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03 August 2026

Bollwerk oder Einfallstor?

In ihrem Wahlprogramm offenbart die AfD Sachsen-Anhalt im Duktus und zahlreichen Programmpunkten die Radikalität ihres beabsichtigten kulturellen und politischen Wandels. Ihre in weiten Teilen völkische und rassistische Politikvorstellung flankiert sie mit einer Rückkehr zu traditionellen Geschlechterrollen und -bildern inklusive der Verkündung umfangreicher Prämien für das Gebären deutscher Kinder. Die AfD plant den strukturellen Umbau etwa der Landeszentrale für politische Bildung zu einem „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“, den Ausstieg aus dem Medienstaatsvertrag und den – rechtlich fragwürdigen – Austausch von bis zu 200 Landesbeamt:innen. Einem pluralen und liberalen Weltverständnis setzt sie „Nationalstolz“ entgegen. Politische Gegner:innen attackiert sie ebenso wie die „globalistische Klimaideologie“ oder Gleichstellungsanliegen. In vielfacher Hinsicht bestätigt die AfD mit ihrem Programm die Einstufung des Landesverbands durch den Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch, da sich die „politische Agitation der AfD Sachsen-Anhalt gegen essentielle Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ richtet.

Auch wenn die AfD stets beteuert, die wahre Hüterin von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu sein, besteht angesichts ihrer rechtsextremistischen Ausrichtung die Besorgnis, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung, vor allem die Gewährleistung von Menschen- und Minderheitenrechten, erheblichen Schaden nehmen könnte. Sowohl die Gerichtsbarkeit als starke Garantin dieser Rechte als auch die demokratische Zivilgesellschaft könnten erheblich unter Druck geraten. Dies zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen sich populistisch-autokratische Parteien etabliert haben, auch wenn nicht umstandslos von den Verhältnissen einer nationalen populistisch-autokratischen Regierung auf die Möglichkeiten innerhalb eines bundesstaatlich eingehegten und föderal eingebundenen Landes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden kann. Was die deutsche Justiz angeht, wurden entsprechende Szenarien im Justiz-Projekt des Verfassungsblogs entworfen. Fernliegend erscheinen sie keineswegs. 

Was wäre, wenn…

Seit langem werden in öffentlichen und wissenschaftlichen Kommentaren die rechtliche und tatsächliche Umsetzbarkeit zahlreicher Versprechungen angesichts bestehender völker- und unionsrechtlicher Verpflichtungen sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben, finanzieller Restriktionen und mangelnder Regierungserfahrung sowie die potenziellen Folgen für die Bildungslandschaft, die Wissenschaft, die Demokratie und die wirtschaftliche Lage des Landes diskutiert. 

Seit die Wahlprognosen für die Landtagswahl im September 2026 es erstmals möglich erscheinen lassen, dass eine rechtsextreme Partei in einem deutschen Bundesland die Regierung stellen oder an ihr beteiligt sein könnte, nimmt die Debatte noch einmal mehr an Fahrt auf. Darauf hat der Landtag in Sachsen-Anhalt reagiert und eine Parlamentsreform verabschiedet, die unter anderem Blockademöglichkeiten einer Sperrminorität, etwa bei der Nachbesetzung von Richter:innenstellen am Landesverfassungsgericht, beschränken soll. Sollte die AfD die absolute Mehrheit erringen oder fehlende Prozentpunkte durch Überläufer oder die Duldung anderer Parteien ausgleichen, könnten diese Sicherungen – so wichtig sie sind – teilweise wirkungslos werden oder sogar das Gegenteil des Intendierten bewirken.

All diese Fragen werden intensiv debattiert. Noch relativ wenig beleuchtet sind hingegen die Wechselwirkungen zwischen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt und dem deutschen Bundesstaat. Schon auf den ersten Blick ist klar, dass hier ambivalente Beziehungen vorherrschen: Indem der bundesrepublikanische Föderalismus die Auswirkungen einer Landeswahl weitgehend auf dasjenige Land beschränken würde, das diese Wahlentscheidung getroffen hat, wirkt er einerseits wie ein Schiff mit einem gefluteten Schott. Damit stellt er ein wichtiges Instrument wehrhafter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dar. Andererseits machen die derzeit noch herrschenden Mehrheitsverhältnisse im Bund aber auch deutlich, dass die AfD keine Chancen auf Regierungsmehrheiten hätte, wenn es gar keine Untergliederung in Länder gäbe. Die föderale Ordnung begrenzt somit die Auswirkungen rechtsextremer Regierungen, während sie diese gleichzeitig erst ermöglicht. Diese Ambivalenz wirft ein Schlaglicht auf die umfassendere Frage: Inwiefern wirkt der Föderalismus eigentlich als Bollwerk gegen und/oder als Einfallstor für Rechtsextremismus?

Föderalismus als (überflüssiges) Beiwerk der Demokratie?

Der Föderalismus wird nicht selten als überkommenes Beiwerk der Demokratie in Deutschland wahrgenommen, das sich zwar historisch herleiten lasse, jedoch keine sinnvolle gegenwärtige Funktion aufweise und womöglich gar abzuschaffen sei. Die Rede ist von einem Flickenteppich, der das „Durchregieren“ verhindert, oder auch von Kleinstaaterei, und das föderale Getriebe wird oft mit einer Mischung aus Belustigung und Verärgerung zur Kenntnis genommen. 

Umso überraschender ist es für viele, dass sich derzeit der Föderalismus in den USA als eines der wichtigsten Bollwerke gegen autokratische Tendenzen des Zentrums zu entpuppen scheint. Gerade die Schwerfälligkeit und die Bremsen, die das föderale System geschaffen hat, sind es, die den um sich greifenden Zerfall der demokratischen Institutionen mindestens verzögern und es ermöglichen, Gegengewichte aufzubauen, mit denen das schwankende System womöglich noch stabilisiert werden kann.

Dies ist indes weit weniger zufällig, als es den Anschein hat. Denn wie man in den Federalist Papers nachlesen kann, war es nicht nur die Pfadabhängigkeit der eigenen Staatswerdung, sondern eine genuine Sorge vor einem Missbrauch der Macht, die die amerikanischen Gründungsväter dazu bewog, das föderale Modell zu statuieren und neben der horizontalen auch eine starke vertikale Gewaltenteilung vorzunehmen. 

Zwar ist der Föderalismus in Deutschland im Vergleich zu den USA wesentlich schwächer ausgestaltet und zeichnet sich neben einer schleichenden Zentralisierung durch einige Besonderheiten aus, die sich etwa mit dem Begriff des Exekutivföderalismus treffend bezeichnen lassen. Aber auch den deutschen Bundesstaat, der auf eine jahrhundertelange (kon-)föderale Tradition deutscher Staatswerdung zurückgeht, hat man nach 1945 bewusst als Instrument zur Verhinderung von Machtkonzentration wieder ins Leben gerufen. Im Lichte jüngster politischer Entwicklungen könnte ihm die Rolle zukommen, Länder mit einer rechtsextremen Regierung in die Schranken zu weisen.

Wäre dies nicht undemokratisch? Einerseits nein, denn die Schranken resultieren daraus, dass die Mehrheitsverhältnisse an anderen Stellen im Mehrebenensystem anders aussehen. Andererseits ist es Bundesstaaten (ob historisch gewachsen oder am Reißbrett entworfen) inhärent, dass sie die demokratische Legitimation durch eine föderale Komponente erweitern und so verschiedene demokratische Einheiten nebeneinander, übereinander und in vielfältigem Bezug zueinander stellen. Auch die Länder weisen dabei Elemente der Staatlichkeit auf, während aber die Souveränität beim Gesamtstaat liegt. Dieses sperrige Konstrukt führt dazu, dass verschiedene demokratisch legitimierte Akteure nebeneinander treten. Dies erzeugt Reibung und Spannung, führt aber nicht zu mangelnder demokratischer Legitimation.

Föderalismus und Resilienz

Es sind gerade dieses Spannungsverhältnis sowie die Aufteilung der demokratisch legitimierten Akteure auf verschiedene Ebenen, die den Föderalismus auszeichnen und ihn zu einem lohnenswerten Gegenstand der Resilienzforschung mit Blick auf die Gefahr des Verlusts an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit machen. Welche Instrumente im Föderalismus zur Verfügung stehen, wie man sie im Sinne eines Bollwerks nutzen könnte und umgekehrt wo rechtsextreme Parteien den Föderalismus geradezu ausnutzen könnten, er sich also als Einfallstor erweist, leuchten die Beiträge dieses Symposiums aus. Dabei ist auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Föderalismus an manchen Stellen weder blockiert noch ermöglicht, sondern schlicht ein spezifischer Rahmen für die ohnehin stattfindende Auseinandersetzung ist. 

Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, nimmt das Symposium einen Mix aus rechts- und politikwissenschaftlichen Perspektiven ein. Diese sind oft nicht trennscharf voneinander zu unterscheiden, denn es geht um Machtausübung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben sowie um die Schaffung von Recht durch politische Prozesse. Zugleich wird damit der Tatsache Rechnung getragen, dass der Föderalismus einerseits ein verfassungsrechtliches Strukturprinzip darstellt, aber andererseits auch gelebte politische Praxis, und dass sich erst in der Betrachtung dieser Wechselwirkung die Frage beantworten lässt, ob er rechtsextremes Regierungshandeln begünstigt oder be- bzw. sogar verhindert. 

Die Beiträge – die in den kommenden Tagen erscheinen werden – erstrecken sich dabei auf den kooperativen Föderalismus in seiner Gestalt der Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern im Rahmen von Ministerkonferenzen oder bei Abschluss von Staatsverträgen (Beitrag Hanschel/Schwegat), die Zusammenarbeit im Bundesrat (Beitrag Prust), den Bundeszwang und andere Regelungen zur Erzwingung grundgesetzkonformen Verhaltens eines Bundeslandes (Beitrag Leber) wie umgekehrt die möglichen Auswirkungen von Sanktionen auf eine weitere Politisierung ostdeutscher Identität mit entsprechendem Polarisierungspotenzial (Beitrag Reiche/Fiebelkorn), die finanzielle (Beitrag Dobner/Zwingmann) und gerichtliche (Beitrag Klein/Koban) Einbindung in das föderale Mehrebenensystem und sich hieraus ergebende Möglichkeiten und Restriktionen, den Verfassungsschutz als Bestandteil des Sicherheitsföderalismus (Beitrag Hohner/Stoye)  sowie die Widerstandspotenziale auf kommunaler Ebene (Beitrag Körber/Ringwald/Knobloch) 

Was also: Bollwerk oder Einfallstor?

Die gesammelten Beiträge zeigen, dass man keines der beschriebenen Felder eindeutig als Bollwerk oder Einfallstor bezeichnen kann. Zwar sind Unterschiede erkennbar, im Endeffekt finden sich aber jeweils Elemente beider Phänomene sowie Bereiche, in denen eine klare Zuordnung nicht möglich ist. Letztlich zeigt sich daran, dass sich die politisch artikulierte Brandmauer im Bereich des Föderalismus nur um den Preis effektiver Kooperation aufrechterhalten lässt. Das heißt, man kann die föderale Gewaltenteilung dazu nutzen, rechtsextreme Bestrebungen auszubremsen, aber aufgrund der rechtlichen und politischen Verwobenheit eines Mehrebenensystems sind negative Rückkopplungen nicht auszuschließen. Die föderalen Akteure stehen folglich vor einem Dilemma – einerseits kann der Föderalismus ein schlecht regiertes Land bloßstellen, also Schwächen der Politik offenbaren, andererseits bedarf die intraföderale Kooperation einer Zusammenarbeit auch über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg, um Vorteile für alle zu erzielen. 

Die große Schwierigkeit besteht am Ende also darin, zu entscheiden, welche Kooperation noch politisch wünschenswert und rechtlich möglich (oder gar geboten) ist, und wo die föderalen Blockadeinstrumente ein probates Mittel gegen rechtsextreme Politik darstellen. Dabei gilt es, auch unter schwierigen Bedingungen das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik nicht aus den Augen zu verlieren, ohne damit zugleich die Fehler einer AfD-Landesregierung unsichtbar zu machen. Dieser Spagat ist eine Aufgabe, über die man im Rahmen der Brandmauer-Diskussion derzeit noch viel zu wenig spricht. Auch institutionelle Vorkehrungen wurden kaum getroffen, vielmehr will man offenbar improvisieren. Eine Funktion dieses Symposiums ist es daher, die Herausforderungen sichtbar zu machen. Dies mag dort, wo es möglich ist, entsprechende Vorbereitungen in den Institutionen anregen. Außerdem geht es darum, die Probleme in den öffentlichen Diskurs einzuspeisen, damit man auf diese Weise Präferenzen entwickeln und artikulieren kann. 

Was zu tun wäre

Wie also kann man das Bollwerk stärken und die Einfallstore schließen, ohne sich einzumauern? 

Ein zwingender erster Schritt ist eine weitere Sensibilisierung aller Akteur:innen für die möglichen Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für das Land und den Bund – etwa im Bereich der Sicherheits– oder auch der Bildungspolitik. Diese Diskussion nimmt zwar ebenfalls bereits Fahrt auf, aber die hier versammelten Beiträge machen deutlich, dass das Spektrum institutioneller Vorkehrungen und politischer Gegenmaßnahmen noch nicht vollständig ausgelotet ist.  

Mit der Parlamentsreform im April 2026 haben zweitens die demokratischen Parteien Sachsen-Anhalts einen Weg selbst aufgewiesen, nämlich eine vorsorgliche Anpassung institutioneller und legislativer Instrumente im Hinblick auf den Fall einer künftigen Änderung von Mehrheitsverhältnissen. Diese Vorausschau könnte auch für den Fall der Bund-Länder-Koordination wirksam werden, indem etwa die entsprechenden Institutionen noch weitergehend ihre Konsensprinzipien überdenken und sich so vor Blockaden schützen oder indem gewissermaßen Vorratsbeschlüsse getroffen werden.  

Eine dritte Möglichkeit liegt in der Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit, etwa durch zweckgebundene Projektförderungen, insbesondere in den Bereichen, die die AfD gezielt torpediert (zum Beispiel Klima- und Umweltschutz). Der Bund könnte hier im Rahmen seiner begrenzten rechtlichen Möglichkeiten mit einem „goldenen Zügel“ direkt in das Geschehen vor Ort eingreifen, ohne auf die praktisch wenig vielversprechenden Mittel von Sanktionen – etwa den Bundeszwang – zu vertrauen.  

Das gilt viertens auch für die demokratische Zivilgesellschaft, die die AfD nach allen Ankündigungen politisch und finanziell als Erste unter Druck setzen wird. Neben finanzieller Unterstützung, etwa durch Stiftungen, sind auch Rechtshilfe für diffamierte Akteur:innen oder die Unterstützung von Netzwerken wichtige und ausbaufähige Instrumente.  

Fünftens zeigt die EU in den Fällen Ungarns und Polens, dass Geldgeber massiven Druck ausüben können, wenn sie auf undemokratische Tendenzen und das Verletzen europäischer Werte mit dem Einfrieren von Geldern reagieren. Sachsen-Anhalt würden solche Maßnahmen angesichts seiner hohen Abhängigkeit von Zuflüssen aus dem Bund und der EU besonders empfindlich treffen. Das ist einerseits keine schöne Aussicht, weil sie auch die Mehrheit derjenigen treffen würden, die nach gegenwärtigem Stand nicht die Absicht haben, das Schicksal des Landes in die Hände der AfD zu legen, könnte aber andererseits – siehe Polen und Ungarn – langfristig zum Erfolg einer Rückkehr zu freiheitlich-demokratischen Werten beitragen. 

Abschließend ist aber, sechstens, bis zum Wahltag im September weiter offen, ob die föderalen Blockademöglichkeiten überhaupt notwendig werden. Noch können demokratische Parteien, Zivilgesellschaft und Wähler:innen in Sachsen-Anhalt verhindern, dass das Land zum Spielfeld einer rechtsextremen Regierung wird – durch einen engagierten Wahlkampf und kluge Wahlentscheidungen.


SUGGESTED CITATION  Dobner, Petra; Hanschel, Dirk: Bollwerk oder Einfallstor?, VerfBlog, 2026/8/03, https://verfassungsblog.de/bollwerk-oder-einfallstor/, DOI: 10.59704/71e843340e1257fa.

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