09 September 2022

In einer Handvoll Staub

Gestern Abend, während die Nachricht vom Tod der britischen Königin sich über die Welt verbreitete, war ich bei einer szenischen Lesung von T.S. Eliots Großgedicht The Waste Land von Nico and the Navigators im Literaturhaus in der Fasanenstraße. Das Werk ist 1922 erschienen, also exakt vor 100 Jahren, was wie alle Jubiläen ein bloßer numerisch-astronomischer Zufall, aber als solcher eine Gelegenheit für die Gegenwart ist, sich im Vergangenen zu spiegeln und über die Distanz der Jahre nach Momenten des Selbst-Wiedererkennens zu forschen. Solche Momente bietet The Waste Land fast in jeder Zeile. Die Dürre dieses Sommers (“Here is no water but only rock / rock and no water and the sandy road…”) ist nur der offensichtlichste. In der 1922-Angst, die dieses Gedicht in Worte fasst, spiegelt sich die 2022-Angst der Gegenwart: Das Alte stirbt, und dann kommt nichts.

Auf diese Angst gründet die autoritäre Rechte ihre Erfolge: Die Angst, dass das Alte stirbt, ist ihr Kapital, und in dem Nichts, das dann kommt, errichtet sie ihre Herrschaft. Aus dieser Angst ergibt sich aber auch die Spannung, die zum Errichten neuer, besserer Ordnungen zieht: Das Nichts ist abwendbar. Das Waste Land kann, wenn schon nicht Paradies, so doch zumindest wieder einigermaßen bewohnbar werden, mit besseren Institutionen, mit einer besseren Verfassung. Die dürre Ödnis, die uns die alte Ordnung hinterlässt, ist kein Schicksal, sondern das Werk sterblicher Menschen. Das kann man besser machen.

Diese beiden Schlussfolgerungen aus der modernen Angst liegen im Krieg miteinander, ganz buchstäblich, vor Kharkiv und Cherson im Augenblick. Dort verteidigt die Ukraine die Werte der Europäischen Union, heißt es oft. Das stimmt jedenfalls in dem Sinn, dass dieser Krieg auch darum geführt wird, zu testen, was diese Werte der EU wirklich wert sind.

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Vier Tage nach dem Überfall Russlands am 24. Februar hat die Ukraine den Beitritt zur EU beantragt, und dreieinhalb Monate später war sie als EU-Beitrittskandidat anerkannt. Das ging unfassbar schnell, gemessen daran, was bisher auf dem Weg zum Beitritt üblich war. “Accession through war” nennen die Europarechtler Christophe Hillion und Roman Petrov diese Beschleunigung in einem demnächst erscheinenden CMLR-Editorial: Der Krieg rechtfertigt, im Fall der Ukraine von den Standards, denen sich andere potenzielle Beitrittsländer zu unterziehen haben, abzuweichen. Nicht nur die Ukraine muss sich anpassen, sondern die EU auch.

Das ist für sich genommen nichts Schlechtes. Das Wort “Beitritt” suggeriert (da kennen wir wiedervereinten Bundesdeutschen uns besonders gut aus), dass es einen passiven und einen aktiven Part gibt: ein passives Innen, dem beigetreten wird, und ein aktives Außen, das beitritt. Das ist für das Innen sehr bequem: die Kluft zwischen Innen und Außen zu überwinden, ist sozusagen nicht sein Problem. Die da draußen wollen beitreten? Bitte sehr, herzlich willkommen, dann müssen sie sich halt anpassen, aber wir hier drinnen müssen gar nichts dafür tun. Sich von dieser Illusion zu verabschieden, kann überhaupt nicht schaden.

Genauso groß ist für manche die Versuchung, sozusagen eine Notstandsausnahme für die Ukraine zu fordern und sie so, wie sie ist, in die EU aufzunehmen. Als könne man ein problematisch strukturiertes Verfassungsgericht durch Heldentaten auf dem Schlachtfeld abgelten. Der Krieg, sagte Christophe Hillion gestern bei der Re:Constitution-Konferenz, dürfe kein Vorwand sein, das Bestehen der EU auf ihren Werten aufzuweichen. Die EU müsse dieser Versuchung, wenn nicht gar Erpressung widerstehen. Alles andere “wäre ein Sieg für Putin”.

Die Ukraine (und Moldawien und Georgien, for that matter, vom West-Balkan ganz zu schweigen) streben mit größtem Nachdruck in die Richtung, die der zu Putins autoritärem, reaktionärem, kriminellem Waste Land diametral entgegen gesetzt ist. Ein enormer Zug zum Besseren geht von dieser Konstellation aus. Von dem sollte sich die ganze EU ergreifen lassen, auch auf Ebene der Mitgliedstaaten. Wenn der Winter kommt und die Energiepreise nicht runtergehen und der Krieg kein Ende nimmt, dann wird auch die Gegendynamik mächtig Schwung aufnehmen. Die AfD freut sich schon.

Die Bundesrepublik ist sehr stolz auf ihre Verfassungsordnung, und das mit gutem Grund. Aber, wie das Volkskanzler-Szenario gezeigt hat: eine gewonnene Bundestagswahl reicht aus, um diese Verfassung auf völlig legale Weise aus den Angeln zu hebeln. In Frankreich haben die unseren Leser*innen wohl bekannten Rechtswissenschaftler Laurent Pech und Sébastien Platon gemeinsam mit einer Forscher*innengruppe im Auftrag der Grünen-Fraktion im Europaparlament in dieser Woche die französische Verfassung einem Stresstest unterzogen. Sollte eine Autokrat*in eines Tages die Präsidentschaftswahl gewinnen, wäre sie dann in der Lage, ohne offenen Verfassungsbruch dafür zu sorgen, dass ein friedlicher Machtwechsel zu ihren Lasten fortan sehr unwahrscheinlich wird?

Das Ergebnis ist durchaus nicht so alarmistisch, wie man vielleicht erwarten könnte. Bekannt ist die exorbitante Machtfülle, mit der die Verfassung die direkt gewählte Präsident*in ausstattet. Eine entsprechend entschlossene Präsident*in könnte sich bei der Gesetzgebung, eingeschlossen eventuell sogar die Änderung der Verfassung, sehr weitgehend unabhängig machen von jeder parlamentarischen oder gerichtlichen Kontrolle, nicht zuletzt durch das brandgefährliche Recht, die Verfassung direkt durch das Volk per Referendum ändern zu lassen. Die ordentliche Justiz indessen wäre vor Interventionen der Regierung ziemlich gut geschützt, anders als aber die Staatsanwaltschaft. Das höchste Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat) wäre verwundbar, wenn die Regierung ein ihr loyales Mitglied an dessen Spitze setzt und anfängt, die informellen Konventionen, die die prekäre Unabhängigkeit dieses zentralen Kontrollgremiums in der französischen Verfassung stützen, zu umgehen oder zu ignorieren. Der Verfassungsrat erscheint ebenfalls einigermaßen gut geschützt.

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Call for Application – MPIL Journalist in Residence Fellowship 2023 

Last week to apply for the Journalist in Residence Fellowship 2023 at the Max-Planck-Institute for Comparative Public Law and International Law in Heidelberg (Deadline: 15 September 2022). The Fellowship is geared towards experienced journalists who report and write on legal and constitutional topics, or topics from politics, economy, and research. For a period of three months, it provides a unique space for research-based journalism, exchanges with leading academic experts, and encounters with new fields of research on law. A research grant of €3,000 per month is offered for the duration of the stay.

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Bemerkenswert erscheint mir an der Studie, wie sehr es ihr zufolge gerade diejenigen Aspekte am französischen Staatsaufbau wären, die sonst eher wenig zum guten Ruf des Systems beitragen, die der autoritären Regierung die Kaperung der Institutionen erschweren würden: die Gepflogenheit, dass der Staatsrat seine Mitglieder aus den Absolventen der soeben abgeschafft bzw. umbenannten Ecole Nationale de l’Administration (ENA) rekrutiert. Oder die Tatsache, dass allen ehemaligen Staatspräsidenten auf Lebenszeit Sitz und Stimme im Verfassungsrat zusteht, wo sie es im Zweifel ihrer Nachfolger*in entsprechend schwerer machen, eine Mehrheit im Rat auf ihre Seite zu ziehen.

Ob man sich darauf verlassen möchte? Auf gesellschaftlichen Widerstand, so Co-Autor Thomas Perroud, sollte man jedenfalls nicht allzu sehr bauen. Die Medien, auch und gerade die privaten, sind von staatlichen Geldern abhängig und anfällig, von Freunden der Präsident*in gekauft und manipuliert zu werden (was unter Nicolas Sarkozy ja bis zu einem gewissen Grad schon geschehen ist). Die Zivilgesellschaft, dem französischen Etatismus schon immer verdächtig, ist schwach und hängt finanziell am Tropf des Staates. An den ebenfalls von staatlicher Finanzierung abhängigen Universitäten, vor allem den Rechtsfakultäten, fehlt eine Kultur der offenen Debatte und der politischen Einmischung.

Die Tatsache allein, dass es diese Studie gibt, erscheint mir als ein sehr ermutigendes Zeichen. Keine Verfassung ist perfekt gegen jede Eventualität gerüstet oder wird es jemals sein. Aber Stresstests wie dieser können dazu beitragen, die Stellen aufzuspüren, wo sie verwundbarer ist als nötig. Sie können helfen, die Gesellschaft aus ihrer verfassungspatriotischen Selbstzufriedenheit aufzuwecken. Sie können ein bisschen Angst verbreiten. Und ein bisschen Zuversicht. Beides können wir gebrauchen.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von PAULINE SPATZ:

Wie im Editorial letzte Woche schon thematisiert haben vier große europäische Richtervereinigungen gegen die Entscheidung des Rates über die Freigabe von Mitteln aus dem EU-Rettungsfonds für Polen Nichtigkeitsklage beim EuG eingelegt. Dies veranlasst TOM BOEKESTEIN, über die Auswirkungen und die Eignung der Plaumann-Kriterien in diesem Fall und darüber hinaus nachzudenken.

Die polnische Regierung hat beschlossen, aus den Verträgen der Energiecharta auszutreten. AGATA DASZKO erläutert die Beweggründe der Regierung.

TEREZA ŽUFFOVÁ-KUNČOVÁ & MICHAL KOVALČÍK geben einen Überblick über Tschechiens erstes Urteil zum Klimawandel, das wegweisend für andere mittel- und osteuropäische Gerichte ist.

IZABELA JĘDRZEJOWSKA-SCHIFFAUER & PETER SCHIFFAUER nehmen die ökologische Katastrophe in der Oder zum Anlass, zu fragen, wen Sorgfaltspflichten zum Umweltschutz tatsächlich treffen – und wen sie vielleicht treffen sollten.

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KOLLOQUIA Triesen

Die «KOLLOQUIA Triesen» ist eine öffentliche, interdisziplinäre Tagung zur Wissenschaftstheorie, die von 2022 an jährlich Ende November stattfindet. Sie steht in diesem Jahr unter dem Generalthema «Rationalität im 21. Jahrhundert».  Die Vorträge behandeln dieses Thema insbesondere aus gesellschaftstheoretischer, wissenschaftstheoretischer und methodologischer Perspektive. Veranstaltet und ausgetragen wird die Tagung vom Institut für Rechtsvergleichung der UFL Liechtenstein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Pakistan fordert, dass reiche Nationen Klimareparationen an Entwicklungsländer zahlen sollen. MARGARETHA WEWERINKE-SINGH ordnet diese Forderungen in den Kontext des internationalen Rechts ein.

Das chilenische Volk hat mit überwältigender Mehrheit den Entwurf für eine neue Verfassung abgelehnt. RODRIGO KAUFMANN erläutert dieses Ergebnis und wirft einen Blick auf die Zukunft des Verfassungsgebungsprozesses.

DOVILĖ SAGATIENĖ & JUSTINAS ŽILINSKAS DOVILĖ SAGATIENĖ & JUSTINAS ŽILINSKAS erklären, warum Gorbatschows Erbe in Litauen mit den Januarereignissen von 1991 und den trotz Gorbatschows Tod andauernden Rechtsstreitigkeiten verbunden ist.

ULADZISLAU BELAVUSAU untersucht die verfassungsrechtlichen Dimensionen des belarussischen “Jahres des historischen Gedächtnisses” und seiner Erinnerungspolitik mit Hilfe seiner Idee des mnemonischen Konstitutionalismus.

Die Übergewinnsteuer ist eines der Instrumente des dritten Maßnahmenpakets, das eine bezahlbare Energieversorgung sichern soll. TRISTAN LEMKE bezweifelt, ob das verfassungskonform ist.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Abtreibungsgegener*innen sich vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen versammeln dürfen. EVA MARIA BREDLER kritisiert das Urteil.

ALEXANDER TISCHBIREK kommentiert die Urteilsbegründungen des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs zur „Kreuzpflicht“ in bayrischen Behörden.

JOANNA GEORGE bietet eine britische Perspektive auf die Idee eines neuen intergouvernementalen politischen Forums zwischen den EU-Mitgliedstaaten und anderen demokratischen europäischen Nationen.

Ende August sprach Bundeskanzler Olaf Scholz an der Karls-Universität in Prag über seine Europäische Zukunftsvision. RAVEN KIRCHNER blickt kritisch auf Olaf Scholz‘ Rede.

ASTRID SÉVILLE analysiert Frank-Walter Steinmeiers Rolle als Bundespräsident anhand seiner Rhetorik: es gehe darum, sein Demokratieprogramm performativ einzulösen.

Der Schutz der EU-Außengrenzen ist einer der umstrittensten Politikbereiche der EU. Der jüngste Rücktritt des Exekutivdirektors nach der Vorlage eines noch nicht veröffentlichten Berichts von OLAF an den Verwaltungsrat wirft eine Reihe von Fragen auf. In unserer Blog-Debatte über Frontex und die Rechtsstaatlichkeit versuchen LUISA MARIN allein und mit MARIANA GKLIATI & SARAH TASFLORIN COMAN-KUND, MARIANA GKLIATI, ELSPETH GUILD, SALVO NICOLOSI, TINEKE STRIK, MICHELE GIGLI, LAURA SALZANO und SARAH TAS Antworten zu geben.

Und TARUNABH KHAITAN reagiert auf die Beiträge zu der von ihm angestoßen Scholactivism-Debatte.

So viel für diesmal. Ihnen alles Gute und bis nächste Woche!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: In einer Handvoll Staub, VerfBlog, 2022/9/09, https://verfassungsblog.de/in-einer-handvoll-staub/, DOI: 10.17176/20220909-230401-0.

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