13 May 2022

Vom Wühlen

Was macht ihr hier eigentlich? Diese Frage begleitet den Verfassungsblog, seit es ihn gibt. Mir als Journalisten erschien die Antwort eigentlich immer recht naheliegend: Ich finde interessant, was Verfassungs-Wissenschaftler_innen wissen, und will es meinen Leser_innen zugänglich machen. Das ist es, was der Verfassungsblog macht. Auf der Seite der Wissenschaft hingegen begegnete ich von Anfang an einer irritierten, befremdeten, mit Abwehr untermischten Faszination, die zwar mittlerweile von Gewöhnung überlagert, aber darunter gelegentlich immer noch deutlich zu spüren ist. Die Wissenschaft macht regen Gebrauch von uns, wir werden ja immer mehr zu einem normalen, etablierten Publikationsmedium, aber so richtig einen Reim kann sie sich manchmal immer noch nicht auf uns machen. Was macht ihr da eigentlich? Ist das zu unserem Nutzen? Oder womöglich (auch) zu unserem Schaden?

Die Bielefelder Geschichtstheoretikerin Lisa Regazzoni hat jüngst in der Zeitschrift Mittelweg 36 unter dem Titel “Schreiben gegen das Regime” eine sehr tolle Reflexion über das wissenschaftliche “Bloggen als subversive Praxis” veröffentlicht (das ganze Heft lohnt sehr die Lektüre) und darin eine Metapher eingeführt, die mir immer besser gefällt, je länger ich über sie nachdenke: Die seit 2013 mit ISSN-Nummern verseh- und damit eigentlich zitierbaren Blogs, schreibt sie, würden immer noch kaum in Bibliographien oder Schriftenverzeichnissen in Bewerbungen aufgeführt. “Jedoch wühlt sich die ISSN-Vergabe wie ein Maulwurf unter der Erde fort, bis der Erdhaufen der Revolution ans Licht kommt. All dieses Wühlen, wenn es die etablierten Publikationsformate auch (noch) nicht untergräbt, gräbt jedoch den Torf der Blogosphäre mit dem Boden der etablierten Publikationsregime unter.”1)

Wühlen. Das ist es, was wir tun. Wir wühlen.

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European Security – Responsibility of Member States in the European Security Union
Facing cross-border threats, the EU and its Member States increasingly extend the scope of their security cooperation.
In normative terms however, it remains vague how far the “sole responsibility” of Member States for their “national security” extends (Article 4 (2) TEU).
Thus, the event contributes to a more substantiated discussion, determining where the limits of both European Union and Member State action are.

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Die Metapher evoziert ein Leben unter der Erdoberfläche, im Stockdunklen, sprichwörtlich maulwurfsblind, was erst mal schlecht zum Streben nach dem Licht des Wissens und zu dem Offenen, das in dem Wort “veröffentlichen” steckt, zu passen scheint. Aber das ist die Sicht von oben herab, die Draufsicht aus der Vogelperspektive. Die Maulwurfperspektive sagt: Ich habe keine Ahnung, wo das hinführt, aber hier scheint es ein Stückchen weiterzugehen. Also grabe ich mal los. Der Maulwurf arbeitet an keiner Großen Erzählung, an keinem System und keinem Gebäude und keiner Landkarte. Es ist ein immer nur vorläufiges, stets auf Feldsteine und Lehmlinsen und Nicht-mehr-Weiterkommen gefasstes Vorarbeiten und Wegschaufeln und Gänge-Anlegen im fortwährenden Essay- und Versuchsmodus, geschützt vor Fressfeinden und Witterung, allein mit sich in der Ersten Person Singular, aber durchaus in Kontakt mit der Welt dies- und jenseits der Erdoberfläche und ein ökologisch wertvolles, wenngleich den auf makellosen Rasen bedachten Gärtner_innen manchmal Verdruss bereitendes Lebewesen.

Inwieweit sich auch andere Autor_innen des Verfassungsblogs in dieser Metapher wiedererkennen, wage ich nicht zu beurteilen. Aber es geht ja noch weiter. Früher, im Kalten Krieg, war der Maulwurf eine Metapher für den Doppelagenten, der die Grenze zwischen Uns und Jenen unterwühlt und unterläuft, hier für die einen spioniert und dort für die anderen. Auch das, scheint mir, passt gar nicht so schlecht. Ein subversives Verhältnis zu Grenzen ist schon kennzeichnend für das, was wir machen. Wir wühlen am liebsten im sauber Abgegrenzten, wo strikt geschieden wird zwischen Staaten, An- und Zugehörigkeiten, Geschlechtern und Hierarchieebenen. Deswegen sagen manche: Verfassungsblog, das sind die Linken. Auch das eine Abgrenzung, die wir mit Lust untertunneln.

Das erklärt vielleicht einen Teil des Befremdens, das wir in der Wissenschaft auslösen. Wissenschaft unterscheidet. Sie trennt Kohärentes von Widersprüchlichem, Ursächliches von Zufälligem, Erwiesenes von Vermutetem, System von Umwelt und nicht zuletzt sich selbst vom Anderen: Wissenschaftliches von Unwissenschaftlichem. Diese Unterscheidung ihrer selbst dient ihrer Identität und deren Schutz: Sie grenzt sich ab. Sie will nicht verfälscht, unterwandert, kolonisiert, politisch in Dienst genommen, Ökonomien der Aufmerksamkeit unterworfen werden. Sie ist defensiv, diese Unterscheidung, eine bisweilen durchaus mit Stacheldraht und Wachttürmen bewehrte Grenze, nicht zuletzt in der habituell seit jeher notorisch hierarchie- und autoritätsfreudigen deutschen Staatsrechtslehre.

Aber Wissenschaft unterläuft auch. Sie stellt in Frage, gründet tief und grübelt nach, verschiebt Grenzen und wirft Zäune um, und dass sie das tut und dabei ihre Horizonte, Methoden und Aporien stets mitreflektiert, das macht sie ja erst zur Wissenschaft und kennzeichnet ihre Identität. Deswegen findet sie es interessant, wenn da unter ihren Grenzen und Unterscheidungen herumgewühlt wird. Interessant als Forschungsobjekt. Als Gelegenheit zur Selbstreflektion. Und als Modus des wissenschaftlichen Schreibens und Veröffentlichens. Den vorläufigen, provokanten Essay- und Versuchsmodus, man probiert ihn aus. Manchen liegt er. Anderen nicht.

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Semper Reformanda – Religionspolitische Reformperspektiven für die Kirchen

Am 24./25.6.22 findet an der HU Berlin eine von Georg Essen (HU Berlin), Isabelle Ley (MPIL Heidelberg) und Tine Stein (Uni Göttingen) organisierte Tagung statt, auf der das Kooperationsmodell von Kirchen und Staat auf den Prüfstand gestellt wird: Was bedeuten die fortschreitende Säkularisierung und die religiöse Pluralisierung der Gesellschaft für dieses Modell? Angesichts des Missbrauchsskandals, der Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht und des Ausschlusses muslimischer Gemeinschaften vom Körperschaftsstatus stellt sich die Frage, wie das Verhältnis in Zukunft gestaltet werden kann.

Weitere Informationen und Anmeldung hier.

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Im vierzehnten Jahr seines Bestehens ist der Verfassungsblog längst nicht mehr Untergrund. Es hat wenig Subversives mehr, bei uns einen Text zu veröffentlichen. Im Gegenteil, es nützt der Karriere, freut die an Public Impact interessierten Fördermittelgeber, und das Zitieren des Verfassungsblogs ist in Wissenschaft und Justiz längst gewohnte Praxis. Wir sind Teil des Establishments.

Gewühlt, gehöhlt und unterminiert wird unterdessen anderenorts, auf sozialen Medien, in Telegram-Gruppen, hierarchiefrei und inklusiv und subversiv, dass einem schier das Hören und Sehen vergeht. Da gibt es überhaupt kein so oder anders, kein wahr oder falsch mehr, nur noch für oder gegen. Wenn man sich anschaut, wer da wühlt, dann stellt sich allerdings schnell heraus, dass es den Leuten mitnichten um das Unterlaufen von Grenzen, Staaten, An- und Zugehörigkeiten, Geschlechtern und Hierarchieebenen geht, sondern im Gegenteil: das sind zumeist die, denen dieses Unterlaufen eine Heidenangst bereitet und die das ganze grenzüberschreitende und -unterwandernde Krabbelzeug am liebsten mit Gift und Feuer bekämpfen würden.

Was uns wiederum zur Positionierung treibt. Zur Politisierung. Wir sind insoweit tatsächlich nicht neutral, nicht objektiv, nicht bloß Forum für die sogenannte geistige Auseinandersetzung. Wir haben da eigene Karten im Spiel. Ist das wissenschaftlich? Schwierige Frage.

Aber interessant!

Die Woche auf dem Verfassungsblog

… zusammengefasst von unserer neuen (Tusch, bitte!) Assistant Editor PAULINE SPATZ:

Zur Finanzierung der Ertüchtigung der Bundeswehr soll die Regierung ermächtigt werden, Kredite in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro aufzunehmen. Der aktuelle deutsche „Verfassungskick“, Parlamentsbindungen und Finanzierungsfesseln ausgerechnet zugunsten einer exekutiven Militärkasse zu lockern, spekuliert nicht allein auf leistungslose Okkasionalitätsprämien. SEBASTIAN HUHNHOLZ zeigt, warum die Zusage des Sondervermögens für die Bundeswehr auch ein verfassungspolitisches Roulettespiel ist.

Putins Krieg gegen die Ukraine hat die Europäische Kommission dazu veranlasst, das Konzept „RePowerEU“ zu erklären, um unabhängig von fossilen Brennstoffen aus Russland zu werden. EWAN McGAUGHEY findet, dass wir die vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten unserer europäischen Wirtschaftsverfassung nutzen sollten, um uns eindeutig von allen fossilen Brennstoffen zu verabschieden und so schnell wie technologisch möglich auf 100 % saubere Energie umzusteigen.

In dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Bürger_innenbeteiligung am Windenergieausbau erkennt ANTONIA BOEHL den Hinweis auf einen Verfassungswandel. Das Klimaschutzziel des Art. 20a GG und der Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels erscheinen als Einheit sowohl in den Leitsätzen und in der Begründung. Damit wird zwar noch kein neues Grundrecht geschaffen, aber doch eine neue Auslegung von Art. 20a GG.

Der bis März dieses Jahres amtierende UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Nils Melzer, hat der Bundesrepublik bei der Aufarbeitung rechtswidriger Polizeigewalt „Systemversagen“ attestiert. Ein strukturelles Defizit bei der rechtsstaatlichen Kontrolle exekutiven Handelns, das nach einem entsprechenden Ausgleich verlangt, finden BENJAMIN DERIN & TOBIAS SINGELNSTEIN.

Der EuGH adressiert in dem Urteil Getin Noble Bank (C-132/20) Fragen zur richterlichen Unabhängigkeit von Richter*innen, die in einem undemokratischen Regime oder in einem mangelhaften Verfahren ernannt wurden. Leider verfolgt der Gerichtshof einen sehr formalistischen Ansatz bei der Definition des Begriffs “Gericht”, was zu einer Schwächung der Rechtsstaatlichkeit und der richterlichen Unabhängigkeit führt, kommentiert PAWEŁ FILIPEK.

Der Oberste Gerichtshof Israels hat nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit geurteilt, dass die israelische Armee acht Palästinensische Gemeinden im südlichen Westjordanland räumen darf, um auf dem Gebiet eine militärische Übungszone zu errichten. ELIAV LIEBLICH legt die Grundlagen des Rechtsstreits und des Urteils dar und übt vor dem Hintergrund internationalen Besatzungsrechts scharfe Kritik an den Räumungsbestrebungen und dem Urteil.

In der Türkei könnte sich eine Niederlage von Erdogans AKP abzeichnen. Das wirft die Frage auf, wie eine potenzielle neue Regierung mit AKP-Funktionären in Justiz und Behörden umgehen sollte. Wie kann die Erosion der türkischen Demokratie umgekehrt werden? CEM TECIMER hat Vorschläge zu möglichen Strategien.

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Konferenz9/11, zwei Jahrzehnte später: eine verfassungsrechtliche Spurensuche

Gemeinsam mit der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) und uns, dem Verfassungsblog, begibt sich die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai auf eine Spurensuche.

Als Abschluss einer Serie an Online-Symposien findet am 23. Mai die Konferenz „9/11, zwei Jahrzehnte später: eine verfassungsrechtliche Spurensuche“ digital oder vor Ort in Berlin statt. Hier geht es zum Programm und hier zur Anmeldung.

Wir wollen herausfinden, wie die Anschläge vom 11. September 2001 die Wahrnehmung und das Denken vieler Menschen und das Handeln von Politik und Sicherheitsbehörden verändert hat und wo damit unsere Grundrechte gefährdet werden.

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In unserer Blog-Debatte zur Rolle von Parlamenten in Kriegszeiten schreibt RIVKA WEILL darüber, warum Russlands Forderungen zu Abspaltungen von ukrainischen Territorien nicht verfassungsrechtlich legitimiert werden können. IRINA KHMELKO wirft einen Blick die Rolle des ukrainischen Parlaments während des russischen Angriffskrieges und CHRISTOPH BIEBER geht der Frage nach, wie das ukrainische Parlament es schafft, sich im Zuge der Corona-Pandemie und des Krieges digital neu zu erfinden.

Der fortdauernde Krieg in der Ukraine wirft ein Licht auf entscheidende Herausforderungen unserer digitalen Medienlandschaft. Die durch die sozialen Medien ausgelösten “(Falsch-)Informationskriege” rund um die russische Invasion zeigen eine wachsende epistemische Kluft auf, die sich durch liberale Demokratien zieht. JOHANNES BUCHHEIM & GILAD ABIRI plädieren dafür, die Macht des Rechts zu nutzen, um neue Formen der intelligenten Sprachregulierung zu entwickeln, die die Funktionen nachahmen, die früher von der zentralisierten Gestaltung der Kommunikationsbedingungen übernommen wurden.

Am Falle der Slowakei zeigt MARTIN KOVANIČ in unserem 9/11-Symposium zu Privatsphäre, warum die beispiellose Zunahme der Massenüberwachung durch Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste das problematischste Nebenprodukt der Terrorismusbekämpfung darstellt.

Das 9/11-Symposium ging diese Woche in die siebte und letzte Runde. Unter dem Titel Rechtsstaatlichkeit untersucht EMRE TURKUT einige der vielfältigen Formen, in denen sich Notstandsbefugnisse seit dem 11. September in der ganzen Welt ausbreiten und zu einem Dauerzustand geworden sind. Die Folgen dieses Dauerzustands in Israel beschreiben SUZIE NAVOT & GUY LURIE am Beispiel des Einsatzes von Verwaltungshaft ohne Gerichtsverfahren durch die israelische Regierung. RICHARD ABEL beschäftigt sich mit dem Schicksal des Rechts und den Schäden, die die Rule of Law erlitten hat, seitdem die USA dem Terror vor über 20 Jahren den Krieg erklärt haben. KENT ROACH blickt nach Canada, wo die Regierung den Emergencies Act diesen Februar zu ersten Mal seit dessen Inkrafttreten 1988 benutzt hat, und zeigt, warum auch vergleichsweise milde Notstandsgesetze Grund zur Sorge geben. HANNAH RUSCHEMEIER setzt sich mit der administrativen Sicherheitsarchitektur in Deutschland vor dem Hintergrund der Entwicklung des informationellen Trennungssystems auseinander.

Im Falle einer Natur- oder Industriekatastrophe, die Leben und Eigentum gefährdet, kann die ungarische Regierung den Notstand ausrufen und per Dekret zu regieren, wie sie es in den letzten zwei Jahren getan hat. Ungarn plant angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nun eine Verfassungsänderung, nach der die Regierung diesen Notstand auch “im Falle eines bewaffneten Konflikts, eines Krieges oder einer humanitären Katastrophe in einem Nachbarland” ausrufen kann. Für GÁBOR MÉSZÁROS ist das nur das jüngste Kapitel in der Geschichte des Rückschritts von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.

So viel für diese Woche.

Den Link zur Unterstützung des Verfassungsblogs auf Steady finden Sie hier – hoch willkommen ist uns auch eine Einmal-Spende. Unsere IBAN lautet DE41 1001 0010 0923 7441 03. Vielen Dank und alles Gute!

Ihr

Max Steinbeis

References

References
1 Mittelweg 36, 2/2022, S. 119, Hervorhebungen im Original.

SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Vom Wühlen, VerfBlog, 2022/5/13, https://verfassungsblog.de/vom-wuhlen/, DOI: 10.17176/20220514-062122-0.

One Comment

  1. Eberhard Huber Sat 14 May 2022 at 09:13 - Reply

    Sehr geehrter Herr Steinbeis,

    Ihr Text “Vom Wühlen” lässt mich nach jahrelanger Leserschaft zum ersten Mal einen Kommentar schreiben. Zuerst einmal vielen Dank für die unermüdliche Arbeit, viele der Beiträge haben mich hinter die Kulissen vermeintlich einfacher Fragen schauen lassen.

    Zur Wissenschaftlichkeit … zur Wissenschaft gehört neben dem Separieren auch das Hinterfragen von vermeintlichen Wahrheiten, das Hinterfragen ist manchmal kaum vom Wühlen zu unterscheiden.

    Zum Positionieren in Sachen “dafür / dagegen Kultur” … Recht kann als Herrschafts- bzw. Durchsetzungsinstrument oder als Schutzinstrument gesehen werden. Dass es auch in diesem Spannungsfeld einen Mittelweg gibt scheint von derzeit häufig vergessen zu werden. Insofern ist auch hier eine wissenschafltiche Positionierung (mit eigenen Karten) wichtig

    viele Grüße Eberhard Huber

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