02 February 2017

Geschlossenheit in welchem Sinne? Europäische Verfassungsfragen beim Treffen in Malta

Am Freitag treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten in Malta, um über Migrationsfragen zu beraten. Es ist ein informelles Gipfeltreffen, aber alles andere als ein unwichtiges. Zwei Dokumente ragten heraus im Vorlauf zu diesem Treffen: Das erste ist der Brief des amtierenden Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, an die übrigen Mitglieder des Rates. Er ist ein vehementer Aufruf zu Geschlossenheit, der mit Blick auf den anstehenden Austritt Großbritanniens betont, dass europäischer Zusammenhalt gerade einen Gewinn und keinen Verlust an Souveränität in einem weltweiten Gefüge bedeutet. Das andere Dokument, welches als entscheidend gelten darf, ist der Bericht der Deutschen Botschaft im Niger, der massive Fälle von Folter und systematischen Tötungen in Libyen anprangert, also in jenem Land, mit dem eine verstärkte Zusammenarbeit in der Migrationskontrolle beabsichtigt ist und auf dem Treffen beraten werden soll.

Das Ziel europäischer Geschlossenheit – es beinhaltet eine Zweideutigkeit, die im Schreiben Tusks zu Tage tritt. Dass eine stärkere Grenzschließung tatsächlich zu innerer Einigkeit beiträgt, so wie es der Brief suggeriert, ist äußerst fragwürdig. Das Treffen in Malta ist eine Gelegenheit der Staats- und Regierungschefs, das Konzept der europäischen Geschlossenheit als ein stärker dialektisches zu entwerfen: Als eine Geschlossenheit, für welche Offenheit wesentlich ist. In diese Richtung weisen die europäischen Grundwerte, wie sie in Art. 2 TEU aufgezählt und in der Grundrechte-Charta ausgeführt sind. Und es sind besonders auch die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche der Grenzsicherung Grenzen setzen. Ein Bekenntnis zur Wahrung dieses Rechts gefährdet nicht Zusammenhalt und Sicherheit in Europa, sondern macht sie erst möglich.

Eine Antwort auf die Situation in den USA

Der Brief Donald Tusks ist ausdrücklich auch eine Reaktion auf die Entwicklungen in den USA, wo die Anordnung des Präsidenten von letzter Woche ein verfassungswidriges Einreiseverbot nach Kriterien von Nationalität verhängt, die Aufnahme von Flüchtlingen aussetzt und den Status von Sanctuary Cities untergräbt. Zahlreiche Klagen auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Teile der Anordnung waren bereits erfolgreich (eine Übersicht hier) und viele Verfahren sind anhängig. Aber auch wenn die amerikanische Verfassung und das internationale Recht die US-Regierung zwingen, einige Punkte zurückzunehmen, so wird das nicht die generelle Stoßrichtung ändern. Die erklärte Absicht des Präsidenten ist es, die USA (ob zu ihrem Nutzen oder Schaden) „an erste Stelle zu rücken“, internationale Verpflichtungen zurückzufahren, Einwanderung zu begrenzen, Ausweisungen voranzutreiben und internationale Handelserleichterungen zu verhindern. Es sollte nicht nur letzteres sein, welches der EU Sorgen bereitet.

Für den internationalen Flüchtlingsschutz ist die Politik der USA eine Katastrophe (siehe dazu auch das Interview mit James Hathaway). Die USA finanzieren gegenwärtig zu über 40 Prozent das UN Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), ohne dessen Arbeit – trotz aller Kritik – die Welt nicht wiederzuerkennen wäre. Wenn diese Unterstützung wegfällt, müssen die übrigen Staaten sehr entschlossen agieren, um ein humanitäres Desaster zu vermeiden. Zudem leisteten die USA bislang mit Abstand den größten Anteil am Resettlement weltweit. Wenn diese Quote einbricht, ist ebenfalls offen, wie andere Staaten das ausgleichen. Beides unterstreicht, dass es nicht ausreichend ist, die USA an den Pranger zu stellen. Europa als ein Verbund vieler der wohlhabendsten Staaten der Welt trifft eine moralische Pflicht, gerade in so einer Situation die Idee des Flüchtlingsschutzes als einer minimalen weltbürgerlichen Solidarität aufrechtzuerhalten. Aber auch schon die von Tusk betonte „Wahrung des internationalen Rechts“ macht Europa Vorgaben, was die Grenzsicherung angeht.

Rechtliche Grenzen der verstärkten Zusammenarbeit zur Migrationskontrolle mit Libyen

Im Mittelpunkt der Beratungen in Malta sollen die „externen Aspekte der Migration“ stehen, also die Bedingungen, unter welchen Asylsuchende die Europäische Union erreichen bzw. unter denen die so genannten illegalen Grenzübertritte stattfinden. Diese rhetorische Spannung zwischen Verpflichtung auf Flüchtlingsschutz und Menschenrechte einerseits und Eingrenzung von Migration andererseits kennzeichnet die Asyl- und Grenzpolitik der EU durchgehend. Gegenwärtig ist es die „zentrale Mittelmeerroute“, auf welcher der Fokus liegt. Es war im Gespräch, mit Libyen als dabei wichtigstem Transitland ein Abkommen im Stil des EU-Türkei-Abkommen vom vergangenen März zu schließen – der Vorschlag dazu kam von dem Gastgeber des jetzigen Gipfels, Maltas Premierminister Joseph Muscat. Dagegen hat sich die EU Kommission ausdrücklich ausgesprochen und auch sonst gab es Bekundungen von Skepsis. Eine intensivierte Zusammenarbeit ist aber dennoch beabsichtigt.

Seit dem vergangenen Jahr bereits ist EUNAVFOR Med bzw. Operation Sophia vor der libyschen Küste aktiv. Diese 2015 als Reaktion auf ein weiteres Schiffsunglück mit vielen hundert Toten ins Leben gerufene Operation hat das Mandat, Schleuserrouten und -praktiken zu unterbinden und Leben zu retten (zur rechtlichen Grundlage hier). Mangels alternativer Zugangswege wird aber der Kampf gegen Schleuser nicht dazu führen, dass Menschen nicht mehr den Weg über das Mittelmeer suchen. Insofern bildet die Operation vor allem einen Teil der vielfältigen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Flucht und Migration in die EU zu verhindern.

Es stellen sich eine ganze Reihe von Rechtsfragen mit Blick auf diese Maßnahmen: Zunächst lässt sich festhalten, dass die Zusammenarbeit zur Migrationskontrolle zwar je nach Ausmaß ethisch höchst fragwürdig ist, aber grundsätzlich nicht illegal. Die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention gelten für Personen an der Grenze; die Konvention verbietet aber Staaten nicht zu verhindern, dass Flüchtlinge diese Grenze überhaupt erreichen. Eine Pflicht, Personen Zugang zum Territorium zu ermöglichen, besteht als solche nicht. Das heißt umgekehrt nicht, dass jegliche Maßnahmen zur Abschottung rechtmäßig sind. Vor allem die Pflichten aus der EMRK sind dabei zentral: Artikel 3 verbietet dem Vertragsstaat nicht nur die unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Personen, es verbietet auch jede Ausweisung oder Zurückweisung, durch welche eine Person dem Risiko einer solchen Behandlung ausgesetzt ist. Im Fall Hirsi bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Verbot und stellte für Zurückschiebungen nach Libyen eine Verletzung der EMRK fest.

Daher sind die erschreckenden Berichte über systematische Folter von Migranten in Libyen von großer Bedeutung: Wenn eindeutig ist, dass jede Zurückschiebung nach Libyen Menschen diesem Risiko aussetzt, dann ist sie unter der EMRK unzulässig. Die relevante Frage ist dann lediglich, ab wann die EMRK anwendbar wird. Sie gilt gegenüber den Vertragsstaaten, wann immer sich Personen unter ihrer Hoheitsgewalt befinden: Das ist auf dem Territorium, das ist aber auch außerhalb des Territoriums sobald „effektive Kontrolle“ besteht (ausführlich dazu hier). Wenn Militärschiffe der EU also vor der libyschen Küste aktiv sind, dann haben zumindest all diejenigen Personen Rechte gegenüber den Mitgliedsstaaten, die an Bord dieser Schiffe genommen werden. Inwieweit auch sonstiges Agieren gegenüber Personen schon eine „effektive Kontrolle“ bedeutet, lässt sich diskutieren. Die verstärkte Bemühung um Ausbildung und Unterstützung der libyschen Küstenwache ist in jedem Fall ein Versuch, diesen menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem Weg zu gehen.

Die Lage Europas – auch geographisch betrachtet

Aber die Berichte über Folter und Tötungen in Libyen verändern nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sie schaffen auch eine veränderte Situation was die Legitimität jeglicher Zusammenarbeit angeht. Das Recht zieht der Migrationskontrolle gewisse Grenzen, wichtiger aber noch sind die Grenzen, die sich aus den Grundwerten der EU und ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zu universellen Menschenrechten ergeben. Insofern sind es in Malta weniger Rechts- als Verfassungsfragen, die auf der Agenda stehen. Die EU kann sich nur in gewissem Maße in offenen Konflikt zu ihren Grundwerten treten, ohne dass der Widerspruch ihre Legitimität in den Augen der eigenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Welt untergräbt. Dass die Zahl der Toten im Mittelmeer unerträglich für ein europäisches Gewissen ist, dem widerspricht wohl niemand. Der Kampf gegen Schleuser als Antwort darauf ist aber nur dann überzeugend, wenn er mit glaubwürdigem Engagement gepaart wird, Asylsuchenden andere Wege zu Schutz zu eröffnen.

Die Lage Europas ist dabei eine andere als diejenige der USA, schon geographisch. Auch wenn man die Verpflichtung zur internationalen Zusammenarbeit im Flüchtlingsschutz als universelle Aufgabe versteht, so entstehen doch besondere Pflichten konkret gegenüber denjenigen Personen, die an unserer Grenze ankommen oder aber unseren Schiffen begegnen, die sie von genau dieser Grenze fern halten sollen (sehr lesenswert dazu dieses Buch). Dass Europa unmittelbar an den Nahen Osten und an das Mittelmeer grenzt, ist aber kein unglücklicher Zufall, welcher die Migrationskontrolle erschwert, sondern ein prägender, nicht wegzudenkender Aspekt europäischer Geschichte und Identität.

„United we stand, divided we fall“

Der Brief Donald Tusks schließt mit dem Hinweis, man solle die amerikanischen Freunde an ihr eigenes Motto „United we stand, divided we fall“ erinnern. Das hat mehrere Bezugspunkte: Zunächst betont es die Stärke, die für die Mitglieder der Europäischen Union daraus erwächst, dass sie geschlossen agieren. Aber es ist aber auch ausdrücklich verbunden mit dem Hinweis auf den transatlantischen Zusammenhalt und die Bedeutung einer internationalen, rechtlich gerahmten Ordnung. Die beschworene Stärke der Geschlossenheit in Europa ist also gerade keine, die im Widerspruch zur engen internationalen Zusammenarbeit steht. Die Einigkeit, die hier zum Motto erhoben wird, ist sowohl eine innereuropäische als auch eine internationale, in Sinne einer Einigkeit über grundlegende Werte und Vereinbarungen. Aber der zitierte Spruch schlägt auch einen Bogen zu der Offenheit für Immigration, welche gerade in den USA Identitätsmerkmal war und für viele bleibt. „A Nation of Immigrants“ ist Kern amerikanischer Selbstbeschreibung, oftmals in Abgrenzung zu Europa als der Alten Welt. Zugleich lässt sich auch die Geschichte Europas unmöglich ohne Geschichten der Einwanderung erzählen und so ist es nicht unangebracht, sich auch in diesem Sinne die Zeile des Liberty Songs zu eigen zu machen.


SUGGESTED CITATION  Schmalz, Dana: Geschlossenheit in welchem Sinne? Europäische Verfassungsfragen beim Treffen in Malta, VerfBlog, 2017/2/02, https://verfassungsblog.de/geschlossenheit-in-welchem-sinne-europaeische-verfassungsfragen-beim-treffen-in-malta/, DOI: 10.17176/20170203-101737.

64 Comments

  1. Bernd Lauert Thu 2 Feb 2017 at 21:36 - Reply

    “Europa als ein Verbund vieler der wohlhabendsten Staaten der Welt trifft eine moralische Pflicht, gerade in so einer Situation die Idee des Flüchtlingsschutzes als einer minimalen weltbürgerlichen Solidarität aufrechtzuerhalten.”

    Wer dies ernsthaft, nach allem was passiert ist – Ausnutzung des Flüchtlingstroms durch Terroristen, Massenvergewaltigungen wie in Köln oder Fälle wie den Dreisam-Mörder, ungezählte Betrugsfälle mit gefälschten Pässen, “Flüchtlinge” die in ihren Heimtländern Urlaub machen, den extremen Kosten für die Steuerzahler – weiterhin in dieser Absolutheit vertritt, der muss sich böswillige Absichten unterstellen lassen.

    Und apropos wohlhabende Staaten: Wieso müssen immer zuerst die Europäer für alles einstehen? Wo engagieren sich UAE, Saudi-Arabien, Quatar etc. für Flüchtlinge? Wieso fordert man das nicht zuerst ein – allein schon wegen der geographischen und kulturellen Nähe?

  2. Wiss Mett Thu 2 Feb 2017 at 21:57 - Reply

    “Dass die Zahl der Toten im Mittelmeer unerträglich für ein europäisches Gewissen ist, dem widerspricht wohl niemand.”
    Doch, ich widerspreche! Der Großteil der Migranten auf der Mittelmeerroute kommt aus westafrikanischen Ländern in denen kein Krieg und kein Terrorregime herrscht. Diese Menschen fliehen wohlweislich der Gefahren erst durch mehrere Staaten der Sahara in das einzige Bürgerkriegsland Nordafrikas um sich auf ein Schlauchboot nach Europa zu setzen, das sich bewusst in Seenot begibt, damit seine Insassen von der Frontex 30 km vor der libyschen Küste aus dem Wasser gefischt und nach Europa gebracht zu werden. Warum begibt sich ein Mensch bewusst in Lebensgefahr? Aus Glücksrittertum! Es ist die gleiche Einstellung, die die Konquistadoren mitbrachten, die nach Südamerika segelten, es ist die Einstellung die jemand mitbringt, der ein Kilogramm Kokain in Kondome verpackt und in seinem Darm im Flieger schmuggelt. Wenn sich das Risiko des Unternehmens verwirklicht ist das tragisch, aber schlicht nicht die Verantwortung Europas. Auch bei Syrern ist die Wahl der südlichen Mittelmeerroute nicht einleuchtend. Warum reist man durch mehrere sichere arabische Staaten nur um wieder in einem Kriegsgebiet wie Libyen zu landen?

  3. Dana Schmalz Thu 2 Feb 2017 at 23:06 - Reply

    Vielen Dank für Ihre Kommentare, Sie waren wirklich sehr schnell. Zwei kurze Antworten:

    Herr Lauert, wenn ich Ihr Argument richtig verstehe, dann kann keine Rede mehr von Solidaritätspflicht sein, nach den von Ihnen aufgezählten Ereignissen. Nehmen Sie da nicht sehr viele Menschen in “Kategorien-Haft”? Die Richtigkeit Ihrer Beschreibungen von solchen Vorfällen einmal völlig dahingestellt kann ich nicht sehen, wie das Fehlverhalten der Einen mit dem Verlust eines Schutzanspruchs der Anderen zusammenhängen soll.

    Herr Mett, Sie widersprechen. Und weisen darauf hin, dass Menschen aus westafrikanischen Ländern nicht vor Krieg oder Terror fliehen. Mich wundert zunächst, dass Sie das sagen: der größte Anteil der Migranten über die zentrale Mittelmeer-Route kommt aus Nigeria (vgl. für die Zahlen diese Übersicht http://frontex.europa.eu/trends-and-routes/migratory-routes-map/). Von dem Terror, den massiven Verfolgungen durch Boko Haram dort haben Sie sicherlich gelesen. Aber das ist nicht der wesentliche Punkt. Ich will gar keine Aussagen darüber machen, wer letztlich Anspruch auf dauerhaften Schutz in Europa hat. Ich halte es aber für unvereinbar mit europäischen Werten, dass man Menschen gar nicht erst in die Situation kommen lässt, einen Antrag auf Schutz stellen zu können. Wenn ich schreibe, dass “wohl niemand widerspricht”, dann beziehe ich mich damit lediglich darauf, dass uns der Tod von vielen tausenden Menschen nicht kalt lässt. Danach mögen wir verschiedene Strategien haben, damit umzugehen, und der Vorwurf, es handele sich bei diesen Überfahrten um Glücksrittertum (also so etwas wie “selber schuld”) scheint mir eine Form des Umgangs. Der von der EU in den Vordergrund gestellte Kampf gegen Schleuser ist eine andere Version (“Dritte sind schuld”). Ich behaupte auf keinen Fall, dass auf der Erklärungsseite Einigkeit besteht. Wenn ich als Reaktion das Schaffen legaler Zugangswege vorschlage ist das meine Deutung der europäischen Grundwerte – und dazu akzeptiere ich selbstverständlich Ihren Widerspruch, am liebsten begründeten.

  4. Bernd Lauert Fri 3 Feb 2017 at 14:55 - Reply

    Es ist weniger eine Frage von “Kategorien-Haft”, sondern mehr eine Frage der Beweislastverteilung. Müssen wir den Menschen, die kommen, beweisen dass sie keinen Anspruch auf Aufenthalt haben oder andersherum?

    Da Nordafrikaner, Syrer, Iraker etc. auf dem Weg nach Deutschland/Österreich/Schweden mehrere sichere Länder durchqueren, und nicht das geringste Interesse haben, dort zu bleiben (http://www.heute.at/news/oesterreich/Fluechtlinge-wollen-nicht-nach-Polen-oder-Bulgarien;art23655,1306155), besteht aus meiner Sicht eine Vermutung, dass sie primär ihren Lebensstandard aufbessern wollen, aber nicht vor irgendetwas fliehen. Nicht, dass dies auf jeden zutrifft, aber es ist aus meiner Sicht ebenso eine “Kategorien-Haft”, es pauschal den Deutschen zuzumuten, auch für die Flüchtingsstatus- und Asylbewerber ohne Anspruchsaussichten aufzukommen.

    Zudem befindet sich die gegenwärtige Politik der Bundesregierung in einem Zustand des andauernden Rechtsbruches, was in der Rechtslehre wohl weitgehender Konsens sein dürfte (DiFabio, Papier, die Autoren des Buches “Der Staat in der Flüchtlingskrise”) und zwar nicht nur, weil pauschal alle Bewerber hereingelassen wurden, sondern weil auch fast nicht abgeschoben wird (http://www.focus.de/politik/videos/bisher-keine-abschiebung-knapp-550-000-abgelehnte-asylbewerber-leben-in-deutschland_id_5972011.html).

    Im Ergebnis stellen Sie meines Erachtens einseitig das Primat einer globalen Gesinnungsethik auf, ohne die praktische Konkordanz mit einer nationalen Verantwortungsethik zu suchen.

  5. Maria Fri 3 Feb 2017 at 15:07 - Reply

    @Bernt Lauert
    Es ist unseriös 1,1 Millionen Schutzsuchende in Deutschland für das Fehlverhalten weniger (und wenn es auch nur 100 sind) in Sippenhaft zu nehmen und widerspricht eklatant dem Rechtsstaatsprinzip. Jeder nach seiner Schuld, jeder Mensch trägt seine Last.

    @Wiss Mett
    Wie blind muss man dem Weltgeschehen gegenüber sein, wenn man so zynisch von “Glücksrittertum” redet und allen ernstes Schutzssuchende Menschen mit den spanischen “Konquistadoren” vergleicht?! Das ist nicht nur AfD-Sprech (die gerne das Deutsche Volk mit in Reservaten geendeten indigenen Indianern vergleicht), das ist einfach nur ekelhaft und gehört widersprochen!
    Ja, Europa und die EU tragen hier ganz eindeutig eine Verantwortung für die fliehenden Menschen, auch für die von der GFK nicht geschützten “Wirtschaftsflüchtlinge”. Warum? Weil unter anderem die EU-Agrarpolitik und die Exportsubventionen für Afrika für den Hunger und die kaputten Volkswirtschaften in diesen Ländern verantwortlich ist (vgl. hier: https://www.oxfam.de/sites/default/files/webfm/20110429_oxfam_cap-papier.pdf).
    Weil viele EU-Staaten an fragwürdigen Militäraktionen im afrikanischen Ausland (Mali, Niger, Somalia) und im Nahen Osten (Syrien, Irak) beteiligt sind und eifrig Waffen exportieren. Und nein, damit sage ich nicht, dass NUR die EU verantwortlich sei. Aber die USA ist ein eigenes Kapitel…

  6. Millionen Sat 4 Feb 2017 at 08:47 - Reply

    @Maria,

    Zusammenfassung weil die dummen Deutschen Geld haben, haben sie gefälligst für alles zu zahlen.
    Wenn sie kein Geld mehr haben, soll sie gefälligst arbeiten, sind doch alles nur Nazis, gelle?

    Haben Sie sich eigentlich mal Gedanken gemacht, wie Sie 2.000.000.000 Milliarden in Deutschland unterbringen? Oder auch nur die ersten 200 Millionen?

  7. Tim K. Sat 4 Feb 2017 at 10:05 - Reply

    Im oberen Teil Ihrer Ausführungen erklären Sie:

    “Dass eine stärkere Grenzschließung tatsächlich zu innerer Einigkeit beiträgt (..) ist äußerst fragwürdig. (..) Das Treffen in Malta ist eine Gelegenheit (..) das Konzept der europäischen Geschlossenheit als ein stärker dialektisches zu entwerfen: Als eine Geschlossenheit, für welche Offenheit wesentlich ist.”

    Was Sie mit diesem scheinbaren Widerspruch einer dialektischen Geschlossenheit, welche, so Ihre implizite Aussage, wiederum zur inneren Einigkeit beitrage genau meinen, bleibt zunächst offen. Erklärt wird diese Aussage im letzten Teil Ihres Beitrages, in welchem Sie die oben bezeichnete Geschlossenheit im Sinne einer Einigkeit über grundlegende Werte mit der Offenheit für Migration verknüpfen.

    Dieser Aussage muss unbedingt widersprochen werden. Sie suggerieren hiermit die auch in der öffentlichen Debatte so häufig anzutreffende Sichtweise, die westliche Gesellschaft hätte aufgrund ihrer universellen Wertefundierung, die Sie normativ in Art. 2 EUV sowie der EMRK verorten, gar keine andere Möglichkeit, als sich der Massenimmigration zu öffnen. Unabhängig der Frage, ob überhaupt universelle Werte existieren, geht Ihr Beitrag in diesem entscheidenden Punkt leider nicht über die bloße Behauptung einer solchen Kausalität hinaus und schneidet damit die eigentliche rechtliche Debatte von vorneherein ab. Aber auch auf der faktischen Ebene bleiben Ihre Ausführungen schlicht Mutmaßungen bzw. Behauptungen. Vermittels Ihrer Kritik an Herrn Tusks setzen Sie implizit voraus, die Masseneinwanderung führe zu gesteigertem inneren (diesmal meinen Sie gesellschaftlichen) Zusammenhalt oder stehe diesem zumindest nicht entgegen. Dies ist eine grobe Verkennung der tatsächlichen politischen wie auch gesellschaftlichen Lage. Vielmehr verhält es sich so, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt nahezu im kompletten Westen erodiert ist – eine unmittelbare Folge der äußeren Offenheit und der Immigration. Da hilft auch Ihr Hinweis auf (vermeintlich) universelle und rechtlich normierte Werte nicht viel.

  8. Tim K. Sat 4 Feb 2017 at 10:08 - Reply

    *an Herrn Tusks Brief

  9. Bernd Lauert Sat 4 Feb 2017 at 10:31 - Reply

    @ Maria:

    Meines Erachtens ist “Sippenhaft” das falsche Wort. Es geht ja nicht darum, Menschen zu sanktionieren, sondern um die Frage, wem ein Anspruch zusteht und wem nicht. Mit dem Motto “erstmal einreisen lassen, dann prüfen” bürden Sie die mit dieser Prüfung verbundene Lasten (gestiegenes Terror- und Kriminalitätsrisiko, Kosten der Unterbringung, Erschwerung der Abschiebung wegen weggeworfener Pässe etc.) einseitig den Deutschen auf. Um in ihrem Vokabular zu bleiben: Sie nehmen damit die Deutschen in Sippenhaft.

    Was die EU-Agrarsubventionen angeht bin ich bei Ihnen; ich bin auch der Meinung, dass die Subventionen nicht soweit gehen sollten, dass letztlich ein massenhafter Lebensmittelexport stattfindet. Aber wo bleibt die Eigenverantwortlichkeit der betroffenen Staaten? Wie sie dem Bericht ab S.10f. entnehmen können, sind diese Freihandelsabkommen eingegangen, die ihnen Wirtschaftsprotektionismus betreffend ihrer Landwirtschaft unmöglich machen. Haben also nicht auch deren Regierungen eine Mitschuld?

    Im Übrigen behauptet der Bericht an keiner Stelle, dass die Exporte der Grund für die Fluchtbewegungen sind. Ich würde eine solche monokausale Erklärung auch nicht für sonderlich seriös halten.

    Was die Waffenexporte angeht: mit welchen deutschen Waffen wird in Syrien gekämpft? Mit welchen in Nigeria? Und ist die Schuld derjenigen die kämpfen nicht größer als die derjenigen, die ihnen die Waffen dafür liefern? Auch hier gilt wieder: wo bleibt die Eigenverantwortlichkeit?

    Zuletzt: Sie beziehen sich auf die EU. Wenn eine Gesamtschuld der EU besteht, warum sollte dann Deutschland – wie es ja unverändert der Fall ist – das Gros der Lasten tragen?

  10. Dana Schmalz Sat 4 Feb 2017 at 11:20 - Reply

    Sehr geehrter Herr Lauert,

    Sie sind bemüht, die unterschiedlichen Ansichten über das Ausmaß des Flüchtlingsschutzes besser greifbar zu machen und beschreiben sie als Fragen der Beweislastverteilung. Ich glaube, das funktioniert nicht: Jede/r, der einen Asylantrag stellt muss die Beweise erbringen, weshalb er/sie einen Anspruch hat. Aber wenn die Person das getan hat, dann ist das Argument “eine andere Person Ihres Glaubens/Ihrer Nationalität hat in diesem Land ein Verbrechen begangen” meiner Meinung nach kein legitimer Grund, den Antrag abzuweisen. Stimmen Sie da zu?

    Die gegenwärtige Politik der Bundesregierung befindet sich definitiv nicht in einem “Zustand des andauernden Rechtsbruches”. Das ist völliger Quatsch. Selbst die von Ihnen zitierten Quellen behaupten das so nicht, und diese bilden eine Minderheitsmeinung in der deutschen Rechtswissenschaft. Wenn Sie die Auseinandersetzung im Detail interessiert, ich habe das Buch “Der Staat in der Flüchtlingskrise” für die Kritische Justiz rezensiert, den Text finden Sie hier: http://www.academia.edu/25429985/Book_Review_Depenheuer_Grabenwarter_Hrsg._Der_Staat_in_der_Flüchtlingskrise_2016_

    Besten Gruß,
    Dana Schmalz

  11. Millionen Sat 4 Feb 2017 at 15:17 - Reply

    @Dana Schmalz

    Keiner hat einen Anspruch und keiner kann ein Recht haben auf meine, unsere Kosten zu leben!
    Denn konsequent zu ende gedacht ist es immer noch so das ein Brot nur von einem Mund gegessen werden kann.

    Es gibt kein Recht auf Asyl, man kann Asyl nur gewähren, als freiwillige Leistung, spätestens wenn unsere Kinder hungern, werden wir uns entscheiden müssen.

  12. Hans Reinwatz Sat 4 Feb 2017 at 16:04 - Reply

    @Millionen: “Es gibt kein Recht auf Asyl, man kann Asyl nur gewähren, als freiwillige Leistung” Doch, es gibt ein Recht auf Asyl. Sie können gerne fordern, es solle keines geben, aber leugnen Sie bitte nicht einfach mal völlig dreist den Status quo. Und wo sehen Sie denn bitte in einem der reichsten Länder der Welt wegen ankommender Flüchtlinge, die ein Prozent der Bundesbevölkerung ausmachen, Kinder hungern?

  13. Maria Sat 4 Feb 2017 at 20:25 - Reply

    Lieber Bernd Lauert,
    ja, es sind natürlich meistens die Regierungen, die ihre Bürger in das Elend treiben. Gerade deshalb schützt das Flüchtlingsrecht Menschen auch vor staatlicher Verfolgung. Dem Anspruch kann man auch nicht den Einwand der “Eigenverantwortlichkeit” entgegenhalten. Was kann denn bitte der verarmte Bauer aus Afrika für die Korruption seiner Regierung? Im Übrigen sind wir (die EU, insb. Frankreich und nun auch Deutschland) ganz eifrig bei der “Stabilisierung” afrikanischer Regime beteiligt. Leider ist das im Trump-Hype unter gegangen, aber die Bundesregierung hat vorige Woche dem Einsatz von bis zu 1.000 Bundeswehr im westafrikanischen Mali zugestimmt, um die dortige “Regierung” zu unterstützen (s. BT-Drs. 18/10820 und 18/10968, zur Plenardebatte: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18215.pdf unter TOP 6). Wieso mischen wir uns mit Streitkräften in innere Angelegenheiten fremder Staaten ein? Was hat das mit “ziviler Krisenprävention” (so BM Steinmeier) zu tun? Hinterfragen Sie das! Vielleicht sollten diejenigen, die sich hier im Forum um ihr Brot sorgen, sich eher darum sorgen, dass ihre Steuergelder für Auslandseinsätze verschleudert werden, die wiederum Elend verursachen. “Your enemy is not the refugee, but the one who made him a refugee” hat Tarek Ramadan mal gesagt. Und das ist leider wahr, nicht der Flüchtling ist für die Armut in Deutschland verantwortlich.

  14. Maria Sat 4 Feb 2017 at 20:36 - Reply

    Korrektur: gemeint war BT-Drs. 18/7206

  15. Maria Sat 4 Feb 2017 at 20:46 - Reply

    Der Abgeordnete Movassat (Die Linke) hat das in der Plenardebatte treffend auf den Punkt gebracht:

    “Die Ausweitung des Einsatzes wird 36
    Millionen Euro pro Jahr kosten. Diese 36 Millionen Euro könnten zur Stabilität beitragen, wenn man sie richtig einsetzen würde, wenn das Geld zur Armutsbekämpfung und zur strukturellen Entwicklung des völlig abgehängten Nordens Malis ausgegeben werden würde.”

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18149.pdf#P.14695, S. 14696 (D)

  16. Millionen Sun 5 Feb 2017 at 01:00 - Reply

    @Hans Reinwatz,
    Es kann kein Recht auf Asyl geben, weil der Mensch kein Sklave ist.
    Weil niemand das Recht hat einen Souverän, zum Verzicht auf sein Eigentum zu zwingen.
    Und weil der Staat von dem sie sprechen, der Staat des Deutschen Volkes ist.
    (zu mindestens auf dem Papier sein sollte.)

    Wenn das Volk sich also freiwillig bereit erklärt Asyl zu gewähren, kann es das genauso wieder rückgängig machen, also ist Asylgewährung nur eine freiwillige Leistung des Volkes dieses Staates und kein Recht aller Mühseligen und Beladenen der Welt auf ein besseres Leben, auf unser Kosten.

    Schön das Sie den Reichtum erwähnen:
    SZ, Welt, HB, im den letzten Wochen: 2,2 Millionen Migranten Kosten 50 Milliarden pro Jahr.
    Hochgerechnet 20 Millionen – 500 Milliarden pro Jahr.
    Können wir uns 200 Millionen geschenkte Menschen auch noch leisten?
    Ab wann ist Schluss mit “Recht” auf Asyl?
    Und wer entscheidet das?
    Wer entscheidet wem mein Staat gehört?
    Oder leben Sie dann schon in Amerika oder auf den Cayman?
    Der Flaschen sammelnde Rentner bestimmt nicht!

    Noch etwas zum Thema Reichtum:
    “Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Haushalt 2017 für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 632 Millionen Euro bereitgestellt. Das teilte das Familienministerium auf Anfrage des “Kölner Stadt-Anzeiger” (Donnerstag-Ausgabe) mit. Jeder Fall kostet die Behörden monatlich im Schnitt 4500 Euro, hinzu kommt eine jährliche Verwaltungspauschale von 3100 Euro. Derzeit leben laut Familienministerium in NRW etwa 13.600 dieser Flüchtlinge. Jeden Monat kommen zwischen 300 und 400 neue unbegleitete Jugendliche nach NRW. Sie stammen aus 60 unterschiedlichen Nationen. Die meisten, nämlich 37 Prozent, kommen aus Afghanistan, 36 Prozent aus Syrien und elf Prozent aus dem Irak. 92 Prozent der Flüchtlinge sind männlich, viele davon reisen ohne Papiere ein.”
    aus: Kölner Stadt-Anzeiger newsroom: http://www.presseportal.de/nr/66749

    Glauben Sie ernsthaft das die 653 Millionen nicht aus dem Portemonnaie der deutschen Steuerzahler kommen? ca 1.000 € pro Kopf und Monat?

    “Doch in NRW ist der Anteil sogar noch höher: 18,6 Prozent, das heißt annährend jedes fünfte Kind wird in einer Familie groß, die von Hartz IV lebt. […]
    Der Regelsatz für ein dreijähriges Kind beträgt 237 Euro…”

    Heh, alles prima 1 Anderes ist halt schon 3 deutsch Kinder wehrt? Oder?
    Alles Nazi oder was?

  17. Millionen Sun 5 Feb 2017 at 01:08 - Reply

    Korrektur: “ca 1.000 € pro Kopf und Monat”
    Korrekt ist ca. 5.000 Euro pro Kopf und Monat. also 15 HartzIV Kinder bekommen soviel wie ein “unbegleiteten minderjährigen Flüchtling”.
    Das ist richtig gutes Recht!

  18. The Populist Sun 5 Feb 2017 at 09:19 - Reply

    Das Vorhaben, durch Massenmigration in die EU die Welt insgesamt auch nur ansatzweise besser machen zu wollen, ist aus mindestens drei Gründen absurd:

    1. Die erdrückende Demographie der Armut: Es gibt weltweit ca. 700 Millionen Menschen in absoluter Armut. Eine Aufnahme dieser Menschen in Europa, auch nur zum Zweck der Asylprüfung, ist unabhängig von Recht und Rechtsinterpretation ganz einfach unmöglich: Der Geburtenüberschuss wird jede auch nur halbwegs leistbare Aufnahme übersteigen.
    Am Ende hätte man Armut und Chaos auf Europa erweitert und nirgendwo gelindert.

    2. Es ist ökonomischer und moralischer Nonsense Menschen in Ländern zu versorgen, in den die Versorgung extrem teuer ist und damit die Anzahl der Menschen, denen man bei gleichem Mitteleinsatz insgesamt helfen kann um mindestens den Faktor 20 zu reduzieren.
    Statt hier einen erwachsenen, minderjährigen unbegleiteten Migranten zu versorgen, sollte man diesen im Sinne der Familienzusammenführung heimschicken und dort mit den ca. 5000 EUR im Monat sein ganzes Dorf versogen.

    3. Die EU als politische Institution ist dabei an der von Angela Merkel geförderten Massenmigration zu zerbrechen. Nicht Le Pen, Wilders, Farage, Strache oder Petry haben die EU gespalten, sondern der rechtsbrecherische Alleingang von Angela Merkel, für den es in dem meisten Ländern der EU keinerlei Verständnis gibt. Ein gemeinschafltiches Handeln wird es daher erst wieder geben, wenn Deutschlands selbstzerstörerische Politik ein Ende findet. Bis dahin werden nahezu alle Migranten innerhalb der EU wegen der Sozialhöchstleistungen nach Deutschland “flüchten”.

    Es mag kalt und brutal klingen, aber das Sterben im Mittelmeer wird erst dann aufhören, wenn ausnahmslos jeder, der versuch illegal in die EU zu kommen, umgehend zurückgeschickt wird.

    Schade, dass der Artikel mit keinem Wort auf die anhaltenden Destabilisierungskriege in den Herkunftsländern (z.B. Kosovo, Afghanistan, Irak, Syrien, Lybien) eingeht, die seit Jahren von den gleichen westlichen Regierungen betrieben werden, die, wie die Autorin, den Bürgern eine “moralische Pflicht” zur Aufnahme einreden wollen. Eine solche Pflicht gibt es aus den oben genannten Gründe nicht.

    Sehr wohl gibt es für mich aber eine moralische Pflicht sich im Rahmen des Möglichen um die Armut und Not in der Welt zu kümmern. Eine Beendigung der Destabilisierungskriege, “Kriege gegen den Terror” genannt, ist hierzu ein dringender, erster Schritt.

  19. Maria Sun 5 Feb 2017 at 09:33 - Reply

    @Millionen
    Ihre Hochrechnungen unterschlagen leider völlig, dass die EU und Deutschland einen demografischen und volkswirtschaftlichen Nutzen aus der Asylgewährung ziehen. Letztes Jahr war dann die Geburtenrate auch wieder auf ein Allzeithoch gestiegen. Wenn Sie jetzt beklagen, dass das aber keine Deutschen Kinder sind, dann tun Sie mir leid. Denn wenn es darum geht, dass Schulen wieder den Betrieb aufnehmen, Kirchengemeinden wieder gefüllt werden und ungeliebte Berufssparten wieder aufblühen (v.a in der Altenpflege und im sozialen Bereich würde ohne Ausländer nix mehr gehen, weil deutsche allein ihre Deutschen Vorfahren nicht versorgen können/wollen). Kurz: die Migranten mögen vorübergehend mehr kosten als nutzen (rein ökonomisch), bald aber für die Wirtschaft und das Fortbestehen dieser Nation wertvoller sein, als Sie sich vorstellen können. Spätestens wenn die Foristen im Altenheim sitzen werden Sie sich für die “Flüchtlingskrise” 2014 als zutiefst dankbar erweisen.

  20. The Populist Sun 5 Feb 2017 at 09:48 - Reply

    “… bilden eine Minderheitsmeinung in der deutschen Rechtswissenschaft.”

    Nennt man in Kreisen der vermeintlichen Merhheit der deutschen Rechtswissenschaft eine solche Argumentation im Zusammhang von Demokratiefragen nicht abschätzig “Diktatur der Mehrheit”?

    Sollte eine Einwanderungspolitik, die, auf der einsamen Entscheidung einer Kanlzerin beruhend, massiv die Sicherheit der eigenen Bevölkerung beeinträchtig und deren Vertrauen in den eigenen Staat beschädigt, nicht rechtswidrig sein, dann stimmt etwas mit dem Recht oder Justiz nicht.

  21. The Populist Sun 5 Feb 2017 at 09:57 - Reply

    “… bald aber für die Wirtschaft und das Fortbestehen dieser Nation wertvoller sein, als Sie sich vorstellen können”

    Das sieht der EU-Parlamentsflüchtling Martin Schulz ganz ähnlich!
    Zitat
    “Was die Flüchtlinge zu uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrbare Glaube an den Traum von Europa. Ein Traum, der uns irgendwann verloren gegangen ist.”
    Zitat Ende

    Seltsam, dass kaum ein anderes Land die enormen ökonomischen Chancen einer Islamisierung erkennt … Die arabisch-islamischen Clans in Berlin oder Bremen sind schon deutliche Vorboten der blühenden Landschaften!

  22. Millionen Sun 5 Feb 2017 at 12:03 - Reply

    @The Populist,

    Zustimmung, die umso größer wird, wenn ich bedenke es gibt auch noch Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Hamburg, Frankfurt, Offenbach, Freiburg…

    @Maria, “einen demografischen und volkswirtschaftlichen Nutzen” wo ist denn der?
    Wenn ich 50 Milliarden in die Hand nehme und sie an die Familien, die bereits im Land sind, verteile oder davon Schulen baue, habe ich dann nicht mehr Nutzen, als jedes Jahr wieder Millionen neu aufzunehmen?
    Nur im Folgejahr dann doppelt so viele?
    Statt 2 dann 4, dann 8 und dann 16 Millionen pro Jahr?

    Von was für einer Nation sprechen Sie dann wenn wir im 5 Jahr 64 Millionen aufnehmen?
    Dann sind bereits mehr als 150 Millionen zusätzlich im Land oder jeder Deutsche ernährt Minimum 2 Asylanten.

    Reden Sie dann von einer solchen Nation: Das Heerlager der Heiligen, Jean Raspail
    https://antaios.de/gesamtverzeichnis-antaios/nordost/5957/das-heerlager-der-heiligen
    ~
    Das Betrag von 5000 € für Mufl monatlich entspricht dem Steuerzahlbetrag von etwa 10 gut verdienenden Facharbeitern.
    Dieses Geld steht dann etwa für die Schule oder die Lehrer der eigenen Kinder nicht mehr zur Verfügung.
    Was ist daran ein Vorteil?

    Aber wenn sie es wirklich verstehen wollen(!) lesen sie dieses:
    Kosten und Chancen der Migration – Hans-Werner Sinn.
    http://www.hanswernersinn.de/dcs/sd-2016-04-sinn-migration-2016-02-25.pdf

    Daraus: Jeder Migrant kostet 450.000 € pro Kopf in den ersten 6 Jahren.

    Und das geht so weiter: Frank-Jürgen Weise (Leiter Bamf) schätzt das etwa 25 % der Migranten nach 10 Jahren einen Arbeitsplatz haben.

    Die Ursachen dafür sind sowohl in den Migranten zu suchen, aber auch in der Weiterentwicklung der deutschen Wirtschaft.
    Arbeitsplätze für wenig gebildete und/oder spezialisierte Arbeiter werden in Deutschland einfach immer weniger. Die Initiative dazu heißt Industrie 4.0.

  23. Bernd Lauert Sun 5 Feb 2017 at 12:56 - Reply

    @ Dana Schmalz:

    Ja, ich stimme Ihnen zu, dass eine Person, die nach gegenwärtiger Rechtslage einen Anspruch auf Flüchtlingsstatus oder Asyl hat, diesen nach Antrag zugesprochen bekommen soll. Zur Prüfung des Antrags ist eine Einreise aber nicht nötig. Es könnten z.B. Antragsstellen in Jordanien etc. eingerichtet werden, von denen aus Anträge gestellt und geprüft werden.

    Weiterhin: Udo DiFabio geht davon aus, dass ein Bund-Länder-Streit über die Grenzöffnung Erfolg hätte, folglich, dass diese rechtswidrig war.

    Zu Papier: “Der Bundesregierung warf der Jurist vor, die Asylgewährung auch weiterhin nicht strikt nach den gesetzlichen Vorgaben des deutschen und europäischen Asylrechts vorzunehmen.” (https://www.welt.de/politik/deutschland/article159280320/Aus-Asyl-Recht-ist-ein-Jedermann-Recht-geworden.html)

    Auch in dem von Ihnen rezensierten Sammelband sprechen sich viele Beiträge für die Rechtswidrigkeit der gegenwärtigen Praxis aus. Ihre Entgegnung, dass meine Behauptung völliger Quatsch sei, liegt damit nicht nur in der Form daneben.

    Dass es sich bei diesen Ansichten um Minderheitenmeinungen handeln soll, mag sein. Wo wird der gegenwärtige Meinungsstand zusammengefasst?

    Im Übrigen habe ich nicht nur die materielle Rechtslage angesprochen, sondern auch das Vollzugsdefizit, das Sie ja nicht in Abrede gestellt haben.

  24. Bernd Lauert Sun 5 Feb 2017 at 13:02 - Reply

    @ Maria:

    Bezüglich der Auslandseinsätze rennen Sie bei mir offene Türen ein, da bin ich auch grundsätzlich dagegen. Was hat aber die Einmischung in Mali mit Flüchtlingen aus Eritrea, Afghanistan etc. zu tun? Nichts. Sie scheinen hier die Verantwortung allein bei Deutschland suchen zu wollen, ohne dass es dafür Anhaltspunkte gibt.

    Zum angeblichen volkswirtschaftlichen Nutzen haben ja schon meine Vorredner kommentiert. Das gibt die Faktenlage einfach nicht her.

  25. Maria Sun 5 Feb 2017 at 17:44 - Reply

    Tut mir leid, liebe besorgte Millionen und Populisten hier im Forum, aber durch das ständige wiederholen der vermeintlich 65 Mio. Flüchtlinge in Deutschland (!) werden ihre “alternativen Fakten” nicht wahrer. Das ist schlicht Verblendung, worunter Sie leiden, informieren Sie sich bitte zunächst über die korrekten Zahlen von Flüchtlingen hier in DE (nicht weltweit unter Einbeziehung von Binnenflüchtlingen!), ehe Sie hier eine seriöse Auseinandersetzung erwarten. Und dass mit durchschnittlich 1,3 Geburten pro Frau (2012 in DE) kein (Sozial-)Staat zu machen ist und kein Generationenvertrag hält, dürfte Ihnen einleuchten.

  26. Bernd Lauert Sun 5 Feb 2017 at 18:20 - Reply

    @ Maria:

    Ich glaube jetzt geht es etwas durcheinander. Ich habe die Kommentare überflogen, soweit ich das sehe hat niemand behauptet, dass aktuell 65 Mio. Flüchtlinge in Deutschland wären.

    Inwieweit ein Sozialstaat zu machen ist, hängt nicht von der Geburtenzahl ab, sondern wieviel Netto pro Kopf in die Sozialkassen geht. Wie Hans Werner-Sinn ausgerechnet hat, ist Zuwanderung für Deutschland ein Nullsummenspiel.

    Wenn man allein die Zuwanderer aus dem nahen Osten betrachtet, ist es sogar ein großes Minusgeschäft. Von daher werden zusätzliche Geburten aus dieser Bevölkerungsgruppe die Krise des Sozialstaates nur noch verschärfen statt zu lösen.

  27. Heinrich Niklaus Sun 5 Feb 2017 at 19:48 - Reply

    Verehrte Frau Schmalz,

    wir warten immer noch auf Ihre zusammenfassende Darstellung der Mehrheitsmeinung, wonach Frau Merkels Flüchtlingspolitik verfassungskonform sein soll.

    Hier die Aussagen renommierter Verfassungsjuristen zu der betreffenden Frage:

    1. Michael Bertrams, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs in NRW, meint: „‚Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung’“.

    2. Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts: „Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit.“

    3. Der frühere
    Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio: „Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus.“

    Die Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen – ohne Begründung. Das BVerfG hat sich dieser „Befriedungsaufgabe“ verweigert.
    Und nun sprechen Sie von einer „Mehrheitsmeinung“.

    Bitte, legen Sie dar, verehrte Frau Schmalz, wer diese Mehrheitsmeinung vertritt und welchen Inhalts sie ist.

  28. The Populist Sun 5 Feb 2017 at 20:48 - Reply

    Die Bundesregierung handelt seit über einem Jahr evident rechtswidrig und staatsgefährdend.

    Angela Merkel hat eine Obergrenze der Aufnahme von Migranten aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, die es weder de facto noch de jure gibt. Gäbe es sie, so würden alle anderen EU-Staaten rechtswidrig handeln.

    Dass das BVerfG die erwähnte Verfassungsbeschwerde kommentarlos zurückgewiesen hat, macht die Sachen nicht besser, sondern schlimmer.

    Dieses Verhalten zeigt, dass dieses Gericht nicht mehr Willens ist seine zentrale Aufgabe, nämlich die Regierung im Rand und Band der Verfassungs zu halten, aufgegeben hat.

    Gegenwärtig fabuliert Gerald Knaus, der auf Soros’ Gehaltsliste steht, über Rücknahmeabkommen mit afrikanischen Ländern unter der Überschrift “Malta Plan”. Schön, dass darin dann auch schon von “Umsiedlung” die Rede ist.

    Vielleicht sollte er mal über folgenden Satz nachdenken:

    Nichts ist so ohnmächtig, wie eine Idee, deren Zeit abgelaufen ist!

  29. Millionen Sun 5 Feb 2017 at 23:47 - Reply

    @Maximilian Steinbeis

    das dieser Artikel auf den Sie verweisen, lediglich von derselben Qualität ist, wie die Aussage über die weltbürgerlichen Pflichten der Deutschen, zur Aufnahme all der Mühseligen und Beladenen der Welt, ist für mich offensichtlich.

    Beispiel:
    “Die deutsche Souveränität über die eigenen Staatsgrenzen ist, wie Di Fabio zutreffend schreibt, „vertraglich überlagert“ (S. 87); das Beiwort „lediglich“ ist in einem rechtlichen Diskurs fehl am Platz. Dies schließt es für die Dauer der (verfassungs-)vertraglichen Bindung gerade aus, die von Di Fabio für zulässig erachteten Selbsthilfe- und Gegenmaßnahmen zu ergreifen – gleichviel, ob man es aus einer verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Perspektive betrachtet.”

    Das Wörtchen „lediglich“ beschreibt genau das Dilemma: die Souveränität (der Grenzen) ist nicht aufgeben, sondern ihr Schutz ist „lediglich“ zum Teil in die Verantwortung Andere delegiert!

    Wenn dieser Schutz nicht oder nicht im ausreichenden Maße gewährleistet ist, dann ist die Regierung per Verfassung verpflichtet diesen Schutz wieder in die eigen Hände zu nehmen.
    Tut sie es nicht ist das eine Verletzung ihre Pflichte und strafbar. (sollte es zumindest sein.)

    Abgesehen davon, dass man die “Souveränität über die Grenzen” eines Staats nicht aufgeben kann – dieses würde de facto bedeutet, die Souveränität des Staates aufzugeben.
    Das ist den Regierungen, egal welches demokratischen Staates, de jure untersagt.

    Das kann noch nicht einmal das Volk, als Souverän des demokratischen Staates – die Souveränität würde wieder an den einzelnen Bürger zurückfallen, er wäre nicht mehr an das zerfallende Staatsgebilde gebunden, den aus der Souveränität des menschlichen Individuums leitet sich die Souveränität des Volkes und der demokratischen Staaten ab.
    Genauso wenig, kann die Souveränität des Volkes, des Staates oder der Grenze „(verfassungs-)vertraglichen Bindung“ unterliegen.
    Das Individuum, das Volk und der Staat sind in seiner Souveränität nicht zu binden.
    Es ist das unverzichtbare Naturrecht des Menschen Souverän zu sein.
    Der Mensch wird Souverän geboren und stirbt Souverän!

    Das nicht Wahrnehmen der Verantwortung für den Schutz der Grenzen, als Ausdruck der Verantwortung für den Schutz der Souveränität des Staates, des Volkes und damit seiner Bürger, ist immer ein Rechtsbruch.
    Die Regierung erfüllt schlicht ihren Amtseid nicht!

  30. schorsch Mon 6 Feb 2017 at 10:34 - Reply

    @Steinbeis: Der Verweis auf Bertrams ist freilich als Autoritätsargument schon relativ schlecht umschrieben. Aber das nur am Rande…

  31. Maximilian Steinbeis Mon 6 Feb 2017 at 10:48 - Reply

    Hauptsache, “Millionen” und “Populist” verfallen nicht dem Irrtum, die Tatsache, dass ihnen hier niemand antwortet, mit Diskurshoheit zu verwechseln.

  32. Heinrich Niklaus Mon 6 Feb 2017 at 11:14 - Reply

    Sehr geehrter Herr Steinbeis,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Frau Schmalz sprach von einer „Mehrheitsmeinung“ in der Flüchtlingsfrage, gab aber nicht an, wo man sich darüber informieren kann. Lediglich um diese Quellen hatte ich Frau Schmalz gebeten.

    Dass das Fabio-Papier nicht trägt, behaupten Sie in Ihrem Artikel und Frau Schmalz verweist in diesem Zusammenhang auf eine Rezension des Buches, „Der Staat in der Flüchtlingskrise“, von Otto Depenheuer und Christoph Grabenwarter (Hg.).

    Nun, wessen Argumente in dieser Frage „tragen“, will ich ja gerade in Erfahrung bringen, ohne mich nur auf Ihren Artikel und die Rezension von Frau Schmalz abzustützen. Deshalb darf ich Frau Schmalz nochmals um die Angabe der ihre Aussagen(„Mehrheitsmeinung“) stützenden Quellen bitten.

    Vielen Dank!

    Heinrich Niklaus

  33. schorsch Mon 6 Feb 2017 at 11:18 - Reply

    Das tun sie, befürchte ich, in der Tat. Dabei ist (bei aller Möglichkeit zum politischen Streit) die Rechtswidrigkeit wirklich an den Haaren herbeigezogen. Ein gutes Gefühl für die Länge dieser Haare, kriegt man ironischerweise gerade bei Lektüre von Di Fabio, der sich die Mühe des Haareziehens – anders als Papier, Bertrams – immerhin macht.

    Meine neue Lieblingsstilblüte übrigens: “Es ist das unverzichtbare Naturrecht des Menschen Souverän zu sein.”

  34. Erwin Rieger Mon 6 Feb 2017 at 11:35 - Reply

    @Maximilian Steinbeis

    “Hauptsache … Diskurshoheit”

    Vielen Dank für diese schöne und interessante Selbstoffenbarung.

    In der Neurowissenschaft gibt es hierfür den Begriff “PCC”, was für “Premature Cognitive Commitment” steht.

    Kurz gesagt bedeutet es, dass eines Menschen inneres Weltbild mit etwa 20 Jahren gezimmert ist und er danach – ähnlich wie ein Junkie – im Wesentlichen damit beschäftigt ist, Argumente zu sammeln, die dieses bestätgen und jene zu bekämpfen die in ihrer Jugend anders geprägt wurden.

    Deshalb ein kleiner Tipp hierzu:

    Betreiber eines Webforums haben bedeutend mehr Fun, wenn Sie als Zugangsvoraussetzung eine Gesinnungsprüfung vorschalten und nur solche Individuen zulassen, die mit dem selben PCC unterwegs sind, wie sie selbst.

    “Mono-kulti eben 😉

  35. schorsch Mon 6 Feb 2017 at 11:53 - Reply

    @Rieger: Ihr Ernst? Sie können an den Kommentaren hier doch sehen, dass hier keine “Gesinnungsprüfung” stattfindet. Sie können an den von mir geposteten Links erkennen, dass Herr Steinbeis sich und seinen Lesern eine eigene Meinungsbildung auf der Grundlage vieler verschiedener Meinungsäußerungen ermöglicht hat.

  36. Millionen Mon 6 Feb 2017 at 12:14 - Reply

    @schorsch
    “@Rieger: Ihr Ernst?”
    Nein feine Ironie. Feine!
    🙂

  37. schorsch Mon 6 Feb 2017 at 13:11 - Reply

    Very sophisticated.

  38. Antipopulist Mon 6 Feb 2017 at 13:47 - Reply

    @ Dana Schwab, falls Sie das Lesen von Kommentaren nicht schon entnervt aufgegeben haben: Werden die aufgrund der Malta-Erklärung zu treffenden Maßnahmen mit der EMRK und den Grundwerten der EU vereinbar sein? Liegt hier schon eine effektive Kontrolle der EU-Staaten vor? Diese wollen ja anscheinend lybische Grenzwächter ausbilden und diese Ausbildung finanzieren. Außerdem soll Libyen Geld erhalten. Wird hier eine Art EU-Türkei-Deal vorbereitet?

    @ Lauert/Millionen/The Populist/Niklaus: Sie diskutieren (immer noch? Ist das nicht auf Dauer langweilig?) über den “verfassungswidrigen Herbst 2015”, auch wenn das nun wirklich nicht der Beitrag dieses Artikels ist. Im Artikel geht es um die externe Dimension des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, konkret die angedachte Zusammenarbeit mit dem “Staat” Libyen.

    Zur Rechtswidrigkeit: Wenn ich mir die gravierenden Mängel des GEAS in Griechenland, Ungarn, Italien etc. anschaue, müsste es eigentlich in Deutschland „Grenzen auf“ (= keine Dublintransfers in diese Länder) heißen. Denn die Situation für Asylbewerber dort ist untragbar und verstößt wohl gegen mehrere Richtlinien. Ist Ihnen das Europarecht eigentlich genauso wichtig wie nationales Recht? Wenn ja, müssten Sie sich für eine Umsiedlung nach Deutschland einsetzen, um europarechtswidrige Zustände zu verhindern (hier entlang: https://weact.campact.de/petitions/gefluchtete-aus-griechenland-und-italien-nach-deutschland-holen-relocation-jetzt-umsetzen).

  39. Heinrich Niklaus Mon 6 Feb 2017 at 13:49 - Reply

    schorsch, Mo 6 Feb 2017 / 11:32

    vielen Dank für die Hinweise aus Ihrer „Echokammer“. Daran bin ich nicht interessiert. Mir geht es wirklich nur um Hinweise zu der von Frau Schulz angesprochenen „Mehrheitsmeinung“.

    Oder wollen Sie mit Ihrer Link-Sammlung darauf hinweisen, dass die im Verfassungsblog vertretenen Auffassungen die „Mehrheitsmeinung“ darstellen?

    Aber lassen wir das. Ich nehme zur Kenntnis, dass Frau Schulz ihre Behauptung, es gäbe in der juristischen Beurteilung der Flüchtlingsfrage eine „Mehrheitsmeinung“, zum Beispiel der juristischen Fakultäten in Deutschland, nicht belegen kann.

  40. Millionen Mon 6 Feb 2017 at 14:26 - Reply

    @Antipopulist,

    Der “verfassungswidrigen Herbst 2015” hält noch immer an. Und wird demnächst auf eine neue Stufe gehoben, durch die Einrichtung einer Institution die dafür sorgt das mindestens 300.000 Siedler in der BRD angesiedelt werden.
    Nennt sich Malta-Vereinbarung:
    Orginal hier: http://www.esiweb.org/index.php?lang=en&id=67&newsletter_ID=112

    Sekundär: http://www.epochtimes.de/politik/welt/soros-plan-mittelmeer-migranten-direkt-in-italien-anerkennen-lassen-in-eu-umsiedeln-a2041585.html

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article161709818/Bundesregierung-haelt-300-000-Migranten-jaehrlich-fuer-moeglich.html

    Zu Ihrer Forderung an Deutschland „Grenzen auf“ siehe meine Fragen oben.

    Oder um es auf den Punkt zu bringen: Mit wie vielen Neusiedler (Bundesregierung) sind sie bereit ihr Haus, Wohnzimmer und am Ende Bett, zu teilen?
    Frei nach Herrn Steinbeis: Nun mal Butter bei die Fische?

  41. schorsch Mon 6 Feb 2017 at 15:19 - Reply

    @H. Niklaus: Sie haben die Links gar nicht erst angeguckt, oder? Nichts mit Echokammer. Sie finden unter den Links auch die Beiträge von Papier oder Peukert u.a. – kurz um: sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsmeinung.
    Sie hatten um 11:14 Uhr behaupten, Sie wollten herausfinden, wessen Argumente tragen. Das können Sie anhand dieser Links wunderbar. Für alles andere müssen Sie sich wohl selbst an die Recherche begeben.

  42. schorsch Mon 6 Feb 2017 at 15:22 - Reply

    “Frau Schulz” heißt übrigens Schmalz.

  43. Claire Grube Mon 6 Feb 2017 at 16:10 - Reply

    “schorsch” heißt übrigens Hartmut.

  44. Dana Schmalz Mon 6 Feb 2017 at 16:35 - Reply

    Sehr geehrter Herr Niklaus,

    ich danke Ihnen und natürlich den anderen Kommentierenden für das engagierte Interesse. Sie baten um weitere Literaturhinweise zu der Mehrheitsmeinung, dass das Handeln der Bundesregierung keineswegs im “Zustand des andauernden Rechtsbruches” war/ist. Lesen Sie dazu beispielsweise

    Winfried Kluth, Begrenzung der Schutzgewährung versus alternative Formen der Migrationssteuerung, ZAR 2016, 1;

    Gerrit Hellmuth Stumpf, Der Ruf nach der „Rückkehr zum Recht“ bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise – Eine Untersuchung der Rechtmäßigkeit des derzeitigen Regierungshandelns, DÖV 2016, 9;

    Uwe-Dietmar Berlit, Flüchtlingsrecht in Zeiten der Krise (2017).

    Darüber hinaus mögen Sie es ergiebig finden, zum Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-III-Verordnung zu lesen, sowie das Urteil des EuGH N.S. und andere (C‑411/10) vom 21.12.2011, welches der Reform der Dublin-Verordnung voranging.

    Ich hoffe, das hilft weiter.

    Besten Gruß,
    Dana Schmalz

  45. Dana Schmalz Mon 6 Feb 2017 at 16:43 - Reply

    @Antipopulist

    Danke auch Ihnen für die Nachfrage!

    Die Erklärung von Malta (der Text hier: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/01/03-malta-declaration/) ist leider eine klare Entscheidung, weiter auf die Kooperation zur Abwehr von Asylsuchenden und Migrierenden zu setzen, ohne jede Vision, wie Europa sich im Bezug auf Flüchtlingsschutz versteht. Es wäre möglich, über humanitäre Visa und sonstige legale Zugangswege Migration geregelter zu gestalten. Wenn man das nicht möchte, wäre es auch möglich, statt des enormen Aufwandes, der gegenwärtig für Überwachung und Abwehr betrieben wird, die Energien darauf zu richten, die Ankommenden würdig zu behandeln und zügige Asylverfahren bereitzustellen. Es gibt zahllose Detailfragen, wie man den Schutz von Flüchtlingen und Grenzkontrollen vereinbart. Aber die gegenwärtige Politik der EU, wie sie sich in der Erklärung von Malta zeigt, scheint mir völlig visionslos.

    Besonders bemerkenswert bei der Erklärung ist der neue Fokus auf die Nachbarstaaten Libyens (siehe Abschnitt 6 g, h, j) – Ziel ist offenbar, schon die Einreise nach Libyen zu kontrollieren (“Unterstützung bei der Verringerung des Drucks auf die libyschen Landgrenzen”). Dass die EU Libyens Landgrenzen kontrolliert oder zumindest deren Kontrolle finanziert und anleitet, ist nicht rechtswidrig, soweit es auf Einladung und mit Zustimmung Libyens geschieht. Nach den zitierten Berichten über die desaströse Menschenrechtslage in Libyen, ganz konkret im Bezug auf Migrierende, ist diese Zusammenarbeit aber zumindest Grund, in der Zukunft sehr genau hinzuschauen – soweit das denn möglich ist. Das Handeln europäischer Amtsträger ist an die EMRK und Grundrechte-Charta gebunden, auch wenn es mitten in der Sahara stattfindet (Stichwort Hoheitsgewalt, effektive Kontrolle). Aber natürlich schafft diese Umgebung eine Situation, in der die Rechtmäßigkeit einzelner Handlungen sehr schwer zu kontrollieren ist und die Betroffenen selten in der Lage sein werden, den EGMR anzurufen.

    Was die Handlungen an der libyschen Küste betrifft (also Absatz 6 a, b) hatte ich das im Beitrag ja bereits kurz angesprochen. Auch hier gilt: Vieles wird rechtlich unangreifbar sein, auch wenn es ethisch äußerst fragwürdig erscheint. Einiges wird rechtlich angreifbar sein, aber nie einer rechtlichen Kontrolle unterzogen werden, weil die Betroffenen einfach typischerweise nicht in der Lage sind, sich gerichtlich zu Wehr zu setzen. Manches wird angegriffen werden und wir werden mit Sicherheit früher oder später Urteile des EGMR zu diesen Fragen sehen.

    Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage zumindest teilweise.

    Beste Grüße,
    Dana Schmalz

    PS: Noch ein sehr guter Aufsatz zu dem Fragenbereich, da Literaturhinweise hier ja geschätzt sind:
    http://repository.law.umich.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1216&context=law_econ_current
    James Hathaway und Thomas Gammeltoft-Hansen beschreiben darin die “schizophrene Haltung” vieler entwickelter Staaten gegenüber dem internationalen Flüchtlingsrecht und analysieren, an welchen Punkten rechtliche Grenzen bestehen bzw. verhandelt werden.

  46. Heinrich Niklaus Mon 6 Feb 2017 at 18:18 - Reply

    Dana Schmalz, Mo 6 Feb 2017 / 16:35 ,

    verehrte Frau Schulz,

    vielen Dank für die Literaturhinweise!

    Gruß

    Heinrich Niklaus

  47. Maria Tue 7 Feb 2017 at 00:01 - Reply

    @Dana Schmalz
    Erst mal Respekt an Sie! Aber wer ein aufrichtiges Interesse an der Thematik hat, sollte eigentlich fähig sein, die Mehrheitsmeinung anhand juristischer Recherche selbst zu ermitteln. Ganz schön selbstgerecht, manche Kommentatoren hier…

  48. The Populist Tue 7 Feb 2017 at 07:01 - Reply

    Die “Vision” von der hier die Rede ist, ist es offenbar, das rechtswidrige Vorgehen der Bundesregierung fortzusetzen und auf die ganze EU auszuweiten. Zum Glück gibt es dafür europaweit keinerlei Akzeptanz.

    Wenn es um Flüchtlingsschutz geht, dann muss mir mal ein Experte erklären, warum denn möglichts alle Flüchtlinge in Deutschland schnell integriert und dauerhaft hier leben sollen? Dafür werden gegenwärtig Milliarden ausgegeben, die man in der Entwicklungshilfe nicht ausgibt. Jeder angemessene Flüchtlingsschutz endet aber wenn es den Fluchtgrund Krieg oder Verfolgung nicht mehr gibt.
    Ganz offenbar geht es der Bundesregierung nicht um Flüchtlingsschutz, sondern darum mittels der mißbräuchlichen Anwendung des Asylrechts eien völlig unverträgliche Einwanderung durchzuführen.

    In diesem Zusammenhang stelle ich die Frage, wie ethisch es ist, Menschen hier herzuholen, die in der Regel und dauerhaft keinerlei Chancen auf berufliche und kulturelle Integration haben? Viele werden gar nicht verstehen, warum das so ist. 80% der in meinem Landkreis befindlichen Asylbewerber haben keinerlei beruflich Ausbikldung, von den Sprachkenntnissen ganz zu schweigen.

    Haben Sie sich mal informiert, wieviele Arbeitsplätze es für ungelernte Personen mit mangelhaften Sprachkenntnissen im Wunderland Deutschland gibt?
    Hier wird offenbar bewusst sozialer Sprengstoff gelegt.

    Weder das Asylrecht noch die GfK waren jemals dazu gedacht massenhaft Menschen aus fernsten Ländern hier dauerhaft anzusiedeln.
    Die tun zu wollen ist aus den genannten Gründen nicht etwa moralisch begrüßenswert, sondern inhuman gegenüber jenen 19 Menschen, die man für jeden der kommt nicht mehr versorgen kann und inhuman gegenüber den Ländern deren sozialer Frieden und innere Ordnung mit diesem “Projekt” über kurz oder lang zerstört wird.

  49. Antipopulist Tue 7 Feb 2017 at 09:41 - Reply

    @ Millionen: Ihr “Malta-Plan” hat leider nicht viel mit dem Malta-Gipfeltreffen, um den es hier geht, zu tun. Die Institution, die 300T “Siedler” umsiedeln soll, gibt es nicht und wird es so auch nicht geben (dies behauptet auch keiner Ihrer Quellen). Mehr Infos zum Malta-Treffen finden Sie hier: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/02/03-informal-meeting/

    @ Dana Schmalz: Wenn man auf die Spieltheorie zurückgreift, so scheint es doch, als tricksen hier gerade die EU-Staaten den EGMR aus à la “Wenn wir nicht unsere Grenzen gegenüber dir schützen dürfen, wie wir wollen, dann schützen wir deine Grenzen”.

  50. Millionen Tue 7 Feb 2017 at 13:08 - Reply

    @Antipopulist

    “gibt es nicht und wird es so auch nicht geben”
    Warum? Wieso? Weshalb?

    Das leugnet noch nicht einmal Bundesregierung, ca. 300.000 “Schutzsuchende” pro Jahr (Merkel es gibt keine Obergrenze.)
    12.000 aus Umverteilung aus Griechenland und Italien. (je 500 pro Monat und Land) 20 aus Ungarn. Vermehrt nach letzten Besuch um 500 pro Monat aus der Türkei, was aus Libyen kommt noch dazu. (Die zählen alle nicht zu dem “Asylkontigent”)

    Und dann der Familiennachzug ab 2018, natürlich nach der Wahl. Die Bundesregierung schätzt pro bereits vorhanden Asylanten zwischen 2-3 dazu. Rechnerisch macht das 5 Millionen in den nächste zwei bis drei Jahren.

    Ich gehe mal davon aus das Fragen ihnen unangenehm sind aber ich bestehe doch darauf:
    ” Mit wie vielen Neusiedler (Bundesregierung) sind sie bereit ihr Haus, Wohnzimmer und am Ende Bett, zu teilen?
    Frei nach Herrn Steinbeis: Nun mal Butter bei die Fische?”

  51. Antipopulist Tue 7 Feb 2017 at 14:31 - Reply

    Jetzt mal Butter bei die Fische: Was meinen Sie mit “500 pro Monat aus der Türkei, was aus Libyen kommt noch dazu”? Was ist das “Asylkontingent”? Und wo ist Ihre sogenannte Institution?

    Der Demografiebericht spricht von 300000 Zuwanderern zusätzlich pro Jahr (=Unionsbürger, aber auch EU-Ausländer wie Geflüchtete, der Familiennachzug ist schon mit einberechnet). Ihre Rechnung von 5 Millionen klappt daher “nicht ganz”.

    Zu Ihren Zahlen: 2100 Menschen hat Deutschland seit fast anderthalb Jahren umgesiedelt (aus Ungarn werden keine Personen umgesiedelt), hinzu kommen 1215 Resettlement-Flüchtlinge im Jahr 2016. Haben Sie sich mal mit dem Familiennachzug in der Praxis beschäftigt? Da werden Sie aber von Ihren “Befürchtungen” sehr schnell befreit.

    Die betroffenen Personen fasst man übrigens unter dem Stichwort Asylbewerber zusammen.

    Zu Ihrer Abschlussfrage: Ich teile mir wahrscheinlich lieber mit einem Ausländer als mit Ihnen das Bett.

  52. Jessica Lourdes Pearson Tue 7 Feb 2017 at 19:19 - Reply

    @Antipopulist: Letzteres weiß “Millionen” doch instinktiv. Deshalb fürchten er und seine Gesinnungsgenossen sich ja so vor dem Zuzug unerwünschter Konkurrenz.

  53. Brana Moravska-Hollasova Tue 7 Feb 2017 at 20:51 - Reply

    @ Maximilian Steinbeis – Es ist bemerkenswert, wenn Sie als verdienter Betreiber des „Verfassungsblogs“ dafür einstehen, dass Möllers und Bastian (s.: „Dem Freistaat zu Gefallen“) in dieser Frage das letzte Wort haben und nicht etwa ein ehemaliger Verfassungsrichter, der nachweislich verantwortungsvoll mit dem Privileg des Letzten Wortes umgegangen ist. Wünschen Sie sich Ihre Leser so naiv, dass sie die eine Auslegung des GG für alternativlos halten? Wie langweilig! Es gibt so manche Verfassungsrechtler, die eine Fortsetzung der Politik mit den ihnen eigenen Mitteln anstreben und denen mit den Worten unseres BT- Präsidenten zu raten ist, sich um ein BT-Mandat zu bewerben.
    Wenn man will, dass auch die künftige Enkelgeneration im Schutz von Rechtsstaat und Verfassung lebt, kann man sich der Migrationseuphorie (der eigentlichen Quelle exzessiver Auslegungen) nicht anschließen, denn 1.) Sie fördert den demographischen Wandel zugunsten einer Bevölkerungsgruppe, die einer Religion frönt, die zugleich Rechts- und Staatsverfassung sein will und deren Anhängerschaft zu 40 Prozent (noch!) diese politisch-religiöse Überzeugung über das Grundgesetz stellt. Wie in dieser Religion mit anderen Auffassungen umgegangen wird, ist seit Jahren beherrschendes Thema in allen Medien und Hauptquelle eben dieser Einwanderung. Dieser Umgang miteinanderdürfte ab einem gewissen Bevölkerungsanteil hierzulande auch Bestandteil unseres „Zusammenlebens“ werden. 2.) Seit langem ist es herrschende Meinung, dass der Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe den Staat verpflichtet, diese Teilhabe auch zu finanzieren. Diese Teilhabe ersehnt sich zur Zeit mindestens ein Drittel der afrikanischen Bevölkerung, wobei diesen Traum durchzusetzen i.d.R. fast nur junge Männer wagen. (Einen Vorgeschmack auf absurde Missverhältnisse zwischen der Anzahl junger Männer zur der junger Frauen ließ sich nicht nur auf der Kölner Domplatte erleben.) Bevor ich das Waterloo der Staatsgrenzen, der „Offenen Gesellschaft“, des Rechtsstaats und der Verfassung erlebe, dann erlebe ich doch lieber das Waterloo einiger hochkarätiger Traumtänzer auf Lehrstühlen, die ja so hochmoralisch sind, dass sie allfällig nötige Schutzmaßnahmen (horribile dictu!)gerne der nächsten Generation überlassen. 3.) Falls deren geschätzte Verfassungsinterpretation sich durchsetzen sollte, dann haben wir zwar noch das GG, aber keine Mehrheit mehr im Volk, die eine solchermaßen interpretierte Verfassung für schützens- und achtenswert halten. Das wäre ein Albtraum!

    @ The Populist Es geistert immer die Vorstellung herum, dass die hohe Anzahl (700 Mio.) der absolut Armen im direkten Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise stünde. Richtig ist, dass es einen Zusammenhang mit der dramatischen Verringerung der Zahl der absolut Armen – um etwa die Hälfte – seit der Jahrtausendwende gibt: Nur wer sich nicht in der Hoffnungslosigkeit der absoluten Armut befindet, sondern weit darüber, hat die Mittel, Schleuser, korrupte Beamte, Kommunikationsmittel etc. zu bezahlen. Der Anstieg der Flüchtlingsströme weltweit (außerhalb der Binnenflucht) geht also paradoxerweise mit dem Anstieg des Lebensstandards einher.

  54. Jessica Lourdes Pearson Tue 7 Feb 2017 at 21:20 - Reply

    Ihrer Ansicht nach fliehen also in letzter Zeit so viele Syrer aus ihrer Heimat, weil dort der Lebensstandard angestiegen ist?

  55. Maria Tue 7 Feb 2017 at 21:39 - Reply

    @Brana Moravska-Hollasova
    “Wie in dieser Religion mit anderen Auffassungen umgegangen wird, ist seit Jahren beherrschendes Thema in allen Medien und Hauptquelle eben dieser Einwanderung.”

    Welche Medien? Ich dachte, dass sei Lügenpresse? Offenbar gilt das nur, wenn es um die eigene Ideologie geht.

  56. Maximilian Steinbeis Tue 7 Feb 2017 at 22:42 - Reply

    @Brana: ui, da begeben Sie sich auf ganz dünnes Eis. Ich habe nirgends irgendjemand das letzte Wort zugewiesen, fällt mir gar nicht ein. Der Millionär da oben hatte Papier, Di Fabio und noch jemanden als Autoritäten für seine Rechtsansicht aufgefahren, und ich hatte darauf hingewiesen, dass es Argumente gegen deren Position gibt, die sich u.a. aus dem Beitrag von Möllers und Bast (so heißt der) entnehmen lassen. Argumente. Wenn Sie das “letzte Wort” für “nachweislich verantwortungsvolle Verfassungsrichter” fordern und gleichzeitig mich bezichtigen, Positionen als alternativlos hinstellen zu wollen, dann ist das, wie mein Freund Daniel-P. Zorn sagen würde, reflexiv eher ungünstig. (Und langweilig obendrein.) Mehr Spaß macht mir, dass Sie weiterhin finden, Verfassungsrechtler sollten sich um ein Bundestagsmandat bemühen, wenn sie sich in den politischen Diskurs einschalten. Das offenbart nicht nur ein erklärungsbedürftiges Verständnis von normativer Wissenschaft, sondern wird obendrein noch durch ein Fehlzitat gewürzt: Das von Ihnen bemühte Zitat des Bundespräsidenten (oder von wem immer das war) war meiner Erinnerung nach auf VerfassungsRICHTER gemünzt, oder irre ich mich?

  57. Bernd Wed 8 Feb 2017 at 00:01 - Reply

    @Steinbeis: Auch wenn sich das zu meinen Lebzeiten nicht mehr herumsprechen wird, ich möchte es trotzdem zu Protokoll geben: Dinge sind entweder normativ oder Wissenschaft. “Normative Wissenschaft” ist Kokolores. Damit nerven Sie die Leute nur. Aber ich weiß, Sie glauben dran und halten sich für aufgeklärt.

  58. Maximilian Steinbeis Wed 8 Feb 2017 at 07:27 - Reply

    @Bernd: Gut, zu Protokoll genommen: Bernd hält Rechtswissenschaft für Kokolores und glaubt, ringsum genervte Leute wahrnehmen zu können. Danke, Wiedersehen.

  59. Bernd Wed 8 Feb 2017 at 08:11 - Reply

    @Steinbeis: nein, “normative Wissenschaft” halte (nicht nur ich) für Kokolores. Aber bleiben Sie ruhig bei Habermas…

  60. Jessica Lourdes Pearson Wed 8 Feb 2017 at 11:48 - Reply

    @Bernd: “Dinge” können per definitionem weder “normativ” noch “Wissenschaft” sein. Aber versuchen Sie ruhig weiter, gebildet zu wirken…

  61. 5 Cent Wed 8 Feb 2017 at 12:27 - Reply

    @Jessica Lourdes Pearson. Ding steht für Sache, Gegenstand, etwas Unspezifisches (eine Bedeutungsebene nach Vorstellung eines Online-Lexikon) … Welche Frage beantworten sie denn mit Nein: Kann ein Text ein Ding sein? Kann ein Text normativ sein? Kann ein Text Wissenschaft sein? Ich verstehe ihren Einwand schlicht nicht.

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