04 June 2021

Wenn er weg ist

Noch ist er nicht weg. Noch ist er im Amt, und ihm ist zuzutrauen, dass er zu allem bereit ist, was ihm hilft, es zu bleiben, womöglich sogar bis hin zum Krieg mit dem Iran. Noch bleibt der Korken in der Champagnerflasche. Aber während sich in der nächsten Woche entscheidet, ob die Acht-Parteien-Anti-Bibi-Koalition in Israel Bestand hat und die superknappe Mehrheit für seine Ablösung hält und die neue Regierung im Parlament bestätigt und vereidigt wird – währenddessen darf man schon mal drüber nachdenken, was es bedeuten würde, wenn er tatsächlich weg ist.

Binyamin Netanyahu, israelischer Premierminister on and off seit einem Vierteljahrhundert, autoritärer Populist, lang bevor es cool war, Mitbegründer dieses Genres und einer seiner ganz Großen, vor dessen scheinbar gegen alle Wechselfälle der Demokratie gefeiter Unverdrängbarkeit von der Macht selbst Viktor Orbán bislang in scheuer Ehrfurcht das Knie zu beugen hatte. Plötzlich weg. Abgewählt. Auf friedlichem, demokratischem Wege von der Macht entfernt. Das erste Mal in einer parlamentarischen Demokratie, dass das gelingt. Was bedeutet das?

Die pessimistische Lesart: viel weniger als man meint. Naftali Bennett, sein mutmaßlicher Nachfolger bis 2023, führt eine Partei an, die ihre Wählerbasis unter den Siedlern im Westjordanland hat und den Wunsch, Netanyahus Likud-Partei rechts zu überholen, buchstäblich im Namen trägt. Seine Koalition reicht von ganz rechts bis ganz links und wird von wenig anderem zusammengehalten als der Person, gegen die sie gerichtet ist, nämlich Netanyahu. Wenn er weg ist: wie lange wird sie ihn überleben?

Die optimistische Lesart: viel mehr als man meint. Gerade die Spannbreite der Koalition, die sie auf den ersten Blick so instabil macht und ihren Gestaltungsspielraum beschränkt, ist ein Indiz dafür, wie nach einer autoritär-populistischen Regierung demokratische Politik überhaupt wieder möglich wird.

Das Gegenteil von autoritärem Populismus ist nicht Demokratie, nicht Freiheit, nicht einmal notwendigerweise Rechtsstaatlichkeit – sein Gegenteil ist Pluralismus. Die Vorstellung, dass es so etwas wie politische Verschiedenheit gibt und geben kann und geben sollte, dass verschiedene politische Werte und Interessen und Präferenzen koexistieren, die einander gleichgeordnet und gleichermaßen legitime Teilnehmer am Wettbewerb um politische Macht und gleichrangige Verhandlungspartner im Ausloten von Gemeinsamkeiten beim Finden von Mehrheiten sind: das ist es, was mit autoritärem Populismus schlechthin nicht zusammengeht. Das ist es, was der autoritäre Populismus nicht aushält, wogegen er einen Kampf kämpft, der sein eigentliches Programm ausmacht. Für den autoritären Populismus gibt es nichts als Uns und Die und darf es auch nichts anderes geben.

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Virtual Conference – Rule of Law in the EU: Consensus and Discontents

10 – 11 June 2021 (two-day event)

This event will host 30 academics from 14 different countries who will explore the meaning, function and transformation of the Rule of Law within the European Union in the light of contemporary national and transnational challenges.

Keynote Speakers:

The full conference programme and registration details are available here.

Organisers: University of Portsmouth / European University Institute / King’s College London

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Während der letzten Jahre unter Netanyahu war Politik buchstäblich nicht mehr möglich. Vom Gaza-Konflikt bis zur Pandemie, alles, sogar die existenziellsten politischen Probleme des Landes wurden nur noch unter dem Zeichen von Bibi Netanyahus persönlichem Machterhalt verhandelt. Demokratische Politik, das Suchen und Finden von Gemeinsamkeiten unter Verschiedenen zur Bildung einer Mehrheit, fand nicht mehr statt.

Die neue Koalition wirkt wie ein Gegenstatement dazu – gerade wegen ihrer enormen Spannbreite. Sie macht wieder praktisch erfahrbar, dass und wie Politik als Prozess des Aushandelns von Mehrheiten unter Verschiedenen funktioniert. So verschieden, dass sie sogar Vertreter der arabischen Minderheit umfasst. Das war bisher ein absolutes Tabu jeglicher israelischer Regierungspolitik – und wurde ironischerweise durch nichts anderes als Netanyahus Populismus möglich gemacht, der zuvor auch dieses Tabu seinem persönlichen Machterhalt geopfert und damit den Weg für seine Gegner überhaupt erst freigemacht hatte, dieses Bündnis einzugehen, ohne den Vorwurf des Verrats am Zionismus fürchten zu müssen. Die Vereinigte Arabische Liste, die die neue Regierung stützen wird, ist konservativ, religiös und vor allem an der Verbesserung der Lebenssituation der arabischen Israelis interessiert. Dass sie jetzt an der Macht teilhat, ist in einem Land, das gerade erst in den Abgrund eines arabisch-jüdischen Bürgerkriegs geschaut hat, schon für sich genommen ein regelrechtes Wunder.

Natürlich wäre Netanyahus Niederlage nicht gleich bedeutend mit einer Niederlage des autoritären Populismus in Israel. Der Drang, die Institutionen und Verfahren der Verfassung und vor allem die unabhängige Justiz den eigenen politischen Zwecken zu unterwerfen, ist auch in der neuen Koalition weit verbreitet. Bei Netanyahu und anderen ist er vor allem ihrer berechtigten Sorge geschuldet, selbst vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden. Bei anderen hat er ideologische Gründe, allen voran bei Ayelet Shaked, der Nummer zwei in Naftali Bennetts Yamina-Partei und einstigen Justizministerin unter Netanyahu. Von ihr gibt es ein kokettes Video, in dem sie sich mit einem Parfum namens “Fascism” besprüht und ihren Kampf gegen “richterlichen Aktivismus” und für eine “Beschränkung des Obersten Gerichtshofs” als “nächste Revolution ankündigt. Sie hat sich einen Platz in dem neunköpfigen Auswahlgremium zusichern lassen, das offene Stellen in der Justiz besetzt. Bis 2024 wird es beim Obersten Gerichtshof vier Stellen neu zu besetzen geben, wofür jeweils eine Mehrheit von 7 von 9 nötig ist.

Die Macht des Obersten Gerichtshofs, Parlamentsgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, zu beschränken, ist ohnehin ein Herzensthema der israelischen Rechten. Ginge es nach Shaked, dann sollte der Knesset verfassungsgerichtliche Urteile kurzerhand mit einfacher Mehrheit aussetzen können. Auch der einstige Netanyahu-Rivale und Likud-Innenminister Gideon Saar, designierter Justizminister in der neuen Koalition, hat sich dafür ausgesprochen, dem Obersten Gerichtshof die Flügel zu stutzen, wenngleich offenbar in weniger radikaler Weise als Shaked.

Dass eine solche Regel nicht gleich das Ende von Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit bedeuten muss, zeigen Vorbilder wie etwa Kanada. Man müsste sich halt nur einigermaßen darauf verlassen können, dass sie nicht autoritär-populistisch missbraucht wird. Ein Verfassungsgesetz, auf das sich Saar und Shaked mit der Feministin Merav Michaeli, dem Sozialisten Nitzan Horowitz und dem Araber Mansour Abbas verständigt haben, scheint mir nicht die schlechteste Garantie dafür zu sein. Es würde eine der verbleibenden Lücken in der Verfassungsgesetzgebung Israels schließen, da es ein Grundgesetz zur Gesetzgebung bisher noch nicht gibt. Eine andere solche Lücke ist das Gleichheitsgrundrecht und die Rechte der Minderheiten. Auch dazu fehlt bislang ein entsprechendes Grundgesetz. Kriegt man diese Lücken geschlossen? Das gilt es jetzt auszuhandeln.

Es ist ja immer schnell von Weimar die Rede, wenn irgendwo demokratieschädliche Parteien im Parlament unwahrscheinliche und prekäre Koalitionen erzwingen. Das suggeriert, dass eine solche Koalition ja gar nicht funktionieren kann und dass, wenn sie scheitert, gleich die ganze Demokratie mit vor die Hunde geht. Das hat in seinem vermeintlichen Determinismus schon für Weimar nicht gestimmt und stimmt auch jetzt nicht. Gerade wenn es eng wird für die Demokratie, können solche Koalitionen die Grundbedingung für majoritäre Demokratie überhaupt am Leben erhalten, nämlich dass es vorstellbar bleibt, dass man mit Verschiedenen, aber Gleichen um die Macht konkurriert, mit denen man sich leisten kann, zu verhandeln und Kompromisse zu schließen und sich dann notfalls sogar auch mal überstimmen zu lassen. Das scheint jetzt, so wie es aussieht, in Israel – inschallah! – wieder möglich zu werden. Wer hätte das gedacht.

Für wertvollen Input danke ich Alon Harel, Tamar Hostovsky Brandes und Yaniv Roznai.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Die Regierungsbildung ist aber bei weitem nicht das Einzige, was es in dieser Woche verfassungsrechtlich und -politisch aus Israel zu berichten und zu kommentieren gibt: Am 23. Mai 2021 fällte der Oberste Gerichtshof in seiner Eigenschaft als  High Court of Justice (HCJ) eine wichtige Entscheidung zu der Frage, ob und wann und zu welchem Zweck das Parlament die Verfassung ändern kann. Die besteht in Israel bekanntlich aus einer – unvollständigen – Reihe von formell einfachen Parlamentsgesetzen, Basic Laws genannt. Kann die Parlamentsmehrheit diese Gesetze ändern, um kurzfristig und in bestimmten politischen Situationen Vorteile für sich herauszuholen? Eine Frage, die den autoritären Populismus im Kern betrifft – und der High Court in seiner jetzigen Besetzung mehrheitlich mit Nein beantwortet. YANIV ROZNAI und MATAN GUTMAN analysieren die Entscheidung.

In Österreich schlägt Kanzler Sebastian Kurz entschlossen den Weg in Richtung autoritären Populismus ein: parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Verfassungsgericht – was sich ihm an Institutionen in den Weg stellt, wird als politischer Gegner markiert. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Falschaussage gegen den Kanzler. KONRAD LACHMAYER schreibt, dass der Rechtsstaat bis jetzt noch die Oberhand behalten hat, und macht sich dennoch die größten Sorgen.

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Im Vereinigten Königreich hat letzte Woche Dominic Cummings, einst Boris Johnsons Chefberater, im House of Commons über den Umgang der Britischen Regierung mit der Wissenschaft zu Covid-19 ausgesagt. VESCO PASKALEV analysiert die Enthüllungen unter dem Aspekt der Möglichkeit oder Unmöglichkeit evidenzbasierter Politik.

Wer der EU beitritt, bleibt den dafür verlangten rechtsstaatlichen Standards verpflichtet. Das hat der EuGH vor einigen Wochen am Beispiel Rumäniens klar gemacht. BIANCA SELJAN-GUTAN und ELENA-SIMINA TĂNĂSESCU untersuchen die Implikationen dieses extrem wichtigen Urteils.

Der EGMR hat letzte Woche zwei miteinander verknüpfte Urteile zu den Überwachungsmaßnahmen im Vereinigten Königreich und Schweden veröffentlicht. MONIKA ZALNIERIUTE erklärt, warum das erste der beiden Urteile, Big Brother Watch and Others v. United Kingdom, keineswegs den erklärten Sieg für die Datenschützer bedeutet, sondern das Gericht im Gegenteil durch „prozeduralen Fetischismus“ sogar die staatliche Überwachung von Kommunikation legitimiert hat. Am zweiten Urteil, Centrum för Rättvisa v. Sweden, das deutlich weniger Aufmerksamkeit geerntet hat als Big Brother Watch, kritisiert MARK KLAMBERG, dass das Gericht das schwedische Überwachungsregime nicht hinreichend geprüft und so übersehen hat, welche Gefahren hier in Wirklichkeit drohen.

Letzte Woche hatte ich bereits über die EuGH-Entscheidung zum Braunkohletagebau Turów im deutsch-polnisch-tschechichen Dreiländereck berichtet. ELENA BASHESKA führt aus, warum es sich bei dieser Entscheidung gegenüber Polen um mehr als nur ein bloßes Vertragsverletzungsverfahren handelt.

Zum potenziellen EU-Beitrittskandidaten Bosnien-Herzegowina gab es im April ein ‚Non-Paper‘ der EU, möglicherweise im Rahmen der bevorstehenden slowenischen Ratspräsidentschaft, das eine Neuziehung der Grenzen nach ethnischen Linien ins Gespräch brachte. JULIA SCHULTE hält das Entsetzen, das dieser Impuls auf dem Balkan ausgelöst hat, für berechtigt.

Dänemark ist der erste Staat Europas, der geflüchteten Syrer_innen keinen Schutz mehr gewährt, wenn sie aus der angeblich “sicheren” Region Damaskus kommen. Dahinter steckt ein genereller Paradigmenwechsel weg vom dauerhaftem Schutzstatus, den die dänische Regierung seit 2015 vorantreibt. NIKOLAS FEITH TAN und JENS VEDSTED-HANSEN sehen hier eine Regelungslücke im europäischen Asylrecht.

Mit dem Ende der NATO-Mission „Resolute Support“ in Afghanistan ist das Leben afghanischer Ortskräfte in akuter Gefahr. Für GABRIEL NOLL ist deren Schutz durch die Bundesrepublik nicht nur moralisch geboten, sondern ergibt sich auch aus der Schutzpflichtdimension der Grundrechte.

Zum Europatag am 9. Mai startete die Konferenz zur Zukunft Europas. CHRISTOS MAVRAKOS schlägt vor, über die Gründung einer Europäischen Politischen Union nachzudenken.

In Deutschland ist das Lieferkettengesetz in Kraft getreten, ein Meilenstein für den Schutz von Mensch und Umwelt in globalen Lieferketten. JANNIKA JAHN gibt jedoch zu bedenken, dass das Gesetz auf den internationalen Verhandlungsprozess indes nicht nur stimulierend, sondern auch begrenzend wirken könnte, indem es die Offenheit der deutschen Verhandlungsposition einschränkt.

Nach der CSU und den Grünen hat sich jetzt auch die FDP die Forderung nach einer Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzler zu eigen gemacht. Die Forderung nach einer Amtszeitbegrenzung ist populär, aber passt nicht zum Regierungsmodell und zur Praxis parlamentarischer Parteiendemokratien, findet FRANK DECKER.

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Stellenausschreibung: Studentische Hilfskraft (w/m/d)

Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) sucht für Prof. Dr. Dieter Gosewinkel im „Center for Global Constitutionalism“ eine studentische Hilfskraft (w/m/d) zum 1. August 2021 für die Dauer von 12 Monaten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden.

Bewerbungsfrist ist der 07.06.2021. Weitere Informationen finden sich hier.

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ANNA DZIEDZIC richtet den Blick auf den kleinen pazifischen Inselstaat Samoa, wo nach einer umkämpften Wahl zwei Parteiführer einander das Amt des Premierministers streitig machen. Die verfassungsrechtlichen Fragen, die diese Krise umgeben, sind komplex und werden von Tag zu Tag zahlreicher.

In Indien sind für Plattformbetreiber neue Regeln und Pflichten in Kraft getreten, die die Regierung mit der Sicherheit der Nutzer_innen im Netz rechtfertigt. Allerdings gibt das Regime der IT Rules 2021 laut ABHINAV SEKHRI und TANMAY SINGH in erster Linie der Regierung mehr Macht, um die freie Meinungsäußerung zu kontrollieren und einzuschränken.

Das wäre dann wieder alles für diese Woche. Bitte überlegen Sie sich, ob Sie nicht doch Mitglied in unserer stetig wachsenden Unterstützer-Gemeinde werden wollen, wenn Sie es nicht schon sind.

Ihnen alles Gute, vielen Dank und bis bald,

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Wenn er weg ist, VerfBlog, 2021/6/04, https://verfassungsblog.de/wenn-er-weg-ist/, DOI: 10.17176/20210605-123922-0.

2 Comments

  1. Gerald Tauber Sat 5 Jun 2021 at 14:09 - Reply

    “Verfahren der Verfassung”? Also soweit das bekannt ist hat Israel bis heute keine Verfassung, das einzige Handwerkszeug das dem Obersten Gericht Israels zur Verfügung steht um irgendwie den Anschein einer säkularen Rechtsordnung zu wahren ist die Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948.

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