Schützt die Wissenschaftsfreiheit „Agendawissenschaft“?
Der Wissenschaftsbegriff des Bundesverfassungsgerichts als Maßstab
Den polemischen Ausdruck „Agendawissenschaft“ verwendet die AfD in ihren parlamentarischen Anfragen und Anträgen zur staatlichen Finanzierung bestimmter Forschungsrichtungen. Mein Beitrag setzt sich nicht mit der durchschaubaren wissenschaftspolitischen Agenda rechtsautoritärer Parteien auseinander, sondern mit einer bestimmten Verteidigung politisch engagierter Wissenschaft: Wissenschaft sei unvermeidlich standpunkt- und wertegebunden, politische Neutralität sei ein fehlgeleitetes Ideal.
Diese Verteidigung kann leicht zum Bumerang werden: „Wenn wir am Ruder sind, gelten andere Werte“. Angesichts dieser drohenden Umkehrung ist nicht allein Resilienz des Wissenschaftssystems geboten, sondern auch Wissenschaftsreflexion. Nicht jede beliebige Verteidigung von Forschung, die sich gesellschaftspolitischen Zielen verpflichtet sieht, ist mit dem Wissenschaftsverständnis vereinbar, das das Bundesverfassungsgericht seinen Entscheidungen zur Wissenschaftsfreiheit zugrunde legt: Wissenschaft als „nach Inhalt und Form ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung von Wahrheit“. Einige Argumente für die Abkehr vom Neutralitätsideal erweisen sich als wenig belastbar. Spannungen gibt es insbesondere in Bezug auf das Merkmal der Ergebnisoffenheit der wissenschaftlichen Erkenntnissuche.
„Wenn wir am Ruder sind“
Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat im Januar 2025 auf dem Bundesparteitag ihrer Partei in den Saal gerufen: „Wenn wir am Ruder sind: Wir schließen alle Gender Studies und schmeißen diese Professoren raus!“ – ungegendert, aber die Professorinnen dürfen sich mitgemeint fühlen. Das Ruder scheint in Reichweite, doch so einfach wird es mit dem Rausschmeißen nicht gehen, dafür fehlen die Durchgriffsrechte. Der eigentliche Hebel der politischen Steuerung, darüber sind sich die meisten Beobachter einig, ist die staatliche Forschungsfinanzierung.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit an allen Ecken und Enden des Wissenschaftssystems überlegt, wie sich die Wissenschaft gegenüber einer möglichen Regierungsübernahme durch eine wissenschaftsfeindliche Partei „resilient machen“ lasse. Die DFG und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz der Länder haben dazu Papiere vorgelegt. Die GWK hat ihre Einstimmigkeitsregeln geändert, um ihre Beschlüsse gegen Obstruktion einzelner Bundesländer abzusichern. Spitzt man diese Art der Resilienzplanung etwas zu, läuft sie auf eine demokratietheoretisch delikate Frage hinaus: Wie lässt sich der Status quo der staatlichen Forschungsfinanzierung vor neuen Mehrheiten schützen, also vor dem demokratischen Souverän?
Diese Zuspitzung ist schmerzhaft, weil sie eine Schwachstelle der unterkomplexen Parole „Demokratie verteidigen“ anzeigt. Ich habe sie nur vorgenommen, um zu erklären, worum es in meinem Beitrag nicht geht: Es geht mir nicht darum, wie wir schützen können, sondern was wir schützen müssen und warum. Das Schutzgut, über das wir in einem verfassungsrechtlichen Kontext diskutieren, ist nicht der Status quo der staatlichen Forschungsfinanzierung, sondern die Wissenschaftsfreiheit – also etwas, was als Grundrecht Verfassungsrang hat und insofern wechselnden politischen Mehrheiten entzogen ist.
Die AfD über „Agendawissenschaft“
Den Ausdruck „Agendawissenschaft“ übernimmt die AfD von der Migrationssoziologin Sandra Kostner, Mitgründerin des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit. In einem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion von 2023 heißt es, der Agendawissenschaft gehe es „nicht um Erkenntnisfortschritt […], sondern darum, mittels Indienstnahme von Forschung und Lehre ein ideologiegeleitetes gesellschaftspolitisches Programm voranzubringen“.1) Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt führt zu den Genderstudien näher aus:
„Die Aktivitäten, die sich irreführend als ‚Forschung‘, ‚Studien‘ oder ‚Wissenschaft‘ deklarieren, bestehen im Wesentlichen darin, eine Aufhebung des tradierten Geschlechterverhältnisses zu legitimieren, zu fordern, vorzubereiten und mit konkreten Handlungsempfehlungen zu begleiten. Das aber wäre, selbst, wenn man dergleichen für anstrebenswert halten sollte, nicht Aufgabe der Wissenschaft. Wissenschaft hat sich, soweit möglich, der Wahrheitsfindung zu widmen.“2)
Die Anknüpfung an die Aufgabe der Wissenschaft, sich „der Wahrheitsfindung zu widmen“, ist rhetorisch nicht ungeschickt, weil sie unmittelbar an dasjenige Verständnis von Wissenschaft anknüpft, das das BVerfG seiner Judikatur zur Wissenschaftsfreiheit zugrunde legt: Wissenschaft als „nach Inhalt und Form ernsthafter und planmäßiger Versuch zur Ermittlung von Wahrheit“ (1 BVR 434/87, 1994), als „geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen“ (1 BVR 424/71, 1973).
Die wissenschaftspolitische Agenda der AfD beruft sich auf den Schutz der Wissenschaft vor politischer Instrumentalisierung: Selbstverständlich müsse die Freiheit der Wissenschaft geschützt werden. Aber nicht alles, was an Universitäten betrieben wird, sei Wissenschaft. Etliches sei als Wissenschaft getarnte gesellschaftspolitische Ideologie, die als solche nicht unter den Schutz der Wissenschaftsfreiheit falle und die auch nicht öffentlich finanziert werden sollte.3) Die AfD kapert also den Diskurs der Wissenschaftsfreiheit und beruft sich dabei auf das Freihalten der wissenschaftlichen Wahrheitssuche von politischen Agenden.
Strategische Kommunikation
Zweifellos ist das strategische Kommunikation. Auch die Wissenschaftskonferenz der Länder hat jüngst diese „neue rhetorische Strategie“ erkannt: „Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit erscheinen heute oft als deren Verteidigung – als Befreiung von angeblicher Ideologie“.4)
Ein starkes Indiz für Unaufrichtigkeit ist der Umgang der AfD mit Forschungsergebnissen, die ihr politisch nicht in den Kram passen, etwa mit Forschung zum Klimawandel, zur deutschen Kolonialgeschichte oder zu den ökonomischen Gesamteffekten von Einwanderung. Ein weiteres Indiz ist der Blick in Länder, in denen rechtsautoritäre Parteien mit vergleichbaren Programmen an die Regierung gelangt sind. Sobald man die Hebel der Exekutive in der Hand hat – „wenn wir am Ruder sind“ –, muss man nicht mehr begründen, parlamentarische Anfragen stellen oder Verbündete beim Netzwerk Wissenschaftsfreiheit suchen. Man kann dann einschüchtern, Geldhähne zudrehen, Hochschulleitungen erpressen, Regeln ändern, Konkurrenzeinrichtungen gründen. Erdogan, Orbán, Trump haben es vorgemacht, die autoritären Skripte sind geschrieben.
Insofern möchte ich ein Caveat anbringen: Meine Überlegungen sind nicht für die Auseinandersetzung mit Akteuren gedacht, die sich am Diskurs nur so lange beteiligen, wie sie nicht am Ruder sind. Dieses Caveat enthebt die Wissenschaft aber nicht einer Selbstverständigung über die Frage, wie aktivistische Wissenschaft sich zur ergebnisoffenen Erkenntnissuche verhält. Diese Selbstverständigung ist nötig, um unser Verständnis vom Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit zu schärfen. In der Rechtsprechung kommt die Wissenschaftsdefinition des BVerfG bisher nur selten zum Tragen. Gerichte schließen üblicherweise „von der Institution, die anerkannt wissenschaftlich ist, auf die wissenschaftliche Tätigkeit innerhalb dieser Institution“.5) Ob diese Linie der Rechtsprechung stabil bleibt, bleibt abzuwarten. Bisher hat die AfD nur von der Seitenlinie in den Wissenschaftsbetrieb hineingerufen. Die Lage wäre völlig verändert, wenn sie als Regierungspartei selbst z. B. förderpolitische Entscheidungen treffen könnte. Dann könnte eine Universität, die sich vor einem Verwaltungsgericht gegen einen politisch motivierten Mittelentzug zur Wehr setzt, durchaus erklären müssen, inwiefern es sich bei einem als „Agendawissenschaft“ delegitimierten Feld um Wissenschaft im Sinne des grundgesetzlichen Schutzes handelt.
„Wissenschaft muss nicht politisch neutral sein“
Insbesondere in den Sozial- und Kulturwissenschaften ist folgende Reaktion auf die Kritik an einer politisierten Wissenschaft verbreitet: Der Vorwurf, politischen Aktivismus statt Erkenntnissuche zu betreiben, gehe auf ein fehlgeleitetes Ideal zurück, nämlich auf das der politischen Neutralität der Wissenschaft. Die „Nicht, sondern“-Rhetorik der AfD-Anträge stelle Wissenschaft und politisches Engagement als unvereinbar dar. Das seien sie aber nicht, Wissenschaft sei nicht politisch neutral und könne es nicht sein, Wertfreiheit sei ein Mythos, Erkenntnis immer standpunktgebunden.
Diese populäre Begründungslinie geht flüssig von den Lippen, doch ganz so einfach kann man es sich nicht machen. Es könnte durchaus einmal strittig sein, ob eine bestimmte stark von gesellschaftspolitischen Agenden getriebene akademische Aktivität unter das Wissenschaftsverständnis des BVerfG fällt. Ein AfD-geführtes Wissenschaftsministerium könnte gezielt besonders krasse Beispiele für akademischen Aktivismus suchen, bei denen nicht mehr klar auf der Hand liegt, dass es sich um systematische, ernsthafte, ergebnisoffene, fehlbare Erkenntnissuche handelt. Vor diesem Hintergrund lassen sich zwei offene Flanken der referierten Verteidigung ausmachen:
Die Bumerang-Gefahr
Der Bumerang, zu dem man die AfD einlädt, geht so: „Verstehe, Max Weber hatte Unrecht, die Wissenschaft ist nicht wertfrei. Sie kann auch nicht politisch neutral sein, sie spiegelt Werte und Standpunkte wider und das ist legitim. Gut, und jetzt hört zu: Wir haben andere Werte, und jetzt sind wir am Ruder.“
Das könnte ein Wissenschaftsminister der AfD sagen. Es wäre allerdings nicht konsistent mit der AfD-Kritik an „Agendawissenschaft“, die ja gerade auf die Ablehnung einer Politisierung der Wissenschaft abstellt. Es dürfte auch in einem Verwaltungsgerichtsverfahren nicht zielführend sein, weil die Rechtsprechung zur institutionellen Autonomie der Universitäten für „Jetzt sind wir am Ruder“-Argumente unempfänglich sein sollte.
In den Critical Studies-Soziotopen der Kultur- und Sozialwissenschaften wird in Bezug auf Bumerang-Argumente oft anders argumentiert, nämlich offen normativ: Aktivismus für die richtige Sache gehe in Ordnung, Aktivismus für die falsche nicht. Daran ist so viel richtig, dass eine Berufung auf Grundwerte der Verfassung sich keinen Bumerang gefallen lassen muss. Eine Universität, die etwa „Critical Whiteness Studies“ anbietet, muss nicht zugleich White Supremacy-Ansätzen Raum geben. Nun gehen aber „progressive“ und „emanzipatorische“ politische Agenden typischerweise über die Orientierung an Grundwerten hinaus. Sie verfolgen politische Ziele, über die zwischen demokratischen Parteien begründeter Dissens möglich ist. Wo dies der Fall ist, erzeugt eine explizite Abkehr vom Neutralitätsideal eine zweite offene Flanke:
Den Schutzschirm verlassen?
Eine offene Abkehr vom Neutralitätsideal würde den Vorwurf nähren, dass man im Konfliktfall die ergebnisoffene Erkenntnissuche einer Orientierung an Werten oder Agenden unterordnet. Wer in diesem Sinn ein distanziertes Verhältnis zum Wissenschaftsverständnis des BVerfG verteidigt, begibt sich an den Rand des Schutzschirms der Wissenschaftsfreiheit. Das wäre nicht klug. Forschungsrichtungen, die politisch unter Beschuss durch rechtspopulistische Akteure geraten, verteidigt man besser mit dem Grundgesetz unter dem Arm als ohne. Für eine nähere Prüfung der beiden offenen Flanken ist es hilfreich, die Gegenrede „Wissenschaft muss nicht neutral sein“ in einzelne Stränge zu zerlegen. Ich unterscheide fünf dieser Stränge:
Fünf Verteidigungen nichtneutraler Wissenschaft
1. Max Webers Postulat der Wertfreiheit der Wissenschaft ist ein Mythos. Schon in die Wahl von Forschungsgegenständen und Methoden gehen unvermeidlich wertgeleitete Entscheidungen ein. Dieses überaus populäre Vorfeldargument, wie man es nennen kann, ist auch in der Rechtswissenschaft verbreitet.6)
Das Vorfeldargument sieht am Streitgegenstand vorbei. Der relevante Streitpunkt zur Politisierung der Wissenschaft ist, welche Einflüsse den Prozess der unvoreingenommenen, ergebnisoffenen Erkenntnissuche korrumpieren. Der Umstand, dass die Wahl von Forschungsgegenständen und Methoden nicht restlos innerwissenschaftlich begründet ist, ist so unbestritten wie unproblematisch. Ebenso ist die Motivation, aus einem politischen Interesse heraus bestimmte Forschung zu betreiben, unproblematisch. Die Wissenschaft ist arbeitsteilig organisiert, nicht jeder kann alles erforschen.
2. Der Standpunkterkenntnistheorie zufolge ist Erkenntnisgewinnung stets gesellschaftlich situiert, wobei Angehörige marginalisierter Gruppen aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit einen epistemischen Vorteil besitzen, nämlich einen besseren evidentiellen Zugang zu asymmetrischen Machtverhältnissen. Sie können etwas sehen, was man von anderen Standpunkten aus schlechter sehen kann. Hierhin gehört auch die epistemisch förderliche Rolle von Diversität: Diverse Perspektiven verschaffen auch ein facettenreiches Bild als uniforme Perspektiven.
Der angenommene epistemische Vorteil Betroffener sollte für die arbeitsteilige, ergebnisoffene Erkenntnissuche so lange unproblematisch sein, wie damit nicht die Forderung verbunden wird, andere Belege und Argumente zu ignorieren oder Forschungs- und Debattenbeiträge allein durch Hinweis auf Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe zu entwerten.
3. Der neuere philosophische Ansatz des Moral Encroachment besagt: Wissenschaft strebt nach Wissen, also nach wahrer, gerechtfertigter Überzeugung. Es gibt aber keine natürlich vorgegebene Schwelle dafür, wie gut eine Aussage gerechtfertigt sein muss, um als Wissen oder als wissenschaftlich belegt zu gelten. Wie gut belegt werden muss, variiert mit einigen Faktoren, unter anderem mit den Stakes, also damit, was jeweils auf dem Spiel steht. Zu diesen Stakes gehören auch moralische Stakes: Wo mit wissenschaftlichen Ergebnissen, Irrtumsrisiko inbegriffen, bestimmte moralische Risiken verbunden sind, steigen die Begründungsanforderungen.7)
Encroachment-Ansätze sind in der Philosophie derzeit die avancierteste Auffassung dazu, in welcher Form evaluative und moralische Erwägungen legitimerweise in die wissenschaftliche Erkenntnissuche Eingang finden. Es handelt sich um den Versuch, ursprünglich wissenschaftsexterne Faktoren in die wissenschaftliche Methodologie zu integrieren: Moralische Gesichtspunkte sollen nicht mehr als mögliche Korruption der ergebnisoffenen Erkenntnissuche erscheinen, sondern als Beitrag dazu. Allerdings ist alles andere als klar, wie sich ein solcher Ansatz in der Forschungspraxis implementieren ließe. Über die „moralischen Kosten“ bestimmter Forschung und über deren Gewicht angesichts anderer Güter besteht typischerweise Dissens. Im Dissensfall hat aber zu gelten: im Zweifel für die Freiheit. Es kann nicht die Wissenschaftsfreiheit sein, die das Risiko dafür trägt, dass Douglas oder Henning sich bei der Einschätzung von „Irrtumsrisiken“ geirrt haben. Der von Henning diskutierte Fall der vergleichenden Intelligenzforschung8) ist ein gutes Beispiel. Wenn man ernsthaft herausbekommen möchte, wie sich bestimmte Unterschiede zwischen Gruppen erklären, müssen alle Erklärungshypothesen auf den Tisch. Auch wenn genetische Erklärungen über gruppenbezogene Erblichkeit äußerst unwahrscheinlich sind: Hypothesen, die man im Giftschrank belässt, also gar nicht erst prüft, kann man auch nicht begründet ausschließen.
4. Weiterhin gibt es Ansätze, die offensiv ein „emanzipatorisches“ Verständnis der Wissenschaft vertreten. In der Kritischen Theorie wird argumentiert: Auch die Wissenschaft ist von Machtverhältnissen und von hegemonialen Interessen durchzogen. Mächtige und Marginalisierte haben nicht dieselben Interessen, manche Interessen sind herrschaftssichernd, andere emanzipatorisch. Auf den Vorwurf der „Agendawissenschaft“ kann man aus dieser Sicht so reagieren: „Ja, ich habe eine Agenda, eine progressive, und das ist auch gut so. Die Wissenschaft muss nicht unparteiisch sein.“
Es gibt in der neueren Kritischen Theorie auch eine emanzipatorische Umbesetzung des Begriffs der Wissenschaftsfreiheit: „Ein rein formaler Begriff von Wissenschaftsfreiheit, der weder nach den zugrundeliegenden Ausschlussverhältnissen noch nach den potenziell gewaltförmigen Konsequenzen von Forschung fragt, reproduziert bestehende Machtverhältnisse – und schließt damit echte Wissenschaftsfreiheit aus.“9) So wie es nach Adorno kein richtiges Leben im falschen gibt, gebe es keine echte Wissenschaftsfreiheit in einer von Machtgefällen durchzogenen Universität. Plädiert wird für „ein emanzipatorisches Verständnis von Wissenschaftsfreiheit, das […] besonders auf die Analyse und Infragestellung der universitären Machtverhältnisse abhebt“ (ebd.).
Dieser Zug zeigt immerhin, dass der Begriff der Wissenschaftsfreiheit so stark positiv besetzt ist, dass man ihn lieber umdeutet als sich illiberal dagegen zu positionieren. Es liegt auf der Hand, dass die Umbesetzung zugunsten anderer wichtiger Güter nicht gut an das Verständnis des Grundrechts als individuelles Abwehrrecht gegen wissenschaftsexterne Eingriffe anschließbar ist. Insofern handelt es sich um einen Themenwechsel.
5. Schließlich wird in der kritischen Sozialphilosophie, der feministischen Philosophie und den Queer Studies folgende Auffassung als „emanzipatorische Methodologie“ bezeichnet: Ob eine Theorie über die soziale Wirklichkeit korrekt ist, bemisst sich nicht zuletzt an den emanzipatorischen Zielen der politischen Bewegung, als deren akademischer Arm sich die Theorie versteht.10)
Diese Auffassung scheint der ergebnisoffenen Erkenntnissuche nicht mehr kompromisslos verpflichtet. Da es keine prästabilierte Harmonie zwischen emanzipatorischen Zielen und Erkenntnisfortschritt gibt, schränkt es die Erkenntnissuche durchaus ein, wenn eine solche Übereinstimmung per Fiat! hergestellt werden soll. Eine „emanzipatorische Methodologie“, die den Beitrag zum Erreichen bestimmter politischer Ziele zur Korrektheitsbedingung wissenschaftlicher Theorien macht, erscheint insofern geeignet, den Weg der Forschung zu verengen. Damit nimmt sie in Kauf, die Erkenntnis politisch inopportuner Wahrheiten zu erschweren.11)
Engagierte Wissenschaft und ergebnisoffene Erkenntnissuche
Der Vorwurf, „Agendawissenschaft“ zu betreiben, lässt sich durchaus mit dem Argument kontern, dass Wissenschaft keine völlige Wertfreiheit und politische Neutralität erfordert. Allerdings kann man das nicht in Bausch und Bogen tun: Während zwei der fünf Begründungslinien Lesarten haben, in denen sie mit dem Verständnis der Wissenschaft als ernsthafter, systematischer, ergebnisoffener, fehlbarer Erkenntnissuche problemlos vereinbar sind, gibt es bei den letzten drei Linien Spannungen. Diese Spannungen bestehen insbesondere zu den Merkmalen der Ergebnisoffenheit und der Fehlbarkeit: Für politische Agenden ist charakteristisch, dass sie mit einem höheren Grad an Selbstgewissheit daherkommen als wissenschaftliche Hypothesen. „Progressive“ oder „emanzipatorische“ Agenden machen da keine Ausnahme – den Zusatz „im Gegenteil“ verkneife ich mir. Das Herz auf dem rechten linken Fleck zu haben verschafft auch keine überlegene politische Urteilskraft.
Für das Projekt der ernsthaften Erkenntnissuche ist es deshalb keine Option, die Spannung zur Agenden-Seite hin aufzulösen. Wahrheit und politische Erwünschtheit fallen nun einmal nicht automatisch zusammen. In der Wissenschaft kann man die Fähigkeit kultivieren, diese Spannung auszuhalten und Tugenden der intellektuellen Redlichkeit auszubilden. Insbesondere erinnern fachlicher Dissens, Falsifikation liebgewonnener Theorien und der Rückblick auf die vielen Irrtümer der Wissenschaftsgeschichte immer wieder daran, dass kein noch so hoher subjektiver Überzeugungsgrad die Wahrheit einer Überzeugung garantiert.
Der unersetzliche Wert der Wissenschaft besteht nicht im zuverlässigen Liefern von noch so erwünschten oder nützlichen Forschungsergebnissen. Entsprechend stellt auch der Schutz der Wissenschaftsfreiheit weder auf bestimmte Ergebnisse oder auf deren erwarteten gesellschaftlichen Nutzen ab, sondern auf den Prozess der evidenzbasierten, ergebnisoffenen Erkenntnissuche. Die Integrität dieses Prozesses gilt es quer zu allen politischen Orientierungen zu schützen. Rechtspopulisten, die sich allein dort als Verteidiger der Wissenschaftlichkeit aufspielen, wo sie „Agendawissenschaft“ vermuten, sollte man beim Wort nehmen. Auch Lippenbekenntnisse kommen wie ein Bumerang zurück.12)
References
| ↑1 | Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, Umgehend eine Evaluation sogenannter Agendawissenschaften durch den Wissenschaftsrat beantragen, 04.07.2023, BT-Drucksache 20/7565, https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007565.pdf. |
|---|---|
| ↑2 | Fraktion AfD im Landtag Sachsen-Anhalt, Wissenschaft statt Manipulation – Genderpolitik an Hochschulen einstellen, 04.06.2025, Drucksache 8/5572, https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5572aan.pdf. |
| ↑3 | Im Regierungsprogramm der AfD für Sachsen-Anhalt heißt es: „Während eine wissenschaftliche, etwa historische oder soziologische Beschreibung und Analyse des Verhältnisses der Geschlechterrollen selbstverständlich ihren Platz an der Universität hat, sind die Genderstudien, wie sie auf Judith Butler zurückgehen, ein politisches Programm und keine Wissenschaft. Dergleichen muss der Staat nicht finanzieren.“ https://afd-regierungsprogramm.de. |
| ↑4 | Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder, Deklaration »Wissenschaftsfreiheit und Resilienz«, 09.07.2026, https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2026/2026_07_09-Resilienz-Deklaration.pdf. |
| ↑5 | Christoph Möllers, Max Lenz und Nils Weinberg, Autoritäre Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit (2026), S. 45-6. |
| ↑6 | Ein Beleg für viele: „Es liegt auf der Hand, dass keine Wissenschaft gänzlich auf Wertungen verzichten kann, da bereits die Auswahl des Untersuchungsgegenstandes, die Entscheidung für bestimmte Methoden und die Festlegung der Terminologie auf wertgeleiteten Entscheidungen beruhen.“ Eric Hilgendorf, Tatsachenaussagen und Werturteile im Strafrecht (1998), S. 260. |
| ↑7 | Vgl. exemplarisch Tim Henning, Wissenschaftsfreiheit und Moral (2024). Henning greift auf Überlegungen von Heather Douglaszurück. |
| ↑8 | Vgl. ebd., 202-223. |
| ↑9 | Robin Celikates et al., Machtverhältnisse statt Mythen. Für ein emanzipatorisches Verständnis von Wissenschaftsfreiheit (2021), https://geschichtedergegenwart.ch/machtverhaeltnisse-statt-mythen-fuer-ein-emanzipatorisches-verstaendnis-von-wissenschaftsfreiheit/. |
| ↑10 | “Critical social theory begins with a commitment to a political movement and its questions; its concepts and theories are adequate only if they contribute to that movement.” Sally Haslanger, Resisting Reality: Social Construction and Social Critique (2012), S. 12. “The theoretical contribution [of emancipatory theory] is conceived of as an intervention in the social context in which it is developed, not merely a reflection on it, and this gives the theory its central purpose and a key touchstone for success.” Katherine Jenkins, Ontology and Oppression: Race, Gender, and Social Reality (2023), S. 13. |
| ↑11 | Vgl. dazu Elizabeth Barnes and Dee Payton, Emancipatory Methodology, Ethics 135 (2025), S. 560–588. https://doi.org/10.1086/733913. |
| ↑12 | Eine kürzere Fassung dieses Beitrags ist unter dem Titel „Der Bumerang der Agendawissenschaft“ am 22.07.2026 in der FAZ erschienen. |



