17 December 2016
Der Blockupy-Polizeikessel vor dem Bundesverfassungsgericht: Mitgefangen, mitgehangen?
In seinem jüngsten Beschluss zum Frankfurter Blockupy-Kessel geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bereits die bloße Anwesenheit einer Person in einer Gruppe, in der ein Teil verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben, ausreiche, um einen Anfangsverdacht auch gegen sie zu begründen. Karlsruhe stutzt dabei seinen eigenen verfassungsrechtlichen Maßstab soweit herunter, dass nicht mehr die Demonstration in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern die Versammlung in genehme und nicht genehme Gruppen aufgespalten wird. Continue reading >>
9
26 February 2014
NPD darf am Holocaust-Gedenktag gegen Euro demonstrieren
Heute hat die NPD wirklich Grund zum Feiern. Nicht nur [...] Continue reading >>
0
30 March 2011
Sitzblockaden: Strafrecht bleibt Strafrecht
Die heutige Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden wird überall als [...] Continue reading >>02 March 2011
Recht auf Psychoterror
Religiöser Wahn und abgründige Niedertracht paaren sich in den Praktiken [...] Continue reading >>22 February 2011
Fraport-Urteil des BVerfG: Öffentlicher Raum
Lasst euch herzen und küssen, ihr Richterinnen und Richter des [...] Continue reading >>13 January 2011
Versammlungsfreiheit auch für feindseliges Herumstehen
Während ich darauf warte, dass der offenbar total überlastete EGMR-Server [...] Continue reading >>14 January 2010
Moscheen filzen in Niedersachsen
Im Land Niedersachsen ist es offenbar seit langem geübte Praxis, [...] Continue reading >>
0
02 December 2009
BVerfG ruft Justiz in punkto Versammlungsrecht zur Ordnung
Das Bundesverfassungsgericht hält in punkto Versammlungsfreiheit gegenüber den kampferprobten Richtern [...] Continue reading >>
0
17 November 2009



