Die Verfassung entlässt ihre Kinder
Brasilien vor der Stichwahl
Der Schock über den Rechtsrutsch in der ersten Runde der brasilianischen Präsidentschafts-, Kongress- und Gouverneurswahlen sitzt tief. Nicht nur bei Anhängern des Amtsinhabers Luiz Inácio Lula da Silva und seiner, der einstmaligen deutschen „Ampel“, nicht unähnlichen Koalition, sondern auch bei all jenen, die hofften, Brasilien werde der Krise der liberalen Demokratien trotzen und ein Bollwerk des demokratischen Konstitutionalismus bleiben. Vorerst überwiegt zwar noch die Hoffnung, beim zweiten Wahldurchgang am 25. Oktober doch noch die Rückkehr des Bolsonarismus ins Präsidentenamt verhindern zu können, aber schon jetzt ist klar, dass ein harter Rechtspopulismus den zukünftigen Kongress und eine Mehrheit der 26 Bundesstaaten dominieren wird, selbst wenn Lula um Haaresbreite wiedergewählt werden würde.
Wird er das nicht, dann wird diese Wahl nicht nur das Ende der Ära Lula, sondern auch des stets fragilen, aber doch für eine lange Weile tragfähigen demokratischen Konsenses bedeuten, der mit der Redemokratisierung nach 25 Jahren Militärdiktatur und in einer neuen Verfassung 1988 seinen Anfang nahm. Lange lieferte diese Verfassung und ihre ungewöhnlich partizipative Entstehung ein positives Grundnarrativ für eine Nation, die sich neu erfinden wollte, ohne sich wirklich neu erfinden zu können. In der abgeklärteren Lesart der (vermeintlichen) Spätphase dieser Ära, die wohl mit der bereits fragwürdigen Absetzung von Lulas Vorvorgängerin Dilma Rousseff 2016 begann, wird diese Verfassung ambivalenter gesehen (s. Bello, Bercovici & Lima; Meyer; Nunes): so führte sie zwar einen umfassenden Grundrechtekatalog sowie Mindestausgabevorgaben für Gesundheit und Bildung ein, verband dies jedoch mit einer liberalen Wirtschaftsverfassung, die grundlegendere Reformen z.B. des Steuersystems erschwerte. (s. Maués).
Die operativen Pfeiler dieser inkongruenten Konstruktion bildeten zum einen der sog. Koalitions-Präsidentialismus, in dem, ungewollt und doch unvermeidlich, ein opportunistisches und politisch flexibles parlamentarisches Zentrum (Centrão) zur Mehrheitsbeschaffung jeglicher (Präsidial-)Regierung benötigt wurde (Bustamante & Meyer); zum anderen eine zunehmend selbstbewusste Justiz, die von einem Obersten Bundesgerichtshof (Supremo Tribunal Federal – STF) angeführt wird. So wurde diese Justiz und insbesondere ihr Oberstes Gericht zwar gerade in den turbulenten Jahren der Präsidentschaft und des Putschversuches des älteren Bolsonaro (2019-2023) zum Bollwerk eines demokratischen Institutionalismus (Gaspardo & Oliveira). Allerdings konnte es diese Rolle in den Augen kritischerer Beobachter nur übernehmen, da es in anderen Bereichen wie der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik oder bei den Frauenrechten und den Rechten der afrobrasilianischen und indigenen Bevölkerung eine eher zögerliche bis konservative Grundhaltung eingenommen hatte, die den gesellschaftspolitischen status quo nicht grundlegend hinterfragte (siehe Cesario Alvim & Reis).
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Gleichwohl ist sowohl für das Centrão als auch für das Supremo Tribunal Federal mit dieser Schicksalswahl ein langsames, aber schmerzvolles Ende in Sicht. Das Centrão hat das schon in diesem ersten Wahldurchgang zu spüren bekommen, in dem es noch deutlich mehr prozentuale Stimmen lassen musste, als die Lula-Koalition und über kurz oder lang in die politische Bedeutungslosigkeit abzugleiten droht; an seiner statt könnte zukünftig ein größerer rechtspopulistischer (und in Teilen „gesichert rechtsextremer“) Block, geführt von der strahlenden Wahlgewinnerin, der (ausgerechnet so genannten) Partido Liberal des Bolsonaro-Clans einem schrumpfenden Linksblock entgegenstehen, der sich zunächst um neue Führungspersönlichkeiten, die aus dem übergroßen Schatten Lulas heraustreten können, bemühen muss.
Das STF wiederum hat sich – Ironie des Schicksals – seinen wahrscheinlichen Niedergang überwiegend selber zuzuschreiben, eben gerade nicht, weil es – vor allem mit dem Gesicht seines Richters Alexandre de Moraes – den Bolsonarismus immer wieder in die Schranken gewiesen hätte (zum großen Unmut dessen Sponsors in Washington D.C.); sondern weil eben sich dieser Moraes, wie noch mindestens drei weitere Richter, in einen beispiellosen Bankbetrugsskandal verwickelt fand, der das Land ausgerechnet im Wahlkampf außer Atem hielt. Dass auch Sohn No. 1 und Präsidentschaftskandidat Flavio Bolsonaro über eine Millionenspende in den Skandal involviert war, die als Zuschuss für einen in den USA produzierten Kinofilm über seinen Vater (mit dem vielsagenden Titel Dark Horse) getarnt war, spielte dabei am Ende nur eine untergeordnete Rolle.
Denn zum eigentlichen Kriegsschauplatz wurde damit das Oberste Gericht, dessen Richter sich in zwei bitter verfeindete Lager spalteten: auf der einen Seite eine Fraktion, die von Richtern angeführt wurde, die von Bolsonaro (Vater) ernannt wurden, und die sich für ein öffentliches Untersuchungsverfahren gegen Moraes einsetzte; auf der anderen Seite ein Lager, das eine Anklage gegen diesen unbedingt zu verhindern versuchte. Für die fasziniert zusehende Bevölkerung wurde dies kurzzeitig zur Hauptbühne des parallel stattfindenden Wahlkampfes, wo Moraes, obschon weder von Lula nominiert noch aus dessen politischem Lager, stellvertretend für diesen von der Bolsonaro-Kampagne zum Repräsentanten einer korrumpierten Post-1988-Demokratie stilisiert wurde.
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So verschmolz die bolsonaristische (und von der Trump-Regierung immer wieder aufgegriffene) Rede von der „Diktatur der Robe“ mit der Feststellung kritischer Verfassungsrechtler, dass Brasilien zu einer „Supremokratie“ mutiert sei, also zu einer vom Obersten Gericht (hier oft schlicht als „Supremo“ bezeichnet) dominierten Juristokratie (siehe Vieira & Barbosa). Am Ende half dies vor allem dem bolsonaristischen Wahlergebnis; die längerfristige und dramatischere Folge ist jedoch eine weitgehende (Selbst)Delegitimierung des Obersten Gerichtes und die sehr reale Gefahr, dass unter einer möglichen erneuten Bolsonaro-Präsidentschaft, die während ihrer Amtszeit bis zu vier neue Richter nominieren könnte, die Unabhängigkeit des Gerichts zerschlagen und es zu einem politischen Durchsetzungsinstrument umgebaut werden könnte, mit einer auf Jahrzehnte vorprogrammierten hart rechten Ausrichtung.
Das wäre in der Tat eine Zeitenwende (s. Stuenkel), von der auch die Verfassung selbst kaum verschont bliebe. Was die neuen Zeiten bringen würden, wäre gleichwohl äußerst ungewiss. Denn trotz Brasiliens ungeheurer Bemühungen, sich aus dem historischen Schatten des Kolonialismus und der Sklaverei zu befreien, ist das Land noch immer von großer sozialer Ungleichheit gezeichnet und das Potential für weitere Polarisierung und Konflikte groß (s. Kenkel & Hoffmann). Und auch für die umliegende Welt wäre ein solchermaßen neues Brasilien kaum das, was es, mit kurzen Ausnahmen, in den letzten nahezu vierzig Jahren seit dem demokratischen Neuanfang sein konnte und wollte. So entlässt die Verfassung ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft. Mögen sie sich als reif genug erweisen, sie anders zu gestalten, als es im Augenblick den Anschein hat.
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Editor’s Pick
von GEORGIA IOSIFIDOU

Copyright: S. Fischer
In ihrem Buch „Endzeitfaschismus“ beschreiben Naomi Klein und Astra Taylor ein gefährliches Bündnis, das die US-Politik erfasst hat: religiöse Fundamentalisten, Tech-Milliardäre und Ethnonationalisten. Diese Gruppen verbindet kaum etwas außer dem Glauben, dass eine Apokalypse bevorsteht und sie danach ihr eigenes „Paradies“ errichten können – aufgrund ihrer vermeintlichen Überlegenheit. Ich hatte erwartet, bei der Lektüre zu verzweifeln. Stattdessen fühlte ich mich energiegeladen und bereit, aktiv zu werden. Denn während die Endzeitfaschisten nicht an eine gemeinsame Zukunft auf diesem Planeten glauben, fordern Klein und Taylor auf, das Gegenteil zu tun und gemeinsam für eine bessere Welt zu kämpfen. Sie zeichnen die Kämpfe nach, die Menschen vor uns dafür geführt haben und die bis heute andauern, und erinnern daran, dass „es stets die Aufgabe der Gegenwart ist, dort anzuknüpfen, wo vergangene Bewegungen aufgehört haben, aus ihren Siegen und Niederlagen zu lernen und Mut aus ihrer Kühnheit zu schöpfen“ (eigene Übersetzung). Das Buch zeigt uns, wie wir damit beginnen können – in Amerika und darüber hinaus.
Endzeitfaschismus: Und der Kampf um unsere Welt, Naomi Klein und Astra Taylor, S. Fischer Verlag 2026, 464 Seiten.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Haben Sie schon mal von Red Sprites gehört? Nein, das ist keine neue Limonade. Red Sprites sind ein Wetterphänomen, das 40 bis 80 Kilometer über Gewittern auftritt und nach „Stranger Things“ aussieht: leuchtend rot, mit dünnen Ausläufern, die wie knochige Finger nach unten greifen. Diese Woche wurden sie in Frankreich fotografiert – ein apokalyptischer Anblick. Doch Red Sprites sind harmlos und nach Sekundenbruchteilen wieder verschwunden.
Von der extremen Rechten kann man das leider nicht behaupten. Sie hat ihre ganz eigenen Endzeitfantasien. Die Hauptrollen spielen dabei abtrünnige KI und das, was Peter Thiel den „Antichristen“ nennt: der Regulierungsstaat. Thiel scheint sich vor übergriffigen, knochigen Fingerchen besonders zu fürchten. Vielleicht ist er deshalb von den USA nach Argentinien gezogen – „ans Ende der Welt“, wie er selbst sagt. Dort hat er sich mit dem selbsternannten „anarcho-libertären“ Javier Milei zusammengetan, um seine politische Te(chn)ologie in einen Staat zu integrieren. WILLIAM CALLISON und VERÓNICA GAGO (EN) zeigen, wie die beiden Argentinien zum „extractive state“ umbauen, einem Versuchslabor für das Silicon Valley.
So weit ist die extreme Rechte in Deutschland noch nicht, aber der Geist ist derselbe. „Alles ist möglich“ lautete der Wahlkampfslogan der AfD in Sachsen-Anhalt, und er hat funktioniert: Zum ersten Mal stellt die AfD einen Landtagspräsidenten. SEBASTIAN FRIEDRICH und JANOS RICHTER (DE) zeigen, wie dieser einem schleichenden autoritären Umbau den Weg bereiten könnte.
Viele wollen diesen Umbau verhindern und fordern ein AfD-Verbot. Doch in der Debatte hört man oft, ein Verbotsverfahren würde an der Hürde der „aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung“ scheitern. Zu Unrecht, meint JONAS DEYDA (DE): Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff 2017 aufgegeben, und mit Gewalt hatte er ohnehin nie etwas zu tun.
Das DFG-Graduiertenkolleg „Europa nach dem Eurozentrismus“ an der Universität Konstanz vergibt zum 1. Oktober 2027 zwölf Promotionsstellen (65 %) bis zu vier Jahre, vorbehaltlich Finanzierung). Das Kolleg ist interdisziplinär und steht Bewerbenden aus Rechtswissenschaften, Politik, Ethnologie, Geschichte und Literatur- und Kulturwissenschaften offen. Gesucht: sehr guter Master oder gleichwertiger Abschluss, eigenes Dissertationsprojekt. Bewerbung bis 12. Dezember 2026 über das Online-Portal (Kennziffer 2026/206). Weitere Informationen finden Sie hier.
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Anfang der Woche hat das Landgericht Hamburg Durchsuchungsbeschlüsse für die Redaktionsräume der ZEIT und die Wohnung einer Journalistin erlassen. Das Gericht will so an Interviewaufnahmen für den „Block-Prozess“ kommen. Darin geht es um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24. Block soll die Tat in Auftrag gegeben haben, angeklagt ist sie unter anderem wegen schwerer Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB). Jetzt ist der Prozess auch ein Fall für die Pressefreiheit. BJÖRN-HENDRIK OTTE (DE) erklärt: Eine freie Presse lebt vom Vertrauen ihrer Quellen, und das Vorgehen des Gerichts hat diesem Vertrauen schwer geschadet.
Vertrauen verspielt hat womöglich auch der indische Supreme Court. Letzte Woche wies er eine Klage ab, die seit 17 Jahren anhängig war. Sie richtete sich gegen die Strafverfolgung von 15 Journalist:innen wegen Äußerungen über die damalige Regierungschefin des Bundesstaates Tamil Nadu, J. Jayalalithaa. Weil der Beschluss über ihre Festnahme inzwischen aufgehoben sei, sei das Verfahren nur noch eine „akademische Übung“, so das Gericht. PRANAV MITTAL (EN) erklärt, welchen verfassungsrechtlichen Preis diese Übung hat.
Im Umgang mit der Presse ist US-Präsident Donald Trump bekanntlich wenig subtil. Er brüstet sich etwa damit, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien untergraben zu haben. Nun hat er kritischen Medien den Zugang zum Weißen Haus verwehrt. JANE KIRTLEY (EN) erklärt, warum diese Ausladung – wenig subtil – gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt.
Was das wohl für die Midterms im November bedeutet? Jedenfalls scheint Trump kein Risiko eingehen zu wollen – stattdessen möchte er lieber die Briefwahl einschränken. Seiner Ansicht nach begünstigt diese die Demokraten und ist anfällig für illegale Stimmabgaben von Nicht-Staatsbürger:innen. 2024 haben mehr als 20 Millionen US-Bürger:innen per Brief gewählt. JOSHUA SELLERS (EN) zeigt, wie Trump die Briefwahl erschweren und so die Wahlen – wieder einmal – beeinflussen will.
Auch die Meloni-Regierung scheint im letzten Jahr ihrer Amtszeit dieser Versuchung erlegen zu sein. Meloni hat das Wahlrecht reformiert: Künftig soll die stärkste Kraft einen Mehrheitsbonus erhalten. BENEDETTA LOBINA (EN) erklärt, warum der Spitzname der Reform, „Stabilicum“, mehr verspricht, als sie halten kann.
Das DFG-Graduiertenkolleg „Europa nach dem Eurozentrismus“ an der Universität Konstanz sucht zum 1. Oktober 2027 eine*n Early Postdoc (Vollzeit, bis 30. September 2029). Aufgabe ist die Durchführung eines eigenen Forschungsprojekts und die Mitgestaltung des Forschungsprogramms. Das Kolleg ist interdisziplinär: Willkommen sind Promovierte der Rechtswissenschaften, Politik, Geschichte, Ethnologie und Literatur- und Kulturwissenschaften. Bewerbung bis 12. Dezember 2026 über das Online-Portal (Kennziffer 2026/205). Weitere Informationen finden Sie hier.
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Vor zwei Jahren haben die Niederlande als erstes Land der Welt aktive Sterbehilfe für Kinder zwischen 1 und 12 Jahren legalisiert. Die dafür eingerichtete Prüfungskommission hat nun ihren ersten Bericht vorgelegt, zu einem Fall aus dem Jahr 2025. VANESSA BLIECKE (DE) zeigt daran, warum die Regelung gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt – und deshalb für andere Staaten eine absolute Grenze markieren sollte.
Absolute Grenzen zieht auch HEIKO MEIERTÖNS (DE), und zwar in der Debatte über die Nachrichtendienstreform. Während manche bei den möglichen operativen Befugnissen eine „Lizenz zum Töten“ fürchten, erinnert Meiertöns an die verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen, die sich zwingend aus dem Friedensgebot des Art. 26 Abs. 1 GG ergeben – und eine solche Befugnis ausschließen.
Die Nachrichtendienstreform ist auch eine Antwort auf die neuen geopolitischen Verhältnisse. Europa kann nicht mehr darauf zählen, dass frühere Verbündete für seine Sicherheit sorgen, und versteht Sicherheit nun eher als DIY-Projekt. Letzte Woche hat die Europäische Kommission ihre Policy Reviews „Preparing for a wider Union“ vorgestellt. Darin schlägt sie vor, dass neue Mitgliedstaaten ihre Rechte verlieren können, wenn sie gegen die Werte der EU oder den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstoßen. LUKE DIMITRIOS SPIEKER (EN) sieht darin einen Verstoß gegen die Gleichheit der Mitgliedstaaten. In ihrer Replik zeigt LETICIA DÍEZ SÁNCHEZ (EN), dass Beitrittsverträge schon immer Ungleichheiten zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten zugelassen haben.
Etwas mehr Spaß verspricht ein anderer Vorschlag der Kommission: In sogenannten „regulatory sandboxes“ sollen Unternehmen innovative Produkte unter realen Bedingungen und unter Aufsicht testen können. NIKITA DIVISSENKO (EN) sieht Potenzial dafür, dass daraus eine gemeinsame europäische Innovationskultur entstehen könnte.
Eine gemeinsame Innovationskultur klingt gut, und in manchen grenzüberschreitenden Rechtsgebieten wächst sie schon ganz von selbst. Im Klimarecht zum Beispiel: Klimakläger:innen übernehmen Argumente, Beweise und Strategien aus Verfahren in anderen Ländern, Richter:innen zitieren Urteile aus ganz unterschiedlichen Rechtsordnungen. MELINA DE BONA und BENJAMIN FRANTA (EN) meinen deshalb: Gerichte und Prozessparteien weltweit sollten genau hinschauen, wenn der US Supreme Court im Fall Suncor Energy entscheidet, der am 5. Oktober 2026 verhandelt wurde.
Vier Tage später verklagten die brasilianische Bundesstaatsanwaltschaft und der Umweltverband Instituto Preservar Shell Brasil. Sie fordern Schadensersatz für die Überschwemmungen 2024 in Rio Grande do Sul. Damit ziehen nun auch in Brasilien staatliche Stellen gegen fossile Konzerne vor Gericht. ALESSANDRA LEHMEN (EN) fragt, ob sich eine Klimakatastrophe nach brasilianischem Umwelthaftungsrecht einem einzelnen Konzern zurechnen lässt.
Außerdem haben wir diese Woche unser Symposium „Thinking Machines, Thinking Lawyers“ (EN) fortgesetzt. ADAM CHILTON, ARTHUR LANGLOIS, JAN-ULRICH DITTMER und MILA VERSTEEG zeigen: Große Sprachmodelle erfassen einfache verfassungsrechtliche Fakten zuverlässig – sobald sie Begriffe auslegen müssen, scheitern sie aber und können Expert:innen deshalb nicht ersetzen. ANMOL JAIN fragt, warum die Rechtswissenschaft KI zum Polieren von Texten erlaubt, aber nicht zum Entwickeln von Ideen. GIOVANNI DE GREGORIO kritisiert, dass Universitäten und gerade juristische Fakultäten in Europa noch nicht wissen, wie das Jurastudium im KI-Zeitalter aussehen soll. KARAITIANA TAIURU zeigt, warum KI indigenes Recht nicht erkennen kann: Es werde mündlich weitergegeben, beruhe auf Beziehungen und sei an Orte gebunden. Eine KI, die nur aus Texten lernt, sei dafür von Grund auf blind.
Red Sprites hat man übrigens jahrzehntelang als Hirngespinste abgetan, bis 1989 eine Kamera zufällig einen einfing. Die Sprites waren die ganze Zeit da. Uns fehlte nur ein Instrument, mit dem wir sie sehen konnten.
Das Jahr 2025 auf dem Verfassungsblog
„2024 war ein schreckliches Jahr, zum Bersten gefüllt mit Krieg und Verbrechen und beispiellosen Triumphen der globalen autoritären Wende.“ So stand es vor einem Jahr in unserem Jahresbericht. Für 2025 könnten wir den Satz gleich weiterverwenden: „Der Sturm hat nicht nachgelassen.“
Jetzt ist unser Jahresbericht 2025 erschienen. Er zeigt, was bei uns über und gegen diesen Sturm (und andere) entstanden ist: 1.014 Beiträge von 972 Autor:innen, darunter 19 Blog-Symposien und 42 Editorials wie dieses, dazu zwölf Verfassungsbooks und der Abschluss unseres Justiz-Projekts. Getragen hat uns dabei eine Community, die größer und robuster ist, als es in diesen düsteren Zeiten oft scheint: 1.059 Einzelspender:innen und 76 institutionelle Förderer haben uns 2025 unterstützt. Und nicht zuletzt Sie, unsere Leser:innen: Fast 5 Millionen Seitenzugriffe verzeichnete die Webseite, mehr als 75.000 Menschen folgen uns auf den Social-Media-Kanälen, 17.000 haben diesen Newsletter abonniert. Das macht Mut. Und dafür sind wir dankbar.
Den Jahresbericht 2025 finden Sie hier.
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