31 January 2020

Die EU hat keine Nationalgarde

So. Also. Sie sind draußen. Die Brit_innen sind keine Unionsbürger_innen, UK ist kein Mitgliedstaat mehr. Ausland von jetzt an. Am Mittwoch im Europaparlament sang der ganze Plenarsaal Auld Lang Syne, manche Träne wurde vergossen, und ich muss gestehen, auch meine Augen wurden ein bisschen feucht. So endet dieser erste Monat dieses ersten Jahres dieses neuen Jahrzehnts mit einem Ereignis, das definitiv noch dem alten zugehört, der Dekade der Euro- und der Flucht- und Migrationskrise, der Trump-Wahl und des Brexit-Referendums, des Türkeiputsches und des Syrienkriegs und der AfD. Was waren diese Zehnerjahre doch für eine sagenhaft beschissene Epoche…

Polen

Sie zu beenden, ist die Aufgabe des neuen Jahrzehnts. Eine der ersten großen Gelegenheiten dazu kommt im Mai 2020: Da wird in Polen für die nächsten vier Jahre die nächste Präsident_in gewählt.

2015 hatte die PiS noch vor den Parlamentswahlen die Präsidentschaftswahlen gewonnen. Dies war ausschlaggebend dafür, dass es ihr anschließend so erfolgreich gelang, der Verfassung das Kreuz zu brechen: Ihr Mann im Präsidialamt Andrzej Duda stand immer parat, wenn sein Chef Jarosław Kaczyński ihn brauchte, zum Vereidigen von illegal gewählten und Nichtvereidigen von legal gewählten Verfassungsrichtern, zum strategischen Einlegen und Nichteinlegen des präsidialen Veto gegen verfassungswidrige Gesetze, zum Erwecken des Anscheins, es gebe jemand Gemäßigten und Vernünftigen an der Spitze der Republik. Ohne ihn und seine Mithilfe hätte die PiS kaum etwas ausrichten können.

In den Umfragen liegt Duda zwar deutlich vor allen anderen Kandidat_innen. Aber das muss nichts heißen. In der Stichwahl gegen Małgorzata Kidawa-Błońska von der Bürgerplattform lägen beide um die 50% . Das ist durchaus noch zu gewinnen.

Im Moment liegt das auch als “Maulkorbgesetz” bekannte sog. Richter-Disziplinierungs-Gesetz bei Duda, der zu entscheiden hat, ob er es stoppt, dem (PiS-hörigen) Verfassungsgericht vorlegt oder durchwinkt. In einer aktuellen Umfrage finden 49% der Pol_innen, er sollte sein Veto einlegen. Das wird aber nicht passieren. Und im beginnenden Wahlkampf setzen Duda und die PiS offenbar voll auf Radikalisierung: Bei einem Auftritt in Schlesien vorige Woche rief das Staatsoberhaupt der Justiz – und übrigens explizit auch der akademischen Rechtswissenschaft! – zu, dass ihr “Widerstand gebrochen” und “das polnische Haus” von ihnen “gesäubert” werden müsse.

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Säuberung. Das ist das Vokabular, mit dem man den Resonanzboden der radikalen Rechten zum Schwingen bringt. Die Wählerschaft der PiS und ihrer Koalitionspartner schließt aber auch viele grundkonservative Leute ein, die auf Recht und Ordnung Wert legen und die aktuell stattfindende Rundum-Delegitimation des Rechtsstaats und andere Krawallschachteleien vielleicht gar nicht so lustig finden. Die PiS-Koalition selbst ist ebenfalls kein Monolith: Sie reicht von Leuten, die man getrost als rechtsextrem bezeichnen kann, bis zu relativ gemäßigten Konservativen, ein Spektrum, das nur der bittere alte Mann in der PiS-Zentrale einigermaßen zusammenhält und ohne diesen vermutlich schnell übereinander herfallen würde. Das ist das Dilemma aller autoritären Parteien: Sie kommen mit Vielfalt nicht zurecht.

Wenn an Dudas Stelle eine Präsidentin an die Spitze des Staates träte, die sich von Jarosław Kaczyński nichts mehr sagen lässt – dann würde das alles verändern. Dann würde für alle offen sichtbar, dass die Behauptung der PiS, sie verkörpere und vertrete den Willen der “wahren Polen” und Pluralismus und Opposition sei daher sozusagen von Natur aus illegitim, nicht mehr ist als eine hohle, durch nichts belegte Behauptung.

Immer noch Polen

Kaczyński und Justizminister Zbigniev Ziobro eskalieren immer weiter, sie können nicht mehr zurück, und sie werden immer radikaler. Im Showdown mit dem Obersten Gerichtshof haben sie jetzt ihre Kreatur, das unterworfene und von illegal gewählten “Anti-Richtern” durchsetzte Verfassungsgericht, von der Leine gelassen. Das hat den Beschluss des Obersten Gerichtshofs “ausgesetzt”, wozu wir in der kommenden Woche so bald wie möglich einen Beitrag bringen wollen. Verfasst hat diese Entscheidung die frisch zur Richterin gewählte Ex-PiS-Abgeordnete Krystyna Pawłowicz, eine wahrhaftig extreme Gestalt, deren bevorzugten Argumentationsstil zum Beispiel aus ihrem Kommentar zu den regierungskritischen Protesten 2017 erahnen kann: Darin nannte sie die Pro-EU-Demonstranten “Verräter”, die “ihre perfiden, anti-demokratischen Köpfe vor dem Sejm erhoben” und dabei “ihre barbarischen Sitten zur Schau gestellt” hätten. Wie auch immer: jedenfalls scheint jetzt der letzte Woche beschworene “Mexican Standoff” endgültig eingetreten zu sein: Ein Teil des Rechtsstaats bestreitet dem anderen, ein Teil des Rechtsstaats zu sein, womit der Rechtsstaat insgesamt aufhört, ein Rechtsstaat zu sein.

Den Kampf gegen einen politischen Gegner, der keine rechtlichen Bindungen akzeptiert, kann man nur politisch gewinnen. Diese Schlussfolgerung könnte man auch aus dem Gespräch ziehen, das ich Anfang der Woche mit FRANZ MAYER geführt habe. Es geht darin um die Frage, was eigentlich passiert, wenn die PiS – wonach es ja aussieht – den Rechtsstreit mit der EU einfach immer weiter eskaliert. Der EuGH, so Mayer, könnte Polen zwar mit Zwangsgeldern in Millionenhöhe überziehen – aber wenn Polen partout nicht zahlt, könnte man am Ende nicht viel machen:

Die EU hat keine Nationalgarde. Schon dass sie Zwangsgelder verhängen kann, ist eigentlich systemfremd, aber eintreiben kann sie sie jedenfalls nicht. Und das ist auch gewollt so in der Rechtsgemeinschaft EU: Man ist freiwillig zusammen. It’s not a bug, it’s a feature.

Was natürlich nicht bedeutet, dass sie das Recht nicht mit allem verteidigen sollte, was ihr zur Verfügung steht – im Gegenteil. So zu tun, als könnte man diesen Konflikt mit Dialog und Kompromiss zu einer Lösung führen wie jeden anderen Konflikt zwischen gleichermaßen legitimen Interessen im pluralistisch verfassten Europa auch, wäre das Ende dieses pluralistisch verfassten Europas. Die aktuell oder ehemals zuständigen Mitglieder der EU-Kommission sind nicht das Problem: Věra Jourová, Didier Reynders, Frans Timmermans. Das Problem ist die Chefin. Ursula von der Leyen tut sich, genau wie ihre christdemokratische Partei und genau wie ihr Vorgänger Jean-Claude Juncker, furchtbar schwer damit, sich von der Illusion zu trennen, mit der PiS könne man an anderer Stelle noch vernünftig zusammenarbeiten, wenn man sie an dieser Stelle nicht allzu hart anfasst.

Es bleibt dabei: Sobald das “Maulkorbgesetz” von Präsident Duda unterschrieben ist und in Kraft tritt, muss die EU-Kommission beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang setzen und ein mindestens sechsstelliges Zwangsgeld für jeden Tag des Fortbestands der Vertragsverletzung beantragen. Kommissions-Vize Jourová war diese Woche in Warschau und konnte sich selbst davon überzeugen, mit wem sie es zu tun hat. Justizminister Ziobro, ein wirklich unfassbar gefährlicher Mann, hat versucht, sie mit einem vergifteten “Kompromissangebot” aufs Glatteis zu locken: Was, wenn Polen einfach das deutsche System der Richterernennung kopiert, wo da auch in Deutschland die Personalentscheidungen in der Justiz nicht autonom, sondern von der Politik gefällt würden? Ich habe der liberalen Tageszeitung Gazeta Wyborcza ein Interview gegeben und erklärt, warum die Kommission und die polnische Öffentlichkeit auf diese Finte nicht hereinfallen sollten.

Was oft übersehen wird: Auch die Mitgliedstaaten können rechtlich Vertragsverletzungsverfahren anstoßen, auch wenn sie das praktisch kaum jemals tun. Das sollten wir, wenn es nötig wird, alle von unseren Regierungen mit allem Nachdruck einfordern. Auch von der deutschen: Schließlich obliegt ihr, so das BVerfG seit 2009, eine besondere Integrationsverantwortung, oder etwa nicht? Ist es nicht so, dass die Bundesrepublik nur an einer EU mitwirken darf, die demokratischen Grundsätzen verpflichtet ist? Und ich als deutscher Staatsbürger habe sogar ein einklagbares Grundrecht aus Art. 38 Grundgesetz darauf, wenn ich mich richtig entsinne, oder? Was dann wohl hieße, dass ich also höchstselbst die Bundesrepublik darauf verklagen könnte, das Nötige und Mögliche zu tun und Polen nach Art. 259 AEUV selber vor den EuGH zu bringen, oder sehe ich das falsch? (Du liebe Zeit, wer hätte gedacht, wozu das gute alte Lissabon-Urteil doch noch mal alles gut sein kann…)

University of Erlangen-Nürnberg

Open application for MA Human Rights

JURISTISCHE FAKULTÄT

Applications are now open for the interdisciplinary MA Human Rights at the University of Erlangen-Nürnberg!

Study with a diverse group of students from all over the world and learn from international experts and scholars.

Courses include the political, legal and philosophical foundations of human rights as well as specialised seminars on issues such as human rights of refugees, business and human rights or freedom of religion. Scholarships are available.

You may find more information here.

EuGH-Präsident KOEN LENAERTS hat in dieser Woche ANNA WÓJCIK ein ausführliches Interview gewährt, das in englischer Sprache auf der polnischen Website Ruleoflaw.pl und bei uns erschienen ist. Konkret zu Polen kann er nichts sagen, da mehrere Verfahren noch laufen – aber was er sagen kann, ist deutlich genug:

Imagine you are in the alumni club of your university and certain members are disregarding the core values of the club. In such a situation, you would not like to be associated with those other members. The same is true within the EU. When a State is a member of the EU, it needs to be seen as having the same core values as the other Member States. It is not a matter of a power grab or of singling out any particular Member States for criticism. It is simply a matter of making the system work. 

Der polnische Richter am EuGH, MAREK SAFJAN, ist eine der erfahrensten und angesehensten Juristen- und Richterpersönlichkeiten Europas. Aus Anlass der Überreichung seiner Festschrift an der Universität Warschau hat er kürzlich eine Rede gehalten, deren gekürzte englische Übersetzung wir dokumentieren. Die Botschaft des langjährigen Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts in Tagen, als es diesen Namen noch verdiente: Widerstand mag zwecklos erscheinen und ist oft trotzdem das Beste, was man gerade als Jurist tun kann.

Einer, der sich dies nicht zweimal zu sagen lassen braucht, ist der Rechtswissenschaftler Wojciech Sadurski, ein Gelehrter von Weltruf, dem in Polen wegen angeblicher Beleidigung der PiS bzw. des PiS-hörigen polnischen Staatsfernsehens gleich mehrfach der Prozess gemacht wird. Die jüngste Verhandlung wurde allerdings aus undurchsichtigen Gründen auf unbestimmte Zeit verschoben. JOHN MORIJN war vor Ort und fragt nach den Hintergründen.

Dank an Ulrich Karpenstein für wertvollen Input.

Ungarn, Slowenien

Ungarn droht seinerseits neuer Ärger vor dem Europäischen Gerichtshof. Es geht um das berüchtigte Gesetz von 2017 zur Kujonierung von NGOs, die Geld aus dem Ausland erhalten – eine Maßnahme, die angeblich der nationalen Sicherheit dienen soll, aber vor allem Menschenrechtsorganisationen trifft. Vorige Woche hat dazu der Generalanwalt seine Schlussanträge veröffentlicht. Und wenn der Gerichtshof dieser Meinung folgt, dann wird er Ungarn einen Verstoß gegen die Grundrechtecharta attestieren. PÉTRA BÁRD erläutert die Hintergründe und analysiert die Schlussanträge.

In Slowenien kommt es nach dem Zerfall der Regierung jetzt womöglich zu Neuwahlen – obwohl das Verfassungsgericht das Wahlgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Heißt das, dass die Wahlen verfassungswidrig wären? MATEJ AVBELJ glaubt das nicht.

Deutschland

Auch deutsche Behörden und Regierungen sind beileibe nicht über alle Zweifel erhaben, wenn es um Respekt vor der Justiz und die Befolgung rechtskräftiger Urteile geht. Ein Beispiel sind die Fahrverbote, die eigentlich gegen Dieselautos verhängt werden müssten, aber nicht werden – und wenn ein Gericht ein Zwangsgeld verhängt, dann geht das ins Leere, weil Zahler und Empfänger dieses Zwangsgelds hier ja eh zusammenfallen. Doch jetzt hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart eine innovative Idee, wie man dem Zwangsgeld doch noch zu Zähnen verhelfen kann. JÖRG BERKEMANN, ehemals Richter am Bundesverwaltungsgericht, ist des Lobes voll für die Stuttgarter Kollegen und macht darauf aufmerksam, dass die Entscheidung auch eine Zwangshaft gegen Amtsträger als ultima ratio nicht ausschließt.

Für Aufsehen hat unlängst die Meldung gesorgt, dass die Türkei in Deutschland türkische Schulen eröffnen will. In den hitzigen Chor derer, die völlig zu Recht auf die üble Beschaffenheit des Erdogan-Regimes verweisen und das deswegen höchst skandalös finden, mengt sich die kühle Juristenstimme von FELIX HANSCHMANN: Für Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei sieht er schon politisch gute Gründe und erinnert daran, dass je nach Ausgestaltung die Bundesländer für die Schulaufsicht zuständig blieben.

Das Bundesverwaltungsgericht saß in dieser Woche über das Verbot der linken Medienplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium zu Gericht. Nach Ansicht von DAVID WERDERMANN und JOHN PHILIPP THURN räumt das Gericht dem Bund damit nicht nur den Weg zu einem massiven Eingriff in die föderale Kompetenzordnung (Medienaufsicht ist Ländersache) frei, sondern schafft auch einen bedrohlichen Präzedenzfall, wie man Medien verbietet, indem man die Betreiber als “Verein” klassifiziert und kurzerhand diesen verbietet.

Rechtswissenschaft

Viele der deutschen Leser dieses Editorials werden mindestens ein Juristisches Staatsexamen absolviert haben und daher nachvollziehen können, was MARIETTA AUER mir in einem für mich außerordentlich eindrucksvollen Interview erzählt hat, das ich für das Wissenschaftskolleg mit der designierten Direktorin am Frankfurter MPI für Rechtsgeschichte geführt habe. Sie erzählt auf sehr persönliche und eindringliche Weise, wie es war, Wissenschaftlerin und Juristin zu werden in München in den 90er Jahren, von der Erfahrung des Staatsexamens mitsamt der “inhärenten Menschenwürdeverletzung, dass man auf den Hundertstelpunkt genau gesagt bekommt, wie unzulänglich man ist”, von dem “Säurebad”, das durchtauchen musste, wer in den Wissenschaftsbetrieb aufgenommen werden wollte. Und nicht zuletzt von der Erfahrung, als Frau von den männlichen Kollegen nicht ernst genommen zu werden, ganz egal wie gut man ist.

Apropos: unser Associate Editor Michaela Hailbronner hat in ihrem gemeinsam mit Marcela Prieto Rudolphy und Gráinne de Búrca verfassten I•CON-Editorial kürzlich schonungslos offengelegt, wie niederschmetternd die Gender-Bilanz in der rechtswissenschaftlichen Forschungslandschaft immer noch ausfällt. Interessant: Artikel von Frauen haben bei I•CON eine höhere Akzeptanzrate als die von Männern, und dennoch ist am Ende nur einer von drei von einer Frau verfasst. Das Problem ist dabei womöglich weniger ein weibliches als ein männliches:

Many men have no qualms in writing to ask us to have their forthcoming books reviewed in I•CON, to ask to be nominated for a prize or to engage in other kinds of self-advocacy. We find that women do so much less often.

Aus meiner Verfassungsblog-Erfahrung erscheint mir das hochgradig plausibel.

Übrigens: DANA SCHMALZ‘ Appell letzte Woche an die deutschen Juraprofessor_innen, die von ihnen betreuten Doktorarbeiten gefälligst nicht monate- und jahrelang unkorrigiert liegen und verschimmeln zu lassen, hatte eine enorme Resonanz. Jetzt hat sich bei uns eine Zeitung gemeldet, die nach Leuten sucht, die ihre Erfahrungen unter dem Schutz der Anonymität erzählen würden. Bei Interesse bitte melden, dann stellen wir den Kontakt her.

Staats- und Stadtbürgerschaften

Der 75. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz war das bestimmende Nachrichtenthema in Deutschland in dieser Woche und stand im Mittelpunkt einer bewegenden Feierstunde im Deutschen Bundestag. Gleich am nächsten Tag hatte das deutsche Parlament erneut mit dem Thema zu tun, genauer: mit den Folgen der NS-Herrschaft und deren millionenfacher Ausbürgerung von Juden und anderen Opfern des Nazi-Terrors. Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz gibt den Betroffenen zwar einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung, aber der hat große Lücken, und Zigtausende, die infolge der Nazi-Verfolgung ihre deutsche Staatsangehörigkeit eingebüßt hatten, bekamen sie nach 1945 mitnichten wieder – eins der beschämendsten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte.

In jüngster Zeit sind die Einbürgerungsanträge deutlich gestiegen, was mit dem Brexit zu tun haben dürfte. Im August 2019 hat das Bundesinnenministerium immerhin per Erlass die Behörden angewiesen, ihr Ermessen in diesen Fällen zugunsten der Antragssteller auszuüben. Aber genügt das? Wieso überhaupt Ermessen und nicht einfach ein gesetzlicher Rechtsanspruch? Die Unionsfraktion kann nach den Erlassen vom August erst mal kein Handlungsbedarf mehr erkennen, weshalb die Anträge der Opposition am Donnerstag im Bundestag abgelehnt wurden.

Das Motiv dafür auch bei dem Beharren zu suchen, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit unter der eigenen Kontrolle zu halten, erscheint mir nicht ganz fernliegend: Ja, natürlich könnt ihr wieder Deutsche werden, ausgebürgerte Nazi-Opfer und Nachkommen, aber nicht weil wir müssen, sondern weil wir wollen. Nicht euer Recht, sondern unser Erlass. So will das die Union und das BMI gern handhaben mit den jüdischen Briten, die jüdische Deutsche wären, wäre alles mit rechten Dingen zugegangen. Dass diese sich so nicht abspeisen lassen wollen, kann ich gut verstehen. (Fun Fact: auch die AfD hat für den Grünen-Antrag gestimmt. Da geht es ja irgendwie um das Abstammungsprinzip, und das finden sie gut.)

Bürger war man im ursprünglichen Sinn des Wortes einer Stadt und nicht eines Staates. Das wird mit wachsender Bedeutung der Städte wieder zunehmend aktuell und ist Gegenstand eines Online-Symposiums, das wir in dieser und der letzten Woche gemeinsam mit dem Global Citizenship Observatory (GlobalCIT) am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz veranstaltet haben: Sollten Städte ihre eigene, auf Aufenthalt statt Nationalität beruhende Citizenship definieren? RAINER BAUBÖCK macht den Anfang mit einer ambivalenten Antwort. Die Diskussionsbeiträge stammen von AVNER DE SHALIT, NIR BARAK, PATTI TAMARA LENARD, JOSEPHINE VAN ZEBEN, WARREN MAGNUSSON, HARALD BAUDER, SANDRA SEUBERT, MONICA W. WARSANYI, ENRICO GARGIULO und LORENZO PICCOLI, JOHANNA HAASE, MAARTEN PRAK, LUICY PEDROZA, MARGARET KOHN, AVIGAIL EISENBERG, ALEXANDER ALEINIKOFF, BARBARA OOMEN, RAN HIRSCHL, HELMUT PHILIPP AUST, STEPHEN MINAS, WILLEM MAAS, KENNETH STAHL, LIAV ORGAD, und zuletzt erwidert noch einmal RAINER BAUBÖCK.

So, das war’s wieder für diese Woche. Übrigens, im Januar haben wir zum ersten Mal seit Bestehen des Verfassungsblogs die 100.000-Besucher-Schwelle geknackt. Rekordmonat bisher.

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Ihnen alles Gute, Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Die EU hat keine Nationalgarde, VerfBlog, 2020/1/31, https://verfassungsblog.de/die-eu-hat-keine-nationalgarde/, DOI: 10.17176/20200131-230120-0.

One Comment

  1. GustavMahler Mon 3 Feb 2020 at 11:00 - Reply

    In den vergangenen Wochen irgendwo als Gedanke im Nebensatz aufgefallen. Sehr verkürzt hier die These:
    Den Ausschluss von Mitgliedern sehen die EU-Verträge nicht vor. Deshalb fühlen sich Staaten, derzeit Ungarn/Polen, mit ihrer Anti-Wertehaltung sicher und drohen im Gegenzug mit ihren Veto-Rechten bei Gemeinschaftsbeschlüssen.
    Der Vertrag von Lissabon ist ein Vertrag nach Völkerrecht und bietet durchaus die Möglichkeit, Mitglieder auszuschliessen.
    Es wäre Wert, diesen Aspekt einmal zu untersuchen.
    Bei der Anzahl und der Unterschiedlichkeit der EU-Mitglieder erwarte ich garnicht, dass alles reibungslos funktioniert. Es gelang in den zurückliegenden Jahrzehnten trotzdem mehr als akzeptabel. Darüber bin ich eher erstaunt.
    Es ist das gute Recht der Wähler, einen bestimmten Regierungskurs in ihrem Land zu unterstützen. Wenn dieses Land jedoch gegen zuvor vereinbarte Werte der Gemeinschaft verstösst, muss als letztes Mittel ein Ausschluss möglich sein.

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