Aus dem Takt
Für die allermeisten von Ihnen ist die Bundestagswahl Vergangenheit: Vor vier Monaten, am 26. September 2021, haben Sie Ihre Stimme abgegeben, und der von Ihnen gewählte Bundestag ist zusammengetreten, hat einen Kanzler gewählt, die Regierung ist im Amt und die Legislaturperiode in vollem Gange.
Für einige Hunderttausend, darunter ich, liegt die Bundestagswahl aber womöglich in der Zukunft. Ich bin in Berlin-Wilmersdorf gemeldet. Mein Wahlkreis mit der Nummer 80 ist einer der sechs, für die der Bundeswahlleiter Georg Thiel wegen der unfassbaren Zustände in so vielen Berliner Wahllokalen am 26. September Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt hat. Die Kollegen von FragDenStaat.de haben sich dankenswerterweise dieses bisher nicht öffentliche Dokument beschaffen können. Was der Bundeswahlleiter da schreibt, liest sich so, als könne die Wahl in diesen sechs Berliner Bezirken gar nichts anderes sein als ungültig. Für welchen Fall § 44 des Bundeswahlgesetzes grundsätzlich vorschreibt, dass sie wiederholt werden muss.
Wiederholungswahlen, das kennen wir sonst höchstens mal aus irgendwelchen schief gelaufenen Kommunalwahlen. Aber dass die halbe Bundeshauptstadt ein halbes oder ganzes Jahr später zur nationalen Parlamentswahl schreitet als der Rest der Republik, das ist noch mal von völlig anderer Qualität.
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Die Fakten sind bekannt: Am 26. September letzten Jahres fanden in Berlin nicht nur Bundes-, sondern auch noch Landtags- und Kommunalwahlen sowie ein Volksentscheid von immenser politischer und sozialer Bedeutung und ein Sportereignis mit 30.000 Teilnehmer_innen und Zigtausenden von Zuschauern statt, das es in weiten Teilen der Stadt so gut wie unmöglich machte, von A nach B zu kommen. Das Ganze auch noch zu Corona-Bedingungen. Das Ergebnis: eine nicht genau fixierbare, aber jedenfalls beträchtliche Zahl von Wähler_innen wurde um ihr aktives Wahlrecht gebracht. In drei Wahlbezirken (darunter meiner) mit insgesamt 652.461 Wahlberechtigten gab es in vielen Wahllokalen zu wenige oder die falschen Stimmzettel, so dass diese teils für mehrere Stunden schließen und die Wähler_innen draußen unverrichteter Dinge nach Hause schicken mussten. Schilderungen der Szenen, die sich da abgespielt haben, finden Sie hier und hier. In drei weiteren Wahlbezirken mit insgesamt 601.882 Wahlberechtigten gab es so lange Schlangen, dass die Menschen teilweise erst Stunden nach der offiziellen Schließung der Wahllokale ihre Stimmen abgeben konnten.
Eine solche Wahl ist nach Ansicht des Bundeswahlleiters weder allgemein noch frei. Allgemein ist sie nicht, weil nicht alle Berechtigten gleichen Zugang zur Wahlurne hatten. Frei ist sie nicht, weil die Organisationsmängel die betroffenen Wähler_innen in ihrer freien Entscheidung beeinträchtigten, zur Wahl zu gehen oder ihr fern zu bleiben. “Vor allem sind Personen in fortgeschrittenem Alter oder Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen außer Stande sein können, längere Zeit zu stehen. Solche Personen werden dann allein aufgrund ihrer körperlichen Konstitution faktisch von der Wahl ausgeschlossen. Das war in einer unbestimmten Zahl der Fall.”
Dass die Wahl in vielen Einzeldetails fehlerhaft war, ist kaum zu bestreiten, aber nicht der Punkt: Im Wahlprüfungsverfahren geht es nicht in erster Linie darum, den individuell in ihren Rechten verletzten Wähler_innen zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern um die Gültigkeit der Wahl insgesamt. Die Zusammensetzung des Bundestags muss fehlerhaft sein. Und das, so der Bundeswahlleiter, sei zumindest nicht auszuschließen. Die Schwelle zur Mandatsrelevanz liegt bei den Zweitstimmen bei nur 802 Stimmen: So viel hätte die SPD bundesweit mehr gebraucht, um einen weiteren Sitz im Bundestag zu erringen. Das hält der Bundeswahlleiter hypothetisch für durchaus drin bei 31.605 Nichtwählern in den betroffenen Wahlbezirken. Bei den Erststimmen gewann den Wahlkreis Berlin-Reinickendorf die CDU-Politikerin Monika Grütters vor dem SPD-Kandidaten Torsten Einstmann mit 1.788 Stimmen Vorsprung. “Hätten von den 9.994 Nichtwähler-/innen in den betroffenen Wahlbezirken nur 17,9 % vom Stimmrecht Gebrauch gemacht, kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass das Wahlkreismandat durch den Erstunterlegenen gewonnen worden wäre.”
Kein Mensch kann sagen, wie die Wähler_innen, die nicht wählen konnten, gewählt hätten, wenn sie hätten wählen können. Der Bundeswahlleiter versucht das richtigerweise gar nicht erst, sondern fragt, ob eine andere Mandatsverteilung jedenfalls im Bereich des rechnerisch Möglichen liegt. Die Unsicherheit geht zu Lasten des fehlerhaften Prozesses, nicht zu seinen Gunsten, und das erscheint mir folgerichtig. Auf einem anderen Blatt steht, wie solide die Berechnungen des Bundeswahlleiters methodisch sind, was ich nicht einschätzen kann.
Dazu wird sich jetzt der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Meinung bilden müssen. Der hat sich in dieser Woche konstituiert und muss über 2000 Einsprüche prüfen, der Großteil davon aus Berlin. Das Verfahren läuft so, dass der Ausschuss – wohl auf Basis einer mündlichen Verhandlung – dem Bundestag eine Entscheidung “über die Gültigkeit der angefochtenen Wahl und die sich aus einer Ungültigkeit ergebenden Folgen” vorschlägt, die das Plenum dann mit einfacher Mehrheit entweder annimmt oder zur Neuverhandlung in den Ausschuss zurückverweist. Im Normalfall kann das dauern, aber bei einem High-Profile-Fall wie diesem hat der sonst nicht an viel Öffentlichkeit gewöhnte Wahlprüfungsausschuss möglicherweise kein allzu großes Interesse, den Eindruck entstehen zu lassen, dass er auf Erledigung durch Zeitablauf spielt. Wenn er dem Bundestag empfiehlt, die Wahl in diesen Berliner Wahlkreisen für ungültig zu erklären, und der Bundestag dem folgt, dann muss die Wahl insoweit binnen 60 Tagen gemäß den Vorgaben des Bundestags wiederholt werden (§ 44 BWahlG). Jedenfalls wenn niemand dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagt – und ich sehe prima facie nicht, wer das nach § 48 BVerfGG tun könnte bzw. wollte.
Kompliziert scheint mir die Sache aber dadurch zu werden, dass diese Wahlfehler ja nicht nur die Bundestagswahl, sondern auch die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus treffen – und hier gilt ein ganz anderes Wahlprüfungsverfahren. Nicht das Parlament ist zuständig, die Einsprüche zu prüfen, sondern das Landesverfassungsgericht. Das will, wie ich höre, nächste Woche bekannt geben, wie es hier weitergeht. Ebenso heikel wie interessant erscheint mir die Frage, was eigentlich passiert, wenn ein und die gleichen Wahlfehler vom Wahlprüfungsausschuss für den Bund als mandatsrelevant anerkannt werden und vom Verfassungsgerichtshof für Berlin nicht, oder umgekehrt. Technisch sind das ja zwei verschiedene Rechtsregime, Landes- und Bundeswahlrecht. Aber politisch kann ich mir kaum vorstellen, wie das ohne demokratischen Flurschaden gehen soll, die eine Wahl wiederholen zu lassen und die andere nicht, obwohl beide an den gleichen Fehlern litten. Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus müsste ggf. binnen 90 Tagen nach der (per se rechtskräftigen) Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und nach dessen konkreten Vorgaben wiederholt werden. Wie synchronisiert man das? Eigentlich müssten sich beide, Wahlprüfungsausschuss und Verfassungsgerichtshof, irgendwie abstimmen. Auf welchem Weg und in welchem Verfahren?
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The University of Hamburg and The Legal Priorities Project announce the call for proposals for the 2022 Multidisciplinary Forum on Longtermism and the Law, to be held at the University of Hamburg and virtually from 9 – 11 June 2022.
Proposals are due by 15 February 2022. As part of the Forum, a blog symposium with also be conducted with Verfussengblog. For more information regarding the forum and submissions, see here.
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Generell sehe ich schon ein, dass Wiederholungswahlen auf diesem Level eine extrem heikle und komplexe Sache sind, zumal in dieser Verschränkung mit der Landesebene. Wahlen sind dazu da, die politischen Präferenzen der Wähler_innen zu einem bestimmten, für alle gleichen Zeitpunkt zu ermitteln. Sie synchronisieren die Politik, wie der Taktstrich die Orchesterpartitur. Das kommt durcheinander, wenn ein paar Hunderttausend Berliner_innen jetzt plötzlich in einer ganz veränderten politischen Situation mit ganz anderem Wissen und ganz anderen Intentionen von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen können als alle anderen.
Es ist ja auch nicht so, dass das den Schaden ungeschehen macht. Monate später noch mal zur Urne dackeln zu dürfen, um einen längst arbeitenden Bundestag noch mal mitzuwählen, bei viel geringerer Wahlbeteiligung, ist nicht notwendig eine Genugtuung für diejenigen, die 2021 um ihr Wahlrecht gebracht wurden. Aber darauf kommt es gar nicht so sehr an. Es geht auch einfach darum, die Berliner Verwaltung mit dieser Schweinerei nicht davon kommen zu lassen. Es geht, metaphorisch gesprochen, nicht allein um Delikts-, sondern um Strafrecht: Etwas Unerhörtes ist geschehen, und das muss gesühnt werden. Die Berliner Verwaltung diese Wiederholungswahl noch einmal organisieren zu lassen, so mühsam, teuer, kompliziert und riskant das auch wird, als weithin sichtbares Zeichen dafür, dass so etwas absolut nicht geht – das ist ein Dienst an der Demokratie.
In Ungarn erleben wir womöglich schon in April, wie die Regierung eines EU-Mitgliedstaats systematisch und im ganz großen Stil die Parlamentswahlen manipuliert. In den USA wird in vielen republikanisch beherrschten Staaten systematisch daran gearbeitet, die Allgemeinheit der Wahl durch Schikanen an der Wahlurne zu Lasten von Minderheiten zu beschneiden. In Berlin war bloß ein Übermaß an Dödeligkeit am Werk und kein Wille zur Manipulation. Aber auch hier darf nicht der Eindruck entstehen, das könne man schon mal machen und sei ja nicht so schlimm.
Die Woche auf dem Verfassungsblog
Wäre eine Impflicht verhältnismäßig? Nein, meinte Ute Sacksofsky letzte Woche. KLAUS FERDINAND GÄRDITZ hält dagegen: Das Argument, es komme nicht auf die objektive Schwere des Grundrechtseingriffs, sondern auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, entkleide die Verhältnismäßigkeitsprüfung von ihrer Rationalisierungsfunktion. Das findet UTE SACKSOFSKY ihrerseits nicht in Ordnung: Die Kritik beruhe teils auf Missverständnissen oder einer ungenauen Lektüre ihres Textes.
Auch die Durchsetzung einer Impfpflicht bereitet Probleme. In Österreich wurde dafür kürzlich ein Impfregister eingeführt. Bundesjustizminister Marco Buschmann hält so etwas in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen für unmöglich. BERNA ORAK sieht das anders, wenngleich die DSGVO hohe Anforderungen stelle. Ein Impfregister einzuführen würde aber die Durchsetzung einer Impfpflicht gar nicht unbedingt erleichtern, dafür aber viel Zeit kosten, die es in einer Pandemie nicht gibt.
Die neue Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das strafrechtliche Sanktionssystem überarbeiten zu wollen. Und das ist auch dringend nötig, finden ELENA BLESSING und NATALIA LOYOLA DAIQUI. Die Kombination aus Ersatzfreiheitsstrafe und Strafbefehlsverfahren kann dazu führen, dass Menschen eine Freiheitsstrafe absitzen, ohne jemals einer Richter_in gegenübergestanden zu haben.
Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten ist bislang allenfalls spärlich öffentlich diskutiert worden. Obwohl es den Grundsatz der Gewaltenteilung jedenfalls punktuell aufhebt und damit im Widerspruch zu den Grundpfeilern eines demokratischen Rechtsstaates steht, ist es als Kompetenz des Bundespräsidenten dennoch in der Verfassung verankert. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollen die bereits erwähnten Kollegen von FragdenStaat.de nun überprüfen, inwieweit der Bundespräsident jedenfalls Auskunft über Entscheidungen in Gnadenverfahren geben muss. Eine überfällige Diskussion, findet VIVIAN KUBE.
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Frau.Macht.Recht. Interdisziplinäre Tagung zu 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen
Im Jahr 1922 erhielten Frauen erstmals Zugang zu den Staatsexamina und damit zu juristischen Berufen. Angesichts des 100-jährigen Jubiläums veranstaltet die Juristische Fakultät Heidelberg am 15. Juli 2022 die interdisziplinäre Tagung „Frau.Macht.Recht“. Wie stellte sich der Weg zur Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen dar? Wo stehen wir 100 Jahre später? Was soll noch erreicht werden? Zu diesen Fragen suchen wir Beiträge von jungen Wissenschaftler:innen aus allen Fachdisziplinen. Exposés können bis zum 28.02. an frau.macht.recht@jurs.uni-heidelberg.de gesendet werden.
Mehr Informationen gibt es hier.
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Im Verfahren zur Fluggastdaten-Richtlinie und deren Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht hat der Generalanwalt seine Schlussanträge veröffentlicht. Er kritisiert zwar die zu weit gefasste Datenspeicherfrist und die mangelnde Klarheit und Präzision der Richtlinie in einigen Punkten, hält die Richtlinie aber generell für vereinbar mit den Grundrechten. CHRISTIAN THÖNNES überzeugt das nicht.
Unser Podcast-Großprojekt zum Konflikt Polen v. EU ist der Vollendung einen Schritt näher: Im fünften und vorletzten Teil geht es um die Idee, die PiS-Regierung finanziell in die Zange zu nehmen, um den Schutz der Rechtsstaatlichkeit durch Schutz des EU-Haushalts und umgekehrt und um den Konditionalitätsmechanismus und seine Chancen und Risiken.
Vor wenigen Tagen endete die Frist für die Konsultation der Interessengruppen für den EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit 2022. Der Bericht ist eine willkommene Ergänzung des EU-Instrumentariums zur Rechtsstaatlichkeit. Für GEORGE STAFFORD und JAKUB JARACZEWSKI fehlt jedoch ein wesentliches Element: die Nichtumsetzung von Urteilen internationaler Gerichte, darunter des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Fünf Jahre wird die EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung demnächst alt. Die nachteiligen Folgen für die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte wurden jedoch von den EU-Institutionen von Anfang an übersehen. TARIK GHERBAOUI und MARTIN SCHEININ plädieren dafür, sie gründlich zu überarbeiten.
Im Europarat ist Russland nach wie vor Mitglied, auch wenn sich Russland um seine Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention überhaupt nicht mehr schert. Können dann russische Abgeordnete als Delegierte an der Parlamentarischen Versammlung (PACE) teilnehmen, wie wenn nichts wäre? Darüber wurde in dieser Woche abgestimmt. CAROLINE VON GALL fordert auch die deutschen Delegierten dazu auf, die russischen Beglaubigungsschreiben wenn überhaupt, dann nur unter Auflagen zu ratifizieren.
Im Vereinigten Königreich ermächtigt sich die Regierung gerade zu wahrhaftig furchterregenden Dingen: Künftig soll sie nicht nur Bürger_innen mit Migrationshintergrund die britische Staatsbürgerschaft entziehen können, sondern ihnen das noch nicht einmal mitteilen müssen. RACHEL POUGNET sieht dies als Alarmzeichen, wie schwach der Schutz der britischen Verfassung gegen weitreichende Ermächtigungen der Exekutive mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die grundlegendsten Menschenrechte tatsächlich ist.
In Portugal finden am Sonntag vorgezogene Neuwahlen statt. Trotz einiger Versuche das Wahlrecht an die Herausforderungen einer Pandemie anzupassen, drohte nun wie bereits bei den Wahlen in den Jahren 2020-2021, dass viele Menschen nicht wählen können – aber dann kam Omikron. TERESA VIOLANTE mit den Hintergründen.
In Österreich hat die Regierung kürzlich aus Klimaschutzgründen den geplanten Bau eines Autobahntunnels abgesagt. Was die österreichische Verfassung zur Rechtfertigung von Klimaschutzpolitik hergibt, analysieren aus diesem Anlass KONRAD LACHMAYER und CHRISTOPH MÜLLER.
Die Kolonialgeschichte der Niederlande und die Rolle, die die Menschenrechte darin gespielt haben, stehen im Mittelpunkt des Blog-Symposiums, das in dieser Woche auf unserer Seite läuft, in Kooperation mit dem Asser-Institut in Den Haag und angestoßen von LEÓN CASTELLANOS-JANKIEWICZ und WIEBE HOMMES, mit Beiträgen von JANNE NIJMAN, BOYD VAN DIJK, ANTOON DE BAETS, ANNE-ISABELLE RICHARD, KARIN VAN LEEUWEN sowie von ELINE WESTRA und SASKIA BONJOUR.
Soviel für diese Woche. Ihnen alles Gute, bitte unterstützen Sie uns auf Steady, bleiben Sie gesund und bis nächste Woche!
Ihr
Max Steinbeis
Ohne klugscheißen zu wollen, aber es handelt sich doch um zweimal je drei “Wahlkreise” nicht “Wahlbezirke”, oder?
Sie haben Recht.
Aus den Schlussbemerkungen: ” Mindestens genauso schwer wiegt, dass
nicht absehbar ist, wie künftig solche Fehler vermieden werden können. In der derzeitigen Struktur, Vorbereitung und Durchführung droht, dass dies kein Einzelfall bleiben wird.” Interessant, dass nur eine Klageandrohung diesen Bericht öffentlich zugänglich gemacht hat. Da stellt sich schon die Frage, wie der Bundeswahlleiter den demokratischen Willensbildungsprozess versteht.
Zudem ist zu fragen, ob Wahlen die dilettantisch durchgeführt werden, nur dann ein Problem sind, wenn die Ergebnisse sicher unsicher sind. Aus dem Bericht geht klar hervor, dass die Verwaltung nicht genau beschreiben kann, wie groß das Problem eigentlich ist.