03 February 2024

Unsere Würde in Euren Händen

Der emeritierte Mainzer Rechtsprofessor, Friedhelm Hufen, versucht mit seinem Beitrag in der FAZ vom 24.1.2024 in einer schwierigen Zeit die Gemüter zu beruhigen: Wir brauchen kein Parteiverbot. Das Grundgesetz hindere schon selbst eine Alternative für Deutschland (AfD) an der Machtübernahme. Die Vorstellung, dass Intellektuelle die Sorgen ihrer vom Rechtsextremismus betroffenen Mitbürger nicht ernst nehmen, reale Gefahren herunterspielen oder gar nicht sehen; diese Gelassenheit macht mir Angst. Für einige ist die Lage nur eine vorübergehende. Nur keine Panik, Deutschland habe ja schon viele Krisen überwunden. Für andere ist die Gefahr spürbarer als zuvor. Wie wir jetzt auf die AfD reagieren, ist für jene eine bloß abstrakte verfassungsrechtliche, für die Betroffenen eine existenzielle Frage.

Gefährliche Beruhigungsliteratur

Hufen spricht von der streitbaren Demokratie, schreibt aber über alles andere als darüber. Was wäre, wenn andere Parteien anfingen, mit der AfD zusammenzuarbeiten? Was, wenn Höcke in Thüringen zum Ministerpräsidenten gewählt würde? Was, wenn die AfD eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erhielte und die Verfassung ändern könnte? Seine Antwort: Unsere Verfassung ist sicher, die Ordnung stabil. Selbst wenn Höcke mit absoluter Mehrheit Kanzler werde, verhindere das Grundgesetz Schlimmes. Schließlich erkläre es ja die Menschenwürde für unantastbar. Und die Ewigkeitsklausel in Art. 79 III GG entziehe auch die anderen zentralen Grundsätze (Rechtsstaatlichkeit, Demokratie) der Disposition jeder parlamentarischen Mehrheit. Im Grunde sagt Hufen, es könne nicht sein, was nicht sein dürfe.

Tatsächlich ist es aber höchst unwahrscheinlich, dass die AfD vor einer Verfassungsnorm Halt machen würde. Die wehrhafte Demokratie bezieht sich genau auf diese Konstellation. Sie meint nicht schlicht den öffentlichen Diskurs oder das Streiten für und wider eine Sache. Das sind Selbstverständlichkeiten einer Demokratie. Die Wehrhaftigkeit bezieht sich auf den Fall, dass eine politische Kraft sich über eben diese Grundregeln hinwegzusetzen versucht. Ihre Instrumente wollen genau da ansetzen. Mehr noch: Sie wollen von vornherein verhindern, dass so eine Kraft an die Macht gelangt. Und als Mittel sieht sie beispielsweise das Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei oder die Grundrechtsverwirkung ihrer Akteure vor. „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit“ ist nicht bloß eine Parole, wie Hufen meint. Es ist Versprechen und Auftrag der Mütter und Väter des Grundgesetzes an uns. Weil eben doch sein kann, was nicht sein darf. Sollte Höcke an die Macht gekommen und die Gesellschaft nach einer enthemmten Debattenkultur hinreichend abgestumpft sein, dann wird uns weder die Unantastbarkeitsformel des Art. 1 GG noch die Ewigkeitsklausel bewahren.

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Ausschreibung: PostDoc-Stelle am Graduiertenkolleg DynamInt

Am DFG-Graduiertenkolleg „Dynamische Integrationsordnung – Europa und sein Recht zwischen Harmonisierung und Pluralisierung“ (DynamInt) der Humboldt-Universität zu Berlin ist eine PostDoc-Stelle (m/w/d) ausgeschrieben (Vollzeitbeschäftigung – E 14 TV-L HU). Die Einstellung ist zum 1.5.2024 geplant, Bewerbungsfrist ist der 14.2.2024. Die Stelle ist bis zum Ende der Förderung des Kollegs (30.9.2028) befristet. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden Deutschkenntnisse auf einem Niveau von B2 oder C1 vorausgesetzt. Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

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Streitkultur als Problem?

Hufen meint, man müsse mit der AfD demokratisch streiten. Als Gründe für ihr Erstarken und als demokratiegefährdend diagnostiziert er: „Cancel Culture, Wokeness, Schutz kultureller Identität, Safe Spaces und so weiter“. Die „Überempfindlichkeiten“ von „potentiellen Opfern“ führen ihm zufolge zu Tabus, die die Grundrechte und die „notwendige Offenheit des demokratischen Prozesses“ gefährden. Kurz: Die Gefahr für die Demokratie gehe nicht von der AfD, sondern von „vulnerablen Minderheiten“ aus. Natürlich muss in einer pluralistischen Demokratie über alles gesprochen werden können. Aber Hufens Problemdiagnose, in Minderheiten jedes Übel zu suchen, ist äußerst bedenklich.

Schließlich betont er, dass bei aller Offenheit des Diskurses Hetze, Verleumdung oder Erniedrigung verboten bleiben sowie Antisemitismus und Rassismus bekämpft werden müssen. Aber was genau bewegt einen dazu, ausgerechnet jetzt auf die Gefahren einer „Cancel Culture“ hinzuweisen? Lassen wir es zu, dass über „Remigration“ (wie sie in den Texten von Höcke oder dem Europawahl-Kandidaten Maximilian Krah offen propagiert wird) so gesprochen wird, als wären dies normale politische Forderungen, dann ist der Schritt zu unverhohleneren Deportationsdebatten nicht weit. Der zunehmend raue Ton in der Öffentlichkeit hat ohnehin schon einen Hall, der uns sicherlich nicht in gute Zeiten tragen wird.

Die Gefahr liegt nicht in einem mangelnden Diskurs über Zuwanderung. Keine Wokenesskultur rechtfertigt die Hinwendung zu rassistischen Gruppen. Zur bitteren Wahrheit gehört: Die Leute wählen die AfD nicht trotz, sondern oft gerade wegen ihrer völkischen Ideologie. Es gibt nicht wenige, die bei der Umsetzung ihrer menschenverachtenden Pläne mitmachen würden. Cancel Culture oder dergleichen sind eher ein Vorwand, mit dem sie sich als „bürgerlich“ geben können. Es sind die Akteure der AfD sowie andere Rechte, die die wahren Gefahren verharmlosen und stattdessen die Stunde nutzen, um über das zu reden, worüber sie sonst angeblich nicht reden dürfen: Die nervigen Befindlichkeiten von Minderheiten. Nicht die Empfindlichkeit einiger ist das Problem, sondern das offensichtlich bestehende Bedürfnis anderer, diese Minderheiten empfindlich treffen zu wollen. Was meint man überhaupt damit, dass man Themen wie Migration nicht der AfD überlassen dürfe? Warum spulen parteiübergreifend alle diesen Satz ab? Natürlich müssen wir vernünftig auch über Migration und Integration sprechen. Aber den Rechtsruck verhindert man nicht, indem man selbst rhetorisch nach rechts rückt. Spielen wir das Spiel der Rechtsextremen mit und gehen den Schritt weg von einer zivilisierten hin zu einer verrohten Debattenkultur, ist uns der Weg in den Faschismus sicher.

Ich möchte mir nicht anmaßen, zu beurteilen, wie sich zurzeit jüdische Mitmenschen fühlen. Die Worte Margot Friedländers, es habe damals auch so angefangen, sollten uns alle jedenfalls beunruhigen. Und sie sollten uns die Sorgen der anderen ernst nehmen lassen.

Was also tun?

Jetzt müssen wir zeigen, ob wir aus der Geschichte gelernt haben. Einerseits können wir einen Höcke gerichtsfest als das benennen, was er ist: Ein Faschist. Andererseits zögern wir sehenden Auges, das Notwendige zu tun? Natürlich würde das Verbot einer Partei oder die Entziehung des passiven Wahlrechts eines Politikers, hinter denen eine signifikante und teilweise radikale Wählerschaft steht, nicht geräuschlos verlaufen. Aber wie sähe die Alternative aus? Was auch immer wir tun, wir sollten uns der Gefahr bewusst sein: Schaffen wir es nicht, unsere auf Vielfalt und Toleranz bauende Werteordnung „gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen“ – um es mit Karl Popper (Die offene Gesellschaft und ihre Feinde I: Der Zauber Platons, 4. Aufl. 1975, S. 609 f.) brutal zu formulieren.

Die Proteste seitens der Zivilgesellschaft machen Hoffnung. Aber was macht die Politik? Was der Regierung vorschwebt, darüber dringt momentan wenig nach außen. Jedenfalls klingen die Worte „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ nicht weit weg von „Wir werden millionenfach remigrieren“. Olaf Scholz wird es sicherlich nicht so meinen, wie man es sich in der AfD gerne vorstellt. Aber ein Kanzler muss sich der Wirkung seiner Wortwahl im Klaren sein. Sie könnte bei „Gemäßigten“ den Eindruck erwecken, so verfassungswidrig könne die Idee der „Remigration“ ja nicht sein, wenn schon ein SPD-Kanzler so spricht.

Auch der Opposition fällt offenbar nicht mehr ein, als den rassistischen Duktus der AfD zu imitieren. Ich wünschte, ich könnte sagen, sie sei eine schlechte Kopie des Originals. Aber sie ahmt sie besorgniserregend gut nach. Sie ist der AfD neuerdings auch farblich näher gerückt – „Rhöndorf-Blau“. Und wenig überraschend beschwört sie wieder die deutsche „Leitkultur“ herauf. Hat man nicht gelernt, was „Kultur“ anrichten kann, wenn sie zur Ideologie pervertiert wird? Ausgerechnet in diesen Zeiten, wo antisemitische Verschwörungsmythen freien Lauf nehmen? Hat nicht „Auschwitz das Mißlingen der Kultur unwiderleglich bewiesen“, wie Adorno sagte (Negative Dialektik, 1966, S. 357)?

Das Ziel aller politischen und geistigen Anstrengung muss es mindestens sein, zu verhindern, dass Faschisten an die Macht kommen. Wenn wir für eine Kultur werben wollen, dann muss es eine Kultur der Würde sein. Eine Kultur der Werte von Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Nächstenachtung und Gerechtigkeit. Demokratie heißt, respektvoll zu streiten, nicht rücksichtslos. Antisemitismus und Rassismus betreffen am Ende nicht nur die Andersdenkenden, Andersgläubigen oder Andersaussehenden. Sie sind der sichere Weg in die Barbarei und zur Zerstörung der freiheitlichen Ordnung.

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The European Law Open is pleased to share a special issue “The Court of Justice of the European Union as a Relational Actor,” guest-edited by Anna Wallerman Ghavanini. Observing that the CJEU has been a key player in shaping European legal integration, the issue takes as its starting point that courts – and the CJEU is no exception in this regard – are unable to drive developments in isolation. Read the issue, which also includes a symposium on Commodification and EU Law, here.

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Warum nicht die Verfassung, aber doch Millionen Menschen in Gefahr sind

Vor 25 Jahren kam ich mit meiner Mutter und meinen Geschwistern zu meinem asylsuchenden Vater nach Deutschland. Als ich vor 13 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erlangte, kam ich nicht auf die Idee, dass sie mir wieder genommen werden könnte. Mit der „Loyalitätserklärung“ erklärte ich: „Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“. Und weiter: „Über die Bedeutung dieses Bekenntnisses bin ich schriftlich und mündlich belehrt und befragt worden“. Dabei sagte mir der Beamte von der Einbürgerungsbehörde noch bei der Aushändigung der Urkunde, ich solle aufpassen, dass ich keinen Mist anstelle. Sonst könnte ich die Staatsbürgerschaft wieder verlieren. Und dann erwartet man von mir, unbesorgt zu bleiben, wenn heute Teile der AfD mit der Vertreibung von Menschen fantasieren, die ihnen nicht Deutsch genug sind; die also nicht ihrem rassistischen Menschenbild entsprechen. Würde man auch von AfD-Mitgliedern die „Loyalitätserklärung“ verlangen, dürften manche wohl gar nicht Bürger dieses Staates sein. Denn ich musste darin versprechen, „dass ich keine Bestrebung verfolge oder unterstütze (…), die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet“ ist. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Verbotsverfahren und auch kürzlich wieder in seiner Entscheidung zur Finanzierung der NPD-Nachfolgepartei deutlich gemacht, dass ein völkisches Politikkonzept mit der Menschenwürde unvereinbar ist. Denn damit würde die elementare Gleichheit denjenigen Personen verweigert, „die nicht der ethnischen ‚Volksgemeinschaft‘ angehören“.

Ich habe Angst um meine Mutter, die als Kopftuchträgerin ein Feindbild der Faschisten ist. Sie kann sich nicht gegen die rassistische, sexistische und islamophobe AfD wehren. Aufgrund ihrer sozialen Herkunft durfte sie nie Bildung genießen. Als Analphabetin hatte sie nie die Chance, richtig Deutsch zu lernen. Darum wurde sie nicht eingebürgert. Darum muss sie seit 25 Jahren regelmäßig zur Behörde, um die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Schon nach geltendem Recht muss sie bei jedem Behördengang bangen, ob sie weiterhin bei ihrer Familie bleiben darf. Mit der AfD an der Macht wäre die Realisierung dieser Gefahr nur noch ein bürokratischer Schritt. Denn sie hinge vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters ab. Allein dieses Beispiel zeigt, dass entgegen Hufens Entwarnung die Gefahr zwar für die Verfassung gering sein mag, aber für viele Menschen real ist.

Ich habe Angst um meinen Bruder. Im Rollstuhl sitzend, pflegebedürftig und sprachunfähig kann er sich weder verbal noch physisch gegen die rassistische und ableistische AfD wehren. Auch er besitzt nicht die Staatsbürgerschaft. Und selbst wenn: Er bleibt Feindbild der Rechtsextremen. Wie sollen wir unbesorgt bleiben, wenn Alice Weidel im Bundestag abfällig von „Kopftuchmädchen und sonstigen Taugenichtsen“ spricht? Wenn Höcke verspricht, dass wir in Deutschland auch mit 20-30 Prozent weniger Menschen zurecht kämen, und genau dafür gewählt wird?

Sie und ich sind wie Millionen andere auf eine starke Zivilgesellschaft angewiesen. Auf verantwortungsbewusste Demokrat:innen; pflichtbewusste Politiker:innen; auf Menschen, die bereit sind, unsere Würde zu ihrem eigenen Anliegen zu machen. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde normativ. Aber faktisch liegt sie in den Händen derjenigen, die an die Werte des Grundgesetzes glauben. Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, die wehrhafte Demokratie sei ein Automatismus. Selbst die beste aller Verfassungen kann sich ihrer eigenen freiheitlichen Ordnung nicht sicher sein. Sie braucht sich wehrende Demokrat:innen. Wer jetzt schweigt, will den Schuss nicht hören. Wer jetzt tolerierend hinnimmt, hat später keine Ausreden. Schon gar nicht diejenigen, die die AfD oder ihre Pläne kleinreden; diejenigen, die den Protest dagegen als übertrieben abwerten und delegitimieren, anstatt konstruktiv daran zu arbeiten, wie man den Faschismus verhindern kann.

Für den wertvollen Gedankenaustausch danke ich Anna Maria Ullmann und Thorben Klünder.

 

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Nicht nur die Aussetzung einer „Antidiskriminierungsklausel“ durch die Berliner Kulturverwaltung zeigt: über die gesetzliche Definition von Antisemitismus wird weiterhin heftig gestritten. Während einige fordern, dass staatliche Kulturförderung an ein Bekenntnis gegen Antisemitismus geknüpft werden sollte, weisen andere auf Missbrauchsmögichkeiten einer solchen Klausel hin, etwa wenn es um Kritk an der israelischen Regierungspolitik geht. GWINYAI MACHONA nimmt den Streit zum Anlass, um einen Schritt zurückzutreten und mahnt an, dass sich die Debatte wieder darauf konzentrieren sollte, einen Begriff von Antisemitismus zu erarbeiten. Hierbei spreche ein rassismuskritischer Ansatz dafür, jüdische Erfahrungen stärker bei der Begriffsbildung einzubeziehen.  

Vom 14. Februar bis 24. März 2024 halten Abtreibungsgegner:innen weltweit wieder sogenannte „Mahnwachen“ vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen ab, um Abtreibungen zu verhindern. Solche und ähnliche Proteste stigmatisieren nicht nur Schwangere und Personal. Sie beeinträchtigen zugleich das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren, die schlimmstenfalls ihr Recht auf straffreie, sichere Abtreibung nicht ausübt. Um „Gehsteigbelästigungen“ zu verhindern, hat das Kabinett am 24. Januar nun einen Gesetzentwurf beschlossen. EVA MARIA BREDLER hat sich den Entwurf angeschaut.

Über 100 namhafte Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft unterzeichneten einen “Offenen Brief” an den Bundesjustizminister. Sie fordern ihn auf, seine “Blockade” eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission aufzugeben. In der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist unter anderem eine Vereinheitlichung im Sexualstrafrecht vorgesehen, nämlich beim Tatbestand der Vergewaltigung. TATJANA HÖRNLE meint, dass die Bedenken des Ministers berechtigt sind. Es handele sich nicht um eine Blockade, sondern um grundlegende Fragen der Kompetenz.

Die sächsische Polizei rüstet auf. Nach einem gepanzerten Fahrzeug bekommt sie nun auch Handgranaten und Maschinengewehre. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat einige Teile des entsprechenden sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes und des sächsischen Polizeibehördengesetzes nun endlich für verfassungswidrig und nichtig erklärt. JAKOB HÄRTERICH bewertet die Entscheidung kritisch.

Ob das Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden sollte, diskutiert nun endlich auch der Bundestag. WERNER REUTTER warnt vor verbleibenden Einfallstoren und zu einfachen Lösungen und nimmt auch die Landesverfassungsgerichte in den Blick.

In einem Long Read widmet sich MARTIN NETTESHEIM den Fu