Thüringen-Projekt
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Der „Hüter der Verfassung“ muss besser behütet werden – darüber besteht in der aktuellen Debatte weitgehende Einigkeit. Der vorzugswürdige Lösungsweg besteht in einer intensivierten Einbindung des Bundesrats. Die Repräsentation der Länder sorgt für demokratische Legitimation des Gerichts und eignet sich als Ersatzventil für eine Richterwahl, die im Bundestag durch eine Sperrminorität blockiert wurde. Zudem ist die Einführung einer Zustimmungspflicht bei Änderungen am BVerfGG sachgerecht, um die Rechtsgrundlage des Verfassungsgerichts vor einer destruktiven Bundestagsmehrheit zu schützen.
Continue reading >>Das Böckenförde-Diktum ist so ein Satz, auf den sich auch in unsicheren Zeiten viele einigen können. Statt sich in ständiger Reproduktion des „Böckenförde-Diktums“ und gekünstelter Neutralität auf der Stelle zu drehen und dabei allenfalls „midcult“ zu betreiben, sollten auch die Verantwortlichen im Bereich der Demokratieförderung diese Tiefe endlich ausschöpfen. Die Strukturentscheidungen des Grundgesetzes sind als Aufruf dafür zu verstehen.
Continue reading >>In Thüringen finden am 26. Mai 2024 Kommunalwahlen statt. Vergangene Woche hat der Wahlausschuss des Landkreises Hildburghausen Tommy Frenck mit drei zu zwei Stimmen als Kandidaten zugelassen und damit vorläufig die nötige Verfassungstreue attestiert. Sollte der Rechtsextremist zum Landrat gewählt werden, steht den Wahlberechtigten ein bislang wenig beachteter Weg offen, um diese Einschätzung gerichtlich überprüfen zu lassen: In Thüringen kann jede*r Wahlberechtigte mit einer Wahlanfechtung als Quasi-Popularklage die Verletzung der Wählbarkeitsvoraussetzungen vor den Verwaltungsgerichten geltend machen.
Continue reading >>Eine klaffende Lücke im Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik gäbe einer autoritär-populistischen Regierung die Möglichkeit, sich aus eigener Machtvollkommenheit über Gerichtsentscheidungen hinwegzusetzen – ohne nennenswerte Konsequenzen. Denn einer Regierung, die Urteile missachtet, setzen Gerichte kaum etwas entgegen. Deshalb soll das verwaltungsprozessuale Zwangsvollstreckungsrecht reformiert werden. Die geplanten Änderungen werden aber nicht für mehr Resilienz gegen exekutiven Ungehorsam sorgen.
Continue reading >>Auch ohne Beteiligung einer autoritären Partei an einer Regierung hat der sog. „Kulturkampf von Rechts“ längst begonnen und zeitigt Erfolge. Nicht nur in Thüringen oder in Deutschland, sondern auch international dient Kultur als Strategie der Polarisierung. Sie bietet ein besonders wirksames, oft unterschätztes Feld für Legitimationsnarrative, denn sie baut Legitimationsbrücken zwischen Rechtspopulismus und Neonazismus. Jetzt kommt erst die schlechte Nachricht: Eine autoritäre Regierung kann sich dabei die Kunstförderung spielend leicht zu Nutze machen
Continue reading >>Es ist gut, dass das Bundesministerium der Justiz vor Ostern nach längerer öffentlicher Debatte einen ersten Arbeitsentwurf zur Änderung von Art. 93 und 94 GG zur Stärkung der Stellung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt hat. Es ist auch gut, dass die CDU/CSU wieder bereit ist, mit den Regierungsparteien zu diskutieren und an den konkreten Vorschlägen mitzuarbeiten. Von den drei Säulen der aktuellen Resilienzdiskussion – Statusregeln, Zweidrittelmehrheit und Verfahrenssicherung – wird offenbar nur die erste thematisiert.
Continue reading >>Am 4. April ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg um die Frage, ob das Bundespräsidialamt der Presse eine Liste der Gnadenentscheidungen von Frank-Walter Steinmeier und seiner Vorgänger aus den Jahren 2004 bis 2021 zur Verfügung stellen muss. Ob dem Gericht das Missbrauchspotenzial des Gnadenrechts vor Augen stand?
Continue reading >>Binnen weniger Wochen – und nach kurzzeitigem Ausstieg der CDU/CSU-Fraktion aus der Debatte – hat das Bundesjustizministerium einen Referentenvorschlag zur Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung zusätzlicher Schutzmechanismen im Grundgesetz vorgelegt, über den nunmehr beraten wird. Ein Blick in die Historie des Bundesverfassungsgerichts und die Erfahrungen verschiedener ausländischer Verfassungsgerichte mit der Politik offenbaren jedoch, dass es nicht erst autoritärer politischer Parteien oder Strömungen bedarf, um die verfassungsgerichtliche Kontrolle auszuhebeln. Der Blick ist daher auf die Mittel zu richten, die sicherstellen können, dass die Entscheidungen Karlsruhes von allen Staatsorganen befolgt werden.
Continue reading >>Das Erstarken autoritär-populistischer Kräfte in Deutschland hat eine Debatte um eine verfassungsrechtliche Absicherung des Bundes-, aber auch der Landesverfassungsgerichte ausgelöst. Ein neuralgischer Punkt ist die Richterwahl, insbesondere das Zweidrittelmehrheitserfordernis und dessen Kehrseite, die Sperrminorität. Um nicht zu versteifen, sind die Gesetzgeber daher aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wie sich das Blockaderisiko verringern lässt, ohne den Pluralismusschutz aufzugeben. Eine Lösung könnte sein, ein Vorschlagsrecht des Verfassungsgerichts mit einem abgesenkten Mehrheitserfordernis im Parlament zu kombinieren.
Continue reading >>Wenn über die wehrhafte Demokratie gestritten wird, ist der Ruf nach einer starken Zivilgesellschaft nicht fern. „Verfassungsschutz von unten“, „wehrhafte Demokratie light“, „ziviler Verfassungsschutz“, „intellectual militancy“ oder „konfliktfähige Zivilgesellschaft“ lauten die Forderungen. Fast alle Diskussionsbeiträge der laufenden Debatte haben gemeinsam, dass sie die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Dabei ist es der Staat, der primär in die Verantwortung genommen werden muss. Sowohl Verfassungsrecht als auch Unionsrecht konkretisieren eine staatliche Pflicht zum Demokratieschutz. Entsprechend ist es staatliche Aufgabe, zivilgesellschaftliche Räume zu stärken und zu schützen.
Continue reading >>In July 2008, in an intensely debated and enormously consequential case, Turkey’s Constitutional Court weighed whether to close the ruling Justice and Development Party (AKP) and ban its 71 leading members, including then-Prime Minister Recep Tayyip Erdoğan. Six of the eleven justices voted in favor – falling just one vote short of the super-majority required to dissolve the AKP and bar its leaders from politics for five years. More than 15 years after the AKP closure case, Turkey has experienced significant democratic backsliding, and Erdoğan has secured a third term as president, extending his tenure in office into 2028. Although the tools of “militant democracy” may be useful, the Turkish case suggests that targeted legal interventions, rather than sweeping party bans, may be more effective at safeguarding democracy.
Continue reading >>Party banning was developed in Spain in 2002, with the aim of combating the terrorism of ETA (1958-2018), an extreme left-wing and separatist Basque organisation that murdered more than 800 people. This instrument proved useful in defeating the terrorist group and its network of support organisations, including several parties. Today, there are strong separatist or pro-independence movements in Catalonia, the Basque Country and, to a lesser extent, Galicia, and other regions. Faced with this, there are parties that have proposed using the mechanism of banning parties. But is this viable, and would it be useful?
Continue reading >>Images of hundreds of men gathering outside the former headquarters of the Italian post-fascist party (Movimento Sociale Italiano – MSI), giving the Roman salute in Acca Larentia (Roma) on the 8th of January 2024, have sparked numerous controversies in Italy. The Roman salute was paired with the Fascist ritual of the “roll call”, whereby a leader calls out the name of a fallen soldier and his comrades shout “presente!”. While one would expect the President of the Senate, facing an incident that stirred political controversy, to reason in more institutional terms rather than strictly legally, La Russa was partially correct in stating that the current Italian legal framework is (still) not sufficiently clear and coherent on the matter.
Continue reading >>Ein Dilemma zeichnet sich durch einen Entscheidungszwang zwischen mehreren Varianten aus, ohne dass es eine unzweifelhaft richtige Lösung gibt. In ein Dilemma scheint auch die Abwehr des „Autoritären Nationalradikalismus“ der AfD zu führen. Die AfD zu verbieten, um ihre auf Destabilisierung gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen und „Systemwechsel“ angelegte Politik zu unterbinden, wäre ebenso misslich wie die Augen vor ihrer Gefährlichkeit, ihren Erfolgen und Wahlaussichten zu verschließen und allein auf die demokratische Resilienz der Bevölkerung zu vertrauen.
Continue reading >>Traditionally, it is Germany, not France, which is presented as the model example of militant democracy. Among the various provisions of the German Basic Law, Article 21 (2), setting out the procedure for banning political parties, is perhaps one of the clearest expressions of the basic constitutional decision in favour of a streitbare Demokratie. Nevertheless, setting concepts aside and examining empirical data, it is interesting to note that Germany has banned fewer political parties than France since the end of the Second World War.
Continue reading >>Die Recherchen von correctiv über ein Treffen von AfD-Mitgliedern, Identitären und Mitgliedern der Werteunion in Potsdam haben einen Stein ins Rollen gebracht. Viele Menschen, die bisher schwiegen, aber dennoch mit Sorge auf eine erstarkende extreme Rechte blickten, konnten nun ihrer Meinung Ausdruck verleihen. Gerade in kleineren Gemeinden sind diese Kundgebungen und Demonstrationen ein ermutigendes Zeichen. Neben den vielen Demonstrationen findet auch die Forderung nach einem AfD-Verbot mehr Gehör. Von einem Parteiverbot darf man sich jedoch nicht mehr erhoffen als eine institutionelle Atempause – allerdings nicht in diesem Wahljahr.
Continue reading >>Die Debatte um Parteiverbote scheint festgefahren. Auf der einen Seite stehen jene, die Parteiverbote grundsätzlich ablehnen. Auf der anderen Seite stehen jene, die dringend ein Parteiverbot fordern, möglicherweise verbunden mit einem Verfahren auf Grundrechtsverwirkung gegen einzelne Politiker. Sinnvoll erörtern lässt sich die Frage der Parteiverbote aber letztlich nur im Kontext mit anderen Strategien und Mechanismen.
Continue reading >>Contrasting the constitutional limitations on the freedom to establish political parties in Italy and Germany brings out two quite different conceptions of militant democracy: one is particularistic, retrospective, and provisional – preoccupied with the transition to democracy; the other is universalistic, prospective, and enduring – concerned with the degeneration of democracy. The Portuguese Constitution, true to its eclectic character and multiple influences, steers a seemingly middle course between these polar options.
Continue reading >>Die in Westdeutschland populäre Formulierung „Keine Toleranz den Feinden der Toleranz“ ist eine kurze Synthese von Zitaten Karl R. Poppers und des deutschen Politikwissenschaftlers Dolf Sternberger. Sie gehört seit den fünfziger Jahren zum Sprachschatz der wehrhaften Demokratie. Gegenwärtig erlebt sie eine neue Renaissance. Getrieben wird sie dieses Mal nicht von Konservativen, sondern paradoxerweise von jenem grün-linken Lager, das in den siebziger Jahren selbst Objekt illiberaler Observierung und beruflicher Diskriminierung war.
Continue reading >>Die Diskussion um ein Parteiverbot ist begleitet von politischen Bedenken vor allem hinsichtlich eines Scheiterns, das bei einem Antrag gegen die Gesamtpartei zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Doch bereits wenige Anpassungen im BVerfGG könnten ermöglichen, dass ein Verbotsantrag auch hinsichtlich der Teilorganisation einer Partei gestellt werden kann. Dasselbe gilt für den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung.
Continue reading >>Viele der Maßnahmen, die jetzt erwogen werden, um sich gegen das Szenario einer schrittweisen Machtübernahme der rechtsextremen AfD zu wappnen, betreffen das Parlamentsrecht. So wichtig und richtig es ist, den automatischen Zugriff der AfD auf diese Ämter zu beschränken oder Blockademöglichkeiten zu minimieren, so merkwürdig bleibt, dass in der Debatte ein Aspekt regelmäßig ausgeklammert bleibt, der die Durchführung der Wahlen betrifft. Die geheime Wahl des Regierungschefs ist aus demokratischer Sicht nur schwer zu rechtfertigen.
Continue reading >>In the latest episode in a decades-long conversation about militant democracy, the growing electoral success and radicalization of Alternative for Germany have relaunched debates about the appropriateness of restricting the political rights of those who might use those rights to undermine the liberal democratic order. While it is typical for dictatorships to ban parties, democracies also do so, but for different reasons and with compunction. Party bans respond to varying rationales which have evolved over time. However, a ban on the right-wing populist Alternative for Germany would be out of step with more general patterns of opposition to such parties in Europe.
Continue reading >>Oft firmiert die Annahme, dass soziale Ungleichheit politisch umso umstrittener sei, je weiter die Angleichung zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vorangeschritten ist, nach ihrem Entdecker als das Tocqueville-Paradox. Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD ließe sich weniger bildungsbürgerlich, aber durchaus treffend auf ein „Herr Tur Tur-Paradox“ verweisen. Ähnlich wie der Scheinriese aus dem Kinderbuch Michael Endes wirkt das Instrument des Parteiverbots aus der Entfernung sehr imposant – und schnurrt dann aber immer mehr zusammen, je besser sich die Eröffnung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht begründen ließe.
Continue reading >>Die derzeitige Diskussion um ein Verbot der AfD ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich die Wahrnehmung auch ganz grundlegender verfassungsrechtlicher Institute im Laufe der Zeit verändern kann. Bis in die siebziger und achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts war das Parteiverbot bei vielen geradezu verschrien; es galt zusammen mit den Notstandsgesetzen und dem Radikalenerlass als weiteres Repressionsinstrument eines autoritären Staates, als sichtbarer Beleg für dessen immer nur vorgeschobene Liberalität. Aber ob man den Antrag stellt oder nicht, ist eine schwierige Abwägungsentscheidung, die man auch nicht dadurch unterlaufen kann, dass man sie zu einer rechtlichen erklärt oder sie in der Verfassung schon vorweggenommen sieht.
Continue reading >>Antidemokratische Kräfte erstarken – und mit ihnen die parlamentarische Obstruktion in Bund und Ländern. Wenn solche Kräfte in den anstehenden Landtagswahlen mehr als ein Drittel oder gar die Mehrheit der Stimmen gewinnen, stellt sich mit Dringlichkeit die Frage, wie die Landesverfassungsgerichte funktionsfähig bleiben können. Eine derzeit diskutierte Möglichkeit besteht darin, die für das Bundesverfassungsgericht diskutierten Mechanismen auch auf die Landesverfassungsgerichtsbarkeit zu übertragen. Eine andere Option wäre es, den Weg zu beschreiten, den das Grundgesetz in Art. 99 GG vorgezeichnet hat: die Organleihe.
Continue reading >>In vielen Parlamenten europäischer Staaten kooperieren konservative oder christdemokratische Parteien mit rechten Parteien. Rechtspopulistische Regierungsbeteiligungen bedeuten zumeist einen Demokratieabbau. Doch Deutschland muss sich diesem Trend nicht anschließen. Garant dafür, die extreme Rechte auf Abstand zur Exekutive zu halten, kann die CDU sein.
Continue reading >>Einmal angenommen, die AfD bekäme eine absolute Mehrheit im Thüringer Landtag. Und einer ihrer Abgeordneten verharmloste auf einer Parteiveranstaltung den Holocaust. Oder schlüge eine Demonstrantin krankenhausreif. Sofern er nicht bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages deshalb festgenommen würde, könnte seine Fraktion es zumindest für die Dauer der Legislaturperiode verhindern, dass er dafür zur Verantwortung gezogen würde. Dieser Immunitätsschutz offenbart im Lichte einer möglicherweise extremistischen Parlamentsmehrheit einen blinden Fleck.
Continue reading >>Ein Gespenst geht um in Thüringen, und es heißt: Beschlussunfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die AfD braucht gerade etwas mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag, um Wahlen von Mitgliedern zum „obersten Hüter der Landesverfassung“ zu torpedieren und damit den Verfassungsgerichtshof beschlussunfähig zu machen. »Wo aber Gefahr ist, wächst / Das Rettende auch«, wusste schon Friedrich Hölderlin, und das Rettende heißt in diesem Fall: „Selbstergänzung“. Denn mit einer solchen „Auffangregelung“, so eine Hoffnung, könnte der Verfassungsgerichtshof unabhängig von Parteien und Parlament vakante Richterposten besetzen. Taugt die Selbstergänzung aber auch in der Praxis als Schutzstrategie?
Continue reading >>Ein Brief von irgendwo zwischen Erfurt und der Elbestraße
Continue reading >>„Wehrhafte Demokratie“, „Grundrechtsverwirkung“ und „Parteiverbot“ klingt es dieser Tage durch Straßen, Foren und Medien. „Endlich“ möchte man meinen, schließlich zeigen Beispiele in Polen, Ungarn, Israel und den USA, welch bemerkenswert fragile Gebilde Demokratie und Rechtsstaat weltweit sind. Die Forderungen zum Schutz der Verfassung sind nicht länger nur Parolen. Stattdessen gibt es inzwischen konkrete Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Entsprechende Überlegungen dürfen allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass auch eine erfolgreiche Reform beileibe nicht alle Gefährdungen beseitigen würde.
Continue reading >>For a long time, we felt in Germany as though we were in a world of bliss. While the independence of the judiciary was being attacked in Poland, the USA and most recently in Israel, we were blessed with a strong constitutional court. Over the decades, it has proven to be independent and impartial; it has earned immense trust and respect among the public. However, the independence of the Federal Constitutional Court is built on sand. Now, a public debate has flared up as to whether and how the independence of the Constitutional Court should be protected. A look into other legal systems can contribute to this debate.
Continue reading >>Warum es auch bei einem erfolgreichen AfD-Parteiverbotsverfahren in der Zukunft auf die Zivilgesellschaft als kritische Kontrollinstanz ankommt.
Continue reading >>Why civil society will continue to be critical even if the AfD party ban proceedings are successful.
Continue reading >>Since 2019, anti-Islam non-parliamentary activists have explored the limits to freedom of speech in Denmark, Sweden, Norway, and the Netherlands through their provocative Quran desecration acts. Using the non-parliamentarian arena to exercise power from a position of minority, the far-right activist Rasmus Paludan and his party were able to effectively push the Danish constitutional boundaries, while at the same time affecting the geopolitical situation. While the protests so far only have had legal repercussions regarding blasphemy and freedom of speech in Denmark, it clearly demonstrates that non-parliamentary far-right activists also hold certain legislative powers.
Continue reading >>In Germany and the United States, political factions have emerged in the last decade that have challenged some of the core institutions, conventions, and norms of liberal democratic life. In both countries, subnational units of government—states or municipalities—have operated as staging grounds for parties or factions of parties that reject some or all necessary elements of democratic practice. While they have used different institutional tactics to this end, many basic elements of political strategy can be observed across the two cases.
Continue reading >>Lange fühlten wir uns in Deutschland wie auf einer Insel der Seligen. Während in Polen, den USA und zuletzt in Israel die Unabhängigkeit der Justiz unter Beschuss ist, sind wir gesegnet mit einem starken Verfassungsgericht. Es hat sich über die Jahrzehnte als ausgewogen und unabhängig erwiesen; in der Bevölkerung hat es sich ein immenses Vertrauen erarbeitet. Doch die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts steht auf tönernen Füßen. Nun ist auch in der Öffentlichkeit die Debatte entbrannt, ob und wie man die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts schützen sollte. Der Blick in andere Rechtsordnungen kann zu dieser Diskussion viel beitragen.
Continue reading >>Die AfD ist die erste (populistische) Rechtsaußenpartei in der Bundesrepublik Deutschland, der der Einzug in alle 16 Landtage, den Bundestag sowie das Europäische Parlament gelang. Bis heute gibt es keine „Zauberformel“ im Umgang mit ihr, wenngleich die anderen Parteien mit der Zeit viel über ihre parlamentarische Arbeitsweise und populistische Funktionslogik gelernt haben. Ein Grund dafür liegt darin, dass die AfD das Parlament als Bühne nutzt, um sich – auch und vor allem außerhalb der Parlamente – als Opfer der „Altparteien“ und als einzige „wahre Opposition“ zu inszenieren. Dazu arbeitet sie mit gezielten Provokationen und bricht formelle sowie informelle parlamentarische Spielregeln.
Continue reading >>In Österreich sind bereits seit Mitte der 1980er-Jahre obstruierende Aktivitäten der Oppositionsparteien im parlamentarischen Verfahren zu beobachten. Der Gesetzgeber und die parlamentarische Praxis haben seit den 1980ern unterschiedliche Instrumente entwickelt, um der Gefahr der Obstruktion der parlamentarischen Tätigkeit im Nationalrat[1] durch die missbräuchliche Ausübung von Minderheitenrechten zu begegnen, ohne gleichzeitig Minderheitenrechte völlig auszuschließen. Diese Abwägung ist nicht in allen Fällen geglückt und effektiv. Der Gedanke, dass im parlamentarischen Verfahren im Widerstreit von Mehrheit und Minderheit über unterschiedliche Interessenlagen ein politischer Konsens entstehen kann und soll, scheint dabei zusehends in den Hintergrund zu treten.
Continue reading >>In der Praxis einer parlamentarischen Demokratie übernimmt die Kontrollfunktion in erster Linie die Opposition. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss parlamentarische Kontrolle verfahrensrechtlich so gestaltet sein, dass sie effektiv ist. Anders als bei der Teilnahme an der Gesetzgebungs- und Kreationsfunktion, etwa bei der Änderung des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassungen oder bei der Verfassungsrichterwahl kann eine Sperrminorität bei der parlamentarischen Kontrolle nur wenig obstruieren. Dennoch bieten die parlamentarischen Kontrollinstrumente, insbesondere das Untersuchungsrecht, Möglichkeiten, die parlamentarische Arbeit zu beeinträchtigen.
Continue reading >>Recht und Gesetz sind keine Garanten dafür, dass sich staatliche Akteure an demokratische Spielregeln halten. Friedhelm Hufen hat in der FAZ kürzlich einen Text veröffentlicht, in dem er implizit das Gegenteil behauptet: Potenzielle Wahlerfolge der AfD in einem deutschen Bundesland seien keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, weil die „Mechanismen der streitbaren Demokratie” und die Gewaltenteilung Schutz genug sind. Aber Hufen verfehlt den Kern der Debatte. Here is why.
Continue reading >>Wie Menschen haben auch Verfassungen einen blinden Fleck. Bis zu einem gewissen Maß sind sie blind für die inhaltliche Ausrichtung einer Partei. In diesem Bereich können sie herannahende Gefahren nicht erkennen. Hat es eine autoritär-populistische Partei einmal geschafft, Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, schützt und unterstützt die Verfassung die „Gefahrenquelle“ sogar noch, statt sie abzuwehren. Der dagegen von Abgeordneten teilweise praktizierte „zivile Ungehorsam“ in Form von Boykotten und Ausschlussmaßnahmen befindet sich daher häufig nahe am Rechtsbruch und schadet der Sache letztendlich mehr, als er ihr zuträglich ist.
Continue reading >>Was passiert, wenn die politischen Verhältnisse in Thüringen dazu führen, dass die vakanten Richter*innenposten am Thüringer Verfassungsgerichtshof über längere Zeit unbesetzt bleiben und deshalb das Gericht funktionsunfähig wird? Die Amtsfortführung eines Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist nicht unbegrenzt möglich. Eine solche Situation würde den Verfassungsstaat zumindest in eine Krise stürzen können, bedenkt man die vielen Aufgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, die ihm durch Verfassung und Gesetz zugewiesen sind. Dieses Problem ließe sich lösen, wenn man als Auffangregelung für eine blockierte Nachwahl den Mitgliedern des Gerichtshofs die Ergänzung selbst überlässt.
Continue reading >>Nicht erst, aber doch ganz besonders seit dem Erstarken der AfD stellt sich die Frage, wie mit einer obstruktiven Minderheit umzugehen ist. Sie politisch zu beantworten, fällt nicht leicht. Verfassungsrechtlich ist die Lage zumindest im Ausgangspunkt klarer: Das Wirken als parlamentarische Opposition fällt unter den Schutz der Verfassung, die nicht grundsätzlich zwischen „guter“ und „schlechter“ Opposition differenziert. Ein Freibrief geht damit indes nicht einher. Im Umgang mit obstruktiven oder gar antidemokratischen oppositionellen Kräften ist das Parlamentsrecht demnach nicht machtlos, aber auch nicht als erstes und einziges am Zug.
Continue reading >>Fast möchte man sagen: endlich! Regierung und Opposition wollen gemeinsam versuchen, das Bundesverfassungsgericht besser vor einer möglichen Einflussnahme durch Feinde der Demokratie zu schützen. Dafür wollen sie die Verfassung anpassen. Allerdings zeigt ein Blick in die Länder, dass entsprechende Vorhaben nicht umsonst zu haben sind. Sie können demokratische Kosten und bisweilen kontraproduktive Wirkungen zeitigen.
Continue reading >>Parlamentarische Obstruktion ist in den letzten Jahren in der deutschen Rechtswissenschaft ein wenig zum Modebegriff geworden. Dieser Trend mag in gewisser Weise schlicht dem Erstaunen und der Erschütterung darüber geschuldet sein, wie sich in vergleichsweise kurzer Zeit der Ton in deutschen Parlamenten verändert hat. Um das, was in der aktuellen Debatte gerne mit Obstruktion beschrieben wird, besser begreifen zu können, schlage ich daher eine analytische Trennung in drei Phänomene vor.
Continue reading >>Die Urszene der parlamentarischen Obstruktion spielte sich am 31. Januar 1881 im britischen Unterhaus ab. Zur Debatte stand ein Zwangsgesetz (Coercion Bill), das es in Irland erlauben sollte, säumige Schuldner aus ihren Häusern zu vertreiben. Obwohl mehr als 150 Jahre alt, ist diese Episode bis heute überaus instruktiv für das Verständnis parlamentarischer Obstruktion. Im Fall systematischer parlamentarischer Obstruktion ist eine Majorisierung der Parlamentsregeln unabdinglich – andernfalls droht der Zusammenbruch der legislativen Demokratie.
Continue reading >>Es gibt wirksame Mittel, Sand ins Parlamentsgetriebe zu streuen, also das parlamentarische Verfahren zu verzögern oder sogar Beschlüsse zu verhindern. Obstruktion gehört zum Parlamentarismus. Sie ist in einem Parlament leicht zu praktizieren, aber schwer zu bekämpfen. Bislang werden Obstruktionsmittel von parlamentarischen Minderheiten, vor allem von Oppositionsfraktionen, genutzt. Je größer die Oppositionsfraktionen sind, desto mehr Obstruktionsmittel stehen ihnen zur Verfügung.
Continue reading >>Eine autoritär-populistische Partei nutzt ihre demokratischen Rechte, um die demokratischen Rechte anderer abzubauen. Das tut sie im Namen des “Volkes”, das sie anfangs durch Wahlen legitimiert. Einmal an der Macht, bedient sie sich mit der Legitimation der Wähler*innen legaler Methoden, um ihre Pläne “im Pluralismus der legitimen Rechtsformen zu verstecken”. Mit entsprechender Mehrheit kann sie die Verfassung durch Verfassungsänderungen weniger demokratisch machen. Aber auch ohne eine solche Mehrheit oder Regierungsbeteiligung können autoritär-populistische Parteien Demokratie und Rechtsstaat auf Bundes- oder Länderebene auf vermeintlich verfassungsgemäßen Wege untergraben.
Continue reading >>Wie Deutschlands Medienlandschaft besser vor rechtspopulistischen oder rechtsradikalen Ministerpräsidenten(innen) geschützt werden könnte.
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