Vor dem Sturm
Das Verfassungsblog-Editorial meldet sich aus der Sommerpause zurück. Wobei, nicht dass Sie da einen falschen Eindruck kriegen: Was immer das war bei uns in den letzten Wochen, Pause ist dafür das falsche Wort. Sommerloch? Vorbeigezogen wie ein Federwölkchen am sengend blauen Sommerhimmel, sowohl was die Themenlage als auch was die Menge an eingegangenen und veröffentlichten Texten betrifft. Das Thüringen-Team war den ganzen Sommer über unermüdlich unterwegs, hat Vorträge gehalten, Workshops durchgeführt, Interviews gegeben. Am Montag haben wir das Blogsymposium „Wen es trifft: Der Volksbegriff der AfD und Szenarien der Diskriminierung“ gestartet, das rekonstruiert, was eine autoritär-populistische Machtübernahme konkret aus Betroffenenperspektive bedeuten würde – ein ganz zentraler Output des Projekts (dazu unten mehr). Am Dienstag haben wir auf einer von uns mitorganisierten Konferenz in Weimar die erarbeiteten Szenarien einen ganzen Tag lang mit fast 100 Vertreter*innen der Thüringer Zivilgesellschaft intensiv durchdiskutiert. Am Mittwoch war ich eine Stunde lang im Österreichischen Rundfunk zu Gast – auch in Österreich findet im September eine Wahl von kaum zu überschätzender Bedeutung statt! –, um mit Philipp Blom über den „Durchbruch der AfD“ zu sprechen. Seit Donnerstag steht das Buch „Die verwundbare Demokratie“ auf Platz 2 der aktuellen Sachbuch-Bestenliste (und teilt sich diesen Platz mit unserer langjährigen Autorin Samira Akbarian, was mich nochmal extra freut). Am Freitag, also heute, findet im ausverkauften Berliner Ensemble am Schiffbauerdamm die Buchpremiere statt. Am Samstag schnaufen wir nochmal tief durch. Und am Sonntag wird gewählt. Dass Björn Höcke aus diesem Wahlabend mit irgendeiner Art von Triumphgeste hervorgehen wird, ist wahrscheinlich. Seine AfD wird im nächsten Thüringer Landtag wohl mindestens mal stärkste Fraktion. Und weil damit das Recht einhergeht, die nächste Landtagspräsident*in zu nominieren, wird es sehr spannend zu beobachten, wie die konstituierende Sitzung des Landtags verläuft – womöglich unter Leitung eines AfD-Abgeordneten als Alterspräsident. Wird der AfD-Vorschlag gewählt, fällt der AfD ein hohes Staatsamt in die Hände, das sie missbrauchen kann, ohne für irgendwelche schwierigen Regierungsentscheidungen Verantwortung übernehmen zu müssen. Wird er nicht gewählt, brechen die Gegner der AfD damit mit einer bislang fest verwurzelten parlamentarischen Konvention, deren Zweck es ist, dieses Staatsamt vor Politisierung zu bewahren: Die Landtagspräsident*in und die ihr unterstellte Landtagsverwaltung soll die Auseinandersetzung zwischen Mehr- und Minderheit möglich halten, nicht sie führen. Es soll gerade nicht die Mehrheit sein, die sich dieses Amt unterwirft, um damit ihren Willen gegenüber der Minderheit durchzusetzen. Dass die Institutionen der Demokratie allesamt politisch sind, bloße Instrumente des Machterwerbs und Machterhalts in den Händen derer, die sie kontrollieren, ist die Prämisse der autoritären Populisten. Die nächste Thüringer Landtagspräsident*in wird also jetzt majoritär bestimmt statt durch Konvention? Make my day, sagt die AfD. (Dass ich das trotzdem für das kleinere Übel halte, brauche ich wohl kaum zu betonen.) Wie immer das ausgeht: Höcke triumphiert. Das ist es, was die autoritär-populistische Strategie autoritär macht: Ihr Ziel ist es, nicht mehr verlieren zu können. Auf dem Weg zu diesem Ziel ist der identitäre Volksbegriff zentral. Das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, als etwas mit sich selbst Identisches, als etwas naturhaft in Landschaft und Geschichte Herumstehendes, als etwas allem Recht und aller Politik Vorgelagertes und Vorgegebenes zu behaupten, ist der Schlüssel, der die Tür zum autoritär-populistischen Verfassungsmissbrauch öffnet. Damit werden die Institutionen und Verfahren der Demokratie von ihrem Zweck abgekoppelt, die Auseinandersetzung zwischen freien und gleichen Verschiedenen möglich und offen zu halten und so den Demos jeden Tag aufs Neue zu konstituieren. Der Demos ist ja eh schon da, man muss nur auf ihn zeigen. Die Institutionen und Verfahren der Demokratie sind nicht nötig, um ihn zu konstituieren. Sie sind bloße Instrumente der Macht, die diejenigen, die sie besitzen, einsetzen können, um sie nie wieder hergeben zu müssen. Sie sind ein bloßer Spiegel, in dem die, die sich selbst als das „wahre Volk“ behaupten, ihr Spiegelbild erkennen und sich ihrer Identität versichern können sollen. Geschieht das nicht, dann stimmt was mit dem Spiegel nicht. Dann muss er zerbrochen und ausgetauscht werden. Ich glaube nicht, dass Friedrich Merz, for all his faults, das gleiche autoritäre Ziel verfolgt wie Björn Höcke. (Söder? Nicht so sicher.) Ich habe keinen Anlass zu vermuten, dass er gezielt anstrebt, ein Regime zu errichten, in dem er nicht mehr abgewählt werden kann. Aber das ist auch schon alles, was ich zu seinen und seiner Union Gunsten zu sagen habe nach den Erfahrungen der letzten Tage. ++++++++++Anzeige++++++++ Einladung zur 5. jurOA-Tagung: Die Fachtagung für Open Access und Open Science in der Rechtswissenschaft findet am 1. und 2. Oktober 2024 in Berlin statt. Die Tagungsteilnahme ist kostenlos sowohl vor Ort als auch virtuell möglich. Neben Vorträgen zu Fragen der Öffnung der Rechtswissenschaft bietet die Tagung auch Einblick in mehrere konkrete offene Projekte aus der Rechtswissenschaft wie dem Projekt OZUG, in dem zur Zeit der erste offen lizenzierte Grundgesetzkommentar verfasst wird. Weitere Informationen finden Sie hier. ++++++++++++++++++++++++ Es gibt in Deutschland, wie fast überall auf der Welt, in diesen krisenhaften Zeiten eine große und wachsende Nachfrage nach Volksidentität und Volksgemeinschaft. Eine demokratische Partei ist dann demokratisch, wenn sie sich dieser Nachfrage entgegenstellt. Tut sie das nicht, sondern betrachtet sie diese Nachfrage stattdessen als Aufforderung, Angebote zu deren Befriedigung zu entwickeln, dann betritt sie damit einen Weg, der zum Autoritarismus führt, ob das ihr Ziel ist oder nicht. Sie begegnet auf diesem Weg notwendig den Institutionen, die die Demokratie als Auseinandersetzung zwischen freien und gleichen Verschiedenen möglich halten und damit das identitäre Spiegelbild stören soll, ihr somit Hindernisse in den Weg stellt. Trotzt sie diesen Hindernissen, bricht sie das Recht und biegt sie die Verfassung, dann gibt es keinen Weg mehr zurück. Dann bleibt ihr am Ende nur die Selbstzerstörung (siehe die Tories in UK) oder die konsequente Aneignung des autoritären Ziels (siehe die Republican Party in den USA). Die CDU, so muss man das wohl sehen, hat sich nun offenbar entschieden, diesen Weg zu betreten. Kaum weniger schlimm ist die Reaktion der anderen Parteien. Anstatt in den Konflikt zu gehen, hängen sie sich der Union jubelnd an den Rockzipfel oder legen sich auf den Boden in der Hoffnung, wenn man schon von der ganzen Republik zum Fußabtreter gemacht wird, wenigstens dabei nicht allzu doll getreten zu werden. Die Partei, die das Links-Sein im Namen trägt, läuft großenteils mit wehenden Fahnen zum autoritären Populismus über. Die Lage ist wahrhaftig sehr verzweifelt. Um so wichtiger ist es, den Kopf nicht hängen zu lassen. Sie können wahrscheinlich auch das Wort „Zivilgesellschaft“ nicht mehr hören, aber es hilft ja nichts. Organisiert euch. Spendet Arbeitszeit und Geld. Seid solidarisch mit denen, die es als erstes treffen wird. Es gibt keinen Mangel an Dingen, die man jetzt machen kann.
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Neben Recht und Politik bewegen uns auch noch andere Dinge. Und auch Sie brauchen sicherlich hin und wieder eine Verschnaufpause vom Verfassungsrecht. Deshalb schieben wir ab sofort zwischen Editorial und Wochenrückblick einen „Editor’s Pick“ – ein kulturelles Fundstück aus der Redaktion.
Editor’s Pick
von MAXIM BÖNNEMANN
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Der Sommer auf dem Verfassungsblog
… zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER Normalerweise ist im August Sommerloch, wir legen die Beine hoch, beschweren uns über die Hitze, bevor wir wieder unter dem Berliner Winter leiden, und widmen uns endlich dem Bücherstapel, der sich übers Jahr aufgetürmt hat. Doch dieser Sommer gab uns keine Ruhe, der Posteingang war immer voll. Das bedeutet für uns Arbeit, für Sie aber auch viel Lesenswertes. Falls Sie eine (wohlverdiente) Sommerpause vom Verfassungsblog gemacht haben, haben wir hier die zehn meistgelesenen Texte des Sommers für Sie zusammengestellt (nach Themen, nicht nach Klicks sortiert). Weiterhin beschäftigt hat uns der Israel-Gaza-Krieg. Der Internationale Gerichtshof legte am 19. Juli 2024 ein Gutachten vor, in dem er die israelische Besatzung des palästinensischen Gebiets – einschließlich Gaza – für rechtswidrig erklärte. MATTHIAS GOLDMANN (DE) erläutert die Argumente und Konsequenzen des Gutachtens. ALINA FUNK und AMIR BUSTAMI (DE) zeigen, was aus dem Gutachten für das (wirtschaftliche) Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser:innen folgt. Und falls Sie mehr darüber lesen wollen: Im September widmen wir dem IGH-Gutachten ein ganzes Symposium! Auch der Internationale Strafgerichtshof ist in dem Konflikt aktiv geworden, mit Anträgen durch seinen Chefankläger auf Haftbefehle im Mai. Inzwischen haben viele Staaten beim IStGH dazu Stellungnahmen eingereicht (als „Freunde des Gerichts“), am 6. August auch Deutschland. In seiner Stellungnahme argumentiert die Bundesrepublik, dass Israel zunächst die Chance bekommen müsse, selbst strafverfolgerisch tätig zu werden („Komplementarität“ also). KAI AMBOS (DE) kritisiert das amicus curiae Verfahren als intransparent und seziert die deutschen Einwände. In der Stellungnahme zeige sich eine starke, fast bedingungslose Unterstützung Israels, die – ganz auf Linie der so genannten „Staatsräson“ – einem Primat der Politik über das Recht nahekomme. In Japan macht unterdessen die Gerichtsbarkeit einen erstaunlichen Wandel durch. Als „konservativstes Verfassungsgericht der Welt“ beschrieben, entscheidet das Verfassungsgericht (und auch die ordentlichen Gerichte) inzwischen immer progressiver, etwa was die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare angeht. Sieht das nur von außen so aus oder wandelt sich da tatsächlich was? MASAHIKO KINOSHITA, GUY BALDWIN und AYAKO HATANO (EN) haben sich die japanische Rechtsprechung näher angeschaut. In Deutschland hat uns vor allem das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact beschäftigt, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 16. Juli verkündete. Weil das presserechtlich nicht geht, wählte das BMI den (Um)Weg über das Vereinsrecht. Wo kein Herausgeber, da kein Magazin. Aber geht das? PAULA RHEIN-FISCHER (DE) sagt: nein. Das Vereinsrecht könne keine gezielten Verbote von Medienerzeugnissen begründen, Presse- verdränge Vereinsrecht. SANDRA LUKOSEK (DE) gibt dagegen Entwarnung: alles nichts Neues. Das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH reihe sich in eine jahrzehntelange Praxis ein. Viel Aufsehen hat auch das Urteil des BVerfG zur Wahlrechtsreform erregt, die seit Jahren schwelte: Der Bundestag ist durch die Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer geworden. Eine Wahlrechtsreform sollte helfen, die unter anderem eine strenge 5-Prozent-Hürde vorsah. Diese hat das BVerfG für verfassungswidrig erklärt. FABIAN MICHL und JOHANNA MITTROP (DE) ordnen das Urteil ein und geben einen hilfreichen Überblick für all jene, die bisher wählten, über das doch eher technische Thema hinwegzulesen. ++++++++++Anzeige++++++++ Wie kann eine autoritär-populistische Machtübernahme aussehen? Gemeinsam mit hauseins hat das Thüringen-Projekt einen Podcast für die Bundeszentrale für politische Bildung produziert, in dem wir die Möglichkeiten einer Regierung in Thüringen durchspielen, sich von rechtsstaatlicher Kontrolle und demokratischem Wettbewerb zu befreien. Welche Abwehrmechanismen hat der Rechtsstaat in Thüringen? Welche Macht haben demokratische Kräfte, um gemeinsam die Demokratie zu verteidigen? Hier können Sie ihn hören. ++++++++++++++++++++++++ Lange schwelte auch die Cannabislegalisierung. Jetzt ist sie da, stellt Bayern allerdings vor besondere Probleme: Beim Oktoberfest konsumieren nämlich jung und alt eng beieinander, „in unmittelbarer Gegenwart“ von Minderjährigen und verstoßen dabei womöglich gegen das Konsumcannabisgesetz. O’dampft is? Bayern erließ direkt eine Extrawurst („Bayerisches Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“) und ergänzte die bundesrechtlichen Konsumverbote um weitere landesrechtliche. SIMON PSCHORR (DE) untersucht, ob das kompetenzrechtlich geht. Nach dem Messeranschlag von Solingen werden die Rufe nach Abschiebungen wieder lauter. Dazu hatte das OVG Nordrhein-Westfalen schon am 16. Juli medienwirksam entschieden, dass in Syrien wegen des Krieges keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr bestehe. VALENTIN FENEBERG und PAUL PETERSSON (DE) finden in der Entscheidung allerdings kaum Neues zur Lage in Syrien, sondern nur eine dünne Tatsachengrundlage. Apropos dünne Tatsachengrundlage: Die Unionsfraktion will den Mordparagrafen § 211 StGB um das Merkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ ergänzen. Das soll auf Trennungstötungen reagieren, also insbesondere Frauen schützen. Gut gemeint, sagt LENA GMELIN (DE), aber nicht gut gemacht. Denn das neue Merkmal sei für Wertungswidersprüche anfällig, und ohnehin sei bei Trennungstötungen nicht die Art der Begehung, sondern das Motiv das eigentliche Problem. Da gehe es nicht um Körperkraft, sondern um patriarchales Besitzdenken der Täter und Machtdynamiken, für die die Gerichte (auch mit neuem Mordmerkmal) weiterhin blind seien. Und um Sie von der Sommer- direkt in die Herbstlektüre zu schicken: KAI AMBOS (DE) hat Maximilian Pichls Buch „Law statt Order. Der Kampf um den Rechtsstaat“ (2024) für Sie rezensiert. Ambos hat Sympathie für Pichls Anliegen, den Rechtsstaatsbegriff von seinem geflügelten Vorwort „mit aller Härte“ zu befreien, damit der Rechtsstaat nicht nur dafür herhalten muss, Sicherheitspolitiken zu legitimieren. Allerdings kippe das Buch von Aktivismus teilweise ins Unwissenschaftliche, kritisiert Ambos. Zuletzt wollen wir Ihnen nicht die Symposien vorenthalten, die bei uns im Sommer liefen: zu „Media Freedom and Pluralism“, zu „Extraterritorial State Obligations in Migration Contexts“, und zur Losung „Never Again: The Holocaust, Trauma and Its Effect on Constitutional and International Law“. Diese Woche startete das Symposium „Wen es trifft: Der Volksbegriff der AfD und Szenarien der Diskriminierung“. Reinlesen lohnt sich, denn leider neigt sich der Sommer dem Ende zu, und wir müssen uns nicht nur für die tristen Berliner Jahreszeiten, sondern vor allem für eine beunruhigende Wahlsaison wappnen.
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Das wär’s für diese Woche! Ihnen alles Gute, Ihr Verfassungsblog
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