AfD-Verbot und strikte Staatsfreiheit
Nach den jüngsten Ereignissen um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags nimmt die Debatte um ein Verbot der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) erneut Fahrt auf. Dass die Antragstellung nun unter Umständen allein durch den Bundestag erfolgen soll, ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie in eine komplizierte verfassungsprozessuale Problemlage führt. Denn „falsch gestellt“ könnte die alsbald im Bundestag zu erwartende Vorlage das gesamte Parteiverbotsverfahren gleich zu Beginn konterkarieren.
Continue reading >>Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?
Mitte Mai entschied das OVG Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft und beobachtet. Das schlug hohe Wellen. Die Veröffentlichung der Urteilsgründe sechs Wochen später jedoch nicht – obwohl sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD und dessen Erfolg wahrscheinlicher machen.
Continue reading >>Parteiverbotsverfahren zum Schutz vor Rassismus
Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai sind ein Meilenstein in der aktuellen Debatte über den Umgang mit der AfD und wurden häufig als Vorbedingung für ein Parteiverbotsverfahren gesehen. Über die antirassistische Seite der Debatte liest man allerdings wenig. Zum Schutz von Personen, die von Rassismus betroffen sind, scheint ein Verbotsverfahren bei entsprechender Beweislage damit mehr als geboten.
Continue reading >>A Malfunctioning System
Party bans do not represent a serious threat to neo-fascist movements in Italy. Despite a constitutional provision and an ordinary law regulating the issue, their use has so far been limited to associations of minor size and relevance.
Continue reading >>Staatliche Schutzpflichten gegen Rassismus statt AfD-Verbot
Der Rassismus- und Antisemitismusvorwurf dient als wesentliches Argument für ein Verbot der AfD. Aus rassismuskritischer Perspektive geht die Verbotsdebatte allerdings fehl. Sie erschöpft sich in einem symbolischen Antirassismus, der eine ebenso symbolische Antirassismuspolitik fördert, die an der Realität vulnerabler Gruppen vorbeigeht. Zudem externalisiert die Debatte um das AfD-Verbot den Rassismus der sogenannten Mitte und wirbt für einen rechtsstaatlich und demokratietheoretisch bedenklichen repressiven Antirassismus.
Continue reading >>Die Pflicht zum Demokratieschutz
Wenn über die wehrhafte Demokratie gestritten wird, ist der Ruf nach einer starken Zivilgesellschaft nicht fern. „Verfassungsschutz von unten“, „wehrhafte Demokratie light“, „ziviler Verfassungsschutz“, „intellectual militancy“ oder „konfliktfähige Zivilgesellschaft“ lauten die Forderungen. Fast alle Diskussionsbeiträge der laufenden Debatte haben gemeinsam, dass sie die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Dabei ist es der Staat, der primär in die Verantwortung genommen werden muss. Sowohl Verfassungsrecht als auch Unionsrecht konkretisieren eine staatliche Pflicht zum Demokratieschutz. Entsprechend ist es staatliche Aufgabe, zivilgesellschaftliche Räume zu stärken und zu schützen.
Continue reading >>Why Party Bans Often Don’t Work
In July 2008, in an intensely debated and enormously consequential case, Turkey’s Constitutional Court weighed whether to close the ruling Justice and Development Party (AKP) and ban its 71 leading members, including then-Prime Minister Recep Tayyip Erdoğan. Six of the eleven justices voted in favor – falling just one vote short of the super-majority required to dissolve the AKP and bar its leaders from politics for five years. More than 15 years after the AKP closure case, Turkey has experienced significant democratic backsliding, and Erdoğan has secured a third term as president, extending his tenure in office into 2028. Although the tools of “militant democracy” may be useful, the Turkish case suggests that targeted legal interventions, rather than sweeping party bans, may be more effective at safeguarding democracy.
Continue reading >>Still Alive?
Party banning was developed in Spain in 2002, with the aim of combating the terrorism of ETA (1958-2018), an extreme left-wing and separatist Basque organisation that murdered more than 800 people. This instrument proved useful in defeating the terrorist group and its network of support organisations, including several parties. Today, there are strong separatist or pro-independence movements in Catalonia, the Basque Country and, to a lesser extent, Galicia, and other regions. Faced with this, there are parties that have proposed using the mechanism of banning parties. But is this viable, and would it be useful?
Continue reading >>A Limping Militant Democracy
Images of hundreds of men gathering outside the former headquarters of the Italian post-fascist party (Movimento Sociale Italiano – MSI), giving the Roman salute in Acca Larentia (Roma) on the 8th of January 2024, have sparked numerous controversies in Italy. The Roman salute was paired with the Fascist ritual of the “roll call”, whereby a leader calls out the name of a fallen soldier and his comrades shout “presente!”. While one would expect the President of the Senate, facing an incident that stirred political controversy, to reason in more institutional terms rather than strictly legally, La Russa was partially correct in stating that the current Italian legal framework is (still) not sufficiently clear and coherent on the matter.
Continue reading >>Dilemma Demokratieschutz
Ein Dilemma zeichnet sich durch einen Entscheidungszwang zwischen mehreren Varianten aus, ohne dass es eine unzweifelhaft richtige Lösung gibt. In ein Dilemma scheint auch die Abwehr des „Autoritären Nationalradikalismus“ der AfD zu führen. Die AfD zu verbieten, um ihre auf Destabilisierung gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen und „Systemwechsel“ angelegte Politik zu unterbinden, wäre ebenso misslich wie die Augen vor ihrer Gefährlichkeit, ihren Erfolgen und Wahlaussichten zu verschließen und allein auf die demokratische Resilienz der Bevölkerung zu vertrauen.
Continue reading >>Between Legal Deficiencies and Political Restraint
Traditionally, it is Germany, not France, which is presented as the model example of militant democracy. Among the various provisions of the German Basic Law, Article 21 (2), setting out the procedure for banning political parties, is perhaps one of the clearest expressions of the basic constitutional decision in favour of a streitbare Demokratie. Nevertheless, setting concepts aside and examining empirical data, it is interesting to note that Germany has banned fewer political parties than France since the end of the Second World War.
Continue reading >>Luft holen
Die Recherchen von correctiv über ein Treffen von AfD-Mitgliedern, Identitären und Mitgliedern der Werteunion in Potsdam haben einen Stein ins Rollen gebracht. Viele Menschen, die bisher schwiegen, aber dennoch mit Sorge auf eine erstarkende extreme Rechte blickten, konnten nun ihrer Meinung Ausdruck verleihen. Gerade in kleineren Gemeinden sind diese Kundgebungen und Demonstrationen ein ermutigendes Zeichen. Neben den vielen Demonstrationen findet auch die Forderung nach einem AfD-Verbot mehr Gehör. Von einem Parteiverbot darf man sich jedoch nicht mehr erhoffen als eine institutionelle Atempause – allerdings nicht in diesem Wahljahr.
Continue reading >>Wehrhafte Demokratie light oder doch Verbotsverfahren?
Die Debatte um Parteiverbote scheint festgefahren. Auf der einen Seite stehen jene, die Parteiverbote grundsätzlich ablehnen. Auf der anderen Seite stehen jene, die dringend ein Parteiverbot fordern, möglicherweise verbunden mit einem Verfahren auf Grundrechtsverwirkung gegen einzelne Politiker. Sinnvoll erörtern lässt sich die Frage der Parteiverbote aber letztlich nur im Kontext mit anderen Strategien und Mechanismen.
Continue reading >>As Good as It Gets
Contrasting the constitutional limitations on the freedom to establish political parties in Italy and Germany brings out two quite different conceptions of militant democracy: one is particularistic, retrospective, and provisional – preoccupied with the transition to democracy; the other is universalistic, prospective, and enduring – concerned with the degeneration of democracy. The Portuguese Constitution, true to its eclectic character and multiple influences, steers a seemingly middle course between these polar options.
Continue reading >>Die Fallstricke der wehrhaften Demokratie
Die in Westdeutschland populäre Formulierung „Keine Toleranz den Feinden der Toleranz“ ist eine kurze Synthese von Zitaten Karl R. Poppers und des deutschen Politikwissenschaftlers Dolf Sternberger. Sie gehört seit den fünfziger Jahren zum Sprachschatz der wehrhaften Demokratie. Gegenwärtig erlebt sie eine neue Renaissance. Getrieben wird sie dieses Mal nicht von Konservativen, sondern paradoxerweise von jenem grün-linken Lager, das in den siebziger Jahren selbst Objekt illiberaler Observierung und beruflicher Diskriminierung war.
Continue reading >>Paradoxien und Anpassungsbedarf im BVerfGG
Die Diskussion um ein Parteiverbot ist begleitet von politischen Bedenken vor allem hinsichtlich eines Scheiterns, das bei einem Antrag gegen die Gesamtpartei zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Doch bereits wenige Anpassungen im BVerfGG könnten ermöglichen, dass ein Verbotsantrag auch hinsichtlich der Teilorganisation einer Partei gestellt werden kann. Dasselbe gilt für den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung.
Continue reading >>Party Bans and Populism in Europe
In the latest episode in a decades-long conversation about militant democracy, the growing electoral success and radicalization of Alternative for Germany have relaunched debates about the appropriateness of restricting the political rights of those who might use those rights to undermine the liberal democratic order. While it is typical for dictatorships to ban parties, democracies also do so, but for different reasons and with compunction. Party bans respond to varying rationales which have evolved over time. However, a ban on the right-wing populist Alternative for Germany would be out of step with more general patterns of opposition to such parties in Europe.
Continue reading >>Delegitimation durch Verfahren
Oft firmiert die Annahme, dass soziale Ungleichheit politisch umso umstrittener sei, je weiter die Angleichung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorangeschritten ist, nach ihrem Entdecker als das Tocqueville-Paradox. Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ließe sich weniger bildungsbürgerlich, aber durchaus treffend auf ein „Herr Tur Tur-Paradox“ verweisen. Ähnlich wie der Scheinriese aus dem Kinderbuch Michael Endes wirkt das Instrument des Parteiverbots aus der Entfernung sehr imposant – und schnurrt dann aber immer mehr zusammen, je besser sich die Eröffnung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begründen ließe.
Continue reading >>Einerseits und Andererseits
Die derzeitige Diskussion um ein Verbot der AfD ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich die Wahrnehmung auch ganz grundlegender verfassungsrechtlicher Institute im Laufe der Zeit verändern kann. Bis in die siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war das Parteiverbot bei vielen geradezu verschrien; es galt zusammen mit den Notstandsgesetzen und dem Radikalenerlass als weiteres Repressionsinstrument eines autoritären Staates, als sichtbarer Beleg für dessen immer nur vorgeschobene Liberalität. Aber ob man den Antrag stellt oder nicht, ist eine schwierige Abwägungsentscheidung, die man auch nicht dadurch unterlaufen kann, dass man sie zu einer rechtlichen erklärt oder sie in der Verfassung schon vorweggenommen sieht.
Continue reading >>Das kleine Parteiverbot
Es wird viel diskutiert über Sinn und Unsinn oder Erfolg und Misserfolg eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD. In der Zwischenzeit könnte die Bundesinnenministerin die AfD-Jugendorganisation JA (Junge Alternative) mit einem simplen Verwaltungsakt verbieten. So fordern das, auch beflügelt von der Eilentscheidung des VG Köln zur Einstufung der JA als gesichert rechtsextremistisch, zumindest immer mehr Stimmen. Ein Vereinsverbot dürfte sich jedoch als Schildbürgerstreich entpuppen, sollte sich das grundgesetzliche Parteienprivileg auch auf die JA erstrecken.
Continue reading >>In Favour of Civilian Constitutional Protection
Why civil society will continue to be critical even if the AfD party ban proceedings are successful.
Continue reading >>Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil III)
In diesem abschließenden dritten Teil werde ich die dritte These des Beitrags begründen: Die Verfassungstreuepflicht engt das politische Antragsermessen für solche Anträge umso stärker ein, je klarer ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Sie reduziert dieses Ermessen auf Null und begründet eine Antragspflicht, wenn, wie hier, die Voraussetzungen hinreichend klar vorliegen und die zu erwartenden Nachteile die Vorteile eines Antrags jedenfalls nicht klar und eindeutig überwiegen. Sie verlangt zudem auch von allen Amtsträger:innen, nicht zuletzt auch von der Staatsrechtslehre, sich stärker gegen diese Bedrohung der freiheitlichen Demokratie zu wenden, als das bislang vielfach geschieht.
Continue reading >>Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil II)
Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind, wie die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Warum die Voraussetzungen für Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot dort vorliegen, und die Verfassungstreue es auch verlangt, diese Anträge zu stellen, begründe ich in diesem dreiteiligen Beitrag. In diesem zweiten Teil werde ich näher auf die Voraussetzungen für ein Parteiverbot für die fraglichen Landesverbände eingehen, aber auch darauf, welche Rolle in dieser Debatte gerade auch Staatsrechtslehrer spielen, die den Volksbegriff des Grundgesetzes in einem ethnisch-exkludierenden Sinn verstehen.
Continue reading >>Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil I)
Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind, wie die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Warum die Voraussetzungen für Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot dort vorliegen, und die Verfassungstreue es auch verlangt, diese Anträge zu stellen, werde ich in diesem dreiteiligen Beitrag begründen. In diesem Teil werde ich darlegen, warum eine Verwirkung mit Wählbarkeitsausschluss möglich ist und deren Voraussetzungen voraussichtlich auch erfüllt sind.
Continue reading >>Funktionen eines Parteiverbotes
Das Parteiverbotsverfahren konfrontiert die Mitglieder der politischen Gemeinschaft mit der Frage, wo sie die Grenzen des politischen Raums ziehen wollen. Es verlangt eine Entscheidung der Frage, welche politischen Ziele, Werte und Forderungen im politischen Raum – in organisierter Form und mit dem Ziel einer Repräsentation im Parlament – vertreten werden dürfen und welche jenseits einer Tabugrenze liegen. In diesem Beitrag soll die These begründet werden, dass das Gericht den Verbotsmaßstab für ein Parteiverbot 2017 in problematischer Weise reformuliert und dem Anliegen des Art. 21 Abs. 2 GG damit möglicherweise mehr Schaden als Nutzen zugefügt hat.
Continue reading >>Keine Grundrechtsverwirkung statt Parteiverbot
Dass Art. 18 GG die Verwirkung von Grundrechten ermöglicht, hat lange selbst in der Wahrnehmung vieler Juristen kaum eine Rolle gespielt. Im Studium wird die Vorschrift bestenfalls als Element der wehrhaften Demokratie mit im Wesentlichen symbolischer Bedeutung erwähnt. Seit kurzer Zeit scheint ein Verwirkungsverfahren vielen aber ein taugliches Mittel zu sein, um das (weitere) Erstarken der AfD zu verhindern. Gefordert wird – sogar per Petition – ein entsprechender Antrag gegen den thüringischen AfD-Vorsitzenden Höcke. Bei genauerer Prüfung erweist sich diese Idee als nicht hinreichend durchdacht.
Continue reading >>AfD-Verbotsverfahren als demokratische Pflicht
„Fascism a World Movement“ – so lautet die Eingangspassage in Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie. 1937 unter dem Titel „Militant Democracy and Fundamental Rights“ in zwei Teilen im American Political Science Review erschienen, arbeitet Loewenstein hier die Bedrohung des rechtsextremen „Kriegs gegen die Demokratie“ heraus und fordert die Demokratinnen und Demokraten aller Länder dazu auf, „den Erfordernissen der Stunde gerecht zu werden und alles dafür zu tun, um die Demokratie zu retten“. Wie aktuell diese Diagnose, wie groß die Gefahr durch die rechtsextreme Weltbewegung ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen im US-amerikanischen Vorwahlkampf und im polnischen Nachwahlkampf, sondern auch im deutschen Dauerwahlkampf.
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