Wissenschaftsfreiheit unter Druck?
Vielleicht reden wir über das falsche Problem
Die Debatten über Wissenschaftsfreiheit haben in den vergangenen Jahren deutlich an Intensität gewonnen. Dabei vermischen sich zwei unterschiedliche Diagnosen. Die erste richtet den Blick auf die Zukunft. Sollte die AfD in einzelnen Bundesländern Regierungsverantwortung übernehmen, so die verbreitete Erwartung, würden bestimmte Forschungsfelder politisch bekämpft, Finanzierungsstrukturen verändert und wissenschaftliche Einrichtungen unter Druck gesetzt. Für diese Befürchtung gibt es gute Gründe. Die Wissenschaftspolitik autoritär-populistischer Regierungen in Ungarn, Polen oder den USA zeigt(e), wie Hochschulen und Forschungseinrichtungen gezielt politischer Kontrolle unterworfen werden können.1) Dementsprechend richtet sich die Debatte häufig auf die Frage, was wir tun können, um die Wissenschaft im Falle einer autoritär-populistischen Machtübernahme in den Ländern oder im Bund zu schützen.2)
Neben der Diskussion über den Notfallschutz steht jedoch eine zweite Diagnose. Sie behauptet, die Wissenschaftsfreiheit sei in Deutschland durch die gegenwärtigen Umstände eingeschränkt oder bedroht. Bemerkenswert ist zunächst, dass sich beide Diagnosen häufig vermischen. Die erste bezieht sich jedoch auf mögliche Entwicklungen; die zweite beruht auf einer Analyse der Gegenwart. Zudem sind beide Debatten auf unterschiedliche Weise defizitär.
Schutz vor der AfD an der Macht
Während die Befürchtungen über die Folgen einer AfD-bestimmten Wissenschaftspolitik wohlbegründet sind, weisen die diskutierten Schutzmaßnahmen eine problematische Rechtlastigkeit auf. Wenn die rechtliche Absicherung der bestehenden Wissenschaftseinrichtungen und ihrer Finanzierung vorgeschlagen wird, rutschen nämlich zwei politische Besonderheiten der autoritär-populistischen Parteien, vor denen die Wissenschaft eigentlich geschützt werden soll, aus dem Bild. Zum einen ist es gerade die Wahrnehmung, dass politische Entscheidungen zunehmend aus dem politischen Raum der Mehrheitsdemokratie herausgezogen werden, die das autoritär-populistische Narrativ stark macht.3) Die Versuche, den rechtlichen Schutz der Wissenschaft zu erhöhen, spielen diesem Narrativ in die Hände. Wer also die Wissenschaft vor der Irrationalität der Politik schützen will, fördert unter Umständen nur die Irrationalität. Aber nicht nur ist der Preis der Verteidigung sehr hoch, sondern sie erweist sich auch leicht als luftig und ineffektiv. Denn ein zentrales Merkmal autoritär-populistischer Regierungen ist die Missachtung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Versuch, die Gewaltenteilung auszuhebeln.4) Dann dürfte der gewährte Rechtsschutz wenig nützen. Rechtliche Garantien bieten also allein nur begrenzten Schutz. Es muss auch über andere Gegenmaßnahmen nachgedacht werden – zum Beispiel die Voraborganisation der Solidarität zwischen den verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen.
Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit ohne die AfD
Das Defizit der Debatte über die gegenwärtigen Verluste der Wissenschaftsfreiheit liegt in einer unscharfen Diagnose. Es lohnt sich daher, die Frage zu stellen, wodurch der weitverbreitete Eindruck entsteht, die Wissenschaftsfreiheit sei bereits heute und unabhängig vom wachsenden Einfluss der AfD bedroht. Das Bundesverfassungsgericht definierte den Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes in einer grundlegenden Entscheidung von 1973 (BVerfGE 35, 79), die bis heute die Rechtsprechung prägt und zuletzt 2025 nochmals ausdrücklich bestätigt wurde: „Wissenschaft ist ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung. Den Kernbereich wissenschaftlicher Betätigung stellen die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe dar.“ Demnach ist die Wissenschaft die methodisch geleitete Suche nach Erkenntnis. Die Wissenschaftsfreiheit umfasst nicht nur die Forschung, sondern auch die Interpretation und Vermittlung der Erkenntnisse. Sie muss gegenüber politischer, wirtschaftlicher oder sonstiger sachfremder Einflussnahme frei sein.
Der Academic Freedom Index (AFI) der in Verbindung mit V-Dem der Universität Göteborg die weltweiten Entwicklungen anhand von Expertenurteilen erfasst, folgt zumindest in groben Zügen dieser Auffassung, wenn er pro Land die Wissenschaftsfreiheit bestimmt.5) Demnach zählt Deutschland zwar weiterhin zu den Ländern mit hohem Niveau an wissenschaftlicher Freiheit. Gleichwohl weist der Index seit etwa 2014 tatsächlich einen statistisch signifikanten Rückgang aus. Deutschland gehört damit nicht mehr zur Spitzengruppe in der AFI-Tabelle. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass die Freiheit von Forschung und Lehre, der internationale wissenschaftliche Austausch sowie die Sicherheit auf dem Campus weiterhin nahezu unverändert hoch bewertet werden. Der Rückgang beruht vor allem auf kritischeren Einschätzungen zur institutionellen Autonomie der Hochschulen und – in geringerem Umfang – zur akademischen Meinungsfreiheit in den Universitäten.
Mit Blick auf die akademische Meinungsfreiheit auf dem Campus haben die Auseinandersetzungen über den Sprachgebrauch im Themenbereich Gender und Exklusionen wegen unterschiedlicher Ansichten zum Palästinakonflikt zugenommen. Jedoch ist nicht alles, was häufig als „cancel culture“ bezeichnet wird, eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit. Die Entwicklungen werden oft deutlich überzeichnet, und zudem gibt es für sie durchaus legitime Gründe, wie Tim Henning und Geert Keil6) in ihren Beiträgen zeigen. Der kleine Rückgang der Werte im AFI für Deutschland erscheint vor diesem Hintergrund stimmig.
Aber was verbirgt sich hinter dem Rückgang der Werte für die institutionelle Autonomie der Hochschulen? Der AFI führt hierbei die politische Steuerung von Hochschulen über Zielvereinbarungen oder Prioritätensetzungen in der Forschungsförderung an. Aber gleichzeitig hat sich mit der Zeit die Autonomie der Hochschulen, etwa bei Berufungen, erhöht. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bewertungen durch die Expertinnen und Experten teilweise deutlich sensibler auf gesellschaftliche Stimmungen reagieren als auf beobachtbare Veränderungen institutioneller Regeln. Betrachtet man den Zeitverlauf der Indexwerte, stellt sich etwa die Frage, wodurch der deutliche Anstieg aller Werte im Jahre 1990 in Deutschland erklärt werden soll. Durch die Einbindung der neuen Bundesländer mit realsozialistischen Restbeständen und die Schließung bestimmter Studiengänge durch die neuen Machthaber würde man eher das Gegenteil erwarten. Solche Befunde legen nahe, dass die Indikatoren nicht nur institutionelle Veränderungen messen, sondern auch die Bewertungen der Expertinnen und Experten durch Veränderungen der allgemeinen Stimmungslage beeinflusst werden. Selbst wenn man den Rückgang des AFI deshalb mit Vorsicht interpretieren sollte, bedeutet dies keineswegs, dass sich die Lage der Wissenschaft nicht verändert hätte. Entscheidend ist: Die wichtigsten Veränderungen werden von den klassischen Indikatoren nur unzureichend erfasst.
Diese Beobachtung ist keineswegs auf die Wissenschaftsfreiheit beschränkt. Auch in anderen Bereichen zeigt sich zunehmend eine Lücke zwischen objektiven Indikatoren und gesellschaftlicher Wahrnehmung. Demokratieindizes diagnostizieren teilweise erhebliche demokratische Rückschritte, während institutionelle Veränderungen kleiner ausfallen. Die Wahrnehmung von Unsicherheit nimmt trotz sinkender Kriminalität zu. Die Zunahme der Ungleichheit erscheint vielen Bürgern dramatischer, als es Einkommensstatistiken nahelegen. Offenbar leben wir zunehmend in einer Gesellschaft, in der objektive Entwicklungen und gesellschaftliche Wahrnehmungen auseinanderdriften.
Echte Gefährdungen
Es lohnt sich also zu fragen, welche Veränderungen tatsächlich hinter dem vermuteten Rückgang der institutionellen Autonomie in der Wissenschaft stehen. Meines Erachtens sind es vor allem zwei Entwicklungen, die den Charakter der Wissenschaft tiefgreifend verändern, ohne dass sie sich durch die üblichen Indikatoren der Wissenschaftsfreiheit beschreiben lassen. Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, dass die gegenwärtigen Veränderungen nur teilweise unter den klassischen Begriff der Wissenschaftsfreiheit fallen. Sie verändern die Wissenschaft tiefgreifend, ohne ihre rechtliche Freiheit im engeren Sinne anzutasten. Zumindest für eine der beiden Entwicklungen eignet sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besser als Maßstab.
Die erste Entwicklung betrifft die Ressourcenbasis wissenschaftlicher Arbeit. Die klassische Wissenschaftsfreiheit schützt vor staatlichen Eingriffen (Freiheit von Fremdbestimmung). Sie sagt jedoch wenig darüber aus, unter welchen materiellen Bedingungen wissenschaftliche Freiheit tatsächlich ausgeübt werden kann (Freiheit zu x). Freiheit erschöpft sich nicht in der Abwesenheit staatlicher Eingriffe. Wissenschaft benötigt auch reale Handlungsmöglichkeiten. Den einseitigen Fokus auf den negativen Freiheitsbegriff teilen auch AFI und BVerfG. Beim Academic Freedom Index zeigt sich das schon allein daran, dass die Forschungsfreiheit in Deutschland von 1948 bis Ende der 80er Jahre konstant hoch, mit nur minimalen Veränderungen, eingestuft wurde, als ob die Bereitstellung von Ressourcen für die Forschung 1948 gleich gewesen wäre wie in den 1980er Jahren. In dieser einseitig negativen Auslegung des Freiheitsbegriffs liegt aber genau der Grund dafür, dass eine überaus relevante Entwicklung für die Wissenschaftsfreiheit übersehen oder zumindest nicht ausreichend thematisiert wird.
Denn genau in der Finanzierung hat sich das deutsche Wissenschaftssystem in den vergangenen drei Jahrzehnten grundlegend verändert.7) Der Anteil frei verfügbarer Grundmittel für die Universitäten ist gemessen an der Anzahl der Studierenden kontinuierlich zurückgegangen, während projektförmige Förderung, Verbundforschung und außeruniversitäre Einrichtungen erhebliche Zuwächse verzeichneten. Das erzeugt kumulative Ungleichheiten. Erfolgreiche Forschungsverbünde ziehen immer mehr Ressourcen an – ganz im Sinne von Robert K. Mertons Matthäus-Effekt –, während viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kaum noch über die Voraussetzungen verfügen, um konkurrenzfähige Drittmittelanträge zu entwickeln. Die formale Freiheit bleibt erhalten; die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten verteilen sich jedoch zunehmend ungleichmäßig. Es entsteht eine institutionelle Mauer innerhalb der Universitäten – zwischen denen, die über großzügige Forschungsressourcen verfügen, und denen, die im universitären Alltag im Hamsterrad sitzen.8) Besonders betroffen sind Forschungsbereiche, die nur begrenzt drittmittelfähig sind – etwa viele kleine Fächer. Die Mauer zu überwinden, wird immer schwerer. Die Ungleichheit reproduziert sich und ein erheblicher Anteil der Professorinnen und Professoren hat nicht mehr die Zeit und die Ressourcen, um zu forschen.
Gerade deshalb verdeckt der einseitige Fokus auf die negative Freiheit einen zentralen Aspekt der gegenwärtigen Entwicklung. Obwohl die rechtliche Freiheit gewahrt bleibt, erleben viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine tatsächliche Einschränkung ihrer Forschungsmöglichkeiten. Übrigens: Die autoritären Populisten wissen genau, wie wirkungsvoll sich Wissenschaft über ihre Ressourcen steuern lässt. Deshalb liegt in der Finanzierungsfrage der Ansatzpunkt autoritär-populistischer Wissenschaftspolitik, ganz gleich, ob über die direkte Schließung von Instituten und Lehrstühlen oder indirekt durch die Geiselnahme der Gesundheitswissenschaften, um die Universitätsleitungen zu zwingen, wie das bei Präsident Trump beobachtet werden kann. Forschung muss gar nicht verboten werden, um die Wissenschaftsfreiheit zu beschränken. Häufig genügt es, bestimmten Themen dauerhaft die finanziellen Grundlagen zu entziehen.
Die zweite Veränderung betrifft nicht die Freiheit wissenschaftlicher Forschung selbst, sondern ihre gesellschaftliche Rolle.9) Wissenschaft lebt davon, dass sie autonom bestimmen kann, wer aufgrund wissenschaftlicher Verfahren als epistemische Autorität gilt. Genau diese Fähigkeit gerät zunehmend unter Druck und die Autonomie der Wissenschaft wird dadurch eingeschränkt. Wissenschaftliche Reputation entsteht traditionell durch innerwissenschaftliche Verfahren: Peer Review, fachliche Kritik und wissenschaftliche Anerkennung. Heute konkurriert diese interne Autoritätsordnung zunehmend mit zwei anderen Mechanismen.
Das geschieht zum einen durch die Infragestellung wissenschaftlicher Autoritäten seitens sozialer Bewegungen, die ihren Mitgliedern diese Autorität selbst zuerkennen. Wenn den Interpretationen von Daten durch sich selbst erhöhende Individuen mehr Glauben geschenkt wird als den Interpretationen von Wissenschaftlerinnen mit höchster wissenschaftlicher Reputation, dann verliert die Wissenschaft nicht ihre negative Freiheit, sondern die Autorität zu bestimmen, wer als epistemische Autorität im öffentlichen Diskurs fungiert – also Autonomie. Gerade die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen oder die Zurückweisung von Forschungsergebnissen der Klimaforschung zeigen das.
Zum anderen führt die stark und schnell wachsende Erwartung an die Wissenschaftskommunikation und an die gesellschaftliche Nützlichkeit zu einem ähnlichen Kompetenzverlust der Wissenschaft. Wenn medialer Appeal und gesellschaftliche Nützlichkeit zunehmend als Teil der wissenschaftlichen Reputation zählen – was man etwa an Debatten darüber sieht, ob die Wissenschaftskommunikation ein Berufungskriterium werden soll –, führt das ebenfalls zu einer Auslagerung der epistemischen Autorität. Dann bestimmen diejenigen, die in Talkshows einladen, und diejenigen, die über Wissenschaft berichten, die wissenschaftliche Reputation. Das Kriterium der Medialität gewinnt an Bedeutung und die wissenschaftsinterne Zuweisung von Reputation ist nicht mehr allein entscheidend.
Diese beiden Veränderungen in der Wissenschaftsfinanzierung und in der gesellschaftlichen Rolle der Wissenschaft liegen – so die These – im wachsenden Problembewusstsein. Die Wissenschaft verliert (noch) nicht ihre rechtlich garantierte Freiheit und die Universitäten und Forschungseinrichtungen sind nach wie vor sichere und tolerante Orte. Verändert haben sich jedoch die materiellen Voraussetzungen und die gesellschaftliche Stellung. Die klassische Idee der Wissenschaftsfreiheit ist auf Eingriffe von außen ausgerichtet. Die gegenwärtigen Veränderungen betreffen dagegen Ressourcen, Wettbewerbsstrukturen und epistemische Autorität. Sie betreffen die Autonomie der Wissenschaft. Das knüpft an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts an. Aus dem Begriff der Autonomie leitet es ab, dass eine von äußeren Nützlichkeits- und Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient. Wer diese Entwicklungen unter dem Begriff der Wissenschaftsfreiheit diskutiert, verwendet einen Begriff, der auf die falsche Fährte führen könnte. Die eigentliche Transformation betrifft nicht die Freiheit der Wissenschaft, sondern ihre Ressourcenbasis und ihre gesellschaftliche Autoritätsordnung. Wer deshalb jede Veränderung unter dem Begriff der Wissenschaftsfreiheit diskutiert, riskiert eine Fehldiagnose. Die entscheidende Herausforderung unserer Zeit besteht weniger in der Verteidigung der Freiheit wissenschaftlicher Forschung als in der Sicherung ihrer materiellen Autonomie und ihrer epistemischen Autorität. Nicht die Wissenschaftsfreiheit steht heute im Zentrum des Problems, sondern die Bedingungen, unter denen Wissenschaft ihre Freiheit überhaupt noch wirksam ausüben kann.
References
| ↑1 | Vgl. für Ungarn Bárd, Petra (2020). The Rule of Law and Academic Freedom or the Lack of It in Hungary. European Political Science, 19(1), 87–96. https://doi.org/10.1057/s41304-018-0171-x. |
|---|---|
| ↑2 | Vgl. Steinbeis, Maximilian (Hrsg.) (2024). Die verwundbare Demokratie. Strategien gegen die populistische Übernahme. München: Hanser. |
| ↑3 | Vgl. Armin Schäfer und Michael Zürn (2021). Die demokratische Regression. Berlin: Suhrkamp. |
| ↑4 | Scheppele, Kim Lane (2018). “Autocratic Legalism.” University of Chicago Law Review 85(2): 545–583. |
| ↑5 | Kinzelbach, Katrin, Staffan I. Lindberg, Lars Lott & Angelo V. Panaro (2026). Academic Freedom Index – 2026 Update. Erlangen: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) & V-Dem Institute, University of Gothenburg. https://doi.org/10.25593/open-fau-2865. Wichtige Erläuterungen finden sich in: Lott, Lars, and Janika Spannagel (2025). “Quality Assessment of the Academic Freedom Index: Strengths, Weaknesses, and How Best to Use It.” Perspectives on Politics: 1–23. doi: 10.1017/S1537592724001968. |
| ↑6 | Vgl. auch Jaster, Romy and Keil, Geert (2022). “Wer muss draußen bleiben?” Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 70(3), 474-491. https://doi.org/10.1515/dzph-2022-0029. |
| ↑7 | Hüther, Otto und Uwe Schimank (2024). “Drittmittel im Wissenschaftssystem – Belohnungen, Ermöglichungen und Sekundärverwertungen.” In: Wolff-Dietrich Webler (Hrsg.), Überzogener und überhitzter Wettbewerb in der Wissenschaft. Wissenschaftsförderung und ihre Irrwege. Bielefeld: Universitätsverlag, 159–181. |
| ↑8 | Mergele, Lukas und Winkelmayer, Felix (2022). “The Relevance of the German Excellence Initiative for Inequality in University Funding.” Higher Education Policy 35(4): 789–807. |
| ↑9 | Vgl. hierzu Zürn, Michael i.V. Die liberale Wissensordnung und ihre Feinde. |



