17 April 2026

Prost, ihr Lieben!

Und tschüss, Viktor Orbán

„Viktor Orbán kann man nicht mehr abwählen!“ Als im letzten Winter in Deutschland die großen Proteste gegen den rechten Autoritarismus stattfanden, hatte ich mir ein Schild gebastelt mit diesem Satz darauf. Schaut auf Ungarn, Leute, wollte ich damit sagen. Schaut auf Ungarn, wenn ihr wissen wollt, wie der autoritäre Populismus funktioniert und worauf er rausläuft: auf ein Regime, das auf demokratischem Weg nicht mehr von der Macht zu entfernen ist. Auf eine Verfassungs- und Institutionenordnung, die seit 16 Jahren nach allen Regeln der Kunst und mit größter juristischer Raffinesse auf das Ziel hin optimiert worden ist, dass in ihr nur einer erfolgreich regieren kann, und das ist Viktor Orbán.

Wie kleinmütig von mir. Viktor Orbán, wie sich herausstellt, kann man sehr wohl abwählen. Sein autoritäres Regime gründete auf der Prämisse, dass seine Partei selbst im Fall ihrer Abwahl die Macht behalten würde, souverän darüber zu bestimmen, wie erfolgreich und wie lange sein Nachfolger regieren kann – eingemauert von lauter Kardinalgesetzen, die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können, und von lauter Fidesz-dominierten Institutionen – Präsident, Generalstaatsanwalt, Notenbankchef, Rechnungshof, Verfassungsgericht – die dem Nachfolger in die Parade fahren können, wann immer es Oppositionschef Orbán für nützlich hält, alle mit endlosen Amtszeiten und Zweidrittelmehrheit gewählt. So würde ihm selbst im Fall einer Wahlniederlage nichts Schlimmeres passieren, als dass er seinen Nachfolger ein Jahr oder zwei lauter Misserfolge anhäufen lassen muss, bevor er dann zur Erleichterung aller schließlich Neuwahlen herbeiführt und triumphal und als untadeliger Demokrat an die Macht zurückkehrt. Diese Prämisse gilt, solange der Nachfolger nicht seinerseits jene Zweidrittelmehrheit erringt, der Orbán seine Macht über die Institutionen in the first place verdankt. Gilt sie nicht mehr, fällt das ganze Konstrukt in sich zusammen. Das zu prognostizieren hatte mein demokratisches Gottvertrauen nicht ausgereicht. Mein Fehler. Wer mit mir darauf anstoßen möchte, nur zu! Es ist genügend Sekt da.

Schaut auf Ungarn! Seit eineinhalb Jahrzehnten predigt der Verfassungsblog im Grunde in immer neuen Varianten diesen Satz. „Hier entsteht ein Regime, das im Namen der nationalen Einheit Demokratie, Recht und Verfassung dazu einsetzt, ihre Macht zu zementieren.“ Das schrieb ich am 22. Januar 2011. Auf den Tag genau morgen (Samstag) vor 15 Jahren wurde Orbáns neue Verfassung verkündet. Kurz davor fuhr ich nach Budapest und schrieb einen Bericht für die FAZ. Ich sprach mit ungarischen Verfassungsexpert*innen, viele von ihnen wurden dann regelmäßige Autor*innen bei uns. Mit Christian Boulanger organisierte ich Unterschriften für einen Protestaufruf, der in der ZEIT erschien. Mit Alexandra Kemmerer und Christoph Möllers dachte ich mir das Format des Blogsymposiums aus und erprobte es im Februar 2012 an dem von Armin von Bogdandy und seinem Team kreierten „Rettungsschirm für Grundrechte“, den die EU im Fall eines konstitutionellen Totalversagens in einem Mitgliedstaat – sprich: Ungarn – über ihren Bürger*innen aufspannen können sollte. Ungarn informierte meinen Blick auf die PiS-Herrschaft in Polen 2015-2023, auf Boris Johnson und Donald Trump, auf einen großen Teil dessen, was in der Welt passiert ist und auf dem Verfassungsblog Thema war seither. Ungarn war ein maßgeblicher Treiber für die Entwicklung dieses Projekts weg von dem journalistischen Ein-Mann-Onlinetagebuch der Anfangsjahre und hin zu der transnationalen rechtswissenschaftlichen Diskursplattform, die der Verfassungsblog heute ist.

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Mapping Article 13: Academic and Scientific Freedom under the EU Charter
Vasiliki Kosta & Marie Müller-Elmau (eds.)

Academic freedom is under pressure. Though protected by Article 13 of the EU Charter, academic freedom in the context of EU law received practically no or very little attention. As legal and political developments accelerate, the meaning of this right is taking shape in real time. This edited volume puts Article 13 of the EU Charter in the spotlight and reflects its potential in light of past and present threats to academic freedom.

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Und jetzt ist dieser Spuk vorbei. Das ist das Entscheidende. Ob Péter Magyars Tisza-Partei von ihrer Zweidrittelmehrheit besseren Gebrauch machen wird als Viktor Orbáns Fidesz-Partei von der ihren, kann man hoffen, aber nicht wissen. Viel wichtiger ist aber für den Augenblick, dass der Spuk vorbei ist mitsamt dem fettigen, grinsenden Gangsterregime, das ihn sechzehn Jahre lang aufgeführt hat. Die Erzählung, dass dieses Regime den magischen Trick beherrscht, den demokratischen Kuchen sowohl haben als auch ihn autokratisch verspeisen zu können, ohne dass dagegen irgendjemand rechtlich oder politisch effektiv etwas ausrichten kann – diese Erzählung ist widerlegt. Das ist das Entscheidende.

Und darauf erhebe ich mein Glas. Prost, ihr Lieben! Der Spuk hat ein Ende, dieser spezielle Spuk jedenfalls. Was haben wir nicht alles gelernt von und durch und über ihn. Was haben wir nicht alles begriffen. Was ist Populismus? Das da, was die in Ungarn machen. Prost, lieber Jan-Werner Müller! Ungarn als Ur-Frankenstate, als Archetyp des autoritären Legalismus. Prost, liebe Kim Scheppele! Prost, all ihr Scholactivists und Rule-of-Law-Zeloten und Verfassungskassandren in Budapest, Wien, Berlin, Princeton, Warschau, Florenz, wo immer ihr seid! Mit euch will ich diesen Moment genießen.

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Editor’s Pick

von JAKOB GAŠPERIN WISCHHOFF

Die preisgekrönte Dokumentation Mr. Nobody Against Putin (derzeit auf arte abrufbar) spielt tief im ländlichen Russland, in Karabasch, das weithin als die am stärksten verschmutzte Stadt der Welt gilt. Der örtliche Lehrer Pasha liebt seinen Beruf und bietet seinen Schüler:innen einen geschützten Raum für Diskussionen und Kreativität – und ist auch dafür zuständig, Schulveranstaltungen zu filmen. Als der Krieg in der Ukraine beginnt, dringt die Propaganda in jeden Winkel des Schulalltags ein– die Schüler:innen lernen zu marschieren, und Mitschüler und Brüder werden an die Front einzogen. Viele kehren nicht zurück. Pasha bleibt seinen Prinzipien treu und kündigt seine Stelle. Doch dann erkennt er, dass er der Mann mit der Kamera ist – eine ideale Position, um die Absurdität und Verdorbenheit dieser Kriegspropaganda in den Schulen zu dokumentieren.

Während sich alles verändert und Russland für Pasha zu gefährlich wird, muss er seine graue Industriestadt mit ihren Schornsteinen verlassen, die er aufrichtig liebt. Er nimmt seine Aufnahmen mit – das Ergebnis ist dieser Dokumentarfilm, der in Russland inzwischen als extremistische und terroristische Propaganda verboten ist. Die Geschichte hat mich durch ihre Schlichtheit und Menschlichkeit berührt. Sie zeigt, mit welchem absurden Aufwand die Vulnerabelsten in der Gesellschaft indoktriniert werden.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER

Es ist tatsächlich passiert. Orbán wurde abgewählt! Ich möchte die Sektstimmung wirklich nur ungern stören, aber ich fürchte, ich muss trotzdem meinen Job machen. Deshalb hier eine kurze Unterbrechung mit den wichtigsten Entwicklungen (ein paar gute sind auch dabei, versprochen!).

Die TISZA-Partei unter der Führung von Péter Magyar hat in Ungarn eine verfassungsändernde Mehrheit erreicht. Das Ergebnis ermöglicht es zwar, eine neue Verfassung zu schaffen, doch TÍMEA DRINÓCZI (EN) warnt: Ohne breite Legitimation bestehe die Gefahr, die Muster des vorherigen Regimes zu reproduzieren.

Für BARBARA ZELLER (EN) wird der Wahlsieg von einem verfassungsrechtlichen Dilemma überschattet: Darf man die Verfassung missachten, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen? Sie plädiert für verfassungsrechtlichen Ungehorsam und meint, dass dieser nicht nur gerechtfertigt, sondern zur Wahrung materieller Werte sogar rechtlich geboten sein kann.

Sollte es Ungarn tatsächlich gelingen, die Demokratie wieder aufzubauen, müsste das Land endlich nicht mehr als Paradebeispiel für Autoritarismus in Europa herhalten. Doch so weit sind wir noch nicht. GIUSEPPE MARTINICO und UMBERTO LATTANZI (EN) nutzen die Situation daher, um die in Italien vom Wahlvolk abgelehnte Justizreform mit Ungarn zu kontrastieren. Ihr Fazit: Italien mag ein politisches System mit erheblichen Problemen sein, ist aber weit vom undemokratischen ungarischen Beispiel entfernt.

Jetzt bitte kurz das Glas abstellen: Das ecuadorianische Verfassungsgericht steht erneut unter Druck durch die Regierung von Präsident Noboa. ANDREAS GUTMANN, DIEGO NÚÑEZ SANTAMARÍA und ALEX VALLE FRANCO (EN) zeichnen einen umfassenderen Konflikt um verfassungsrechtliche Grenzen in einem System nach, in dem die meisten Kontrollinstitutionen bereits auf die Exekutive ausgerichtet sind.

Ähnlich besorgniserregend ist die Lage in Brasilien: Der Banco-Master-Skandal hat offengelegt, wie Intransparenz und Interessenkonflikte das Oberste Gericht untergraben können. JULIANO ZAIDEN BENVINDO und MIGUEL GODOY (EN) ziehen Parallelen zu Indien, wo es 2018 zu einer sehr ähnlichen institutionellen Krise kam.

Indien hat währenddessen in einem übereilten Gesetzgebungsverfahren einen neuen Trans Rights Act verabschiedet. SARTHAK GUPTA (EN) warnt, dass das Gesetz die Anerkennung von Geschlechtsidentität zur Sache staatlicher Überprüfung mache – mit erheblichen Folgen für verfassungsrechtlich geschützte Rechte.

Staatliche Überprüfung geht zu weit, doch im Alltag sind wir natürlich alle auf Expertise angewiesen und vertrauen auf Autoritäten: Ärzt*innen, Anwält*innen, Ingenieur*innen usw. In seiner Entscheidung zur Konversionstherapie hat der US Supreme Court solche professionelle Beratung nun als geschützte Meinungsäußerung eingeordnet. Für CLAUDIA E. HAUPT und ROBERT POST (EN) droht dies den rechtlichen Rahmen zu untergraben, der qualifizierte professionelle Beratung überhaupt erst möglich macht.

Auch in Deutschland werden demokratische Grundrechte gegen queere Personen mobilisiert: Die Landesdirektion Sachsen hat dem CSD-Straßenfest in Dresden die Versammlungseigenschaft abgesprochen. Ein falsches Zeichen zur falschen Zeit, meint JASPER SIEGERT (DE) – und zeigt, warum die Entscheidung den Feinheiten des Versammlungsrechts nicht gerecht wird.

Den Feinheiten des Asylrechts dürfte dagegen Merz’ jüngste Ankündigung nicht gerecht werden, wonach „rund 80 Prozent der in Deutschland jetzt sich aufhaltenden Syrerinnen und Syrer zurück in ihr Heimatland kehren“ sollen. Unabhängig davon, ob der Grund für humanitären Schutz überhaupt entfallen ist und ein pauschaler Widerruf möglich wäre, erklärt SEBASTIAN KORSCH (DE), welche Aufenthaltsmöglichkeiten es für syrische Schutzsuchende gibt (jetzt dürfen Sie das Sektglas vorsichtig wieder in die Hand nehmen, denn es gibt tatsächlich einige solcher Möglichkeiten).

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Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt
Friedrich Zillessen, Anna-Mira Brandau & Lennart Laude (Hrsg.)

Wie verwundbar ist die unabhängige und unparteiische Justiz? Welche Hebel haben autoritäre Populisten, Einfluss zu nehmen, Abhängigkeiten zu erzeugen, Schwachstellen auszunutzen? Wir haben untersucht, welche Szenarien denkbar sind – und was sie für die Justiz bedeuten könnten.

Hier verfügbar in Print und digital – natürlich Open Access!

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Währenddessen stellte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte fest, dass Italien gegen die Europäische Sozialcharta verstieß, indem es „wesentliche öffentliche Dienste“ im Zusammenhang mit dem Streikrecht zu weit gefasst hat. ANGELO JR GOLIA (EN) erläutert die Entstehungsgeschichte dieses Rechts für Italien.

Das Unionsrecht mag mehr Zähne haben als die Sozialcharta – nicht jedoch im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, wo es bewusst Spielräume für nationale Ordnungen lässt. Der verstärkte Kampf gegen Korruption auf EU-Ebene führt nun zu Spannungen mit dem Vorrang des Unionsrechts. PHILIPPOS-GEORGIOS KOTSALIS und MARTIN HEGER (EN) ordnen dies ein und argumentieren, dass der Vorrang im Strafrecht anders wirkt als im Binnenmarkt.

Eine weitere Herausforderung für das Unionsrecht ist generative KI (wie ChatGPT oder Grok). Sie passt nicht ohne Weiteres unter den Digital Services Act – was es der EU-Kommission erschwert, regulatorisch einzugreifen. MARCO BASSINI und ANDREA PALUMBO (EN) erklären, warum es dennoch sinnvoll wäre, den DSA anzuwenden.

Ich würde jetzt gern wieder zum Toast anheben – aber noch nicht ganz. Immerhin gibt es Kuchen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird 20. Doch wird es auch endlich unionsrechtskonform? Nach jahrelangem Ringen gibt es nun einen Reformvorschlag. ALEXANDER TISCHBIREK (DE) stellt enttäuscht fest: „Man hätte dem AGG zu seinem runden Geburtstag schon eine etwas größere Torte backen können.“

Jetzt aber: hoch die Gläser!

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Das war’s für diese Woche.

Ihnen alles Gute!

Ihr

Verfassungsblog-Team

 

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SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Prost, ihr Lieben!: Und tschüss, Viktor Orbán, VerfBlog, 2026/4/17, https://verfassungsblog.de/prost-ihr-lieben/, DOI: 10.59704/3eeef46c339e98c5.

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