe der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung?

Das Parteiensystem ist als Wettbewerbsordnung ausgestaltet, Parteienrecht ist damit Wettbewerbsrecht. Die staatliche Parteienfinanzierung gründet sich darauf, sie soll die Chancengleichheit der Parteien gewährleisten und fördern, der politischen Minderheit von heute die Möglichkeit geben, die Mehrheit von morgen zu werden. Der Ausschluss einzelner Parteien wegen ihrer inhaltlichen Ausrichtung kratzt an den Grundpfeilern dieses Systems. Der bisherigen Dogmatik zur Chancengleichheit wird der Boden entzogen. Continue reading >>
29 May 2017

Ausschluss von der Parteienfinanzierung: ein Lichtschalter in der Hand der NPD

Die NPD ist, wenngleich nicht verboten, so doch amtlich festgestelltermaßen verfassungsfeindlich, und deshalb gibt es so gut wie keine Kontroverse über die beiden Entwürfe der Regierungsfraktionen und des Bundesrates, ihr jetzt die staatliche Parteienfinanzierung wegzunehmen und zu diesem Zweck das Grundgesetz zu ändern. Fast alle begrüßen den Schritt, zumal die problematische Idee, mit dieser Entscheidung den Bundestagspräsidenten zu betrauen statt das Bundesverfassungsgericht, mittlerweile vom Tisch ist. Dass die Entwürfe aber alles andere sind als ein No-Brainer, hat sich heute bei der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestags herausgestellt. Continue reading >>
24 February 2017

“Jeder, der versuchen würde, das Bundesverfassungs­gericht auszuhebeln, würde sich verheben”

Peter Müller im Verfassungsblog-Interview: warum Verfassungsgerichte in Zeiten von Kaczyński, Trump und Brexit so unter Druck geraten, warum die Politik bei der Umsetzung des NPD-Urteils gut nachdenken sollte, und warum Meinungsfreiheit manchmal das Gegenteil von "Das wird man doch noch sagen dürfen!" bedeutet. Continue reading >>
09 February 2017

Kein Staatsgeld für die NPD, dafür ein Loch in der Verfassung

Der Bundesrat will morgen in erster Lesung über einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen und zwei Entschließungsanträge aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland entscheiden, die alle den gleichen Gegenstand haben: der verfassungsfeindlichen, aber nicht -widrigen NPD die staatliche Parteienfinanzierung wegzunehmen. Über das Ziel dieser Vorstöße ist Konsens vermutlich schnell erzielt. Über die avisierten Mittel aber nicht. Ich halte insbesondere den Vorstoß aus Niedersachsen für eine wirkliche, handfeste Gefahr für den liberalen demokratischen Verfassungsstaat Deutschland. Continue reading >>
21 January 2017

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichts im NPD-Verbotsverfahren – Kein Geld mehr für Verfassungsfeinde!?

Neben dem Parteiverbot könnte in Art. 21 Abs. 2 GG, quasi als milderes Mittel, ein zweiter Fall geregelt werden. Für diesen wäre nicht erforderlich, dass eine als verfassungsfeindlich erkannte Partei eine reale Chance zur Verwirklichung ihrer Ziele hat. Im Übrigen entsprächen die Kriterien des zweiten Falls denen des Parteiverbots. Seine rechtliche Folge wäre eine Streichung oder Kürzung der staatlichen Teilfinanzierung. Continue reading >>
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