08 July 2022

135 Tage

Liebe Leserinnen und Leser des Verfassungsblogs,

als Gastautorin des Editorials in dieser Woche möchte ich mit einer Frage beginnen: Wie geht es Ihnen? Ich schätze, die meisten von Ihnen werden antworten: „Danke, es geht mir gut“. Eine einfache Antwort auf eine einfache Frage – oder? Nicht für mich. Nicht mehr. Denn ich komme aus der Ukraine. Am 24. Februar 2022 hat Russland mein Land in blutige Erde, in bloodlands, verwandelt. Meine Heimatstadt Charkiw stirbt langsam unter dem stetigen Beschuss durch russische Raketen, Tag für Tag – seit nunmehr 135 Tagen.

Tausende Unschuldige sind gestorben, Millionen geflohen und unzählige Familien getrennt worden. Die meisten Opfer unter der Zivilbevölkerung wurden durch explosive Waffen mit großer Streuweite verursacht, durch schwere Artillerie, Mehrfachraketenwerfer sowie Raketen- und Luftangriffe. Das Leben von mindestens 40 Millionen Menschen (der Bevölkerung der Ukraine vor dem Krieg) hat sich durch Putins Entscheidung, die so genannte “spezielle Militäroperation” einzuleiten, dramatisch verändert. Einige von ihnen kenne ich mit Namen. Es sind meine Freunde, Nachbarn, meine ehemaligen Kollegen, meine Studenten.

Schock, aber keine Überraschung

Ich war schockiert, aber nicht überrascht von Russlands groß angelegtem Einmarsch in die Ukraine. Ich wusste, dass sich etwas Düsteres zusammenbraute als sich die historischen Narrative im letzten Sommer immer weiter zuspitzten (hier). Putins “spezielle Militäroperation” ist eine Fortsetzung des Krieges gegen die Ukraine, den Russland 2014 mit der Annexion der Krim begonnen hat. Für Russland hatte dieser Akt der Aggression keine negativen Folgen in Bezug auf seine internationale Verantwortung. Die Krim ist schließlich noch immer annektiert. Im April 2014 kam es dann zur Unabhängigkeitserklärung der Volksrepubliken Luhansk und Donezk, deren “Unabhängigkeitskampf” in Wahrheit nichts anderes war als ein achtjähriger hybrider Krieg Russlands gegen die Ukraine. Seit Februar 2014 versuchte Russland mit einer Taktik des “wir sind nicht da“/”das sind nicht wir” den Schein zu wahren: Zuerst besetzte es die Krim mit ungekennzeichneten Truppen, dann verschleierte es seine Aggression hinter den Separatisten im ukrainischen Donbas. Jetzt aber ist alles klar: Methoden und Absichten. Es handelt sich um einen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine. Von einer Rhetorik der Vernichtung und hybrider Kriegsführung ist Russland nun zu offenen Militäraktionen und unzähligen Gräueltaten übergegangen: Massenmorde in Butscha, Irpin, die Tragödie von Mariupol, Russlands Raketenterror gegen Krementschuk, Charkiw, Kiew, Odessa, Lwiw und viele andere Orte in der Ukraine.

Im Juli 2021 veröffentlichte Putin den Aufsatz “Über die historische Einheit von Russen und Ukrainern”, in dem er die Staatlichkeit der Ukraine als solche bestritt. Die stärkste Aussage und die stärkste Botschaft des Aufsatzes lautet wie folgt:

„… wir werden nie zulassen, dass unsere historischen Gebiete und die Menschen, die uns nahestehen und dort leben, gegen Russland eingesetzt werden.“

Putin zufolge ist die Ukraine ein historischer Irrtum, ein künstlicher Staat, der von den Bolschewiken auf historischem russischem Boden geschaffen wurde; die Ukraine sei ein feindliches Land, das vom Westen kollektiv gegen die Interessen Russlands eingesetzt werde; Russland habe das Recht, die Kontrolle über seine historischen Gebiete wiederzuerlangen, um die NATO-Osterweiterung zu verhindern, die eine reale unmittelbare Bedrohung für Russland darstelle. Putin wiederholte diese Gedanken in seinen Ansprachen vom 21. und 24. Februar 2022, in denen er die Gründe für die “spezielle Militäroperation” erläuterte:

„Russland kann sich nicht sicher fühlen, sich nicht entwickeln und nicht existieren, wenn es ständig von der Ukraine bedroht wird. […] Ich wiederhole: Wir handeln, um uns vor diesen für uns geschaffenen Bedrohungen und vor einer noch schlimmeren Gefahr als der jetzigen zu schützen.”

Russlands umfänglicher Einmarsch in die Ukraine war nicht unvorhersehbar; schockierend ist er trotzdem.

Die Schande des Sicherheitsrates

Zu dem Schock des ersten Tages kam tiefste Enttäuschung über den UN-Sicherheitsrat hinzu.

Es war nicht nur die Untätigkeit dieses Gremiums, sondern auch die Tatsache – oder der makabre Scherz – , dass Russland beschloss, in die Ukraine einzumarschieren, während es den Vorsitz im Sicherheitsrat innehatte. Was könnte demütigender für das Völkerrecht als Normenwerk für ein friedliches Zusammenleben sein, als dass am 25. Februar ein Vertreter Russlands auf dem Stuhl des Vorsitzenden des Sicherheitsrates saß?

Ich wünschte, ich könnte dieses Bild aus meinem Gedächtnis streichen: Ukrainische Städte leiden unter den russischen Luftangriffen, während Vasiliy Nebenzya, der ständige Vertreter Russlands, den UN-Diplomaten im Sicherheitsrat das Wort erteilt. Und es kommt noch schlimmer: Alle Mitglieder des Sicherheitsrats haben diesen düsteren Zirkus akzeptiert, niemand hat den russischen Vorsitz für diese Sitzung in Frage gestellt. Der Sicherheitsrat ließ zu, dass Russland den Vorsitz ausgerechnet in der Sitzung führte, die die russische Militäroffensive gegen die Ukraine beenden sollte.

Der Sicherheitsrat nahm während dieser Sitzung keinen Resolutionsentwurf an, der Russlands Aggression als Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verurteilt und Russland aufgefordert hätte, seine Gewaltanwendung gegen die Ukraine einzustellen und seine Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet des Landes abzuziehen. Als ständiges Mitglied machte Russland von seinem Vetorecht Gebrauch und blockierte die Entscheidung des Sicherheitsrats. Niemand stellte das Recht Russlands in Frage, grundsätzlich über die Resolution abzustimmen. Niemand verwies auf Artikel 27 Absatz 3 der Charta und die Verpflichtung einer Streitpartei, sich der Stimme zu enthalten.

Im Ergebnis nutzte Russland, der Aggressor, den Sicherheitsrat als Plattform, um die Invasion zu rechtfertigen – und wies der ukrainischen Regierung die gesamte Verantwortung für zivile Opfer zu: Dies sei kein Krieg, sondern eine spezielle Militäroperation; die Truppen der Russischen Föderation würden weder Städte bombardieren noch Zivilisten ins Visier nehmen, sagte der Vertreter Russlands. Dies ist das größte Versagen des Völkerrechts in diesem Konflikt – dass die Ukraine, ein Land, das 1994 im Rahmen des Budapester Memorandums seine Atomwaffen im Austausch gegen internationale Garantien für seine Souveränität, Sicherheit und territoriale Integrität aufgab, im Jahr 2022 Opfer einer unprovozierten Aggression wird.

Diktatoren sprechen dieselbe Sprache

Kehren wir nun also zu Zeiten zurück, in denen nur rohe Gewalt zählt und internationale Normen und Grundsätze nichts bedeuten? Wollen wir, dass Staaten sich zur Rechtfertigung ihrer zunehmenden Gewalt auf “historische Territorien” oder “Präventivschläge” berufen? Nicht zuletzt die historische Katastrophe des Zweiten Weltkriegs war auch Ergebnis einer solchen Rhetorik.

Am 1. September 1939 begründete Hitler den Überfall auf Polen mit den Worten:

„Danzig war und ist eine deutsche Stadt. Der Korridor war und ist deutsch. Alle diese Gebiete verdanken ihre kulturelle Erschließung ausschließlich dem deutschen Volke. (…). Ich will von den deutschen Grenzen das Element der Unsicherheit, die Atmosphäre ewiger bürgerkriegsähnlicher Zustände entfernen.“

Am 24. Februar 2022 bediente sich Putin derselben Rhetorik und erklärte:

“Das Problem besteht darin, dass sich in den an Russland angrenzenden Gebieten, die, wie ich feststellen muss, unser historisches Territorium sind, ein feindliches “Anti-Russland” herausbildet”.

Dennoch ist Putins Blitzkrieg gescheitert. Ein kurzer, siegreicher Krieg, mit dem Kiew in drei Tagen eingenommen werden sollte, dauert bereits mehr als vier Monate. Die Ukraine hat einen moralischen Sieg errungen. Sie hat mehr erreicht, als der UN-Sicherheitsrat für die globale Sicherheit und Ordnung tun konnte, und dafür einen hohen Preis mit Toten und Leid bezahlt. Die Ukraine ist der Ort, an dem sich das Schicksal des internationalen Rechts und der internationalen Ordnung entscheiden wird.

Vor 135 Tagen hat dieser schreckliche Krieg begonnen. 135 Tage später bleibt unsere grundlegende Bitte an die Welt unverändert: Stand with Ukraine!

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Wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)

Universität Augsburg

An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg ist am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht (Prof. Dr. Thilo Rensmann, LL.M.) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin / einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d) im Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit in einem zunächst auf 3 Jahre befristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.

Bewerbungsschluss ist der 31.07.2022. Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie hier.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

Das deutsche Wahlrecht ist berüchtigt für seine Komplexität. Und wenn es nach dem aktuellen Reformvorschlag der Ampel-Koalition für ein neues Wahlrecht geht, wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern. Das ist jedoch nur ein Problem des Gesetzesvorhabens. Denn das Vorhaben der Ampel verletze gleich in zweierlei Hinsicht den Grundsatz der Gleichheit der Wahl – und sei damit verfassungswidrig, meint SOPHIE SCHÖNBERGER.

Am 30. Juni hat der U.S. Supreme Court entschieden, dass die Bundes-Umweltschutzbehörde die Betreiber von Kohlekraftwerken auf der Grundlage des Clean Air Act auch künftig nicht dazu verpflichten darf, entweder die eigene Stromproduktion zu reduzieren, in die Produktion grünen Stroms zu investieren oder Emissionszertifikate im Rahmen eines Emissionshandelssystems zu erwerben. Nötig wäre vielmehr ein detaillierteres Bundesgesetz. RACHAEL LYLE hält die Entscheidung für “verantwortungslos”, den Politiker:innen im Kongress fehle es für die übertragene Aufgabe an hinreichend wissenschaftlicher Expertise. JONAS PLEBUCH und SIMON PIELHOFF beschäftigen sich mit dem Problem der Versteinerung der amerikanischen Bundesgesetze, welche die US-amerikanische Judikative und Exekutive in ein Dilemma bring.

Demgegenüber traf in Brasilien nur ein Tag später der dortige Bundesgerichtshof eine diametral gegenläufige Entscheidung. Im brasilianischen Verfassungssystem haben demnach internationale Umweltrechtsverträge wie das Pariser Abkommen denselben Status wie internationale Menschenrechtsverträge. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf der nationalen Ebene, so INGO WOLFGANG SARLET und TIAGO FENSTERSEIFER.

In der vergangenen Woche hat ein Artikel von Tiziana Chiusi in der FAZ für reichlich Aufmerksamkeit gesorgt. Die Vorsitzende des Deutschen Juristen-Fakultätentags findet deutliche Worte, warum Sie die Einführung eines „Loser-Abschluss“ – gemeint ist die Einführung eines Bachelors (LL.B.) neben dem deutschen Staatsexamen – für „gefährlich“ hält. JANA SCHOLLMEIER erwidert und erklärt, warum die Reform der juristischen Ausbildung vielmehr dringend geboten ist.

In einem Schreiben hat der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, kürzlich argumentiert, dass weder er als Präsident noch der Europäische Rat die Befugnis haben, demokratisch nicht rechenschaftspflichtige Vertreter eines Mitgliedstaates aus dieser Institution auszuschließen – gemeint war Viktor Orbán. JOHN COTTER überzeugt das jedoch nicht. Die wörtliche Auslegung von Artikel 15 Abs. 2 EUV lässt andere Bestimmungen über die Zusammensetzung des Europäischen Rates außer Acht.

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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in (m/w/d)

Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte (Prof. Dr. Dr. Wiater) sucht für den Zeitraum vom 1.11.2022 bis zum 30.9.2024 eine/n Mitarbeiter*in (50-75%) mit Interesse an den Auswirkungen des sog. Anti-Terrorkampfes in der EU und den USA auf Grund- und Menschenrechtspositionen. Die Stelle ist Teil des BMBF-geförderten multidisziplinären Forschungsprojekts „WECHSELWIRKUNGEN“ zu gesellschaftlichen Ursachen und Wirkungen des Islamismus. Eine Lehrverpflichtung besteht nicht.

Weitere Informationen finden sich hier.

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Vor weniger als drei Jahren führte Boris Johnson seine Partei zu ihrem größten Wahlsieg seit 1987. Heute liegt sein Amt als Premierminister in Trümmern, seine Partei hat ihn im Stich gelassen, und er ist in Ungnade zurückgetreten. Den politischen Aspekten der Verfassung des Vereinigten Königreichs wird oft nachgesagt, sie beruhten auf der Überzeugung, dass Politiker gute Kerle seien. In Wirklichkeit, so argumentiert MICHAEL FORAN, beruht diese Verfassung, zumindest wenn es um Fragen des Überlebens geht, auf dem Erhalt des Vertrauens.

Letzten Monat hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine dringende einstweilige Maßnahme gemäß Regel 39 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs in einem Fall gewährt, in dem es um die drohende Abschiebung eines Asylbewerbers aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda ging. LENA RIEMER kritisiert die Auslagerungspolitik des Vereinigten Königreichs. Sie ist teuer, verstößt gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen, hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Betroffenen, kratzt am Ansehen des Staates und verschärft die bestehenden Spannungen mit dem EGMR.

Am 31. Mai 2022 fällte der italienische Verfassungsgerichtshof endlich seine lang erwartete Entscheidung über die innerstaatliche Gesetzgebung zur Nachnamenszuweisung. Das Urteil verdient vor allem aus zwei Gründen besondere Aufmerksamkeit, argumentiert GIACOMO GIORGINI PIGNATIELLO. Es fördert nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, sondern veranschaulicht auch die neue Rolle des Verfassungsgerichtshofs innerhalb der italienischen Verfassungsordnung.

Im Juni versank die ecuadorianische Gesellschaft 18 Tage lang im Chaos. Was als Streik der indigenen Gemeinden begann, entwickelte sich zu einem vielschichtigen sozialen Ausbruch, der die verfassungsmäßige Ordnung als Ganzes bedrohte. GUSTAVO PRIETO erklärt, warum die gegenwärtige Krise in Ecuador nicht nur ökonomische Ursachen hat, sondern ein umfassenderes Alarmsignal darstellt.

Weltweit wird eine hitzige Debatte über die Teilnahme von transgender und nicht-binären Menschen an Frauenwettbewerben geführt. Erst letzten Monat hat der Internationale Schwimmverband eine neue Richtlinie verabschiedet, die Transgender-Frauen von der Teilnahme an seinen Spitzenwettbewerben für Frauen ausschließt. DANIELA HEERDT hält diese Politik für unverhältnismäßig und diskriminierend.

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz werden aktuell Gesetzesnovellen der Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder vorbereitet. Die Reformen werden voraussichtlich auch die Regelungen über die heimlichen Beobachtungsmethoden des Verfassungsschutzes, wie etwa den Einsatz von V-Leuten, betreffen. Für FOROUD SHIRVANI erhält die Thematik zusätzliche Relevanz, nachdem die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird.

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SUGGESTED CITATION  Cherviatsova, Alina: 135 Tage, VerfBlog, 2022/7/08, https://verfassungsblog.de/135-tage/, DOI: 10.17176/20220708-233725-0.

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