05 November 2021

Helden unserer Zeit

Der Oberste Gerichtshof in Polen ist (noch) nicht vergleichbar mit dem vormaligen “Verfassungstribunal”. 52 seiner 94 Richter_innen sind korrekt ernannt. An ihrer Macht, über die Polinnen und Polen zu Gericht zu sitzen und ihre zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Konflikte letztinstanzlich zu entscheiden, kann kein Zweifel bestehen. Sie verdanken ihr Amt dem Nationalen Justizrat, der nach der polnischen Verfassung für die Richterauswahl zuständig ist (Art. 179), die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter schützt (Art. 186 I) und mehrheitlich aus Vertretern der Justiz besteht (Art. 187 I). Diese Institution gibt es seit Anfang 2018 nicht mehr. Alle Richter_innen, die seither ernannt worden sind, wurden durch ein Gremium aus Freunden, Weggefährten und Abhängigen des PiS-Justizministers und seiner Regierung ausgewählt, das mit dem in der Verfassung vorgeschriebenen “Nationalen Justizrat” nicht viel mehr als den Namen gemeinsam hat.

Das gilt, neben mittlerweile Hunderten von Richter_innen in den unteren Instanzen, auch für 42 Richter_innen am Obersten Gerichtshof. Sie alle kann man nach dem Verfahren, das sie in diese Position gebracht hat, nicht als gesetzliche Richter_innen bezeichnen. Die meisten von ihnen sitzen in den neu eingerichteten Kammern für Disziplinarsachen und für “außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten”. Aber auch in den anderen Kammern wurden seit 2018 Stellen neu besetzt. Viele untadelig ernannte Richter_innen weigern sich aber, so zu tun, als seien diese neuen Leute befugt, mit ihnen zusammen wie ganz normale Kolleg_innen Fälle abzuurteilen. Das ist ein Riesenproblem. Die Spruchkörper sind blockiert, die Fälle bleiben liegen, die Justiz wird tatsächlich immer dysfunktionaler.

Jetzt plant die PiS-Regierung den Durchmarsch, wie die polnische Zeitung Rzeczpospolita berichtet: Alle 94 Richter_innen des Obersten Gerichtshofs sollen sich erklären, ob sie weitermachen wollen. Wenn nicht: kein Problem. Wer länger als 10 Jahre im Amt ist, kann mit vollen Bezügen in Rente gehen. Wer weitermachen will, soll sich einer Evaluation durch den “Nationalen Justizrat” (also das Gremium der Befehlsempfänger des Justizministers) stellen. Dieses Gremium empfiehlt dann dem Präsidenten Andrzej Duda, wen er dann den künftigen zwei Kammern des Obersten Gerichtshofs (anstelle der bisherigen fünf Kammern gibt es dann nur noch eine Kammer für Privat- und eine für Öffentliches Recht) zuteilen soll. Wer keine Empfehlung erhält, kann ebenfalls zu vollen Bezügen in Rente gehen und darf sich fortan mit dem Titel “Ehemaliger Richter des Obersten Gerichtshofs” schmücken.

Die Hoffnung der PiS-Regierung ist offenbar, dass dies ein Angebot ist, das die 52 untadelig ernannten Richter_innen nicht ablehnen können. Die Mischung aus persönlichem Vorteil, Ermüdung, Verzweiflung über den Stillstand der Rechtspflege und berechtigter Angst vor jenem Herrn, der gegenwärtig sowohl das Amt des Justizministers als auch das des Generalstaatsanwalts versieht, soll ihnen über die Schwelle ihrer Selbstachtung helfen, auf dass sie entweder das Knie beugen oder friedlich und von allein den Weg nach draußen finden und sich das Problem mit dem gesetzlichen Richter dadurch erledige, dass es schlicht keine mehr gibt am Obersten Gerichtshof.

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Hatte nicht die EU-Kommission gefordert, die Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof abzuschaffen? Und passiert nicht genau das jetzt? Das käme der PiS-Regierung vermutlich sehr gelegen, dass man in Brüssel den Vorgang auf diese Weise einordnet. Aber erstens wäre ein solcher Plan völlig ungeeignet dazu, soweit das Disziplinierungssystem als solches unangetastet bleibt. Und zweitens erscheint mir die Deutung als Signal des Einlenkens schon von vornherein kaum plausibel, selbst wenn der Plan inhaltlich eine solche hergäbe. Dieser Plan ist, wie fast alles, was die PiS-Regierung macht, innenpolitisch motiviert. Im Game of Chicken, das Justizminister Żiobro und Premierminister Morawiecki um die Nachfolge des greisen PiS-Vorsitzenden Kaczyński spielen, kann sich keiner von beiden leisten, auf irgendwelche ultimativ oder konziliant formulierten Dialogangebote aus Brüssel einzugehen.

Polens Rechtsstaatlichkeit hängt seit vielen Monaten an der Leidensfähigkeit einiger Dutzend Richter_innen, die unter Inkaufnahme immenser rechtlicher, finanzieller, gesundheitlicher und persönlicher Risiken den Anspruch darauf, dass über die Polinnen und Polen nach Gesetz zu Gericht gesessen wird, aufrechterhalten – gegen Widerstände, die wir uns hier kaum vorstellen können. Das wird jeden Tag schwerer. Die Leute, die sich da von Żiobros Befehlsempfänger-Gremium ernennen und befördern lassen, sind ja nicht notwendig schlechte Menschen oder schlechte Richter_innen. Da sind viele ganz normale Jurist_innen dabei, die unter der Regierung, die halt im Moment an der Macht ist, ihre Arbeit und ihre Karriere machen wollen. Die Kläger_innen und Beklagten haben auch keine Lust, sich ewig mit der Frage der korrekten Besetzung des Spruchkörpers aufzuhalten, sondern wollen ihre Fälle entschieden haben. Das alles lastet zusätzlich zu der Aussicht auf disziplinarischen Ärger bis hin zum Verlust ihrer Arbeit und Lebensgrundlage auf den schmalen Schultern dieser Richter_innen, die wir um so mehr als wirkliche Helden unserer Zeit bewundern und unterstützen sollten. Solange sie diese Last tragen, ist Polen noch ein Rechtsstaat – ein schwer beschädigter, aber immerhin.

Dank an Stanisław Biernat für wertvollen Input.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Unterdessen fragt sich Europa weiterhin, wie man auf die vorangegangene Eskalationsstufe im Konflikt zwischen der EU und ihrem Mitgliedstaat Polen reagieren soll, das Urteil des polnischen “Verfassungsgerichts” vom 7. Oktober 2021 zur angeblichen Unvereinbarkeit der EuGH-Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Justiz und ihres Vorrangs vor polnischem Recht. MARTIN NETTESHEIM hält die bisherige Strategie der supranationalen Institutionen der EU, Polen mit rechtlichen Mitteln auf den Pfad der Tugend zurückzuzwingen, für wenig erfolgversprechend. Am Ende komme es auf die Mitgliedstaaten an, die sich klar werden müssen, ob sie mit Polen weiter in einem Vertragsverhältnis bleiben wollen. Wenn nicht, gebe es völkerrechtliche Wege, Polen hinauszuwerfen.

Der Historiker MORTEN RASMUSSEN bestätigt den Befund, dass die von den supranationalen Institutionen postulierte und vorangetriebene Konstitutionalisierung und Föderalisierung der EU, anders als viele Europarechtler_innen es gerne hätten, von den Mitgliedstaaten nie wirklich akzeptiert worden sei. Für diese sei der Rechtsstaatlichkeits-Vorwurf nicht so entscheidend, anders als die vor allem die Nordeuropäer plagende Furcht, in einer Transferunion ein autoritäres Korruptionsregime zu mästen, und vor allem die Furcht, dass der europäische Binnenmarkt in Gefahr gerät, weil Polen sich nicht mehr an die Regeln hält. 

Die Oktobertagung des Europäischen Rates (EUCO) war die erste Gelegenheit, auf die Erklärung des polnischen “Verfassungsgerichts” zu reagieren. In den Schlussfolgerungen der EUCO war allerdings kein Wort über die sich anbahnende Verfassungskrise zu finden. Für diese Zurückhaltung mag es verschiedene Gründe geben. CHRISTOPHE HILLION erinnert daran, dass der Rat keine Kompetenz besitzt, die grundlegenden Pflichten der Mitgliedstaaten – zu denen die Sicherung effektiver Rechtsmittel nach Art. 19 EUV gehört – zur Disposition zu stellen.

Ein Pfeiler der europäischen Integration, den Polen ins Wanken bringt, ist der Grundsatz der wechselseitigen Anerkennung. Polnische Haftbefehle müssen eigentlich von den Behörden anderer Mitgliedstaaten ungeprüft vollstreckt werden. Der EuGH bestand 2018 auf einem zweistufigen Test: Bevor die Auslieferung verweigert werden kann, muss es nicht nur strukturelle Bedenken gegenüber den rechtsstaatlichen Standards dort geben, sondern auch Gründe zu befürchten, dass auch und gerade im konkreten Fall Verletzungen drohen. Jetzt hat ein Bezirksgericht in Norwegen diese Linie in Frage gestellt, wie EIRIK HOLMØYVIK berichtet: Es stützt sich dabei auf die Rechtsprechung von EGMR und EuGH, die sich seit 2018 entwickelt hat – in Polen kann man sich nicht mehr darauf verlassen, vor den gesetzlichen Richter gestellt zu werden. Wenn das so ist, so das norwegische Gericht folgerichtig, dann kann man dorthin niemanden ausliefern.

Dass missliebige Richter_innen mit Disziplinarverfahren überzogen werden, gibt es nicht nur in Polen. Im Fall der bulgarischen Richterin Miroslava Todorova hat jüngst der EGMR sein Urteil gefällt. RADOSVETA VASSILEVA beklagt, dass der Straßburger Gerichtshof der Richterin, die als Präsidentin einer Richtervereinigung hartnäckig auf Missstände in der bulgarischen Justiz hingewiesen hatte, zwar teilweise Recht gegeben, sich aber gegenüber ebendiesen Missständen als blind erwiesen hat.

Das bulgarische Verfassungsgericht hat unterdessen entschieden, dass der Begriff “Geschlecht” im bulgarischen Recht ausschließlich biologisch zu verstehen ist. TEODORA PETROVA kritisiert, dass das Gericht nicht juristisch argumentiert, sondern sich Konzepte bedient, die sonst im Bereich des politischen Populismus und Nationalismus zu finden sind.

2014 hat die Europäische Kommission einen Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit geschaffen und das Europäische Parlament hat wiederholt vorgeschlagen, dieses Verfahren auf einen jährlichen Überwachungszyklus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte auszuweiten. Ein ähnliches Verfahren gibt es bereits seit fast 30 Jahren im Europarat unter der Verantwortung der Parlamentarischen Versammlung. MIHAELA ANCA AILINCAI untersucht, aus welchen Gründen und Interessen es zu einem solchen Wettbewerb zwischen den beiden europäischen Organisationen kam.

Dass es auch in den Niederlanden rechtsstaatliche Defizite mit fürchterlichen Folgen gibt, hat der Kindergeld-Skandal gezeigt. Die Venedig-Kommission des Europarats hat kürzlich eine Reihe davon beim Namen genannt: ein Mangel an parlamentarischer Kontrolle, ein gestörter Informationsfluss in bürokratischen Gremien und die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gesetzen. EMMA SCHULTE hält die Stellungnahme für einen wichtigen Anstoß, aber für zu unbestimmt und zögerlich.

Im Vereinigten Königreich wird über die Nachfolge einer der wichtigsten politischen Journalistinnen bei der BBC diskutiert, und damit über die Frage, ob die Unabhängigkeit des Journalismus hinreichend vor der Tory-Regierung geschützt ist. RICHARD DANBURY hält generell für problematisch, dass die jeweilige Regierung des Tages über die Besetzung des Aufsichtsgremiums über die BBC bestimmt.

Der Post-Brexit-Fischereistreit zwischen London und Paris will nicht enden: Erst im Mai dieses Jahres standen sich vor der Kanalinsel Jersey französische und britische Kriegsschiffe gegenüber. Nach der Festsetzung eines britischen Fischerbootes in Le Havre drohte der Konflikt vergangene Woche abermals zu eskalieren. ROMY KLIMKE kritisiert das beiderseitige Säbelrasseln. Der Streit über die Zugangslizenzen überdeckt die Tatsache, dass es sich letztlich um eine bürokratische Einzelfrage handelt.

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Der Klimagipfel in Glasgow verleiht dem Thema Klimacamps besondere Aktualität: Unter dem Motto „Wir bleiben bis Ihr handelt“ veranstalten Fridays for Future bundesweit solche Camps, deren dauerhafte Präsenz im öffentlichen Raum auf die Dringlichkeit der Klimakrise hinweisen soll. Schwierigkeiten bereiten den Camps nicht das winterliche Wetter, sondern Behörden und Gerichte. JOSCHKA SELINGER, VIVIAN KUBE, TAMMO EILTS, ENNIO FRIEDEMANN und LIV HAGMANN schreiben über die Frage, ob und inwieweit die Versammlungsinfrastrukturen von Art. 8 GG geschützt sind.

Facebook verarbeitet personenbezogene Daten, insbesondere um verhaltensbezogene Werbung darzustellen. SUZANNE VERGNOLLE analysiert den Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbeauftragten, der darauf abstellt, dass ein “vernünftiger Nutzer” weiß, dass es die eigentliche Leistung von Facebook ist, personalisierte Werbung zu produzieren.

Datenschutzrechtlich schlechte Presse hat gelegentlich auch die deutsche Kredit-Auskunftei Schufa, die Scores über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern bereitstellt. Durch einen Vorlagebeschluss des BG Wiesbaden hat der EuGH Gelegenheit, datenschutzrechtliche Anforderungen an das Scoring zu konkretisieren und zugleich auch Stellung zu nehmen zu der Frage, inwieweit dem nationalen Gesetzgeber unter der DSGVO im Bereich des Scoring überhaupt ein Gestaltungsspielraum – für § 31 BDSG – verbleibt. TRISTAN RADTKE untersucht die Implikationen.

In der Corona-Pandemie fehlt es in vielen Ländern verzweifelt an Impfstoff. Sollte Deutschland seinen Widerstand gegen eine Suspendierung des Impfstoff-Patentschutzes aufgeben? INGO VENZKE meint: Ja.

In Brasilien hat ein Untersuchungsausschuss des Senats seinen Bericht über die zahlreichen, teilweise kriminellen Verfehlungen von Präsident Bolsonaro in der Corona-Pandemie vorgelegt. EMILIO PELUSO NEDER MEYER und THOMAS BUSTAMANTE berichten über das vernichtende Material, das der Ausschuss gesammelt hat.

In Nicaragua stehen Wahlen bevor, und kurz zuvor richtet der Ständige Rat der Organisation Amerikanischer Staaten eine letzte Warnung an seinen Mitgliedstaat. In Resolution 1182 stellt er klar, dass es nicht ausreicht, Wahlen abzuhalten, wenn diese gegen demokratische Grundsätze verstoßen. ALINA MARIA RIPPLINGER und FLORIAN KRIENER berichten von den anhaltenden Herausforderungen der OAS durch Mitgliedsstaaten, die systematisch ihre zentralen Verpflichtungen in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit missachten.

Der jüngste Staatsstreich im Sudan ist nach Mali, Tschad und Guinea die vierte abgeschlossene militärische Machtübernahme auf dem afrikanischen Kontinent im Jahr 2021. Dies ist nicht nur ein Schlag für die demokratischen Bestrebungen in diesen Ländern, sondern auch für die Afrikanische Union (AU), die viel Prestige in ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber Staatsstreichen investiert hat und dafür viel Lob erhalten hat, so ELIN HELLQUIST.

Zuletzt möchte ich Ihre geneigte Aufmerksamkeit auf das zweite 9/11-Symposium richten, das in dieser Woche begonnen hat: Es geht um die Spuren, die 9/11 in Migration, Asylrecht und Staatsbürgerschaft hinterlassen hat. Beiträge von FERDINAND WEBER und LUICY PEDROZA sind bereits veröffentlicht, weitere werden in der kommenden Woche folgen.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute, bleiben Sie uns gewogen, unterstützen Sie uns bitte auf Steady und/oder Paypal, und bis bald!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Helden unserer Zeit, VerfBlog, 2021/11/05, https://verfassungsblog.de/helden-unserer-zeit/, DOI: 10.17176/20211106-011312-0.

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