EuGH steht vor Grundsatzentscheidung zu Genpatenten

Posted in Europa, Verfassungspolitik on March 9th, 2010 by Max Steinbeis

Wie weit reicht der Patentschutz für genmanipulierte Pflanzen in Europa? Derzeit ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem es um Gen-Soja von Monsanto geht, genauer: um Sojamehl aus Argentinien, das zu erheblichen Teilen aus patentiertem Gen-Soja hergestellt worden war. Generalanwalt Paolo Mengozzi hat jetzt seine Schlussanträge (C-428/08) vorgelegt und strebt erklärtermaßen an, diese Frage ganz grundsätzlich vom Gerichtshof beantworten zu lassen.

Monsanto hat in Argentinien kein Patent, wollte aber sein europäisches Patent auf das importierte Mehl angewandt sehen. Argument: In dem Mehr ist massenhaft patentierte DNA, und darauf bezieht sich ja dann das Patent.

Mengozzi sieht das anders: Das Patent könne nicht bedeuten, dass Monsanto diese DNA-Sequenz in aller Konsequenz gehört. Patentiert sei nicht die Entdeckung eines Gens, das auch vorher schon da war, sondern die Erfindung einer Nutzbarmachung dieses Gens, die vorher eben noch nicht da war und deshalb prämierenswert ist.

Würde man Monsanto uneingeschränkten Patentschutz zugestehen, dann könnte diese Firma überall, wo diese DNA-Sequenz auftaucht, ihre Rechte geltend machen. Wenn ich die Sojabohnen an meine Kuh verfüttere und die DNA-Sequenz dann im Kuhfladen dieser Kuh landet und ich den auf den Misthaufen schaufle und den Mist später aufs Feld fahre und dort Kartoffeln anpflanze – solange die DNA-Sequenz nachweisbar ist, hat Monsanto seine Hand drauf. Das, so Mengozzi, kann nicht sein.

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Geht ein Mann in den Flughafen…

Posted in Verfassungspolitik on January 25th, 2010 by Max Steinbeis

Das Ganze klingt wie ein Witz: Geht ein Mann in den Flughafen, legt seinen Computer aufs Fließband, nimmt ihn wieder an sich, schlendert noch ein bisschen durch den Duty Free, setzt sich hin, steht wieder auf, wartet auf seine Maschine, das ganze dauert ewig, dann wird der Flughafen geräumt, er ärgert sich tüchtig und geht schließlich seiner Wege.

Und jetzt kommt die Pointe:

Dieser Vorgang versetzt die ganze Republik in Terroralarm.

Bevor wir uns jetzt alle schlapp lachen, stellen wir uns mal kurz vor, wie es dem Mann ergangen wäre, wenn ihn auf seinem Spaziergang durch den Duty Free Shop die Sicherheitskräfte geschnappt hätten…

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BVerfG: Lebenslang in der Türkei ist unmenschlich

Posted in Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on January 22nd, 2010 by Max Steinbeis

Auslieferungen von Straftätern sind eine heikle Sache, wenn im Auslieferungsland nach Maßstäben bestraft wird, bei denen es uns schaudert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem eben veröffentlichten Beschluss das OLG Hamm zurückgepfiffen und einen mutmaßlichen PKK-Funktionär vorläufig vor der Auslieferung in die Türkei bewahrt. Den Mann hätte dort eine “erschwerte” lebenslange Freiheitsstrafe erwartet – also wirklich Knast bis zum Tod, der nur für den Fall Aussicht auf Freilassung lässt, dass der Häftling ohnehin schon im Sterben liegt.

Eine Strafe ist allerdings auch unter Berücksichtigung des im völkerrechtlichen Verkehr grundsätzlich gebotenen Respekts vor einer fremden Rechtsordnung dann grausam und erniedrigend, wenn sie ohne hinreichende praktische Aussicht – sei es in einem den Gerichten anvertrauten oder in einem grundsätzlich erfolgversprechenden Gnadenverfahren – auf Wiedererlangung der Freiheit regelmäßig bis zum Tod vollstreckt wird“, schreibt die 2. Kammer des Zweiten Senats.

Vor vier Jahren hatte das BVerfG befunden, dass die Auslieferung in die USA (“life without possibility of parole”) im entsprechenden Fall in Ordnung geht: Da gebe es eine, wenn auch nur extrem schmale, Chance, dass die Strafe noch umgewandelt wird.

Das war keine besonders ruhmvolle Stunde Karlsruher Grundrechtsrechtsprechung. Was ist grausam und erniedrigend, wenn nicht die lebenslange Haft in einem US-Gefängnis unter den dort herrschenden Bedingungen? Aber diplomatisch wäre ein solches Urteil gegenüber den USA natürlich eine eisenharte Sache gewesen. Der Gesichtspunkt fällt bei der Türkei schon mal weg.

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EGMR: Aufrüttelndes Urteil zu Sex-Sklaverei in Europa

Posted in Europa, Verfassungspolitik on January 8th, 2010 by Max Steinbeis

Sklavenhaltung existiert, hier und heute und mitten unter uns. Tausende von Menschen, die meisten junge Frauen, werden unter grauenhaften Bedingungen in Unfreiheit gehalten, vergewaltigt, geschlagen, ermordet. Irgendwie wissen wir das alle. Gelegentlich lesen wir eine aufwühlende Reportage dazu, oder es kommt etwas dazu im Fernsehen. Dann machen wir ein trauriges Gesicht und schütteln den Kopf über die Schlechtigkeit der Welt und blättern weiter zum Sport.

Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Sachen Sex-Sklavenhaltung wurde jedenfalls bislang, soweit ich sehe,  in den deutschen Medien komplett ignoriert.

In dem Fall hatte der Vater einer jungen Russin Zypern verklagt, weil seine Tochter dort auf der Flucht vor ihren Zuhältern/Sklavenhaltern zu Tode gekommen war: Sie war beim Versuch, sich mit Bettlaken vom Balkon abzuseilen, abgestürzt. Besonders grausig an dem Fall ist, dass die zypriotische Polizei sich offenbar einen Dreck dafür interessierte, der jungen Frau zu helfen und ihre Peiniger an ihrem Tun zu hindern – mehr noch, der Sklavenhalter konnten auf die aktive Hilfe der Polizei zählen: Nach einem ersten Fluchtversuch lieferte die Polizei die Frau ihrem Zuhälter wieder aus wie ein entlaufenes Stück Vieh.

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

besagt Art. 4 I der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Verbot, das stellt der EGMR unmissverständlich fest, bezieht sich auch auf die moderne Form des Menschenhandels:

The Court considers that trafficking in human beings, by its very nature and aim of exploitation, is based on the exercise of powers attaching to the right of ownership. It treats human beings as commodities to be bought and sold and put to forced labour, often for little or no payment, usually in the sex industry but also elsewhere (…). It implies close surveillance of the activities of victims, whose movements are often circumscribed (…). It involves the use of violence and threats against victims, who live and work under poor conditions…

Artikel 4, so der EGMR, verbietet nicht nur die Sklaverei selbst, sondern verpflichtet die Signatarstaaten auch, die Opfer zu schützen und jedem Verdacht auf Sklavenhaltung nachzugehen. Außerdem verpflichtet sie die Staaten, wenn nötig bei der Bekämpfung des Menschenhandels zusammenzuarbeiten.

Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Menschenhandel wird in vielen Staaten immer noch in erster Linie als ein Immigrationsproblem und nicht als ein Sklavereiproblem wahrgenommen. Rechtssituation und Behördenpraxis sind darauf ausgerichtet, den Aufenthalt von illegalen Ausländern zu minimieren – und genau das spielt den Sklavenhaltern häufig in die Hände, wie das zypriotische Beispiel zeigt:

Measures which encourage cabaret owners and managers to track down missing artistes or in some other way to take personal responsibility for the conduct of artistes are unacceptable in the broader context of trafficking concerns regarding artistes in Cyprus. Against this backdrop, the Court considers that the practice of requiring cabaret owners and managers to lodge a bank guarantee to cover potential future costs associated with artistes which they have employed (…) particularly troubling.

Dank an den EGHR Blog für den Hinweis.

Update: Jetzt auch im JURIST-Blog und im ILProf-Blog

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Die Verhandlung des Jahres: Vorratsdatenspeicherung

Posted in Verfassungspolitik on December 15th, 2009 by Max Steinbeis

Das Jahr ist fast rum, aber heute, kurz vor den Weihnachtsferien, gibt es noch mal einen echten verfassungspolitischen Höhepunkt: die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Minute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beginnt. Das wird so oder so ein Markstein in der Verfassungsgeschichte Deutschlands, sogar Europas.

Ich bin nicht dabei, was ich sehr bedaure. Immerhin, der AK Vorratsdatenspeicherung twittert live. Aber das ersetzt nicht den unmittelbaren Eindruck, was die Richter interessiert, was sie problematisieren und was nicht und wie sie auf die jeweiligen Argumente reagieren.

Apropos dabei sein können: Fällt jemandem ein gutes Argument ein, warum die mündlichen Verhandlungen vor dem BVerfG nicht live im Fernsehen übertragen werden dürfen? Das Argument aus dem Gerichtsfernsehen-Urteil, dass die Verfahrensbeteiligten vor laufenden Kameras nicht mehr ungekünstelt reden, trifft doch die Verhandlungsatmosphäre am Karlsruher Schlossplatz überhaupt nicht…

An dieser Stelle jedenfalls Glückwunsch an Dietrich Herrmann, bekannt als Verfasser kluger Kommentare im Verfassungsblog: Er blogt jetzt selbst. Das finde ich gut. The more the merrier, und wenn das Schule macht, dann kriegen wir doch noch eine lebhafte und spannende Verfassungs-Blogosphäre hin.

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Lässt der US Supreme Court Softwarepatenten die Luft ab?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on November 9th, 2009 by Max Steinbeis

Noch ein extrem spannender Fall, der heute vor dem US Supreme Court verhandelt wurde: Darf man sich jeden Blödsinn patentieren lassen oder hört der Spaß irgendwo auf?

Es geht um Patente auf Geschäftsmethoden, nah verwandt den auch hierzulande so heiß umstrittenen Softwarepatenten. Die sind seit 1998 in den USA in breitem Umfang möglich: Man muss also nichts mehr erfunden haben, im Daniel-Düsentrieb-Sinne, um einen staatlich garantierten Schutz vor Copycats oder auch einfach nur ganz normaler Konkurrenz zu erhalten. Eine clevere Idee reicht vollauf. Über diese Entwicklung und die ersten Versuche, sie auch in der EU nachzuvollziehen, hab ich schon vor sechs, sieben Jahren beim Handelsblatt geschrieben, ebenso wie über die Problematik, Ideen monopolisieren zu können.

Der heute verhandelte Fall Bilski et.al. vs. Kappos betrifft eine Idee zweier Geschäftsleute, wie man sich mit Hilfe komplexer mathematischer Formeln besser gegen das Risiko schwankender Rohstoffpreise absichern kann. Dafür bekamen sie selbst im laxen US-Patentwesen kein Patent. Aber sie klagten. Und jetzt hat der Supreme Court Gelegenheit, die Monopolisierbarkeit bloßer Geschäftsideen neu zu bewerten.

SCOTUS Blog sieht nach bisherigem Verlauf der Verhandlung keinerlei Sympathie unter den Justices, in diesem speziellen Fall den Patentschutz zu gewähren. Richter Antonin Scalia habe sogar laut drüber nachgedacht, wie es mit der Patentierbarkeit von Dale Carnegies Dauer-Bestseller “How to Win Friends and Influence People” von 1936 bestellt sei. Sonia Sotomayor habe gefragt, ob man auch Speed-Dating patentieren könne. Stephen Breyer habe gefragt, was mit einer Methode wäre, Kartellrecht zu lehren, bei der die Studenten nicht einschlafen. John Roberts habe sich erkundigt, ob man auch den Ratschlag “billig kaufen, teuer verkaufen” patentieren könne. Es scheint eine lustige Stimmung geherrscht zu haben.

Die SCOTUS-Watcher fürchten allerdings, dass gerade weil die Richter so klar der Meinung seien, das Ding sei nicht patentierbar, ein klärendes Grundsatzurteil ausbleiben könnte. Wozu grundsätzlich werden, wenn das geltende Patentrecht im vorliegenden Fall ausreicht?

Zum Hintergrund mehr dazu hier, hier und hier, mit weiteren Links.

Update: Gerald Magliocca auf Concurring Opinions notiert:

I don’t think that the Court will take down software patents in this case, but I think the odds went from about 5% to about 20%.

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USA: Lebenslang für Jugendliche – Ende einer barbarischen Strafrechtspraxis?

Posted in Was die anderen machen on November 9th, 2009 by Max Steinbeis

Die USA sind das einzige Land der Erde, dessen Justizsystem lebenslange Haftstrafen für Jugendliche ohne Aussicht auf Bewährung zulässt. Das könnte sich jetzt ändern – zumindest wenn es nämlich um Nicht-Tötungsdelikte geht.

Der US Supreme Court hat heute über die Frage verhandelt, ob diese Bestrafung “cruel and unusual” ist, was nach dem Eigth Amendment der US-Verfassung verboten wäre. Es geht um zwei Fälle, beide aus Florida, beide keine Kleinigkeiten, zugegebenermaßen: Joe Sullivan hatte mit 13 eine ältere Dame vergewaltigt. Terrance Graham hatte mit 16 einen Raubüberfall begangen und mit 17 gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Immerhin: kein Mord, kein Totschlag. Beide wurden dazu verurteilt, den gesamten langen Rest ihres Lebens hinter Gittern zu verbringen.

Nach einer Studie der Florida State University gibt es 107 Jugendliche, die wegen Nicht-Tötungsdelikten verurteilt wurde, im Gefängnis zu sterben. Dazu kommen etwa 2000 jugendliche Mörder und Totschläger. 9 waren zur Tatzeit 13, 74 waren 14 Jahre alt.

Vor vier Jahren hatte der Supreme Court in Roper vs. Simmons mit 5 zu 4 Stimmen die Todesstrafe für Jugendliche für verfassungswidrig erklärt.

Die Courtwatcher vom SCOTUS Blog mutmaßen in einer ersten Analyse, dass Chief Justice John Roberts mit Aussicht auf Erfolg die Sache in Richtung einer abgemilderten Intervention des Gerichts zu lenken: Keine glatte Verfassungswidrigkeit dieser Strafe für Jugendliche, aber immerhin die Ansage, dass die Richter das jugendliche Alter des Täters bei der Straffestlegung in Betracht ziehen und die Länge der Strafe mit dem Alter und der Schwere der Tat ins Verhältnis setzen muss.

Update: Roger Alford auf Opinio Juris beobachtet, dass die Richter die Tatsache, dass die USA in dieser Frage international so völlig ohne Vergleich dastehen, in der Verhandlung überhaupt nicht interessiert hat. Seit Roper vs. Simmons 2005 habe der SC kaum noch einen verfassungsvergleichenden Pieps von sich gegeben, schreibt er und mutmaßt deprimiert:

the constitutional comparativism revolution may be fading…

Zitat aus Roper vs. Simmons:

The United States is the only country in the world that continues to give official sanction to the juvenile penalty. It does not lessen fidelity to the Constitution or pride in its origins to acknowledge that the express affirmation of certain fundamental rights by other nations and peoples underscores the centrality of those same rights within our own heritage of freedom.

Indeed it doesn’t.

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