Zum geglätteten Wort
Von wo aus wir schreiben
Dieses Editorial ist Teil unserer Reihe „Hinter den Kulissen“, in der unsere Redakteur:innen und Autor:innen ihren kreativen Prozess in Zeiten von Künstlicher Intelligenz beschreiben. Wie kommen wir auf Ideen? Wie säen und gießen wir Ideen, wann merken wir, dass sie reif sind? Und welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz dabei?
İnsan olmaya geldim – ich bin gekommen, um ein Mensch zu sein. Die Zeile geht auf Nimri Dede zurück, einem Volksdichter aus einem Dorf bei Elazığ. Wer sie kennt, kennt sie vermutlich in der Stimme von Arif Sağ, der aus dem Gedicht eines der bekanntesten spirituellen Lieder der alevitisch-bektaschitischen Tradition gemacht hat.
Jede Strophe endet auf demselben Reim, dem nur ein anderes Wort vorangeht: Özde, im Kern. Sözde, im Wort. Yüzde, im Antlitz. İzde, in der Spur. Közde, in der Glut. Register des Menschwerdens, aufgezählt, ohne dass eines gestrichen oder gegen ein anderes ausgespielt würde, wie eine Weigerung, das Menschsein in einen vorzeigbaren und einen mitzubringenden Teil zu zerlegen. Und nach jeder Strophe derselbe Kehrvers: dass der Sänger gekommen sei, seinen Kopf in den Meydan zu legen, auf jenen Platz in der Mitte des Cem, auf dem getanzt und verhandelt wird und auf den man nichts legt, was einem nicht gehört.
Der Wissenschaftsbetrieb, in dem ich arbeite, verlangt oft die entgegengesetzte Bewegung. Er verlangt die Zerlegung: Bring das Wort, den Kern lass zuhause. Man kann versuchen, diese Forderung zu greifen und als Neutralitäts- und Sachlichkeitspostulat zu benennen. Sie tritt selten als Vorschrift auf, viel öfter als Tonfall, wie eine Erwartung, die niemand ausspricht, weil sie niemand aussprechen muss. Der Text ist fertig, jemand liest ihn, macht eine Anmerkung über die Kommentarfunktion, die wie eine Beschreibung aussieht und wie ein Einwand arbeitet: „positioniert, engagiert, zugespitzt, persönlich gefärbt, politisch“. Dahinter steht nicht die Behauptung, etwas sei unrichtig. Es ist kein Gegenargument, auf das man etwas erwidern könnte. Dahinter steht die Mitteilung, dass man mir angesehen und angelesen hat, von wo aus ich schreibe und dass dieser Ort bedeute, dass der Text nicht sachlich sein könne.
Dabei weiß auch die Rechtswissenschaft, dass niemand von nirgendwo aus schreibt. Auch bei methodengerechtem Vorgehen und kritischer Reflexion lässt sich, wie Arthur Kaufmann in Die Geschichtlichkeit des Rechts im Licht der Hermeneutik 1969 beobachtet, „die Persönlichkeit bei einer rechtlichen Entscheidung als mitentscheidende Instanz niemals ganz ausschalten. Der Erkennende bleibt nicht außerhalb des Erkenntnisprozesses, sondern er nimmt – mit all seinen Vorurteilen, Überzeugungen, Interessen – an diesem Prozess teil.“ In der Wissenschaftstheorie ist Positionalität seit Langem ein eigenes Thema, und es gibt Kollegen und Kolleginnen, für die Wissenschaftlichkeit gerade darin liegt, die eigenen Vorannahmen offenzulegen. An der Einsicht fehlt es also nicht. Das Vorverständnis gilt als Bedingung allen Verstehens. Als Befangenheit gilt es erst, wenn man es jemandem ansieht. Miranda Fricker hat für diesen Vorgang einen Begriff geprägt: testimonial injustice, ein Glaubwürdigkeitsdefizit, das einer Person nicht wegen ihrer Argumente zugerechnet wird, sondern wegen dessen, was man in ihr sieht. Das Perfide an dieser Form epistemischer Ungerechtigkeit liegt darin, dass sie ohne Ablehnung auskommt. Abgelehnt zu werden wäre einfacher, gegen Ablehnung kann man argumentieren. Der Text bekommt eine Herkunft, während die Texte der anderen einfach Texte bleiben. Und das Neutralitätspostulat ist der Ort, an dem diese Ungerechtigkeit ihre wissenschaftliche Beglaubigung erhält: Es behauptet einen Standpunkt ohne Standort und übersieht großzügig, dass diesen Standpunkt immer nur diejenigen für sich reklamieren können, deren Standort ohnehin niemand erfragt.
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So weit, so bekannt. Der Punkt, um den es mir hier geht, liegt eine Drehung weiter, und er ist unangenehmer, weil er von der Anklage ins Geständnis wechselt: Ich habe aufgehört, auf die Markierung zu warten. Ich nehme sie inzwischen selbst vor, und zwar früher und effizienter als jede Gutachterin. Niemand hat mir das befohlen. Ich habe das Urteil internalisiert, und genau das ist es, was epistemische Ungerechtigkeit ausmacht: Sie stellt sich irgendwann selbst her.
Victor Loxen hat sein Editorial in dieser Reihe mit Vega und Elena Ferrante eröffnet, Maximilian Steinbeis mit Pilzen im Wald, und niemand käme auf die Idee, darin (zu Recht) etwas anderes zu sehen als Belesenheit oder Kreativität. Ich habe mit einem alevitischen Lied in türkischer Sprache eröffnet und dabei die Rechnung im Kopf gehabt, die Ferrante und Pilze nicht kosten: wie viel Argument ich nach einem solchen Anfang brauchen würde, um wieder einzuholen, was der erste Absatz an Kredit verspielt.
Loxen schreibt, die KI betreibe einen „geistreichen Dilettantismus“. Sie kenne die Anstöße und Widerstände eines Draußen nicht, weil sie nicht selbst, als leibhaftiges Subjekt im Draußen sei, und für sie könne die sprachliche Form nie zum Käfig werden, weil ihr nichts fremd ist, was sie sich nimmt. Er hat mich zu diesem Beitrag inspiriert. Wenn Schreiben davon lebt, an etwas zu scheitern, das nicht aus dem eigenen Text stammt, dann entscheidet sich alles an der Frage, was als solches Scheitern anerkannt wird. Lektüre wird anerkannt, ein Widerspruch in den Quellen, ein Archivfund, ein Urteil, das der eigenen These nicht passt. Die Form von Draußen dagegen, die ich mitbringe, wird als bloße Trübung abgezogen. Das Neutralitätspostulat ist ein Türhüter. Es sortiert die Ideen und Widerstände der Welt danach, wessen sie sind.
Und seit einiger Zeit gibt es eine Maschine, die den Abzug für mich vornehmen könnte. Der Prompt wäre leicht: „Mach den Text sachlicher. Formuliere den Text so um, dass er absolut unparteiisch wirkt und mir keine eigene Positionierung vorgeworfen werden kann.“
Der Absatz käme zurück, und alles wäre noch da: Gliederung, Thesen, Belege, größere Namen. Was fehlte, wäre die Stelle, an der man gemerkt hätte, dass da jemand schreibt, den die Sache etwas angeht. Es fehlte nichts, was sich in einem Gutachten beanstanden ließe. Und doch würde der Kern fehlen. Die KI würde dabei nicht zögern. Eine Kollegin, die mir denselben Satz glättet, muss mich dabei ansehen. Sie fragt vielleicht vorsichtiger, ob ich sicher bin, und sie weiß vielleicht, dass sie mir etwas wegnimmt. Die KI hat keine Empathie, um vorsichtig zu fragen, denn sie hat nie einen Kern besessen. Sie ist Söz ohne Öz, Wort ohne Kern, ohne Antlitz, ohne Spur, ohne Glut – und genau deshalb das ideale Instrument für eine Operation, die ich ohnehin an mir selbst durchführe.
Sie wollen an der interdisziplinär ausgerichteten Professur für Öffentliches Recht und Europarecht (Jürgen Bast) der JLU Gießen zu Migration und Menschenrechten promovieren?
Im Teilprojekt „Zugehörigkeit, öffentliche Gewalt und Menschenrechte: Rechtebasierte Mitgliedschaft von Migrant:innen im EU-Recht“ der DFG-Forschungsgruppe MeDiMi ist eine Stelle (65 %, für vier Jahre) zu besetzen.
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Das ist meine Antwort auf die Frage dieser Reihe. KI spielt in meinem Schreibprozess nicht die Rolle der Ideengeberin und auch nicht die der Konkurrentin. Sie bietet sich als Sachlichkeitsinstanz an. Versachlichen heißt sachlich machen, zur Sache machen. Ein System, das Betroffenheit als Trübung verbucht, verlangt eine Anpassungsleistung. Jetzt gibt es ein Werkzeug dafür. Eine Maschine, die meinen Text bearbeiten und dabei zugleich das an mir abschleifen könnte, was in diesem Betrieb nicht zählt. Überspitzt könnte ich prompten: „Claude, mach mich sachlich. Entmenschliche mich. Radier mein Wesen aus meinen Argumenten und Thesen. Lösch das ungewollte Draußen, das ich in mir trage.“
Nimri Dede sagt, er ist hier, um ein Mensch zu sein, im Kern und im Wort. KI könnte mir dabei helfen, in die Gegenrichtung zu laufen. Vom positionierten Öz ins geglättete Söz.
Ich hoffe, dass ich diese Maschine nicht brauchen werde. Dass ich das Draußen, das ich mitbringe, nicht länger selbst als Trübung abziehe, sondern als den Widerstand gelten lasse, von dem Schreiben lebt. Dass ich zum Kern dessen vordringe, was ich sagen will und anerkenne, was ich schon längst weiß: dass niemand von nirgendwo aus schreibt. Und dass ich Texte schreibe, die ich in den Meydan legen kann, weil sie mir gehören, im Kern und im Wort.
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Editor’s Pick
von MAXIMILIAN STEINBEIS

Copyright: Maximilian Steinbeis
Hat jemand Faschismus gesagt? Ja, es hat jemand Faschismus gesagt, immer mehr tun es, und eine davon ist die Philosophin Eva von Redecker. „Liquidierende Phantombesitzverteidigung“ ist der Begriff, den sie sich vom zeitgenössischen Faschismus macht, inspiriert von einem Fund auf einem Flohmarkt im sachsen-anhaltinischen Havelberg: einem alten Blechschild mit der polizeilichen Aufschrift „Wer plündert, wird erschossen“. Der Faschismus, so ihre These, „wähnt sich im Geltungsbereich einer solchen Verordnung. Die Feindschaft, die er feiert, inszeniert sich als Selbstverteidigung gegen Plünderer“. Überall Leute und Mächte, die einem ans Eigentum wollen: mein Land, meine Frauen, meine Herrschaft – auch und umso wütender, wenn der Besitzanspruch genauso zusammenfantasiert ist wie die Figur dessen, der ihn bedroht. Der Kern des zeitgenössischen Faschismus ist eine Eigentumsordnung, die sich vom Recht und den demokratischen Prozessen, in denen es erzeugt wird, ablöst und sich selbst als absolut und naturgegeben setzt. Das fängt bei der AfD an, hört aber mit ihr noch lange nicht auf. Es gibt in diesem Buch viele Begriffsperlen zu entdecken (mein Liebling: Verflixung), aber diesen Zusammenhang herzustellen, ist der zentrale analytische Mehrwert dieses Buches. Wer es liest, fühlt sich nicht unbedingt wohler, aber sieht dafür umso klarer.
Eva von Redecker: Dieser Drang nach Härte. Über den neuen Faschismus. S. Fischer 2026, 260 S.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Monatelang haben wir recherchiert, gewarnt, gehofft, gezittert. Die Szenarien sind jetzt vom Reißbrett in die Tagesschau gewandert: Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD über 43 Prozent erzielt. Zwar keine absolute Mehrheit, aber nur haarscharf. Noch ist völlig unklar, wer das Bundesland regieren soll. Niemand will der AfD in die ausgestreckte Hand schlagen.
Am Sonntagabend wurde darüber lebhaft bei Caren Miosga diskutiert. Ein Politikwissenschaftler wies dabei darauf hin, dass auch völkische Konzepte wie die des „Ethnopluralismus“ oder der „ethnokulturellen Gemeinschaft“ Teil des demokratischen Pluralismus seien. FABIAN MICHL (DE) widerspricht entschieden und nimmt die bei bester Sendezeit geäußerten Thesen zum Anlass, über die Verantwortung der Wissenschaft im demokratischen Verfassungsstaat nachzudenken.
Inwiefern wird die Wissenschaft diese Verantwortung vor Ort in Sachsen-Anhalt wahrnehmen können? FRIEDRICH ZILLESSEN und LUNA MONO (DE) haben untersucht, wie weitreichend ein autoritär-populistischer Wissenschaftsminister Einfluss nehmen könnte.
Doch wer welches Ministerium übernehmen wird, ist noch lange nicht geklärt. Zur absoluten Mehrheit fehlen der AfD drei Sitze, das BSW könnte mit fünf Sitzen zum Königsmacher werden (und kokettiert damit). Die übrigen Parteien (CDU, Die Linke, SPD, Grüne) kommen auf 39 Stimmen im Landtag – so viele, wie die AfD hat. So weit, so bekannt. Was bislang kaum diskutiert wird: Die Mehrheitsverhältnisse bedeuten, dass die AfD durchregieren kann, sollten sechs Abgeordnete der anderen Fraktionen fehlen oder sich enthalten. JANOS RICHTER (DE) erklärt, warum das den sachsen-anhaltischen Landtag zum Full House machen könnte.
Sollte die AfD das Landesinnenministerium übernehmen, würde sie auch das Landesamt für Verfassungsschutz kontrollieren – und könnte dieses rechtmissbräuchlich umbauen. HEIKO MEIERTÖNS (DE) analysiert, welche Grenzen das Bundesverfassungsschutzgesetz setzt – und wann der Bund eingreifen kann.
Nominations and Self-Nominations Sought for the Position of Director at the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law, Heidelberg, Germany
The MPG and the MPIL invite nominations for a director who will lead a research department.
Candidates should have a strong record of innovative research in public international law, EU law or comparative public law and be able to devise a long-term strategy for excellent research. Management and leadership skills are required to lead the academic and non-academic staff of over 150 persons.
Nominations should be sent to nomination@mpil.de until 15/11/2026.
More information can be found here.
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Für unser Security & Crime Dossier hat JANA TRAPP mit MARKUS THIEL (DE) darüber gesprochen, welche Hebel einer Landesexekutive ohne parlamentarische Mehrheit tatsächlich zur Verfügung stehen. Das Dossier können Sie hier abonnieren (es lohnt sich, versprochen). Falls die Wahl Sie nicht loslässt, empfehlen wir außerdem unser Spotlight zu Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Was Maximilian Steinbeis oben zu Eva von Redekers neuem Buch sagt, gilt auch hier: „Wer es liest, fühlt sich nicht unbedingt wohler, aber sieht dafür umso klarer.“ Und das schadet nicht. Denn nach einer kurzen Hydration Break geht es am 20. September mit der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern weiter.
Sicherheitsrechtlicher Zündstoff steckt nicht nur in einem AfD-geführten Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch im Entwurf der bundesweiten Nachrichtendienstreform, den das Kabinett Mitte August beschlossen hat. SOFIANE BENAMOR (DE) hat sich die Reform genauer angesehen und meint: „Das BVerfG würde einige dogmatische Pirouetten drehen müssen, um sämtliche verfassungsrechtlichen Probleme aus der Welt zu räumen.“
Buchstäblichen Zündstoff gab es dagegen in Leipzig: Nach dem Sprengdrohnen-Vorfall am Flughafen kündigte Außenminister Wadephul ein Maßnahmenpaket gegen Russland an – er will unter anderem das Kulturabkommen aufkündigen, das etwa das „Russische Haus“ in Berlin betrifft. Bis zur tatsächlichen Schließung sind allerdings noch einige juristische Gordische Knoten zu durchschlagen, wie BERNHARD KNOLL-TUDOR (EN) analysiert.
Während die Brücken zu Russland und den USA abbrechen, will die EU neue bauen. Doch meint es die EU wirklich ernst mit der Erweiterung? Bereit ist sie jedenfalls nicht, findet ANDREW DUFF (EN): Die Debatte drehe sich zu sehr um die Anpassungsfähigkeit der Beitrittskandidaten – und zu wenig um die Frage, was die Union ihrerseits leisten muss, um neue Mitglieder aufnehmen zu können.
Maduros Anwälte fordern vor einem New Yorker Bundesgericht die Einstellung des Verfahrens wegen Drogenterrorismus – ein amtierendes Staatsoberhaupt genieße absolute Immunität. CARLOS MORENO (EN) zeigt: Dass die Entführung ausländischer Machthaber juristisch überhaupt für unproblematisch gehalten wird, geht auf den Fall eines mexikanischen Arztes aus den 1990ern zurück, von dem die meisten noch nie gehört haben.
Doch was heißt eigentlich Terrorismus? Die USA haben die brasilianischen Organisationen Primeiro Comando da Capital und Comando Vermelho kürzlich als Terrororganisationen eingestuft und damit die Debatte über den Terrorismusbegriff neu entfacht. LUCAS CATIB DE LAURENTIIS und LUIZ GUILHERME ARCARO CONCI (EN) zeichnen nach, wie brasilianische Gesetze drastische Rechtsfolgen mit Terrorismus rechtfertigen, aber immer weiter vom Terrorismusbegriff ablösen – eine Dynamik, die aus anderen Ländern bekannt ist.
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Der Verfassungsblog sucht Verstärkung: Als Manager*in Fundraising & strategische Partnerschaften arbeitest Du an unserer Fundraisingstrategie, baust die Strukturen und Werkzeuge dafür aus und arbeitest an tragfähigen Partnerschaften, Anträgen und Kampagnen, um sie zu realisieren.
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Bewerbungsfrist: 30. September 2026 | Start: 1. November 2026 |
Alle Details zur Ausschreibung und zur Bewerbung findest Du hier.
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Ist also nicht das Recht das Problem, sondern die Politik? Das ist auch im Völkerrecht ein gängiges Narrativ, um die Krisen der Gegenwart zu erklären. In seinem long read hält ITAMAR MANN (EN) dagegen: „If we offload that responsibility and bask in our own legal purity, we do that only at our own expense.“
Verantwortung kann dabei ganz unterschiedliche Formen annehmen, quite literally. Am 4. September haben 164 UN-Mitgliedstaaten die „Correct the Map“-Resolution beschlossen, die dazu aufruft, die Mercator-Karte durch gerechtere, flächentreue Weltkarten zu ersetzen. LUIS ESLAVA (EN) zeichnet nach, wie Karten unser Weltbild formen – und wie sich dieses Weltbild wiederum kartografisch neu malen lässt.
Es hat übrigens nur ein Land gegen die „Correct the Map“-Resolution gestimmt. Dreimal dürfen Sie raten, welches? Bingo. Die US-Vertretung tat die Initiative als „ideologisches Projekt“ ab und bestand darauf, Nabel der Mercator-Karte zu bleiben, vollgefressen mit Ressourcen aus der verzwergten Peripherie. Ein guter Anlass, über unsere eigenen „Ways of Seeing“ nachzudenken. Wofür sind wir blind geworden? Welche „mentalen Geografien“ lohnt es sich, neu zu bereisen, wieder zu vermessen? Ich frag nur so, aus (West-)Berlin in Richtung Meck-Pomm, und zurück.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr Verfassungsblog-Team
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