Wenn es ernst wird: Recht zwischen Wehrfähigkeit und Bündnisfall
Die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik ist zu einer zentralen politischen Frage geworden. Hybride Bedrohungen, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die strategische Neuausrichtung der Vereinigten Staaten zeigen, wie dringend eine Neubefassung mit Sicherheit und Verteidigung ist, insbesondere im Verfassungsrecht. Dieses Symposium fragt, ob die wehrverfassungsrechtlichen Regelungen des Grundgesetzes ihr Versprechen einer effektiven Landes- und Bündnisverteidigung halten. Das betrifft etwa den Parlamentsvorbehalt oder die Vorschriften, die im Spannungsfall aktiviert werden und zum Teil erhebliche Grundrechtseingriffe mit sich bringen. Das von Kathrin Groh, Jasper Nebel und Moritz von Rochow redigierte Symposium gliedert sich in drei Stufen. Es beginnt mit den rechtlichen Grundlagen der Verteidigungsbereitschaft (Vorbereitung) und widmet sich dann Bedrohungslagen unterhalb der Kriegsschwelle (Hybride Bedrohung). Den Abschluss bildet der Ernstfall im engeren Sinne (Ernstfall): Angriff, Bündnisfall und die Rolle einer gemeinsamen europäischen Verteidigung.











