Karlsruhe hilft militantem Gentechnik-Gegner aus dem Knast

Posted in Karlsruhe locuta on September 25th, 2009 by Max Steinbeis

Das Bundesverfassungsgericht hat einem “Feldbefreier” per einstweiliger Anordnung den Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt. Der war verhängt worden, weil der Mann 1000 Euro Ordnungsgeld nicht zahlen wollte.

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Bespitzelungs-Affäre, my ass…

Posted in Verfassungspolitik on September 24th, 2009 by Max Steinbeis

Ich mag ja den Rüttgers auch nicht besonders. Aber die so genannte “Video-Affäre”, tut mir leid, die scheint mir von vorn bis hinten eine totale Nullnummer zu sein.

Hab ich das richtig verstanden? Rüttgers stand blamiert da nach seiner von Jusos gefilmten und auf Youtube gestellten Rumänen-Beschimpf-Nummer. Seine Leute fanden es eine gute Idee, eine Retourkutsche zu versuchen und SPD-Landeschefin Hannelore Kraft bei ihren Wahlkampfauftritten ebenfalls zu filmen. Die SPD jammert scheinheilig über die “Bespitzelung” (als ob Gegnerbeobachtung nicht seit Jahrzehnten das aller stinknormalste Wahlkampf-Uralt-Tool der abendländischen Zivilisation wäre…). Rüttgers’ Büroleiter Berger schickt der CDU-Landeszentrale harsche Anweisungen per E-Mail vom Dienstcomputer (okay, Vermischung von Regierungs- und Parteifunktion, kann man als Skandal-Spurenelement Mikrometer über der Schwelle der Nachweisbarkeit gelten lassen), was die SPD offenbar für eine Schurkerei Nixon’schen Ausmaßes hält und daher erfrischend originell als “Rüttgers-Gate” geißelt. Diese Mails hat irgendwer dem Focus gesteckt. Und jetzt fühlt sich Rüttgers seinerseits bespitzelt. Die Polizei ermittelt wegen möglicher Verletzung von Dienst- und Briefgeheimnis, und FAZ.net macht daraus die Schlagzeile: “Polizei prüft Video-Affäre”.

Leute, Leute. Ihr jammert doch immer, dass euch niemand mehr zuhören mag, Politiker wie MSM-Journalisten. Ihr braucht euch nicht zu wundern.

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Kann ein Plebiszit verfassungswidrig sein?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on September 23rd, 2009 by Max Steinbeis

Die Antwort scheint ganz einfach: Klar kann es. Nach deutschem Verfassungsdenken ist ein per Volksabstimmung in Kraft gesetztes Gesetz auch nur ein Gesetz und hat sich am Maßstab der Verfassung messen zu lassen.

Anderenorts ist das keineswegs so selbstverständlich. Read more »

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An Deutschland wird Lissabon nicht mehr scheitern

Posted in Europa, Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on September 23rd, 2009 by Max Steinbeis

Das ging schnell, und das Ergebnis ist erfreulich eindeutig: Das BVerfG hat den vorerst letzten Versuch, den Lissabon-Vertrag doch noch zum Platzen zu bringen, im Ansatz gestoppt. Die 2. Kammer des Zweiten Senats – Besetzung: Broß (!), Di Fabio (!!), Landau (!!!) – hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Begleitgesetze nicht zur Entscheidung angenommen. Und Köhler hat heute unterschrieben.

Ein Ende macht die Kammer auch der Murswiek-Saga, dass das Lissabon-Urteil eine Ratifikation des Vertrags nur unter völkerrechtlichem Vorbehalt zulasse: Dafür sei überhaupt keine Notwendigkeit erkennbar, so die Kammer knapp und kühl.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die europäische Integration ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon verfassungskonform realisierbar, soweit die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung nachkommen.

“Gesetzgebende Körperschaften”, was? Na gut, das schließt die Integrationsverantwortung der rechtsprechenden Organe semantisch ja nicht aus…

Damit ist jedenfalls klar: An Deutschland wird Lissabon jedenfalls nicht scheitern. Das ist schon mal eine Menge…

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Entparlamentarisierung ins Extrem getrieben

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on September 22nd, 2009 by Max Steinbeis

Wir haben alle im Sozialkundeunterricht gelernt, dass das Grundgesetz nach Legislative, Exekutive und Judikative unterscheidet. Legislative, das ist das Parlament, die Volksvertretung, der Bundestag.

Wir wissen aber auch alle, dass der Bundestag nur höchst selten Gesetze macht. Vier von fünf Gesetzentwürfen werden in den Ministerien geschrieben. Der Bundestag diskutiert, verändert hier und da eine Kleinigkeit, stellt Öffentlichkeit her – aber entscheiden, das tut er nicht.

Die neue japanische Regierungspartei DPJ will diesen Trend, das Parlament aus der Gesetzgebung herauszudrängen, jetzt ins Extrem treiben: Die Mitglieder der Regierungsfraktion dürfen keine eigenen Gesetzesvorschläge mehr einbringen, sondern müssen stattdessen den Weg über ihre Kabinettsmitglieder wählen.

The DPJ’s fear is that members of parliament will be captured by interest groups if they are able to propose bills by themselves, and that their role should be limited to reviewing and passing the bills proposed by the cabinet,

schreibt Tokujin Matsudaira im Comparative Constitutions Blog.

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US-Repräsentantenhaus: Von wegen one man, one vote

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on September 19th, 2009 by Max Steinbeis

Das BVerfG hat im Lissabon-Urteil – wir erinnern uns – dem Europäischen Parlament den Bescheid ausgestellt, gar kein richtiges Parlament zu sein: weil in Malta viel weniger Wähler nötig sind, um einen Abgeordneten nach Brüssel zu schicken, als in Deutschland. Was gegen “one man, one vote” verstoße.

Derartig ausgeprägte Ungleichgewichte werden in föderalen Staaten regelmäßig nur für die zweite Kammer neben dem Parlament - in Deutschland und Österreich entspricht dieser zweiten Kammer der Bundesrat, in Australien, Belgien und den Vereinigten Staaten von Amerika der Senat - toleriert. Sie werden aber nicht in der Volksvertretung selbst hingenommen, weil diese sonst das Volk nicht in einer vom personalen Freiheitsprinzip ausgehenden gleichheitsgerechten Weise repräsentieren kann.

Werden nicht in der Volksvertretung selbst hingenommen? Das haben die Karlsruher Richter einfach mal so ins Blaue hinein behauptet. Das US-Repräsentantenhaus wäre nach den Kriterien des Zweiten Senats genauso wenig ein Parlament wie das EP: Im Staat Montana benötigt ein Abgeordneter doppelt so viele Wähler als in Wyoming. Weshalb jetzt eine Organisation namens Apportionment.us Klage eingelegt hat: Das Repräsentantenhaus, so die Kläger, müsste doppelt bis dreifach so groß sein wie bisher, um dem Prinzip one man, one vote Geltung zu verschaffen. Knapp 1000 Abgeordnete mindestens.

Dass das BVerfG über den Niederschlag föderaler Kollektividentitäten im repräsentativen US-Wahlrecht in dieser Weise hinwegbürstet, scheint mir ein Zeichen zu sein, dass in den Köpfen der Richter (“in einer vom personalen Freiheitsprinzip ausgehenden gleichheitsgerechten Weise”) der alte Homogenitäts-Topos aus dem Maastricht-Urteil halt doch noch herumgeistert.

Mehr dazu in der NYT und im WSJ Law Blog.

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Barroso, der Revolutionär

Posted in Europa, Was die anderen machen on September 19th, 2009 by Max Steinbeis

Hier ist er als junger maoistischer Studentenführer zu sehen: Hat Tip an den FP Blog

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Keine Todesstrafe mehr in Japan?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on September 18th, 2009 by Max Steinbeis

Das sind doch mal uneingeschränkt gute Nachrichten: Japans neue Justizministerin wird Keiko Chiba, eine ausgesprochene Gegnerin der Todesstrafe. In Japan muss der Justizminister jedes Todesurteil gegenzeichnen. Daher gibt es gute Hoffnung, dass die 102 japanischen Todeskandidaten so schnell nicht hingerichtet werden.

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“terms that look principled”

Posted in Aus der Wissenschaft, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on September 17th, 2009 by Max Steinbeis

Richard T. FordEine angenehm illusionslose Beschreibung der Funktion und Legitimation der Verfassungsgerichtsbarkeit, gefunden in einem Aufsatz des Stanford-Professors Richard T. Ford in dem demnächst erscheinenden Sammelband “The Constitution in 2020″, online zu finden hier:

The federal courts are a political branch of government, one of the purposes of which is to occasionally temper the excesses of representative overnment and even more occasionally to jump-start needed but stalled political reform. The purpose of judicial review is to allow welleducated and (hopefully) civic-minded elites who are relatively insulated from short-term politics to overrule the popular branches on occasion.Provided the elites are good enough at couching their interventions in terms that look principled, maintaining the charisma and mystique of the judiciary (hence no cameras in court or revealing autobiographies—attention Justice Thomas!—and hence the otherwise somewhat quaint attachment to archaic props like black robes, gavels, etc.), and limiting their interventions to those that most people will eventually accept, the system, such as it is, will “work.”

Zum Thema Constitution 2020 (die Konferenz dazu beginnt am 2. Oktober in Yale) hat übrigens David Law im Balkanization-Blog einen flammenden Appell für Konstitutionalisierung als offenen Prozess des institutional design veröffentlicht – unbedingt lesen, toller Text.

Ach ja, und alles Gute zum Constitution Day!

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Obamas Gesundheitsreform verfassungswidrig?

Posted in Was die anderen machen on September 16th, 2009 by Max Steinbeis

Das ist hübsch: Im WSJ findet ein Mensch namens Andrew Napolitano, früherer Richter aus New Jersey und jetzt “senior legal analyst” bei Fox News, dass Obamas Gesundheitsreform verfassungswidrig ist – weil nämlich die Bundesebene gar nicht zuständig sei. Die US-Verfassung ermächtige den Kongress nur, “interstate commerce” zu regulieren. Dienstleistungen im Gesundheitsbereich seien aber nicht grenzüberschreitend, und auch kein Kommerz:

The practice of medicine consists of the delivery of intimate services to the human body. In almost all instances, the delivery of medical services occurs in one place and does not move across interstate lines. One goes to a physician not to engage in commercial activity, as the Framers of the Constitution understood, but to improve one’s health.

Wo er recht hat, hat er recht. Warum die Argumentation trotzdem bescheuert ist, kann man, wenn man sich’s nicht selber denken kann, bei Evan Falchuk im See First Blog nachlesen.

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