18 March 2022

Zwei plus zwei ist vier

Im November 2020 habe ich das Verfassungsblog-Editorial dem polnischen Richter Igor Tuleya überlassen, damit Sie von ihm aus erster Hand erfahren, was die Justizpolitik der PiS-Regierung in der Praxis bedeutet.

Jetzt herrscht Krieg in der Ukraine, und wie man liest, sucht die EU-Kommission nach Wegen, den Konflikt mit der polnischen Regierung von der Agenda zu kriegen. Die gesperrten Gelder für Polen aus dem COVID-Wiederaufbaufonds, so heißt es, sollen in den nächsten Wochen freigegeben werden, wenn die Regierung die sog. Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof abwickelt (und durch irgendeinen anderen Disziplinierungsmechanismus ersetzt). Die Rückkehr der disziplinierten Richter_innen in ihre Ämter – eigentlich die Beendigung des rechtsstaatswidrigen Zustands – erscheint der Kommission mittlerweile entbehrlich, heißt es in dem Bericht des Guardian. Und den Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen in Gang zu setzen, findet sie auch überhaupt nicht mehr dringlich, soweit sie das je fand.

Es herrscht Krieg in der Ukraine, und jeden Tag kommen nicht zur Zehntausende von Geflüchteten an der polnischen Grenze an, sondern fährt auch die Regierung fort, die Justiz von Leuten zu säubern, die ihr nicht gefügig sind. Zwei Tage nach Kriegsausbruch wurde die Richterin Anna Głowacka suspendiert, weil sie EU-Recht angewandt hat. Fortlaufend ernennt oder befördert der gekaperte “Nationale Justizrat” neue Leute in Positionen, wo sie Recht sprechen, ohne ein “auf Gesetz gegründetes” Gericht zu sein. Vor wenigen Tagen hat das von der PiS-Regierung kontrollierte “Verfassungsgericht” verkündet, dass Polen sich nunmehr auch an Art. 6 EMRK nicht gebunden zu fühlen braucht. Die Urteile des Luxemburger und des Straßburger Gerichtshofs werden weiter ignoriert, als gäbe es sie nicht. Am Dienstag kommt das nächste Urteil des EuGH. Es geht wieder um Disziplinarverfahren und die Frage, ob die Mitglieder der Disziplinarkammer korrekt in ihr Amt gekommen sind. Natürlich lautet die Antwort nein. Das wissen wir auch so. Als ob der EuGH da noch viel machen könnte, was er nicht schon gemacht hat.

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Call for applications – Masterclass “The Fate of International Courts”

We would like to invite applications for the 9th Max Planck Masterclass, which will take place between 16 – 19 May 2022, at the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law in Heidelberg. The Masterclass will be taught by Professor Hélène Ruiz Fabri (Director of the Max Planck Institute Luxembourg for Procedural Law). This year’s workshop will address the topic “The Fate of International Courts”. In the four sessions, we will discuss the nature of international courts, critical perspectives on international adjudicators, the potential for dialogue and cross-fertilization, as well as ethical issues of international dispute settlement. Moreover, Professor Ruiz Fabri will also give a keynote on “Feminism and International Law”. More Information here.

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Es herrscht Krieg in der Ukraine, und unterdessen geht das alles weiter. Und wenn wir jetzt sagen, okay, jetzt nicht, wir haben dafür jetzt keine Zeit und keinen Nerv – dann haben wir das akzeptiert. Dann sind das Fakten. Das ist nicht etwas, auf das man später einmal, in ruhigeren Zeiten, noch mal zurück kommen können wird. Das ist dann so.

Sind wir dazu bereit? Was wäre der Preis? Was macht das mit uns?

Zeit, mal wieder Igor Tuleya direkt zu Wort kommen zu lassen:


 

Wenn Duldung zum Verbrechen wird

Von Igor Tuleya

Ist es angemessen, heute über die Justiz in Polen zu sprechen? Ich werde mit einer anderen Frage antworten: Wenn Russland unabhängige Gerichte hätte und die Rechtsstaatlichkeit respektieren würde, wäre es dann von einem Kriminellen regiert und hätte die Ukraine angegriffen?

Man soll nicht über Grundprinzipien und Werte diskutieren. Man sollte sie einfach beachten, respektieren und für sie kämpfen. Gemeinsame Werte lassen uns ähnlich denken, fühlen und handeln. Die Allgemeingültigkeit dieser Grundsätze, ihre Selbstverständlichkeit, macht uns zu einer Gemeinschaft, und so werden wir stark. Nur gemeinsam können wir dem Bösen wirksam widerstehen. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass dies wie eine Binsenweisheit klingt. Aber Grundsätze und Werte sind – weil sie einfach, offensichtlich und oft sogar banal sind – immer noch die wichtigsten Indikatoren für unser Verhalten und unsere Entscheidungen.

Winston Smith, der Held aus Georg Orwells “1948”, sagt: Freiheit ist das Recht zu sagen, dass zwei plus zwei gleich vier ist. Der Rest ergibt sich daraus. Heute können wir in Abwandlung seiner Worte sagen, dass Rechtsstaatlichkeit gleich Frieden und Freiheit ist. Das Übrige ergibt sich daraus. Rechtsstaatlichkeit und eine unabhängige Justiz sind das Fundament, auf dem das Vereinte Europa steht.

Im Juli 2021 setzte die Europäische Kommission die Genehmigung des nationalen Wiederaufbauplans für Polen aus. Grund dafür war der politische Angriff auf die polnische Justiz: die Zerschlagung des Verfassungsgerichts, die Politisierung des Nationalen Justizrats, die Tätigkeit der so genannten Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs und das gesamte System der Disziplinarhaftung für Richter, das dazu dient, Richter für “unbequeme” Entscheidungen zu belangen, einschließlich Fragen, die dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt werden. Darüber hinaus respektiert die PiS-Regierung die Urteile der europäischen Gerichte nicht mehr. Mit dem heutigen Tag belaufen sich die gegen Polen verhängten Sanktionen wegen Nichtbefolgung der einstweiligen Anordnung des EuGH in der Rechtssache (C-204/21) betreffend das Disziplinarsystem für Richter in Polen auf 135.000.000 EUR.

Vor fast sechs Monaten legte IUSTITIA, der größte polnische Richterverband, ein Paket von Vorschlägen für Gesetzesänderungen vor, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen wiederherzustellen. Diese Vorschläge wurden von der polnischen Zivilgesellschaft, den Jurist und der Mehrheit der demokratischen Opposition unterstützt. Die vorgestellten Lösungen entsprechen nicht nur den in den Urteilen des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegten Standards, sondern beziehen sich einfach auf die Grundregeln, die in jedem zivilisierten Staat gelten.

Leider wurden diese Vorschläge nicht mit Interesse aufgenommen. Im Gegenteil, die politischen Entscheidungsträger haben ihre eigenen Ideen eingebracht, die nichts mit einer echten Reform des Justizwesens zu tun haben. Die von den Machthabern vorgeschlagenen Änderungen sind bloße Illusion.

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Conference announcement: Follow the Money? – European Integration in Light of EU Budgetary Law

The DFG Research Training Group DynamInt is hosting a conference at the Humboldt University of Berlin titled “Follow the Money? – European Integration in Light of EU Budgetary Law” (9th and 10th June 2022). 13 international researchers will discuss the European Monetary Union, budgetary policy-making, economic crises and integration through EU budgetary law. See more information on the programme and registration here.

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Ein bezeichnendes Beispiel ist die Idee des Präsidenten der Republik Polen. Andrzej Duda stimmte unter Verweis auf die Urteile des EuGH der Abschaffung der so genannten Disziplinarkammer zu und schlug gleichzeitig die Einrichtung einer Kammer für berufliche Verantwortung vor. Dies ist ein typischer Fall von Fassadenreform. Vom Standpunkt der Rechtsstaatlichkeit aus gesehen ist es egal, ob etwas als Ministerium für Wahrheit, Ministerium für Frieden oder Ministerium für Wohltätigkeit bezeichnet wird. Die einzige Frage ist, ob wir es wirklich mit einem unabhängigen Gericht und unabhängigen Richtern zu tun haben.

Die wahren Absichten der Machthaber zeigen sich vor allem in ihren Handlungen. Im Schatten der Aggression gegen die Ukraine geht die Zerstörung des polnischen Justizsystems weiter. Immer mehr polnische Richter werden wegen der Einhaltung des europäischen Rechts suspendiert, Politiker besetzen wieder den Neo-Justizrat, und die so genannte Disziplinarkammer arbeitet auf Hochtouren. Die jüngste “Entscheidung” des von Julia Przyłębska geleiteten Verfassungsgerichts ist zu einem Symbol für die “Putinisierung” der polnischen Justiz geworden.

Am 10. März erklärte das Verfassungsgericht auf Antrag des Generalstaatsanwalts Zbigniew Ziobro, dass Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention mit der polnischen Verfassung unvereinbar ist. Nur zur Erinnerung: In Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention geht es um das Recht auf ein faires Verfahren. Er garantiert jedem das Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht. Der Antrag des Generalstaatsanwalts war eine Reaktion auf die kürzlich ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in denen die Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit und der unabhängigen Justiz in Polen aufgedeckt wurde. Die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Bestimmung wurde von einem fünfköpfigen Gremium des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitz des ehemaligen PiS-Abgeordneten und Staatsanwalts aus der Zeit des Kommunismus, Stanisław Piotrowicz, getroffen. In dem Gremium saßen nur Personen, die von der PiS in das Verfassungsgericht gewählt wurden, darunter der so genannte “Doppelrichter” Mariusz Muszyński. Die Anhörung fand einige Tage nach Russlands Angriff auf die Ukraine statt. Damit ist Polen – neben Russland (das sich bereits außerhalb des Straßburger Menschenrechtsschutzsystems befindet) – das zweite Land im Europarat, in dem die Verbindlichkeit der Europäischen Konvention und die Gültigkeit der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte offiziell in Frage gestellt wurden. Das Gericht hat so gehandelt wie zuvor das Verfassungsgericht der Russischen Föderation.

Ein grausamer Krieg gegen die Ukraine geht weiter. Ich möchte glauben, dass deshalb für die Europäische Kommission Fakten zählen und nicht leere Worte und trügerische Erklärungen. Für Prinzipien und Werte zu kämpfen, ist keine Schande. Es ist eine Schande, sie zu verraten, falsche Kompromisse einzugehen und einen Scheinfrieden zu wählen. Es lohnt sich immer daran zu denken, dass die Duldung des Bösen in Verbrechen mündet.

(übersetzt aus dem Englischen)

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Gegen das erwähnte Urteil des polnischen “Verfassungstribunals” zu Art. 6 EMRK protestieren 27 ehemalige Richter_innen desselben, zu deren Amtszeit noch niemand auf die Idee gekommen wäre, diese Institution zwischen Anführungszeichen zu setzen. Und das HELSINKI RULE OF LAW FORUM, das einige der gewichtigsten Stimmen der globalen Rechtswissenschaft versammelt, ruft die Verantwortlichen in den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen eindringlich dazu auf, die Rechtsstaatlichkeit mit allem, was sie haben, zu verteidigen.

In Ungarn wird in wenigen Wochen gewählt, und es könnte passieren, dass Viktor Orbán verliert. Dann aber findet sich die neue Regierung von lauter Gesetzen eingemauert, die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können – ein Dilemma, zu dem wir kürzlich eine sehr ertragreiche Blog-Debatte veranstaltet haben. Jetzt haben ARMIN VON BOGDANDY und LUKE DIMITRIOS SPIEKER eine Idee entwickelt, wie sich eine Nicht-Orbán-Regierung mit europarechtlichen Mitteln aus diesem Dilemma befreien könnte.

In Bulgarien ist der frühere Ministerpräsident Boyko Borissow verhaftet worden. Das hat die Institution der Europäischen Staatsanwaltschaft möglich gemacht, die unabhängig vom bulgarischen Generalstaatsanwalt agieren kann, dem wohl größten Rechtsstaatshindernis im EU-Mitgliedstaat Bulgarien. RADOSVETA VASSILEVA zeigt, wie der Oberste Justizrat in Bulgarien dazu beiträgt, dass der Generalstaatsanwalt sein Amt weiterhin missbrauchen und ungestraft Verbrechen begehen kann.

In Deutschland kündigt Bundesaußenministerin Annalena Baerbock eine neue deutsche Sicherheitsstrategie an. Input für diese Debatte liefern wir gemeinsam mit ALEXANDRA KEMMERER und ISABELLE LEY vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg: Heute starten wir die Serie mit einem Aufschlag von ISABELLE LEY, weitere Texte zu Parlamentsbeteiligung, Rüstungsexporten und Europäisierung der Verteidigung folgen in den nächsten Tagen.

Zum Krieg in der Ukraine: Dass Russland völkerrechtlich verpflichtet ist, den Krieg in der Ukraine unverzüglich einzustellen, ist jetzt gerichtlich in größtmöglicher Klarheit festgestellt. CHRISTIAN JOHANN erklärt, was die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs juristisch zu einer kleinen Sensation macht.

Könnte Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine ein europäischer Verfassungsmoment sein? JENNY ORLANDO-SALLING würde die Frage bejahen.

Die sogenannten „Golden Passports“, die Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsberechtigungen in EU-Mitgliedstaaten im Gegenzug für Investments bieten, wurden schon immer skeptisch beäugt – seit Russlands Angriffskriegs noch einmal mehr. Kann die EU dagegen vorgehen? GARETH DAVIES hat verschiedene Ideen. Für LORIN WAGNER werfen die russischen Oligarchen mit EU-Pässen die Frage auf, ob man sich weiter damit zufrieden geben kann, dass Nationalität eine souveräne Staatenentscheidung und nichts weiter ist: Vielleicht ist der gute alte “genuine link” doch nicht so schlecht?

Österreichs Neutralitätskonzept sieht im Lichte der russischen Invasion nicht mehr ganz so rosig aus. Dabei ist völlig ungeklärt, ob man als Mitglied der UN und der EU überhaupt genuin neutral sein. Es ist Zeit, sich unbequemen Fragen zu stellen, meint PETER HILPOLD. Wie das Thema Neutralität aus Sicht von Schweden verhandelt wird, beleuchtet ESTER HERLIN-KARNELL.

SUÉ GONZÁLEZ HAUCK schreibt über den strukturellen Rassismus, der im Umgang mit Geflüchteten gerade wieder besonders sichtbar wird, und was das Recht damit zu tun hat.

Den lange erwarteten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Invesititionsschutzabkommen CETA analysiert MARKUS KRAJEWSKI und meint, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen sein könnte.

DANIEL HOLZNAGEL macht sich Sorgen um den Entwurf von Art. 18 DSA, der neue Streitbeilegungsverfahren für Plattformentscheidungen einführen soll.

In Indien fängt der Hindu-Nationalismus an, muslimischen Mädchen das Tragen eines Hijab in der Schule zu verbieten, und die Justiz macht dabei mit. Nach Meinung von MEDHA SRIVASTAVA ist das Hijab-Verbot verfassungswidrig ist und hat mit Säkularismus nichts zu tun.

WILLIAM E. SCHEUERMAN schaut sich die Art und Weise, wie der ideologische Trumpismus die US-Verfassung liest, und Trumps rechtswissenschaftlichen Stichwortgeber John C. Eastman etwas genauer an.

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Stellenausschreibung – Studentische/n Mitarbeiter/in (m/w/d)

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Studentische/n Mitarbeiter/in (m/w/d) zur Unterstützung der Aktivitäten des Berliner Büros (7 bis 20 Stunden /Woche, befristet). Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Mitarbeit bei der Konzeptentwicklung für wissenschaftliche Veranstaltungen, Recherchen sowie Weiterentwicklung und Betreuung unserer Veranstaltungs- und Kommunikationsformate.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10.04.2022 per E-Mail an bewerbungen@mpil.de. Mehr Informationen gibt es hier.

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In den ärmsten Ländern der Welt haben kaum 15 % der Menschen auch nur eine erste Impfdosis erhalten. Viele sehen in den Patenten und anderen intellektuellen Eigentumsrechten ein wesentliches Hindernis. Schon in Oktober 2020 hatten Südafrika und Indien im Rahmen der Welthandelsorganisation einen Vorschlag für einen „Waiver“ gemacht, der weite Teile dieser Rechte temporär aussetzen sollte. Eine Einigung blieb bislang aus. Nun wurde über einen Kompromiss in der Sache berichtet und ein Textentwurf öffentlich. HYO YOON KANG hat ihn sich genauer angesehen – und meint ist nicht überzeugt, dass er viel taugt.

STÉPHANE BRABANT, CLAIRE BRIGHT, NOAH NEITZEL und DANIEL SCHÖNFELDER widmen sich ausführlich dem EU-Richtlinienentwurf zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Im ersten Teil beleuchten sie die Verpflichtungen, auch im Vergleich zu den deutschen und französischen Pendants, und halten es für wahrscheinlich, dass die Regelungen nicht nur europäische, sondern globale Standards schaffen. Im zweiten Teil geht es um die Durchsetzung der Verpflichtungen, in dem die Autor_innen besonders die neuen Pflichten für die Unternehmensführung hervorheben. Ihrer Meinung nach könnte das ein echter Schritt weg von einer Wirtschaft sein, die nur Gewinnmaximierung im Blick hat.

Der Gründungsmoment der Open-Access-Bewegung, die Budapest Open Access Initiative (BOAI), feiert dieser Tage ihr 20jähriges Jubiläum. Wie steht es um die „Open-Access-Revolution“? RAFFAELA KUNZ beschäftigt sich mit der um sich greifenden Praxis großer und mächtiger Verlage, Wissenschaftler_innen zu tracken. Dieser Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit muss ihrer Ansicht nach auf mehreren Ebenen begegnet werden.

Unsere Blog-Debatte zu Parteitagen in Zeiten von Digitalisierung und Corona hat sich in dieser Woche auf das schönste entfaltet mit Beiträgen von THOMAS POGUNTKE, SOPHIE SCHÖNBERGER, BERND GRZESZICK, FABIAN MICHL, NIKO SWITEK, MARTIN MORLOK und ISABELLE BORUCKI.

Und die Blog-Debatte zu 20 Jahren 9/11 unter dem Aspekt von Menschenwürde und liberalen Grundwerten ist mit Beiträgen von JOAN BARATA, EMANUEL V. TOWFIGH und SOFIA GALANI zu Ende gegangen.

Am 21.03.2022 startet bereits die nächste Blog-Debatte bei uns. Es geht um das Thema “Comparative Climate Litigation in North-South Perspective”. Gemeinsam mit dem Völkerrechtsblog, der VRÜ und mit Unterstützung von EcoLogic und der Mercator Stiftung fragen wir, welche Rolle Gerichte und das Recht im Kampf gegen die Klimakrise spielen – und was wir dabei vom Globalen Süden lernen können. Als Teil der Debatte wird es am Donnerstag, den 24. Februar, 14 Uhr (CET), einen Lunch-Talk von Sam Bookman zu “The Constitutional Dimension of Climate Litigation” geben.

Wir sind sehr froh, Ihnen eine solche Fülle von hoch relevanten und aktuellen Texten zu den großen Themen unserer Zeit anbieten zu können. Wenn Sie uns regelmäßig lesen, wäre es fair, wenn Sie sich auch am Unterhalt des Verfassungsblogs beteiligen. Hier finden Sie je nach Geldbeutel abgestufte Möglichkeiten. Vielen Dank!

Alles Gute und bis nächste Woche

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Zwei plus zwei ist vier, VerfBlog, 2022/3/18, https://verfassungsblog.de/zwei-plus-zwei-ist-vier/, DOI: 10.17176/20220319-001149-0.

One Comment

  1. Jens Hasler Wed 23 Mar 2022 at 15:45 - Reply

    Traurig, dass das Verhalten der polnischen Regierung in der Presse weitestgehend unkommentiert bleibt.
    Samstag habe ich den Deutschlandfunk angeschrieben und heute Antwort erhalten: Am Montag wurde in der Sendung “Europa Heute” das folgende Gespräch gesendet.
    “Zwischen Kooperation und Demokratieabbau. Polen und EU: Interview Klaus Bachman”
    https://www.deutschlandfunk.de/zwischen-kooperation-und-demokratieabbau-polen-und-eu-interview-klaus-bachman-dlf-63a3860a-100.html
    Immerhin 🙂

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