13 January 2023

Nichts ist gut

Nu ist aber mal gut! Irgendwann muss dann auch mal Ruhe sein. Im demokratischen Rechtsstaat gibt es schließlich rechtlich geregelte Verfahren zur kollektiv verbindlichen Entscheidung dessen, was gelten soll. Und wenn diese Verfahren sauber durchlaufen worden sind, dann sind ihre Ergebnisse von allen zu akzeptieren. Wer das nicht tut, setzt sich nicht nur ins Unrecht. Nein, schlimmer: Stellt sich gegen die Demokratie!

Das ist der Blickwinkel, den viele einnehmen in diesen Tagen, wenn es um den Kampf um Lützerath geht, das verlassene Dorf an der Abbruchkante des Tagebaugebiets Garzweiler II, das der Energiekonzern RWE abbaggern will, um die darunter liegende Braunkohle mitsamt dem darin gebundenen CO2 zu unser aller Energiesicherheit durch den Schornstein zu jagen. “In einer Demokratie”, sagt die sozialdemokratische Bundesinnenministerin Nancy Faeser, “entscheiden Parlamente und demokratisch gewählte Regierungen. Wer seine Anliegen mit Gewalt erzwingen will, verlässt diesen Konsens.” Den Klimaaktivist*innen, die Lützerath besetzt haben, so der Leitartikler der FAZ Reinhard Müller, gehe es nicht anders als den Autobahn- und Kreuzungsblockierern der Letzten Generation “um die kontinuierliche Desavouierung demokratisch legitimierter Entscheidungen”, da sie sich “die Gewalt im vermeintlichen Kampf gegen den Klimawandel (…) auf die Fahnen geschrieben” und “das Recht in die eigene Hand genommen” haben.

Wenn das so ist, dann ist das in der Tat schlimm. Dann sind die Klimaaktivisten sozusagen auf der Linken das, was Trump, Bolsonaro, die Theokraten und autoritären Populisten auf der Rechten sind: Leute, die nicht akzeptieren, dass demokratische und rechtliche Verfahren auch mal gegen ihresgleichen ausgehen können. Eine Parallele, die den FAZ-Redakteur derartig erschreckt, dass er den Klimaaktivist*innen gleich mal einen “Traum von einem anderen Reich” andichtet, als stünde der leibhaftige Prinz Heinrich der Dreizehnte im Kapuzenpulli vor ihm.

Ja, wie gesagt: wenn das so ist. Aber ist das so?

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Ob die rechtlichen Fragen um Garzweiler II  tatsächlich so bis ins Letzte ausverhandelt und ausgeurteilt sind, dass allem Streit ein autoritatives Ende bereitet ist, will ich hier nicht beurteilen. (Nur so viel: Georg Hermes und Thomas Schomerus halten die Festlegung des energiewirtschaftlichen Bedarfs für Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz mit, wie mir scheint, beachtenswerten Argumenten für verfassungswidrig.) Aber mal unterstellt, es sei so: Die Entscheidung, dass Lützerath abgebaggert werden darf, ist endgültig gefallen, rechtlich korrekt und demokratisch legitimiert. Wozu verpflichtet das diejenigen, die sie für falsch halten? Sind sie es Demokratie und Rechtsstaat schuldig, ihren Widerstand einzustellen?

Was man sicherlich nicht verlangen kann, ist Konsens. Demokratie ist dazu da, die Auseinandersetzung über das politisch Wünschenswerte unter Verschiedenen offen zu halten, nicht sie zu schließen. Die Überstimmten müssen gerade nicht zustimmen. Sie können und dürfen das Entschiedene weiterhin für falsch halten. Sie müssen sich nicht einreihen in den allgemeinen Volkswillen. Sie dürfen dagegen und nicht einverstanden bleiben.

Sie dürfen protestieren. Natürlich darf man gegen demokratisch legitimierte Entscheidungen protestieren. Das wäre ja noch schöner. Versammlungsfreiheit ist Minderheitenschutz, das Recht der Überstimmten. Sie dürfen sich also rausstellen mit ihrem Körper und hinein in den öffentlichen Raum, ihr Dagegensein präsent machen, im Weg sein, lästig fallen. Sie dürfen öffentlich und sichtbar und störend verkörpern, dass man auch nach der demokratisch legitimierten Entscheidung weiterhin über das Entschiedene geteilter Meinung sein kann. Das ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern ein Dienst an ihr.

Sie dürfen ihren Körper einsetzen dafür. Sie dürfen mit ihrem schweren, lebendigen, widerständigen Körper allerhand mühsame und heikle Gefahrenabwehrprobleme verursachen. Sie dürfen der zur Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zumuten, sie dann halt weg zu tragen, um der demokratisch legitimierten Entscheidung den Weg wieder frei zu machen. All das dürfen sie. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Bedingung der Möglichkeit, überhaupt das Wagnis eingehen zu können, sich überstimmen zu lassen, gewährt ihnen diese Freiheit. Was sie natürlich nicht dürfen, ist andere Menschen, insbesondere deren Körper zu gefährden oder zu verletzen, Molotowcocktails oder Steine zu schmeißen und dergleichen, aber das versteht sich eigentlich von selbst; warum sollte das irgendjemand dürfen.

Sie dürfen das im öffentlichen Raum tun. Nicht in meinem Wohnzimmer. Das ist mein privater Raum, da hat ihr Protest nichts verloren. Aber wo der private Raum anfängt und der öffentliche aufhört und umgekehrt, ist seinerseits eine hoch politische Frage. Lützerath ist zwar Privatgelände im Eigentum von RWE. Aber das ist nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Bundesrepublik gottlob kein kategorisches Ausschlusskriterium für den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit mehr (siehe dazu den lesenswerten Beitrag von JAKOB HOHNERLEIN). Dass Lützerath gegen den Willen vieler der dort lebenden Menschen aufgrund verfassungsrechtlich geprüfter Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zum Zwecke des öffentlichen Gemeinwohlinteresses an Energiesicherheit zu einem Stück Privateigentum eines Energiekonzerns gemacht wurde, ist schließlich ein ganz zentraler Teil des Gegenstands des Protestes.

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Sie haben gegen das Betretungsverbot des Kreises Heinsberg geklagt und – im einstweiligen Rechtsschutzverfahren – verloren. Die Polizei darf das Camp räumen. Und sie müssen dulden, dass ihre schweren, lebendigen, widerständigen Körper weggetragen und, sofern sie in zehn Meter Höhe in Baumhäusern sitzen, dort runter geholt werden.

Was daran rechtfertigt auch nur im Entferntesten eine Parallele zu irgendwelchen Reichsbürgern oder anderen autoritären Umsturzversuchen? Ich kann nichts erkennen. Die Menschen, die am Platz der drei Gewalten in Brasília die Justiz- und Regierungsgebäude stürmten, wollten einen Militärputsch provozieren. Nicht anders als Trumps Republikaner stehen sie auf dem Standpunkt, dass ihr Kandidat von Natur aus Wahlsieger sein muss, Verfahren, Fakten, Wahrheit hin oder her. Sie wollen keine Öffnung für ihr Anderer-Meinung-Bleiben-Können. Sie wollen eine Schließung.

Diesen Unterschied zu erkennen, ist nicht so wahnsinnig anspruchsvoll, scheint mir. Da kann man schon drauf kommen, wenn man Bundesinnenministerin ist oder Leitartikler bei der FAZ. Ihm auszuweichen fällt natürlich leichter, wenn man beim Gewaltbegriff dann mit umso größerem Löffel zulangt. Als sei es irgendwie das Gleiche, sich von der Polizei wegtragen zu lassen und sie mit Steinen zu bewerfen. Das Motiv hinter dieser Gedankenverrenkung zu erraten fällt nicht schwer: So bringt man sich die Welt wieder in Ordnung in diesen dunklen Zeiten. Links böse Extremisten, rechts böse Extremisten, und in der Mitte wir verängstigten Normalos, aber auf das Sicherste beschützt von staatlicher Exekutivgewalt. Alles ist gut.

Ich bin morgen jedenfalls in Lützerath anzutreffen. Großdemo. Vielleicht sehen wir uns dort? 12 Uhr geht es los. Würde mich freuen.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULINE SPATZ:

CENGIZ BARSKANMAZ räumt in der Debatte um die Berliner Silvesternacht auf und kontextualisiert sowohl die CDU-Forderung nach den Vornamen der Täter*innen als auch die Forderung, beschleunigte Strafverfahren gegen Jugendliche Täter*innen anzuwenden.

Zwei Gerichte haben Eilanträge gegen das Betretungs- und Aufenthaltsverbot in Lützerath abgelehnt – und begründen das allein mit dem entgegenstehenden Willen von RWE. JAKOB HOHNERLEIN hält diese Begründung für problematisch und meint, die friedlichen Proteste seien von der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG geschützt.

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Call for Papers: Money as a Democratic Medium 2.0.

June 15-17, Harvard Law School, Cambridge, MA and Hamburg Institute for Social Research and The New Institute, Hamburg, Germany. Open to all students of money, credit, and finance, the monetary system, and the modern economy, including members of the public. The conference will be offered in person and online and we encourage distance participants to join us virtually. Find more information here. 

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THOMAS BUSTAMANTE beleuchtet die Hintergründe des Angriff der Bolsonarist*innen auf die brasilianische Demokratie am 8. Januar 2023. Er gibt einen Überblick über die Ereignisse, die zu dem Anschlag geführt haben, und einen Ausblick auf das, was noch folgen wird.

Der Vergleich des Sturms auf Brasília mit dem Sturm auf Kapitol in den USA im Januar 2021 liegt auf der Hand – oder? CHARLOTTE KLONK zeigt die Ähnlichkeiten und Unterschiede der beiden Angriffe auf und blickt dafür auf die Architektur die eingenommenen Gebäude und auf die (geschriebenen) Botschaften der Demonstrant*innen.

In der “Katargate”-Affäre werden die Rufe nach strengeren EU-Lobbying-Regeln lauter. TILMAN HOPPE fragt, warum Regierungen überhaupt erlaubt sein soll, die Parlamente anderer Staaten zu beeinflussen, und problematisiert die Zuständigkeit der EU für die Sanktionierung von Lobbyisten und das schwache System zur Offenlegung der Finanzen und Interessen der Abgeordneten. EMILIO DE CAPITANI befasst sich mit den Unzulänglichkeiten des bestehenden Rahmens für Transparenz und gute Verwaltungspraxis in der EU und kommt zu dem Schluss, dass Katargate symptomatisch für weit verbreitetes Fehlverhaltens auf Verwaltungsebene ist. In der deutschsprachigen Version ihres vorherigen englischen Artikels befasst sich ALINA MUNGIU-PIPPIDI mit der Post-Wahrheit über Korruption in der EU und zeigt, dass die Korruptionsprobleme im Europäischen Parlament am besten vom Parlament selbst gelöst werden könnten.

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Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht lädt in Kooperation mit der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart zu der Vortragsreihe „Ukraine?!- Völkerrecht am Ende?” ein. Am 19.01.2023, 18h, spricht Dr. Carolyn Moser über „Die europäische Sicherheitsarchitektur im Lichte neuer geopolitischer Realitäten: Böses Erwachen und notwendiger Wandel”

Informationen zum Programm und zur Teilnahme in der WLB gibt es hier. 

Hier geht es zur Online-Teilnahme.

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Wenige Tage vor den bevorstehenden tschechischen Präsidentschaftswahlen wurde der ehemalige Ministerpräsident und jetzige Abgeordnete des tschechischen Parlaments Andrej Babiš in einem Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs und Schädigung der finanziellen Interessen der EU freigesprochen. JAN BURDA erläutert diesen komplizierten Fall und skizziert seine politischen Auswirkungen.

Im Dezember stellte der niederländische Staatssekretär für Einwanderung eine neue Asylpolitik für russische Wehrdienstverweigerer vor. MAARTEN DEN HEIJER kommentiert den Vorschlag, Asyl möglicherweise zu verwehren, basierend auf der Behauptung des Staatssekretärs, die russische Mobilisierung sei abgeschlossen.

Die neue republikanische Mehrheit im US-Repräsentantenhaus geht von Wahlgang zu Wahlgang, ohne sich auf einen Sprecher des Repräsentantenhauses einigen zu können. KIM LANE SCHEPPELE erklärt, warum das so ist, und überlegt, was das über die Fähigkeit der Republikanischen Partei aussagt, die USA zu regieren.

Highlights der letzten Wochen auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULA SCHMIETA:

ADEL-NAIM REYHANI ordnet die derzeitige Überprüfung der Rechtmäßigkeit der alleinigen Rechtsberatung von Geflüchteten durch eine dem Innenministerium unterstellten Bundesagentur durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof ein.

KLAUS FERDINAND GÄRDITZ bespricht die angekündigte Reform des Beamtendisziplinarrechts, welches vor allem auf eine schnellere Entfernung von Extremistinnen und Extremisten aus dem Beamtenverhältnis zielt, die er als wichtigen Schritt betrachtet. 

Anlässlich der kürzlichen Anerkennung der ukrainischen Erfahrung während der sowjetischen Hungersnot von 1930-33 als Völkermord durch den deutschen Bundestag kommentiert AYTEKIN KANN KURTUL die Entscheidung zur Reform des § 130 des deutschen Strafgesetzbuches und die Kriminalisierung von Leugnung im Gegensatz zum Recht auf freie Meinungsäußerung.

KAI AMBOS untersucht den Vorschlag für ein Ukraine-Sondertribunal und konzentriert sich dabei auf die Legitimität eines solchen Strafgerichtshofs. Insgesamt, so argumentiert er, könnte eine Anpassung der Zuständigkeiten des IStGH die günstigere Alternative sein.

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Humanistische Union: Geschäftsführung gesucht

Sie sind mit grund- und menschenrechtlichen Fragen vertraut und kennen aktuelle bürgerrechtliche Debatten in verschiedenen Bereichen. Als Geschäftsführung leiten Sie die Bundesgeschäftsstelle der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union in Berlin und sind gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Bundesvorstand und einem Team für die Planung und Koordination der Aktivitäten des Verbandes verantwortlich.

Weitere Informationen zur Stelle finden Sie hier. 

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AGUSTÍN RUIZ ROBLEDO analysiert die hitzige Diskussion um zwei Änderungsvorschläge zur Ernennung von Richter*innen am spanischen Verfassungsgericht. Er meint, die Entscheidung des Verfassungsgerichts, diese Änderungen auszusetzen, sei ein Schritt nach vorn im ständigen “Kampf des Rechts” politische Macht zu kontrollieren. 

TAMAR HOSTOVSKY BRANDES zeigt auf, dass Israel zwar nach außen hin eine formale Unterscheidung zwischen den für Israel und das Westjordanland geltenden Gesetzen aufrechterhält, tatsächlich aber eine “schleichende Annexion” vor sich geht, die die Siedlungen im Westjordanland zu israelischen Enklaven macht.  

RIVKA WEILL vergleicht zwei verfassungsrechtliche Fälle aus den USA und Israel im Hinblick auf ihre Hypothese, dass ein umgekehrter Zusammenhang zwischen der Ausprägung der Gewaltenteilung und der Stärke der Judikative besteht. 

AZADEH DASTYARI kritisiert die Anti-Protest-Gesetze des australischen Bundesstaates New South Wales und weist darauf hin, dass die hohen Geld- und Haftstrafen, die in den kürzlich als Reaktion auf Umweltproteste verabschiedeten Gesetzen vorgesehen sind, einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Rechtsordnungen darstellen und eine Gefahr für die Demokratie sind.

In unseren letzten beiden Blogdebatten 2022 werfen Tanja Herklotz, Sidra Yousaf & Paul Dießelberg, Burhan Majid, Nikhil Mulani, Nusaybah & Asfur, Anam Sheikh, Aman and the India Justice Project ein Licht auf Kashmir, sowie Jakub Jaraczewski, Lyal S. Sunga, Bohdan Bernatskyi, Niall Moran, Yuliya Miadzvetskaya, Halyna Chyzhyk, Roman Petrov, Nicolai von Ondarza, Jan Nicola Beyer & Beatriz Almeida Saab, Jakub Jaraczewski und Anna Wójcik auf die Ukraine, die Europäische Union und die Rule of Law – die letztere Debatte ist auf Englisch und Ukrainisch verfügbar.

So viel für diesmal. Ihnen alles Gute und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Nichts ist gut, VerfBlog, 2023/1/13, https://verfassungsblog.de/nichts-ist-gut/, DOI: 10.17176/20230114-001637-0.

15 Comments

  1. Weichtier Sat 14 Jan 2023 at 10:31 - Reply

    MS: „Sie dürfen protestieren. Natürlich darf man gegen demokratisch legitimierte Entscheidungen protestieren. Das wäre ja noch schöner. Versammlungsfreiheit ist Minderheitenschutz, das Recht der Überstimmten. Sie dürfen sich also rausstellen mit ihrem Körper und hinein in den öffentlichen Raum, ihr Dagegensein präsent machen, im Weg sein, lästig fallen.“

    Lästigfallen ist schon ein bemerkenswerter Euphemismus. Der Diskursbeitrag derjenigen, über die in den Medien – auch den öffentlich-rechtlichen Medien – vorzugsweise berichtet wird, besteht anscheinend in der Aufwandsmaximierung für die Räumung des Geländes (Tunnel, Baumhäuser etc.). Ein Bemühen um Kreativität ist bei diesen Diskursbeiträgen nicht abzusprechen.

    Verfassungsrechtlich vermutlich vollkommen irrelevant, aber meiner steuerzahlenden Spießigkeit geschuldet, ist die Überlegung, dass diese aufwandsmaximierenden Diskursbeiträge mit Ausgaben verbunden sind, die deshalb an anderer Stelle nicht vorgenommen werden können. Der verfassungsrechtliche Boden muss aber sicherlich von Zeit zu Zeit mit dem Geld des Steuerzahlers und mit der Zeit der Einsatzkräfte, die sich bei diesem Wetter auch eine andere Tätigkeit vorstellen können, gedüngt werden.

    • Manuela Thu 19 Jan 2023 at 16:26 - Reply

      Ich finde es sehr befremdlich, dass dieses Argument (“der Steuerzahler muss für die Kosten der Polizeieinsätze in Lützerath aufkommen”) ausschließlich im Zusammenhang mit Klimaprotesten aus der Mottenkiste gekramt wird. Wieso wird dieser Punkt im Zusammenhang mit Corona-Leugnern (“Spaziergänge”), bei rechtsradikalen Konzerten, bei wütenden Mobbern, die nichts anders zu tun haben als einem YouTuber das Leben zur Hölle zu machen (Drachenlord), bei Fußballspielen usw. usw. nicht genauso konsequent vorgetragen? Jedes Mal muss die Gesellschaft hier für die Kosten aufkommen und trotzdem würde es den wenigsten einfallen, immer wieder darauf hinzuweisen. Und dies, obwohl es sich – anders als etwa bei Festivals oder Fußballspielen – hier um die Verwirklichung eines die GFO “schlechthin konstitutionierenden” Freiheitsrechts handelt – sogar mit Rückenwind des BVerfG für die eigene Sache, aber eben auch die Sache von Menschen, die gerade noch nicht oder aber niemals mitreden können, wie etwa zukünftige Generationen oder die Bevölkerung des Globalen Südens.

      M.E. wird so ziemlich alles getan, um die Klimaproteste zu diffamieren und zu kriminalisieren. Klar, sonst müsste man einsehen, dass sie einen Punkt haben, der einfach nicht zu verdrängen ist. Dann müsste man etwas tun und raus aus der Bequemlichkeit, in der wir uns mit viel zu großen Autos, Billigflügen, Billigfleisch und Billigmode eingerichtet haben. Im Endeffekt wissen die meisten von uns, dass die Aktivisti uns einen Spiegel vorhalten. Es gefällt uns nur nicht, was wir sehen.

      • Weichtier Thu 19 Jan 2023 at 17:52 - Reply

        Die Hinweise auf andere kostenverursachende Aktivitäten können auch als Whataboutism verstanden werden. Im Übrigen sollten meines Erachtens die Fußballvereine zur Erstattung der Kosten, die nicht mehr mit einem „Grundschutz“ zusammenhängen (z.B. bei Gefahrenspielen), herangezogen werden. Und das gilt entsprechend auch für die anderen Beispiele.

        Mein Kommentar hatte ausdrücklich die aufwandsmaximierende Strategie einiger Demonstranten zum Gegenstand (Tunnel, Baumhäuser), nicht die Kosten die durch das Wegtragen von Demonstranten entstehen. Und der Tunnel und die Baumhäuser gehören für mich nicht in die Demonstrationskategorie „Lästigfallen“.

        Dass einem ein Spiegel vorgehalten wird, muss man wohl hinnehmen. In meinem Kommentar ging es aber nicht darum, „ob“ man ertragen muss, dass ein Spiegel vorgehalten wird, sondern darum, „wie“ der Spiegel vorgehalten wird.

        • Manuela Tue 31 Jan 2023 at 14:34 - Reply

          Beim Tabs-Schließen nun auch Ihre Antwort entdeckt und vielleicht ist es schon ein wenig spät, aber hier noch ein abschließendes Wort von meiner Seite:

          Das ist kein Whataboutism, sondern gerade das Gegenteil, denn ich mache ja gerade darauf aufmerksam, wie singulär dieses Arguement immer und immer wieder in diesem Kontext angebracht wird – das Argument ist als solches schon schwach. Trotzdem hilft es den Gegenspielern der Aktivisti, der breiten Gesellschaft vorzugaukeln, dass diese – und nur diese – Aktivisten den Steuerzahler*innen Löcher in die Hosentaschen reißen und ihnen quasi die Rente wegnehmen. Es hilft der bereits angesprochenen Diffamierung – denn es suggeriert, dass die Aktivisti dem Staat auf der Tasche liegen, während stattdessen der Staat auf Pump der zukünftigen Generationen deren Kapital verspielt. Top.

          “Nette” Proteste kann man weglächeln und schnell unsichtbar machen.

  2. Daniel Reichert-Facilides Sun 15 Jan 2023 at 13:29 - Reply

    War trotz Ihrem netten Aufruf am Samstag nicht in Lützerath und hätte mich dort als echter Papiertiger erfahrungsgemäß etwas deplatziert gefühlt. Umso interessanter fände ich, wenn Sie das, was Sie dort direkt und indirekt mitbekommen haben, im nächsten Editorial verfassungspolitisch im Spannungsfeld zwischen Art. 8, 20(4) und 20a GG einordnen würden.

  3. Anne Mon 16 Jan 2023 at 11:46 - Reply

    Danke für diesen klaren Artikel, mich nervt es auch, dass Aktivisti, die für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen eintreten, in den gleichen Pott gesteckt werden mit Menschen, die den Staat stürzen und eine faschistoide Grundordnung wieder einführen wollen. Ich war darum ebenfalls in Lützerath. Und hinterher erschreckt darüber, wie die “vierte Gewalt” berichtete – sehr oft so, als hätten die Redakteur:innen direkt den Polizeibericht abgetippt. Egal, das ist hier nicht Thema, aber ich habe eine Frage: Ich finde nirgends etwas darüber, ob Umweltverbände erneut eine Klage anstrengen wie die Verfassungsklage, die entschied, dass die Lebensgrundlagen für künftige Generationen geschützt werden müssen. Warum ist es möglich, dass die Bundesregierung mit der Genehmigung des Abbaggerns von Lützerath und mit der Verkehrspolitik von Wissing permanent gegen weiter gegen das Urteil des BundesVerfG verstößt? Warum schreitet die Polizei nicht ein, um uns vor RWE und den Beschlüssen einer wortbrüchigen Bundes- und Landesregierung zu schützen? Wie könnte man rechtlich vorgehen, um das zu erreichen? Vielleicht sind die Fragen schon woanders beantwortet, dann reicht mir ein Hinweis zum Nachlesen. Danke!

  4. Dr. Katja Roose Mon 16 Jan 2023 at 18:22 - Reply

    Ich stimme dem Artikel aus ganzem Herzen zu. Es ist immer einfach, auf den öffentlichen Main-Stream-Zug aufzuspringen und Meinung zu machen, bequeme Meinung, damit bloß niemand Gemütlichkeit einsparen muss in der meist gut gepolsterten Mitte. Das Elend der anderen, durch unsere Bequemlichkeit ausgelöst und verstärkt, ist oft weit genug entfernt und wird in der gut situierten Gesellschaft gern komplett ignoriert. Wir können uns kein Milligramm Kohlendioxid mehr leisten und dann wird da Braunkohle gefördert? Wofür? Ihr Artikel ist fundiert und gut durchdacht. Meinen herzlichsten Dank und Respekt dafür!

  5. Marx Glättli Wed 18 Jan 2023 at 16:29 - Reply

    “Sie dürfen ihren Körper einsetzen dafür. Sie dürfen mit ihrem schweren, lebendigen, widerständigen Körper allerhand mühsame und heikle Gefahrenabwehrprobleme verursachen. Sie dürfen der zur Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zumuten, sie dann halt weg zu tragen, um der demokratisch legitimierten Entscheidung den Weg wieder frei zu machen. All das dürfen sie. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Bedingung der Möglichkeit, überhaupt das Wagnis eingehen zu können, sich überstimmen zu lassen, gewährt ihnen diese Freiheit. ”

    Ich erinnere mich als während der Pandemie vielerorts (auch auf diesem Blog) noch eine deutlich einschränkungsfreudigere Haltung gegenüber dem Recht auf Versammlungsfreiheit herrschte. Frei nach dem Motto: Demonstrationsrechte sind gut, solange in meinem Sinne demonstriert wird.

    • Maximilian Steinbeis Wed 18 Jan 2023 at 17:11 - Reply
      • Marx Glättli Thu 19 Jan 2023 at 12:56 - Reply

        Ich kontrastiere mal zentrale Aussagen aus beiden Artikeln, damit sich neutrale Dritte ein unbeeinflusstes Bild machen können.

        Zu Corona:
        “Dagegen sein dürfen, so scheint es, ist etwas, worauf in diesen Tagen vor allem Corona-Leugner und andere Querdenker bestehen: gegen Impfung, Masken, Abstandsgebot und überhaupt alles, womit der Sicherheitsstaat in den letzten beiden Jahren die Pandemiegefahr abzuwehren versucht hat. Dieses Dagegen-Sein kollektiv zu äußern, ohne Impfung, Maske und Abstand, ist aber seinerseits mit Infektionsgefahren verbunden, zu deren Abwehr es recht- und verhältnismäßig sein kann, das kollektive Dagegen-Sein zu regulieren oder im konkreten Einzelfall sogar zu verbieten. Das muss man als Staat dürfen. Das ist Verwaltungsrecht.”

        Zu Lützerath:
        „Sie dürfen ihren Körper einsetzen dafür. Sie dürfen mit ihrem schweren, lebendigen, widerständigen Körper allerhand mühsame und heikle Gefahrenabwehrprobleme verursachen. Sie dürfen der zur Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zumuten, sie dann halt weg zu tragen, um der demokratisch legitimierten Entscheidung den Weg wieder frei zu machen. All das dürfen sie. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als Bedingung der Möglichkeit, überhaupt das Wagnis eingehen zu können, sich überstimmen zu lassen, gewährt ihnen diese Freiheit. “

        Bei Corona ist die Schlüsselaussage “Das muss man als Staat dürfen.”; bei Lützerath “All das dürfen sie [i.e. die Demonstrierenden]”. Bei Corona ist der Staat jener der aktiv “darf”, bei Lützerath sind es die Demonstrierenden die aktiv “dürfen”. Genau das ist die Art von Doppelstandard, die einem die juristische Methodenlehre eigentlich verwehren sollte.

        • Maximilian Steinbeis Thu 19 Jan 2023 at 13:05 - Reply

          ich hab eigentlich Besseres zu tun, als mich mit Leuten herumzustreiten, die sich nicht mal die Mühe machen, die Texte, auf die sie sich beziehen, vollständig zu lesen. Aber jetzt hab ich schon mal damit angefangen, also noch so viel dazu: Dem von Ihnen zitierten Absatz geht ein anderer voran.

          • Marx Glättli Thu 19 Jan 2023 at 13:14

            Schön, dass Sie sich unterhalten wollen, obwohl ich Sie dazu nicht animieren möchte, wenn Sie doch Besseres zu tun hätten. Dass Sie mir vorwerfen, die Texte nicht gelesen zu haben ist nicht fair. Ihnen dürfte durchaus bewusst sein, dass bei der Diskussion und Kritik eines Textes dieser selten zu 100% zitiert werden kann. Ich kenne keine jur. Publikation, welche jeden einzelnen Satz einer behandelten Publikation durchexerzieren würde. Auswahl ist notwendig.

            Und wenn man sich die Texte in ihrer Gesamtheit anschaut, dann bestätigt sich der Eindruck der Auszüge.
            Zu Corona: Die Versammlungsfreiheit der Corona-Demonstrierenden ist etwas, das man zähneknirschend akzeptieren muss, aber freizügig regulieren und einschränken darf. Man findet Sätze wie “Das muss man als Staat dürfen. Das ist Verwaltungsrecht.”
            Zu Lützerath: Die Versammlungsfreiheit der Lützerath-Demonstrierenden ist etwas, das man hochhalten und zelebrieren muss. Sätze wie “Das muss man als Staat dürfen. Das ist Verwaltungsrecht.“ sucht man vergebens. Verwaltungsrecht hat scheinbar bei Lützerath-Demonstrationen nichts zu suchen…

          • Maximilian Steinbeis Thu 19 Jan 2023 at 13:37

            ich will mich überhaupt nicht mit Ihnen unterhalten. Ich will nur nicht, dass Sie das “unbeeinflusste Bild des neutralen Dritten” mit irreführenden Aussagen zur “Schlüsselaussage” meines Textes verzerren.

          • Marx Glättli Thu 19 Jan 2023 at 13:45

            Ihre persönlichen Angriffe empfinde ich als schade. Und ich frage mich, inwiefern Sie mit den Kommentierregeln vereinbar sind. “2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.” Man würde hoffe, dass diese Regeln für alle und nicht nur für Aussenstehende gelten.

            Wenn das direkte Zitieren von ganzen Passagen aus Ihren Texten irreführend und verzerrend sein soll, dann liegt das Problem u.U. bei den Texten und nicht beim zitieren dieser Texte. Die neutralen Dritten müssen die Passagen nur lesen, um die fundamental verschiedene Herangehensweise in Bezug auf die beiden Sachthemen zu erkennen. “Das ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern ein Dienst an ihr.” ist ein Satz, den man in all den Passagen zu den Corona-Demonstrierenden nie finden konnte.

        • Tacuissem Fri 27 Jan 2023 at 13:11 - Reply

          Moin allerseits,

          dieser Austausch sollte nicht derartig verbittert enden. Ich finde zwar ebenfalls schade, dass Herr Steinbeis hier schmallippig und etwas abkanzelnd reagiert, selbst wenn es aufgrund knapper Zeit sicher irgendwo verständlich ist, dass nicht noch einmal auf jeden in den diskutierten Texten gemachten Punkt eingegangen werden kann. Wer sich mit Forderungen nach höflichem und konstruktivem Diskurs in die öffentliche Arena begibt, muss sich daran messen lassen und auch Missverständnisse ruhig ausräumen.

          In der Sache allerdings kann ich Ihre Lesart der beiden Texte nicht ganz nachvollziehen, Marx Glättli. In beiden Texten werden ausführlich die berechtigte Freiheitsausübung der Demonstrierenden und die berechtigten Rechtsdurchsetzungsinteressen des Staates gegenübergestellt. Herr Steibeis weist zurecht u.a. auf den ersten Absatz des Textes über die Spaziergänge hin. Wenn denn da nun in einem willkürlich ausgewählten Satz eine freundlichere oder weniger freundliche Formulierung steht, reicht das als Beleg Ihrer Kritik m.E. nicht aus. Beachtenswert sind außerdem die unterschiedlichen Gegenstände und Ziele der Texte: Dieser Text zu Lützerath befasst sich mit der medialen Debatte, der Text zu den Spaziergängen mit den behördlichen Allgemeinverfügungen. Das erklärt vielleicht teilweise die Unterschiede. Berechtigt wäre Kritik vielleicht, falls der mediale Ton im Umgang mit den Spaziergängen nicht gleichermaßen reflektiert wurde (habe natürlich nicht alle VB-Editorials zu Corona verfolgt).
          Dass Herr Steinbeis inhaltlich dem einen Anliegen mehr zuneigt als dem Anderen ist sein gutes Recht. Die von ihnen geäußerte Kritik eines Doppelstandards kann ich wie dargelegt nur sehr begrenzt nachvollziehen.

          Wo ich zustimme: Interessant wäre eine vertiefte Auseinandersetzung damit, wie Methoden, die (ganz grob und untechnsich gesprochen) das Versammlungsrecht “entgegen Treu und Glauben” nutzen, umzugehen ist. Bei den Spaziergängen das anscheinend systematische Verleugnen des Versammlungscharakters, um Auflagen zu umgehen, bei Lützerath und anderen Besetzungen die Anlage von Infrastruktur, um die Räumung möglichst zu erschweren. Meine erste Intuition ginge aus Gründen des effektiven Grundrechtsschutzes dahin, hier großzügig zu sein (übrigens hat auch Herr Steinbeis in seinem Fazit zu den Spaziergängen festgehalten, dass die Antwort des Staates in diesem Fall nicht i.O. war). Ein Tiefere Analyse wäre aber erwünscht!
          Zu dem Steuerargument: Der Staat hat Sicherheitsbehörden zu unterhalten, die mindestens solchen Dingen gewachsen sind, ganz unabhängig davon, ob sie häufig vorkommen. Ansonsten würde ich mir ernsthafte Sorgen machen. Politisch kann man natürlich diskutieren, ob es zielführend und billig ist, es aufseiten der Demonstrierenden auf so ein “Wettrüsten” anzulegen. Finde ich tendenziell auch nur in Extremfällen sinnvoll, wenn man sich etwa wiederholtem staatlichem Rechtsbruch erwehren muss. Zwar tut der Staat leider viel zu wenig, um die rechtlich verbindlichen(!) Ziele von Art. 20a GG, Pariser Abkommen und Klimaschutzgesetz einzuhalten, allerdings sehen wir immer wieder, dass die Problematik so allumfassend und diffus ist, dass man daraus kaum einen Anspruch auf Einzelmaßnahmen ableiten kann. Das ist eine vertrackte Situation.
          Aber hey, am 3. März ist wieder globaler Klimastreik, da können alle, die sich in den letzten Monaten über zu drastische Protestformen beschwert haben, ihren Beitrag dazu leisten, dass Aktivisti sich nicht länger genötigt sehen müssen, auf diese Weise auf das Politikversagen beim Klimaschutz aufmerksam zu machen. Und dann können wir vielleicht endlich mal wieder inhaltlich Klimaschutz diskutieren.

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