25 February 2022

Ein furchtbares Verbrechen

Ein furchtbares Verbrechen ist geschehen. Eine Vergewaltigung mitten auf dem Marktplatz. Wir alle sind drum herum gestanden, wir alle haben zugesehen, wir alle haben das Opfer schreien gehört. Verhindern konnten wir es nicht, wollten es nicht, wagten es nicht, haben es jedenfalls nicht: Es ist geschehen.

Das Verbrechen ist nicht zu rechtfertigen. Was der Täter vorbringt: seine Tat sei notwendig gewesen, das Opfer habe ihn sozusagen gezwungen usw., ist nicht nur nicht überzeugend. Das soll auch gar niemanden überzeugen. Es war Teil der Tat, zu demonstrieren, dass der Täter immer noch in der Lage und mächtig genug ist, andere zu vergewaltigen. Das will er insbesondere jenen demonstrieren, die Vergewaltigungen verbieten und bekämpfen und sich wechselseitig wehrhaften Beistand dagegen versprechen. Die sind ihm immer näher gerückt in den letzten Jahren und haben das Territorium des für ihn Vergewaltigbaren immer kleiner gemacht. Und er hat eine Menge Einfluss über sie verloren in letzter Zeit: Vor ein paar Jahren hat er noch auf ihren Hochzeiten getanzt, und seine Freunde hatten Aussicht auf höchste Regierungsämter oder diese bereits inne. Das ist vorbei. Das Opfer hat sich angeschickt, sich ihnen ebenfalls anzuschließen und sich seiner Gewalt damit für immer zu entziehen. Das hat ihn verletzt, bedrängt, in seiner Mannesehre gekränkt. Was rechtfertigt das? Nichts.

Das Verbrechen ist nicht zu entschuldigen. Was das Opfer für einen Lebenswandel hatte, ob es früher mal mit dem Täter zusammen war, was sein neuer Freund alles seinerseits für Vergewaltigungen auf dem Kerbholz hat: das ist alles vollkommen irrelevant. Ein furchtbares Verbrechen ist geschehen, eine unaussprechlich schreckliche, uns bis in unsere Träume verfolgende Gewalttat. Sie zu sühnen, schulden wir nicht allein oder auch nur in erster Linie dem Opfer. Das schulden wir uns selbst.

Gäbe es einen Staat, der mächtig genug und rechtlich zuständig wäre für die Bestrafung dieser Tat, dann könnten wir auf ihn zeigen, auf seine Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gefängnisse, deren Job es wäre, dieses Verbrechen zu prozessieren, zu verurteilen und die Strafe zu exekutieren. Gibt es aber nicht.

Wir können auf gar niemand zeigen. Die Sühne dieser Tat ist unsere Sache. Da steht er, der Verbrecher. Friedlos und geächtet. Und wenn unser Bundeskanzler sich jetzt vor uns hinstellt und uns mit seiner dünnen Hanseatenstimme allerlei Policy-Bedenken vorträgt, warum er die Beendigung aller Geschäftsbeziehungen zu dem Verbrecher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für angezeigt hält, dann hört man die Autorität förmlich aus ihm herausrinnen wie das Wasser aus einem löchrigen Eimer.

Das Völkerrecht, heißt es oft, hat seine normative Kraft verloren. Das Gegenteil ist der Fall. Die verletzte Norm des Gewaltverbots, sie hat eine ungeheure, eine geradezu markerschütternde Kraft. Wir alle spüren sie in unserer Seele, in unseren Gliedern, in unseren Träumen, geradezu körperlich, gestern, heute nacht, den ganzen Tag, morgen und noch auf lange Zeit.

Sie wird nicht Ruhe geben. Sie wird sich vielleicht verdrängen, aber nicht vergessen lassen. Diese Tat muss gesühnt werden. Sonst kommen die Furien. Und zwar zu uns.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Die Organisationen und Institutionen des Völkerrechts positionieren sich unterdessen. ANNE PETERS erklärt im Namen der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht: “Wir halten fest, dass die Sprache des Völkerrechts von Russland missbraucht wird, um juristisch nicht haltbare Rechtsbehauptungen vorzubringen. Wir fordern alle Staaten und internationalen Akteure auf, diese Scheinargumente zu entlarven.” Der Europarat, bislang beim Russland-Appeasement stets ganz vorne mit dabei, schickt sich nun offenbar tatsächlich an, Russland den Stuhl vor die Tür zu stellen. CAROLINE VON GALL hält diesen Schritt für überfällig.

Eine der Dinge, die sich gestern verändert haben: Dass Polen kein funktionierender Rechtsstaat mehr ist, dürfte auf der europäischen Prioritätenliste nach unten rutschen. Dass nach dem Urteil des EuGH zum Konditionalitätsmechanismus auch vorher schon das Thema für die Kommission weniger weit oben war, als man von ihr verlangen muss, erörtert SONJA PRIEBUS. PIETRO FARAGUNA und TÍMEA DRINÓCZI gehen der Frage nach, worauf der EuGH mit seiner Rede von der europäischen Verfassungsidentität abzielen dürfte. Das nächste Urteil des EuGH aus dieser Woche zur Frage, ob polnische EU-Haftbefehle weiter einem Zweistufentest unterzogen werden müssen, bevor die Justiz der anderen Mitgliedstaaten ihren Vollzug verweigern darf, analysiert FEBE INGHELBRECHT.

Im Vereinigten Königreich will die Regierung die Wahlkommission ihrer Kontrolle unterstellen. JACOB EISLER ordnet diese Pläne in die Politik der Johnson-Regierung ein und begründet, warum eine solche Politisierung der Wahlaufsicht ein fataler Schritt wäre.

In Indien gerät die Pressefreiheit immer stärker unter Druck. MEDHA SRIVASTAVA beleuchtet die Rolle des Sedition Act und des Obersten Gerichtshofs dabei.

In Kanada hat Ministerpräsident Justin Trudeau wegen der Blockaden durch Trump-nahe Trucker den Ausnahmezustand verhängt. CLEMENS ARZT ist gerade zu einen Forschungsaufenthalt vor Ort und berichtet über die rechtlichen und politischen Hintergründe.

Ecuadors Verfassungsgericht hat vor kurzem darüber entschieden, welche verfassungsmäßigen Rechte Tieren im Allgemeinen und einem Affen im Besonderen zukommen. ANDREAS GUTMANN berichtet über dieses Urteil,  das einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der in der Ecuadorianischen Verfassung verankerten Rechte der Natur leistet.

Die EU-Kommission hat in dieser Woche endlich ihren Richtlinien-Entwurf zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Lieferkette vorgestellt. DANIEL BERTRAM analysiert den Entwurf im Hinblick auf ihre umweltrechtlichen Aspekte und widmet sich der Frage, ob sie mehr zu bieten hat als reines Greenwashing. Die Erwartungen an den Entwurf haben zuvor schon KLAAS ELLER und IOANNIS KAMPOURAKIS zusammengefasst.

Kann eine britische Staatsbürgerin, die seit Jahrzehnten in Frankreich lebt, trotz Brexit die Unionsbürgerschaft behalten? Die Frage hatte der Generalanwalt beim EuGH Collins zu beantworten, und die Antwort kann niemanden überraschen: natürlich nicht. Was die Schlussanträge trotzdem interessant macht, beleuchten DIMITRY VLADIMIROVICH KOCHENOV und MARTIN VAN DEN BRINK.

Zum Digital Services Act (DSA) der EU hatten wir eine kleine Reihe von sehr lesenswerten Beiträgen in dieser Woche: Der DSA soll digitale Plattformriesen dazu verpflichten, ihre internen Daten transparent für Forschung und Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. BEN WAGNER, MARTIN HUSOVEC, ĽUBOŠ KUKLIŠ und ELIŠKA PÍRKOVÁ argumentieren, dass dafür ein europäischer ‚Auditing-Intermediary‘ notwendig ist, um die Richtigkeit der Daten zu überprüfen, denn die Plattformen haben in der Vergangenheit oft versucht Datensätze zu verstecken oder verzerren. DAPHNE KELLER schreibt über die umfassenden Verfahrensanforderungen der DSA, wie digitale Plattformen – ob groß oder klein – mit Content Moderation umgehen sollen, und die schmale Linie zwischen Anforderungen, die tatsächlich dem Grundrechtsschutz dienen, und solchen, bei denen der Nutzen nicht mehr überwiegt. Und RACHEL GRIFFIN kritisiert, dass der DSA, wie viele andere Akte der europäischen Plattformregulierung der vergangenen Jahre, fast ausschließlich vom normativen Rahmen des Grundrechtsschutzes informiert ist, obwohl dieser bewiesenermaßen kollektive, strukturelle Probleme nicht adäquat adressieren kann.

Die Verfassungstreue von Beamt_innen ist einer Frage der inneren Einstellung. Wie ermittelt man die? Wie man rassistische und rechtsextreme Äußerungen von bloßen “geschmacklosen Witzen” unterscheidet, untersucht ANDREAS NITSCHKE.

Unser Blog-Symposium zu 9/11 und dem öffentlichen Diskurs verlängert sich um einen Beitrag zu den Auswirkungen der Terroranschläge auf die Meinungsfreiheit in Frankreich von CHARLES GIRARD und PIERRE AURIEL.

In ihrem Beitrag zu dem Blog-Symposium Restoring Constitutionalism befasst sich KRISZTA KOVÁCS mit den substantiellen Schwierigkeiten einer Verfassungs-Neugründung nach der Überwindung eines autoritären Regimes.

Und im Rahmen unseres Olympia-Blog-Symposiums zur olympischen Bewegung und der Meinungsfreiheit untersucht CEM ABANAZIR die Position des Schiedsgerichts CAS.

So viel für diese Woche. Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund, beten, spenden und hoffen Sie für die Ukraine und die Ukrainer_innen, und lassen Sie den Mut nicht sinken. Law rules!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Ein furchtbares Verbrechen, VerfBlog, 2022/2/25, https://verfassungsblog.de/ein-furchtbares-verbrechen/, DOI: 10.17176/20220226-001209-0.

5 Comments

  1. Weichtier Fri 25 Feb 2022 at 19:42 - Reply

    Im Abschnitt zum Krieg in der Ukraine wird neunmal „wir“ und elfmal „uns“ bzw. „unser“ verwendet.

    Fürs Protokoll: Ich bin bislang davon ausgegangen, dass sich der Verfassungsblog an eine “diverse” Leserschaft wendet. Ich habe niemanden autorisiert in meinem Namen zu sprechen. Ich weiß daher nicht, was die gehäufte Verwendung der ersten Person Plural soll. Ganz unabhängig von den übrigen Ausführungen. Die erste Person Singular (und gegebenenfalls der Verweis auf eine große Zahl Anderer) hätte es meines Erachtens auch getan.

    • Maximilian Steinbeis Sat 26 Feb 2022 at 10:12 - Reply

      Nein. Dieser Text hat einen appellativen Charakter und richtet sich an ein kollektives Uns: Deutsche / Europäer_innen. Wenn Sie so nicht angesprochen werden wollen: fine. Widersprechen Sie halt. Aber angesprochen sind Sie. Sie gehören genau wie ich und, ja, wir alle hier in D und EU zu denen, die drum herum gestanden, zugesehen, das Opfer schreien gehört haben, und ich brauche Ihre Erlaubnis nicht, das zu sagen.

  2. Martin Fischer Sat 26 Feb 2022 at 09:22 - Reply

    Ich stimme zu. Denke und fühle ähnlich. Diese Tat muss gesühnt werden. Ja. Was kann ich dazu beitragen, frage ich mich. Meinen Sohn in den Krieg mit Putins Russland schicken?

  3. Thomas Faelligen Tue 1 Mar 2022 at 17:53 - Reply

    Es ist symptomatisch für die derzeitige Berichterstattung, dass die vergangenen 20 Jahre dieses Konflikts einfach ausgeblendet werden.
    Der Westen hat seit der Unterstützung der sogenannten orangen Revolution erheblich zur jetzigen Eskalation beigetragen.
    Ich für mein Teil wünsche mir eine friedliche Welt und keine moralische Überhöhung von Waffenlieferungen in Krisengebiete.

    • Maximilian Müller-Härlin Thu 3 Mar 2022 at 22:40 - Reply

      Eine “friedliche Welt” um den Preis der Unterdrückung des Rechts auf Selbstbestimmung und der Missachtung der Menschenrechte? Die Unterstützung der orangenen Revolution als Mitschuld an der “Eskalation”? Eskaliert hat nur eine Seite, und wir waren blind, nicht weil wir dem Verbrecher zu wenig, sondern weil wir ihm zu viel entgegengekommen sind. Wir haben ihn machen lassen: In Tschetschenien, in Georgien, auf der Krim, in der Ostukraine, in Syrien, im eigenen Land. Das alles hatte kaum Konsequenzen. Jetzt hat es welche.

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