Teurung, Not und Pestilenz
Wie überall, so herrscht auch auf dem Verfassungsblog der Ausnahmezustand. Die Corona-Krise drängt alle anderen Themen an den Rand und wirft fünftausend maximal dringliche Rechts- und Verfassungsfragen gleichzeitig auf, viele darunter solche, über die sich mangels Anlass bisher kaum jemand überhaupt jemals Gedanken gemacht hat. Wir, wie alle ringsum, tun unser Möglichstes, uns auf die Lage einzustellen und die Antwortenproduktion hochzufahren. Die Lieferungen laufen, und sie zu organisieren und die Regale zu füllen und den Informations- und Einschätzungsbedarf der Öffentlichkeit zu stillen, ist unser Beitrag in der Krise.
Gleichzeitig ist der Ausnahmezustand natürlich nicht nur aktueller Rahmen unseres Tuns, sondern auch sein Gegenstand: Nichts ist verfassungsrechtlich heikler und problematischer als er. Die Ausnahme vom friedlichen Normalfall, die er konstatiert, bezieht sich nicht zuletzt auf die Zuständigkeiten, Verfahren und Grenzen kollektiv verbindlicher Entscheidungen, mit anderen Worten: auf das Verfassungsrecht und seine Geltung. Was davon ist außer Kraft? Wessen Wille füllt die Lücke? Was von der vermeintlichen Ausnahme wird bleiben über die akute Krise hinaus wie der Schlamm nach dem Hochwasser? Was ist verhältnismäßige Gefahrenabwehr, was Machtanmaßung und Unterdrückung? Das zu beobachten und zu reflektieren ist unsere Aufgabe auf dem Verfassungsblog und wird es noch auf viele Wochen bleiben.
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Notstand
Wie gut hält das deutsche Grundgesetz dem aktuellen Stresstest stand? Nicht besonders gut, meinen PIERRE THIELBÖRGER und BENEDIKT BEHLERT. Die Notstandsverfassung im Grundgesetz, seit einem halben Jahrhundert ein zugewachsener, vom juristischen Regelbetrieb weitestgehend ungestört vor sich hin schlummernder Friedhof für vermeintlich toten Verfassungstext, hat die Krise jäh aus ihrem Dornröschenschlaf gerissen – und, wie sich herausstellt, ist sie in der aktuellen Situation zu gar nicht viel nutze.
“Der Mangel an klarer Trennung zwischen Normal- und Ausnahmefall, den uns das GG mangels expliziter Regelungen beschert, kann … durchaus gefährlich sein”, schreiben Thielbörger und Behlert. “Wenn sich die Krise gelegt hat – denn Eile ist stets ein schlechter Ratgeber – sollte sich der Verfassungsgeber sammeln und sich die ernsthafte Frage stellen, ob sich der Staat für die nächste vergleichbare Krise besser aufstellen kann.” Das lassen auch wir uns gesagt sein und machen uns eine innere Merknotiz, unser Projekt zur Sturmfestigkeit der Verfassung um diese Fragestellung zu erweitern.
In Italien, wo die Krise viel härter und früher ausgebrochen ist, zeigt sich für ARIANNA VEDASCHI und CHIARA GRAZIANI übrigens der gleiche Befund: Auch in der italienischen Verfassung seien die Notstandsregularien eklatant unzureichend.
In Not- und Krisenzeiten gedeiht der Autoritarismus wie der Virus in der Petrischale, und in meiner bayerischen Heimat wird es schnell zur Ehrensache, beim Hinlangen in der Stunde der Gefahr ein Höchstmaß an kerniger Robustheit an den Tag zu legen. In einem Oberpfälzer Städtchen namens Mitterteich hat das Landratsamt die erste lokale Ausgangssperre in Deutschland verhängt. Wer das ordnungspolitisch gutheißen möchte, sollte doch achtgeben, dass es dafür eine solide Rechtsgrundlage gibt. Gibt es aber nicht, findet ANDREA EDENHARTER. Weder das deutsche Infektionsschutz- noch das bayerische Polizeirecht gibt ihrer Ansicht nach eine solche Maßnahme im Augenblick her.
Anders verhält es sich nach Ansicht von HANS-MICHAEL HEINIG bei dem Verbot von Gottesdiensten: Ein solcher Eingriff in die Religionsfreiheit sei gerechtfertigt – sofern die Maßnahmen mit Augenmaß angewendet werden. “Ungern befände man sich in einigen Wochen in einem Gemeinwesen wieder, das sich von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat verwandelt hat.”
Kanzlerin Angela Merkel hat nach Meinung vieler in ihrer Fernsehansprache das richtige Maß gefunden zwischen Eindringlichkeit und Nüchternheit. Allein, sagt ROMAN LEHNER, sie ist gar nicht zuständig. Das sind die Länder, deren Staatsgrenzen schneller real werden könnten, als man meinen sollte, bis hin zu Zurückweisungen an der Grenze zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg (siehe dazu unten im Abschnitt zu Europa). “Die Kanzlerin musste gestern keine Zähne zeigen, sondern durfte (und musste) kluge und richtige Dinge sagen, um an den inneren, den moralischen Gesetzgeber in uns allen zu appellieren. Für den heteronomen Zwang sind in diesem Fall die Länder zuständig. Sie müssen nun Zähne zeigen und das bekannte Diktum Isensees, wonach die Länder am Ende nur ‘Staaten ohne Ernstfall’ seien, widerlegen. Dann kann sogar der vielgescholtene deutsche Föderalismus diese Krise überleben.”
Der Ernstfall! Seit 100 Jahren sorgt diese Vorstellung gerade in der Staatsrechtslehre für geradezu libidinöse Erregung. 9/11, die Finanzkrise, die Migrationskrise – stets waren sie zur Stelle, zumeist ältere Herrschaften aus Westdeutschland, um sich händereibend in düsteren Prophezeiungen zu ergehen, dass es diesmal aber wirklich bald vorbei ist mit der heiteren Menschenrechts-, Minderheits- und Verhältnismäßigkeitsseligkeit der sündigen Welt angesichts der am Horizont aufziehenden Apokalypse. War es dann doch nicht. Aber jetzt? UWE VOLKMANN, sicherlich kein Notstandsapokalyptiker, fragt sich, was eigentlich passiert, wenn die Corona-Pandemie zu lange dauert, um die Wirksam- und damit Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung überhaupt zu der durch sie bewirkten Freiheitsbeschränkung ins Maß setzen zu können.
Andererseits sind es bisher gerade die autoritären Populisten, die in der Corona-Krise zur Verharmlosung neigen. So taten sich etwa Donald Trump und Boris Johnson lange schwer damit, die Aussicht auf ein Massensterben von Armen, Alten und Schwachen so richtig schlimm zu finden, und sahen sich erst zu halsbrecherischen Wendemanövern gezwungen, als sie realisierten, dass gerade ihre ältlich-ängstliche Wählerschaft es wäre, die im Fall eines berstenden Kapazitätsdeckels des ohnehin nicht gerade superstabilen Gesundheitssystems in USA und UK in exorbitanter Zahl dahingerafft würde.
In Brasilien dagegen tut Präsident Jair Bolsonaro weiterhin unverdrossen so, als sei die Pandemie etwas für linksliberale Pussies und am besten durch männlich-militärische Mittelfingergymnastik in den Griff zu kriegen. Doch auch in Brasilien werden schon bald die Menschen sterben, und was dann aus dem Präsidenten und seinem breitbeinigen Gehabe wird, das wird man sehen (sofern man es überlebt). Einstweilen sehen EMILIO PELUSO NEDER MEYER und THOMAS BUSTAMANTE mehr als genügend Gründe, Bolsonaro seines Amtes zu entheben.
US-Präsident Trump soll seine Hand nach einem deutschen Impfstoffhersteller ausgestreckt haben, um sich den Impfstoff für die USA exklusiv zu sichern, heißt es. PETER-TOBIAS STOLL untersucht, was Zwangslizenzen in der Notsituation ausrichten können: Als letztes Mittel seien sie denkbar, aber regelmäßig habe der Staat über seine Kooperationen zur Forschungsförderung bereits Zugriff auf die Ergebnisse.
Eins der am härtesten betroffenen Länder ist der Iran, woran die iranische Regierung schuld ist, aber nicht sie alleine: Das US-Sanktionsregime habe auch vor der Corona-Krise schon zu Zuständen geführt, die mit dem Recht auf Gesundheit und Leben der Iraner_innen kaum zu vereinbaren waren, sagt CHRISTOPHER ROBERTS und untersucht, warum humanitäre Ausnahmen in Sanktionsregimes oft so ineffektiv sind.
Freiheit und Demokratie
In Polen hingegen kann die autoritär-populistische PiS-Regierung vermutlich ihr Glück überhaupt nicht fassen. Nicht nur, weil sich in Brüssel und anderenorts mit einem Mal kein Mensch mehr für die Abschaffung der Unabhängigkeit der Justiz interessiert (falls doch, wozu ich dringend raten würde: hier ist der offene Brief von LAURENT PECH, KIM SCHEPPELE und WOJCIECH SADURSKI an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, doch bitte endlich mit dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen des “Maulkorb-Gesetzes” ernst zu machen, und hier der Bericht von JOHN MORIJN von der Verhandlung vor dem EuGH in Sachen Disziplinarkammer). Obendrein droht jetzt auch noch die wohl letzte Chance, die Konsolidierung des PiS-Regimes noch auf demokratischem Weg zu stoppen, sich in der Krise zu verflüchtigen – die Präsidentschaftswahl im Mai. Amtsinhaber Andrzej Duda ist durch die getreue Begleitung des Staatsfernsehens bei seinen Auftritten als besonnener Krisenpräsident der einzige, der noch effektiv Wahlkampf machen kann. Für alle anderen: Social Distancing. Kein Wunder, dass die PiS-Regierung es überhaupt kein bisschen dringlich findet, die Wahl zu verschieben, zur Empörung nicht allein von WOJCIECH SADURSKI.
In Frankreich wurde zumindest die erste Runde der Kommunalwahlen noch abgehalten, und in Bayern wurde am Sonntag ebenfalls noch gewählt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür hat JOSEF FRANZ LINDNER untersucht.
Auch in Israel kommt die Pandemie offenbar manch einem als Geschenk des Himmels vor – wenn nicht gar als Gelegenheit, die Demokratie abzuschaffen. Der bisherige Ministerpräsident Benjamin Netanyahu muss befürchten, dass sein Rivale Benny Gantz statt seiner die nächste Regierung bildet und ihm dann ein Strafverfahren wegen Korruption droht, weshalb sein Parteifreund, der Parlamentspräsident, die Corona-Krise flugs zum Vorwand genommen hat, den Knesset in die Zwangspause zu schicken. Mehr als 50 Verfassungsrechtler_innen aus Israel warnen in einem offenen Brief vor den Folgen:
Under the thick veil of smoke emanating from the fight against the Coronavirus – which is undoubtedly important and vital – in the fog of this battle, the Israeli democracy is facing a grave danger. We call for the immediate convening of the Knesset and for acting without delay to establish its various committees. Especially in this time of emergency, it is necessary to stand on guard in order to prevent the erosion of the basic principles of democratic rule.
Eine Demokratie kann ihr Parlament nicht einfach ausfallen lassen wie eine Sportveranstaltung – schon deshalb nicht, weil dann niemand mehr da ist, die ggf. notwendigen Rechtsgrundlagen für weiter gehende Maßnahmen zu beschließen, als das existierende deutsche Pandemierecht sie erlaubt. Dass dennoch der deutsche Bundestag eine Großveranstaltung ist, die eigentlich abgesagt werden müsste, ist MATTHIAS FRIEHE schon sehr früh aufgefallen.
Von den bestehenden Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz wurde in Deutschland anfangs auch deshalb nur zögerlich Gebrauch gemacht, weil die Behörden befürchteten, dann für sämtliche Vermögensschäden geradestehen zu müssen, die irgendjemand durch ihre Anordnungen erleiden könnte. In § 65 InfSG gibt es eine Passage, die sich in der Tat so liest, als müssten sie. MATTHIAS CORNILS hat sich das Verdienst erworben, die Sorgen der Behörden diesbezüglich zu zerstreuen: Wenn man die Norm im Kontext liest, dann bleibt das Haftungsrisiko der Behörden durchaus beherrschbar.
Was es bedeutet, wenn die Zahl der Infektionen die Kapazitäten des Gesundheitswesens sprengt, war schon in der letzten Woche in Italien erkennbar: Intensivärzte müssen über Leben und Tod entscheiden, wer an die knappen Beatmungsgeräte darf und wer nicht. Nach welchen Kriterien? Eine medizinische Fachgesellschaft hat zu dieser sog. “Triage”-Situation Empfehlungen ausgesprochen, und die Philosophin WEYMA LÜBBE warnt eindringlich davor, sie zum Vorbild zu nehmen: “Jahre geretteten Lebens” und Maximierung des “Nutzens” zum Kriterium zu machen, wie die italienischen Empfehlungen es tun, würde von den Medizinern eine “krasse Abstandnahme vom eingeübten Blick auf die medizinische Bedürftigkeit” erfordern und verstehe die “komplexe Begründungslogik der Triage” vollkommen falsch.
Europa
Weitgehend unbemerkt geblieben ist über alldem, dass das Bundesverfassungsgericht die Verkündung seines Urteils zum Anleihenkaufprogramm der EZB verschoben hat. Dieser Beschluss ist als solcher nicht verwunderlich: Schließlich sind öffentliche Verhandlungen in Karlsruhe genau die Art von Menschenauflauf, deren Absage man in diesen Tagen erwartet. Andererseits kann man jetzt nur spekulieren, was wohl drin steht in dem wohl fertig in der Schublade liegenden Urteil. Die Verantwortung dafür, der Zentralbank just in dem Augenblick machtvoll die Grenzen aufzuzeigen, die deutsche Demokratie und souveräne Staatlichkeit ihr stecken, zu dem im ganzen Euroraum die Wirtschaft in Trümmer sinkt, war zuletzt möglicherweise selbst dem breitschultrigsten Karlsruher Verfassungshüter ein kleines bisschen zu heavy. Jetzt ist jedenfalls der Verkündungstermin auf den 5. Mai verschoben, wenige Tage bevor die reguläre Amtszeit des Senatsvorsitzenden Andreas Voßkuhle endet. Ob sich das Dilemma bis dahin auflöst? Ich glaub’s ja eher nicht, aber was weiß ich denn schon.
Ja, Europa. Wo war eigentlich Europa in den letzten Wochen? Da bin ich sicher nicht der einzige, der sich gewünscht hat, es gäbe da eine Institution, die vielleicht dafür sorgen könnte, dass die Ressourcen in der Krise dort hinkommen, wo sie gebraucht werden, und dagegen hält, wenn die Mitgliedstaaten der Versuchung erliegen, ihre Grenzen dicht zu machen und so tun, als sei das Schlimmste an dem Virus, dass er irgendwie von außen kommt. Tja.
“Wahrscheinlich werden wir erst nach der Krise merken, dass wir in dieser Zeit sehr viel mehr verloren haben als nur (relativ kurzzeitig) unsere Bewegungsfreiheit”, schreibt CONSTANTIN HRUSCHKA. “Für Personen, die an das europäische Friedensprojekt glauben ist dies eine angsteinflößende Perspektive. Denn wenn die europäische Solidarität als Gedanke und als praktische Lösung erstmal desavouiert ist, dann wird es nicht lange dauern, bis die Sinnhaftigkeit der EU als Ganzes in Frage gestellt wird.”
Wer es genau wissen will, was das Europarecht in Sachen Grenzkontrollen und Grenzschließungen erlaubt und was nicht, findet Rat bei DANIEL THYM.
Dass die Schuld an der Misere nicht beim Europarecht liegt, zeigen ULRICH KARPENSTEIN und ROYA SANGI: Das Unionsrecht gewähre den Mitgliedstaaten “ausreichend Flexibilität …, um der jetzigen Krisensituation gerecht zu werden. Keine Regierung ist veranlasst, den gemeinsamen Rechtsraum zu verlassen oder in einen rechts- und abstimmungsfreien Ausnahmezustand zu treten. Die vom Unionsrecht geforderte Solidarität scheint freilich schnell auf der Strecke geblieben zu sein.”
Unterdessen ist übrigens an der griechisch-türkischen Grenze überhaupt nichts besser geworden, im Gegenteil: Das bisschen Solidarität, das in der EU noch mit den Geflüchteten jenseits und an der EU-Außengrenze zu mobilisieren war, hat sich jetzt wohl auch noch verflüchtigt. Stattdessen freuen wir uns über die Aprèsski-Jagerteefahne jedes fiebernden Ischgl-Heimkehrers, weil der ja schließlich zu uns gehört und, infiziert oder nicht, willkommen ist in unserem kuscheligen Notstands-Beieinander, während wir bei jedem Flugzeug aus Teheran und jedem Syrerkind aus Moria gellend nach der Seuchenpolizei schreien.
Um so dringlicher meine Empfehlung, sich mit dem Vorschlag von OLAF KLEIST zu beschäftigen, wie der EU-Türkei-Deal durch eine Flucht- und Migrationspolitik ersetzt werden könnte, die den uns allen so teuren “europäischen Werten” würdig ist.
Und wenn Sie noch mehr Geduld für Meldungen aus der vermeintlichen Vor-Corona-Zeit haben: die Urteilsgründe des italienischen Kassationsgericht für den Freispruch der Seawatch-Kapitänin Carola Rackete wurden kürzlich veröffentlicht. MARCO GOLDONI, FLORIAN SCHÖLER, KARL MAUER und ZARA FREUDENBERG (die letzteren drei sind Rechtsberater_innen von Seawatch) haben sie analysiert und schöpfen Hoffnung daraus. Kann man brauchen in diesen Zeiten.
Russland, Ungarn, Türkei
In Russland hat Präsident Vladimir Putin seine Verfassungsreform dadurch vollends ad absurdum getrieben, dass jetzt die Amtszeitbegrenzung als Problem kurzerhand dadurch aus der Welt geschafft werden soll, dass seine bisherigen Amtszeiten annulliert werden. Das dürfte ihm egal sein, zumal mittlerweile sein Verfassungsgerichts-Pudel auch zustimmend gebellt hat, und wie sich das alles zugetragen hat, berichtet ALINA CHERVIATSOVA.
Ungarn konnte schon vor der Corona-Krise den schönen Erfolg für sich verbuchen, dass sich zuletzt inner- wie außerhalb Brüssels keine Sau mehr für den Zustand von Demokratie und Rechtsstaat an der Donau interessiert hat. Anfang des Monats ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Entschädigungszahlungen wegen der menschenunwürdigen Zustände in Ungarns Gefängnissen suspendiert – Zahlungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Klägern rechtskräftig zugesprochen hat. CSABA GYÖRI berichtet.
Das Thema Entschädigungen für Strafgefangene ist für das Orbán-Regime ein willkommenes Propaganda-Instrument, um auch die unabhängige Justiz in der Bevölkerung verdächtig zu machen. Das gleiche gilt für einen anderen Fall, den LILLA FARKAS analysiert: Entschädigungen für die Segregation von Roma-Kindern im Schulsystem.
Zuletzt: wie lange ist es her, dass am Internationalen Frauentag überall die Straßen voll waren mit furchtlosen Demonstrantinnen? Ich verrat’s Ihnen: zwölf Tage. In der Türkei konnte man in Istanbul die lebhafteste, friedlichste Demonstration seit vielen, vielen Jahren sehen, und BERTIL EMRAH ODER schildert aus diesem Anlass den Ausgang des Gezi-Park-Prozesses und seine skandalöse Wendung nach den überraschenden Freisprüchen der Angeklagten.
So, das war jetzt für Sie wie für mich ziemlich anstrengend. Das hab ich davon, dass ich ausgerechnet in diesen Zeiten, wo wir an einem Tag so viele Posts veröffentlichen wie sonst in einer ganzen Woche und dauernd alle krank im Bett liegen, glaube, es mir leisten zu können, mal eben ein Editorial ausfallen zu lassen. Naja, es ist geschafft: Wir sind durch.
Bleiben Sie gesund, stecken Sie niemand an, lesen Sie Verfassungsblog und bleiben Sie uns gewogen!
Ihr
Max Steinbeis
Hallo Herr Steinbeis, jetzt da Sie sich entschlossen haben ihre unternehmerischen Interessen mittels robusterer Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte im Dienste qualitativ hochwertiger Diskussionen auf dieser Plattform etwas mehr in den Vordergrund zu stellen (Kommentare werden nur nach Freischaltung veröffentlicht), könnten Sie mir vielleicht einmal die Frage beantworten, weshalb Sie Kommentierungen aus dem anonymisierten TOR-Netzwerk technisch abblocken. Wenn ich über einen TOR-Proxy auf ihre Seite zugreife und einen Post abschicke, dann begrüßt mich der Webserver mit einer Fehlermeldung. Haben Sie ein so großes Interesse an meiner IP-Adresse ? Da die Website ja offensichtlich die Möglichkeit bietet und jetzt auch die Notwendigkeit hat jeden Post einzeln freizuschalten, dürfte der Bedarf am Empfang eines für den Verwendungszweck nicht wirklich essentiellen Teils meiner Daten doch sehr, sehr gering sein ?
hm, weiß ich nicht, das muss ein WordPress-Thema sein. Ich hab da keine Einstellung in dieser Richtung vorgenommen, warum sollte ich auch.
Keine Ahnung, ich bin ja kein Telepath. Es kommt jedenfalls reproduzierbar ein
403 Forbidden
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bei Post auf die URL
https://verfassungsblog.de/wp-comments-post.php
wenn man über Tor kommt.
Möglich dass das direkt vom Webserver kommt und nicht vom wordpress.
Sehr geehrter Herr Steinbeis: ich bin kein Jurist und habe mich als liebender Vater erst dann für das Fach zu interessieren begonnen, als mein Sohn Jura studierte. Seitdem schaue ich in “Verfassungsblog” (es war sein Tipp!) und bin immer wieder erfreut, daß die hiesigen Autorinnen und Autoren so schreiben, daß das Meiste auch ein Laie versteht. Das ist im Wissenschaftsbetrieb leider nicht die Regel und ist deshalb besonders achtungswert. – Anlaß meines ersten Kommentars hier ist die gegenwärtige Situation, die ich als verzweiflungsvoll empfinde. Verfassungsblog ist tatsächlich eines der Refugien, in denen noch nicht Panik regiert, sondern eine wohltuende, nüchterne Sachlichkeit, die mir sehr gefällt. Sieht man sich die Meinungsbildung in den etablierten Medien an, so gibt es fast nur noch EINE MEINUNG zur “Corona-Virus-Krise” (“Ausnahmezustand verschärfen!”) und niemand fragt mehr, ob nun das Virus, oder die panischen Reaktionen darauf diese Krise überhaupt erst ausgelöst haben. Dagegen ist Verfassungsblog eine Nische der Nachdenklichen und Abwägenden. Allerdings ist das auch sein Pferdefuß: Hier schreiben renommierte Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich doch ihrer Expertise und ihrem Rang entsprechend öffentlich zu Wort melden sollten. So, wie dies seit einiger Zeit renommierte Virologen, Epidemiologen und Medizinforscher tun, welche die staatlichen Maßnahmen aus ihrer fachlichen Sicht beurteilen und kritisieren. Noch dringen sie nicht durch, werden ignoriert, abgewertet – aber die Bedenken bleiben und man fragt sich, warum die Regierungen nicht auch diese gewichtigen Gegenstimmen in ihre Expertengremien aufgenommen haben. Wäre nicht gerade bei derart durchschlagend existenziellen Fragen Abwägung und unterschiedliche wissenschaftliche Expertise dringend erforderlich? Selbst Charité-Virologe Christian Drosten meinte, für die politischen Entscheidungen brauche es mehr wissenschaftliche Expertise, als nur die seine als Virologe. Anscheinend ist dem aber die Bundesregierung nicht gefolgt. Ehrlich gesagt, reibe ich mir gerade die Augen bei dem, was gerade geschieht. In der DDR haben wir für diese bürgerlichen Rechte und Freiheiten gekämpft, die jetzt aufgrund eines “harmlos” erscheinenden Infektionsschutzgesetzes einfach so kassiert werden können. – Deshalb meine Bitte: bleiben Sie und Ihre fachkundige Autorenschaft an der Sache dran, lassen Sie nicht locker und suchen für Ihre Statements auch eine größere Öffentlichkeit!
Mit herzlichem Dank und Gruß, Albrecht Pohlmann