Bestenauswahl oder Beinfreiheit?
Am kommenden Donnerstag wird sich der schleswig-holsteinische Landtag mit einem Gesetzentwurf zwecks Änderung des Landesrichtergesetzes befassen. Der Entwurf wird von allen demokratischen Fraktionen getragen und zielt im Kern darauf ab, die Grundsätze der Bestenauswahl nach Art. 33 Abs. 2 GG bei der Anstellung und Beförderung von RichterInnen im Land zugunsten von „mehr Beinfreiheit“ für den Richterwahlausschuss zurückzufahren. Wer „die Besten“ sind, soll sich fortan nicht mehr (nur) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sondern nach anderen, allerdings nicht näher beschriebenen Kriterien entscheiden. Der Plan ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch politisch höchst problematisch.
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