16 December 2022

Zeitenwendekreise

Seit einigen Jahren sind Jahreszahl-Bücher sehr in Mode. Ein bestimmtes Jahr wird an seinen zwei Enden herausgestanzt aus dem großen Faserstrang der Zeit und in lauter dünne Querschnittscheiben mikrotomiert und unters Mikroskop gelegt: Das war also alles gleichzeitig der Fall, wer hätte das gedacht! Vor etwa zehn Jahren, als sich die fiebrigen Jahre vor dem 1. Weltkrieg zum 100. Male jährten, fing diese Mode an. Jetzt sind es die frühen 1920er Jahre, die sich auch wieder gut für diese Art von Querschnitt-Präparaten zu eignen scheinen: Was da nicht alles angefangen hat zur gleichen Zeit! Wie brandneu und revolutionär und unerhört das alles war, und dabei doch von den gleichen Fasern durchwirkt wie die Jahre zuvor und danach, von lauter zäher Kontinuität, von lauter Leuten und Dingen und Gedanken und Geschehnissen, die ihre Zeit schon hinter sich oder noch vor sich haben und die Gleichzeitigkeit ihrer Gegenwart mit duftender Vergangenheit und sengender Zukunft anreichern, for better or worse. Das ist eine gute Geschichte. Kein Wunder, dass sich diese Bücher so gut verkaufen.

Ob über das Jahr, das jetzt zu Ende geht, auch mal so ein Buch geschrieben werden wird? Eine Zeitenwende ist es, die wir hier durchleben. Da mag dem Kanzler niemand widersprechen. Aber vermutlich ist das so für Zeitgenossen von Zeitenwenden, dass die Gegenwart von der Zähheit der Fasern bestimmt bleibt und dem verzweifelt großen Zeitenwendekreis, den sie zulassen, weil erst im Querschnittspräparat unter dem Mikroskop eines Bücherschreibers in der Zukunft erkenn- und erzählbar wird, was die Regimes in Moskau, Teheran, Riad und Peking und all die anderen faserzähen Rohstoff- und Wohlstandslieferanten für uns faserzähe Exportweltmeister im Jahre 2022 schon längst geworden sein werden. Wie sich unsere Möglichkeiten, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu fällen in großen, diversen Gesellschaften, über das primitive Majorisieren von Minderheiten innerhalb irgendwelcher Territorialgrenzen hinaus entwickelt und ausdifferenziert haben werden! Der Wahnsinn! Was da alles angefangen hat in diesem Jahr 2022, brandneu und revolutionär! Was für eine sensationelle Geschichte! (Vorausgesetzt, es lebt dann überhaupt noch jemand, sie zu erzählen und anzuhören.)

Einstweilen kann ich Ihnen nur den schwachen Ersatz des üblichen Jahresrückblicks anbieten, wie immer um diese Jahreszeit. Viel hat sich zugetragen in diesem Jahr 2022, gleichzeitig an so vielen verschiedenen Orten, auf verworrene und verwirrende Weise zusammenhängend. Wir haben fast 1000 Blogposts veröffentlicht, unsere Timeline allein wirkt schon wie ein ganzer eigener Faserstrang. Aus diesem habe ich zur Herstellung von Monatsquerschnitten jetzt mal diejenigen herausgedröselt, die herausragend oft abgerufen und somit potenziell besonders interessant gefunden worden sind. Enjoy!

Januar 

Dass auch Coronagegner das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit genießen, ruft CLEMENS ARZT in Erinnerung (4766 Aufrufe). UTE SACKSOFSKYs Kritik an der Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht findet 12.317 Leser*innen; die Gegenmeinung von KLAUS FERDINAND GÄRDITZ 6227. Überhaupt Impfpflicht: das Thema interessiert zu Beginn des Jahres 2022 ungeheuer viele Menschen. STEPHAN RIXEN und ADAM SAGANs Rekordpost zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der bereits im Dezember 21 über 70.000 mal aufgerufen wurde, erzeugt in 2022 weitere 12.220 Klicks. Ebenfalls aus dem Dezember 21 stammt der Impfpflicht-Post von MICHAELA HAILBRONNER, LISA-MARIE LÜHRS und LEON ZÜLLIG, der 5724 Leser*innen erreicht.

Ein weiterer Post aus dem Dezember 21, der auch 2022 auf ungebremstes Interesse stößt, ist DANIEL THYMs Analyse der migrationspolitischen Vorhaben der Ampelkoalition (12.222).

In Sachsen droht der rechtsextreme Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag auf seinen Richterposten zurückzukehren. Warum das nicht geht und was die sächsische Justizministerin dagegen unternehmen kann und sollte, entwirrt ANDREAS FISCHER-LESCANO und erreicht damit 12.174 Leser*innen. KLAUS FERDINAND GÄRDITZ‘ Prüfung eines Rückkehrrechts extremistischer Abgeordneter in den öffentlichen Dienst wird 3675 mal aufgerufen.

Februar

THORSTEN KINGREENs Analyse des Gesetzentwurfs zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 wird 14.660 mal gelesen. ANNA-LENA HOLLOs Untersuchung, was Impf-Verweigerern beim Arbeitslosengeld droht, wird 7041 mal aufgerufen. Ebenfalls im Corona-Kontext: JOHANNES GALLON beugt sich über die Regelung des Genesenenstatus und weckt damit die Wissbegier von 5079 Leser*innen.

Dann überfällt Russland die Ukraine. Am Tag des Kriegsausbruchs erklärt ANNE PETERS im Namen der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht, dass die Invasion ein Bruch des Gewaltverbots als grundlegendem Prinzip des Völkerrechts ist (3739). Kurz zuvor erscheint der Artikel von VIKTORIIA LAPA und JUSTIN FROSINI zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung der ukrainischen Regierung, den NATO-Beitritt anzustreben, der 5666 mal gelesen wird. Der Kriegsausbruch verschafft dem schon im Januar erschienenen Artikel von ISABELLE LEY zu den Wertungswidersprüchen in der deutschen Rüstungsexportpolitik ungeheure Aktualität; er wird in den Tagen unmittelbar nach dem 24. Februar 5251 mal aufgerufen…

März

… und im März von weiteren 3680.

Der Krieg in der Ukraine – es gibt kaum ein anderes Thema. Die Leser*innen interessieren sich für Texte zu den zahllosen drängenden Rechtsfragen, die er aufwirft, etwa von KAI AMBOS zu den Auswirkungen von Waffenlieferungen auf den Status Deutschlands als Nicht-Kriegspartei (4269), von BJÖRNSTJERN BAADE zum EU-Verbot russischer Propagandasender (4048), von DANIEL THYM zum Schutz für ukrainische Geflüchtete (3479), von CHRISTIAN JOHANN über die einstweiligen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs gegen Russland (3219), von MATTHIAS VALTA zu den rechtlichen Grenzen für Wirtschaftssanktionen gegen Russland (7123), von ALEXANDER THIELE zu der Frage, ob und wie die Wehrpflicht in Deutschland zurückkommen könnte (3529), sowie mein Editorial zu Volodymyr Zelenskij (2615).

April

Der Höhenflug von ISABELLE LEYs Waffenexport-Artikel setzt sich fort, weitere 5244 mal wird er aufgerufen, insgesamt sensationelle 21.691 mal. STEFAN TALMONs bereits Anfang März erschienene Position, dass Waffenlieferungen an die Ukraine kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht sind, sondern vielmehr “das Mindeste was Deutschland und andere Staaten angesichts der Untätigkeit des Sicherheitsrats zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur Verteidigung der Völkerrechtsordnung tun können”, findet 8878 Leser*innen. Für PAULA RHEIN-FISCHERs Analyse, was an Z-Symbolen, Georgsbändern und anderen Unterstützungszeichen für Aggressor Russland auf deutschen Demonstrationen gezeigt und verboten werden darf, interessieren sich 8202 Leser*innen.

In der Energiekrise soll der “Tankrabatt” benzinpreisgeplagte Autofahrer*innen entlasten, was THOMAS GROSS für einen Verstoß gegen das Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a Grundgesetz hält (3810).

Mai

Der Sorge, dass Deutschland durch Waffenlieferungen zur Partei im Krieg in der Ukraine werden könnte, lässt STEFAN TALMON vor 4239 Leser*innen die Luft ab.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Für STEFAN RIXENs Unzufriedenheit damit, wie der Beschluss “mit perfekter dogmatischer Artistik nahezu alles ab(räumt), was dem Gesetzgeber das Leben schwer machen könnte”, interessieren sich 15.822 Leser*innen.

Der US Supreme Court kippt seine Rechtsprechung zum Recht auf Abtreibung. Den geleakten Urteilsentwurf von Richter Samuel Alito analysiert SARAH KATHARINA STEIN (7879).

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 The Max Planck Institute for Social Anthropology is offering two positions for PhD students (starting ideally 1 March 2023) within the Research Group “JUST MIGRATION: Labour Migration Regimes in transnationalised contexts”, headed by Prof. Dr. Anuscheh Farahat (Max Planck Fellow and Professor of Law at the Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg). PhD students are expected to have an academic degree in law and an interest in interdisciplinary research. More information can be found here.

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KAI AMBOS versucht die Sorge zu zerstreuen, dass die Cannabis-Legalisierung in Deutschland völkerrechtswidrig sein könnte (3729).

Die Absicht der EU-Kommission, im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen das digitale Briefgeheimnis aufzuheben, kritisiert ERIK TUCHTFELD (3038).

In Berlin werden Proteste von Palästinenser*innen am Naqba-Jahrestag nach der Tötung der Journalistin Shirin Abu Akleh durch israelisches Militär pauschal verboten. RALF MICHAELS erinnert daran, dass Demonstrationsfreiheit ein Grundrecht ist und kein Privileg, das der Staat nach Gutdünken verteilen kann. Der Post wird 4187 mal geklickt.

Juni

Im Juni bleibt die Kurve relativ flach und ohne größere Ausschläge. Der meist gelesene Post stammt von FRANZ C. MAYER und kritisiert unter dem Titel “Die Kapitulation” die Entscheidung der EU-Kommission, dem Rat zu empfehlen, trotz ungelöster Rechtsstaatsprobleme die Wiederaufbaumittel für Polen freizugeben (2940).

Die transgeschlechtliche Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang wird für ihr Tinder-Profil gemaßregelt und das Bundesverwaltungsgericht hält das für rechtmäßig. PATRICK HEINEMANNs Bericht wird 3012 mal gelesen und die Analyse von RONJA HESS 2523 mal.

Der Krieg in der Ukraine verschafft einigen Branchen gigantische Übergewinne, und TILL VALENTIN MEICKMANNs Untersuchung, inwieweit das Grundgesetz deren Abschöpfung erlaubt, wird 4134 mal gelesen.

Juli und August

In der FAZ bezeichnet die Juraprofessorin Tiziana Chiusi den Bachelor als “Loser-Abschluss”. JANA SCHOLLMEIER hält demgegenüber den Status Quo in der Jurist*innenausbildung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung für eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat und die Reformdiskussion daher für umso dringlicher, was 5604 mal aufgerufen wird. Auch JULIAN KRÜPERs leidenschaftlicher Widerspruch gegen den Befund von Frau Chiusi stößt auf große Resonanz (4990).

Apropos FAZ: Mein Editorial über den Umgang des einstigen konservativen Leitmediums mit seinen eigenen journalistischen Sorgfaltspflichten im Kontext des Documenta-Skandals wird 3670 mal angeklickt.

Ost- und nordeuropäische EU-Mitgliedstaaten fordern ein Einreiseverbot für russische Staatsbürger*innen, was SARAH GANTY für rechtswidrig hält (9084).

September

Ein CSU-Bundestagsabgeordneter bestellt sich bei der Bundestagsverwaltung eine Ausarbeitung und verbreitet dieselbe als Rechtsgutachten, das die Völker- und Europarechtswidrigkeit der Cannabis-Legalisierung durch die Ampelkoalition beweise. Das das Papier das mitnichten tut, sondern vielmehr aus “neun Seiten Substanzlosigkeit” besteht, zeigt KAI AMBOS und erreicht damit 6778 Leser*innen.

Oktober

In Bremen feiert die Staatsrechtslehrervereinigung ihr 100-jähriges Bestehen und lädt mich ein, als Podiumsgast bei der Festveranstaltung dabei zu sein. Das und die zum Jubiläum erschienene Festschrift nehme ich zum Anlass, mich mit dieser merkwürdigen und interessanten Institution in einem Editorial kritisch zu beschäftigen (6316).

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht ein Machtwort zum Weiterbetrieb dreier Kernkraftwerke in der Energiekrise, was eine Diskussion zur Richtlinienkompetenz des Kanzlers auslöst. ALEXANDER THIELEs Einordnung findet 6097 Leser*innen.

Dass und in welchen Grenzen sich Hochschulen gegen das Verbreiten von Desinformation und Verschwörungstheorien durch ihre Angehörigen wehren können, erläutert KLAUS FERDINAND GÄRDITZ und wird 6833 mal gelesen.

November und Dezember

Klimaaktivist*innen, die sich in Museen und auf Autobahnauffahrten festkleben, sind das beherrschende Grundrechts-Thema des Herbstes. RALF POSCHER und MAJA WERNER führen dem Freistaat Bayern vor, dass das ohnehin verfassungswidrige bayerische Polizeigewahrsam gegen diese Art von Rechtsbruch kein legales Präventionsinstrument ist, was sagenhafte 22.597 Menschen lesen. JANA WOLF verteidigt den Freispruch eines Baum-Besetzers durch das AG Flensburg wegen rechtfertigenden Notstands (5751). TOBIAS GAFUS widerspricht der These, dass gegen die Klimakleber jede Gewalt zur Durchsetzung des eigenen Rechts auf freie motorisierte Fortbewegung im Straßenverkehr als Notwehr gerechtfertigt ist (5559). Was von der Rede von einer sich formierenden “Klima-RAF” zu halten ist, bekommen mitsamt Soundtrack 5663 Leser*innen von KATRIN HÖFFLER erläutert. DARIA BAYER fragt nach Klimaschutz als Rechtfertigungsgrund für zivilen Widerstand (3389). Und FYNN WENGLARCZYK ruft auf, der Versuchung zu widerstehen, zivilen Ungehorsam durch höhere Strafen brechen zu wollen (3348).

Elon Musk übernimmt und ruiniert Twitter, jedenfalls für viele User, die das Zerstörungswerk des vermeintlichen Superhelden nicht fassen können. MATTHIAS KETTEMANN ist einer von ihnen und erklärt Musk, wie Plattformdemokratie eigentlich geht (8620).

In Berlin urteilt das Richterdienstgericht, dass die Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in ihr Richterinnenamt zurückkehren darf. Kurz bevor sie als mutmaßliche Beteiligte an einer Reichsbürger-Verschwörung festgenommen wird, hat ANDREAS FISCHER-LESCANO schon aufgeschrieben, warum ihn dieses Urteil aufs Äußerste empört (3763).

Soweit 2022. Was in der letzten…

Woche auf dem Verfassungsblog

… passiert ist, fasst wie immer PAULINE SPATZ zusammen:

Das Amtsgericht Flensburg hat im Fall einer Baumbesetzung einen „Klimanotstand“ als Rechtfertigungsgrund angenommen. ROUVEN DIEKJOBST sieht in dieser Annahme richterlichen Aktivismus, der rechtsstaatliche Bedenken vernachlässige. Auch  JAN-LOUIS WIEDMANN analysiert das Urteil und meint, der Vorwurf des richterlichen Aktivismus trage nicht.

LASSE RAMSON & FYNN WENGLARCZYK leuchten das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Straf(prozess)recht im Hinblick auf Protestbesetzungen aus und schlagen im Ergebnis eine prozessuale Entkriminalisierung von Klima-Protestaktionen vor.

Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen gerichtlichen Reaktionen auf Klimaproteste geht JOCHEN VON BERNSTORFF der Frage nach, wann das Strafrecht eine angemessene staatliche Antwort auf die neue Klima-Bürgerrechtsbewegung ist.

Forderungen nach einer Waffenrechtsverschärfung werden lauter, die FDP lehnt eine Verschärfung ab. Warum tatsächlich ein dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt ANDREAS FISCHER-LESCANO anhand einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg.

DAVID SCHWARZ blickt auf die vorläufige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und erklärt, wie Veranlassungszusammenhang, Haushaltsrecht, Notlagenkredit und Konjunkturkomponente in einer Leitentscheidung berücksichtigt werden könnten.

Letzte Woche entschied der EGMR zum ersten Mal, dass aufgrund eines offensichtlichen Rechtsfehlers eines nationalen Gerichts bei der Auslegung und Anwendung des EU-Rechts eine “Rechtsverweigerung” und damit eine Verletzung der EMRK vorliegt.  JASPER KROMMENDIJK & MIKHEL TIMMERMAN ordnen dieses Urteil in die Rechtsprechung des EGMR ein.

Der Rückzug Russlands aus dem EGMR lässt einige Fragen offen. KIRILL KOROTEEV macht Vorschläge, wie aus Sicht eines Praktikers mit der Situation umgegangen werden kann.

Schutz vor Persönlichkeitsverletzungen im Netz durch NetzDG und Digital Service Act ist vor allem auf schnelle Löschungen durch Provider ausgerichtet. KARL-HEINZ LADEUR kritisiert diesen Ansatz und fordert stattdessen eine strategisch-prozedurale Regulierung, die ein netzspezifisches Äußerungsrecht garantiert.

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Elon Musk (ent-)sperrt willkürlich Twitter-Accounts. Wie der Digital Service Act Musk aber – zumindest in Europa – einen Strich durch die Rechnung macht, zeigt TAHIREH AUDREY SETZ.

Das Oversight Board von Meta hat seine beratende Stellungnahme zu “cross-check” abgegeben, einem von dem Unternehmen verwendeten System zur Moderation von Inhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt im Prozess der Konstitutionalisierung, meint LUCAS H. M. CONCEICAO.

Das Internet Archive ist eine digitale Bibliothek, die insbesondere während der Corona-Pandemie zu einer digitalen Notlösung wurde. Das Projekt ist nun durch die Klage von vier Verlagen gefährdet. KATHARINA DE LA DURANTAYE erklärt die Hintergründe des Falls.

Zu Anfang dieses Monats haben sechs politische Parteien der türkischen Opposition einen Vorschlag für eine Verfassungsreform angekündigt. CEM TECIMER teilt mit, was er an dem Vorschlag selbst und an dem Mechanismus zur Konsensfindung, der ihn ermöglicht hat, gut findet und was nicht. ONUR CAN UÇARER gibt einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Vorschlags und erläutert, wie er nach den bevorstehenden Parlamentswahlen angenommen werden könnte.

Die EU hat den Katar-Skandal als böswilligen Versuch eines Drittlandes dargestellt, die EU zu korrumpieren. EMILIA KORKEA-AHO gibt vier Antworten auf die Frage, was dieser Fall über die Lobbyarbeit von Drittländern in der EU aussagt, und erklärt, was jetzt zu tun ist.

Die Schutzlücke, die zwischen der lex sportiva und den Menschenrechtsvorschriften in Bezug auf die Meinungsfreiheit besteht, wurde erst kürzlich durch die uneinheitliche Praxis der FIFA während der Fußballweltmeisterschaft deutlich. DANIEL RIETIKER analysiert, wie diese Unterschiede in Einklang gebracht werden können.

In der nächsten Woche gibt es eine Premiere: Erstmals veröffentlichen wir auf dem Verfassungsblog Texte auf Ukrainisch. Wir starten ein neues, gemeinsam mit Democracy Reporting International organisiertes Blogsymposium, in dem wir ukrainische und internationale Rechtsexpert*innen ins Gespräch darüber bringen, wie der russische Angriffskrieg sich auf die Rechtsstaatlichkeit in der EU und in der Ukraine auswirkt.

Ich werde jetzt mit diesem Editorial erst mal eine Winterpause einlegen. Wir sehen uns dann hoffentlich gesund und voller Tatendrang im Januar! Bis dahin, übertreiben Sie’s nicht mit dem Glühwein und alles Gute für die Feiertage!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Zeitenwendekreise, VerfBlog, 2022/12/16, https://verfassungsblog.de/zeitenwendekreise/, DOI: 10.17176/20221217-001530-0.

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