02 October 2020

Quo usque tandem, Viktorina

Zeugniswoche in der Europäischen Union: Die EU-Kommission hat ihren Rechtsstaatsbericht vorgelegt. Alle 27 Mitgliedstaaten wurden durchgeprüft, wie es steht um ihre Justiz, ihre Korruptionsbekämpfung, ihre Medienlandschaft und ihre Checks and Balances im Verfassungsaufbau, auf dass niemand daran zweifle, dass die Herrschaft des Rechts zusammen mit der Demokratie und Grundrechten das “Muttergestein unserer Gesellschaften und gemeinsamer Identität” bildet, wie die Kommission im Indikativ Präsens schreibt. Tolle Sache, voller wahrer Worte und wertvoller Erkenntnisse über uns selbst und über andere. Vor allem wir deutschen Musterschüler haben allen Grund zur Zufriedenheit, gehen wir doch zur Überraschung von niemandem wieder mal blitzesauber aus der Überprüfung hervor: Alles prima bei uns im Großen und Ganzen, und sogar der Verfassungsblog findet lobende Erwähnung: “Eine weit beachtete Plattform für Diskussionen über Fragen der Rechtsstaatlichkeit hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und ist zu einem Forum für innerstaatliche wie auch europäische Diskussionen über die Rechtsstaatlichkeit geworden.” Vielen Dank, sehr freundlich!

Anderswo sieht es nicht so toll aus. In Ungarn beispielsweise. Dort drohen Gefahren. Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine “Quelle der Sorge”. Es gibt “Herausforderungen”, was die Machtfülle der Präsident_in der Nationalen Justizbehörde betrifft. “Sorge” bereitet, dass der Oberste Gerichtshof eine Richtervorlage an den EuGH unterbunden hat. Es existieren “Risiken” für die Unabhängigkeit und Effektivität der Medienaufsicht. Wirklich? Um Gottes Willen! Nicht, dass da noch was schief geht! Wie gut, dass es den EU-Rechtsstaatsmechanismus gibt, der künftig Jahr für Jahr auch denen, die sich etwas schwerer tun, dabei hilft, auf ihrem Weg zum Klassenziel voran zu kommen: “Diese Herausforderungen zu identifizieren, wird den Mitgliedstaaten helfen, Lösungen zu finden, die die Herrschaft des Rechts schützen, in Zusammenarbeit und wechselseitiger Unterstützung der Kommission, anderen Mitgliedstaaten und Beteiligten wie der Venedig-Kommission.” (S. 4)

Herausforderung, Risiko, Sorge: Ich will ja nicht kleinlich sein, aber ist das angesichts des Zustands, in dem sich die Herrschaft des Rechts in Ungarn befindet, die passende Wortwahl? Einem Risiko ausgesetzt bin ich, wenn ich, sagen wir mal, bei Glatteis besoffen mit Tempo 200 über die Landstraße fahre. Wenn sich mein Wagen aber um den Alleebaum gewickelt hat, dann ist von Risiko keine Rede mehr. Dann hat sich das Risiko realisiert.

Seit zehn Jahren tanzt Viktor Orbán der EU und ihrem Rechtsstaatlichkeitsgedöns auf der Nase herum. Ein ganzes Jahrzehnt! Die EU hat, was die Herrschaft des Rechts in Ungarn betrifft, kein Erkenntnisproblem. Genauso wenig wie zu Polen, Malta, Bulgarien. Wer wissen wollte, was da passiert, der wusste es.

Seit zehn Jahren ringt die EU-Kommission die Hände, steht im Dialog, äußert Sorgen, weist auf Probleme hin und drängt auf Lösungen und unterlässt unterdessen, zu tun, was ihr Job ist: die Verträge zu hüten. Lili Bayer hat kürzlich auf Politico.eu in einem sehr lesenswerten Bericht die ganze traurige Geschichte noch einmal aufgeschrieben. Die Schuld daran tragen nicht die Kommissionsbeamt_innen und noch nicht einmal die einzelnen Kommissar_innen. Die tun oft, was sie können, aber die Grenzen ihres Könnens setzt ihnen die Politik, verkörpert durch die Präsident_in der Kommission: Manuel Barroso, Jean-Claude Juncker, Ursula von der Leyen. Die stehen in politischen Allianzen, denen auch Orbán angehört und die ihn seit 2010 bis zum heutigen Tag davor bewahren, dass die Kommission ihm wirklich Ärger bereitet. Seit zehn Jahren. Bis zum heutigen Tag.

Und was sind das für Allianzen? Da gibt es noch einen weiteren aktuellen Bericht, dessen Lektüre ich nicht minder dringlich empfehlen würde, nämlich Szabolcs Panyis sensationelle Recherche “How Orbán Played Germany” für Direkt36, eine der letzten unabhängigen ungarischen Medien (auf deutsch bei Krautreporter erschienen). Deutschland, der Musterknabe, was? Das hätten wir wohl gern.

Wie wäre die Geschichte verlaufen, wenn die EU vor zehn Jahren die Herrschaft des Rechts gegen Orbáns Medienpolitik verteidigt hätte anstatt die politischen Interessen seiner EVP-Freunde? Wir werden es nie erfahren.

Stattdessen dürfen wir jetzt Jahr um Jahr einen neuen Bericht darüber lesen, welch wirklich große Risiken bestehen für die unabhängige Justiz und dass der Medienpluralismus in Ungarn in ernsthafte Gefahr zu geraten droht, wenn da nicht bald mal was passiert. (Drüben beim Europarat kennt man das schon; gerade hat dort der Ministerausschuss für ein weiteres Jahr festgestellt, dass Ungarn das EGMR-Urteil Baka von 2016 immer noch nicht umgesetzt und sichergestellt, dass Richter_innen nicht ihren Job verlieren, wenn sie von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Ist irgendwer überrascht?)

Stattdessen stellt uns die deutsche Ratspräsidentschaft jetzt voraussichtlich ein EU-Budget mit einer “Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität” ins Schaufenster, von der für das durch EU-Transfermittel am Leben gehaltene Orbán-Regime so gut wie keine Gefahr mehr ausgeht.

Apropos deutscher Musterknabe: Nicht nur politisch und wirtschaftlich, sondern auch rechtswissenschaftlich wird Deutschland in Europa mittlerweile eine Hegemonialstellung zugeschrieben, die kritisch unter die Lupe genommen gehört. Das ist die These von Armin von Bogdandy, Direktor am MPI in Heidelberg, die wir ab nächster Woche in einem Online-Symposium zur Diskussion stellen, auf das ich mich besonders freue. Das wird extrem interessant.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Bevor ich zum Wochenrückblick komme: Sollte Donald Trumps COVID-19-Infektion einen schweren Verlauf nehmen, könnte das die Wahl im November auf eine Weise ins Chaos stürzen, die alles bisher Diskutierte in den Schatten stellt. Hier ein Lektüretipp für Hartgesottene.

Zum EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht nimmt auch SONJA PRIEBUS Stellung und ist auch nicht recht überzeugt davon, dass hier die Lösung der Probleme mit Ungarn und Polen zu finden sein wird. Wie Viktor Orbán mit der EU Katz und Maus spielt, bringt RÉNATA UITZ auf den Punkt.

Polen hat ebenfalls eine Menge großer Herausforderungen, Risiken und Sorgen bescheinigt bekommen, aber auch hier scheint mir nicht die geringste darunter das Zögern der EU-Kommission zu sein, die Herrschaft des Rechts mit den ihr exklusiv zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. LAURENT PECH, KIM LANE SCHEPPELE und WOJCIECH SADURSKI haben mit ihrem Aufruf an Kommissionspräsidentin von der Leyen ein großes Medienecho ausgelöst, auch, aber nicht nur in Polen selbst. Am Montag verhandelt die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs – eine Institution, die nach dem Urteil des EuGH nicht mal die Bezeichnung “Gericht” verdient – über die Aufhebung der Immunität des Richters Igor Tuleya, damit dieser seines Amtes enthoben und strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Sowjetisierung der polnischen Justiz ist kein Risiko, keine Gefahr am Horizont. Sie ist Gegenwart. Sie findet statt, hier und heute und unter den Augen einer teils hilf-, teils willenlosen EU-Kommission. Was es mit dem Fall Tuleya auf sich hat und warum er nicht nur die Pol_innen, sondern jede Bürger_in der Europäischen Union bis ins Mark erschüttern sollte, erklären ALEKSANDRA GLISZCZYŃSKA und JOHN MORIJN.

In unserem Podcast “We need to talk about the Rule of Law” werden wir das Thema Disziplinargewalt und Justiz übrigens in den Mittelpunkt der nächsten Folge stellen und mit ADAM BODNAR, SUSANNA DE LA SIERRA und NINA BETETTO diskutieren. In der letzten Woche war das Thema die Ernennung von Richter_innen und die Gäste waren FILIPPO DONATI, JOANNA HETNAROWICZ-SIKORA und CHRISTIANE SCHMALTZ. Ich fand es sehr spannend, habe viel gelernt.

In den USA machen sich die Republikaner im Senat bereit, im US Supreme Court eine harte rechte Mehrheit zu zementieren. Die Demokraten im Repräsentantenhaus wiederum arbeiten an einem Gesetzentwurf, um die Amtszeit der bisher auf Lebenszeit ernannten Richter_innen auf 18 Jahre zu begrenzen. Ob das funktionieren wird, untersucht MARK TUSHNET. Trumps Kandidaten für den Supreme Court, Amy Coney Barrett, ist kürzlich bei einer Tagung mit den britischen Judicial-Power-Project Leuten um John Finnis und Richard Ekins zusammengekommen, was nach Ansicht von DAVID DYZENHAUS bei der Anhörung im Senat zu entsprechenden Nachfragen führen sollte.

In Deutschland, anders als in den USA, gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über Rassismus in der Bevölkerung. Bundesinnenminister Horst Seehofer hat eine Studie angekündigt. JOHANNA SOLL fordert, dass hier die von Rassismus Betroffenen befragt werden sollten.

Auf ein anstehendes Urteil des EuGH mit potenziell dramatischen Auswirkungen weist FELIX REDA hin. Es geht um Hyperlinks und die Frage, wie es um das Urheberrecht an verlinkten Inhalten bestellt ist, die nach Ansicht des Generalanwalts auf sehr folgenschwere Weise zu beantworten ist.

Folgenschwer sind nach Ansicht von PAULINA PESCH auch die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern, die “die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation aushöhlen, indem sie private Verschlüsselungsmaßnahmen beschränken”.

In der Türkei werden immer noch massenhaft Jurist_innen verhaftet, zuletzt 50 Anwält_innen in Ankara. ALI YILDIZ beschreibt, mit welchen Mitteln das türkische Kassationsgericht den Schutz von Anwält_innen vor Verfolgung aushöhlt.

An den EU-Außengrenzen flüchtet sich die EU migrations- und asylpolitisch immer mehr in die Informalität. Dazu haben wir zusammen mit dem Asser-Institut in Den Haag in dieser Woche ein kleines Online-Symposium gemacht, mit einem Einführungspost von NARIN IDRIZ und EVA KASSOTI und Beiträgen von CATERINA MOLINARI, ANDREA OTT, NARIN IDRIZ, AYSE DICLE ERGIN, AYSEL KÜCÜKSU, EMANUELA ROMAN sowie SUNA GÜLFER IHLAMUR-ÖNER.

So viel dazu. Mir bleibt, den Wunsch nach möglichst reger Steady-Unterstützung zu äußern. Kein Zwang, Sie sind natürlich zu nichts verpflichtet, nur gilt dann halt leider:


Kleiner Scherz. So oder so: Ihnen alles Gute und bis nächste Woche,

Ihr

Max Steinbeis

 


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Quo usque tandem, Viktorina, VerfBlog, 2020/10/02, https://verfassungsblog.de/quo-usque-tandem-viktorina-2/, DOI: 10.17176/20201003-004720-0.

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