03 December 2021

Körper und Personen

“Wenn es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt”, erläutert Christian Lindner heute im FAZ-Interview seinen Standpunkt, “dann tendiere ich persönlich inzwischen zu einer allgemeinen Impfpflicht.”

Persönlich. Hier spricht nicht der künftige Minister und nicht der Parteichef, sondern Christian Lindner von Mensch zu Mensch. Tendiert auch nur. Hat sich noch nicht entschieden, aber, ganz Achtsamkeit, verspürt in sich eine Tendenz. Und auch die nur bedingt. Konditionalsatz: wenn verfassungsrechtliche Bedenken nicht vorhanden – dann Tendenz.

Man soll nicht spotten, wenn ein Politiker seine Politik korrigiert und sich dabei kommunikativ um Schadensbegrenzung bemüht. Was soll er denn machen, der Arme. “Als Liberaler fällt mir diese Entscheidung schwer”, sagt er, und natürlich tut es das. Er ist, was er ist, und er will ja nicht ein Anderer werden, nur weil er sich korrigieren muss.

Das will die FDP auch nicht ihren Bundestagsabgeordneten zumuten müssen. Kein Liberale_r soll gezwungen werden, der Pandemie halber sich und sein Gewissen zu verbiegen.  “Die Debatte”, so Lindner, soll “nicht entlang der Fraktionsgrenzen” geführt werden, sondern offen und übergreifend. Eine dieser sogenannten Sternstunden des Parlamentarismus soll das werden, wo die 736 Vertreter_innen des ganzen deutschen Volkes jeder für sich und getreu Art. 38 GG nur ihrem Gewissen unterworfen in freier Deliberation den Staatswillen herstellen.

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European Arrest Warrant at 20. Coming of Age?

ECLAN annual conference
University of Westminster and Queen Mary University of London
9-10 December 2021

This conference will mark twenty years of the European Arrest Warrant. The keynote speech will be delivered by Prof. Eleanor Sharpston QC (Trinity College, Dublin; former Advocate General at the CJEU). In turn, scholars from different corners of Europe will discuss the role of the Court of Justice in shaping of the EAW system, the relationship between fundamental rights and the EAW, how the EAW interacts with national constitutional identity, and the external dimension of EAW. The conference will take place on zoom, all details can be found here.

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Des Bundestagsabgeordneten Christian Lindners Gewissen tendiert also mittlerweile in Richtung Impfpflicht, aber nur, wenn es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt. Aber natürlich gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Das wäre ja auch noch schöner, wenn es da keine verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe. So viel gibt es da verfassungsrechtlich zu bedenken und so Grundlegendes, dass man schier verzagen möchte und von Herzen froh ist, dass man keine Regierungsverantwortung trägt. Wie gut, dass wir als authentischen Interpreten der Verfassung einen neuen Bundestag haben und eine Gesetzgebungs- und Regierungsmehrheit mit der Kompetenz und dem Auftrag, für dieses Problem eine Lösung zu verantworten. Das Risiko, dabei in der Öffentlichkeit Ärger und in Karlsruhe eine Aufhebung zu kassieren, besteht natürlich. Aber Risikoscheu ist doch das Letzte, was man sich doch als echte liberale Unternehmerpersönlichkeit vorwerfen lassen möchte, oder nicht?

Christian Lindners suchender Blick bleibt einstweilen auf die Verfassungsjurist_innen gerichtet. Die helfen ja meist gerne, und es ist es ja auch eine Ehre, sich mit ihrem Expert_innenrat nützlich machen zu können. Aber am Ende können sie zumeist auch kaum mehr sagen, als dass es halt verhältnismäßig sein muss: als Mittel zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen. Welches Mittel genau? Zu welchem Zweck genau? Sich auf den Zweck der Grundrechtseingriffe präzise festzulegen, ist dem Gesetzgeber während der ganzen Pandemie schwer gefallen, aber mittlerweile dürfte die Antwort immerhin klar sein: volllaufende Intensivstationen und die Grundrechtsverletzungen zu verhindern, die das nach sich ziehen würde. Was das Mittel betrifft, so fokussiert sich die Frage damit angesichts dieses Zwecks auf die Erforderlichkeit: gibt es weniger eingriffsintensive Alternativen, um diese Gefahr zu bannen? Das ist aber eine Frage, die erst zu einer rechtlichen wird, wenn die Politik ihre Antwort gegen Alternativvorschläge nicht verteidigen kann. Dazu muss sie erst mal eine geben.

Diese Antwort will Christian Lindner aber nicht die Politik geben lassen, sondern jede_r einzelnen Abgeordneten als persönliche Entscheidung ihres Gewissens. Der “ethischen Abwägung” halber, die ihr abverlangt sei. Das klingt nach Bioethik, nach Gesetzgebung zu äußersten Abwägungssituationen an den Grenzen des Lebens, und in der Tat, so scheint es, geht es auch hier ums Äußerste bzw. ums Innerste und Eigenste: den eigenen Körper, in den sich Menschen etwas gegen ihren Willen injizieren lassen sollen. Niemand behauptet, dass das eine Entscheidung ist, die man so leichthin mal eben treffen sollte, schon gar nicht, wie und mit welchen Mitteln man diese Pflicht vollstreckt. Das ist Biopolitik, richtig, aber wieso Bioethik? Dies ist nicht Stammzellenforschung oder Sterbehilfe. Hier geht es nicht darum, dass Menschen durch eine Entscheidung des Gesetzgebers zu etwas potenziell Unethischem gezwungen oder ermächtigt werden sollen. Hier geht es darum, dass Menschen durch eine Entscheidung des Gesetzgebers zu etwas verpflichtet werden sollen, was manche von ihnen partout nicht wollen. Die Entscheidung, die allgemeine Impfpflicht einzuführen, ist nicht politisch schwierig, weil sie ethische Dilemmata nach sich zieht. Sondern sie ist halt einfach politisch schwierig.

Ich kann mich in der aktuellen Situation nicht so richtig dafür interessieren, welche Gewissensnöte Lindner und seine Parteifreunde plagen, wenn ihnen diese Entscheidung jetzt abverlangt wird. Ich will auch nicht wissen, wozu Lindner tendiert. Ich will nicht wissen, was Lindner persönlich fühlt und empfindet.

Mich interessiert nicht Lindner als Person. Mich interessiert Lindner als Parteichef. Ich wüsste gerne, was er will.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

In Deutschland waren das beherrschende Thema diese Woche zweifellos die beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse. Wir haben die Beiträge, die wir dazu gepostet haben, zu einem Ad-hoc-Onlinesymposium gruppiert: HEIKO SAUER ist nicht unzufrieden mit den Beschlüssen zu den Kontakt- und Ausgangssperren. TRISTAN WISSGOTT hingegen ist nicht überzeugt von den Argumenten des Ersten Senats, der kein Problem darin erkennen mochte, dass die Freiheitsbeschränkungen direkt durch Gesetz und damit ohne verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz angeordnet wurden. JOHN PHILIPP THURN besorgt, dass es nach Ansicht des BVerfG zulässig sein soll, eine an sich ungefährliche Ausübung der körperlichen Bewegungsfreiheit zu verbieten, wenn dieses Verbot als Teil eines nicht offensichtlich wirkungslosen Gesamtkonzepts die Durchsetzung einer anderen Maßnahme des Gesundheitsschutzes erleichtert. “Kann das richtig sein”, fragt er, “und wo führt das hin?”

Den BVerfG-Beschluss zur Schulschließung in der Bundesnotbremse kritisiert MARTIN NETTESHEIM und hält die Art und Weise, wie das BVerfG die Institutionen Schule und schulische Bildung konstruiert, für sowohl erziehungswissenschaftlich als auch verfassungsrechtlich fragwürdig. ISABEL LISCHEWSKI geht der Frage nach, wie sich das vom BVerfG postulierte Recht auf schulische Bildung zu den geplanten Kinderrechten im Grundgesetz verhält. Und JOHANNA WOLFF weist darauf hin, dass das grüne Licht aus Karlsruhe keineswegs freie Fahrt für weitere Schulschließungen verheißt.

Wieso nicht eine allgemeine Impfpflicht auf Länderebene? Nicht zuletzt die großen Unterschiede hinsichtlich der Impfquoten zwischen den einzelnen Bundesländern legen das nahe, selbst wenn Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann die Verantwortung hierfür dem Bund zuweist. Kompetenzrechtlich wäre das jedenfalls laut VERONIKA MAYER und MARJE MÜLDER möglich.

Der rot-grün-gelbe Koalitionsvertrag steckt voller interessanter Details. Die migrationspolitischen Vorhaben darin analysiert DANIEL THYM und kommt zu dem Schluss, dass Deutschland “konsequent zu einem der liberalsten und großzügigsten Einwanderungsländer der westlichen Welt” ausgebaut werden soll. Was die Koalition sich menschenrechtspolitisch vorgenommen hat, untersuchen PIERRE THIELBÖRGER und TIMEELA MANANDHAR: Wo Menschenrechtsschutz ins Geld geht, fällt die Bilanz mager aus, so ihr Fazit. Die kartellrechtliche Ministererlaubnis soll nun laut Koalitionsvertrag doch nicht abgeschafft, sondern nur reformiert werden. Eine verpasste Chance, findet MAXIMILIAN KONRAD. Seit knapp 50 Jahren sorge die Ministererlaubnis fortlaufend für politische Skandale und wirtschaftliche Fehlschläge.

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Wir suchen Verstärkung! Lust auf Forschung und Lehre zu Menschenrechten, Migration und Verfassungsvergleichung?

Die Professur für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte (Prof. Dr. Anuscheh Farahat) an der FAU Erlangen-Nürnberg sucht zum 1. April 2022 eine:n Wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in. Wir bieten ein kooperatives und interdisziplinäres Arbeitsumfeld in einem internationalen Team.

Bewerbungsschluss 20. Januar 2022. Nähere Informationen finden Sie hier.

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An der polnisch-belarusischen Grenze setzt Lukaschenka Geflüchtete als Waffe ein, um die EU zu destabilisieren – und die lässt sich darauf ein, baut ihre Außengrenze zu einer militärisch befestigten Mauer aus und schleift ihre eigenen asylrechtlichen Standards. Historiker wie FRANK WOLFF wissen die interessantesten Dinge – zum Beispiel, dass 1985 die damalige DDR eine ganz ähnliche Strategie mit tamilischen Geflüchteten aus Sri Lanka fuhr, die durch ein “Loch in der Mauer” nach Westberlin gelassen wurden, woraufhin in Westdeutschland eine Asyldebatte losbrach, deren menschenrechtliche Folgeschäden wir bis heute spüren.

Unterdessen mobilisiert die polnische Regierung das Militär. Tausende von polnischen Soldaten sind an der Grenze zu Belarus im Einsatz. WOJCIECH KUZNICKI schreibt, dass es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt.

Wie die europäische “Mauergesellschaft” (Frank Wolff) aussieht, zeigt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem Fall der sechsjährigen Madina Hussiny. Sie wurde von einem Zug überfahren, nachdem sie mit ihrer afghanischen Familie aus dem kroatischen Hoheitsgebiet über die Gleise nach Serbien zurückgedrängt worden war. Zum ersten Mal entschied nun der EGMR, dass auch an der kroatischen EU-Außengrenze illegale “Pushbacks” vorgenommen werden. Für HANAA HAKIKI und DELPHINE RODRIK ein Fingerzeig auf eine systematische Praxis.

Vor dem EuGH in Luxemburg gab es eine mündliche Verhandlung zu der Frage, ob man angesichts des Zustands der Rechtsstaatlichkeit in Polen dortige europäische Haftbefehle noch vollstrecken kann – seit 2018 schon der dritte Fall zu dieser Frage. Der 2018 errichtete Zwei-Stufen-Test erscheint nicht mehr tauglich angesichts der Tatsache, dass in Polen mittlerweile Hunderte von Richter_innen urteilen, die eigentlich auf ungesetzliche Weise in ihr Amt gekommen sind. LUKAS MÄRTIN berichtet von der Verhandlung und befürchtet, dass das lange Zuwarten der politischen Akteure und die daraus resultierende Verrechtlichung des Konflikts den Gerichtshof und die europäische Rechtsordnung insgesamt in eine nahezu ausweglose Situation gebracht haben könnte.

Womit wir bei unserem Polen-v-EU-Podcast wären, dessen erste Folge wir nun endlich veröffentlicht haben. Wie hat das alles angefangen, was steckt dahinter, wie kam es zu der Unterwerfung der polnischen Justiz 2015 – 2018? Das versuchen wir in dieser Folge zu rekonstruieren. “Wie ein guter Krimi“, so ein Hörer. “Wer die Hintergründe verstehen will, MUSS diesen Podcast hören“, so ein anderer. Folgen 2 und 3 (Gegenreaktion der EU und Gegen-Gegenreaktion der polnischen Regierung) sind grad noch im Schnitt, Folge 4 (der Kampf um den Vorrang) wird morgen produziert, und Folge 5 (wie wir da wieder rauskommen) folgt so bald wie möglich. Wahnsinnig interessant, lehrreich und anregend für uns, für Sie hoffentlich auch – jedenfalls aber eine Tonne Arbeit, die da drinsteckt, weshalb ich an dieser Stelle voll Dankbarkeit auf unsere Unterstützer_innen-Community auf Steady verweise, die das alles möglich macht und der beizutreten ich auch Sie mit einigem Nachdruck bitte, wenn Sie das gut finden, was wir machen.

Das von der PiS-Regierung kontrollierte vormalige “Verfassungsgericht” hat das von seinem Herrn und Meister im Justizministerium bestellte “Urteil” zur Europäischen Menschenrechtskonvention abgeliefert. Der EGMR hatte in seinem Urteil Xero Flor geurteilt, dass das “Verfassungsgericht” nicht die Voraussetzungen eines auf Gesetz beruhenden Gerichts erfülle. Das hat eben dieses “Gericht” jetzt für verfassungswidrig erklärt und damit für EWA ŁĘTOWSKA, selbst ehemalige Verfassungsrichterin und Bürgerrechtsbeauftragte in Polen, ein ebenso ehrliches wie peinliches Coming-Out hingelegt.

Wie weit die Dinge in Polen in punkto Medienfreiheit mittlerweile gediehen sind, zeigt die Verurteilung der Rechtsjournalistin Ewa Siedlecka, die für ihre Kritik an zwei von der PiS eingesetzten Richtern jetzt von einem Warschauer Gericht strafrechtlich verurteilt worden ist. Für WOJCIECH SADURSKI, der insoweit auch aus eigener Erfahrung spricht, ein klassisches Beispiel eines SLAPP-Verfahrens (Strategic Lawsuit Against Public Participation).

In Island hat es bei den Wahlen im September es Unregelmäßigkeiten gegeben, aber das frisch gewählte Parlament ist insoweit die Überprüfungsinstanz in eigener Sache und findet alles in bester Ordnung. VALGERDUR SÓLNES weist darauf hin, dass der Mangel an unabhängigen Wahlprüfungsverfahren nicht nur in Island noch zu schweren Problemen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen könnte.

Zuletzt: Ein neues Online-Symposium ist in dieser Woche gestartet, in Kooperation mit der ehrwürdigen Zeitschrift “Verfassung und Recht in Übersee” (VRÜ). Das Thema: Korruption und Demokratie, eingeleitet von FABIA FERNANDES CARVALHO und FLORIAN HOFFMANN und mit Beiträgen von GWENDOLYN DOMNIG, UGOCHUKWU EZEH, KEVIN DAVIS und weiteren, die noch folgen.

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Ihr Verfassungsblog-Team

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So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns gewogen, unterstützen Sie uns bitte auf Steady und/oder Paypal, und bis bald!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Körper und Personen, VerfBlog, 2021/12/03, https://verfassungsblog.de/korper-und-person/, DOI: 10.17176/20211204-091229-0.

One Comment

  1. Weichtier Sat 4 Dec 2021 at 10:59 - Reply

    MS: „Aber Risikoscheu ist doch das Letzte, was man sich doch als echte liberale Unternehmerpersönlichkeit vorwerfen lassen möchte, oder nicht?“

    Christian Lindner war von 1997 bis 2004 Inhaber einer Werbeagentur. Abgesehen davon gehörte er in der 19. Legislaturperiode zu den Politikern mit besonders hohen Einnahmen aus Nebentätigkeiten (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christian-lindner/nebentaetigkeiten).
    Das macht ihn nicht zum Unternehmer, nicht zu einer Unternehmernehmerpersönlichkeit und schon gar nicht zu einer „echten liberalen“ Unternehmerpersönlichkeit. Was ist eigentlich eine unechte liberale Unternehmerpersönlichkeit? Die Steigerung einer liberalen Unternehmerpersönlichkeit?. In meiner Erinnerung hat sich Christian Lindner auch nicht als echte liberale Unternehmerpersönlichkeit in der Öffentlichkeit geriert.
    Zur Erinnerung: Christian Lindner ist Berufspolitiker. Zuerst einen Popanz zu kreieren (echte liberale Unternehmerpersönlichkeit) und anschließend die Frage nach dessen Risikoscheu aufzuwerfen, hat auch als Polemik geringen Unterhaltungswert.
    Berufspolitiker (egal, ob von der FDP oder von der SPD, den CDU, den Grünen etc.) zeichnen sich meines Erachtens durch Risikoscheu aus. Festlegungen werden vermieden und Entscheidungen des BVerfG werden grundsätzlich begrüßt (unabhängig davon, wo man sich zuvor mehr oder minder vage positioniert hat). Angela Merkel ist jedenfalls unverdächtig, sich bei politischen Fragen früh festgelegt zu haben.
    Mir ist jetzt nicht ganz klar, welches Politikgeschehen und welche Berufspolitiker MS in den letzten Jahrzehnten verfolgt hat.

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