Die faschistische Persönlichkeit
Agitation, Affektbewirtschaftung und Gefühlspolitik
Unlängst gab es eine kleine feuilletonistische Gelehrtendebatte, ob denn das Wort „Faschismus“ für die rechtsextremen Bewegungen und Regierungen – von Trump bis zur AfD – gerechtfertigt sei, ob nicht andere Vokabularien richtiger wären; ob das F-Wort nicht eine Art von Alarmismus in sich berge und ob es nicht ganz generell wichtiger wäre, die Geschehnisse akkurat zu beschreiben, und die Frage, mit welcher Vokabel man das Beschriebene versieht, vielmehr eine Nebensache sei. Aber gerade, wenn man die Radikalisierungsprozesse, die wir beobachten, akkurat beschreibt, könnte man zu dem Schluss kommen, dass gewohnte Begrifflichkeiten wie „Rechtspopulismus“ verharmlosend sind und „neuer Faschismus“ schon gut passe.
Es ist in der Forschung und gesellschaftstheoretischen Essayistik gut dokumentiert, welche gesellschaftliche Malaise der Entstehung ultrarechter Protestbewegungen günstig ist (Abstiegsängste, Repräsentationslücken, Frustration über etablierte politische Parteien…), ebenso, welche Charaktertypen besonders empfänglich sind für ultrarechte Weltbilder und Botschaften (der „autoritäre Charakter“, wie ihn Adorno und andere analysierten). Man kann auch regelrechte Checklisten erstellen, welche Forderungen und politische Programmatiken nahezu alle rechtsextremen Parteien vortragen. Und dennoch würde das das Phänomen nicht befriedigend beschreiben. Denn wie wir alle wissen, kommt es oft nicht nur darauf an, welche politischen Forderungen aufgestellt werden, sondern auf welche Weise sie propagiert werden; auch die gesellschaftliche Malaise ist nur so etwas wie eine Vorbedingung, erklärt aber nicht, wie sich Menschen verändern, wenn sie in den Sog rechtsextremer Propaganda geraten. Und die autoritäre Persönlichkeit ist auch kein statischer Zustand, sondern eher ein dynamisches Geschehen: autoritäre Aggression, hoher affektiver Furor, die Lust daran, sich auszumalen, was man den betrügerischen Eliten und den eingebildeten Feinden des Volkes antun könnte – bis hin zu einer verstörenden Lust an der Grausamkeit – hat einen erkennbar eskalierenden Charakter. Wer in den Sog gerät, in dem ein krasserer Take auf den anderen gesetzt wird, der wird allmählich zu einem Anderen. Ohne die Vokabularien der Massenpsychologie ist das alles nicht akkurat zu beschreiben. Was wir erleben, ist eine regelrechte „Erziehung zur Grausamkeit“.
Diese operiert mit starken Emotionen, zunächst einmal der Angst. Angst wird bis zur Paranoia geschürt – von den neuen Faschisten, den mit ihnen verbundenen Pseudomedien, sekundiert vom klassischen Boulevard. Die Welt wird als gefährlicher Ort beschrieben, als Kriminalitäts- und Sündenpfuhl, unterhalb von regelrechter Panikmache über den Großen Austausch, einem „Genozid an den Deutschen“ (oder den „Weißen“) und vor Messermännern usw. geht das nicht ab. Jedes Problem wird benützt, um Menschen aufzuhetzen, erfundene Schrecken auf wirkliche getürmt, sodass Grausamkeit als berechtigte Gegenwehr erscheint. Sofort wird aber eben auch die Lust an der Grausamkeit angestachelt, die Freude daran, sich auszumalen, wie man Vergeltung üben könnte für den Unbill, den andere einem antun. Eine Sprache der Grausamkeit, aber auch der rohen, grobianischen Ungehobeltheit gehört daher zum fixen Bestand, und erbarmungslose Taten müssen dann auch nicht nur begangen, sondern auch öffentlich sichtbar begangen werden.
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Call for Papers: Conference “Democracy Under Pressure: Conditions of the Authoritarian Turn Yesterday and Today”, co-hosted by the Institute of Law and Governance at WU Vienna, Department of Socioeconomics, 24–26 May 2027.
Explore legal and socioeconomic responses to rising authoritarianism through the lens of Hayek, Polanyi, Kelsen, and Schmitt. Keynotes by Katharina Pistor (Columbia) and Quinn Slobodian (Boston). Submit abstracts by 15 Oct 2026.
Details: wu.ac.at/en/socioeconomics/events
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Wird das Gefühl geschürt, Teil einer belagerten Gemeinschaft zu sein, so erlebt die Anhängerschaft in der Folge das Ausleben von Rachegelüsten als Befreiung – dieser endlose Schwall an Böswilligkeit, Mordfantasien, Hasskultur, wie sie (nicht nur) aus den sozialen Medien quillt. Leo Löwenthal, eine der führenden Figuren des Frankfurter Instituts für Sozialforschung, hat das nicht nur in seiner Studie „Falsche Propheten“ auf atemberaubende Weise beschrieben, in späteren Lebensjahren hat er einmal angemerkt, diese Propaganda funktioniere wie eine „umgekehrte Psychoanalyse“ – die Traumata, Neurosen und Paranoia nicht heilt, sondern nährt –, sie „verstärkt die mörderischen, aggressiven und destruktiven Impulse“.
Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, bemerkt heute, dass die Propaganda aber auch keine Einwegstraße ist, die Anhänger werden nicht bloß verhetzt oder simpel „verführt“, sondern sind an der Eskalation und dem Aufschaukeln eines „affektiven Furors“ (Hans-Jürgen Wirth) koproduktiv beteiligt. Sie feuern sich wechselseitig an und können im Extremfall sogar die Anführer in dieser Eskalationsspirale vor sich hertreiben. Starker Negativismus paart sich mit der Euphorie, dass die Rettung naht und es „denen“ bald so richtig gezeigt wird. All das geschieht in der Masse und nur in der derselben, denn die Menge gibt dem Einzelnen die Carte Blanche, schlechter zu sein, als er alleine wäre. Die Dynamiken von „Gefühlsansteckung“, Ausschaltung von Gewissen und Senkung von Triebhemmung ist in der Massenpsychologie seit hundert Jahren gut dokumentiert. Wenn das nur lange genug geschieht, wenn Menschen stündlich mit diesen Botschaften, angstmachenden (Fake-)News und Rachegelüsten „beschossen“ werden, sind das regelrechte Lehrjahre der Unmenschlichkeit.
Wut wird geschürt und Verbitterung, Paranoia und „sadistischer Lustgewinn“ (Adorno); der autoritäre Führer wird als Retter imaginiert, der in der Lage ist, die Welt wiederherzustellen, die angeblich von Einwanderern, ethnischen Minderheiten, Feministinnen, Intellektuellen, Dissidenten und anderen erfundenen Feinden gestohlen wurde. Die Rache selbst wird zu einem politischen Programm. Eine Kultur der Grausamkeit nährt sich von dieser affektiven Wut und bietet den von Groll Verblendeten die berauschenden Freuden von Zugehörigkeit, Feindseligkeit und Rache. Genaue Beobachter dieser Dynamiken haben darauf hingewiesen, dass dies in herkömmlichen Darstellungen des Faschismus häufig übersehen wird: die Entstehung einer emotionalen Seuche, in der Ressentiments, Demütigung, Angst und die Sehnsucht nach Rache ansteckend werden. Sie verbreiten sich über soziale Medien, rechtsgerichtete Fernsehsender, Podcasts, Kundgebungen usw.
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Das verhetzte Individuum fällt nicht vom Himmel, es wird gemacht. Es durchläuft diese Einübung in die Unbarmherzigkeit. Die Geschichte lehrt uns, dass Menschen bei Verbrechen enthusiastisch mitmachen, die sie sich Jahre zuvor nicht vorstellen konnten. Dabei entstehen heute wieder eigentümliche Allianzen zwischen faschistischer Gefühlspolitik und hartem Konservatismus und radikalisiertem Neoliberalismus, was das alte Diktum Max Horkheimers ins Gedächtnis ruft, dass, wer vom Kapitalismus nicht reden wolle, über den Faschismus besser schwiege. Auch wenn man die Plattitüden simpler Kapitalismuskritik vermeiden möchte, darf man für die Gesamtschau des düsteren Panoramas nicht vergessen, dass der Neoliberalismus selbst einen „Kult der Härte“ etabliert, eine Feier der Starken und Verachtung der Schwäche, jedes Gefühl von Solidarität zerstört und damit einen Konkurrenzgeist feiert, in dessen Lichte die gesamte Existenz wie ein Kampf aller gegen alle um die letzten Krümel erscheint. Gemeinsam mit den objektiven Krisen unserer Epoche verursacht das jene eigentümliche Endzeitstimmung, die unsere Gesellschaften in emotionale Großkampfarenas verwandelt, da die Empfindung um sich greift, dass jeder auf sich allein gestellt seine Existenz verteidigen muss. Wenn es für alle bergauf geht, ist der Nachbar der Kollege, mit dem man den allgemeinen Fortschritt teilt, wenn es für alle bergab zu gehen scheint, ist der Nachbar der Konkurrent, von dem man hofft, dass er unter die Räder gerät, damit es einem selbst nicht erwischt.
Die Frage nach der Verfassungsfeindlichkeit von Parteien wie der AfD lässt sich nicht alleine durch einen verengten Blick auf Programmatiken, einzelne Aussagen und Forderungen oder Andeutungen über den erstrebten Umbau von Institutionen beurteilen. Sie sollte vielmehr in Rechnung stellen, wie die faschistische Gefühlspolitik auf die Anhängerschaft wirkt, wie sie die Subjekte verändert, in Raserei versetzt, mit dem Ziel, dass diese alle Hemmungen verlieren.
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Editor’s Pick
von EVA MARIA BREDLER

Foto: privat
Nick Cave ist so ein verdammter Rockstar. Er hat einfach immer unbeirrt sein Ding gemacht, egal, was seine Fans von ihm erwartet haben. Seine Verwandlungen können wir in The Red Hand Files nachlesen. Seit 2018 beantwortet er dort Fragen seiner Fans, aus der Trauer geboren: Als vor zehn Jahren sein Sohn Arthur starb, erreichten Cave unzählige Briefe – Beileids-, aber auch Hoffnungsbekundungen von Menschen, die seinen Schmerz teilten. Daraus entstand dieser öffentliche Briefkasten, „a strange exercise in communal vulnerability and transparency“. Die Fragen reichen von „What’s the worst thing about having become a really old rockstar?“ bis zu „Why fucking bother?“. Seinen Antworten nach zu urteilen, würde er heute wohl nicht mehr „People Ain’t No Good“ schreiben. Also, Nick, why fucking bother?
„My advice to you is to fully offer up your messy, broken, limited, disastrous human self to the act of creation […]. And then go and do it again. Become the all-singing, all-dancing, all-human answer to this most dark and demoralised question“.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Was haben Mecklenburg-Vorpommern und Russland gemeinsam? In beiden Ländern wird diese Woche gewählt. Ach, und die AfD Mecklenburg-Vorpommern würde gerne zum russischen Gas zurückkehren, der Spritpreise wegen.
Bevor wir uns jetzt direkt in die nächsten Wahlen reinsteigern, wollen wir Sachsen-Anhalt noch ein bisschen verdauen. Die AfD will sowohl in Sachsen-Anhalt (als auch in Mecklenburg-Vorpommern) die Medienstaatsverträge kündigen – gemeint sind wohl diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen. Geht das? HUBERTUS GERSDORF (DE) skizziert die wesentlichen verfassungsrechtlichen Maßstäbe in Form von vier Thesen und zeichnet rote sowie grüne Linien.
Über ähnliche Linien hatte auch das VG Berlin zu entscheiden. Sein Urteil: Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg durfte dem deutschen TV-Ableger von Russia Today (RT) die Verbreitung seines Rundfunkprogramms untersagen. Doch wegen der umfangreichen EU-Sanktionen sind RT und andere russische Staatsmedien in der EU inzwischen ohnehin kaum noch von Bedeutung, wie JUDITH BEETZ, JANA LIPINSKI und JOHANNES MAURER (DE) erklären.
Eine weitere beunruhigende Forderung: Die AfD Sachsen-Anhalt will freiwillige Bürgerwachten einführen. Was das genau heißt – unklar. Der eingestaubte Begriff verheißt jedenfalls nichts Gutes: Soll staatliche Gewalt in private Hände gelangen? So wie FRIEDEMANN GROTH (DE) den Vorschlag versteht, würde dieser gegen das grundgesetzliche Gewaltmonopol des Staates verstoßen.
Noch immer ist völlig unklar, wer Sachsen-Anhalt regieren soll. Eigentlich muss der Landtag bis zum Ende des Jahres einen Landeshaushalt für 2027 verabschieden. Aber geht das ohne Landesregierung? SIMON DIETHELM MEYER (DE) zeigt: Auch eine geschäftsführende Regierung in Sachsen-Anhalt muss einen Haushaltsentwurf für 2027 einbringen – doch ohne Mehrheit im neuen Landtag bleibt nur die vorläufige Haushaltsführung.
Mit der AfD im Landtag dürfte es in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wohl kein Landesantidiskriminierungsgesetz geben – aber nach Berlin bekommen nun auch Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eins, und bald wohl auch Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Doch wie müssen Landesantidiskriminierungsgesetze gebaut sein, um effektiv vor Diskriminierung zu schützen? DORIS LIEBSCHER und JANA STÖCKLE (DE) ziehen Lehren aus Berlin.
Während die Wahlen der Debatte um ein AfD-Parteiverbot Auftrieb geben, schlägt TARUNABH KHAITAN (EN) stattdessen eine Form indirekter wehrhafter Demokratie vor. Man könnte auch das Wahlsystem so ändern, dass die AfD es strukturell schwerer hat: Mit Ranked-Choice-Voting müssen Parteien auch über ihre Kernwählerschaft hinaus Zustimmung finden, wie die Landratswahl in Sonneberg 2023 gezeigt hat.
Russisches Gas hin oder her – Rohstoffsicherheit ist eine sicherheitspolitische Herausforderung. Deswegen soll der BND künftig explizit die Rohstofflieferketten anderer Staaten aufklären dürfen. ROBERT FRAU und MAXIMILIAN SCHUMACHER (DE) begrüßen das als überfällig.
Was als sicherheitspolitische Herausforderung gilt, wird oft selbst zur Machtfrage. Die USA haben nun ein italienisches Unternehmen, das verschlüsselte E-Mail- und Hosting-Dienste anbietet, als Terrororganisation eingestuft. MARCO PERUGINI (EN) erklärt, wie die Maßnahmen wirken, ohne dass Europa daran beteiligt ist oder Kontrolle darüber hat.
Auch in Rumänien gibt es anscheinend nur wenig europäische Kontrolle. Dort hat das Verfassungsgericht nun mit einem der grundsätzlichsten Verfassungsprinzipien gebrochen: dem Rückwirkungsverbot. BIANCA SELEJAN-GUTAN (EN) deutet den Vorgang als politische Vendetta.
Vielen im Kosovo gilt der Prozess vor den Kosovo Specialist Chambers in Den Haag als Angriff auf die eigenen Befreiungshelden. Am Mittwoch wurde der frühere Präsident Hashim Thaçi wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt. Doch FRED ABRAHAMS (EN) zeigt: Nicht nur die Opfer fehlten im Gerichtssaal – auch nicht alle Verantwortlichen saßen auf der Anklagebank.
Als Kriegsverbrecher verurteilt wurde auch Ratko Mladić, der „Schlächter von Bosnien“ – und in Serbien Anfang September als Nationalheld beerdigt. CARNA PISTAN (EN) erklärt, wie die Erinnerungspolitik in Serbien mit der Europäisierung des Landes kollidiert.
Am 10. September endete die mündliche Verhandlung zu Deutschlands Zulässigkeitseinreden im Verfahren Alleged Breaches of Certain International Obligations in respect of the Occupied Palestinian Territory (Nicaragua gegen Deutschland). JULIETTE MCINTYRE (EN) ordnet die wichtigsten und interessantesten Fragen ein.
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Heute geht der Deutsche Juristentag zu Ende. Dort stand – wieder einmal – die juristische Ausbildung auf der Tagesordnung. Bevor bei dem Thema die Emotionen mit mir durchgehen, lesen Sie lieber den Beitrag von MARIUS THYE, MARC CASTENDIEK und QUINT HAIDAR ALY (DE), die nüchtern die Empirie zusammenfassen und als schnell umzusetzende Maßnahme für eine verdeckte Zweitkorrektur plädieren. Auf lange Sicht, finde ich, sollten wir dieses ganze menschenverachtende System jedoch abreißen und mit Empathie, Empirie und Empfindsamkeit neu aufbauen (huch, da sind die Emotionen nun doch mit mir durchgegangen – pardon).
Dass man die Zustände an Hochschulen durchaus verändern kann, wenn man denn will, hat nun Nordrhein-Westfalen bewiesen: Trotz scharfer Kritik hat der Landtag dort neue Regeln gegen Machtmissbrauch und wissenschaftliche Unredlichkeit an Hochschulen beschlossen. FABIAN ENDEMANN (DE) hält das für richtig – die Wissenschaftsfreiheit werde gerade durch rechtliche Verfahren geschützt.
In diesem Sinne startete diese Woche unser Symposium „Die umkämpfte Freiheit der Wissenschaft“ (DE), das nach den Grundlagen, Grenzen und Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit fragt. Die Beiträge gehen auf eine Tagung im Mai 2026 zurück und versammeln Autor:innen aus Philosophie, Rechtswissenschaft, Wissenschaftsforschung und politischer Theorie.
Wer Wissenschaft finanziert, riskiert, Widerstand gegen sich selbst mitzufinanzieren. Zum Auftakt des Symposiums zeigt CASPAR HIRSCHI, warum nur ein liberales Ethos dieses Risiko trägt. Im Gegensatz zur US-Verfassung trennt das Grundgesetz Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ausdrücklich. SABINE DÖRING erklärt mit Kant, dass es für diese Unterscheidung einen philosophischen Grund gibt. Kann es berechtigt sein, Wissenschaftler:innen für ihre Thesen moralisch zu kritisieren? Ja, sagt TIM HENNING und argumentiert, dass wissenschaftliche Autonomie moralische Kritik nicht ausschließt. PETER STROHSCHNEIDER betont die demokratische Funktion der Wissenschaft. JAN-WERNER MÜLLER (EN) wiederum warnt davor, die Verbindung von Wissenschaft und Demokratie zu überbewerten. TORSTEN WILHOLT wirft einen philosophischen Blick auf die Wissenschaftsfreiheit, fragt nach ihrer Begründung und zeigt, warum ihre Verteidigung allein nicht ausreicht. Die AfD bezeichnet bestimmte Forschungsrichtungen als „Agendawissenschaft“ und beruft sich dabei auf die Wissenschaftsfreiheit. GEERT KEIL beantwortet die Frage, was es zu schützen gilt: einen Prozess der evidenzbasierten, ergebnisoffenen Erkenntnissuche. UWE VOLKMANN fragt sich, wie unabhängig Wissenschaft von politischen Interessen überhaupt sein kann und wo die Grenze zwischen Wissen und Meinung beginnt.
Hach, das Politische der Wissenschaft. Ich finde ja Volkmanns Beobachtung interessant, dass das Grundgesetz Wissenschafts- und Kunstfreiheit in einem Atemzug erwähnt. Was ist mit dem Künstlerischen der Wissenschaft? Verfassungsgerichte, schön und gut – wo sind die Verfassungsgedichte?
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
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