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21 September 2026

Wie die Versicherheitlichung der Universität die Wissenschaftsfreiheit untergräbt

Seit dem 7. Oktober 2023 werden palästinasolidarische Proteste und wissenschaftliche Veranstaltungen zur Situation in Palästina und Israel an deutschen Universitäten zunehmend als Sicherheitsproblem behandelt. Antisemitismusvorwürfe aus Politik und Zivilgesellschaft gegenüber Studierenden, Wissenschaftlerinnen oder eingeladenen Expertinnen haben zu Ordnungsrechtsverschärfungen, Raumentzügen und Veranstaltungsabsagen geführt. Hinzu kommen Kampagnen mit dem Ziel, Studierendengruppen zu delegitimieren, sowie Versuche, Forschende mit kritischen Positionen zum Genozid in Gaza durch öffentlichen Druck und Denunziation zum Schweigen zu bringen. Die Folge ist eine Verengung dessen, was und wie an Hochschulen diskutiert werden kann – und damit eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie.

Wir beginnen mit einer kurzen Analyse des Narrativs, welches Hochschulen als Hochburgen des Antisemitismus darstellt, und ordnen anschließend ein, was Einschränkungen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit für Wissenschaftlerinnen bedeuten. Wir analysieren dann drei Mechanismen, die zur Versicherheitlichung der Hochschulen beigetragen haben: (1) das Handeln von Antisemitismusbeauftragten, (2) den vom Bundestag angenommenen Antrag „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ und (3) die Politisierung der Forschungsförderung.

Das Narrativ der „Antisemitismushochburg Universität”

Restriktive und repressive Maßnahmen an Hochschulen werden häufig mit einem angeblichen Anstieg von Antisemitismus an Universitäten gerechtfertigt. Als Beleg dienen dabei unter anderem die Zahlen zivilgesellschaftlicher Meldestellen wie der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS). In seinen Berichten räumt RIAS der Kategorie des ‚israelbezogenen Antisemitismus‘ einen zentralen Stellenwert ein.1)

Die von RIAS gesammelten Falldaten sind nicht zuletzt problematisch, weil der Verband die umstrittene Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zugrunde legt, die Antisemitismus als eine „bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden“ definiert, die sich als Hass äußern kann, und in ihren erläuternden Beispielen auch verschiedene Formen der Kritik an und Bezugnahmen auf Israel als mögliche Erscheinungsformen von Antisemitismus erfasst.2) Auch palästinasolidarische oder antizionistische Positionen werden auf Grundlage der IHRA-Definition oft als antisemitisch eingeordnet. Die IHRA-Definition wird deshalb auch in der Wissenschaft kontrovers diskutiert.3) Selbst der maßgebliche Verfasser der IHRA-Definition, Kenneth Stern, warnt Hochschulen vor der politischen Instrumentalisierung der IHRA und den Gefahren für die Wissenschaftsfreiheit.4) Die Anwendung der IHRA-Definition bei Meldestellen wie RIAS, trägt zudem zu höheren Fallzahlen in deren Berichten bei und verzerrt dadurch das Bild von Universitäten als Hochburgen antisemitischer Vorfälle.5)

Auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, hat die Versicherheitlichung der Hochschulen in Deutschland mit vorangetrieben. So erklärte er, dass der Staat das an Hochschulen zu beobachtende Ausmaß an „Radikalisierung“ nicht hinnehmen dürfe, und forderte die Einbindung des Verfassungsschutzes sowie eine Verschärfung des Strafrechts. Zudem bezeichnete er „postkoloniale“ und linke Formen des Antisemitismus als ernsthafte Bedrohung für jüdisches Leben.6).

Die bislang einzige systematische Studie zur Verbreitung antisemitischer Einstellungen unter Studierenden und Wissenschaftlerinnen an deutschen Hochschulen wurde 2024 von der Universität Konstanz im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass antisemitische Einstellungen unter den befragten Hochschulangehörigen mit etwa sechs Prozent deutlich weniger verbreitet sind; in der Gesamtbevölkerung sind es 20 Prozent. Zugleich zeigt die Studie, dass palästinasolidarische Positionen kaum oder nur in geringem Maße mit antisemitischen Einstellungen zusammenhängen.7)

Vor dem Hintergrund palästinasolidarischer Studierendenproteste hat sich dennoch auch aufgrund von Medienberichterstattung das Narrativ von der „Antisemitismushochburg Universität“ verfestigt.8) Unterschiedliche politische Akteure nutzen dieses Narrativ, um polizeiliche Maßnahmen, eine engere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Sicherheitsbehörden oder die Verschärfungen hochschul- und ordnungsrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten zu legitimieren. In diesem Narrativ erscheinen Proteste, Veranstaltungen und kritische Forschung nicht mehr primär als Bestandteile universitärer Auseinandersetzungen mit Konflikten, sondern als Sicherheitsrisiken, die durch Überwachung, Verbote und Sanktionen bearbeitet werden müssen.

Diese Befunde sind kein Grund Antisemitismus an Hochschulen nicht ernst zu nehmen und bestimmt entgegenzutreten. Sie widersprechen jedoch Maßnahmen, welche Universitäten pauschal als besonders von Antisemitismus betroffene Orte behandeln und daraus die Notwendigkeit des Ausbaus von Überwachung, Repression und Sanktionen ableiten. Die oft schnellen Rufe nach Polizeieinsätzen auf Campi aus der Politik, auch bei friedlichen Studierendenprotesten sind Ausdruck einer zunehmenden und problematischen Versicherheitlichung von Universitäten.9)

Die Versicherheitlichung von Hochschulen wird unter anderem auch im gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP von Januar 2025 mit dem Titel: „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ deutlich. Dieser erwähnt die oben genannte Konstanzer Studie zwar, berücksichtigt aber ihre zentralen Ergebnisse nicht in der Darstellung des Problems. Stattdessen rückt er den angeblich an Hochschulen verbreiteten Antisemitismus in den Mittelpunkt und fordert Universitäten u.a. auf stärker mit den Sicherheitsbehörden zusammen zu arbeiten.10)

Universitäten werden so auf Grundlage eines empirisch nicht haltbaren Problemnarrativs zu einer engeren Kooperation mit Sicherheitsbehörden und zur Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten gedrängt. Dies erzeugt einen Generalverdacht gegenüber Studierenden und Wissenschaftlerinnen und externalisiert die Verantwortung für inneruniversitäre Konflikte von den Hochschulen und deren Gremien zur Politik und den Sicherheitsbehörden.

Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an der Universität

Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sind zwar als rechtliche Prinzipien streng voneinander zu unterscheiden11) in der Praxis haben Einschränkungen von Meinungsfreiheit auf dem Campus allerdings oftmals auch negative Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit. Wissenschaftsfreiheit schützt zwar primär die berufliche Tätigkeit von Wissenschaftlerinnen, also Forschung, Lehre, Publikation und wissenschaftliche Kommunikation, aber Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit an Universitäten können mittelbar dazu führen, dass Wissenschaftlerinnen in eben diesen Tätigkeiten eingeschränkt werden oder sich selbst einschränken aus Sorge um negative Konsequenzen.

Wenn Veranstaltungen abgesagt, Räume entzogen, Proteste gewaltsam aufgelöst oder Forschende öffentlich diffamiert werden, verändern sich die Bedingungen, unter denen Forschung und Lehre an der Universität stattfinden. Sie beeinflussen, welche Themen bearbeitet, welche Begriffe verwendet, welche Kooperationspartnerinnen eingeladen und welche Ergebnisse öffentlich vertreten werden können. Aus Angst vor Denunziationskampagnen, beruflichen Nachteilen oder negativen Folgen für Förderanträge z.B. beginnen Wissenschaftlerinnen, sich selbst zu zensieren.

Wie weit verbreitet Selbstzensur unter Nahostwissenschaftlerinnen an deutschen Forschungseinrichtungen bereits ist, hat eine umfragebasierte Studie aufgezeigt, in der mehr als 76% der Teilnehmenden Angaben aus Angst vor negativen Konsequenzen Selbstzensur in Forschung, Lehre oder Wissenschaftskommunikation zu betreiben.12)

In unserer kürzlich erschienen Studie13) untersuchen wir Mechanismen, durch die sich der Raum dessen verengt, was an Universitäten – auch in Forschung und Lehre – ohne Sanktionsgefahr gesagt werden kann. Dabei greifen wir auf ein Verständnis von Wissenschaftsfreiheit zurück, das sowohl interne als auch externe Einschränkungen berücksichtigt. Interne Einschränkungen entstehen innerhalb der Universität, etwa durch die Ausbreitung einer Überwachungskultur, Disziplinarmaßnahmen, Misstrauen oder Selbstzensur. Externe Einschränkungen sind z.B. politische Interventionen, öffentliche Diffamierungen, Fördermittelentscheidungen oder Verschärfungen des Rechtsrahmens. Angriffe auf Wissenschaftsfreiheit entfalten häufig gerade deshalb Wirkung, weil sich hochschulexterner und hochschulinterner Druck gegenseitig verstärken. Externe Eingriffe werden durch die unkritische Übernahme und Umsetzung innerhalb der Universität normalisiert, was Einschränkungen noch verstärkt.

Wie Antisemitismusbeauftragte die Wissenschaftsfreiheit untergraben

2018 wurde im Bundesministerium des Innern erstmals das Amt eines Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet. Seit dem 1. Mai 2018 wird das Amt von Dr. Felix Klein ausgeübt.14) Inzwischen haben alle 16 Bundesländer vergleichbare Stellen geschaffen; zudem wurden Antisemitismusbeauftragte in vielen Staatsanwaltschaften und Hochschulen eingesetzt. Das System ist stark dezentralisiert: Während einige Beauftragte hauptamtlich und vergütet tätig sind, üben andere die Funktion ehrenamtlich aus. Es gibt weder eine standardisierte Ausbildung noch einheitliche Qualifikationsanforderungen oder ein gemeinsames Verständnis der Aufgaben und Zuständigkeiten.15) An deutschen Hochschulen werden zunehmend Antisemitismusbeauftragte eingesetzt, obgleich bundesweit keine einheitlichen Mandate und Auswahlprozesse für diese existieren.

In der Praxis haben Antisemitismusbeauftragte wiederholt zur Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit beigetragen und die Versicherheitlichung der Hochschulen mitvorangetrieben. Wir unterscheiden drei Formen der Einflussnahme. Erstens haben Antisemitismusbeauftragte repressive Maßnahmen gegen studentischen Protest, Sanktionen gegen studentische Gruppen und die Absage wissenschaftlicher Veranstaltungen befürwortet. Zweitens haben sie die Verwendung von Begriffen wie „Genozid“, „Apartheid“ und „Siedlerkolonialismus“ als Formen israelbezogenen Antisemitismus problematisiert und damit Einfluss darauf genommen, welche wissenschaftlichen Positionen und Begriffe als legitim gelten. Drittens haben Antisemitismusbeauftragte teilweise den Austausch mit Lehrenden und Studierenden – auch jüdischen – verweigert, welche die israelische Politik kritisieren oder nicht-zionistische Positionen vertreten. Dadurch werden bestimmte Perspektiven aus dem institutionellen Dialog ausgeschlossen und einige jüdische Stimmen gegenüber anderen privilegiert. Dies beeinträchtigt den für die Wissenschaftsfreiheit zentralen Pluralismus wissenschaftlicher Positionen. In diesem Aufsatz untersuchen wir im Detail, welche Rolle Antisemitismusbeauftragte bei der Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit spielen.16)

An der Goethe-Universität Frankfurt wurden beispielsweise Räume für die Konferenz „Talking about (the Silencing of) Palestine“ zurückgezogen, nachdem der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker die Veranstaltung als „akademische Inszenierung von israelbezogenem Antisemitismus“ kritisiert hatte.17) Die Universität begründete ihre Entscheidung unter anderem mit der Beteiligung von Students for Palestine.18)

In einem anderen öffentlich gemachten Fall intervenierte der Antisemitismusbeauftragte der Universität Erlangen, Prof. Dr. Lutz Edzard, in das Programm der Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient (DAVO). Edzard forderte nach Angaben der Organisatorinnen des Panels die Entfernung des Begriffs „Genozid“ aus einem Paneltitel und alarmierte unter anderem den bayerischen Antisemitismusbeauftragten, die Staatsanwaltschaft sowie Universitätsleitungen. Das Panel fand zwar statt, doch eine Vortragende zog ihre Teilnahme zurück und andere schlossen aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen Rechtsschutzversicherungen ab.19) Der Fall macht deutlich, wie bereits informeller Druck und die Möglichkeit rechtlicher Konsequenzen einen chilling effect erzeugen und wissenschaftliche Debatten einschränken können.

Im Januar 2026 forderte der Thüringer Antisemitismusbeauftragte Michael Panse der Hochschulgruppe „Erfurt Unsilenced“ den Status als Hochschulgruppe zu entziehen. Er warf den Studierenden unter anderem vor, Inhalte von „Palästina Spricht“ zu verbreiten, Israel zu delegitimieren und mit der Verwendung des Slogans „Nie wieder ist jetzt“ im Kontext des Genozids in Gaza die Shoah zu relativieren.20) Die Gruppe selbst wurde zu einem anschließenden Gespräch mit der Universitätsleitung nicht eingeladen und kritisierte, dass zuvor kein Dialog mit ihr gesucht worden sei.21) Ihren offiziellen Status behielt die Hochschulgruppe zwar, aber der Fall zeigt, wie Antisemitismusvorwürfe genutzt werden können, um Druck auf studentische Organisierung und deren Aktivitäten auszuüben.

Der Umgang mit dem Jewish Solidarity Collective (JSC), der einzigen organisierten jüdischen Hochschulgruppe an der Universität der Künste (UdK) Berlin, zeigt zudem, dass nicht alle jüdischen Perspektiven gleichermaßen von Antisemitismusbeauftragten berücksichtigt werden. Das JSC kritisierte eine Erklärung von UdK-Lehrenden, welche studentische palästinasolidarische Proteste als „gewalttätig“ und „antisemitisch“ bezeichnete und postkoloniale Kritik an Israel zurückwies.22) Das JSC beanstandete, dass die Erklärung der Lehrenden ohne Einbeziehung jüdischer Hochschulangehöriger veröffentlicht worden war.23) Die spätere Antisemitismusbeauftragte der UdK, Dr. Michaela Conen, warf dem JSC daraufhin selbst antisemitische Motive vor und drohte nach Angaben der Gruppe später, Mitglieder wegen ihrer Beteiligung an einer Demonstration den Sicherheitsbehörden zu melden. Gesprächsanfragen des JSC an die Hochschulleitung blieben erfolglos.24) Der Fall an der UdK Berlin verdeutlicht, wie jüdische Stimmen marginalisiert werden können, wenn sie von dominanten Positionen zu Israel und Palästina abweichen.

Trotz der hier beschriebenen problematischen Eingriffe von Antisemitismusbeauftragten in die Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie vertreten diese keineswegs eine einheitliche Position. Die Tendenz vieler Amtsinhaber, sich in die Programme wissenschaftlicher Veranstaltungen und in die studentische Selbstorganisation einzumischen, ist angesichts der damit verbundenen Auswirkungen auf Diskursräume an Hochschulen jedoch besorgniserregend.

Versicherheitlichung von Hochschulen durch den Bundestag

Mit der sogenannten Antisemitismusresolution trieb das Parlament die Versicherheitlichung von Hochschulen weiter voran. Der Antrag „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ wurde im Januar 2025 mit breiter Mehrheit beschlossen. Auch die AfD stimmte zu; die Linkspartei enthielt sich, während das Bündnis Sahra Wagenknecht als einzige Partei gegen den Antrag stimmte. Die meisten der konkreten Empfehlungen und Forderungen setzen auf Überwachung, Sanktionen und eine engere Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden. Des Weiteren werden Hochschulen darin aufgefordert, rechtliche Möglichkeiten gegen antisemitisches Verhalten vollständig auszuschöpfen. Als mögliche Maßnahmen nennt die Resolution unter anderem Hausverbote, die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und die Exmatrikulation von Studierenden.

Die Resolution benennt die umstrittene IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblichen Bezugspunkt für die Identifizierung und Bewertung antisemitischer Äußerungen. Die Hochschulrektorenkonferenz hat deshalb darauf hingewiesen, dass die Diskussion über die Definition von Antisemitismus Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung ist, da andernfalls politische Kategorien in die Bewertung von Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Kommunikation einzudringen drohen.25) Hinzu kommt, dass Bundestagsresolutionen zwar formal nicht bindend sind, in der Praxis aber eine erhebliche Wirkung entfalten können. Gerade weil sie keiner vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegen wie formelle Gesetze oder Verwaltungsakte, besteht die Gefahr, dass Resolutionen Entscheidungen beeinflussen, ohne dass Betroffene effektiv mit rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorgehen können.

Die Resolution setzt nicht nur politische Signale, sondern formuliert auch konkrete Erwartungen an institutionelles Verhalten von Hochschulen. Hochschulleitungen, Politikerinnen oder Antisemitismusbeauftragte können sich auf sie berufen, wenn sie fordern Veranstaltungen abzusagen oder Gruppen auszuschließen. Wissenschaftlerinnen reagieren vermehrt präventiv mit Selbstzensur und meiden Forschungsfragen, Veranstaltungen, oder Kooperationspartnerinnen, die als politisch riskant gelten könnten. Im Ergebnis leidet darunter die Wissensproduktion an deutschen Forschungseinrichtungen.26)

Die Politisierung von Forschungsgeldern

Dass eine rechtlich unverbindliche Resolution derartige Wirkung entfalten kann, zeigt sich am deutlichsten dort, wo aus politischer Symbolik konkrete Verwaltungspraxis wird: bei der Vergabe öffentlicher Forschungsgelder. Hier verbindet sich die durch die Resolution geförderte Logik, nämlich die Kritik an israelischer Politik als Risikofaktor zu behandeln, mit einem Mechanismus, um die Forschungsausrichtung zu steuern: Drittmittelvergabe.

Denn die Resolution des Bundestags kann durchaus als Auftrag an Förderinstitutionen verstanden werden nicht nur die Qualität eines Forschungsvorhabens basierend auf wissenschaftsimmanenten Bewertungsprozessen zu beurteilen, sondern auch die politischen Positionen der Antragstellerinnen und ihrer Kooperationspartnerinnen zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der Fördermittelaffäre um den folgenreichen Prüfauftrag im Haus der damaligen Bundesforschungsministerin Stark-Watzinger liegt es nahe, dass politische Äußerungen von Wissenschaftlerinnen im Rahmen des ministerialen Fördermittelvergabeprozesses überprüft wurden.27)

Damit wird die Grenze zwischen der Bewertung eines Forschungsvorhabens und einer politischen Gesinnungsprüfung verwischt. Allein die Möglichkeit einer solchen Prüfung kann Selbstzensur unter Wissenschaftlerinnen fördern. Förderanträge sollten ausschließlich nach wissenschaftsimmanenten Kriterien wie wissenschaftlicher Qualität, Originalität, methodischer Angemessenheit und ethischer Vertretbarkeit beurteilt werden. In Gesprächen mit Kolleginnen und auf wissenschaftlichen Konferenzen zeigt sich eine zunehmende Unsicherheit darüber, welche Forschungsvorhaben, Begriffe und Veranstaltungen noch ohne institutionelle oder finanzielle Risiken möglich sind. Kann etwa ein bildungswissenschaftliches Projekt zu den Folgen der Zerstörung von Hochschulen in Gaza beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beantragt werden? Können im Rahmen eines DAAD-finanzierten Forschungsaufenthalts BDS-Bewegungen untersucht oder in DFG-Anträgen Konzepte wie „Apartheid“ und „Genozid“ verwendet werden, ohne Nachteile im Fördermittelvergabeverfahren zu riskieren? Und können Hochschulen Veranstaltungen mit UN-Expertinnen oder israelischen Wissenschaftlerinnen, Journalistinnen und Kulturschaffenden durchführen, die die israelische Kriegsführung oder Besatzungspolitik mit diesen Begriffen beschreiben? Solche Fragen verdeutlichen, dass Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit bereits dort Wirkung entfalten können, wo die Grenzen des Zulässigen unklar werden und Wissenschaftlerinnen mögliche Konsequenzen bei der Wahl von Forschungsgegenständen, Begriffen und Gesprächspartnerinnen antizipieren.

Dass diese Fragen gestellt werden, zeigt bereits den sogenannten chilling effect, die disziplinierende Wirkung politischer Vorgaben. Dass es sich dabei nicht um hypothetische Sorgen handelt, zeigt der Fall der Universität zu Köln: Sie entschied 2024 die Albertus-Magnus-Professur nicht an die jüdische Philosophin und New-School-Professorin Nancy Fraser zu vergeben, nachdem diese den offenen Brief ‘Philosophy for Palestine’ unterzeichnet hatte.28) Der Fall zeigt, dass nicht nur palästinasolidarische Studierende oder Wissenschaftlerinnen von solchen Ausschlüssen betroffen sein können. Es trifft insbesondere auch jüdische Forschende, die von der deutschen Staatsräson abweichende Positionen vertreten. Solche Fälle wirken doppelt: Sie treffen die unmittelbar Betroffenen und senden zugleich ein Signal an die gesamte wissenschaftliche Community, dass öffentliche Kritik Einladungen, Preise, Professuren oder Fördermöglichkeiten kosten kann. Wissenschaftsfreiheit wird so nicht durch ein ausdrückliches Verbot eingeschränkt, sondern durch die Erwartung möglicher Konsequenzen diszipliniert.

Konvergenz politischer Eingriffe in die Wissenschaft im Namen der Antisemitismusbekämpfung

Die drei hier beschriebenen Entwicklungen sind Teil einer breiteren autoritären Konvergenz illiberaler Eingriffsversuche in die Wissenschaftsfreiheit. Autoritäre Formen der Antisemitismusbekämpfung29) verbinden sich mit einer allgemeinen Tendenz, politische Konflikte an Universitäten durch Überwachung, Sanktionen und administrative Kontrolle zu bearbeiten. Diese Tendenz wird in vielen Fällen von Antisemitismusbeauftragten vorangetrieben. Gerade deshalb müssen ihre Aufgaben, Verfahren und Grenzen transparent sein. Aber auch politische Parteien, Ministerien, Medien, Hochschulleitungen und Sicherheitsbehörden haben durch ihr Handeln zu diesen Entwicklungen beigetragen.

Hochschulleitungen sollten auf zunehmende Konflikte und Proteste auf Campi nicht primär durch Versicherheitlichung – also durch Polizei, Repression und Überwachung – bearbeiten, sondern intern auf transparente und partizipative Informations-, Beteiligungs-, Mediations- und Entscheidungsprozesse setzen. Dazu gehören transparente Regeln für Veranstaltungen, Raumbuchungsrechte und Verhandlungen und Mediationen bei studentischen Demonstrationen, sowie unabhängige Beschwerdeverfahren und Stärkung von Antidiskriminierungsstellen.

Die Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit in den drei hier beschriebenen Mechanismen – das Handeln einzelner Antisemitismusbeauftragter, die Versicherheitlichung durch die Bundestagsresolution und die Politisierung der Fördermittelvergabe – verstärken sich gegenseitig. Sie verengen den Raum dessen, was an deutschen Hochschulen erforscht, gelehrt und öffentlich vertreten werden kann. Wenn Antisemitismusbeauftragte über die Grenzen wissenschaftlicher Diskussionen über das Konfliktgeschehen in Gaza an Universitäten entscheiden, wenn eine Bundestagsresolution von Hochschulleitungen Versicherheitlichung statt Dialog fordern, und wenn Fördermittelentscheidungen politisiert werden, dann wird der Kampf gegen Antisemitismus zum Vorwand für eine Politik, die (staats-)kritische Wissenschaften, abweichende Meinungen und studentischen Protest diszipliniert und dadurch die Wissenschaftsfreiheit gefährdet.

References

References
1 Itay Mashiach, Biased: Antisemitismus-Monitoring in Deutschland auf dem Prüfstand: Ein Bericht über die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), Diaspora Alliance, Mai 2024, https://diasporaalliance.co/wp-content/uploads/2025/05/RIAS_German-final.pdf, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
2 Online verfügbar unter: https://holocaustremembrance.com/resources/working-definition-antisemitism, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
3 Interview mit Peter Ulrich, „Eine abwegige Debatte“, taz, 03.11.2019, https://taz.de/Experte-ueber-Antisemitismusdefinitionen/!5635028/, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
4 Kenneth S. Stern, A Bad Deal: By Adopting the IHRA Definition of Antisemitism, Universities are Sacrificing Academic Freedom, Knight First Amendment Institute, 05.09.2025, https://knightcolumbia.org/content/a-bad-deal-why-using-the-ihra-definition-of-antisemitism-on-campus-is-incompatible-with-academic-freedom-and-students-right-to-open-inquiry, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
5 Marion Detjen, Die RIAS-Berichte zu antisemitischen Vorfällen unter der Lupe, Debatte, 13.06.2025, https://debatte.krisol-wissenschaft.org/die-rias-berichte-zu-antisemitischen-vorfaellen-unter-der-lupe/, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
6 Interview mit Felix Klein, Felix Klein:Es läuft grundsätzlich etwas schief, wenn Antisemitismus in bestimmten Milieus inzwischen wieder als akzeptabel gilt”,  Welt am Sonntag, 19.10.2025, https://www.antisemitismusbeauftragter.de/SharedDocs/interviews/Webs/BAS/DE/2025/Interview_WamS.html, zuletzt abgerufen am 21.09.2026
7 Thomas Hinz, Anna Marczuk und Frank Multrus, Antisemitismus und pro-palästinensische Proteste an deutschen Hochschulen: Befragungsergebnisse bei Studierenden und Hochschulleitungen, Working Paper Series of the Cluster of Excellence “The Politics of Inequality”, Universität Konstanz, April 2025, DOI: 10.48787/kops/352-2-tr9zst47z02p6.
8 Jannis Julien Grimm und Laura Vossen, Studentische Palästina-Solidarität im Spiegel Berliner Leitmedien, Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 39 (2026), DOI: https://doi.org/10.1515/fjsb-2026-0002.
9 Jannis Julien Grimm und Lilian Mauthofer, Zwischen Wissenschaftsfreiheit und Palästina-Solidarität: Deutsche Hochschulen als umkämpfte Räume, Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 38 (2025), DOI: https://doi.org/10.1515/fjsb-2025-2016), S.150-168.
10 Online verfügbar unter: BT-Drs. 20/14703, https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014703.pdf, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
11 Christian Calliess, Die Freiheit der Wissenschaft und ihre Grenzen, Freie Universität Berlin, 09.04.2025, https://www.fu-berlin.de/campusleben/forschen/2025/wissenschaftsfreiheit/calliess/index.html, zuletzt abgerufen am 19.09.2026
12 Jannis Julien Grimm, Sven Chojnacki, Nina Moya Schreieder, Iman El Ghoubashy und Thaddäa Sixta, German Academia after October 7: Self-Censorship and Restrictions of Academic Freedom among MENA Scholars, Working Papers Peace & Conflict Research, Freie Universität Berlin, September 2025, https://www.polsoz.fu-berlin.de/en/polwiss/forschung/international/frieden/Working-Paper-Series/German-Academia-after-October-7/Self-Censorship.pdf, zuletzt abgerufen am 14.09.2026, DOI: 10.17169/refubium-49164.
13, 16 Dörthe Engelcke und Ilyas Saliba, The Authoritarian Convergence against Academic Freedom in Germany: Political Interference, Securitization, and the Weaponization of Antisemitism Allegations, Laboratorio dell’ISPF, 24.07.2026, http://www.ispf-lab.cnr.it/system/files/ispf_lab/documenti/2026_NGD.pdf, zuletzt abgerufen am 14.09.2026, DOI: 10.12862/Lab25NGD.
14 Die offizielle Bezeichnung auf Bundesebene lautet „Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus“.
15 Peter Kuras, The Strange Logic of Germany’s Antisemitism Bureaucrats, Jewish Currents, 18.07.2023, https://jewishcurrents.org/the-strange-logic-of-germanys-antisemitism-bureaucrats, zuletzt abgerufen am 19.09.2026
17 Hessische Staatskanzlei, Hessischer Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker gegen geplante Anti-Israel-Konferenz, 07.01.2025, https://staatskanzlei.hessen.de/presse/hessischer-antisemitismusbeauftragter-uwe-becker-gegen-geplante-anti-israel-konferenz, zuletzt abgerufen am 20.04.2026
18 Goethe-Universität Frankfurt am Main, Raumantrag für Palästina-Konferenz zurückgezogen, 13.01.2025, https://www.puk.uni-frankfurt.de/165042859/Raumantrag_f%C3%BCr_Pal%C3%A4stina_Konferenz_zur%C3%BCckgezogen, zuletzt abgerufen am 20.04.2026
19 Benjamin Schütze, Die Truppen der Staatsräson, taz, 20.1.2026, https://taz.de/Deutsche-Israelpolitik/!6146623 , zuletzt abgerufen 15.09.2026
20 Michael Panse, Panse und Pulz kritisieren zunehmenden Antisemitismus an Erfurter Universität, 22.01.2026, https://michael-panse.de/2026/01/22/panse-und-pulz-kritisieren-zunehmenden-antisemitismus-an-erfurter-universitaet>, zuletzt abgerufen 13.04.2026
21 Basierend auf der Korrespondenz von den Autorinnen mit einem studentischen Mitglied der Gruppe “Erfurt Unsilenced” welches anonym bleiben möchte im April 2026.
22 Universität der Künste Berlin, Statement von Lehrenden und Mitarbeitenden gegen Antisemitismus an der UdK Berlin, 8.2.2024, https://www.udk-berlin.de/universitaet/fakultaet-darstellende-kunst/statement-von-lehrenden-und-mitarbeitenden-gegen-antisemitismus-an-der-udk-berlin-vom-8-februar-2024, zuletzt abgerufen am 20.04.2026
23 Jewish Solidarity Collective (UdK Berlin), A Message from the UdK Jewish Solidarity Collective, Eigenart Magazin, 15.04.2024, https://eigenart-magazin.de/a-message-from-the-udk-jewish-solidarity-collective, zuletzt abgerufen am 20.04.2026
24 Basierend auf einem Interview mit einem Mitglied des JSC, welches anonym bleiben möchte im April 2026.
25 Hochschulrektorenkonferenz, Zur aktuellen Antisemitismusdebatte im Bundestag: Entschließung der 39. HRK-Mitgliederversammlung am 19.11.2024, https://www.hrk.de/positionen/position/beschluss/detail/zur-aktuellen-antisemitismusdebatte-im-bundestag/, zuletzt abgerufen am 14.09.2025
26 Ilyas Saliba, Das Ende der Wissenschaftsfreiheit, SPIEGEL, 29.01.2025, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/antisemitismus-an-hochschulen-bundestagsresolution-schraenkt-die-wissenschaftsfreiheit-ein-a-75e8afc5-9481-4f, zuletzt abgerufen am 14.09.2025
27 Miriam Olbrisch und Silke Fokken, Fördergeldaffäre im BMBF: Was von den Vorwürfen gegen Stark-Watzinger bleibt, SPIEGEL, 24.01.2025, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/foerdergeldaffaere-im-bmbf-was-jetzt-klarer-ist-und-welche-fragen-offen-bleiben-a-c21480b8-dc90-4d49-858a-d050d5075b42, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
28 Interview mit Nancy Fraser, “Ich bin kein Staat! Ich bin ein freier Mensch!”, 09.04.2024, Zeit, https://www.zeit.de/kultur/2024-04/nancy-fraser-uni-koeln-albertus-magnus-professur, zuletzt abgerufen am 14.09.2026
29 Peter Ullrich, Autoritärer Anti-Antisemitismus und Wissenschaftsfreiheit, in: Lukas Geisler, Lars Hebisch, und Helena Schäfer (Hrsg.): Umkämpfte Universitäten/ Wissenschaften: Aspekte organisierter Halbbildung (transcript-verlag, 2025), DOI: 10.14361/9783839412961-065

SUGGESTED CITATION  Engelcke, Dörthe; Saliba, Ilyas: Wie die Versicherheitlichung der Universität die Wissenschaftsfreiheit untergräbt, VerfBlog, 2026/9/21, https://verfassungsblog.de/versicherheitlichung-der-universitat-wissenschaftsfreiheit/, DOI: 10.59704/0acd1b2d5aaf49a0.

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