VB Security and Crime
VB Security and Crime is a cooperation of the Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law (MPI-CSL) and the Verfassungsblog in the areas of public security law and criminal law. The MPI-CSL Institute is a member of the Max Planck Law network.
LATEST POSTS
Regulating AI at Europe’s Borders
How does the EU's AI Act affect migration and border management? This blog examines the critical gaps and challenges posed by the classification of high-risk AI systems, revealing how exceptions and loopholes amplify fundamental rights risks and accountability gaps. The analysis points out the need for stronger oversight and higher standards to protect the rights of individuals affected by AI-driven migration technologies.
Continue reading >>EU’s AI Act and Migration Control. Shortcomings in Safeguarding Fundamental Rights
In the European Union, AI and non-AI technologies are increasingly being used for border and migration control. In this blog, Brouwer argues that the new AI Act, while adding safeguards, falls short of sufficiently protecting fundamental rights. This is due to its blanket exceptions and broad discretion for national and EU agencies to experiment with AI tools when making decisions about migrants, including asylum seekers and refugees. It is therefore important that the general legal framework on fundamental rights continues to be observed.
Continue reading >>Autos als Belastungszeugen – hilft die KI-VO?
Moderne Autos, Fitnessarmbänder oder Herzschrittmacher beobachten ihre Nutzer ständig und werden dadurch zu potenziellen Beweismitteln. Können ihre Beobachtungen Teil der strafprozessualen Beweisführung werden? Sollten sie in Augenschein genommen oder doch eher wie Belastungszeugen konfrontiert werden? Hilft die KI-VO, wenn die Strafverteidigung die Vertrauenswürdigkeit einer Beobachtung testen will? Die der KI-VO eigene Mischung aus Produktesicherheit und Grundrechtsschutz birgt nicht nur ein generelles Potenzial für mehr Vertrauenswürdigkeit, sie könnte auch helfen genuin strafprozessuale Anliegen in das digitale Zeitalter zu überführen. Dieses Versprechen wird aber nur eingelöst, wenn Rechtswissenschaft und Rechtspraxis die europäischen Vorgaben in den Strafverfahrensalltag übersetzen.
Continue reading >>Big Brother Is Analyzing You
Angesichts der Möglichkeiten automatisierter Datenanalyse wachsen bei den Sicherheitsbehörden die Begehrlichkeiten. Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung existiert eine Regelung, die die Gestaltung und Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen reguliert und dadurch die verfassungsrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Anforderungen an die polizeiliche Datenanalyse schärft. Für die gesetzlichen Vorgaben von Analysebefugnissen und deren Anwendung ist es entscheidend, klare Leitlinien für einen verantwortungsvollen und grundrechtsschonenden Einsatz von KI in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu etablieren.
Continue reading >>Ein Anfang, mehr nicht
Kein anderes Thema hat die Gemüter beim Ringen um die KI-Verordnung der EU so sehr erhitzt wie die automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung und ihre Regulierung. Jetzt stehen die Vorschriften für Gesichtserkennung und andere Methoden biometrischer Fernidentifizierung fest – zumindest der aller-äußerste Rahmen, den die KI-Verordnung festlegt. Diese Regelungen sind allerdings nur ein Anfang, mehr nicht.
Continue reading >>AI Act and the Prohibition of Real-Time Biometric Identification
Remote biometric identification (RBI) systems are increasingly becoming part of our daily lives. The most prominent example is the use of facial recognition technologies in public spaces (e.g. CCTV cameras). The AI Act regulates the use of RBI systems distinguishing between real-time and post RBI systems. While one of the main aims of the AIA was to ban real-time RBI systems, the Regulation failed to do so in an effective manner. Instead, it can be argued that the AIA still allows for a broad use of such systems.
Continue reading >>KI im Einsatz für die Sicherheit
Mit der Verabschiedung der KI-Verordnung wurde nicht nur ein Rechtsrahmen für den sicherheitsbehördlichen KI-Einsatz geschaffen, sondern erneut die Diskussion über eine kompetenzwidrige Europäisierung des Sicherheitsrechts aufgeworfen. Neben der Notwendigkeit gemeinsamer datenschutzrechtlicher Mindeststandards im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sprechen jedoch auch die Einhaltung grundrechtlicher Garantien und die in der KI-Verordnung vorgesehenen Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten für die Zulässigkeit einer übergreifenden Regulierung des KI-Einsatzes durch den EU-Gesetzgeber.
Continue reading >>The AI Act National Security Exception
In 2024, the EU legislators adopted a detailed national security exception to the AI Act, contravening prior EU case law. Beyond the possibility of a future ruling that would realign the AI Act’s scope with said case law, the impact of this exception might be limited by other applicable laws and the interpretative and practical difficulty of distinguishing between national and public security. The AI Act’s failure to sufficiently account for these intricacies risks further legal uncertainty within the already complex security landscape. Therefore, this blog post explores the challenges of implementing the exception of national security to the AI Act’s scope of application.
Continue reading >>The EU AI Act’s Impact on Security Law
The process of integrating European security law is imperfect and unfinished – given the constraints posed by the European Treaties, it is likely to remain that way for the foreseeable future. This inevitable imperfection, lamentable as it may be, creates opportunities for legal scholarship. Legal scholars are needed to explore the gaps and cracks in this new security architecture and to ultimately develop proposals for how to fix them. This debate series, being a product of VB Security and Crime, takes the recently adopted AI Act as an opportunity to do just that: It brings together legal scholars, both German and international, in order to explain, analyze and criticize the EU AI Act’s impact on security law from both an EU and German national law perspective.
Continue reading >>Eine Schwangerschaft, eine Beziehung
Aktuell liegt ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch vor, der eine begrenzte Liberalisierung des deutschen Rechts vorsieht. Kritiker*innen werfen dem Entwurf vor, einseitig die Rechte der schwangeren Frau gegenüber dem ungeborenen Leben durchzusetzen. Diese Kritiken zeigen die Schwangerschaft fälschlicherweise als Konflikt zwischen zwei antagonistischen Individuen. Schwangerschaft ist ein komplexer Entwicklungsprozess, der tiefgreifend die Identität der Schwangeren berührt und von der Beziehung zwischen Schwangeren und Ungeborenem geprägt ist.
Continue reading >>Testing the Waters of Private Data Pools
Nowadays, data is mostly collected not by state actors but by businesses. In 2010, the German Constitutional Court held that the legislator has to evaluate the overall level of surveillance in Germany before enacting new data retention obligations. In light of the recent rejuvenised discussions about data retention and a general surveillance account, this text explores whether such an account needs to consider private data pools and what is required for a successful evaluation.
Continue reading >>Die Vorratsdatenspeicherung
Die jüngeren Urteile des EuGHs zur Vorratsdatenspeicherung sind nicht als „kopernikanische Wende“ zu verstehen, in der der EuGH sein Selbstverständnis als Grundrechtsgericht aufgegeben hätte. Sie sind keine autoritär motivierte Abkehr von einer vormals grundrechtsfreundlichen Rechtsprechung. Vielmehr fügen sich die Urteile ein in die komplexe Entwicklung des ursprünglich national geprägten Sicherheitsverfassungsrechts. Diese Einordnung bedarf eines genaueren Blickes.
Continue reading >>Die Gewerbsmäßigkeit als Arme-Leute-Strafrecht
Wer von der wachsenden Armut in Deutschland betroffen ist, dem droht im Falle eines Strafverfahrens eine Ungleichbehandlung. Das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit als besonders schwerer Fall einer Straftat führt dazu, dass ein zentrales Versprechen des Rechtsstaats gebrochen wird. Es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz, wenn Armut straferhöhend wirkt.
Continue reading >>Protecting Victims Without Mass Surveillance
Mass data retention is on the rise. In the current heyday of security packages in Germany, we are now witnessing a “super grand coalition” in favor of mandatory IP address retention. Some are calling for greater protection for victims through data retention. Yet, what one often overlooks is the following: The investigative capacities of law enforcement authorities have never been better, and the digital data pools that can be analyzed have never been larger. Hence, victims must be protected without mass surveillance.
Continue reading >>More Protection for Victims Through Data Retention
Mass data retention is all about proportionality. The threat level determines the proportionality of the means – both of which are subject to the perpetual flux of time. Data retention is intended to protect victims of digital crimes. To protect freedom online, our security services urgently need to be able to access stored IP addresses. The alarming developments in our security situation are calling many certainties from the past into question. This also involves a re-evaluation of traffic data retention.
Continue reading >>Für einen Opferschutz ohne Massenüberwachung
Die Vorratsdatenspeicherung erlebt einen neuen Höhenflug. Auch hier auf dem Verfassungsblog fordert der bayrische (CSU-)Innenminister Joachim Herrmann „Mehr Opferschutz durch Vorratsdatenspeicherung“. In der aktuellen Blütezeit der Sicherheitspakete lässt sich nun also auch eine „ganz große Koalition“ für eine Speicherpflicht von IP-Adressen beobachten. Was er und seine politischen Mitstreiter:innen dabei übersehen: Die digitalen Ermittlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden waren noch nie besser, die digitalen Datentöpfe, die ausgewertet werden können, nie größer.
Continue reading >>Der unsichtbare Dritte
Rund ein halbes Jahr hat die Münchener Generalstaatsanwaltschaft einen Telefonanschluss abhören lassen, der von der Klimaschutzinitiative „Letzte Generation“ als sog. „Pressetelefon“ genutzt wurde. Inzwischen haben mehrere Journalisten Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Das ist zu begrüßen, denn die Maßnahmen gegen Journalist*innen werfen Fragen auf, die im Lichte der Pressefreiheit grundsätzlicher Klärung bedürfen.
Continue reading >>Aufräumen im Datenhaus
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 Teile des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für verfassungswidrig erklärt – darunter eine Befugnis zur Speicherung von Daten im Informationsverbund. Polizeiliche Informationssysteme haben eine große praktische Bedeutung, aber bergen auch erhebliche Risiken für die dort gespeicherten Datensubjekte. Die rechtlichen Anforderungen an diese Systeme und die Speicherung von Daten darin sind noch nicht sonderlich ausgeprägt. Die BKAG II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts trägt dazu bei, die Anforderungen an Prognosen für die Datenspeicherung in Erinnerung zu rufen und zu schärfen.
Continue reading >>Sicherheitsrechtliche Wende ohne Gefolgschaft
Morgen wird das Bundesverfassungsgericht über das Bundeskriminalamtsgesetz 2018 entscheiden. Das BVerfG dürfte mit seinem Urteil in erster Linie die Verfassungsmäßigkeit einiger informationeller Befugnisse des BKAG in den Blick nehmen, weniger hingegen die derzeitige Praxis bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dass diese weit von den informationellen Befugnissen und verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Maßstäben entfernt sind, zeigen unter anderem Dokumente, die auf mehrere Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben wurden.
Continue reading >>Die Woche der Sicherheitspakete
Rund drei Wochen nach dem brutalen Angriff mit einem Messer auf Besucher*innen eines Volksfestes in Solingen überbieten sich Regierungs- und Oppositionsparteien in gesetzgeberischem Aktivismus. Auf der einen Seite preschen die Ampelfraktionen mit neuen Gesetzesentwürfen zur „Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ und zur „Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ vor; auf der anderen Seite hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland vorgelegt. Die Gesetzesentwürfe lassen rationale und evidenzbasierte Antworten auf die wirkliche Bedrohungslage durch Islamismus oder „Messergewalt“ indes vermissen.
Continue reading >>Femizide im Fokus
Jeden Tag versucht in Deutschland ein (Ex-)Partner seine (Ex-)Partnerin zu töten, jeden zweiten Tag ist dieser Versuch „erfolgreich“. In den Medien und auch von staatlicher Seite wird dann häufig von „Beziehungstaten“ gesprochen. Diese Bezeichnung wird dem eigentlichen Problem jedoch nicht gerecht, sondern verharmlost es eher. Eine Ausnahme bildeten die beiden tödlichen Gewalttaten gegen Frauen in Berlin vor zwei Wochen. Die Medien berichteten in diesem Zusammenhang von „Femiziden“ und verschiedene Politikerinnen äußerten sich zu diesem Thema. Die Diskussion um den angemessenen Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt und die Einführung eines eigenen Mordmerkmals zur strafrechtlichen Erfassung dieser Taten ist damit wieder in den Fokus gerückt.
Continue reading >>Bayrischer Bärendienst für den Rechtsstaat
Ein Gesetzentwurf soll den Kreis der Personen beschränken, die im Strafprozess als Wahlverteidiger auftreten können. Das betrifft insbesondere sogenannte Laienverteidiger, also Personen, die nicht als Rechtsanwälte zugelassen oder die keine juristischen Hochschullehrer sind. Genau betrachtet gibt es aber keinen Bedarf für das Gesetzesvorhaben, denn schon heute können Gerichte es solchen Personen versagen, die Verteidigung auszuüben. Gegen den Entwurf spricht außerdem, dass es gerade die Laienverteidigung ist, die auch Betroffenen in prekärer sozio-ökonomischer Lage den rechtsstaatlich wichtigen Zugang zur Justiz ermöglicht.
Continue reading >>Mehr Opferschutz durch Vorratsdatenspeicherung
„Goodbye Vorratsdatenspeicherung“, kommentierte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor vier Jahren die damalige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf dem Verfassungsblog. Sein jüngstes Urteil von Anfang Mai 2024 zeigt hingegen, dass sich solch apodiktische Aussagen in der Rechtspolitik nicht treffen lassen. Das Maß der Bedrohung bestimmt die Verhältnismäßigkeit der Mittel – beides unterliegt dem fortwährenden Wandel der Zeit.
Continue reading >>The Hungarian Treeless Treetop Walkway
In the small village of Nyírmártonfalva in northeastern Hungary, there stands a wooden treetop walkway designed for walking among the tree canopies. Yet, there are no trees around. The European Public Prosecutor’s Office initiated proceedings to investigate this allegedly fraudulent appropriation of the EU common budget. In early August 2024, the Hungarian Office of the Prosecutor General rejected EPPO's jurisdiction. Nonetheless, the EPPO has jurisdiction according to the result theory, accepted also in Hungary, due to the place where the result of an offence occurs.
Continue reading >>Welche Daten?
Die jüngsten Pläne des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Änderung des BKA-Gesetzes, des Bundespolizeigesetzes und der Strafprozessordnung sorgen für Schlagzeilen. Kaum diskutiert wurde bislang, dass der Referentenentwurf auch Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse mittels „Big Data“ schaffen würde. Dabei werfen gerade diese Befugnisse neue verfassungsrechtliche Fragen auf, die das Bundesverfassungsgericht bisher offengelassen hat. Hier wird argumentiert, dass der Gesetzgeber Unbeteiligte wegen des Grundrechts auf informa-tionelle Selbstbestimmung stärker vor einer Verarbeitung ihrer Daten schützen muss. Es ist da-her wünschenswert, die Vorschriften im weiteren Verfahren insbesondere hinsichtlich der für die Datenanalyse zu verwendenden Daten zu präzisieren und zu begrenzen.
Continue reading >>Digitale Silver Bullets
Chatkontrolle, KI-gestützte Altersverifizierung und Zwangsfilter auf Betriebssystemen bilden die letzten Beispiele einer langen Reihe von Regulierungsvorhaben, die im Namen des Kinder- und Jugendmedienschutzes Grundrechtseingriffe als alternativlos darstellen. Die Vorhaben lassen Kinder und Jugendliche die sich im Netz bewegen, mit ihren komplexen und vielschichtigen Bedürfnissen und Risikoprofilen im Stich. Anstatt evidenzbasierte Alternativkonzepte zu entwickeln und in wirksame, holistische Ansätze für Kinder- und Jugendmedienschutz zu investieren, werden auch ihre Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Privatsphäre und Autonomie eingeschränkt.
Continue reading >>Die Grenzen der „Neutralität“
Der 5. Strafsenat des BGH hat die Revision von Irmgard F. verworfen. Das LG Itzehoe hatte die Stenotypistin des Lagerkommandanten im Konzentrationslager Stutthof zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des BGH ist zeitgeschichtlich bedeutsam und stellt einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts dar, das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist. Es konkretisiert außerdem die in der internationalen Strafrechtswissenschaft diskutierte Frage der Begrenzung der Beihilfestrafbarkeit bei sogenannten berufstypisch „äußerlich neutralen“ Handlungen.
Continue reading >>Friedliche Gewalt!
In seinem Beitrag vom 13. August beleuchtet Thomas Groß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden und ihre Bedeutung für die Bewertung von Protestaktionen der Letzten Generation. Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Rechtsprechung der Karlsruher Richterinnen und Richter seit Jahrzehnten von der Einsicht geprägt ist, dass eine Versammlung, die nach strafrechtlichen Maßstäben Gewalt ausübt, nicht zwangsläufig unfriedlich i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG ist.
Continue reading >>Muskelkraft als Mordmerkmal
Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur „Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ vorgelegt. Darin wird unter anderem die Ergänzung des Mordmerkmals „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorgeschlagen. Die in dem Entwurf angesprochenen Probleme, insbesondere im Hinblick auf Trennungsmorde und die so genannten Haustyrannenfälle, werden durch die Erweiterung des Mordparagrafen jedoch nicht zielführend gelöst. Es liegt nämlich nicht (nur) an der materiellen Rechtslage, dass die Rechtsprechung bestimmte Fallkonstellationen nicht bereits de lege lata als Mord bestraft.
Continue reading >>Friedliche Gewalt?
Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, ein verfassungsrechtlich als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Wenn „Gewalttätigkeiten“ charakteristisch für die Unfriedlichkeit einer Versammlung sind, dann kann eine friedliche Versammlung nicht umgekehrt als „Gewalt“ qualifiziert werden.
Continue reading >>Menschlich verständlich, aber trotzdem falsch?
War der Gefangenenaustausch mit Russland, mit der Band Kettcar gesprochen, „menschlich verständlich, aber trotzdem falsch?“ Ich meine: nein. Als eine – rechtlich nur grob vorstrukturierte – exekutive Maßnahme an der Schnittstelle von Innen- und Außenpolitik geht sie nicht in einer Subsumtion unter strafprozessuale Normen auf. Sie bedarf vor allem einer tragfähigen politischen Begründung und einer eindeutigen Markierung der politischen Verantwortlichkeiten. Beides war hier gewährleistet.
Continue reading >>Volksfeste ohne Cannabis
In Bayern wurde in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER für ein sogenanntes Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz angenommen. Da die Mehrheit des Bayerischen Landtags eine (Teil-)Legalisierung des Umgangs mit Cannabis zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit ablehnt, schöpft der Landesgesetzgeber mit dem Entwurf seine Gesetzgebungskompetenz so weit wie möglich aus, um den Cannabiskonsum entgegen dem Konzept des Bundesgesetzgebers aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Verboten wird dabei unter anderem das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten auf Volksfestplätzen und an weiteren öffentlichen Orten.
Continue reading >>Zeitgenössische Kriminalpolitik in a nutshell
Pünktlich zur Urlaubszeit bringt die Ampel mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes einen für Flughafen-Blockaden maßgeschneiderten Straftatbestand ins Spiel, der das Eindringen auf Flughafengelände mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Durchaus kreativ schreiben die Entwurfsverfasser anhand des abstrakten Rechtsguts der Luftsicherheit eine Gesetzeslücke herbei, die in Wahrheit nicht besteht. Sie setzen damit einen gesetzgeberischen Trend fort, der im Gewand abstrakter Gesetzessprache und mit dem Anschein politischer Neutralität daherkommt, im Kern aber auf die selektive Verfolgung bestimmter Personengruppen abzielt.
Continue reading >>Poverty as a Crime
In June 2024, the U.S. Supreme Court in the Opinion City of Grants Pass v. Johnson held that the Constitution does not guarantee individual protection against the criminalisation of homelessness. Similarly, in May 2024, the European Court of Human Rights found the case concerning the criminalisation of begging, Dian v. Denmark, inadmissible. Both of these judicial decisions are disputed since the criminalisation of poverty cannot solve the problem of homelessness or begging. Rather, it violates the fundamental dignity of the individual.
Continue reading >>Eiltransport gegen Eilrechtsschutz
Mit der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zur Strafverfolgung hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Fakten geschaffen, die sie nicht mehr rückgängig machen kann. Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, nicht auszuliefern, kam zwar schnell, lief aber ins Leere, weil die Polizei Maja T. schon ins Ausland verbracht hatte. Die Feststellung der Generalstaatsanwaltschaft, man könne außerhalb des deutschen Staatsgebiets nichts mehr für Maja T. tun, ist blanker Hohn. Ihr Vorgehen ist mit Blick auf die Rolle und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Auslieferungsverfahren rechtsstaatswidrig, weil es gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt.
Continue reading >>Mehr Desselben?
Nach dem tödlichen Angriff auf den Polizisten Rouven L. in Mannheim plant das Bundesjustizministerium eine Strafrechtsreform. „Menschen, die sich für das Gemeinwesen einsetzen“ sollen besser vor Angriffen geschützt werden. Dabei dürfte auch der Politik klar sein, dass die geplanten Strafschärfungen ungeeignet sind, um Angriffe auf Polizist*innen, Rettungskräfte und andere zu unterbinden. Doch leider fehlt es in Deutschland nach wie vor an einer rationalen und faktengestützten Politikgestaltung in den Bereichen der Kriminalität und der Justiz. Wieder einmal wird auf Symbolpolitik gesetzt, die zwar nichts kostet, an der Gewalt jedoch nichts ändert.
Continue reading >>Warum Cybermobbing bestraft werden sollte
Die Frühjahrskonferenz der Innenminister 2024 fordert wieder einmal die Einführung eines eigenen Cybermobbing-Straftatbestandes. Trotz in den letzten Jahren vorgenommener Gesetzesanpassungen ist ein spezieller Straftatbestand zum Cybermobbing tatsächlich notwendig, unter anderem wegen der teils gravierenden Folgen für die Opfer. Dieser Straftatbestand muss die zeitliche und dynamische Komponente eines nicht geplanten Zusammenwirkens einer Vielzahl von Menschen gegenüber dem Opfer erfassen, denn hierin liegt der spezifische Unrechtsgehalt des Cybermobbings.
Continue reading >>Versteckte Gewalt
Schmerzgriffe verringern die Sichtbarkeit polizeilicher Gewalt. Diese ist dadurch schwerer in ihrer gesamten Tragweite zu erkennen. Für eine zunehmend gewaltsensible Gesellschaft ist das leichter zu ertragen – eine Tendenz, die sich nicht nur bei Schmerzgriffen beobachten lässt, sondern insgesamt bei staatlichem Gewalthandeln. Dabei sind Schmerzgriffe nicht unbedingt harmloser als andere Formen der Gewalt: Die Hebel- und Nervendrucktechniken können Nervenschäden, Gelenkschädigungen, Brüche und Zerrungen zur Folge haben. Vor allem aber verursachen sie ein intensives Schmerzgefühl und psychische Folgen, wie sie jede intensive Gewalterfahrung mit sich bringen kann.
Continue reading >>Der hohe Preis der Effektivität
Schmerzgriffe sind innerhalb einer polizeilichen Ordnungslogik praktikabel, da sie eine effektive und zügige Kontrolle des Versammlungsgeschehens ermöglichen. Bei friedlichen Versammlungen wie den Protestaktionen der Letzten Genration sind Schmerzgriffe jedoch abzulehnen, da sie rechtlich unzulässig sind. In diesem Kontext sind sie auf lange Sicht geeignet, das gesellschaftliche Vertrauen in eine fair und rechtsstaatlich handelnde Polizei zu beeinträchtigen.
Continue reading >>Aber wer bewacht die Wächter?
Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei eine Institution, deren Kontrolle im demokratischen Rechtsstaat besondere Bedeutung zukommt. Immer wieder zeigt sich, dass die bestehenden Mechanismen unzulänglich sind, um von Polizist:innen begangene Straftaten zu verfolgen und anderen Fehlverhalten nachzugehen. Für eine stärkere Unabhängigkeit in einschlägigen strafrechtlichen Ermittlungen würde eine gesonderte Ermittlungsbehörde sorgen – Vorbilder gibt es schon in anderen europäischen Ländern. Nicht-strafbaren Vorfällen und teilweise auch strukturellen behördlichen Defizite könnten externe Stellen nachgehen, die neben der Kontrolle auch Kommunikation und Mediation zur Aufgabe haben.
Continue reading >>Körperverletzung im Amt
Wer als Polizist einen Schmerzgriff rechtswidrig anwendet, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt strafbar. Dasselbe gilt für Polizisten, die sich am Einsatzort befinden, aber nicht eingreifen, um den rechtswidrigen Schmerzgriff zu beenden. Sie verwirklichen den Straftatbestand in der Variante des Begehenlassens.
Continue reading >>Selbstverteidigung gegen Schmerzgriffe
Gegen rechtswidrige Polizeieinsätze darf man sich wehren, auch mit dem „scharfen Schwert“ der Notwehr. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der handelnde Beamte seine Kompetenzen bewusst überschreitet oder wenn er sich über die rechtlichen Eingriffsvoraussetzungen irrt. Wen die Polizei in offensichtlich rechtswidriger Weise mit sogenannten Schmerzgriffen konfrontiert, der darf sich also hiergegen verteidigen. Auch andere Personen dürfen dann einschreiten, den Betroffenen zu Hilfe eilen und den Schmerzgriff mittels Gewalt beenden (sogenannte Notwehrhilfe).
Continue reading >>Schmerzgriffe und Menschenrechte
Polizeiliche Schmerzgriffe bei einer Sitzblockade gegenüber sich absolut passiv verhaltenen Demonstrierenden verletzen deren Menschenrechte. Sie verstoßen nicht nur gegen das Verbot erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch gegen die Menschenwürde, die zu achten und zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Entgegen der teilweise von den Bundesländern vertretenen Position finden die Schmerzgriffe schon in den polizeirechtlichen Vorschriften über den unmittelbaren Zwang keine Rechtsgrundlage.
Continue reading >>Peinigen statt Wegtragen
Die Berliner Polizei hat gegenüber Klimaaktivisten, die sich auf eine Straße gesetzt hatten, um diese zu blockieren, sogenannte Schmerzgriffe bzw. Nervendrucktechniken zunächst angedroht und sodann angewendet. Beide polizeilichen Maßnahmen, also Androhung und Anwendung, verstoßen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, weil das Wegtragen der Aktivisten ein milderes Mittel wäre. Je nach den Umständen des Einzelfalles kommt auch ein Verstoß gegen das Folterverbot in Betracht.
Continue reading >>Effiziente Praktik oder Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat?
Gewaltsames Handeln der Polizei kann nach den Polizeigesetzen der Länder, wenn es verhältnismäßig ist, als „unmittelbarer Zwang“ rechtmäßig sein und vielfach ist es auch erforderlich, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ob dies auch für polizeiliche Schmerzgriffe gegen rein passiv Protestierende vor oder während der Räumung einer Straßenblockade gilt, erscheint jedoch zweifelhaft: Handelt es sich bei extremer Schmerzzufügung gegenüber den Betroffenen überhaupt um unmittelbaren Zwang im Sinne des Polizeirechts? Und kann diese Praxis tatsächlich noch als verhältnismäßig angesehen werden?
Continue reading >>Verfassungsfeindlicher Klimaaktivismus?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bearbeitet ausweislich des nun vorgestellten Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2023 „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall. Die klimaaktivistische Gruppierung wird so öffentlich mit dem Stigma der Verfassungsfeindlichkeit belegt, zukünftig darf sie auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Einstufung ist juristisch nicht haltbar. Das BfV verwechselt radikale Systemkritik mit Verfassungsfeindlichkeit.
Continue reading >>No reintegration without representation
Die Strafverfahren gegen Donald Trump in Manhattan und Björn Höcke in Halle werfen die Frage nach den Auswirkungen strafrechtlicher Verurteilungen für die politische Karriere der Verurteilten auf. Das deutsche Recht sieht mit § 45 Strafgesetzbuch (StGB) vor, dass eine Verurteilung zum Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts führen kann. Die Vorschrift verkörpert allerdings ein veraltetes Strafrechtsverständnis und ist obendrein in weiten Teilen verfassungswidrig. Deshalb schlage ich vor, sie zu streichen und de lege ferenda eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach dem Vorbild des § 70 StGB (Berufsverbot) zu schaffen.
Continue reading >>Eine Strategie tut not, nicht Schnellschüsse
Der Freistaat Sachsen hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Vorschriften gegen Nötigung von Angehörigen von Verfassungsorganen auf Kommunal- und Europapolitiker erstreckt. Er sieht auch eine Art Stalking-Tatbestand vor, der Übergriffe in den Bereich der persönlichen Lebensgestaltung von Amts- und MandatsträgerInnen kriminalisiert. Fast zeitgleich hat der Freistaat Bayern einen Gesetzentwurf präsentiert, der sich gegen die Verbreitung von Deep Fakes richtet. Die Vorschläge reagieren auf einzelne, als bedrohlich erachtete Phänomene mit symbolischen Strafschärfungen bzw. kleinräumigen, einzelfallbezogenen Gesetzesänderungen zur Schließung von Gesetzeslücken. Was den Vorhaben fehlt ist eine Gesamtstrategie auf Grundlage einer umfassenden Gefahrenanalyse.
Continue reading >>Und (fast) täglich grüßt das Murmeltier
Anfang Mai 2024 deckte eine Investigativrecherche des Bayerischen Rundfunks auf, dass das Bundeskriminalamt offenbar schon im Jahr 2019 heimlich rund fünf Millionen Gesichtsbilder aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL-Z extrahiert und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt hat. Immer wieder verkennen die Sicherheitsbehörden die Reichweite der Datenschutz(grund-)rechte oder ignorieren geflissentlich Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Continue reading >>Polizei und Taser
Immer mehr Landesgesetzgeber führen den Taser als weiteres polizeiliches Einsatzmittel neben Pfefferspray, Schlagstock und Schusswaffe ein. Dabei ist die fortschreitende Ausrüstung aus einer Reihe von Gründen, die im Diskurs oft zu kurz kommen, abzulehnen. So birgt der Beschuss einer Person mit einem Elektroimpulsgerät praktisch nur schwer zu kontrollierende gesundheitliche Risiken und endet in der Praxis immer wieder tödlich. Außerdem ist zu befürchten, dass Beamte die Geräte künftig extensiv nutzen und sich damit eine Form erheblicher polizeilicher Gewaltanwendung schleichend normalisiert – nicht zuletzt deshalb, weil deren Einsatz in den meisten Ländern bislang nicht eigens geregelt ist.
Continue reading >>The Unbearable Lightness of Interfering with the Right to Privacy
The European Court of Justice has once again ruled on national data retention laws. In La Quadrature du Net II, the full court allowed the indiscriminate retention of IP addresses for the purpose of fighting copyright infringement. It seems that the Court is slowly but surely abandoning its role as guardian of the right to privacy, as it now allows member states to collect vast amounts of data on their citizens in order to solve even the most minor of crimes.
Continue reading >>Polizeifestigkeit nur noch mit Grundrechtsschutz?
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner bisherigen Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Versammlungsrechts gebrochen und leitet diese nunmehr ausschließlich aus Art. 8 Abs. 1 GG her. Demnach kann etwa gegen unfriedliche Versammlungen ohne förmliche Auflösung auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts vorgegangen werden. Die Begründung des Gerichts ist kaum tragfähig. Auch rechtspraktisch weist die Entscheidung erhebliche Schwächen auf. Ihre Auswirkungen betreffen längst nicht nur unfriedliche Versammlungen.
Continue reading >>Half-baked decision
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden (BGH 1 StR 106/24), dass sein Begriffsverständnis zur „nicht geringen Menge“ im Betäubungsmittelgesetz (7,5 g THC) pauschal auf die wortgleiche Neuregelung im Konsumcannabisgesetz zu übertragen sei. Dies stellt eine nach Art. 103 Abs. 2 GG unzulässige Analogie dar und überschreitet damit die Grenze zulässiger Auslegung im Strafrecht. Denn eine nicht geringe Menge THC kann nicht mit einer nicht geringen Menge Cannabispflanzen, um deren Besitz es in der Entscheidung ging, gleichgesetzt werden.
Continue reading >>Spionage im Europäischen Parlament?
Der Haftbefehl gegen Jian G., Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah, schlägt wenige Wochen vor der Europawahl politisch hohe Wellen. Wir zeigen in einer kurzen strafrechtlichen Einschätzung, dass eine Strafbarkeit von Jian G. naheliegt, sollte der bislang in der Presse dargelegte Verdacht zutreffen. Deutlich schwieriger ist momentan die Frage nach einer Strafbarkeit Maximilian Krahs wegen einer Beteiligung an einer geheimdienstlichen Agententätigkeit einzuschätzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 99 StGB nur täterschaftlich begangen werden. Eine wohl eher in Betracht kommende Beihilfe durch Krah bliebe daher straffrei. Wir vertreten dementgegen die Ansicht, dass sich auch der Gehilfe eines geheimdienstlichen Agenten strafbar machen kann.
Continue reading >>The Battle for Immunity
The International Law Commission is preparing to continue discussions on Draft Articles on the Immunity of State Officials from foreign criminal jurisdiction at its forthcoming 75th summer session. This article focuses on two issues: the scope of immunity and its exceptions. These issues, which are widely discussed internationally, are far from being resolved. In this state of flux, a common ground is needed to move forward, which I try to outline in this blog post.
Continue reading >>Things That Are Different Are Not the Same
PimEyes ist zwar sicherheitsrechtlich bedenklich, stellt aber keine Form der Vorratsdatenspeicherung dar, wie es neulich auf dem Verfassungsblog hieß. Es handelt sich vielmehr um einen anlassbezogenen, strafprozessualen Zugriff auf private, unreguliert vorhandene Massendaten. Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich allerdings schon jetzt in Grundzügen ableiten, welche Anforderungen der Gesetzgeber bei der noch zu schaffenden Ermächtigungsgrundlage für Software wie PimEyes wird beachten müssen.
Continue reading >>Who is afraid of actio popularis?
If, as the German experience suggests, the actio popularis exclusion serves to bar individuals from invoking objective illegality that does not concern rights, while standing of associations is a way to enforce objective legality despite the actio popularis exclusion, it is hard to see why this should have any relevance for the European Convention of Human Rights. Human rights are, after all, rights.
Continue reading >>Gewalt als körperliche Zwangswirkung
Sitzblockaden gelten gemeinhin als Form des friedlichen Protests. Die Strafgerichte sehen in der Störung der freien Fahrt der Autofahrer:innen jedoch eine Nötigung durch „Gewalt“ nach § 240 StGB. Aus unserer Sicht setzt Gewalt dagegen eine Einwirkung auf den Körper des Opfers voraus. Der Gewaltbegriff der Zweite-Reihe-Rechtsprechung verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG und führt auch strafrechtsintern zu gravierenden Unstimmigkeiten.
Continue reading >>Im Zweifel gegen die Freiverantwortlichkeit
Das Landgericht Berlin I hat einen pensionierten Arzt wegen Suizidhilfe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren zur Suizidassistenz bei psychisch erkrankten Menschen formuliert haben, weder für die Praxis noch für die Tatgerichte verlässliche Leitlinien bieten. Damit dürfte sich die Chance psychisch Erkrankter, Hilfe bei der Umsetzung ihres Sterbewunsches zu erhalten, bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs bzw. einer gesetzlichen Regelung verringern.
Continue reading >>Without a Doubt
The German Federal Court of Justice recently announced that the exclusion of functional immunity for foreign state officials in cases of international crimes is “without a doubt” part of customary international law. Like many others in academic literature, we agree with this conclusion – the German government would be well advised to embrace it and put an end to its long-standing ambiguous position on the matter.
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