This article belongs to the debate » Die umkämpfte Freiheit der Wissenschaft
16 September 2026

Es geht nicht nur um die eine Wissenschaftsfreiheit

Freiheiten der Wissenschaft und ihre Bedrohungen durch populistisch-autoritäre Politik

Es ist nicht überraschend, dass das bemerkenswerte (Wieder-)Erstarken populistisch-autoritärer Politikverständnisse zu Konflikten mit der Wissenschaftsfreiheit führt. Die Politikwissenschaft erklärt den Populismus als eine Politikvorstellung, die auf dem behaupteten Antagonismus zwischen einem moralisch reinen, wahren Volk und einer korrupten Elite beruht. Charakteristisch für populistische Politik ist ein Alleinvertretungsanspruch für die Interessen und Werte des wahren Volkes. Populist:innen sind Anti-Pluralist:innen, indem sie eine Vielfalt legitimer Ansichten nicht anerkennen. Sie erheben Anspruch darauf, einen unmittelbaren Zugriff darauf zu haben, was die richtige Politik für das wahre Volk ist. Dieser Anspruch auf Alleinvertretung des Populismus ist unvereinbar mit der Existenz unabhängiger Institutionen, die Tatsachenfragen auf der Grundlage von Evidenz und Vernunft bewerten. Populistisch-autoritäre Politik bekämpft deshalb solche unabhängigen Institutionen: Von der durch Viktor Orban erzwungenen Exilierung der Central European University über die Schließung des National Center for Atmospheric Research (NCAR), einer der international renommiertesten und bedeutendsten Einrichtungen der Klimaforschung, durch die Trump-Regierung (um nur einen ihrer vielen Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit zu nennen) bis hin zu den Ankündigungen der AfD, ihr unliebsame Forschungsrichtungen an öffentlichen Universitäten abzuschaffen, sobald es ihr gelingt, Kontrolle über eine Landesregierung zu erlangen.

Um die Bedeutung solcher Beschädigungen und Zerstörungen der Wissenschaftsfreiheit einschätzen zu können, lohnt es sich, auf letztere einen philosophischen Blick zu werfen. Anstatt über ihre juristische Bedeutung zu sprechen, die durch Gesetzgebung und Rechtsprechung ausgestaltet wird, möchte ich mich in diesem Beitrag auf die Gründe konzentrieren, auf denen diese juristischen Normen beruhen. Eine Kombination aus individualethischen, erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen und demokratietheoretischen Gründen ist für die Bedeutsamkeit der Wissenschaftsfreiheit verantwortlich. Es wird sich aber zeigen, dass die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit zwar wichtig ist, um Bedrohungen durch populistisch-autoritäre Politikverständnisse zu begegnen, aber nicht ausreicht. Nicht nur die Freiheit der Wissenschaft, sondern zugleich auch ihre gesellschaftliche Glaubwürdigkeit muss verteidigt und neu errungen werden.

Die Vielfältigkeit der Wissenschaftsfreiheit

Bei der Wissenschaftsfreiheit haben wir es eigentlich mit einem Cluster verschiedener Freiheiten zu tun. Der tiefere Grund dafür liegt im Wesen des Freiheitsbegriffs selbst, der, wie der Philosoph Gerald MacCallum erklärt hat, ein wesentlich relationaler ist, bei dem es um eine Relation zwischen drei Variablen geht: „x ist frei von y, z zu tun oder zu werden“. Die Variable x bezeichnet das Subjekt der Freiheit, y die Art der Beschränkungen, von denen x frei ist, und z die Reichweite der Freiheit im Sinne einer Antwort auf die Frage: „Frei, was zu tun?“

Auch bei der Wissenschaftsfreiheit gibt es entlang all dieser Dimensionen mögliche Varianz, die dafür sorgt, dass wir es eigentlich mit einer Vielfalt von Freiheitsformen zu tun haben. Hinsichtlich der Variablen y beispielsweise könnten wir entweder nur Beschränkungen in Form von Anwesenheiten (Gitterstäbe, Bajonette) als Freiheitseinschränkungen ansehen oder auch Beschränkungen in Form von Abwesenheiten (also durch einen Mangel an Ressourcen). Entsprechend könnte man unter der Wissenschaftsfreiheit einerseits eine bloße Freiheit der Ziele verstehen: eine Garantie, aus eigener Kraft ungehindert wissenschaftliche Aktivitäten entwickeln zu dürfen. Alternativ kann sie auch eine Freiheit der Mittel umfassen, im Sinne einer Verpflichtung der politischen Gemeinschaft, für unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bekanntlich auf letzteres Verständnis festgelegt (BVerfGE 35, 79): „Der Staat hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nachfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern.“ Mir kommt es in diesem Beitrag vor allem darauf an, dass die Ansprüche an eine Begründung der Wissenschaftsfreiheit sich danach unterscheiden, ob wir eine bloße Freiheit der Ziele meinen oder auch eine weitergehende Freiheit der Mittel.

Auch die Dimension z ist interessant: Sicher muss die Wissenschaftsfreiheit Tätigkeiten umfassen, die mit der Verbreitung wissenschaftlichen Wissens zu tun haben (in der Lehre sowie durch Wissenschaftskommunikation); aber auch das Forschungshandeln selbst ist im Verständnis von „Wissenschaftsfreiheit“, wie es im deutschen Sprachraum üblich ist, mit abgedeckt. Ein weitreichendes Grundverständnis der Variablen z ist dabei natürlich damit vereinbar, dass die Reichweite der Wissenschaftsfreiheit dort Grenzen besitzt, wo sie mit bestimmten anderen Rechten konfligieren würde.

Besonders hervorheben möchte ich die Unterschiede im Verständnis von Wissenschaftsfreiheit, die sich entlang der Dimension x ergeben: Ist sie eine Freiheit, die vor allem von einzelnen Wissenschaftler:innen ausgeübt wird? Oder ist sie die Freiheit von Wissenschaftsorganisationen wie beispielsweise Universitäten (oder ihren Untereinheiten wie Fakultäten)? Sind es vielleicht noch größere Kollektivakteure, die Wissenschaftsfreiheit besitzen, wie beispielsweise ganze Wissenschaftsdisziplinen, oder gar die Wissenschaft als Ganzes? Es spricht zunächst nichts dagegen, die Wissenschaftsfreiheit auch auf mehreren dieser Ebenen gleichzeitig zu lokalisieren. Nur muss man gleich darauf hinweisen, dass diese Freiheiten dann in Konkurrenz zueinander treten und konfligieren können.

Die Vielfalt und Verschiedenheit der Freiheitsformen, die zur Wissenschaftsfreiheit zählen oder gezählt werden können, muss man berücksichtigen, wenn man nach Begründungen „der“ Wissenschaftsfreiheit fragt – und umgekehrt lässt sich die Frage, welche dieser vielen Freiheiten Priorität verdienen, nicht ohne einen genauen Blick auf Begründungen der Wissenschaftsfreiheit beantworten. Diese Unterscheidungen sind deshalb nicht bloß akademisch. Verschiedene Begründungen der Forschungsfreiheit stützen unterschiedliche Freiheitsformen, und sie haben unterschiedliche Stärken und Grenzen.

Erkenntnistheoretisch begründete Wissenschaftsfreiheit

Wenn im öffentlichen Diskurs überhaupt einmal ein Grund für den Wert der Wissenschaftsfreiheit angedeutet wird, dann ist es oft eine Variante der erkenntnistheoretischen Begründung. Sie hat eine lange Tradition: Bereits im 17. Jahrhundert finden sich bei Campanella, Descartes, Milton und anderen ihre Kernelemente: die Fehlbarkeit menschlichen Urteilens und die Überzeugung, dass Vielfalt unterschiedlicher Ansätze die bestmöglichen Voraussetzungen für die Wahrheitssuche schafft. John Stuart Mill hat dieses Argument (als Argument für Meinungsfreiheit) im 19. Jahrhundert am wirkmächtigsten ausformuliert: Keine Meinung sollte unterdrückt werden, denn möglicherweise beraubt man sich damit der Chance, einen Irrtum gegen eine Wahrheit einzutauschen. Selbst wahre Überzeugungen bedürfen der regelmäßigen Herausforderung durch Alternativen, damit sie nicht zu Dogmen erstarren. In der Wissenschaftstheorie der Gegenwart wird dieses Argument durch sozialepistemologische Überlegungen gestützt. Der Mechanismus der wechselseitigen Kritik, die Diversität von Forschungsansätzen und eine effiziente kognitive Arbeitsteilung sollen gemeinsam dazu führen, dass individuelle Wissenschaftsfreiheit unter bestimmten Bedingungen zu einer produktiven Vielfalt führt, die gesteuerten und kontrollierten Formen der Forschungsorganisation überlegen ist.

Die erkenntnistheoretische Begründung ist allerdings im Kern eine Klugheitsregel, ein hypothetischer Imperativ: Insofern wir eine möglichst effiziente Produktion derjenigen Art von Wissen wollen, das unsere Wissenschaften hervorbringen, sollten wir bestimmte Freiheiten gewähren. Sie stützt vor allem individuelle methodologische Freiheit – eine Mikroautonomie der Forscher:innen. Sie ist nur so stark wie der Wert des Wissens, das wir als Ertrag erwarten, und sie kann keine unbedingte Freiheit der Fragestellung begründen.

Politisch begründete Wissenschaftsfreiheit

Es ist deshalb von größter Bedeutung, anzuerkennen, dass es neben der erkenntnistheoretischen auch eine politische Begründung der Wissenschaftsfreiheit gibt. Sie hat eine ebenso bemerkenswerte ideengeschichtliche Genealogie – und zudem eine, die zumindest hierzulande enger mit der Rechtswirklichkeit der Wissenschaftsfreiheit verknüpft ist als diejenige der erkenntnistheoretischen Begründung.

Bereits 1792 formulierte der Mathematiker Condorcet in einem Bericht über die richtige Organisationsweise für Wissenschaft und Bildung, den die französische Nationalversammlung bei ihm bestellt hatte, den Grundsatz, dass „keine öffentliche Gewalt die Autorität haben darf, die Entwicklung neuer Wahrheiten oder die Lehre solcher Theorien zu verhindern, die ihrer besonderen Politik oder ihren aktuellen Interessen widersprechen“. Er schlug vor, dass von der Regierung unabhängige Instanzen für die Ernennung von Professoren zuständig sein sollten – denn eine Regierung, die in akademische Angelegenheiten eingriffe, würde „dem Zweck der gesamten gesellschaftlichen Institution widersprechen: der Vervollkommnung der Gesetze“.

In Deutschland wurde die Wissenschaftsfreiheit 1848 in den Verfassungsentwurf der Paulskirche aufgenommen. Der Berichterstatter im Plenum erklärte, der Artikel solle „die unveräußerlichen Rechte auf die Wissenschaft und ihre Erfolge im allgemeinsten Sinne des Wortes“ sichern. Die Aufnahme dieses Rechts war eine Reaktion auf die obrigkeitlichen Maßregelungen der Reaktionszeit, aber auch Ausdruck der Einsicht, dass eine freie Wissenschaft eine Voraussetzung für den demokratischen Prozess ist. Julius Fröbel, dessen System der socialen Politik zum Handbuch der demokratischen Bewegung geworden war, verband darin die Forderung nach Wissenschaftsfreiheit aufs Engste mit der Forderung nach einer demokratischen Ordnung. Das Mehrheitsprinzip, so Fröbel, beruhe auf „dem Glauben an die überzeugende Kraft der Wahrheit“ und an „die Fähigkeit der Vernunft mit der Wahrheit auf dem Wege der Überzeugung den Irrthum zu verdrängen“. Vorbedingung dafür sei die „Freiheit und Anarchie auf dem Gebiete der Theorie“. Zwar trat die Paulskirchenverfassung nie in Kraft, doch spätere Verfassungen (Preußens, Österreichs und schließlich des Deutschen Reiches) orientierten sich an ihrem Grundrechtekatalog und sorgten so dafür, dass die Wissenschaftsfreiheit Einzug in die deutsche Verfassungsgeschichte nahm.

Der Sache nach lässt sich die politische Begründung wie folgt rekonstruieren: Die demokratische Legitimität politischer Entscheidungen beruht nicht nur auf der Aggregation bestehender politischer Präferenzen der Bürger:innen, sondern auch auf der Qualität des Prozesses, in dem diese Präferenzen gebildet werden. Bürger:innen können ihre Werte und Interessen nur dann wirksam zur Geltung bringen, wenn sie Zugang zu den Informationen haben, die sie brauchen, um die Welt zu verstehen, in der sie leben. Für diese Fähigkeit ist Wissen deshalb eine grundlegende Voraussetzung. Weil politische Entscheidungen heute in komplexen natürlichen, technologischen und sozialen Systemen wirken, ist auch spezifisch wissenschaftliches Wissen zu einer unverzichtbaren Voraussetzung für die Ausbildung wohlinformierter politischer Urteile geworden. Wenn eine Regierung die Erzeugung dieses Wissens unter ihre Kontrolle bringt, untergräbt sie diejenige Quelle, aus der ihre eigene demokratische Legitimität fließt.

Wichtig ist: Die politische Begründung ist keine bloße Variante der erkenntnistheoretischen. Sie behauptet nicht, dass unabhängige Wissenschaft immer zuverlässiger wäre als staatlich gelenkte Forschung. Sie beruht auch nicht auf der Annahme, dass eine nicht von politischen Autoritäten kontrollierte Wissenschaft die Bürger in eine ideale epistemische Position versetzt – sondern nur, dass ihre epistemische Situation entscheidend besser ist als unter Bedingungen politisch kontrollierter Wissenschaft (oder ganz ohne Wissenschaft). Die Begründung geht davon aus, dass eine demokratische Öffentlichkeit Anspruch auf eine Informationsbasis hat, die nicht von den strategischen Interessen derjenigen geformt wurde, deren Macht vom Ausgang demokratischer Prozesse abhängt. Insbesondere lässt die politische Begründung (anders als die erkenntnistheoretische) auch verstehen, warum Beeinflussungen der Wissenschaft seitens der Regierung besonders besorgniserregende Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit darstellen.

Wissenschaftsfreiheit muss durch institutionell garantierte Unabhängigkeit hergestellt werden

Aufgrund der Komplexität der Forschungsgegenstände, der erforderlichen Arbeitsteilung und des materiellen und personellen Aufwands ist Wissenschaft nur (noch) als Gemeinschaftsunternehmen möglich, das auf institutionellen Regeln und durch sie strukturierten Organisationen beruht – auf Universitäten, Fakultäten, Forschungsinstituten, auf der Organisation in Disziplinen und strukturierter Förderung durch wissenschaftlich selbstgesteuerte Organisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Die Unabhängigkeit einer Wissenschaft, die der demokratischen Öffentlichkeit unabhängiges Wissen zur Verfügung stellen soll, muss auch auf der Ebene dieser Institutionen und Organisationen verwirklicht werden. Gerade die politische Begründung kann daher auch das Erfordernis von Freiheit und Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Organisationen stützen; insbesondere deren Anspruch, ihre Angelegenheiten selbst zu steuern und sich nicht von den politischen Gewalten in ihren inhaltlichen Entscheidungen lenken zu lassen.

Zu den Erfordernissen dieser institutionellen Unabhängigkeit der Wissenschaft, wie sie die politische Begründung der Wissenschaftsfreiheit stark macht, gehört auch die Notwendigkeit von Partizipationsrechten der Wissenschaftler:innen innerhalb ihrer Organisationen. Denn wenn die Universität als ganze unabhängig von politischer Steuerung sein soll, dann muss die Frage, wer innerhalb der Universität die Entscheidungen trifft, nach Maßgaben geregelt werden, die mit dieser Unabhängigkeit vereinbar sind. (Bereits Condorcet hatte, wie oben bemerkt, dieses Erfordernis beispielsweise in der Frage der Ernennung von Professoren erkannt.) Nur durch ausreichende Partizipationsrechte kann gewährleistet werden, dass sich in den Entscheidungen über Forschung und Lehre, die innerhalb der Wissenschaftsorganisationen getroffen werden, die Unabhängigkeit der Wissenschaft von den politischen Gewalten manifestieren kann.

Wie oben festgestellt, können Freiheiten auf verschiedenen Ebenen in Konkurrenz miteinander treten. Es stellt sich deshalb die Frage, auf welcher Ebene die Unabhängigkeit der Wissenschaft am wirkungsvollsten zu realisieren ist. Eine Antwort auf diese Frage kann allein aus der politischen Begründung der Forschungsfreiheit nicht abgeleitet werden. Hilfreich ist es da, die erkenntnistheoretische Begründung zusätzlich hinzuzuziehen: Organisationsformen, die die besten Aussichten haben, den Forderungen beider Begründungen gerecht zu werden, sind die, bei denen die Selbststeuerung der Wissenschaft in den Händen solcher Einheiten oder Kollektive liegen, die einschlägige fachliche Kompetenz realisieren. (Dies weist auf die besondere Rolle fachlicher Einheiten an den Universitäten hin sowie auf die Richtigkeit und Bedeutung der nach Fächern gegliederten Organisationsform der DFG.)

Schädliche Politisierung als Bedrohung der Wissenschaft

Den Einstieg in diesen Blogpost bildete die Bedrohung der Wissenschaft durch autoritär-populistische Politik; aus dem bisher Gesagten dürfte schon deutlich werden, dass ein Schutz der Wissenschaftsfreiheit (insbesondere auf institutioneller Ebene) zur Abwehr dieser Bedrohungen erforderlich ist. In den verbleibenden Zeilen möchte ich der Frage nachgehen, ob diese institutionelle Form der Verteidigung auch ausreicht.

Um diese Frage zu diskutieren, möchte ich zwei Formen schädlicher Politisierung von Wissenschaft unterscheiden. Gleich vorweg: Der Begriff der „Politisierung“ der Wissenschaft ist selbst politisiert und wird oft als Kampfbegriff ins Feld geführt. Dabei wird oft unterstellt, dass es immer problematisch sei, wenn sich ethische oder politische Werte in der Wissenschaft niederschlagen. Diese These lässt sich aus wissenschaftstheoretischer Sicht so definitiv nicht durchhalten: Werte (auch ethische und politische) spielen in der Wissenschaft an vielen Stellen legitime Rollen, unter anderem bei der Festlegung und Anpassung von Evidenzstandards unter Berücksichtigung der zu erwartenden Folgen potenzieller Fehler (und somit bei der Feinabstimmung der Forschungsmethodik), bei der Festlegung von Prioritäten für die Forschungsagenda und bei Entscheidungen über die wünschenswerten Anwendungen wissenschaftlicher Erkenntnisse. Und so ist auch nicht jede Form der Politisierung schädlich. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür ist die Frauengesundheitsforschung. Bis weit in die 1980er und 90er Jahre hinein war es in der medizinischen Forschung gängige Praxis, klinische Studien ausschließlich mit männlichen Probanden durchzuführen. Viele geschlechtsspezifische Unterschiede wurden deshalb systematisch übersehen. Dass sich diese Praxis änderte, war ein Erfolg der Frauengesundheitsbewegung – einer sozialen und politischen Bewegung, die das Thema der Benachteiligung von Frauen in der medizinischen Forschung zum Gegenstand einer Debatte machte. Der Ausschluss von Frauen aus klinischen Studien wurde dabei nicht nur als technischer Fehler, sondern als eine Frage der Gerechtigkeit thematisiert und methodologische Fragen somit politisiert. Als Resultat dieser Politisierung haben wir heute ein viel differenzierteres Verständnis dafür, wie Medikamente und Behandlungen verschiedene Gruppen betreffen, kennen geschlechtsspezifische Unterschiede bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei der Darstellung von Herzinfarkten und bei der Reaktion auf Medikamente.

Politisierung der Wissenserzeugung

Die politische Begründung der Wissenschaftsfreiheit macht deutlich, dass die Art und Weise, wie Politisierung von Wissenschaft zustande kommt, dafür sorgen kann, dass sie schädlich ist. Eine Form solcher schädlichen Politisierung von Wissenschaft, bei der man unmittelbar an der politischen Begründung ablesen kann, was an ihr problematisch ist, möchte ich Politisierung der Wissenserzeugung nennen. Sie liegt vor, wenn politische Kräfte (insbesondere Regierungen oder mit ihnen verbundene mächtige Akteure) in die wissenschaftliche Forschung eingreifen, um sie in die Richtung bestimmter Ergebnisse zu lenken oder die Erzeugung bestimmter Ergebnisse zu verhindern. Die eingangs genannten Beispiele, wie etwa die Schließung des NCAR, sind klare Fälle dieser Art.

Diese Form der Politisierung ist schädlich, weil sie den demokratischen Prozess an seiner Wurzel angreift: Sie entzieht den Bürgern die Informationsgrundlage, die sie für die Ausbildung wohlinformierter politischer Präferenzen benötigen. Es ergibt sich ein Selbstunterminierungseffekt: Die Autorität, die die Regierung für ihre Maßnahmen beansprucht, wird durch den demokratischen Prozess legitimiert – aber dieselben Maßnahmen untergraben eine der Säulen, auf denen dieser Prozess ruht.

Politisierung epistemischer Autorität

Eine zweite schädliche Form ist subtiler und schwerer zu greifen. Ich nenne sie die Politisierung epistemischer Autorität. Von ihr möchte ich sprechen, wenn eine wissenschaftliche Fragestellung in markante politische Spaltungen und Kontroversen verwickelt wird – insbesondere solche, die bei Wahlen eine Rolle spielen. Zur Klarstellung: Nicht jedes wissenschaftliche Thema, das für Entscheidungen politischer Akteure relevant wird, ist deshalb schon „politisiert“ im gemeinten Sinn. Die Entscheidung, ob eine neue Fußgängerbrücke gebaut wird, beruht in vielen Punkten auf wissenschaftlichem Wissen (das gebraucht wird, um Machbarkeit, Kosten und erwartbare Nutzung einzuschätzen), und sie wird auf politischem Wege getroffen. Sie ist aber solange nicht politisiert, wie die Brücke nicht zu einem markanten Punkt in der öffentlichen Debatte wird, an dem sich die politischen Lager entzweien, und wie die Wissensbasis dieser Entscheidung nicht in die Debatten über diese Spaltung hineingezogen wird.

Das bekannteste Beispiel für Politisierung epistemischer Autorität ist sicher die Leugnung des menschengemachten Klimawandels. Schon 2012 wurde bei einer Studie in den USA festgestellt, dass Menschen mit höherer wissenschaftlicher Bildung nicht notwendigerweise eher den Klimawandel anerkennen. Stattdessen ist die selbst empfundene politische Zugehörigkeit ein sehr guter Prädiktor dafür, in welchem Maße Einzelpersonen die Fakten zum Klimawandel anerkennen. In der Forschung wird dies auch als wichtiges Beispiel für das Phänomen der „identitätsschützenden Kognition“ behandelt: Dabei verarbeiten Menschen Informationen so, dass sie ihre politische oder soziale Identität schützen, anstatt sich nach den für die Beurteilung ihrer Wahrheit relevanten Belegen zu richten.

Im Gegensatz zur Politisierung der Wissenserzeugung schadet die Politisierung epistemischer Autorität der Demokratie nicht unmittelbar auf dieselbe direkte Weise. Ihre schädlichen Wirkungen entfalten sich eher mittelbar. Einerseits kann sie der Politisierung der Wissenserzeugung den Boden bereiten. Das ist sicher eine ihrer Gefahren. Hinzu kommt: Die Phänomene der Polarisierung, die durch soziale Medien befeuert werden, sowie das Comeback des Populismus mit seinen Begleiterscheinungen wie verschwörungsideologischem Denken und identitätsschützender Kognition führen dazu, dass Politisierung epistemischer Autorität bereits schädliche Wirkung entfalten kann, bevor sie sich überhaupt zur Politisierung der Wissenserzeugung zuspitzt. Der Schaden entsteht hier im Kern dadurch, dass das Vertrauen zumindest eines Teiles der Öffentlichkeit in vertrauenswürdige Wissenschaft untergraben wird.

Anders als die Politisierung der Wissenserzeugung, die oft das Werk klar definierter Akteure ist, ist die Politisierung epistemischer Autorität oft ein diffuses, systemisches Phänomen, das aus dem Zusammenspiel vieler Faktoren entsteht: aus den Dynamiken sozialer Medien, aus der strategischen Kommunikation von Populisten (bis hin zu propagandistischen Desinformationskampagnen), aus der psychologisch bedingten Neigung zur Identitätsprotektion. Genau das macht ihre Bekämpfung schwierig.

Institutioneller Schutz der Wissenschaftsfreiheit genügt nicht

Die Politisierung epistemischer Autorität ist das Mittel der Wahl für autoritär-populistische Akteure, die (noch) nicht über die Machtmittel verfügen, die wissenschaftliche Wissenserzeugung direkt zu manipulieren. Sie ist, auch in europäischen Ländern, in denen diese Kräfte keine unmittelbare politische Macht ausüben, beobachtbare Wirklichkeit. Sie zeigt sich zum Beispiel am Werk, wenn es an manchen ostdeutschen Universitäten kaum noch möglich ist, öffentliche Veranstaltungen wie die „Nacht der Wissenschaft“ durchzuführen, ohne dass Aktivist:innen aus dem rechtsalternativen Spektrum die Veranstaltung mit Provokationen zu sprengen versuchen, die die Glaubwürdigkeit der Institution und der an ihr tätigen Menschen öffentlich unterminieren sollen.

Gegen die Politisierung der Wissenserzeugung ist ein institutioneller Schutz der Wissenschaftsfreiheit wichtig und wirksam. Er schützt jedoch nicht gegen alle aktuellen Bedrohungen der Wissenschaft. Die Phänomene der Politisierung epistemischer Autorität zeigen, dass Selbststeuerung und Partizipationsrechte nicht vor jeder Form schädlicher Politisierung schützen.


SUGGESTED CITATION  Wilholt, Torsten: Es geht nicht nur um die eine Wissenschaftsfreiheit: Freiheiten der Wissenschaft und ihre Bedrohungen durch populistisch-autoritäre Politik, VerfBlog, 2026/9/16, https://verfassungsblog.de/es-geht-nicht-nur-um-die-eine-wissenschaftsfreiheit/, DOI: 10.59704/691d3e36a76b2041.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Autoritär Populismus, Begriffsgeschichte, Deutschland, Europa, Schutz, Wissenschaftsfreiheit


Other posts about this region:
Deutschland, Europa