30 October 2020

Weißglut in Warschau

Drei Tage vor dem Wahldienstag in den USA werden Sie vermutlich kein Verfassungsblog-Editorial mehr benötigen, um so richtig schlecht draufzukommen. Erstochene Kirchgänger in Frankreich. Voll laufende Intensivstationen in ganz Europa. Das hören wir in den Nachrichten und doom-scrollen es im Internet, während wir in einer Art Depri-Déjavu erneut in unseren Wohnungen sitzen, kontaktbeschränkt, selbst-isoliert und voller Unruhe, und es draußen unterdessen unaufhaltsam November wird.

Vielleicht lohnt es sich in dieser Situation auch emotional, den Blick auf Polen zu richten.

Die gewaltigen Proteste dort in der letzten Woche sind in der deutschen Öffentlichkeit eher unaufgeregt zur Kenntnis genommen worden: Naja, so der Eindruck, das Verfassungsgericht hat das Abtreibungsrecht verschärft, Frauen, Linke und Intellektuelle sind jetzt sauer deswegen, kein Wunder. Was denn sonst?

Ich wäre heute gern nach Warschau gefahren, um mir selbst ein Bild zu verschaffen. Aber leider haben wir Pandemie. So habe ich stattdessen mit ein paar Freunden in Polen gesprochen und mir ihre Sicht der Dinge schildern lassen. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Das ist staunenswert, was da gerade passiert.

Nicht konservativ: rechtsextrem

Am vorletzten Donnerstag hat bekanntlich das polnische “Verfassungsgericht” das geltende Abtreibungsrecht für verfassungswidrig erklärt, da es angeblich die Menschenwürde des Fötus nicht hinreichend schütze. Dieses Abtreibungsrecht war das Produkt eines Kompromisses, den die damalige Regierung 1993 mit der übermächtigen katholischen Kirche geschlossen hatte, und sah vor, dass der Abbruch der Schwangerschaft nur in sehr engen Ausnahmen nicht strafbar ist. Deren praktisch Wichtigste: der Fötus hat schwere Missbildungen.

Diese Ausnahme war es, die das “Gericht” für verfassungswidrig erklärte. Dies ist aus einer ganzen Reihe von Gründen kein reguläres Urteil, und dass mehrere so genannte “Anti-Richter” an dem Verfahren mitgewirkt haben und diese vormals als Verfassungsgericht bekannte Institution diesen Namen schon lange nicht mehr verdient, ist nur einer davon.

Das “Urteil”, sagt man, habe bereits seit einem Jahr fertig in der Schublade gelegen. Niemand zweifelt daran, dass die Entscheidung, es gerade jetzt zu verkünden, in der Zentrale der Regierungspartei PiS gefallen ist. Irgendetwas wird sie sich davon versprochen haben – nur was? Wollte sie davon ablenken, dass in der Pandemie das Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch steht? Wollte sie nach dem Streit um das Tierschutzgesetz, das im Sommer beinahe die Regierungskoalition zum Krachen gebracht hätte, sich mit einem wuchtigen Schlag auf die rechte Pauke wieder Gehör und Respekt verschaffen? Hatte sie gehofft, dass irgendjemand ernsthaft glaubt, dies sei das Urteil eines unabhängigen Gerichts, für das sie nicht verantwortlich gemacht werden würde? Was auch immer: jedenfalls ist es gründlich schiefgegangen.

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Materiell ist das “Urteil” bis weit in die Reihen der PiS hinein unpopulär, und das ist auch kein Wunder. Das ist kein konservatives Urteil. Das ist ein rechtsextremes Urteil. Der Mutter gegen ihren Willen zuzumuten, einen nicht lebensfähigen Fötus auszutragen und zu gebären – das macht man nicht, weil einem das irdische Schicksal des ungeborenen Lebens angeblich so am Herzen liegt. Das ist unmenschlich, und zwar mit voller Absicht. Das macht man, um der Frau zu zeigen, was man mit ihr alles machen kann.

Das heißt umgekehrt: Mit diesem Urteil wurde den allermeisten Polinnen und Polen schlagartig und geradezu körperlich klar, was es bedeutet, keine unabhängige Justiz mehr zu haben. Gerichten ausgeliefert zu sein, die auf jede rechtsextreme Hundepfeife gelaufen kommen, solange es die Regierung ist, die hineinbläst. Wer nicht selbst schwanger war oder werden könnte, hat doch in der Regel eine Tochter, Schwester, Frau, um deren Körper es hier geht und nicht um irgendein abstraktes Rechtsstaatlichkeitskonzept. Um den Körper jeder Frau. Das Schicksal, sein Kind nur zum Sterben gebären zu müssen, kann jede Frau treffen, nicht nur irgendwelche Liberalen aus Warschau, Breslau und Danzig.

Revolte der Jugend

Kein Wunder also, dass sie auf die Straße gingen. Erst die üblichen Liberalen in Warschau, Breslau und Danzig, die auch bisher schon mit ernster Miene bei jedem Protestmarsch gegen das PiS-Regime mitgegangen waren. Doch sehr schnell auch eine ganz andere Crowd. Leute auf dem Land, in irgendwelchen Provinzstädtchen, wo die PiS ihre eigentliche Basis hat. Junge Leute, 18, 20 Jahre alt, die man noch nie bei den Demonstrationen gesehen hatte, nicht besonders politisch, aber mit allen Netflix-Wassern gewaschen und nicht gesonnen, die Mahnung der Kirche, das Jahr des 100. Geburtstags des Heiligen Jan Paweł II nicht durch Kundgebungen wider das Gebot Gottes zu entweihen, über Gebühr ernst zu nehmen. Sie alle gingen raus, in ungeheurer Zahl, viele Hunderttausende, und nur ein Teil formierte sich zu Protestzügen. Ein anderer Teil setzte sich einfach auf die Hauptverkehrsadern. Der Verkehr kam zum Erliegen in vielen großen Städten. Dezentral, organisiert über Instagram und TikTok. Nicht zu fassen, nicht zu stoppen. Und wütend, sehr wütend. Keine Slogans rufen sie, keine Forderungen, sondern nur noch: WYPIERDALAĆ! Verpisst euch.

Am Dienstag nachmittag trat Jarosław Kaczyński, der allmächtige PiS-Vorsitzende, vor die Kamera, und wer geglaubt hatte, er werde die Wellen der Empörung zu beruhigen versuchen, sah sich eines Besseren belehrt: Im Gegenteil, der kleine alte Mann ließ sich auf eine Weise filmen, die die Älteren auf verstörende Weise an die Ausrufung des Kriegsrechts durch General Jaruszelski 1981 erinnern musste, das Trauma einer ganzen Generation in Polen, und den Rest an den Diktator Lukaschenka in Belarus nebenan. Vor allem aber war es der Inhalt von Kaczyńskis Ansprache, der vielen Pol_innen grabeskalte Schauer den Rücken hinunter trieb. Der Vizepremier, in dessen Händen das Kommando über den gesamten inneren Sicherheitsapparat der Republik liegt, rief seine Anhänger dazu auf, mit eigenen Händen die Kirchen zu verteidigen – ein Ruf, den die neofaschistischen Gangs und Milizen nur als an sich gerichtet verstehen konnten: der Chef des Sicherheitsapparats, der einen Bürgerkrieg entfacht.

Wie das enden wird? Das weiß niemand. Präsident Duda, lange abgetaucht, hat sich zu Wort gemeldet, nachdem sogar seine Tochter und Beraterin sich öffentlich gegen das Urteil positioniert hatte, und kündigt an, einen Kompromiss vermitteln zu wollen. Wer solchen Ankündigungen Vertrauen schenken möchte, der sei an Dudas Rolle bei der “Justizreform” 2017 erinnert. Der Mann ist eine Kreatur Kaczyńskis, und nichts rechtfertigt die Annahme, dass er zu irgendetwas anderem taugt.

So oder so wird sich an diesem Wochenende entscheiden, ob Kaczyński weiter eskalieren, ob er zurückrudern oder womöglich gestürzt werden wird. Vieles ist möglich, und nicht alles davon ist ein Grund, sich zu freuen. Eine Variante, wie die Regierung die Sache noch befriedet bekommen könnte, wäre besonders ironisch: Sie könnte sich weigern, das Urteil im Amtsblatt zu veröffentlichen. Remember? Den Trick hat sie angewandt, als das Verfassungsgericht (damals noch ohne Gänsefüßchen) 2016 seine eigene Unterjochung für verfassungswidrig erklärte. Es gäbe rechtlich zwar nicht den Hauch eines Arguments (die Gänsefüßchen ausgenommen), die Ausfertigung des Urteils zu blockieren, aber das hat die PiS ja noch nie groß gestört. Umgekehrt wäre die Veröffentlichung des Urteils mitten in die Proteste hinein ein probates Mittel, den Konflikt zu eskalieren.

In Warschau wird unterdessen die Militärpolizei eingesetzt, um Kirchen und Regierungsgebäude abzusichern. Zuvor hatte sich die Regierung ermächtigen lassen, auch Angehörige der Streitkräfte zur Pandemiebekämpfung heranzuziehen.

Hoffentlich geht das alles gut aus.

Wer übrigens hier in Berlin Solidarität zeigen will: Die Präsidentin des “Verfassungsgerichts”, eine weitere Kaczyński-Kreatur namens Julia Przyłębska, ist die Ehefrau des polnischen Botschafters in Deutschland. Sie hat sich offenbar vor der ganzen Aufregung in die Botschafterresidenz in Berlin geflüchtet. Auch da wurde in dieser Woche regelmäßig demonstriert. Wir sind ja in Europa, nicht wahr? Gemeinsames Boot und so? Mundschutz nicht vergessen!

Dank an Aleksandra Gliszczynska-Grabias, Małgorzata Szuleka, Tomek Koncewicz, Martin Mycielski und Anna Wójcik für wertvollen Input.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Mehr zum Abtreibungsurteil in Polen: ANNA RAKOWSKA-TRELA fasst die Hintergründe zusammen, und TOMASZ TADEUSZ KONCEWICZ fordert, sich auf das langjährige rechtsstaatliche Fundament des alten Verfassungsgerichts zu besinnen und die Dinge beim Namen zu nennen: Das aktuelle Gebilde unter „Präsidentin“ Przyłębska ist verfassungswidrig und illegitim.

In Deutschland wird lautstark über die Rollenverteilung zwischen Exekutive und Parlamenten in der Corona-Politik diskutiert. ROMAN LEHNER erklärt, warum die Polemik über Angela Merkels “Kriegskabinett” Unfug, an der Forderung nach einer stärkeren Parlamentarisierung der Corona-Politik aber durchaus etwas dran ist.

In den USA hat der Senat Amy Coney Barrett als Richterin am US Supreme Court bestätigt. Bei der Anhörung hatte der demokratische Senator Sheldon Whitehouse den Anlass genutzt, die erfolgreichen Versuche rechter Gruppierungen wie der Federalist Society oder dem Judicial Crisis Network, mittels „dark money“ die Justiz nach ihrem Bilde zu formen. ALANI GOLANSKI führt aus, warum diese Bestrebungen den amerikanischen Rechtsstaat untergraben.

Auch in Spanien läuft es nicht rund in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Seit Dezember 2018 ist die Amtszeit der Mitglieder des Obersten Justizorgans abgelaufen, doch neue Mitglieder wurden bislang noch nicht ernannt. Abhilfe soll nun eine Reform des bisherigen Wahlsystems schaffen, was jedoch aus Sicht von NURIA DÍAZ ABAD und der Europäischen Kommission nicht mit EU-Standards vereinbar ist.

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In unserem Rule-of-Law-Podcast steht in dieser Woche eine Berufsgruppe im Mittelpunkt, deren Bedeutung für den Rechtsstaat man womöglich erst erkennt, wenn man sie nicht mehr hat: unabhängige Anwält_innen. Mit MARGARETE VON GALEN, JEREMY MCBRIDE, MIKOŁAJ PIETRZAK und COSKUN YORULMAZ diskutiere ich in Folge 6, wie es um die Anwaltschaft steht in der Türkei, in Polen, in Großbritannien, in Deutschland und in Europa allgemein.

In Bangladesch verlangt die Verfassung zwar die Gleichstellung der Geschlechter, aber das ist nach Ansicht von PSYMHE WADUD kaum mehr als eine schöne Fassade.

Damit wir vor lauter Novemberregen nicht völlig depressiv werden: In einem historischen Referendum hat sich das chilenische Volk zu 78,27% dafür ausgesprochen, die alte Verfassung aus der Pinochet-Ära durch eine neue abzulösen. SVENJA BONNECKE bespricht die Hintergründe des Referendums und welchen Inhalt die zukünftige Verfassung haben soll.

Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts von Brandenburg, das Paritätsgesetz einstimmig für verfassungswidrig zu erklären, hält WOLFGANG HECKER inhaltliche staatliche Vorgaben an die Parteien hinsichtlich des Auswahlverfahrens von Abgeordneten für grundsätzlich unzulässig und dafür eine Änderung des Grundgesetzes für nötig.

ROBERT BROCKHAUS, SIMON GERDEMANN und CHRISTIAN THÖNNES sorgen sich um die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Anstatt Whistleblowern endlich den rechtlichen Schutz bieten, der ihnen in Deutschland aktuell fehlt, strebt das Bundeswirtschaftsministerium eine auf europarechtliche Sachverhalte beschränkte „1:1-Umsetzung“ an, was zu verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen und damit den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzen würde.

In der Schweiz haben zwei Gerichte Klimaaktivisten aufgrund eines “Klimanotstands” freigesprochen, was SASKIA STUCKI analysiert.

In Kirgisistan hegt Machthaber Sadyr Japarov verfassungswidrige Pläne, die alle Fortschritte in Sachen demokratische Verfassungsstaatlichkeit der letzten 15 Jahre zunichte machen könnten, wie JULIA EMTSEVA analysiert.

Mitarbeit: Jochen Schlenk

Soweit für diese Woche. Ihnen alles Gute, vor allem wenn Sie uns auf Steady, per Paypal (paypal@verfassungsblog.de) oder per Banküberweisung (IBAN DE41 1001 0010 0923 7441 03, BIC PBNKDEFF) unterstützen!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Weißglut in Warschau, VerfBlog, 2020/10/30, https://verfassungsblog.de/weisglut-in-warschau/, DOI: 10.17176/20201030-235501-0.

2 Comments

  1. CA Sat 31 Oct 2020 at 12:45 - Reply

    Es ist bedauerlich, dass Ihr Autor Golanski von “dark money” raunt, aber auch auf Nachfrage eines anderen Lesers (in den Kommentaren) offenbar nicht willens oder in der Lage ist, zumindest knapp zu umreißen, auf was und wen er sich im Einzelnen bezieht. Geht es hier um strafbare Bestechung bzw. Bestechlichkeit? Falls ja, wer hat wen bestochen? Oder sind (in den USA) legale Praktiken gemeint, die Golanski politisch ablehnt?

    Statt auf derartige berechtigte Fragen zu antworten, verweist er auf das Video eines langwierigen Statements eines Senators in einer Anhörung. Unklar bleibt, ob und gegebenenfalls inwieweit sich Golanski dessen Inhalte zu eigen macht.

    Der Blogbeitrag würde erheblich an Überzeugungskraft gewinnen, wenn der Autor die zentralen Punkte eigenständig darstellen und vor allem belegen würde. Nur das – meine ich – dürfte dem gewohnten Standard des Verfassungsblog genügen.

  2. Weichtier Sat 31 Oct 2020 at 13:22 - Reply

    Also die katholische Kirche ist „übermächtig“ und Jarosław Kaczyński ist der „allmächtige“ PiS-Vorsitzende. Nach herkömmlichen Regeln des Textverständnisses wäre dann Jarosław Kaczyński die katholische Kirche (für eine „Übermacht“ sollte außerhalb einer „Allmacht“ kein Raum sein).

    Präsident Duda mag die Unterstützung von Jarosław Kaczyński haben und ihn auch unterstützen. Aber er wurde auch vom polnischen Wahlvolk 2015 und 2020 gewählt. Die Bezeichnung von Präsident Duda und der Richterin Przyłębsk als Kaczyński-Kreaturen finde ich mehr als despektierlich. Vielleicht sollte das Editorial mit weniger Schaum vor dem Mund geschrieben werden und mit mehr Rücksicht auf die Regeln für Kommentierungen:
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